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Während im Mai jeder dritte Betrieb mit starken negativen Auswirkungen der Corona-Krise konfrontiert war, trifft dies mittlerweile nur noch für jeden fünften Betrieb zu. Das geht aus einer repräsentativen Befragung von Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die Ergebnisse zeigen, dass sich die wirtschaftliche Situation der Betriebe sehr deutlich gegenüber dem Höhepunkt der Krise im Frühjahr verbessert hat“, erklärt IAB-Forscher Jens Stegmaier.

Während im Mai jeder dritte Betrieb mit starken negativen Auswirkungen der Corona-Krise konfrontiert war, trifft dies mittlerweile nur noch für jeden fünften Betrieb zu. Das geht aus einer repräsentativen Befragung von Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die Ergebnisse zeigen, dass sich die wirtschaftliche Situation der Betriebe sehr deutlich gegenüber dem Höhepunkt der Krise im Frühjahr verbessert hat“, erklärt IAB-Forscher Jens Stegmaier.

Für den Mai berichteten insgesamt 33 Prozent der Betriebe von starken negativen Auswirkungen, 23 Prozent von geringen negativen Auswirkungen, 37 Prozent von keinen oder ausgeglichenen Auswirkungen und 7 Prozent von überwiegend positiven Auswirkungen. Aktuell sprechen 21 Prozent der Betriebe von starken negativen Auswirkungen, 20 Prozent von geringen negativen Auswirkungen, 53 Prozent von keinen oder ausgeglichenen Auswirkungen und 7 Prozent von überwiegend positiven Auswirkungen der Corona-Krise auf ihre Geschäftstätigkeit.

Von den im Mai stark negativ durch die Corona-Krise betroffenen Betrieben sind 49 Prozent weiterhin stark betroffen. 25 Prozent der im Mai stark negativ betroffenen Betriebe geben aktuell geringe negative Auswirkungen an, 23 Prozent keine oder gleichermaßen positive wie negative Auswirkungen und 3 Prozent überwiegend positive Auswirkungen.

Am heftigsten wurde das Gastgewerbe von der Corona-Krise getroffen: Im Mai lag der Anteil der Betriebe mit starken negativen Auswirkungen bei 78 Prozent und der Anteil mit geringen negativen Auswirkungen bei 17 Prozent. Aktuell sind 45 Prozent stark negativ betroffen und 17 Prozent gering negativ betroffen.

Im Bereich Information und Kommunikation waren im Mai dagegen nur 3 Prozent der Betriebe stark negativ betroffen. Gering negativ betroffen waren 25 Prozent. Aktuell sind 5 Prozent stark negativ und 29 Prozent gering negativ betroffen.

Das Verarbeitende Gewerbe liegt dazwischen: Für den Mai berichteten 37 Prozent der Betriebe von starken negativen und 28 Prozent von geringen negativen Auswirkungen. Aktuell sind 29 Prozent mit starken negativen Auswirkungen und 24 Prozent mit geringen negativen Auswirkungen konfrontiert.

Datengrundlage ist eine alle drei Wochen durchgeführte Befragung des IAB von mehr als 1500 Betrieben, mit der die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Situation der Betriebe laufend erfasst werden.

Zum Download stehen unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/ADuI_Be-Covid_W1.xlsx Tabellen und Grafiken zu den Befragungsergebnissen bereit.

Die Zahl der Arbeitsstunden lag zwischen April und Juni so niedrig wie noch nie in einem Quartal seit der Wiedervereinigung“, sagt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Die Arbeitszeit ist vor allem durch Kurzarbeit, Abbau der Zeitguthaben auf den Arbeitszeitkonten, Freistellungen und weniger Überstunden gesunken. Der Rückgang bei der Zahl der Erwerbstätigen blieb in Anbetracht des immensen wirtschaftlichen Schocks dagegen begrenzt“, so Weber.

