Springe zum Inhalt

In der Regel müssen ausgebildete Fachkräfte, die einen Berufswechsel auf eine Helfertätigkeit vollziehen, Lohneinbußen hinnehmen. Für etwa 15 Prozent der ausgebildeten Fachkräfte, die in eine Helfertätigkeit in einem anderen Berufsfeld wechseln, ist das mittlere Entgelt in der Helfertätigkeit höher als im Durchschnitt bei einem Verbleib im erlernten Beruf auf Fachkraftebene. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das gilt vor allem für Beschäftigte, die Berufe erlernt haben, in denen niedrige Löhne auf dem Fachkraftniveau erzielt werden.

In Ausbildungsberufen, in denen besonders niedrige Entgelte erzielt werden, beispielsweise in der Körperpflege, Floristik, Land- und Tierwirtschaft sowie der Gastronomie, lohnt sich für manche Fachkräfte ein Wechsel in einen Helferjob. So verdienen Fachkräfte in der Körperpflege nur knapp 1.700 Euro, in der Gastronomie ca. 1.850 Euro. Demgegenüber finden sich gut bezahlte Helfertätigkeiten im Industrie- und Baubereich, in der Ver- und Entsorgung und Chemie. In den beiden zuletzt genannten Berufsgruppen reichen die mittleren Verdienste von 3.101 beziehungsweise 3.113 Euro für Helfertätigkeiten sogar fast an das Medianentgelt der Fachkräfte (3.166 Euro) insgesamt heran. Beschäftigte, die beispielsweise einen Beruf in der Körperpflege erlernt haben, verdienen nach einem Berufsfeldwechsel in eine Helfertätigkeit im Schnitt 600 Euro mehr. Ebenfalls hohe Lohnunterschiede ergeben sich in den Ausbildungsberufen der Floristik und der Landwirtschaft mit knapp 400 beziehungsweise 300 Euro mehr.

Für die Mehrheit der Beschäftigten geht ein Wechsel von der Fachkraft- auf die Helferebene aber mit Lohneinbußen einher – insbesondere für diejenigen, die Ausbildungsberufe erlernt haben, in denen mittlere und höhere Entgelte erzielt werden.

„Der Umstand, dass in einigen Berufen auf Fachkraftniveau niedrige Löhne erzielt werden, macht diese Berufe weniger attraktiv. Das kann zu Berufswechseln und damit zu einem Mangel an Fachkräften in den betreffenden Branchen führen beziehungsweise bestehende Engpässe weiter verschärfen“, erklärt IAB-Forscherin Doris Wiethölter. „Dies ist etwa im Gastgewerbe der Fall und wurde durch die Corona-Pandemie noch verstärkt“, gibt IAB-Forscherin Barbara Schwengler weiter zu bedenken.

Die Studie beruht auf Daten der Integrierten Erwerbsbiografien (IEB). Anhand dieser wurden Erwerbsverläufe von Personen untersucht, die im Dezember 2020 sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und zwischen 1976 und 2019 (in Ostdeutschland zwischen 1994 und 2019) eine betriebliche Ausbildung absolviert haben. Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-14.pdf.

Etwa 70 Prozent der Betriebe, die Vorleistungen bezogen, berichteten von Lieferengpässen im Jahr 2021. Überdurchschnittlich stark betroffen waren Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe, im Baugewerbe sowie im Groß- und Einzelhandel. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Unter den Wirtschaftszweigen berichteten Betriebe des Groß- und Einzelhandels mit 79 Prozent am häufigsten von Lieferengpässen. Ähnlich hohe Anteile fanden sich darüber hinaus mit 77 Prozent im Baugewerbe und mit 76 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe. Vergleichsweise niedrig fiel die Betroffenheit mit 43 Prozent im Bereich Verkehr und Lagerei aus, ebenso kam es im Bereich der übrigen Dienstleistungen seltener zu Lieferengpässen.

Unterschiede im Ausmaß der Lieferengpässe zeigten sich auch je nach Größe des Betriebs. Rund 80 Prozent der Großbetriebe mit 250 oder mehr Beschäftigten gaben an, im Lauf des Jahres 2021 von Lieferengpässen betroffen gewesen zu sein. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten lag der Anteil bei 67 Prozent. „Großbetriebe verfügen zumeist über ein größeres Netzwerk an Zulieferern und beziehen mehr Zwischenprodukte als Kleinbetriebe. Es ist daher bei Großbetrieben wahrscheinlicher, dass es bei mindestens einem der Zulieferer oder einem der Zwischenprodukte zu Problemen im Bezug gekommen ist“, erklärt IAB-Forscher Duncan Roth.

