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Bei 29 Prozent der Einstellungen von Langzeitarbeitslosen hatten die Betriebe die Stellen mithilfe der Arbeitsagenturen besetzt. 25 Prozent der Einstellungen von Langzeitarbeitslosen kamen über persönliche Kontakte zustande. An dritter Stelle stehen Initiativbewerbungen Langzeitarbeitsloser mit 14 Prozent. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Bei 29 Prozent der Einstellungen von Langzeitarbeitslosen hatten die Betriebe die Stellen mithilfe der Arbeitsagenturen besetzt. 25 Prozent der Einstellungen von Langzeitarbeitslosen kamen über persönliche Kontakte zustande. An dritter Stelle stehen Initiativbewerbungen Langzeitarbeitsloser mit 14 Prozent. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Deutlich seltener führen die weiteren Besetzungswege zur Einstellung Langzeitarbeitsloser: Zeitungsinserate beispielsweise bei 8 Prozent der Einstellungen, private Vermittler bei 7 Prozent, eine Firmenhomepage bei 4 Prozent.
Langzeitarbeitslose, also Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, haben eine siebenmal geringere Chance einen Job zu finden als Arbeitslose, die weniger als ein Jahr arbeitslos sind. Die Chancen einer Beschäftigungsaufnahme aus Kurzzeitarbeitslosigkeit lagen im Jahr 2019 bei durchschnittlich 9,9 Prozent pro Monat, aus Langzeitarbeitslosigkeit lagen die Chancen dagegen bei 1,4 Prozent.

Im Vergleich zu Personen, die vor der Neueinstellung in einem anderen Betrieb beschäftigt waren, verdienen zuvor Langzeitarbeitslose 36 Prozent weniger. Kurzzeitarbeitslose erhalten 25 Prozent weniger als zuvor Beschäftigte. Dahinter stehen unter anderem Unterschiede bei der Qualifikation und bei den anderen Merkmalen der Bewerber sowie Unterschiede bei den einstellenden Betrieben – im Schnitt verdienen sowohl vormals Beschäftigte wie vormals Arbeitslose in der neuen Tätigkeit mehr als bei ihrer letzten Beschäftigung.

Bei Langzeitarbeitslosen gehen Bewerbungen über die Firmenhomepage im Vergleich zu einer Vermittlung über die Arbeitsagentur tendenziell mit einer höheren Entlohnung einher. Kurzzeitarbeitslose können höhere Einstiegslöhne erzielen, wenn sie sich über Stellenbörsen im Internet oder private Arbeitsvermittler erfolgreich bewerben.

Die Dauer der neu aufgenommenen Tätigkeit ist bei vormals Arbeitslosen kürzer als bei Beschäftigten, die direkt von einer Tätigkeit in die nächste gewechselt sind. Während zuvor erwerbstätige Personen meist längerfristig im begonnenen Beschäftigungsverhältnis bleiben oder in eine weitere Beschäftigung wechseln, folgt für zuvor arbeitslose Beschäftigte relativ oft wieder eine Arbeitslosigkeit.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0620.pdf.

Rund 62,7 Milliarden Stunden arbeiteten die Erwerbstätigen im Jahr 2019 in Deutschland. Das entspricht einem Plus von 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist der höchste Stand seit dem Jahr 1991, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Rund 62,7 Milliarden Stunden arbeiteten die Erwerbstätigen im Jahr 2019 in Deutschland. Das entspricht einem Plus von 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist der höchste Stand seit dem Jahr 1991, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

„Im Jahr 2019 gab es erneut einen Rekordwert beim Arbeitsvolumen. Dieser wurde erreicht, obwohl die durchschnittliche Arbeitszeit pro Kopf im Zuge des Wirtschaftsabschwungs zurückging. So wurden weniger Überstunden geleistet, und gerade in Zeitarbeit und Industrie sind vor allem Jobs mit hoher Arbeitszeit weggefallen“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Grund für das gestiegene Arbeitsvolumen ist, dass die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2019 weiter auf knapp 45,3 Millionen anwuchs. Mit einem Plus von 0,9 Prozent lässt sich allerdings ein deutlich schwächeres Wachstum verzeichnen als in den Vorjahren.

Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen lag 2019 bei 1.386 Stunden und verringerte sich damit um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Selbstständige und mithelfende Familienangehörige gingen 2019 durchschnittlich 1.902 Stunden einer Erwerbstätigkeit nach, beschäftigte Arbeitnehmer 1.306 Stunden.

Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiteten 2019 im Durchschnitt 1.642 Stunden, Arbeitnehmer in Teilzeit 771. Die durchschnittlich vereinbarte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten blieb mit 38 Stunden unverändert gegenüber dem Vorjahr, die der Teilzeitbeschäftigten stieg auf 17,7. Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten legte 2019 mit 1,4 Prozent stärker zu als die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten mit 1,0 Prozent.

Die Guthaben auf den Arbeitszeitkonten erhöhten sich 2019 um durchschnittlich 0,5 Stunden pro Beschäftigten. Diese machten zudem im Durchschnitt 23,6 bezahlte Überstunden und damit 2,0 Stunden weniger als im Vorjahr. Die unbezahlten Überstunden lagen 2019 bei 23,3 Stunden, 2018 waren es noch 24,1 Stunden gewesen.
Die Kurzarbeit betraf knapp 150.000 Personen und damit rund 30.000 mehr als im Vorjahr. Durch den im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich geringeren Arbeitsausfall je Kurzarbeiter erhöhte sich der Arbeitsausfall je Beschäftigten mit 1,7 Stunden allerdings nur geringfügig gegenüber 2019 (1,6 Stunden).

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2019.pdf (nicht barrierefrei).

Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer steigt im Februar gegenüber dem Vormonat um 0,1 Punkte. Mit 102,0 Punkten weist der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) damit weiter einen guten Wert auf. Während sich der Beschäftigungsausblick deutlich verbessert hat, gibt der Indikator für die Arbeitslosigkeitsentwicklung leicht nach.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer steigt im Februar gegenüber dem Vormonat um 0,1 Punkte. Mit 102,0 Punkten weist der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) damit weiter einen guten Wert auf. Während sich der Beschäftigungsausblick deutlich verbessert hat, gibt der Indikator für die Arbeitslosigkeitsentwicklung leicht nach.

Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers gewinnt im Februar gegenüber dem Vormonat 0,4 Punkte und steht nun bei 104,8 Punkten. Das ist der erste Anstieg seit November 2019, womit sich der positive Beschäftigungsausblick wieder gefestigt hat. „Die Beschäftigung bleibt robust gegenüber dem Wirtschaftsabschwung und wird auch 2020 neue Rekorde aufstellen“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit verliert dagegen im Februar 0,2 Punkte gegenüber dem Vormonat. Der Wert von 99,1 Punkten ist nicht weit von der neutralen Marke von 100 Punkten entfernt, deutet aber auf eine tendenziell ungünstige Entwicklung in den nächsten Monaten hin. „Die Arbeitslosigkeit kann zwar leicht steigen, die Dynamik beim Beschäftigungsaufbau verhindert aber, dass die konjunkturelle Schwäche noch stärker durchschlägt“, so Weber. Wenn die konjunkturabhängigen Branchen nach Ende des Abschwungs erneut anzögen, werde auch der Abbau der Arbeitslosigkeit wieder in Gang kommen.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik

Im vierten Quartal 2019 gab es bundesweit rund 1,41 Millionen offene Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gegenüber dem dritten Quartal 2019 stieg die Zahl der offenen Stellen um rund 55.000. Sie sank jedoch um rund 44.000 unter das Vorjahresniveau vom vierten Quartal 2018. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Im vierten Quartal 2019 gab es bundesweit rund 1,41 Millionen offene Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gegenüber dem dritten Quartal 2019 stieg die Zahl der offenen Stellen um rund 55.000. Sie sank jedoch um rund 44.000 unter das Vorjahresniveau vom vierten Quartal 2018. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Westdeutschland waren im vierten Quartal 2019 rund 1,1 Millionen offene Stellen zu vergeben, in Ostdeutschland rund 310.000.

„Das zuletzt stetige Wachstum der offenen Stellen gegenüber dem Vorjahresquartal ist damit erstmals seit sechs Jahren durchbrochen. Im langjährigen Vergleich bewegt sich die Personalnachfrage jedoch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau“, erklärt Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis.

