Springe zum Inhalt

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer legt nach November abermals zu und liegt im Dezember 2022 mit einem Anstieg um 0,3 Punkte bei 100,9 Punkten. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt somit über der neutralen Marke von 100, allerdings deutlich unter dem Vorkriegsniveau. Auf europäischer Ebene setzt sich die Abwärtsentwicklung des Barometers jedoch fort. Es liegt mit 99,5 Punkten etwas unterhalb der neutralen Marke von 100 Punkten.

„Nachdem sich die Aussichten am Arbeitsmarkt seit dem Frühling beständig abgeschwächt hatten, geht es jetzt wieder vorsichtig nach oben“, berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit verzeichnet im Dezember einen Anstieg um 0,3 Punkte und liegt damit bei 98,1 Punkten. Der Wert unter 100 weist weiterhin auf zunehmende Arbeitslosigkeit hin. Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers für Deutschland fängt sich nach den Rückgängen der vergangenen Monate und steigt im Dezember ebenfalls um 0,3 Punkte an. Sie liegt nun bei 103,7 Punkten und deutet auf steigende Beschäftigung hin.  „Die Arbeitsagenturen erwarten, dass der Arbeitsmarkt stabil durch den Winter kommt“, so Weber.

Die Arbeitsmarktaussichten in Deutschland sind damit besser als in Europa: Der Gesamtwert des European Labour Market Barometers verschlechtert sich weiter und liegt im Dezember bei 99,5 Punkten. Im Vergleich zum November entspricht das einem Rückgang um 0,2 Punkte. Alle nord- und osteuropäischen Länder liegen klar unter 100. „In vielen europäischen Ländern drücken Krieg und Energiekrise die Arbeitsmarktaussichten in den roten Bereich“, erklärt Weber.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 18 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Tschechien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labor Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

- eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe (xlsx).  

- eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter https://iab.de/daten/iab-arbeitsmarktbarometer-2/

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 18 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components (xlsx) abrufbar. 

Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://iab.de/en/daten/european-labour-market-barometer/.

Die Akzeptanz für die Einwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten ist in der deutschen Erwerbsbevölkerung höher, wenn Migrantinnen und Migranten eine Einstellungszusage oder einen anerkannten Universitäts- oder Berufsabschluss vorweisen können.  Auch Deutschkenntnisse und mehrjährige Berufserfahrung, insbesondere in der IT, tragen zur Akzeptanz bei. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Für die Studie fragten die Forschenden zufällig ausgewählte Erwerbspersonen unter welchen Bedingungen sie die Einwanderung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten befürworten würden.  

Die Befragten zeigten sich angesichts des aktuellen Verfahrens der strengen Überprüfung von im Ausland erworbenen Qualifikationen eher pragmatisch. Die Art der Anerkennungsverfahren durch Kammern und Behörden beeinflusst die Aufnahmebereitschaft gegenüber Migrantinnen und Migranten nicht.  IAB-Forscherin Monika Senghaas erklärt: „Das legt nahe, dass auch weniger restriktive Anerkennungsverfahren von der Erwerbsbevölkerung akzeptiert würden.“ „Sofern Arbeitgeber Migrantinnen und Migranten benötigen und diese arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen, befürworten die Befragten eine längerfristige Aufenthaltsdauer,“ ergänzt IAB-Forscher Christopher Osiander.

Die Forschenden untersuchten auch, wie sich sozialstrukturelle Merkmale der Befragten auf die Akzeptanz von Fachkräfteeinwanderung auswirken. Personen, die sich Sorgen um die Wirtschaft oder um die eigene finanzielle Situation machen, befürworten seltener eine längere Aufenthaltsdauer. Auch die politische Präferenz spielt eine Rolle. Anhängerinnen und Anhänger der der CDU/CSU, der FDP und der AfD lehnen eine längere Aufenthaltsdauer eher ab, die der Linken befürworten eher eine längere Aufenthaltsdauer. Die Studie basiert auf einer Befragung von 1.117 Personen im Rahmen des Forschungsprojekts „Akzeptanz sozial- und arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Regelungen“ des IAB und der Universität Bamberg. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-24.pdf