Die Zahl der Arbeitsstunden lag zwischen April und Juni so niedrig wie noch nie in einem Quartal seit der Wiedervereinigung“, sagt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Die Arbeitszeit ist vor allem durch Kurzarbeit, Abbau der Zeitguthaben auf den Arbeitszeitkonten, Freistellungen und weniger Überstunden gesunken. Der Rückgang bei der Zahl der Erwerbstätigen blieb in Anbetracht des immensen wirtschaftlichen Schocks dagegen begrenzt“, so Weber.

Die Zahl der Erwerbstätigen ist im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,3 Prozent gesunken und lag bei 44,7 Millionen. Dies ist vor allem auf die Rückgänge im April und Mai zurückzuführen. Gegenüber dem ersten Quartal 2020 ergibt sich saison- und kalenderbereinigt eine Abnahme von 1,4 Prozent.

Die Daten zum Arbeitsvolumen zeigen die Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer vollen Wucht: Das Arbeitsvolumen ist im Vergleich zum Vorjahresquartal um 10,0 Prozent auf 13,3 Milliarden Stunden gesunken. Gegenüber dem ersten Quartal 2020 bedeutet das einen saison- und kalenderbereinigten Rückgang um 8,0 Prozent.

Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem betrug im zweiten Quartal 297,3 Stunden und sank damit um 8,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Im Vergleich zum ersten Quartal 2020 reduzierte sich die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem saison- und kalenderbereinigt um 6,8 Prozent.

Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen lag die Anzahl der Kurzarbeiter im zweiten Quartal 2020 mit rund 5,5 Millionen Personen auf einem historischen Höchststand. Dies entspricht einem Sechstel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der Arbeitsausfall je Kurzarbeiter betrug dabei rund 45 Prozent. Bezogen auf alle Beschäftigten ging die Arbeitszeit im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Kurzarbeit um mehr als 19 Stunden zurück.

Zudem wurden im zweiten Quartal 2020 von den Beschäftigten im Schnitt 5,4 Stunden Guthaben auf den Arbeitszeitkonten abgebaut. Auch die Überstunden sind deutlich zurückgegangen. Die Beschäftigten machten im zweiten Quartal 2020 im Durchschnitt 4,0 bezahlte und 5,1 unbezahlte Überstunden. Im Vorjahresquartal leisteten sie 5,3 bezahlte und 5,7 unbezahlte Überstunden.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2002.pdf (nicht barrierefrei). Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Der Anteil der rentenberechtigten Mitarbeiter, den Betriebe halten wollen, ist zwischen 2015 und 2018 von 26 Prozent auf 58 Prozent gestiegen. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Grundlage der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von Betrieben in Deutschland. Im Jahr 2015 sollten von den 650.000 Beschäftigten mit Rentenberechtigung 171.000 Personen im Betrieb gehalten werden, 2018 waren es 470.000 der insgesamt 810.000 Rentenberechtigten. Bei den Rentenberechtigten sind auch Beschäftigte enthalten, die bereits in den Vorjahren von den Betrieben gehalten wurden.

Der Anteil der rentenberechtigten Mitarbeiter, den Betriebe halten wollen, ist zwischen 2015 und 2018 von 26 Prozent auf 58 Prozent gestiegen. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Grundlage der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von Betrieben in Deutschland. Im Jahr 2015 sollten von den 650.000 Beschäftigten mit Rentenberechtigung 171.000 Personen im Betrieb gehalten werden, 2018 waren es 470.000 der insgesamt 810.000 Rentenberechtigten. Bei den Rentenberechtigten sind auch Beschäftigte enthalten, die bereits in den Vorjahren von den Betrieben gehalten wurden.

Kleine Betriebe haben mit 60 Prozent ein deutlich größeres Interesse daran, ihre rentenberechtigten Beschäftigten zu halten als große Betriebe, die dies nur bei durchschnittlich 30 Prozent der Beschäftigten versuchen. Eine Differenzierung nach Branchen zeigt, dass die Haltewünsche der Betriebe in allen Wirtschaftszweigen gestiegen sind. Insbesondere die Chemiebranche und das Baugewerbe, in denen 2015 solche Wünsche noch eher selten waren, haben deutlich zugelegt. Am stärksten weicht die öffentliche Verwaltung mit 20 Prozent vom allgemeinen Durchschnitt ab. Aber auch dort gehen die Zahlen nach oben und haben sich zwischen 2015 und 2018 sogar vervierfacht.