Bei großen Betrieben mit mindestens 250 Beschäftigten ging die Personalnachfrage erheblich zurück. Die Zahl der offenen Stellen lag hier im vierten Quartal 2019 bei rund 180.000 – und damit rund ein Viertel niedriger als vor einem Jahr. Auch im Verarbeitenden Gewerbe sank die Zahl der offenen Stellen im Vorjahresvergleich um rund ein Viertel auf nun rund 130.000. „Dagegen sehen wir bei kleinen und mittelgroßen Betrieben sowie im Dienstleistungssektor in vielen Bereichen weiterhin eine hohe Personalnachfrage,“ so Kubis.

Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im vierten Quartal 2019 wurden Antworten von rund 14.000 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche ausgewertet. Die Zeitreihen zur Zahl der offenen Stellen auf Basis der IAB-Stellenerhebung sind unter https://www.iab.de/stellenerhebung/daten online veröffentlicht.

Bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 wechselte ein Teil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten in produktivere Betriebe. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des University College London (UCL) hervor. Die Studie zeigt, welche Mechanismen dazu beitrugen, dass die Löhne der zum Mindestlohn Beschäftigten deutlich stiegen, ohne dass die Beschäftigung zurückging.

Bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 wechselte ein Teil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten in produktivere Betriebe. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des University College London (UCL) hervor. Die Studie zeigt, welche Mechanismen dazu beitrugen, dass die Löhne der zum Mindestlohn Beschäftigten deutlich stiegen, ohne dass die Beschäftigung zurückging.

Christian Dustmann (UCL), Attila Lindner (UCL), Uta Schönberg (UCL), Matthias Umkehrer (IAB) und Philipp vom Berge (IAB) analysieren in der Studie erstmals die Auswirkungen der Einführung des Mindestlohns auf die Verteilung von Arbeitnehmern auf die Betriebe. Die Untersuchung weist auf eine Umverteilung von Arbeitnehmern hin: Ein Teil der Niedriglohnbeschäftigten wechselte infolge der Einführung des Mindestlohns in Betriebe, die mehr Vollzeitarbeitsplätze anbieten, mehr qualifizierte Arbeitskräfte beschäftigen, einen höheren Lohnaufschlag für vergleichbare Arbeit zahlen, und die größer sowie stabiler sind. In Regionen, in denen der Mindestlohn aufgrund eines zuvor vergleichsweise niedrigen Lohnniveaus stärker wirksam wurde, ging zudem der Anteil von Kleinstbetrieben mit weniger als drei Beschäftigten zurück, während die Betriebsgröße und der Anteil größerer Betriebe zunahmen. Dies hat den Mix der Betriebe in diesen Regionen verbessert. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Mindestlohn die Arbeitsproduktivität steigerte, indem Beschäftigte zu produktiveren Betrieben wechselten.

Die Studie zeichnet ein insgesamt positives Bild der Mindestlohneinführung. Christian Dustmann vom University College London (UCL) erklärt: „Entgegen den Bedenken, die die Debatte im Vorfeld der Einführung eines landesweiten Mindestlohns in Deutschland geprägt haben, stellen wir nicht fest, dass der Mindestlohn zu einem Beschäftigungsrückgang geführt hat. Im Gegenteil, unsere Forschungsergebnisse legen nahe, dass der Mindestlohn die gesamte Produktionseffizienz durch die Umverteilung von Arbeitnehmern von weniger produktiven zu produktiveren Betrieben erhöht.“ Matthias Umkehrer (IAB) vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergänzt: „Man muss jedoch bedenken, dass der Mindestlohn eingeführt wurde, als die deutsche Wirtschaft sehr gut lief. Unsere Ergebnisse lassen sich nicht unbedingt für andere Arbeitsmärkte oder andere Zeiträume verallgemeinern.“

Die Studie ist online abrufbar unter www.cream-migration.org/publ_uploads/CDP_07_20.pdf.

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. „In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll“, geht jedoch aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. „In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll“, geht jedoch aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Bei einer anonymisierten Online-Befragung von 360 Vermittlungsfachkräften bewertete die Mehrheit Eingliederungsvereinbarungen als weniger sinnvoll für motivierte Personen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Personen mit geringen Deutschkenntnissen.

