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Welche Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängern angemessen? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben in einer Online-Befragung Szenarien mit Pflichtverletzungen geschildert und gefragt, wie hoch die Sanktionen gerechterweise sein sollten. Insbesondere wenn es sich um Pflichtverletzungen von jungen Menschen unter 25 Jahren oder wiederholte Pflichtverletzungen handelt, würden viele Befragungsteilnehmer milder sanktionieren als der Gesetzgeber.

Welche Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängern angemessen? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben in einer Online-Befragung Szenarien mit Pflichtverletzungen geschildert und gefragt, wie hoch die Sanktionen gerechterweise sein sollten. Insbesondere wenn es sich um Pflichtverletzungen von jungen Menschen unter 25 Jahren oder wiederholte Pflichtverletzungen handelt, würden viele Befragungsteilnehmer milder sanktionieren als der Gesetzgeber.

Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, kann ihnen das Jobcenter die finanzielle Unterstützung teilweise streichen – bei mehrfacher Weigerung auch ganz. „Besonders stark können die Kürzungen Menschen unter 25 Jahren und wiederholt sanktionierte Personen treffen, die alleine leben und nicht auf die Ressourcen anderer Haushaltsmitglieder zurückgreifen können“, so die IAB-Studie.

Die Antworten von 686 Befragten zeigen, dass die große Mehrheit Sanktionen grundsätzlich für richtig hält. Anders als gesetzlich vorgesehen würden die Befragten junge Menschen unter 25 allerdings nur geringfügig höher sanktionieren als ältere Menschen. Auch würden viele Befragte eine zweite Pflichtverletzung nur leicht stärker sanktionieren als eine erste – hier ist der Gesetzgeber ebenfalls strenger. 27 der 686 Befragten würden in keiner der geschilderten Situationen Sanktionen verhängen.

Einen starken Einfluss auf die Bewertung hat, wer befragt wird. Arbeitslose sowie Personen, die bereits einmal Arbeitslosengeld II bezogen haben, nennen deutlich geringere Sanktionshöhen als Beschäftigte sowie Personen, die noch nie Grundsicherungsleistungen erhalten haben.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1918.pdf. Da die Ergebnisse auf der freiwilligen Teilnahme an einer Online-Umfrage beruhen, sind sie nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

Im zweiten Quartal 2018 gab es bundesweit rund 1,21 Millionen offene Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gegenüber dem zweiten Quartal 2017 erhöhte sich die Zahl der offenen Stellen um rund 115.000, gegenüber dem ersten Quartal 2018 um fast 25.000. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Im zweiten Quartal 2018 gab es bundesweit rund 1,21 Millionen offene Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gegenüber dem zweiten Quartal 2017 erhöhte sich die Zahl der offenen Stellen um rund 115.000, gegenüber dem ersten Quartal 2018 um fast 25.000. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Westdeutschland waren im zweiten Quartal 2018 rund 940.000 offene Stellen zu vergeben, in Ostdeutschland gut 270.000.

Das Verhältnis von sofort zu besetzenden offenen Stellen und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die so genannte Vakanzrate, beträgt im Bundesdurchschnitt 2,8 Prozent. Auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommen also fast drei offene Stellen. Im Jahr 2012 waren es erst zwei offene Stellen. Die Personalnachfrage ist somit deutlich angewachsen.

Mit 3,2 Prozent liegt die Vakanzrate im Osten Deutschlands höher als in Westdeutschland (2,7 Prozent). „Für viele Betriebe in Ostdeutschland ist es nicht einfach, ein konkurrenzfähiges Lohnniveau zu bieten. Hinzu kommt, dass die jahrzehntelange Ost-West-Abwanderung von jungen Menschen ihre Spuren hinterlassen hat“, erklärt IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis.

Die Zahl der Arbeitslosen je offene Stellen ist in Ostdeutschland allerdings nach wie vor größer als in Westdeutschland: In Ostdeutschland gibt es rechnerisch 2,1 Arbeitslose je offene Stelle, in Westdeutschland liegt die entsprechende Zahl wie im Bundesdurchschnitt bei 1,9.

Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im zweiten Quartal 2018 wurden Antworten von rund 9.000 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche ausgewertet. Die Zeitreihen zur Zahl der offenen Stellen auf Basis der IAB-Stellenerhebung sind unter

https://www.iab.de/stellenerhebung/daten online veröffentlicht.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Juli gegenüber dem Vormonat zum vierten Mal in Folge. Mit 0,1 Punkten ist aber nur noch ein geringfügiger Rückgang zu verzeichnen. Damit liegt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei einem noch immer guten Niveau von 103,5 Punkten.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Juli gegenüber dem Vormonat zum vierten Mal in Folge. Mit 0,1 Punkten ist aber nur noch ein geringfügiger Rückgang zu verzeichnen. Damit liegt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei einem noch immer guten Niveau von 103,5 Punkten.

„Die Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland wird durch die internationalen Handelskonflikte gedämpft, aber ein Abschwung ist nach gegenwärtigem Stand hierzulande nicht zu erwarten“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers gibt gegenüber dem Vormonat um 0,2 Punkte nach. Der aktuelle Stand von 106,3 Punkten ist aber noch immer weit im positiven Bereich. „Die Beschäftigungsaussichten haben sich über die vergangenen Monate von phänomenal auf sehr gut abgeschwächt“, so Weber.

Die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers stoppt ihren Abwärtstrend und fängt sich im Juli bei 100,6 Punkten. „Die Arbeitsagenturen gehen trotz der Wolken am Konjunkturhimmel davon aus, dass die Arbeitslosigkeit weiter leicht sinken wird“, erläutert Weber. Deutliche Rückgänge wie im ersten Halbjahr seien aber nicht mehr zu erwarten.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik

Betriebe in Deutschland bieten immer häufiger Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Große Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten sind hier Vorreiter, aber die kleinen und mittleren Betriebe ziehen nach. Die familienfreundlichen Maßnahmen gehen mit einer schnelleren Rückkehr von Müttern nach geburtsbedingten Erwerbsunterbrechungen einher.

Betriebe in Deutschland bieten immer häufiger Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Große Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten sind hier Vorreiter, aber die kleinen und mittleren Betriebe ziehen nach. Die familienfreundlichen Maßnahmen gehen mit einer schnelleren Rückkehr von Müttern nach geburtsbedingten Erwerbsunterbrechungen einher.

Am stärksten verbreitet sind Angebote während der Elternzeit wie Weiterbildungen. Mittlerweile haben neun Prozent der Betriebe entsprechende Angebote. Im Jahr 2002 waren es noch weniger als fünf Prozent. Einen besonders starken Zuwachs verzeichnen betriebliche Kinderbetreuungsangebote. 2002 gab es diese bei zwei Prozent der Betriebe, jetzt liegt der Anteil bei rund acht Prozent. Nach wie vor selten sind dagegen Langzeitkonten zur Freistellung für Familienzeiten sowie betriebliche Maßnahmen zur Frauenförderung. Hier liegt der Anteil der Betriebe bei jeweils rund zwei Prozent. Der Anteil an Betrieben, die mindestens eine der genannten familienfreundlichen Maßnahmen anbieten, ist seit 2002 von sechs auf 16 Prozent gestiegen.

Bei größeren Betrieben sind die Anteile generell höher. Maßnahmen zur Frauenförderung beispielsweise gibt es bei 21 Prozent der Betriebe mit mindestens 250 Beschäftigten.

Für alle in der Studie untersuchten familienfreundlichen Maßnahmen zeigt sich ein Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Wiedereinstiegs der Mütter nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung: Mütter aus Betrieben mit familienfreundlichen Maßnahmen kehren schneller zu ihrem Arbeitgeber zurück als Mütter, die in Betrieben ohne diese Maßnahmen arbeiten. Je mehr familienfreundliche Maßnahmen ein Betrieb aufweist, umso kürzer sind die Erwerbsunterbrechungen der Mütter.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1818.pdf.

Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren die Eigenbemühungen von Arbeitsuchenden bei der Jobsuche und die Unterstützungsleistungen durch die Arbeitsvermittlung. Ein Forscherteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der University of Bristol und des Centre de Recherche en Economie et Statistique (CREST) hat untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Eingliederungsvereinbarung die Beschäftigungschancen verbessert. Zugleich wurde mit den so genannten Aktionsplänen ein weiteres Instrument erprobt, das die Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann.

Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren die Eigenbemühungen von Arbeitsuchenden bei der Jobsuche und die Unterstützungsleistungen durch die Arbeitsvermittlung. Ein Forscherteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der University of Bristol und des Centre de Recherche en Economie et Statistique (CREST) hat untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Eingliederungsvereinbarung die Beschäftigungschancen verbessert. Zugleich wurde mit den so genannten Aktionsplänen ein weiteres Instrument erprobt, das die Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann.

Der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, der Zeitpunkt des Abschlusses wurde aber im Jahr 2015 flexibilisiert. Die in einem Modellversuch in fünf Arbeitsagenturen erprobten Aktionspläne sind dagegen nicht gesetzlich vorgegeben. Anders als die Eingliederungsvereinbarungen werden die Aktionspläne zudem von den Arbeitsuchenden alleine ausgefüllt. Die Aktionspläne sollen den Arbeitsuchenden helfen, sich über die eigenen Ziele, Stärken, mögliche Hürden bei der Stellensuche und denkbare Alternativen Klarheit zu verschaffen.

Betrachtet man die in der Studie erfassten Arbeitsuchenden insgesamt, haben weder der Aktionsplan noch der Zeitpunkt des Abschlusses der Eingliederungsvereinbarung einen statistisch signifikanten Effekt auf die Arbeitsmarktchancen. Leicht positive Effekte weist die Kombination eines Aktionsplans mit einer frühen Eingliederungsvereinbarung nur bei Personen auf, die in den Vorjahren Arbeitslosengeld II bezogen oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, also eher zu den Arbeitsuchenden zählen, die sich am Arbeitsmarkt nicht so leicht taten.

In einer begleitenden qualitativen Befragung von Vermittlungsfachkräften berichteten diese sowohl von Vorteilen als auch von Schwierigkeiten im Umgang mit den Aktionsplänen. Für die Vermittler können diese eine Informationsquelle sein und den Arbeitsuchenden Orientierung geben, bei den Arbeitsuchenden aber zugleich unrealistische Erwartungen wecken, sagten die befragten Vermittler. Das Forscherteam empfiehlt aufgrund der Studienergebnisse auch keine verbindliche Einführung der Aktionspläne. Arbeitsvermittler könnten diese aber bei Bedarf in den Beratungsprozess integrieren.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1718.pdf. In ihr wurden Arbeitsuchende erfasst, die am Tag der Arbeitsuchendmeldung beschäftigt und folglich noch nicht arbeitslos waren. Frühere Studien zur Wirkung des Zeitpunkts eines Abschlusses der Eingliederungsvereinbarungen mit Arbeitslosen zeigten bereits ähnliche Ergebnisse.

Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Im ersten Halbjahr 2017 waren 42 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden verlängert und 25 Prozent beendet. „Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich“, erklärt Christian Hohendanner, der Autor der IAB-Studie. Fast 1,6 Millionen Verträge waren im Jahr 2017 nach betrieblichen Angaben sachgrundlos befristet, also etwa jeder zweite befristete Vertrag.

Die sachgrundlosen Befristungen stehen im Mittelpunkt der Debatte um die befristeten Arbeitsverträge. Zwei der drei Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zum Thema Befristungen vereinbart wurden, beziehen sich ausschließlich auf die sachgrundlosen Befristungen. So ist vorgesehen, den Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken und die Höchstdauer sachgrundloser Befristung von bisher 24 auf 18 Monate zu verkürzen. Die dritte Maßnahme, eine individuelle Höchstbefristungsdauer beim selben Arbeitgeber von fünf Jahren einzuführen, wirkt sich dagegen auf die Befristungen mit und ohne Sachgrund aus.

