Auswirkungen der Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete auf Gesundheit, Leistungsbezug und Arbeitsmarktintegration
Projektlaufzeit: 01.01.2025 bis 31.12.2027
Kurzbeschreibung
Seit Einführung des Integrationsgesetzes 2016 gelten für Geflüchtete auch nach der Anerkennung ihres Schutzstatus weiterhin Beschränkungen in der Wahl ihres Wohnsitzes. Für bis zu drei Jahre nach Anerkennung ihres Asylantrags sind Geflüchtete verpflichtet, weiterhin in dem Bundesland zu wohnen, in das sie nach ihrer Ankunft durch die Behörden zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen wurden. In sieben Flächenbundesländern ist die freie Wohnortwahl noch kleinräumiger beschränkt auf Land-/ Stadtkreis- oder Gemeindeebene. Bisherige Studien aus unterschiedlichen internationalen Kontexten zeigen, dass Geflüchtete, die Mobilitätsbeschränkungen unterliegen, eine geringere Erwerbstätigkeitswahrscheinlichkeit aufweisen. Bisher wurde im Wesentlichen argumentiert, dass sich durch eingeschränkte räumliche Mobilität, erstens, der Prozess der Stellensuche verlängert, weil Informations- und Suchkosten steigen. Zweitens, verfestigt und verlängert die Wohnsitzregelung die anfänglich durch die Behörden vorgenommene räumliche Verteilung der Geflüchteten, welche sich an den Kriterien des Königsteiner Schlüssels (primär an der Einwohnerzahl) und nicht an günstigen Beschäftigungschancen für die Geflüchteten orientiert. Hierdurch erhöht sich die Gefahr eines sog. „Mismatch“. Auch für Deutschland liegen anhand der IAB-Kurzberichte (3/2020, 10/2024) entsprechende Erkenntnisse zu den kurzfristen Arbeitsmarkteffekten der Wohnsitzauflage vor. In diesem SGB II Projekt sollen nun zum einen mittelfristige Auswirkungen auf Beschäftigungswahrscheinlichkeit und -qualität (insb. Löhne und Länge der Beschäftigung) sowie SGB II Leistungsbezug (Höhe und Dauer bis keine Leistungen mehr bezogen werden) untersucht werden. Zum anderen betrachtet dieses Projekt einen möglichen – bisher unerforschten – Wirkmechanismus und untersucht inwiefern die Wohnsitzauflage die Gesundheit der Geflüchteten beeinflusst. Der Gesundheitszustand gilt allgemein als eine Grundvoraussetzung für zahlreiche Aspekte der Integration. Die Einschränkung der Mobilität könnte beispielsweise durch Gefühle der Ausgrenzung oder der Entmündigung eine emotionale Belastung darstellen oder sich durch regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit von Gesundheitsdienstleistungen auf die Gesundheit auswirken. In beiden Projektteilen wird auch der Frage nachgegangen, inwiefern die Wirkungen der Wohnsitzauflage zwischen Frauen und Männern variieren. Frauen sind gegenüber Männern bei der Integration in den Arbeitsmarkt oftmals benachteiligt, was unter anderem mit geringeren sozialen Netzwerken, der zu leistenden Sorgearbeit oder Unterschieden im Gesundheitszustand zusammenhängt (siehe auch IAB-Kurzbericht 8/2021). Untersucht wird daher, ob und inwiefern die Wohnsitzauflage, beispielsweise durch regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsangeboten, zu dieser Benachteiligung beiträgt.
Ziel
Das Projekt untersucht ob und inwiefern die Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete mittelfristige Einflüsse auf Umfang und Qualität der Beschäftigung, Leistungsbezug sowie auf ihre Gesundheit hat. Diese Faktoren sind für eine nachhaltige Integration der Geflüchteten relevant. Die Ergebnisse des Projekts werden für die Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift aufbereitet.
Methoden
Die Analysen sollen sich auf die Gruppe der in und um das Jahr 2015 eingereisten Geflüchteten beziehen, weil für diese Gruppe aufgrund der exogenen (d.h. zufälligen und proportionalen) Verteilung über Gebietseinheiten nach der Ankunft in Deutschland ein kausales Forschungsdesign vorliegt. Als wesentliche Datengrundlage für Projektteil I (Arbeitsmarkt und Leistungsbezug) dienen die um die sog. „Statushistorik Zuwanderung“ (SHZ) erweiterten Integrierten Erwerbsbiographien (IEB) des IAB. Die SHZ beinhaltet für Staatsangehörige eines Drittstaates neben den üblichen in den IEB-Daten enthaltenen Merkmalen auch Informationen zu Einreisedatum sowie Ergebnis und Zeitpunkt des Asylbescheids für einen Großteil der als Schutzsuchende nach Deutschland gereisten Personen. Diese Merkmale wurden im Zuge des Datenaustauschverbesserungsgesetzes aus dem Jahre 2016 durch eine halb-automatisierte Verknüpfung zwischen dem VerBIS-System der BA und dem Ausländerzentralregister (AZR) des BAMF zugespielt. Für Projektteil II (Gesundheit) wird die IAB-BAMF-SOEP Befragung von Geflüchteten verwendet. Diese enthält neben der Information darüber, ob und auf welcher Ebene Geflüchteten einer Wohnsitzauflage unterliegen auch einige Indikatoren der Gesundheit wie beispielsweise die Lebenszufriedenheit oder der psychische und physische Gesundheitszustand (gemessen anhand der sog. Mental bzw. Physical Component Scales, MCS bzw. PCS).
