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Die Teilzeitquote ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 Prozentpunkte deutlich gesunken und lag im ersten Quartal 2021 bei 38,2 Prozent. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Zuletzt lag die Teilzeitquote im ersten Quartal 2016 mit 38,1 Prozent niedriger.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist mit -2,2 Prozent deutlich stärker gesunken als die der Vollzeitbeschäftigten mit -0,7 Prozent. Ausschlaggebend für die Entwicklung bei den Teilzeitbeschäftigten ist der kräftige Rückgang der geringfügigen Beschäftigung. „Die Corona-Krise hat die Minijobs besonders hart getroffen.“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Ebenso wie Minijobs seien Nebenjobs generell häufig kurzfristig angelegt und viele dieser Jobs sind weggefallen. 3,8 Millionen Beschäftigte gingen einer Nebentätigkeit nach, das sind 4,2 Prozent weniger als im ersten Quartal 2020. Die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung weist dagegen keinen besonderen Rückgang auf.

Die Wochenarbeitszeit bei den Teilzeitbeschäftigten ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,6 Prozent gestiegen, während sie bei den Vollzeitbeschäftigten nahezu gleichgeblieben ist. Der Anstieg der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten ist auf den weiter sinkenden Anteil geringfügig Beschäftigter in dieser Gruppe zurückzuführen. Vollzeitbeschäftigte arbeiteten im Durchschnitt rund 38,2 Stunden und Teilzeitbeschäftigte rund 18 Stunden.

Infolge der Covid-19-Pandemie ist das Arbeitsvolumen gegenüber dem ersten Quartal 2020 um 5,5 Prozent auf rund 14,8 Milliarden Stunden gesunken. Während das Arbeitsvolumen im vierten Quartal 2020 gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorkrisenjahres 2019 um 3,8 Prozent zurückgegangen ist, fiel der Rückgang mit 7,2 Prozent im ersten Quartal 2021 gegenüber dem entsprechenden Quartal in 2019 fast doppelt so hoch aus.

„Der Jahresanfang 2021 war der zweite Tiefpunkt der Corona-Krise.“, so Weber. Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigen betrug im ersten Quartal 2021 334,2 Stunden und sank damit um 4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

Die Zahl der Erwerbstätigen ist im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,6 Prozent gesunken und lag bei knapp 44,4 Millionen Personen.

Die Kurzarbeit liegt weiterhin auf einem außerordentlich hohen Niveau. Im Vergleich zum Vorquartal ist die Zahl der Kurzarbeitenden im ersten Quartal 2021 um 1 Million auf rund 3,44 Millionen Personen gestiegen. Dies führte dazu, dass der Arbeitsausfall je Beschäftigten mit 16,6 Stunden massiv gestiegen ist. Der Krankenstand ist im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,6 Prozentpunkte auf 4,5 Prozent gesunken.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2101.pdf (nicht barrierefrei) zur Verfügung.
Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.
Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter http://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Das European Labour Market Barometer kletterte im Mai auf 103,3 Punkte. Mit einem Anstieg von 2,0 Punkten im Vergleich zum April verzeichnet der Arbeitsmarkt-Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) damit das stärkste Wachstum seit seinem Bestehen. „Der Griff der Pandemie lockert sich“, zeigt sich IAB-Forschungsbereichsleiter Enzo Weber optimistisch. „Europas Arbeitsmärkte gehen auf Erholungskurs“.

Nachdem die Aussichten lange durch die Corona-Krise getrübt waren, erwarten die europäischen Arbeitsverwaltungen aktuell in keinem der teilnehmenden Länder mehr relevante Verschlechterungen auf den Arbeitsmärkten. Sprünge von mindestens 2,0 Punkten nach oben verzeichnen Dänemark, Island, Österreich, Liechtenstein, Portugal und Deutschland.