Die Reichweite der geplanten Befristungsreform kann laut IAB-Forscher Hohendanner nur bedingt eingeschätzt werden. Nach den Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben, wären von der Quotenregelung bei sachgrundlosen Befristungen auf jeden Fall etwa 360.000 Befristungen in Einzelunternehmen betroffen. Für 480.000 weitere Fristverträge in Zentralen, Niederlassungen oder Filialen könne die Betroffenheit mit den derzeit verfügbaren Daten nicht abgeschätzt werden, weil die Betriebe ihre Befristungsquoten auf Arbeitgeberebene miteinander verrechnen können. Auch die Reichweite der Begrenzung der Befristungsdauer könne zahlenmäßig nicht bestimmt werden, so Hohendanner.

Bei den geplanten Gesetzesänderungen sieht Hohendanner einige Risiken: „Die Begrenzung der sachgrundlosen Befristung bei fortbestehender Rechtsunsicherheit bei Befristungen mit Sachgrund könnte dazu führen, dass Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen oder sich mit Einstellungen zurückhalten. Die pauschale Begrenzung von Kettenbefristungen auf fünf Jahre ohne Berücksichtigung des Einzelfalls könnte das Risiko bergen, dass Arbeitnehmerinteressen nicht gestärkt, sondern verletzt werden. Im ungünstigsten Fall hätten einige der betroffenen Arbeitnehmer statt eines befristeten Vertrages keinen Arbeitsvertrag mehr“, schreibt er in der IAB-Studie.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1618.pdf.

Die Formulierungen „sachgrundlos“ bzw. „mit und ohne Sachgrund“ beziehen sich auf die juristische Dimension.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Juni gegenüber dem Vormonat um 0,5 auf 103,6 Punkte. Damit sinkt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zum dritten Mal in Folge. Vor allem die Erwartungen für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit geben nach und liegen nur noch leicht im positiven Bereich.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Juni gegenüber dem Vormonat um 0,5 auf 103,6 Punkte. Damit sinkt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zum dritten Mal in Folge. Vor allem die Erwartungen für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit geben nach und liegen nur noch leicht im positiven Bereich.

„Die internationalen Handelskonflikte hinterlassen in der deutschen Konjunktur erste Spuren“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers gibt um 0,2 Punkte gegenüber dem Vormonat nach. Der aktuelle Stand von 106,6 Punkten zeigt aber noch immer ein starkes Beschäftigungswachstum über die kommenden Monate an. „Der Beschäftigungsaufschwung wird zwar etwas schwächer, ist insgesamt aber wenig anfällig für konjunkturelle Schwankungen“, erklärt Weber. Das liege am robusten Wachstum in vielen Dienstleistungsbereichen und an der niedrigen Entlassungsquote. Zudem puffere die hohe Zuwanderung die alterungsbedingte Schrumpfung des Arbeitsmarkts noch ab.

Die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers geht allerdings verglichen mit dem Vormonat um 0,7 auf 100,6 Punkte zurück. „Ohne kräftige Konjunktur wird es für einen deutlichen Abbau der Arbeitslosigkeit nicht mehr reichen“, so Weber. In der Tendenz sei aber immer noch eine eher günstige Entwicklung zu erwarten. Selbst bei Flüchtlingen sei keine steigende Arbeitslosigkeit festzustellen.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik

Seit 1999 ist der Anteil der Beschäftigten mit einem Arbeitszeitkonto um 21 auf 56 Prozent gestiegen. Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten hat sich um 17 auf 35 Prozent erhöht. Besonders häufig werden Konten mit einem kürzeren Ausgleichzeitraum genutzt. Langzeitkonten bleiben weiterhin die Ausnahme. Das geht aus einer am Dienstag erschienenen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Seit 1999 ist der Anteil der Beschäftigten mit einem Arbeitszeitkonto um 21 auf 56 Prozent gestiegen. Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten hat sich um 17 auf 35 Prozent erhöht. Besonders häufig werden Konten mit einem kürzeren Ausgleichzeitraum genutzt. Langzeitkonten bleiben weiterhin die Ausnahme. Das geht aus einer am Dienstag erschienenen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Bei zwei von zehn Betrieben, die Arbeitszeitkonten führen, beträgt der Ausgleichszeitraum maximal ein halbes Jahr. Bei vier von zehn Betrieben müssen die Zeitguthaben oder -schulden innerhalb eines Zeitraums zwischen einem halben und einem Jahr ausgeglichen werden bzw. darf an einem Stichtag ein bestimmter Wert nicht über- oder unterschritten werden. Ebenfalls vier von zehn Betrieben haben Arbeitszeitkonten ohne einen feststehenden Ausgleichszeitraum. Hier sind die Ausgleichszeiträume entweder nicht geregelt oder aber nur grundsätzlich festgelegt und kurzfristig modifizierbar. So könnten Betriebe den Arbeitseinsatz an kurzfristige Schwankungen der Auftragslage anpassen, erklären die IAB-Forscher Peter Ellguth, Hans-Dieter Gerner und Ines Zapf. Beschäftigte wiederum könnten die Spielräume nutzen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern.