Seit dem 24. Februar 2022 sind allein nach Deutschland mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine geflohen. Viele ukrainische Geflüchtete nehmen inzwischen aktiv am Leben in Deutschland teil: 17 Prozent sind in Deutschland bereits erwerbstätig, die Hälfte besucht einen Sprachkurs, und 60 Prozent leben in einer eigenen Wohnung. Die geflüchteten Kinder besuchen Schulen und einige auch Kitas. Während die meisten ukrainischen Geflüchteten planen, nur zeitlich begrenzt in Deutschland zu bleiben, möchte ein Viertel gleichwohl dauerhaft hier leben. Diese Ergebnisse liefert die erste repräsentative Studie über die Lebenssituation von nach Deutschland geflohenen Ukrainerinnen und Ukrainern, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vorgelegt haben.

Als häufigstes Motiv für die Wahl Deutschlands als Zielland nannten die Geflüchteten, dass bereits Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte hier leben (60 Prozent). 80 Prozent der erwachsenen Geflüchteten sind Frauen, von denen 48 Prozent mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben. Nur etwas mehr als 20 Prozent der Frauen kamen mit einem Partner, während dies bei den Männern etwas mehr als 70 Prozent waren.

Mit der Aktivierung der sogenannten „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“ durch die EU wurde schnell Planungssicherheit geschaffen. 76 Prozent der ukrainischen Geflüchteten haben nach dieser Richtlinie eine zunächst bis März 2024 befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, 18 Prozent eine Fiktionsbescheinigung, die bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird. Mit der Aufenthaltserlaubnis sowie mit der Fiktionsbescheinigung ist es ukrainischen Geflüchteten möglich, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt zu beziehen. Zudem werden sie mit der Übernahme in das Grundsicherungssystem des Sozialgesetzbuch II im Bedarfsfall schnell in die Förderstruktur der Jobcenter integriert.

Knapp drei Viertel der Befragten leben zum Befragungszeitpunkt in privaten Wohnungen und Häusern, weitere 17 Prozent in Hotels und Pensionen und lediglich 9 Prozent in Gemeinschaftsunterkünften. Unter den Personen, die in privaten Unterkünften wohnen, leben 60 Prozent dort alleine oder mit ihren ebenfalls geflüchteten Familienangehörigen zusammen, gut ein Viertel bei bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen, Freundinnen und Freunden oder Bekannten.

Überdurchschnittliches formales Bildungsniveau und hohe Bereitschaft zum Deutschlernen

Überdurchschnittlich viele der Geflüchteten weisen ein hohes formales Bildungsniveau auf. So liegt das durchschnittliche Bildungsniveau der in Deutschland lebenden erwachsenen Geflüchteten deutlich höher als das der Bevölkerung in der Ukraine: 72 Prozent verfügen über Hochschulabschlüsse oder vergleichbare Abschlüsse (in der Ukraine insgesamt: 50 Prozent).

Nur wenige der Geflüchteten verfügen indes schon über gute deutsche Sprachkenntnisse: Acht von zehn Geflüchteten gaben in der Befragung an, dass sie keine oder eher schlechte Deutschkenntnisse besitzen. Zum Befragungszeitpunkt besuchten gleichwohl 51 Prozent der erwachsenen Geflüchteten einen Deutschkurs oder hatten diesen abgeschlossen. 36 Prozent haben dabei einen Integrationskurs oder ein anderes (Sprach-)Kursangebot des BAMF genutzt. Die Zahl der Kursteilnehmenden ist mit zunehmender Aufenthaltsdauer schnell gestiegen: Zwei Monate nach dem Zuzug besuchten 9 Prozent der Befragten einen Deutschkurs, nach vier Monaten 33 Prozent und nach sechs Monaten 49 Prozent.

Kinder besuchen mehrheitlich deutsche Schulen und teilweise Kitas

Insbesondere Kinder, deren Eltern einen Sprachkurs besuchen oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, besuchen oft eine Kinderbetreuungseinrichtung. In Familien, in denen Geflüchtete mit einem Kind in Deutschland zusammenleben, haben 22 Prozent der Kinder unter drei Jahren und knapp 60 Prozent der Kinder im Kindergartenalter einen Kita-Platz.