Für 87 Prozent der Betriebe wirkten sich die Schwierigkeiten beim Bezug von Vorleistungen oder Zwischenprodukten negativ aus. Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Groß- und Einzelhandel verzeichnete ein vergleichsweise hoher Anteil der Betriebe ein gesunkenes Geschäftsvolumen.

Etwa 65 Prozent der Betriebe mit Lieferengpässen reagierten darauf, indem sie ihr Zulieferernetzwerk erweiterten. Rund 50 Prozent der betroffenen Betriebe erhöhten ihre Preise, knapp 20 Prozent stellten weniger Personal ein und 14 Prozent machten von Kurzarbeit Gebrauch. Kündigungen infolge der Lieferengpässe wurden dagegen lediglich von 5 Prozent der Betriebe angegeben.

„Angesichts der weiterhin andauernden Pandemie und des Kriegs in der Ukraine zeigt sich bereits, dass Belastungen durch Lieferengpässe fortbestehen oder sogar zunehmen“, so IAB-Forscher Ignat Stepanok.

Die Studie beruht auf den Daten der repräsentativen Betriebsbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“, für die monatlich etwa 2.000 Betriebe zum Umgang mit der Corona-Krise befragt werden. Die in dieser Studie verwendete 20. Welle wurde zwischen dem 1. und 14. Dezember 2021 erhoben. In der Befragung richteten sich die Fragen zum Thema Lieferengpässe ausschließlich an solche Betriebe, die zuvor angegeben hatten, dass sie Vorleistungen oder Zwischenprodukte beziehen.

Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-13.pdf.

Die von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betrifft insgesamt rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, ausgehend von der Entlohnung im Jahr 2021. Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Mindestlohneinführung im Jahr 2015, wie eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt.

Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betrifft vor allem Minijobs: Der hochgerechnete Stundenlohn 2021 liegt in mehr als 70 Prozent der Minijobs unter 12 Euro. Demgegenüber betrifft die Mindestlohnerhöhung 13,4 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Dabei sind Teilzeitjobs im Vergleich zu Vollzeitjobs stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen. So beträgt der Anteil der Teilzeitjobs, die 2021 unterhalb von 12 Euro entlohnt werden, rund 24 Prozent, bei Vollzeitjobs dagegen nur knapp 9 Prozent.

Unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sind das Gastgewerbe und die Landwirtschaft mit etwa 50 Prozent der von der Mindestlohnerhöhung am stärksten betroffen. Im Verarbeitenden Gewerbe sind es dagegen mit knapp 10 Prozent deutlich weniger.

Bei den Minijobs ist das Gastgewerbe mit 88 Prozent mit am stärksten von der Mindestlohnerhöhung betroffen.  Auch in den Wirtschaftszweigen mit den geringsten Anteilen an Minijobs betrifft die Mindestlohnerhöhung knapp die Hälfte aller Minijobs. Dazu zählen beispielsweise die Branchen Baugewerbe und Energieversorgung. „Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro wird branchenübergreifend zu höheren Löhnen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung führen. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hängt dies jedoch stark von der jeweiligen Branche ab“, berichtet IAB-Forscher Mario Bossler.

Neueinstellungen sind mit 20 Prozent deutlich häufiger von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betroffen als bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit rund 13 Prozent. „Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Entlohnung in der Regel mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt. Neueinstellungen sind von besonderem Interesse, weil sich in der Forschung gezeigt hat, dass Betriebe ihre Beschäftigung vorwiegend über weniger Einstellungen an den Mindestlohn anpassen - und kaum durch Entlassungen“, erläutert Nicole Gürtzgen, Leiterin des Forschungsbereichs Arbeitsmarktprozesse und Institutionen.

„Die aktuell hohen Preissteigerungen könnten im laufenden Jahr zu stärker steigenden Löhnen führen. Hierdurch würde die Entlohnung für einen Teil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten bereits vor der Erhöhung im Herbst über die 12-Euro-Marke steigen. Die tatsächliche Mindestlohnbetroffenheit wäre somit zum Zeitpunkt der Erhöhung entsprechend niedriger“, erklärt IAB-Forscher Erik-Benjamin Börschlein.

Die IAB-Studie beruht auf Daten der IAB-Stellenerhebung sowie auf Daten der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamts. Sie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-12.pdf.

Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag im Juni 2022 bei 102,9 Punkten und ist im Vergleich zum Mai um 2,4 Punkte zurückgegangen. Einen stärkeren Rückgang gab es nur im April 2020.

Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers ist im Juni im Vergleich zum Mai zwar um 0,5 Punkte gesunken, liegt mit 106,5 Punkten aber weiter auf einem sehr hohen Niveau. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit ist mit einem Rückgang von 4,3 Punkten hingegen eingebrochen und liegt aktuell bei einem Wert von 99,2 Punkten. Damit hat die Komponente Arbeitslosigkeit zum ersten Mal seit Dezember 2021 die neutrale Marke von 100 unterschritten, was auf eine steigende Arbeitslosigkeit hinweist.

Der wesentliche Grund dafür dürfte mit dem Prozess der Integration der ukrainischen Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt und deren statistischer Erfassung in der Grundsicherung zusammenhängen. „Hiermit ist oft eine Arbeitslosmeldung verbunden. Das wäre aber weniger ein kritisches Signal als ein wichtiger Schritt im Rahmen der Jobsuche“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. „Trotz der angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation bleiben die Beschäftigungsperspektiven weiter gut, denn der Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig“, berichtet Weber weiter. Das zeigt auch der Arbeitskräfteknappheitsindex des IAB, der Schwierigkeiten bei Stellenbesetzungen widerspiegelt. Dieser ist im Juni erneut auf ein Rekordniveau gestiegen. „Das bietet Chancen, für die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, dafür braucht es aber Zeit“, so Weber. Zudem bestünden große Risiken hinsichtlich einer möglichen geopolitischen Ausweitung des russischen Kriegs gegen die Ukraine oder eines weitgehenden Energie-Lieferstopps.

Auch der Stand des European Labour Market Barometer hat sich im Juni verschlechtert. Im Vergleich zum Mai ist der Arbeitsmarkt-Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des IAB um 1,3 Punkte auf aktuell 102,9 Punkte gesunken.

Die Einschätzung für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit ging dabei mit 2 Punkten auf jetzt 101,5 Punkte stärker zurück als die Komponente, die die Entwicklung der Beschäftigung anzeigt. Diese verlor 0,6 Punkte und liegt im Juni bei 104,2.

Neben Deutschland verzeichneten vor allem die Schweiz, Wallonien und Zypern deutliche Rückgänge. Dennoch deutet der Stand des European Labour Market Barometer noch immer auf eine gute Entwicklung hin. So rutschte es in keinem der teilnehmenden Länder unter die neutrale Marke von 100. „Die Arbeitsmärkte halten sich gut, aber Europa spürt die Auswirkungen des russischen Kriegs gegen die Ukraine und der weltweiten Lieferkettenstörungen“, berichtet Weber.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 17 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, die Schweiz, Tschechien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labor Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe.   
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik.

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 17 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unterwww.iab.de/Presse/elmb-components abrufbar.

Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2120.pdf.

Vor allem Betriebe im Gastgewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe gaben an, dass die Geflüchteten bei ihnen arbeiten könnten. Bisher haben knapp 2 Prozent aller Betriebe ukrainische Geflüchtete als Beschäftigte, Auszubildende oder im Rahmen von Praktika eingestellt. Das zeigt eine zwischen dem 2. und 20. Mai 2022 durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Eine Mehrheit von fast 60 Prozent der befragten Betriebe gingen davon aus, dass die ukrainischen Geflüchteten über die notwendigen Voraussetzungen für eine Beschäftigung in ihrem Betrieb verfügen. Etwa ein Drittel sah die Voraussetzungen dagegen als nicht oder eher nicht erfüllt an.  „Diese Unterschiede dürften unter anderem mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Qualifikationsvoraussetzungen in den jeweiligen Wirtschaftszweigen zusammenhängen. So ist in manchen Berufen ein anerkannter Berufsabschluss Voraussetzung, in anderen nicht“, so IAB-Forscher Jens Stegmaier.

Für 70 Prozent der Betriebe stellte eine mindestens einjährige Aufenthaltserlaubnis eine Voraussetzung für eine Einstellung dar. „Mit einer Einstellung entstehen den Betrieben Kosten – so muss neues Personal immer erst eingearbeitet werden –, die sich erst mit der Zeit ausgleichen. Eine gewisse Planungssicherheit dürfte es also den Betrieben erleichtern, Geflüchtete einzustellen“, erklärt IAB-Forscher Duncan Roth. Fortgeschrittene Sprachkenntnisse waren für 59 Prozent der Betriebe wichtig, während ein Drittel der Betriebe einen anerkannten Berufsabschluss voraussetzte.