Auch die Erfolgsquote beim Versuch, rentenberechtigte Beschäftigte zu halten, Ist zwischen 2015 und 2018 gestiegen: von durchschnittlich 83 auf 91 Prozent. Allerdings sei es wahrscheinlich, dass Betriebe nur dann versuchten, rentenberechtigte Beschäftigte zu halten, wenn dies auch Aussicht auf Erfolg habe, merken die Forscher Christian Westermeier und Mario Wolf an.

Unter den Maßnahmen, die Betrieben zur Verfügung haben, um ihre Beschäftigten zum Bleiben zu bewegen, nutzten die Betriebe mit 51 Prozent am häufigsten den Wechsel in einen Minijob. Auf diesem Weg könne betriebsspezifisches Humankapital kostengünstig gehalten und die Einarbeitung neuer Beschäftigter organisiert werden, erläutern Westermeier und Wolf. Weiter gaben 27 Prozent der Betriebe an, den neu geregelten Hinzuverdienst zur vorgezogenen Altersrente in Anspruch genommen zu haben, der seit der Flexi-Renten-Reform im Jahr 2017 möglich ist.

„Die Analyse zeigt, dass der in der Rentenpolitik bereits vollzogene Paradigmenwechsel hin zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit mittlerweile in der Personalpolitik der Betriebe angekommen ist. Befördert wurde dieses Umdenken durch Fachkräfteengpässe in manchen Branchen, die sowohl aus der demografischen Entwicklung als auch aus dem Aufwärtstrend der letzten Jahre am deutschen Arbeitsmarkt resultieren“, schreiben Westermeier und Wolf. Ob sich durch die Corona-Krise etwas an diesem grundsätzlichen Trend zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit ändere, werde sich in den kommenden Jahren zeigen.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1820.pdf.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im August um 0,6 Punkte auf 98,3 Punkte gestiegen. Gegenüber dem Vormonat hat sich die Lage am Arbeitsmarkt somit weiter stabilisiert, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im August um 0,6 Punkte auf 98,3 Punkte gestiegen. Gegenüber dem Vormonat hat sich die Lage am Arbeitsmarkt somit weiter stabilisiert, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

„Die Arbeitslosigkeit hat sich gefangen, die Entlassungszahlen haben sich vorerst wieder normalisiert“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Im August lag die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers bei 98,9 Punkten und damit um 1,4 Punkte höher als im Vormonat. Zur Verbesserung trage auch bei, dass belastende Sondereffekte, wie die starke Verringerung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, nun wieder nachließen.

Die Beschäftigungskomponente des Frühindikators konnte an die Anstiege aus den Vormonaten nicht anknüpfen und sank wieder leicht um 0,3 Punkte auf 97,6 Punkte. „Es zeichnet sich ab, dass die Erholung der Beschäftigung kein Selbstläufer ist“, erklärt Weber. So hätten sich viele Arbeitskräfte in der Krise vorerst vom Arbeitsmarkt zurückgezogen. Auch wenn die Wirtschaft derzeit auf Erholungskurs sei, bestünden Risiken: „Der durch Corona beschleunigte wirtschaftliche Transformationsprozess, dem sich die Unternehmen gegenübersehen, stellt eine große Herausforderung für den Arbeitsmarkt dar.“ Zudem bleibe die Unsicherheit steigender Infektionszahlen.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit dem November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer Online-Befragung rund 240 Personen gefragt, welche Bezugshöhe von Kurzarbeitergeld sie bei Alleinstehenden in bestimmten Situationen als angemessen betrachten. Das zentrale Ergebnis der IAB-Studie lautet: Die Lohnersatzquote sollte aus Sicht der Befragten nicht im Zeitablauf steigen, sondern bei einem geringeren Verdienst höher ausfallen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer Online-Befragung rund 240 Personen gefragt, welche Bezugshöhe von Kurzarbeitergeld sie bei Alleinstehenden in bestimmten Situationen als angemessen betrachten. Das zentrale Ergebnis der IAB-Studie lautet: Die Lohnersatzquote sollte aus Sicht der Befragten nicht im Zeitablauf steigen, sondern bei einem geringeren Verdienst höher ausfallen.