In mehr als 90 Prozent der Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter besucht mindestens ein Kind eine Schule in Deutschland. In knapp einem Viertel dieser Familien wird auch der Online-Unterricht einer ukrainischen Schule genutzt. Der überwiegende Teil dieser – meist schon älteren – Kinder tut dies nur ergänzend zum Schulbesuch in Deutschland, knapp 3 Prozent nutzen ausschließlich ukrainischen Online-Unterricht.

Quote der Erwerbstätigen steigt

Vor dem Hintergrund der kurzen Aufenthaltsdauer ist die Erwerbstätigenquote unter den Geflüchteten sehr hoch: Unter denjenigen Befragten mit einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten und länger haben bereits 18 Prozent einen Arbeitsplatz gefunden. Sechs Monate nach dem Zuzug sind die Erwerbstätigenquoten von Männern (24 Prozent) allerdings deutlich höher als die von Frauen (16 Prozent). Die Erwerbstätigenquoten hängen vom Bildungsniveau ab, bei Frauen spielt eine wichtige Rolle ob Kleinkinder einen Betreuungsplatz haben. Die Erwerbstätigkeitsquoten steigen auch, wenn sich die Geflüchteten ihren Wohnort frei auswählen konnten. 71 Prozent der erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer üben in Deutschland qualifizierte oder hochqualifizierte Tätigkeiten aus.

Mehrheit fühlt sich willkommen, Unterstützung in vielen Lebensbereichen weiterhin notwendig

Wie geht es Ukrainerinnen und Ukrainern, die in Deutschland Schutz gefunden haben? Knapp die Hälfte der Geflüchteten hat bereits regelmäßig Kontakt zu Deutschen. Ihren Gesundheitszustand bewerten die Befragten als ähnlich gut wie die deutsche Bevölkerung den ihren. Allerdings gibt es Hinweise auf psychische Belastungen der geflüchteten Kinder. Auch die sehr viel geringere Lebenszufriedenheit im Vergleich zur deutschen Bevölkerung weist darauf hin, dass der Krieg die ukrainischen Geflüchteten stark belastet.

Die überwiegende Mehrheit der Befragten (76 Prozent) fühlte sich bei ihrer Ankunft „voll und ganz“ oder „überwiegend“ willkommen in Deutschland. Die Bleibeabsichten sind dagegen sehr unterschiedlich: 34 Prozent wollen nach Kriegsende Deutschland verlassen, 26 Prozent für immer und 13 Prozent für mehrere Jahre oder kürzer in Deutschland bleiben, 27 Prozent können noch keine Aussage treffen.

Die große Mehrheit der ukrainischen Geflüchteten sieht weiter einen hohen Unterstützungsbedarf durch den Staat und andere Akteure. Am häufigsten nennen die Befragten nötige Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache, bei der Arbeitssuche, bei der Gesundheitsversorgung sowie der Wohnungssuche. Sprachkursangebote und Angebote zur Arbeitsvermittlung werden bereits breit genutzt. Die Daten weisen darauf hin, dass diese und weitere Angebote von zentraler Bedeutung für Integration und Teilhabe sind und weiter ausgebaut werden sollten.

Insgesamt bewerten die Forscherinnen und Forscher von IAB, BiB, BAMF-FZ und SOEP die ersten Erkenntnisse zur Teilhabe angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer als positiv. Das hohe Bildungsniveau, aber auch die rechtlichen und institutionellen Bedingungen in Deutschland und der schnelle Ausbau von Unterstützungs- und Integrationsangeboten erleichtern die Lebens- und Arbeitssituation für ukrainische Geflüchtete. Nun gilt es, diese guten Voraussetzungen in der Praxis so umzusetzen, dass sie bestmöglich für die Teilhabe an Arbeitsmarkt, Bildungs- und Gesundheitssystem und Gesellschaft genutzt werden können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die große Gruppe an Ukrainerinnen und Ukrainern, die länger oder dauerhaft in Deutschland bleiben möchten. Bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau integrationsfördernder Angebote muss aber gleichzeitig auch der hohen Ungewissheit und Heterogenität der Bleibeabsichten Rechnung getragen werden.