Optimismus zeigt sich sowohl bei den Aussichten zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit als auch der Beschäftigung. Der Teilindikator für die künftige Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ist im Mai um 2,7 Punkte auf 103,8 Punkte stark gestiegen. Damit steht er über dem Teilindikator für die Entwicklung der Beschäftigung, der – wenn auch schwächer - um 1,3 Punkte auf 102,7 Punkte ebenfalls deutlich anstieg.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 17 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, die Schweiz (seit Mai 2021), Tschechien und Zypern. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate signalisiert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des Barometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). Für jede der teilnehmenden Arbeitsverwaltungen wird ein Barometer bestimmt, aus denen sich das europäische Barometer als gewichtetes Mittel ergibt. Ohne Berücksichtigung der Schweiz, die im Mai 2021 erstmals teilgenommen hat, würde das Barometer denselben Stand aufweisen.

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 17 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components abrufbar. Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2120.pdf.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Mai gegenüber dem Vormonat deutlich um 2,0 Punkte auf 104,6 Punkte gestiegen. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt damit positive Aussichten für die Arbeitsmarktentwicklung an. Zuletzt stand das Arbeitsmarkbarometer so günstig im März 2018.

Der Positivtrend des IAB-Arbeitsmarktbarometers setzt sich damit weiter fort. Die Arbeitsagenturen werden in ihren Einschätzungen zur Arbeitsmarktentwicklung optimistischer. „Die Aussicht auf deutliche Lockerungen der Corona-Einschränkungen lässt die Arbeitsmarkterwartungen nach oben springen.“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Besonders die Komponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers zur Vorhersage der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit legte im Mai zu. Mit einem Plus von 2,7 Punkten gegenüber dem Vormonat kletterte sie auf 105,9 Punkte und damit auf den zweithöchsten jemals gemessenen Stand. Neben der Arbeitsmarkterholung dürfte dies auch darauf zurückzuführen sein, dass ein Anstieg der Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erwartet wird. Die Aussichten bei der Beschäftigungsentwicklung haben sich weiter verbessert, wenngleich sie gegenüber der zweiten Hälfte der 2010 Jahre deutlich moderater ausfallen. Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers legte im Mai um 1,2 Punkte zu und liegt nun bei 103,2 Punkten. „Die Zeichen stehen auf Erholung, aber ein Rekordbeschäftigungswachstum wie in den Jahren vor der Krise ist noch nicht in Sicht.“, so Weber.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

- eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe.
- eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik.

Im Jahr 2020 arbeiteten 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Rund 45 Prozent der westdeutschen und 32 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten in einem Betrieb, in dem ein Branchentarifvertrag galt. 2019 galt das noch für 46, beziehungsweise 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, sagt IAB-Forscherin Susanne Kohaut.

Die Verbreitung von Firmen- oder Haustarifverträgen blieb im Vergleich zum Vorjahr weitgehend konstant: diese Form der Tarifbindung galt 2020 für 8 Prozent der westdeutschen und für 11 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. 47 Prozent der westdeutschen und 57 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2020 in Betrieben, in denen es keinen Tarifvertrag gab.

Die Tarifbindung nimmt mit der Betriebsgröße zu. Besonders hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die unter einen Branchentarifvertrag fallen, im Bereich der Öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherung mit 80 Prozent, besonders gering ist der Anteil im Bereich Information und Kommunikation mit 11 Prozent.

Auf Betriebsebene werden die Interessen der Beschäftigten vielfach durch Betriebsräte vertreten. Im Jahr 2020 waren in Ostdeutschland 36 Prozent der Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten, in Westdeutschland traf dies auf 40 Prozent zu. In den letzten Jahren hat sich der langjährige Rückstand Ostdeutschlands bei der betrieblichen Mitbestimmung verringert. Diese Annäherung beruht auf einer rückläufigen Reichweite im Westen und einer Zunahme im Osten. Lag 2016 der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat im Westen noch 9 Prozentpunkte über der im Osten, betrug der Abstand 2020 4 Prozentpunkte.

Die Daten sind abrufbar unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Daten_zur_Tarifbindung.xlsx. Sehen Sie hierzu auch die dazu erschienene Grafik Aktuell im IAB-Forum.

Das European Labour Market Barometer steigt im März gegenüber dem Vormonat um 1,3 Punkte auf 100,6 Punkte. Der Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist damit erstmals seit Krisenbeginn über die Marke von 100 Punkten geklettert und lässt keine Verschlechterung des europäischen Arbeitsmarkts in den nächsten Monaten erwarten.