Obwohl das im Jahr 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi-II-Gesetz“) die Nutzung von Langzeitkonten auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt hat, machen nur wenige Betriebe davon Gebrauch: Lediglich zwei Prozent führen separate Langzeitkonten. Dort angesparte Guthaben werden am häufigsten für längere Freistellungen sowie für Familien- oder Weiterbildungszeiten genutzt. Weniger bedeutend hingegen sind Konten, die eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit ermöglichen.

Arbeitszeitkonten sind je nach Branche deutlich unterschiedlich verbreitet. Mit 76 Prozent haben am häufigsten Betriebe der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung Arbeitszeitkonten, gefolgt von 59 Prozent der Betriebe im Bereich Energie, Wasser, Abfall und Bergbau sowie 54 Prozent im Bereich Produktionsgüter. Im Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleistungen liegt der Anteil dagegen bei 26 Prozent, im Gastgewerbe bei 24 Prozent.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1518.pdf.

4,5 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten auf Abruf. Besonders häufig ist Arbeit auf Abruf unter Minijobbern verbreitet: Hier beträgt der Anteil 12 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Arbeit auf Abruf unterscheidet sich von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dadurch, dass lediglich die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, die Lage der Arbeitszeit jedoch vom Arbeitgeber variabel festgelegt werden kann.

4,5 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten auf Abruf. Besonders häufig ist Arbeit auf Abruf unter Minijobbern verbreitet: Hier beträgt der Anteil 12 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Arbeit auf Abruf unterscheidet sich von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dadurch, dass lediglich die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, die Lage der Arbeitszeit jedoch vom Arbeitgeber variabel festgelegt werden kann.

Rufbereitschaft wird dagegen zusätzlich zur regulären Arbeit geleistet. Der Arbeitnehmer muss im Bedarfsfall dann innerhalb einer vorab vereinbarten Frist zu seinem Arbeitsplatz kommen. Ein typischer Fall sind Notdienste bei Versorgungsunternehmen.

Bereitschaftsdienst wird ebenfalls zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet, allerdings muss die Arbeitsaufnahme bei Bedarf häufig unverzüglich stattfinden. Daher wird bei Bereitschaftsdiensten in der Regel ein Aufenthalt im Betrieb vereinbart. Der Arbeitnehmer kann im Bereitschaftsdienst jedoch lesen oder schlafen, solange seine Arbeitskraft nicht in Anspruch genommen wird. Bereitschaftsdienst ist ebenso wie Rufbereitschaft beispielsweise in Krankenhäusern üblich.

Insgesamt arbeiten 6 Prozent der Beschäftigten in Tätigkeiten mit Rufbereitschaft und 5,5 Prozent in Tätigkeiten mit Bereitschaftsdienst.

Arbeit auf Abruf kommt bei Lebensmittel- und Gastgewerbeberufen mit 9 Prozent der Beschäftigten überdurchschnittlich häufig vor. „Hier dürften vor allem Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe betroffen sein, in denen plötzliche Schwankungen der Geschäftstätigkeit nicht untypisch sind“, schreiben die Arbeitsmarktforscher in der Studie.

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind überdurchschnittlich häufig in Gesundheitsberufen verbreitet. Hier beträgt der Anteil 14 bzw. 13 Prozent.

Die höchsten Anteile bei Arbeit auf Abruf, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst haben jedoch die Sicherheitsberufe: 12 Prozent bei Arbeit auf Abruf, 21 Prozent bei Rufbereitschaft und 17 Prozent bei Bereitschaftsdienst. Unter Sicherheitsberufe fallen beispielsweise der Objektschutz oder der Polizeivollzugsdienst.