In den Eingliederungsvereinbarungen nehmen juristisch formulierte Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. „Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutschkenntnissen schwer verständlich“, schreiben die Autorinnen der IAB-Studie Monika Senghaas, Sarah Bernhard und Carolin Freier.

Die Eingliederungsvereinbarung und speziell die Rechtsfolgenbelehrung sei „von Juristen für Juristen geschrieben“, erklärten Vermittlungsfachkräfte in Gruppendiskussionen, die die Online-Befragung ergänzten. Um Rechtssicherheit für die Jobcenter zu erreichen, hätten sich die Eingliederungsvereinbarungen im Laufe der Zeit zu mehrseitigen Dokumenten entwickelt. Eine Vermittlungsfachkraft brachte das in einer Gruppendiskussion mit der Aussage zum Ausdruck, Form und Inhalt der Eingliederungsvereinbarung habe „nicht die Ministerialbürokratie geschaffen, hat auch nicht der Gesetzgeber geschaffen, das haben die Gerichte geschaffen“.

Neben einer Flexibilisierung des Einsatzes von Eingliederungsvereinbarungen halten die Studienautorinnen für überlegenswert, ihre Funktionen auf verschiedene Dokumente zu verteilen. Dokumentation des Vereinbarten und Transparenz über die Unterstützungsangebote des Jobcenters wären dann nicht mehr im selben Dokument wie die juristisch gehaltenen Ausführungen, die als rechtliche Grundlage für Sanktionen erforderlich sind.
Die Studienautorinnen betonen zudem, dass es für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosen und Jobcentern günstig sei, wenn Arbeitslose in den Jobcentern eine feste Ansprechperson haben und ihre berufliche und private Situation ausführlich besprechen können. Dies zeigen Analysen der IAB-Panelbefragung Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), in der Arbeitslosengeld-II-Empfänger gezielt berücksichtigt werden.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0520.pdf.

49 Prozent der Geflüchteten, die seit 2013 nach Deutschland gekommen sind, gehen fünf Jahre nach dem Zuzug einer Erwerbstätigkeit nach. „Die Arbeitsmarktintegration erfolgt damit etwas schneller als bei Geflüchteten früherer Jahre“, schreiben Herbert Brücker, Yuliya Kosyakova und Eric Schuß in einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

49 Prozent der Geflüchteten, die seit 2013 nach Deutschland gekommen sind, gehen fünf Jahre nach dem Zuzug einer Erwerbstätigkeit nach. „Die Arbeitsmarktintegration erfolgt damit etwas schneller als bei Geflüchteten früherer Jahre“, schreiben Herbert Brücker, Yuliya Kosyakova und Eric Schuß in einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Bei den seit den frühen 1990er Jahren bis 2013 zugezogenen Geflüchteten, die unter anderem in der Folge der Kriege in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens nach Deutschland gekommen sind, waren nach fünf Jahren 44 Prozent erwerbstätig. Damals waren zwar die Voraussetzungen hinsichtlich Sprache, Bildung und Ausbildung günstiger als bei den in jüngerer Zeit zugezogenen Geflüchteten. Dafür ist gegenwärtig die Arbeitslosigkeit wesentlich niedriger und das Beschäftigungswachstum deutlich höher als in den 1990er Jahren. „Zudem wird seit 2015 deutlich mehr in Sprach- und andere Integrationsprogramme für Asylbewerber und anerkannte Geflüchtete investiert als es damals der Fall war“, so Brücker, Kosyakova und Schuß.

68 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten gehen einer Vollzeit- oder Teilzeiterwerbstätigkeit nach, 17 Prozent einer bezahlten Ausbildung, drei Prozent einem bezahlten Praktikum und zwölf Prozent sind geringfügig beschäftigt.

Zwischen geflüchteten Männern und Frauen besteht bei der Erwerbstätigkeit ein erhebliches Gefälle. Fünf Jahre nach dem Zuzug sind 57 Prozent der Männer und 29 Prozent der Frauen erwerbstätig. Dabei spiele die Familienkonstellation und die Betreuungssituation von Kindern eine große Rolle, betonen Brücker, Kosyakova und Schuß: „Insbesondere Frauen mit Kleinkindern sind nur zu sehr geringen Anteilen erwerbstätig“.