Das European Labour Market Barometer steigt im März gegenüber dem Vormonat um 1,3 Punkte auf 100,6 Punkte. Der Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist damit erstmals seit Krisenbeginn über die Marke von 100 Punkten geklettert und lässt keine Verschlechterung des europäischen Arbeitsmarkts in den nächsten Monaten erwarten.

In allen Ländern ist das European Labour Market Barometer gestiegen oder zumindest gleichgeblieben. „Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa erwarten, dass die Arbeitsmärkte in Europa sich stabilisieren.“, sagt IAB-Forschungsbereichsleiter Enzo Weber. Mit einer Verschlechterung der Arbeitslosigkeit und Beschäftigung ist damit nicht zu rechnen. „Eine durchgreifende Erholung ist das aber noch nicht“, erklärt Weber.

Der Teilindikator des European Labour Market Barometer für die künftige Entwicklung der Beschäftigung ist im März um 1,2 Punkte auf 100,7 Punkte gestiegen. Damit liegt er in etwa gleichauf mit dem Teilindikator für die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen, der nach einem deutlichen Plus von 1,5 Punkten einen Stand von 100,6 Punkten erreicht. „Weitere Verbesserungen am europäischen Arbeitsmarkt sind möglich. Dafür muss die dritte Corona-Welle aber schnell unter Kontrolle kommen.“, erklärt Weber.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 16 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Tschechien und Zypern. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate signalisiert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des Barometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). Für jede der teilnehmenden Arbeitsverwaltungen wird ein Barometer bestimmt, aus denen sich das europäische Barometer als gewichtetes Mittel ergibt.

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 16 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components abrufbar. Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2120.pdf.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Dezember um 0,5 Punkte auf 101,0 Punkte gestiegen. Damit signalisiert der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine leichte Aufwärtsentwicklung am Arbeitsmarkt über die ersten Monate des Jahres 2021.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Dezember um 0,5 Punkte auf 101,0 Punkte gestiegen. Damit signalisiert der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine leichte Aufwärtsentwicklung am Arbeitsmarkt über die ersten Monate des Jahres 2021.

„Die Arbeitsagenturen erwarten im zweiten Lockdown keinen erneuten Einbruch des Arbeitsmarkts“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Viele Betriebe würden ihre Beschäftigten halten, unterstützt durch Kurzarbeit und Stützungsmaßnahmen. „Inzwischen wissen wir, woran wir mit einem Lockdown sind. Und heute können wir damit rechnen, mit den Impfungen die Pandemie in den Griff zu bekommen“, erklärt Weber die robuste Arbeitsmarktentwicklung. Zu beachten sei allerdings, dass der Befragungszeitraum in der ersten Dezemberhälfte endete, bevor die Verschärfung des Lockdowns beschlossen wurde.

Die Komponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers zur Vorhersage der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit konnte im Dezember um 0,7 auf 102,4 Punkte zulegen. Der Trend fallender Arbeitslosigkeit dürfte sich fortsetzen. Die Beschäftigungskomponente des IAB Arbeitsmarktbarometers stieg im Dezember im Vergleich zum Vormonat um 0,3 auf 99,5 Punkte.  Damit liegt sie nur noch leicht unter der neutralen Marke von 100 Punkten. Vor der Krise waren allerdings Werte weit über 100 erreicht worden. „Die Corona-Einschränkungen und die tiefgreifende wirtschaftliche Transformation in Bereichen wie Automobil oder Handel stellen den Arbeitsmarkt 2021 weiter vor Herausforderungen“, so Weber.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik

Die Qualität der Arbeitsplätze von Migrantinnen und Migranten und Personen ohne Migrationshintergrund unterscheidet sich deutlich, wie eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Die intrinsische Arbeitsqualität, also inwieweit ein Arbeitsplatz den Beschäftigten die Möglichkeit bietet, ihre Kompetenzen und Qualifikationen selbstbestimmt einzusetzen und zu entwickeln, schätzen Migrantinnen und Migranten deutlich negativer ein als Beschäftigte ohne Migrationshintergrund.