Knapp 9 Prozent aller Betriebe in Deutschland standen bisher in Kontakt mit ukrainischen Geflüchteten, etwa weil sie ihnen einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten oder die Geflüchteten sich eigeninitiativ beworben haben.  Betriebe im Gastgewerbe hatten mit 16 Prozent am häufigsten Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten, gefolgt vom Bereich Verkehr und Lagerei mit 11 Prozent. Insgesamt stellten 22 Prozent der Betriebe, die mit Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland in Kontakt standen, mindestens eine Person aus der Ukraine im Rahmen einer regulären Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Praktikums ein. Insbesondere der Groß- und Einzelhandel, das Baugewerbe und die Gastronomie beschäftigen ukrainische Geflüchtete.

In der repräsentativen Betriebsbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ werden monatlich etwa 2.000 Betriebe zum Umgang mit der Corona-Krise befragt. Im Zuge der russischen Invasion der Ukraine wurden Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges und zur Beschäftigung Geflüchteter ergänzt. Zum Download stehen unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/ADuI_BeCovid_W23.xlsx Tabellen zu den Ergebnissen aus der 23. Befragungswelle bereit.

Die IAB-Studie zur Beschäftigung der ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/knapp-zwei-prozent-der-deutschen-betriebe-haben-bislang-gefluechtete-aus-der-ukraine-eingestellt

Vor allem Betriebe im Gastgewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe gaben an, dass die Geflüchteten bei ihnen arbeiten könnten. Bisher haben knapp 2 Prozent aller Betriebe ukrainische Geflüchtete als Beschäftigte, Auszubildende oder im Rahmen von Praktika eingestellt. Das zeigt eine zwischen dem 2. und 20. Mai 2022 durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Eine Mehrheit von fast 60 Prozent der befragten Betriebe gingen davon aus, dass die ukrainischen Geflüchteten über die notwendigen Voraussetzungen für eine Beschäftigung in ihrem Betrieb verfügen. Etwa ein Drittel sah die Voraussetzungen dagegen als nicht oder eher nicht erfüllt an. „Diese Unterschiede dürften unter anderem mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Qualifikationsvoraussetzungen in den jeweiligen Wirtschaftszweigen zusammenhängen. So ist in manchen Berufen ein anerkannter Berufsabschluss Voraussetzung, in anderen nicht“, so IAB-Forscher Jens Stegmaier.

Für 70 Prozent der Betriebe stellte eine mindestens einjährige Aufenthaltserlaubnis eine Voraussetzung für eine Einstellung dar. „Mit einer Einstellung entstehen den Betrieben Kosten – so muss neues Personal immer erst eingearbeitet werden –, die sich erst mit der Zeit ausgleichen. Eine gewisse Planungssicherheit dürfte es also den Betrieben erleichtern, Geflüchtete einzustellen“, erklärt IAB-Forscher Duncan Roth. Fortgeschrittene Sprachkenntnisse waren für 59 Prozent der Betriebe wichtig, während ein Drittel der Betriebe einen anerkannten Berufsabschluss voraussetzte.

Knapp 9 Prozent aller Betriebe in Deutschland standen bisher in Kontakt mit ukrainischen Geflüchteten, etwa weil sie ihnen einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten oder die Geflüchteten sich eigeninitiativ beworben haben. Betriebe im Gastgewerbe hatten mit 16 Prozent am häufigsten Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten, gefolgt vom Bereich Verkehr und Lagerei mit 11 Prozent. Insgesamt stellten 22 Prozent der Betriebe, die mit Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland in Kontakt standen, mindestens eine Person aus der Ukraine im Rahmen einer regulären Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Praktikums ein. Insbesondere der Groß- und Einzelhandel, das Baugewerbe und die Gastronomie beschäftigen ukrainische Geflüchtete.

In der repräsentativen Betriebsbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ werden monatlich etwa 2.000 Betriebe zum Umgang mit der Corona-Krise befragt. Im Zuge der russischen Invasion der Ukraine wurden Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges und zur Beschäftigung Geflüchteter ergänzt. Zum Download stehen unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/ADuI_BeCovid_W23.xlsx Excel-Tabellen zu den Ergebnissen aus der 23. Befragungswelle bereit.

