Betreuung arbeitsmarktferner Arbeitsloser
Projektlaufzeit: 01.01.2022 bis 31.12.2026
Kurzbeschreibung
Das Projekt untersucht Beratungs- und Betreuungsprozesse, die sich besonders an sogenannte "arbeitsmarktferne" Arbeitslose bzw. Leistungsberechtigte richten. Im SGB III geht es dabei konkret um die Interne ganzheitliche Integrationsleistung (INGA), im SGB II um das (beschäftigungsorientierte) Fallmanagement und die kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a. Die Studie untersucht die Umsetzung der jeweiligen Konzepte und die Qualität der Beratung in diesen Betreuungsformaten sowie die Wechselbeziehungen zwischen Zielsystem, Beratungsprozess und Vermittlungsqualität, Arbeitsweise und Erfahrungen der Fallmanager:innen und INGA-Berater:innen sowie die Aneignung von Seiten der Arbeitslosen bzw. Leistungsberechtigten. Besonderes Augenmerk liegt auf deren Interaktion mit Arbeitslosen mit heterogenen Lebensverläufen und biographischen Entwürfen. Erkenntnisse über die Konstruktion von Arbeitsmarktferne werden über eine Analyse der Klassifikations- und Zuordnungsprozesse zu diesen Betreuungsformen generiert. Die Frage, ob es geschlechterspezifische Unterschiede bei der Konstruktion von Arbeitsmarktferne und im Prozess der Beratung gibt, steht ebenfalls im Fokus der Analysen.
Ziel
Das Projekt rekonstruiert Betreuungsprozesse „arbeitsmarktferner“ Arbeitsloser in SGB II und SGB III. Dabei werden Erkenntnisse über Interaktionen zwischen Arbeitslosen und Fachkräften sowie Kooperationen zwischen Fachkräften und kommunalen Trägern generiert.
Methoden
Das Projekt verfolgt einen organisationsethnografischen Zugang, der mehrere Erhebungsinstrumente miteinander verknüpft und dichte Beschreibungen der Beratungspraxis zum Ziel hat. Eine Explorationsphase in der Zentrale und zwei Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit wird gefolgt von Intensivstudien in vier Jobcentern, die nach kontrastiven Kriterien ausgewählt werden. Erhebung und Analyse folgen den Grundprinzipien der gegenstandsbezogenen Theoriebildung (Grounded Theory). Neben der Beobachtung von Beratungsgesprächen, problemzentrierten Interviews mit den als arbeitsmarktfern definierten Arbeitslosen und ihren beratenden Fachkräften (Fallmanager:innen und INGA-Berater:innen) sollen im SGB-III-Teil Beobachtungen der für INGA konstitutiven Gruppenveranstaltungen durchgeführt werden, an die sich dann Gruppendiskussionen anschließen.