Die Qualität der Arbeitsplätze von Migrantinnen und Migranten und Personen ohne Migrationshintergrund unterscheidet sich deutlich, wie eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Die intrinsische Arbeitsqualität, also inwieweit ein Arbeitsplatz den Beschäftigten die Möglichkeit bietet, ihre Kompetenzen und Qualifikationen selbstbestimmt einzusetzen und zu entwickeln, schätzen Migrantinnen und Migranten deutlich negativer ein als Beschäftigte ohne Migrationshintergrund.

Der Studie zufolge bewerten 43 Prozent der weniger als 10 Jahre vor dem Erhebungszeitpunkt zugezogenen Migrantinnen und Migranten die mit ihrer Tätigkeit verbundene Autonomie als gering, in der Vergleichsgruppe der Beschäftigten ohne Migrationshintergrund sind es 27 Prozent. 57 Prozent der vor weniger als 10 Jahren Zugezogenen schätzen die kognitiven Anforderungen als gering ein, bei Beschäftigten ohne Migrationshintergrund sind es 20 Prozent.  Außerdem berichten 45 Prozent der vor weniger als 10 Jahren Zugewanderten von wenig Aufgabenvielfalt bei ihrer Tätigkeit, Beschäftigte ohne Migrationshintergrund zu 30 Prozent. 45 Prozent der vor weniger als 10 Jahren Zugezogenen geben an, wenig Lerngelegenheiten zu bekommen, in der Gruppe der Beschäftigten ohne Migrationshintergrund sind es 17 Prozent.

Laut der Studie spiegeln sich in der subjektiven Einschätzung der Arbeitsplatzqualität unterschiedliche objektive Arbeitsbedingungen wider. Im Vergleich zu Beschäftigten ohne Migrationshintergrund üben Zugewanderte signifikant häufiger einfache Tätigkeiten aus, die geringer entlohnt werden und stärker körperlich belastend sind. So sind Migrantinnen und Migranten häufiger als ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter tätig und weniger häufig in hoch qualifizierten Tätigkeiten.

Die Befunde deuten darauf hin, dass die Arbeitsplatzqualität mit der Aufenthaltsdauer steigt. So schätzen Migrantinnen und Migranten, die seit mehr als zehn Jahren in Deutschland leben, die intrinsische Qualität ihres Arbeitsplatzes höher ein als die, die vor weniger als zehn Jahren zugewandert sind. „Ob und wie schnell Zugewanderte und deren Nachkommen am Arbeitsmarkt Fuß fassen, beeinflusst maßgeblich den Prozess ihrer gesellschaftlichen Integration und die Chancen auf soziale und wirtschaftliche Teilhabe“, betonen die Autorinnen. Die Qualität der Arbeitsplätze stelle dabei häufig ein zentrales Maß der Arbeitsmarktintegration dar.

Die Analysen basieren auf Daten des vom IAB durchgeführten Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS). Für den vorliegenden Bericht wurden Daten von 11.520 zum Befragungszeitpunkt sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigten Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren ausgewertet. Zur Bestimmung des Migrationsstatus wurden Informationen zum Geburtsland und gegebenenfalls zum Zeitpunkt der Zuwanderung nach Deutschland verwendet.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2520.pdf

Eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass in Betrieben, in denen zumindest für einen Teil der Belegschaft Homeoffice prinzipiell möglich ist, 38 Prozent der Beschäftigten dies auch nutzen können. Vor der Covid-19-Pandemie traf dies noch auf 27 Prozent der Beschäftigten zu. 13 Prozent der Beschäftigten können kein Homeoffice nutzen, obwohl dies ihre Tätigkeit eigentlich zulässt. Das sind 10 Prozent weniger als noch vor der Pandemie. Rund die Hälfte der Beschäftigten kann kein Homeoffice nutzen, weil ihre Tätigkeit dies nicht zulässt.

Eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass in Betrieben, in denen zumindest für einen Teil der Belegschaft Homeoffice prinzipiell möglich ist, 38 Prozent der Beschäftigten dies auch nutzen können. Vor der Covid-19-Pandemie traf dies noch auf 27 Prozent der Beschäftigten zu. 13 Prozent der Beschäftigten können kein Homeoffice nutzen, obwohl dies ihre Tätigkeit eigentlich zulässt. Das sind 10 Prozent weniger als noch vor der Pandemie. Rund die Hälfte der Beschäftigten kann kein Homeoffice nutzen, weil ihre Tätigkeit dies nicht zulässt.

Die IAB-Studie beruht auf einer Betriebsbefragung von Mitte Oktober. 42 Prozent der Betriebe geben darin an, dass sie zumindest einem Teil ihrer Beschäftigten die Möglichkeit bieten, im Homeoffice zu arbeiten. Deutliche Unterschiede zeigen sich über die Größe der Betriebe hinweg. Über 90 Prozent aller Großbetriebe mit mehr als 250 Beschäftigten ermöglichen zumindest einem Teil der Beschäftigten Homeoffice. Bei Kleinstbetrieben mit bis zu 9 Beschäftigten ist dies bei 36 Prozent der Fall.

Ein Drittel der Betriebe, die ihren Beschäftigten, während der Pandemie Homeoffice ermöglicht hat, empfahl Homeoffice ausdrücklich, ein Drittel der Betriebe ordnete dies sogar an. Fast alle Betriebe, die kein Homeoffice einsetzen, geben an, dass sich die Tätigkeiten nicht für Homeoffice eignen. Einem Drittel der Betriebe fehlt die technische Ausstattung, 20 Prozent geben den Datenschutz als Hürde an. Die IAB-Forscherinnen und Forscher erklären: „Wenn solche Hemmnisse noch stärker abgebaut werden können, so besteht in der aktuellen Situation mit hohem Infektionsgeschehen und verstärkten Beschränkungen noch ein deutlicher Spielraum für mehr Homeoffice.“

Für die Betriebe ist die Umstellung auf Homeoffice auch mit Investitionen und Personalkosten verbunden. 58 Prozent der Betriebe, die den Einsatz von Homeoffice in der Pandemie forciert haben, schafften neue Hardware wie Laptops oder Headsets an. 45 Prozent investierten in neue Software wie Tools für Videokonferenzen. 47 Prozent brauten den IT-Support für Beschäftigte auf. 21 Prozent führten zusätzliche Schulungen durch.

Die IAB-Studie beruht auf der Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“, in der alle drei Wochen mehr als 1500 Betriebe zu ihrer Situation in der Corona Krise und ihren Umgang damit befragt werden. Sie ist online abrufbar unter https://www.iab-forum.de/potenzial-fuer-homeoffice-noch-nicht-ausgeschoepft.

In der zweiten Novemberhälfte waren 12 Prozent der Betriebe von den Regelungen des Lockdowns betroffen und mussten ganz oder teilweise schließen, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarktmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Freitag. Von diesen Betrieben sieht sich ein Drittel akut in der Existenz bedroht.

In der zweiten Novemberhälfte waren 12 Prozent der Betriebe von den Regelungen des Lockdowns betroffen und mussten ganz oder teilweise schließen, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarktmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Freitag. Von diesen Betrieben sieht sich ein Drittel akut in der Existenz bedroht.
Am stärksten betroffen von den Regelungen des Lockdowns im November war das Gastgewerbe. 90 Prozent der Betriebe aus diesem Bereich gaben bei einer Befragung des IAB an, ganz oder teilweise schließen zu müssen. Außerdem berichten 12 Prozent der Betriebe aus dem Dienstleistungsbereich betroffen zu sein sowie acht Prozent der Betriebe aus dem Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen.

Insgesamt sahen sich in der zweiten Novemberhälfte 10 Prozent der Betriebe in der Existenz bedroht. In der Gastronomie war dies bei 47 Prozent der Betriebe der Fall, im Verarbeitenden Gewerbe dagegen nur bei 5 Prozent und im Baugewerbe bei 3 Prozent. Eine Geschäftsaufgabe oder Insolvenz steht aber auch bei der überwiegenden Mehrheit dieser Betriebe nicht unmittelbar bevor.