Hintergrundinformationen zur Studie:

Die IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP Befragung ist eine Längsschnittbefragung von ukrainischen Geflüchteten. Befragt wurden in der ersten Welle 11.225 ukrainische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 70 Jahren, die vom 24. Februar 2022 bis zum 8. Juni 2022 nach Deutschland zugezogen sind und bei den Einwohnermeldeämtern registriert waren. Die Befragung wurde vom Befragungsinstitut infas zwischen August und Oktober 2022 durchgeführt. Der Fragebogen war auf Ukrainisch und Russisch verfügbar und konnte sowohl online als auch auf Papier ausgefüllt werden. Ab Januar 2023 wird eine zweite Welle der Befragung durchgeführt. Finanziert wird die Studie vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Studie finden Sie unter dem folgenden Link zum Download: https://iab.de/bericht-gefluechtete-ukraine/ (PDF)

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier:  https://www.iab.de/ukr-projekt-info

Ansprechpartner für Medienanfragen:

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
Marie-Christine Nedoma
Telefon: +49 911 179 1946
E-Mail: presse@iab.de

Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)
Dr. Christian Fiedler
Telefon: +49 611 75 4511
E-Mail: Christian.fiedler@bib.bund.de

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Jochen Hövekenmeier
Telefon: +49 911 943 177 99
E-Mail: pressestelle@bamf.bund.de

Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
Monika Wimmer
Telefon: +49 30 897 89 251
E-Mail: mwimmer@diw.de oder presse@diw.de

Coaching ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialen Arbeitsmarkts. Damit soll das geförderte Beschäftigungsverhältnis stabilisiert werden. Die Geförderten sind überwiegend mit dem Coaching zufrieden, sie wünschen sich aber zum Teil eine weitergehende Unterstützung. Dies könnte auf spezifische Verbesserungspotenziale hinweisen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Durchschnittlich erhielten die Geförderten der beiden neuen Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes Coaching zu drei Betreuungsbereichen. Etwa die Hälfte der Geförderten wurde – laut Befragungsdaten – beim Umgang mit Behörden, bei der Bewältigung persönlicher Probleme oder bei Problemen im Betrieb, zum Beispiel mit Kolleginnen und Kollegen, von einer Coachin oder einem Coach unterstützt. Zwei Fünftel der Geförderten wurden bei Gesundheitsfragen oder der Organisation des Arbeitsalltags und der Anpassung von Arbeitsbedingungen gecoacht. Von den Geförderten mit Betreuungsaufgaben wurde etwa ein Viertel bei der Organisation der Pflege von Angehörigen beziehungsweise der Kinderbetreuung unterstützt. Zwei Fünftel der Geförderten wünschten sich Coaching in weiteren Bereichen.

Befragungsergebnissen zufolge hat die überwiegende Mehrheit der Geförderten bereits ein Coaching erhalten und es fanden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. 43 Prozent der Geförderten wurden von Mitarbeitenden des Jobcenters und 57 Prozent durch externe Coaches betreut. Mit Blick auf mögliche Verbesserungen ihrer persönlichen Situation empfanden die Gecoachten eine Coachin oder einen Coach aus dem Jobcenter hilfreicher. Dies könnte, so die IAB-Forschenden, an der größeren Erfahrung im Umgang mit Behörden oder mit Problemlagen von Grundsicherungsbeziehenden bei der Integration in Erwerbsarbeit liegen. Konkrete Hilfen in diesen Bereichen könnten schon kurzfristig zu einer wahrgenommenen Verbesserung der persönlichen Situation führen. „Allerdings wünschten sich Befragte mit einer Coachin oder einem Coach aus dem Jobcenter öfter zusätzliche Beratungsinhalte und ein umfangreicheres Coaching als bei einer externen Coachin oder einem externen Coach“, fügt Mit-Autorin Zein Kasrin hinzu.