Im zweiten Halbjahr 2018 gingen insgesamt 60 Prozent der Geflüchteten einer Erwerbstätigkeit nach, besuchten eine Bildungseinrichtung oder nahmen an Integrationsmaßnahmen oder arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil. Der Großteil der verbleibenden 40 Prozent waren aktiv auf Stellensuche, in Elternzeit oder in Mutterschutz.

Datengrundlage der IAB-Studie ist die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Die Befragung wird gemeinsam vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am DIW Berlin durchgeführt. Es handelt sich um eine repräsentative Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. Insgesamt wurden bislang rund 8.000 Geflüchtete befragt. Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0420.pdf.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer startet ins neue Jahr wie es das alte beendet hat: Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verbleibt im Januar auf dem Wert von 101,9 Punkten. Das deutet darauf hin, dass sich der Arbeitsmarkt insgesamt weiter gut entwickeln wird.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer startet ins neue Jahr wie es das alte beendet hat: Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verbleibt im Januar auf dem Wert von 101,9 Punkten. Das deutet darauf hin, dass sich der Arbeitsmarkt insgesamt weiter gut entwickeln wird.

Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit liegt bei 99,4 Punkten, wie schon im Dezember. Dies deutet zwar auf eine tendenziell ungünstige Entwicklung in den nächsten Monaten hin, der Indikator liegt aber nicht weit von der neutralen Marke von 100 Punkten entfernt. „Die Arbeitsagenturen erwarten weiterhin keinen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Auch wenn es in einzelnen Bereichen Beschäftigungsrückgänge gebe, vor allem in der Exportindustrie, bleibe das Entlassungsniveau insgesamt niedrig. „Eine Krise ist weiterhin nicht in Sicht“, so Weber.

Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers steht im Januar bei 104,4 Punkten. Das ist zwar ein Zehntelpunkt weniger als im Vormonat, bedeutet aber nach wie vor einen sehr guten Beschäftigungsausblick. „Trotz aller Schwierigkeiten im Auto- und Exportbereich deutet alles darauf hin, dass das Jahr 2020 auf den Beschäftigungsrekord des Vorjahres noch einmal etwas drauflegt“, erläutert Weber.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik

Geflüchtete mit einem anerkannten Schutzstatus, die einer regionalen Wohnsitzauflage unterliegen, haben eine geringere Beschäftigungswahrscheinlichkeit. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die regionale Wohnsitzauflage senkt die Wahrscheinlichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um rund sechs Prozentpunkte. Bei der Berechnung wurden die individuellen und regionalen Einflussfaktoren berücksichtigt.

Geflüchtete mit einem anerkannten Schutzstatus, die einer regionalen Wohnsitzauflage unterliegen, haben eine geringere Beschäftigungswahrscheinlichkeit. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die regionale Wohnsitzauflage senkt die Wahrscheinlichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um rund sechs Prozentpunkte. Bei der Berechnung wurden die individuellen und regionalen Einflussfaktoren berücksichtigt.

Die Möglichkeit, regionale Wohnsitzauflagen für anerkannte Geflüchtete auszusprechen, wurde 2016 eingeführt. Diese Wohnsitzauflage auf der Ebene von Landkreisen, Städten oder Gemeinden wenden aktuell sieben Bundesländer an: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Regionale Wohnsitzauflagen verringern auch die Wahrscheinlichkeit, in einer privaten Unterkunft statt in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Demgegenüber zeigen sich keine eindeutigen Befunde in Hinblick auf die Teilnahme an Integrationskursen und den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse. Die Einführung regionaler Wohnsitzauflagen wurde unter anderem damit begründet, dass sie die Versorgung mit Wohnraum, den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen und die Integration in den Arbeitsmarkt fördern.

Die Wohnsitzauflagen haben eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum der Anerkennung des Antrags auf Schutz. Neben den in sieben Bundesländern angewendeten regionalen Wohnsitzauflagen gilt im ganzen Bundesgebiet, dass während dieser drei Jahre die Geflüchteten in dem Bundesland bleiben müssen, in denen ihnen der Schutzstatus zuerkannt wurde. Die Wohnsitzauflagen entfallen, wenn ein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Höhe von aktuell rund 730 Euro besteht. Während des Asylverfahrens sind Asylbewerber grundsätzlich verpflichtet, in der ihnen zugewiesenen Unterkunft zu leben.