Anders als vom Bundestag beschlossen würden die Befragten ab dem vierten Monat kein höheres Kurzarbeitergeld gewähren als in den ersten drei Monaten. Anlässlich der Covid-19-Pandemie wurden in Deutschland die Konditionen beim Bezug von Kurzarbeitergeld großzügiger ausgestaltet. Während das Kurzarbeitergeld bislang generell 60 Prozent des Nettolohns bei Beziehern ohne Kinder bzw. 67 Prozent bei Beziehern mit Kindern betrug, erstattet die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Umständen nun ab dem vierten Monat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent des Nettoentgelts.

Den Befragten wurden verschiedene Szenarien zu alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten vorgelegt, bei denen sich beispielsweise der Nettoverdienst oder die monatlichen Fixkosten wie Miete unterschieden. Im Durchschnitt sahen die Befragten eine Lohnersatzquote von knapp 70 Prozent des letzten Nettolohns als angemessen an.

Im Vergleich zu einem Nettoverdienst von 2.000 Euro fielen die Antworten bei einem Nettoverdienst von 1.500 Euro vier Prozentpunkte höher und bei einem Nettoverdienst von 3.000 Euro um vier Prozentpunkte niedriger aus. Hat die im Szenario beschriebene Person hohe statt niedrige Lebenshaltungskosten, wurde ein um knapp vier Prozentpunkte höheres Kurzarbeitergeld als angemessen erachtet. Bei Betrieben, die ihren Beschäftigten einen Zuschuss in Höhe von zwanzig Prozent des Nettoverdienstes zum Kurzarbeitergeld gewähren, nahmen die Befragten einen Abschlag in Höhe von zehn Prozentpunkten vor. Befragte mit Wohnort Ostdeutschland sind deutlich restriktiver: sie sahen im Durchschnitt knapp neun Prozentpunkte weniger Kurzarbeitergeld als angemessen an als Westdeutsche. Personen, die in der Vergangenheit bereits einmal auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren, betrachteten im Mittel zehn Prozentpunkte mehr Kurzarbeitergeld als angemessen.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1720.pdf. Befragt wurden überwiegend stabil beschäftigte Personen, die über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht arbeitslos gemeldet waren. Die Befragung ist nicht repräsentativ für die gesamte Erwerbsbevölkerung in Deutschland.

54 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse, die über die Westbalkanregelung in Deutschland zustande kommen, sind auf Fachkraftniveau. Auf den noch höheren Qualifikationsniveaus „Spezialist“ und „Experte“ sind zusammengerechnet vier Prozent, 42 Prozent sind auf dem Helferniveau. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

54 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse, die über die Westbalkanregelung in Deutschland zustande kommen, sind auf Fachkraftniveau. Auf den noch höheren Qualifikationsniveaus „Spezialist“ und „Experte“ sind zusammengerechnet vier Prozent, 42 Prozent sind auf dem Helferniveau. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Seit 2016 können Arbeitnehmer aus den Nicht-EU-Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien im Rahmen der Westbalkanregelung eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Voraussetzung ist die verbindliche Arbeitsplatzzusage eines Betriebs in Deutschland. Ein Qualifikationsnachweis ist nicht notwendig.

Die derzeit noch bis Ende 2020 befristete Regelung traf auf hohe Nachfrage bei Beschäftigungssuchenden in den Westbalkanstaaten – und zumindest bis zum Ausbruch der Covid-19 Pandemie auch bei Betrieben in Deutschland. Die große Zahl der Anträge führte allerdings zu erheblichen Kapazitätsengpässen bei den deutschen Auslandsvertretungen und damit zu langen Wartezeiten bei der Visavergabe, sodass weniger Beschäftigungsverhältnisse zustande gekommen sind, als möglich gewesen wäre.