Mit der Bürgergeldreform plant die Bundesregierung, ein Coaching unabhängig von der Teilnahme an Fördermaßnahmen zu ermöglichen. Dadurch können erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit vielfältigen Problemlagen unterstützt werden. „Angesichts unserer Befunde sollte bei der Umsetzung darauf geachtet werden, dass die unterschiedlichen Bedarfe der Leistungsberechtigten breit abgedeckt werden können“, so IAB-Forschungsbereichsleiter Joachim Wolff. Die Studie basiert auf der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“, in deren ersten Welle insgesamt 5.444 Geförderte der beiden 2019 neu eingeführten Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ befragt wurden. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-23.pdf. Ein begleitendes Interview dazu finden Sie unter: https://www.iab-forum.de/die-gefoerderten-erteilen-dem-coaching-eine-gute-note

Im ersten Halbjahr 2020 nahmen im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung weniger Personen an wichtigen Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung teil als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im zweiten Halbjahr 2020 stieg die Zahl zwar wieder an, das Niveau vor der Pandemie wurde aber bisher nicht wieder erreicht. Unabhängig davon blieb die Förderwirkung bei allen untersuchten Maßnahmen durchweg positiv. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Den stärksten Einbruch bei den Zugängen gab es bei den Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung bei einem Träger. Dort sanken die Zugänge im ersten Halbjahr 2020 um 40 Prozent. „Auch wenn die Eintrittszahlen nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 vorübergehend wieder angestiegen sind, wurden die alten Stände bisher nicht wieder erreicht“, erklärt Gesine Stephan, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit“.

Die Wirkung der Maßnahmen, gemessen an dem Zuwachs im Anteil der Geförderten, der ein Jahr nach Maßnahmenbeginn in Beschäftigung ist, blieb während der Covid-19-Pandemie relativ stabil. Bei den kürzeren Weiterbildungsmaßnahmen bis drei Monate waren in der Gruppe der Geförderten ein Jahr nach Förderbeginn mindestens 15 Prozentpunkte mehr in Beschäftigung als in der Vergleichsgruppe. Auch für etwas längere Weiterbildungen sowie für Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung bei einem Träger ermittelt die Studie positive - wenn auch etwas geringere - Wirkungen. Für Personen, die an betriebsnahen Maßnahmen teilnahmen, fiel die geschätzte Förderwirkung am höchsten aus – bei diesen ist aber auch das Risiko von Mitnahme- und Substitutionseffekten auf der betrieblichen Ebene am größten.

Die Autorinnen und Autoren haben auch untersucht, welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie aus Sicht der Bildungsanbieter auf die Durchführung der Weiterbildungen hatte. Fast 20 Prozent der Bildungsanbieter, die zu Beginn der Pandemie Weiterbildungskurse im Präsenzformat angeboten haben, mussten solche Kurse abbrechen. 56 Prozent gaben an, dass Kurse ausgesetzt wurden. Für einen großen Teil der Präsenzkurse war aber eine alternative Durchführung umsetzbar: Fast 77 Prozent aller Träger haben Kurse von Präsenz- auf Onlineformate umgestellt. „Die Möglichkeiten einer virtuellen Durchführung von Weiterbildungskursen hängen stark von der Art und dem Inhalt der Weiterbildung ab. Je mehr praktische Anteile die Weiterbildung beinhaltet, desto schwieriger dürfte sich eine Umstellung gestalten“, gibt die IAB-Autorin Julia Lang zu bedenken.

Neben Ergebnissen aus einer Befragung von Bildungsanbietern beruht die Studie auf Ergebnissen der Wirkungsanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Verfahren TrEffeR („Treatment Effects and Prediction”) überprüft die Zentrale der BA laufend, wie sich die Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitsmarktchancen der Geförderten auswirkt. Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-22.pdf.

Das Arbeitsvolumen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,2 Prozent auf 15,6 Milliarden Stunden gestiegen. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich ein Anstieg um 0,1 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2022. Das geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Jede erwerbstätige Person arbeitete dabei 342,1 Stunden im Quartal, ein Plus von 1,1 Prozent.