Die IAB-Studie zur Beschäftigung der ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/knapp-zwei-prozent-der-deutschen-betriebe-haben-bislang-gefluechtete-aus-der-ukraine-eingestellt

Das Arbeitsvolumen stieg im ersten Quartal 2022 aufgrund der Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal 2021 um 3,3 Prozent auf 15,4 Milliarden Stunden. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Zahl der Erwerbstätigen verzeichnete im ersten Quartal 2022 einen Anstieg von 690.000 Personen gegenüber dem Vorjahresquartal 2021 und übertraf mit 45,1 Millionen Personen erstmals wieder das Niveau vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie im ersten Quartal 2020. Pro erwerbstätiger Person betrug die Arbeitszeit im ersten Quartal 2022 durchschnittlich 341,3 Stunden – das ist ein Anstieg von 1,7 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal.

Nach ersten Hochrechnungen ging die Kurzarbeit im ersten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,4 Millionen Personen auf 1,1 Millionen Personen deutlich zurück. Während die coronabedingten Einschränkungen gelockert wurden, führten die verschärften Engpässe bei Rohstoffen und Vorleistungsgütern im Produzierenden Gewerbe infolge des russischen Kriegs gegen die Ukraine zu einem Anstieg der Kurzarbeit im Vergleich zum Vorquartal. „Der sinkende Trend bei der konjunkturellen Kurzarbeit würde sich aller Voraussicht nach umkehren, falls es kurzfristig zu einem Gas-Lieferstopp oder zu weiteren geopolitischen Verwerfungen kommt“, berichtet Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Der Krankenstand erreichte im ersten Quartal 2022 mit 6,4 Prozent einen historischen Höchststand und lag damit deutlich über dem Wert im Vorjahresquartal in Höhe von 4,4 Prozent. „Wegen der Kurzarbeit und des hohen Krankenstands infolge der Omikron-Welle lag das Arbeitsvolumen noch unter Vorkrisenniveau. Diese coronabedingten Effekte gehen aber derzeit weiter zurück“, so Weber. Im ersten Quartal hätten die Wirkungen der Covid-19-Pandemie das Arbeitsvolumen saison- und kalenderbereinigt jedoch noch um 1,0 Prozent gedämpft.

4,15 Millionen Beschäftigte gingen im ersten Quartal 2022 einer Nebentätigkeit nach. Das entspricht 6,8 Prozent mehr als noch im ersten Quartal 2021. „Ebenso wie bei geringfügigen Formen der Beschäftigung sind Nebenjobs häufig kurzfristig angelegt. Viele dieser Jobs sind während der Pandemie weggefallen und werden nun im Zuge der Lockerungen wieder nachgefragt“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2021.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.
Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Nach vier Anstiegen in Folge verzeichnet das European Labour Market Barometer im Mai keine weitere Zunahme. Der Arbeitsmarkt-Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bleibt im Mai mit 104,3 Punkten auf dem Stand von April. Die Einschätzungen für die Entwicklung von Arbeitslosigkeit und Beschäftigung sind nach wie vor positiv.

„Die Aussichten für den europäischen Arbeitsmarkt haben sich im Mai nicht weiter verbessert, aber die Beschäftigung dürfte sich auch unter schwierigen Bedingungen bemerkenswert gut entwickeln,“ berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Trotz der weiterhin positiven Aussichten für die europäischen Arbeitsmärkte bleibt das Risiko einer weiteren Eskalation des russischen Kriegs gegen die Ukraine oder eines umfassenden Energie-Lieferstopps bestehen.

Für die Aussichten der Arbeitslosigkeits- und Beschäftigungsentwicklungen zeigen sich nur geringe Änderungen. Der Teilindikator für die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen stieg um 0,1 Punkte. Der Teilindikator für die Beschäftigung ist hingegen um 0,1 Punkte gesunken. „Die Einschätzung für die teilnehmenden Länder sind derzeit sehr ähnlich und sind im Mai noch enger zusammengerückt“, ergänzt Weber.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 17 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, die Schweiz, Tschechien und Zypern. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate signalisiert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des Barometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). Für jede der teilnehmenden Arbeitsverwaltungen wird ein Barometer bestimmt, aus denen sich das europäische Barometer als gewichtetes Mittel ergibt.

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 17 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components abrufbar. Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2120.pdf.

Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag im Mai bei 105,5 Punkten und ist im Vergleich zum Stand im April um 0,3 Punkte zurückgegangen. Damit verzeichnet das Barometer zum ersten Mal seit Beginn des Jahres 2022 einen Rückgang. Dennoch liegt es weiterhin auf einem hohen Niveau. Große Risiken bestehen auch weiterhin hinsichtlich einer möglichen weiteren geopolitischen Ausweitung des russischen Kriegs gegen die Ukraine oder eines weitgehenden Energie-Lieferstopps.

„Trotz des Ukraine-Kriegs sind die Arbeitsmarktaussichten in Deutschland weiterhin gut. Im Mai gab es allerdings den ersten leichten Dämpfer in diesem Jahr“, berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers kletterte im Mai auf 107,1 Punkte und ist damit im Vergleich zum April um 0,5 Punkte gestiegen. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit ist hingegen um 1,1 Punkte gesunken und liegt nun bei 103,9 Punkten. Der Rückgang des Barometers ist somit auf die erwartete Entwicklung der Arbeitslosigkeit zurückzuführen.

Zugleich ist der Arbeitskräfteknappheits-Index des IAB, der Schwierigkeiten bei Stellenbesetzungen widerspiegelt, auf Rekordniveau gestiegen. Da Arbeitskräfte stark gesucht sind, ergeben sich auch gute Voraussetzungen für die Integration von Zuwandererinnen und Zuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt. „Auch deshalb dürfte sich die Beschäftigung stärker verbessern als die Arbeitslosigkeit“, so Weber.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe.
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik.

Viele Betriebe mit schwerbehinderten Menschen in ihrer Belegschaft sehen keine Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Schwerbehinderungen in Bezug auf Arbeitsmotivation, Leistungsfähigkeit, Einarbeitung, Fehlzeiten, soziale Einbindung oder Belastbarkeit. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Schwerbehindertenquote wird allerdings nach wie vor von vielen Betrieben nicht erreicht und die Inklusion von schwerbehinderten Personen in den Arbeitsmarkt bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe.

Ein Großteil der Betriebe, die die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenquote nicht erfüllen und deshalb eine Ausgleichsabgabe entrichten müssen, nennen einen Mangel an passenden Bewerbungen als Begründung. Das trifft auf 80 Prozent der befragten Betriebe zu. Etwa 20 Prozent der Betriebe geben fehlende Flexibilität beim Kündigungsrecht als Grund für das Unterschreiten der Schwerbehindertenquote an. Befürchtungen bezogen auf eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit von Menschen mit Schwerbehinderungen werden von ebenfalls knapp 20 Prozent der Betriebe genannt. Gut 10 Prozent der Betriebe geben Bedenken bezüglich der Mehrarbeit für Kolleginnen und Kollegen als Begründung an.

Nach ihren Erfahrungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung gefragt, sehen knapp 80 Prozent der befragten Betriebe keine Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Schwerbehinderung in Bezug auf die soziale Einbindung und gut 70 Prozent in Bezug auf die Arbeitsmotivation. Bei der Einarbeitung können knapp 70 Prozent der Betriebe keinen Unterschied erkennen, bei der Leistungsfähigkeit sind es knapp 60 Prozent. Bezogen auf Fehlzeiten und Belastbarkeit gab jeweils etwa die Hälfte der Betriebe an, keine Unterschiede zu erkennen. „Dass dennoch fast 20 Prozent der Betriebe, die die Ausgleichsabgabe zahlen, dies mit einer potenziell eingeschränkten Leistungsfähigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung begründet, lässt sich so interpretieren, dass immer noch in einigen Betrieben Vorbehalte gegenüber der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen vorhanden sind, die es abzubauen gilt“, erläutert IAB-Forscherin Karolin Hiesinger.

„Angesichts der niedrigen Erwerbsquote bleibt die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung eine wichtige und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die demografische Entwicklung lässt in den kommenden Jahren vielerorts eine alternde Belegschaft erwarten. Angesichts dieser Entwicklung und der sich verschärfenden Fachkräfteengpässe wird es in Zukunft auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten mehr denn je von Bedeutung sein, Menschen mit Schwerbehinderungen möglichst umfassend in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, erklärt IAB-Forscher Alexander Kubis.

Die Studie beruht auf den Daten der IAB-Stellenerhebung, die als Quartalsbefragung durchgeführt wird. Im vierten Quartal 2020 wurden 20.115 Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten befragt. Hierbei wurden auch Sonderfragen zu Menschen mit Schwerbehinderungen gestellt.

Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-11.pdf.