„Die bisherigen Ergebnisse sprechen nicht dafür, dass das Ziel des Gesetzes, die Integrationschancen von Geflüchteten durch die Einführung der Wohnsitzauflagen zu verbessern, tatsächlich erreicht wurde. In Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration und die dezentrale Unterbringung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften ist nach den Schätzergebnissen eher das Gegenteil der Fall. Allerdings ist der Beobachtungszeitraum noch sehr kurz“, erklären die IAB-Forscher in ihrer Studie. Das IAB werde deshalb die Wirkungen der Wohnsitzauflage für Geflüchtete mit anerkanntem Schutzstatus auch in Zukunft weiter untersuchen.

Datengrundlage der IAB-Studie ist die repräsentative IAB-BAMF-SOEP-Befragung von rund 8.000 Geflüchteten. Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0320.pdf.

Die zuletzt wieder gestiegene Anzahl an Geburten, der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern weiter steigen lassen. Dabei sind bereits heute Fachkräfte in diesem Bereich knapp. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die zuletzt wieder gestiegene Anzahl an Geburten, der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern weiter steigen lassen. Dabei sind bereits heute Fachkräfte in diesem Bereich knapp. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

In Deutschland sind rund 700.000 Erzieherinnen und Erzieher sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl um ein Drittel gestiegen. „Der Erzieherberuf hat stark an Bedeutung gewonnen“, erklärt die IAB-Forscherin Anja Warning. Ursache sei vor allem der Ausbau der Kindertagesbetreuung, dem Haupttätigkeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern.

Daten der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Arbeitgeberbefragung, zeigen überdurchschnittlich starke Rekrutierungsprobleme im Erzieherberuf. Während es bei Stellenausschreibungen in anderen Berufen durchschnittlich elf Bewerbungen gibt, sind es bei Erzieherstellen nur fünf. Bei der Hälfte der Stellenbesetzungen im Erzieherbereich gibt es aus Arbeitgebersicht Probleme wie zu wenig Bewerbungen oder unzureichende Qualifikationen der Bewerber.  Die Personalsuche dauert auch überdurchschnittlich lange: So vergehen im Durchschnitt mehr als 100 Tage zwischen dem Beginn der Suche durch den Arbeitgeber und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn der eingestellten Person. Die Besetzung dauert bei anderen Berufen im Schnitt weniger als 90 Tage.

„Arbeitgeber haben bei Erzieherstellen große Schwierigkeiten, Personal zu finden, ähnlich wie in Fachkraft-Berufen im Bereich Gesundheit und Pflege“, stellt Warning fest. Auch der OECD zufolge sei der Erzieherberuf in Deutschland ein Engpassberuf.

Der weitere Ausbau der Kinderbetreuung und das relativ hohe Alter der Beschäftigten in diesem Beruf werden den Bedarf an Fachkräften in naher Zukunft weiter steigern. „Es ist Dringlichkeit gegeben, die Attraktivität des Berufs und der Erzieher-Ausbildung zu verbessern, um das Angebot an ausgebildeten Fachkräften deutlich zu erhöhen“, so Warning. Ansatzpunkte seien eine weitere Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze, die Vergütung des bislang unbezahlten schulischen Ausbildungsanteils und vermehrte Möglichkeiten zum Quereinstieg. Darüber hinaus sei es wichtig, die Arbeitsbedingungen im Beruf zu verbessern, um diesen attraktiver zu machen.

„Kindertagesstätten können bei Personalmangel kurzfristig nicht über eine Verringerung der Zahl der zu betreuenden Kinder gegensteuern. Unbesetzte Stellen bringen deshalb besonders hohe Belastungen beim vorhandenen Personal mit sich. Personalmangel gefährdet die Qualität der Bildungsarbeit und nicht zuletzt die Attraktivität des Erzieherberufes“, schreibt Warning.

An der IAB-Stellenerhebung nehmen mehr als 10.000 Betriebe teil. Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0220.pdf.