In den Jahren 2016 und 2017, dem Beobachtungszeitraum der Studie, waren 73 Prozent der Eingewanderten jünger als 40 Jahre und 86 Prozent männlich. Dahinter steht die hohe Arbeitsnachfrage im männlich dominierten Baugewerbe. Dort fanden 44 Prozent der über die Westbalkanregelung nach Deutschland Eingereisten eine Stelle. Im Gastgewerbe waren es 13 Prozent, im Gesundheits- und Sozialwesen elf Prozent und im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen – darunter fällt beispielsweise das Reinigungsgewerbe – zehn Prozent.

Vorrangig kamen die Arbeitsverhältnisse über private und professionelle Netzwerke zustande. Diese Netzwerke erfüllten auch Funktionen, die für das Fortbestehen von Arbeitsverhältnissen zentral sind: Sie begünstigten eine gute Passung zwischen Bewerberprofil und Anforderungsniveau der Tätigkeit und schafften Vorhersehbarkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so die IAB-Studie.

„Die Arbeitsmarktintegration von Personen, die über diese Regelung in Deutschland beschäftigt sind, ist - gemessen an der Beschäftigungsstabilität und den Verdiensten im Vergleich zu anderen Migrantengruppen und deutschen Berufsanfängern – erfolgreich verlaufen“, betonen die IAB-Forscher. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II lagen bei jeweils 0,1 Prozent. Zwar sei die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich daran gebunden, dass der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit gesichert werden kann, erklären die Forscher. Dies schließe aber nicht aus, dass zum Beispiel bei Entlassungen oder Betriebsschließungen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II zumindest temporär in Anspruch genommen werden.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1620.pdf.

Im zweiten Quartal 2020 gab es bundesweit 893.000 offene Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gegenüber dem Vorjahresniveau vom zweiten Quartal 2019 sank die Zahl der offenen Stellen damit um 496.000. Das entspricht einem Rückgang von 35,7 Prozent. Gegenüber dem ersten Quartal 2020 ging die Zahl der offenen Stellen um 191.000 oder 17,6 Prozent zurück. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Im zweiten Quartal 2020 gab es bundesweit 893.000 offene Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gegenüber dem Vorjahresniveau vom zweiten Quartal 2019 sank die Zahl der offenen Stellen damit um 496.000. Das entspricht einem Rückgang von 35,7 Prozent. Gegenüber dem ersten Quartal 2020 ging die Zahl der offenen Stellen um 191.000 oder 17,6 Prozent zurück. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Im Verarbeitenden Gewerbe war der Einbruch mit 56 Prozent am stärksten: Die Zahl der offenen Stellen sank hier von 151.000 im zweiten Quartal 2019 auf 66.000 im zweiten Quartal 2020. In absoluten Zahlen betrachtet war der Rückgang bei den Unternehmensnahen Dienstleistungen und den Sonstigen Dienstleistungen am höchsten. Bei den Unternehmensnahen Dienstleistungen – darunter fällt unter anderem die Arbeitnehmerüberlassung – ging die Zahl der offenen Stellen von 367.000 auf 209.000 zurück, bei den Sonstigen Dienstleistungen – dazu zählt beispielsweise das Gastgewerbe – von ebenfalls 367.000 auf 261.000. Im Wirtschaftszweig Öffentliche Verwaltung/Sozialversicherung stieg die Zahl der offenen Stellen dagegen von 24.000 auf 27.000.

In Westdeutschland waren 695.000 offene Stellen im zweiten Quartal 2020 zu besetzen, in Ostdeutschland 198.000.

„Viele Betriebe versuchen in der aktuellen Krise durch den Einsatz von Kurzarbeit ihre Fachkräfte zu halten. Ab dem Zeitpunkt der Anzeige von Kurzarbeit gilt jedoch für die betroffenen Organisationseinheiten bis zum Ende der Kurzarbeitergeldphase ein Einstellungsstopp. Auch hierdurch kommt es zu einem starken Rückgang an offenen Stellen“, erklärt IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis.

Durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit und den Rückgang der offenen Stellen liegt die Arbeitslosen-Stellen-Relation im Bundesdurchschnitt derzeit bei 3,1: Auf 310 Arbeitslose kamen im zweiten Quartal 2020 also 100 offene Stellen. Im entsprechenden Vorjahresquartal lag diese Relation noch bei 1,6.

Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im zweiten Quartal 2020 lagen Antworten von rund 8.500 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche vor. Die Zeitreihen zur Zahl der offenen Stellen auf Basis der IAB-Stellenerhebung sind unter https://www.iab.de/stellenerhebung/daten online veröffentlicht.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Juli um 3,1 Punkte auf 97,8 Punkte gestiegen. Gegenüber dem Vormonat hat der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) damit einen großen Sprung nach oben gemacht.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Juli um 3,1 Punkte auf 97,8 Punkte gestiegen. Gegenüber dem Vormonat hat der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) damit einen großen Sprung nach oben gemacht.

„Der Negativtrend am Arbeitsmarkt scheint weitgehend gestoppt zu sein. Die Arbeitsagenturen erwarten, dass das Gröbste vorerst geschafft ist“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. So hat die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers um 3,7 Punkte zugelegt, was den stärksten Anstieg seit Beginn der Reihe im Jahr 2008 darstellt. Das Niveau von 97,7 Punkten ist zwar nach wie vor schwach, deutet aber auf keine gravierenden Verschlechterungen in den kommenden Monaten mehr hin. Auch die Beschäftigungskomponente stieg deutlich um 3,3 Punkte auf nunmehr 98,0 Punkte.

„Der Arbeitsmarkt hat den immensen wirtschaftlichen Schock bisher vergleichsweise gut verkraftet“, so Weber. Geholfen hätten dabei die Stützungsmaßnahmen der Politik und dass die Restriktionen für die Wirtschaft aufgrund der deutlich gesunkenen Covid-19-Infektionszahlen zügig wieder gelockert worden seien. „Um die Kriseneffekte am Arbeitsmarkt wieder wettzumachen, bräuchte man aber eine stärkere Einstellungsdynamik“, gibt Weber zu bedenken. Auch bestünden für den weiteren Verlauf nach wie vor wirtschaftliche Risiken, wenn sich das Infektionsgeschehen wieder verschärfen sollte. Unabhängig davon würden vermehrte Insolvenzen nach dem Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht am 30. September drohen.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit dem November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).
Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik

Im Zeitraum von zweieinhalb Jahren ab Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses waren 58 Prozent der zuvor Langzeitarbeitslosen mehr als zwei Jahre und damit mindestens 80 Prozent dieser Zeitspanne beschäftigt. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Im Zeitraum von zweieinhalb Jahren ab Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses waren 58 Prozent der zuvor Langzeitarbeitslosen mehr als zwei Jahre und damit mindestens 80 Prozent dieser Zeitspanne beschäftigt. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Betrachtet man dagegen nur das erste Arbeitsverhältnis nach der Langzeitarbeitslosigkeit, zeigt sich: Arbeitsverhältnisse, die nach mindestens einjähriger Arbeitslosigkeit neu aufgenommen wurden, dauerten in knapp einem Drittel der Fälle mehr als zwei Jahre. In einem Sechstel der Fälle betrug die Dauer zwischen einem und zwei Jahren und in rund der Hälfte der Fälle weniger als ein Jahr.

„Die neu aufgenommenen Arbeitsverhältnisse erweisen sich insbesondere dann als stabiler, wenn die Befragten mit der Tätigkeit zufrieden sind oder sie vor dem Übergang in das neue Arbeitsverhältnis bereits eine stabilere Erwerbshistorie aufweisen“, betont IAB-Forscher Matthias Umkehrer.

Ein beruflicher Abschluss, das Vorhandensein einer Partnerin oder eines Partners und die Größe des einstellenden Betriebes gingen ebenfalls mit höherer Stabilität einher, erklärt Umkehrer.

Arbeitsverhältnisse von Langzeitarbeitslosen in Vollzeit und in Minijobs sind im Schnitt weniger stabil als sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit. Warum das so ist, kann die Studie anhand der vorliegenden Daten nicht abschließend klären. Denkbar sei unter anderem, dass ein Wiedereinstieg in Vollzeit manche vormals Langzeitarbeitslose tendenziell überfordere, so Umkehrer.