Beschäftigte, die Arbeit auf Abruf ausüben, sind mit ihrem Leben und ihrer Freizeit weniger zufrieden als andere Personen. Für Beschäftigte, zu deren Tätigkeiten Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst gehören, ergibt sich kein entsprechender Zusammenhang.

Die Studie beruht auf den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), einer repräsentativen Längsschnittbefragung von rund 25.000 Personen. Sie ist abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1418.pdf.

Die Erwerbstätigkeit ist im ersten Quartal 2018 mit einem Zuwachs von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal kräftig gestiegen. Verglichen mit dem Vorquartal zeigt sich saison- und kalenderbereinigt ein Zuwachs von 0,4 Prozent, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Zahl der Erwerbstätigen lag im ersten Quartal 2018 bei mehr als 44,3 Millionen Personen. Aufgrund der Grippewelle und der Lage der Feiertage war der Anstieg bei den geleisteten Arbeitsstunden allerdings deutlich geringer.

Die Erwerbstätigkeit ist im ersten Quartal 2018 mit einem Zuwachs von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal kräftig gestiegen. Verglichen mit dem Vorquartal zeigt sich saison- und kalenderbereinigt ein Zuwachs von 0,4 Prozent, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Zahl der Erwerbstätigen lag im ersten Quartal 2018 bei mehr als 44,3 Millionen Personen. Aufgrund der Grippewelle und der Lage der Feiertage war der Anstieg bei den geleisteten Arbeitsstunden allerdings deutlich geringer.

Die Zahl der Beschäftigten wuchs im ersten Quartal mit einem Zuwachs von 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal stärker als die Zahl der Erwerbstätigen insgesamt, zu denen auch die Selbständigen gehören. Die Teilzeitquote bei den Beschäftigten betrug unverändert 39 Prozent, da der prozentuale Anstieg bei den Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten in gleicher Höhe ausfiel.

Insgesamt 15,3 Milliarden Stunden arbeiteten die Erwerbstätigen im ersten Quartal. Das entspricht einem Plus von 0,1 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal. Gegenüber dem Vorquartal bedeutet das saison- und kalenderbereinigt ebenfalls einen Anstieg von 0,1 Prozent.

Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal bei 345,4 Stunden. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist sie um 1,3 Prozent gesunken. Im ersten Quartal 2018 standen mit 62,6 Tagen aufgrund der Lage der Feiertage rund zwei Arbeitstage weniger zur Verfügung als im Vorjahresquartal. Der Krankenstand der Beschäftigten lag bei rund 5,5 Prozent und ist somit um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Grund hierfür war die starke Verbreitung der Influenza. Im Vergleich zum Vorquartal ist die Arbeitszeit saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozent gesunken.

„Der Rückgang der Arbeitszeit resultierte aus der Lage der Feiertage und der starken Grippewelle. Unabhängig von dieser vorübergehenden Delle liegt die Summe der Arbeitsstunden in Deutschland weiter auf ihrer positiven Trendentwicklung“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit blieb gegenüber dem Vorjahresquartal mit insgesamt rund 30 Stunden weitgehend unverändert. Vollzeitbeschäftigte arbeiteten im Durchschnitt rund 38 Stunden, Teilzeitbeschäftigte rund 17 Stunden. Bei den Vollzeitbeschäftigten ist die durchschnittliche vereinbarte Arbeitszeit nahezu gleich geblieben, während bei den Teilzeitbeschäftigten ein Anstieg um 0,2 Prozent zu verzeichnen ist. „Der Anstieg der Arbeitszeit bei den Teilzeitbeschäftigten ist auf den weiterhin sinkenden Anteil geringfügig Beschäftigter in dieser Gruppe zurückzuführen“, so Weber.

Die bezahlten Überstunden sind im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal leicht gestiegen (+0,2 Stunden), während die Zahl der unbezahlten Überstunden etwa gleich blieb. Im Durchschnitt waren es 5,2 bezahlte Überstunden und 5,9 unbezahlte Überstunden je Beschäftigtem.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter

https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1801.pdf.

Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter

https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx

abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter

https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf

zu finden.