Zwei Drittel der Betriebe, die unter die Lockdown-Regelungen fallen, hatten zum Zeitpunkt der Befragung Unterstützungsleistungen für den Lockdown bereits beantragt oder planten dies zu tun. Die Wirtschaftshilfen können auch Betriebe beantragen, die nur indirekt vom Lockdown betroffen sind. Die Quote unter allen Betrieben fällt jedoch mit rund 13 Prozent eher gering aus.

Die IAB-Studie beruht auf der Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“, in der alle drei Wochen mehr als 1500 Betriebe zu ihrer Situation in der Corona Krise und ihren Umgang damit befragt werden. Sie ist online abrufbar unter http://www.iab-forum.de/schon-im-november-sah-sich-jeder-dritte-vom-teil-lockdown-betroffene-betrieb-in-seiner-existenz-bedroht.

Das Qualifizierungschancengesetz hat nach seiner Einführung 2019 insgesamt nicht zu einem deutlichen Sprung bei der Zahl der geförderten Weiterbildungen von Beschäftigten geführt. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Der Anstieg bei den Weiterbildungen mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten war 2019 in etwa so hoch wie der in den Vorjahren. Einen deutlichen Anstieg gab es 2019 aber bei den Förderungen mit einem Arbeitsentgeltzuschuss. Hier wurden doppelt so viele Weiterbildungen gefördert wie im Vorjahr.

Das Qualifizierungschancengesetz hat nach seiner Einführung 2019 insgesamt nicht zu einem deutlichen Sprung bei der Zahl der geförderten Weiterbildungen von Beschäftigten geführt. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Der Anstieg bei den Weiterbildungen mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten war 2019 in etwa so hoch wie der in den Vorjahren. Einen deutlichen Anstieg gab es 2019 aber bei den Förderungen mit einem Arbeitsentgeltzuschuss. Hier wurden doppelt so viele Weiterbildungen gefördert wie im Vorjahr.

Die Autorinnen und Autoren der IAB-Studie betonen, dass die deutliche Ausweitung der Fördermöglichkeiten einen stärkeren Anstieg der Zahl der Teilnehmenden an geförderten Weiterbildungen hätte erwarten lassen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz waren die Fördermöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte seit 2019 stark ausgedehnt worden. So können nun Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße mit einem Beitrag zu den Lehrgangskosten und mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert werden, wenn sie vom Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Allerdings wurden bereits vorher schwerpunktmäßig Berufe gefördert, in denen Fachkräfteengpässe vorherrschen. Am häufigsten werden Lehrgangskosten im Bereich Altenpflege bezuschusst, gefolgt von Lehrgangskosten im Bereich Fahrzeugführung. Dazu zählen zum Beispiel Berufskraftfahrerinnen und -fahrer sowie Straßenbahnfahrerinnen und -fahrer. Ein Arbeitsentgeltzuschuss wird besonders häufig bei Weiterbildungen in der Altenpflege und in der Gesundheits- und Krankenpflege gezahlt.

Die Struktur der Teilnehmenden hat sich seit Einführung des Qualifizierungschancengesetzes nur geringfügig verändert. Während in den Vorjahren noch deutlich mehr Frauen als Männer mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert wurden, so werden nun in etwa gleich viele Frauen wie Männer gefördert. Allerdings stieg gleichzeitig der Frauenanteil bei Förderungen mit Lehrgangskosten leicht an. Angestiegen ist der Anteil der Personen ohne Berufsausbildung sowie der Anteil ausländischer Beschäftigter, für deren Weiterbildungen die Lehrgangskosten übernommen wurden.

Die Forscherinnen und Forscher resümieren: „Der erleichterte Zugang zur Förderung von Weiterbildung trägt sicher dazu bei, diese zu stärken.“ Allerdings müssten weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser ermöglichen, an Weiterbildungen teilzunehmen. Beispielsweise könnten einheitliche Mindestregelungen für Bildungszeiten von Beschäftigten geschaffen werden.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2420.pdf.