Etwa jeder dritte Arbeitslose ist langzeitarbeitslos, also bereits länger als ein Jahr arbeitslos. Die Wahrscheinlichkeit, eine neue Beschäftigung aus der Arbeitslosigkeit heraus aufzunehmen, sinkt deutlich, je länger die Arbeitslosigkeit anhält. Während für Kurzzeitarbeitslose, also Personen, die noch kein volles Jahr arbeitslos sind, im Juni 2017 die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigungsaufnahme im Folgemonat rund neun Prozent betrug, lag sie bei Langzeitarbeitslosen bei 2,7 Prozent.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1520.pdf. Sie beruht auf den Daten von rund 5.500 Langzeitarbeitslosen, die zum einen interviewt wurden, zum anderen dabei auch zustimmten, dass ihre Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsdaten für die Jahre 2007 bis 2017 mit ihren Befragungsdaten verknüpft werden durften.

Die Gefahr eines sich verstetigenden Arbeitslosengeld-II-Bezugs bei jungen Menschen hängt nicht unbedingt davon ab, ob bereits die Eltern auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Entscheidend ist vielmehr, ob es den Jugendlichen gelingt, einen Schulabschluss zu erreichen, der ihnen Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eröffnet. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Gefahr eines sich verstetigenden Arbeitslosengeld-II-Bezugs bei jungen Menschen hängt nicht unbedingt davon ab, ob bereits die Eltern auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Entscheidend ist vielmehr, ob es den Jugendlichen gelingt, einen Schulabschluss zu erreichen, der ihnen Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eröffnet. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die IAB-Studie geht der Frage nach, in welchen Lebensphasen und für wie lange junge Menschen im Übergang in das Erwerbsleben auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Sie analysiert die Entwicklung bei knapp 10.000 Unter-21-Jährigen, die die Schule mit höchstens einem Realschulabschluss beendet und eine Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen haben. Die Mehrheit der jungen Menschen war in dem beobachteten Zeitraum von sechseinhalb Jahren nie auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Zwar bezog ein Teil der jungen Menschen dieses über mehrere Jahre in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern, viele lösten sich dann aber daraus durch einen erfolgreichen Übergang in Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit. „Somit ist ein Arbeitslosengeld-II-Bezug über mehrere Jahre in der Phase des Übergangs von der Schule in das Erwerbsleben nicht unbedingt ein Hinweis auf eine gefährdete Erwerbsintegration“, erklären die Studienautorinnen Juliane Achatz und Brigitte Schels.

Bei der Teilgruppe mit anhaltenden Problemen beim Ausbildungs- und Erwerbseinstieg bestehe allerdings ein beachtliches Verstetigungsrisiko des Arbeitslosengeld-II-Bezugs. „Hier handelt es sich nicht nur um junge Menschen, die bereits im Haushalt ihrer Eltern Arbeitslosengeld II bezogen haben. Das Hauptrisiko liegt vielmehr darin, dass sie keinen oder nur einen niedrigen Schulabschluss erreichen“, betonen Achatz und Schels.

Im Beobachtungszeitraum von sechseinhalb Jahren nach dem Schulabgang im Jahr 2008 waren insgesamt 28 Prozent der betrachteten jungen Menschen mindestens einen Monat auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger lag der Median der Bezugsdauer bei 23 Monaten, das heißt die Hälfte hat im Beobachtungszeitraum bis zu 23 Monate lang Arbeitslosengeld II bezogen, die andere Hälfte länger.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1420.pdf. Die für die Studie verwendeten Daten der Berufsberatung sind zwar nicht repräsentativ für alle Schulabgänger in Deutschland, geben aber mit Blick auf die Schulabschlüsse eine gute Annäherung an die tatsächliche Verteilung in der Abgangskohorte. Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss sind in den Daten allerdings leicht überrepräsentiert. Junge Arbeitslosengeld-II-Bezieher können in der Stichprobe ebenfalls überproportional vertreten sein, da sie möglicherweise von den Jobcentern häufig an die Berufsberatung verwiesen werden.