Beschäftigungsaufnahmen von Personen in der Grundsicherung: Entfernung zwischen bisherigem Wohnort und Arbeitsort
Projektlaufzeit: 01.01.2025 bis 30.06.2025
Kurzbeschreibung
Vor dem Hintergrund aktueller Reformüberlegungen zur Zumutbarkeit von Arbeit nach § 10 SGB II wird untersucht, welche Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsort bei Beschäftigungsaufnahmen von Personen im Grundsicherungsbezug typischerweise auftreten. Die Analyse basiert auf administrativen Daten der IEB und LHG für das Jahr 2022 sowie ergänzenden Befragungsdaten aus dem OPAL-Panel. Betrachtet werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die aus dem SGB-II-Bezug heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Die Mehrheit der Beschäftigungsaufnahmen erfolgt in Wohnortnähe: In 69 % der Fälle beträgt die Distanz weniger als 15 km. In 8,7 % liegt sie über 100 km – in vielen dieser Fälle dürfte ein Umzug erfolgt sein. Die durchschnittliche Entfernung variiert deutlich zwischen Gruppen: Alleinerziehende, Eltern minderjähriger Kinder, ältere Personen und gesundheitlich Eingeschränkte nehmen kürzere Distanzen in Kauf; junge, alleinstehende und hochqualifizierte Personen akzeptieren im Mittel weitere Wege. Ähnliche Muster zeigen sich bei der Selbsteinschätzung der Mobilitätsbereitschaft im OPAL-Panel. Die Ergebnisse legen nahe, dass sich die bestehenden gesetzlichen Ausnahmen in § 10 Abs. 2 SGB II mit den empirisch beobachtbaren Mobilitätsmustern decken. Um die Vermittlungschancen zu verbessern, sollten individuelle Mobilitätshemmnisse gezielt berücksichtigt und unterstützende Rahmenbedingungen – etwa Kinderbetreuung und Verkehrsangebote – gestärkt werden.
Ziel
Das Projekt soll vor dem Hintergrund aktueller Reformüberlegungen zur Zumutbarkeit von Arbeit nach § 10 SGB II Erkenntnisse darüber liefern welche Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsort bei Beschäftigungsaufnahmen von Personen im Grundsicherungsbezug typischerweise auftreten.