Die Zahl der Erwerbstätigen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal mit 1,1 Prozent deutlich gestiegen und erreicht mit 45,6 Millionen Personen einen neuen Rekord. Auch die Zahl der Beschäftigten mit einem Nebenjob erreicht mit 4,29 Millionen einen Rekordstand. „Die Beschäftigung hat sich von der Coronakrise erholt und ist bisher robust gegenüber den aktuellen Krisen. Nur der hohe Krankenstand sorgt dafür, dass das Vorkrisenniveau beim Arbeitsvolumen noch nicht wieder erreicht werden konnte“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Der Krankenstand lag im dritten Quartal 2022 mit 5,56 Prozent deutlich über dem des Vorjahresquartals von 4,10 Prozent. Vor der Covid-19-Pandemie, im dritten Quartal 2019, betrug das Arbeitsvolumen 15,9 Milliarden Stunden.

Die Arbeitsproduktivität hingegen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1 Prozent gesunken. Weber erläutert dazu: „Während das Arbeitsvolumen zunimmt, bekommt die Wirtschaft durch die Energiekrise den nächsten Dämpfer. Das drückt die Produktivität ins Minus.“

Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Kurzarbeit nach vorläufigen Hochrechnungen im dritten Quartal 2022 deutlich um 770.000 auf nun 170.000 Personen zurückgegangen. Während die coronabedingten Einschränkungen gelockert wurden, behindern in vielen Betrieben Engpässe bei Rohstoffen und Vorleistungsgütern im Produzierenden Gewerbe infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine die Produktion. Das Niveau der daraus folgenden Kurzarbeit ist allerdings bislang eher moderat.

Die Teilzeitquote ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,1 Prozentpunkte gestiegen und lag bei 38,8 Prozent. „Dies liegt auch an einem Beschäftigungszuwachs gerade in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gastgewerbe oder dem Bereich Erziehung und Unterricht“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger. Enzo Weber ergänzt: „Es gibt heute die höchste Teilzeitquote aber auch einen Rekordwert bei der betriebsüblichen Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten: Sie arbeiten mittlerweile drei Stunden pro Woche mehr als noch in den 2000er Jahren.“

Im Rahmen der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes für den Zeitraum ab 2018 (Sommerrechnung) hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung überarbeitet. Dabei wurden Datenquellen aktualisiert und neue Datengrundlagen integriert.  Eine ausführliche Darstellung der Revisionspunkte der IAB-Arbeitszeitrechnung ist unter https://doku.iab.de/forschungsbericht/2022/fb1322.pdf online abrufbar.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2203.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer verblieb im November 2022 bei 100,5 Punkten und zeigt damit keine Verschlechterung gegenüber Oktober. Somit liegt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) weiterhin knapp über der neutralen Marke von 100 und signalisiert leicht positive Aussichten für die Arbeitsmarktentwicklung. Auf europäischer Ebene verzeichnet das Barometer den siebten Rückgang in Folge und liegt nun mit 99,7 Punkten geringfügig unterhalb der neutralen Marke von 100 Punkten.

„Trotz des Drucks der Energiekrise hält sich am deutschen Arbeitsmarkt ein leicht positiver Ausblick“, betont Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit verzeichnet im November einen Anstieg um 0,3 Punkte und liegt nun bei 97,7 Punkten. Damit deutet sie weiter auf zunehmende Arbeitslosigkeit hin. Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers für Deutschland hat sich im November im Vergleich zum Oktober mit einem Rückgang um 0,2 Punkte leicht verschlechtert, deutet mit 103,3 Punkten aber nach wie vor auf steigende Beschäftigung hin. „Ein stabiler Arbeitsmarkt hilft dabei mit, eine schwerwiegende Rezession zu vermeiden“, so Weber.

Der Stand des European Labour Market Barometer hat sich im November zum siebten Mal in Folge verschlechtert. Im Vergleich zum Oktober ist der Arbeitsmarkt-Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des IAB um 0,1 Punkte gesunken und liegt nun mit 99,7 Punkten unterhalb der neutralen Marke von 100 Punkten. Gegenüber dem Vormonat handelt es sich damit nur noch um einen geringfügigen Rückgang, nachdem das Barometer zuvor noch schneller gesunken war. Jedoch ist der Wert in keinem osteuropäischen Land über 100. Weber sieht hier einen Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. „Insgesamt haben die europäischen Arbeitsmärkte durch die Kriegswirkungen ihren Schwung verloren“, so Weber.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 18 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Tschechien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labor Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 18 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components (Excel-Format) abrufbar. 

Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://iab.de/en/daten/european-labour-market-barometer/ .

Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum Oktober 2022 betrifft die Regionen in Deutschland unterschiedlich stark. Insbesondere in ländlichen Regionen Ostdeutschlands gab es vor der Erhöhung einen relativ hohen Anteil an Beschäftigten mit Stundenlöhnen unterhalb dieser Schwelle. Im Süden, im Südwesten sowie in Berlin und den Ballungsräumen des Westens trifft die Mindestlohnerhörung hingegen vergleichsweise weniger Beschäftigte. Grund dafür sind die regionalen Preis- und Lohnunterschiede. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Vor allem in den neuen Bundesländern und den ländlichen Regionen der alten Bundesländer sind viele Beschäftigte von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro betroffen. In diesen Regionen ist der Anteil an Beschäftigten mit Stundenlöhnen unterhalb dieser Schwelle deutlich höher als anderswo. Darüber hinaus führen die niedrigeren Preise für Wohnraum sowie für lokale Güter und Dienstleistungen dazu, dass die Kaufkraft durch die Erhöhung im Vergleich zu den hochpreisigen Ballungsräumen stärker zunimmt.

In Regionen mit einem hohen Preis- und Lohnniveau liegt dagegen nur ein kleiner Anteil der Beschäftigungsverhältnisse unter dem Mindestlohn. „In Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten besteht ein höherer Spielraum für eine Anhebung des Mindestlohns“, erklärt Wolfgang Dauth, Leiter des Forschungsbereichs „Regionale Arbeitsmärkte”. Ein einheitlicher Mindestlohn berücksichtigt diese regionalen Lohn- und Preisunterschiede nicht. „Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wäre es denkbar, den Mindestlohn bei zukünftigen Anpassungen auf Basis von Preisniveauunterschieden zu regionalisieren. Damit wären nach dem Mindestlohn entlohnte Beschäftigte in allen Regionen hinsichtlich ihrer Kaufkraft annähernd gleichgestellt“, so Andreas Mense, Mitautor der Studie, „Dabei wären jedoch Vor- und Nachteile abzuwägen“.

Die Studie beruht auf den Daten der Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes, einer repräsentativen Befragung von Betriebsstätten mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person in Deutschland. Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-21.pdf.

Im dritten Quartal 2022 gab es bundesweit 1,82 Millionen offene Stellen. Gegenüber dem zweiten Quartal 2022 sank die Zahl der offenen Stellen um rund 105.700 oder 5 Prozent. Im Vergleich zum dritten Quartal 2021 liegt die Zahl jedoch immer noch um 437.600 oder 32 Prozent höher. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Westdeutschland waren im dritten Quartal 2022 rund 1,46 Millionen Stellen zu vergeben, in Ostdeutschland rund 362.700. Die Arbeitslosen-Stellen-Relation lag im dritten Quartal 2022 bei 1,4. Damit kommen auf 100 von den Betrieben ausgeschriebenen offenen Stellen rund 140 arbeitslos gemeldete Personen. In Ostdeutschland waren es durchschnittlich 160 und in Westdeutschland 130 arbeitslos gemeldete Personen.

„Vor 10 Jahren lag das Verhältnis von arbeitslos gemeldeten Personen zu offenen Stellen mit 370 zu 100 deutlich höher. Während im Westen Deutschlands damals auf 100 offene Stellen rund 310 arbeitslos gemeldete Personen kamen, waren es im Osten zu diesem Zeitpunkt mit 610 fast doppelt so viele Menschen“, erklärt IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis. Die bundesweite Arbeitslosen-Stellen-Relation lag im zweiten Quartal 2022 mit 1,2 auf dem Tiefststand der Erhebung und nicht weit vom aktuellen Niveau entfernt. „Der Arbeitsmarkt zeigte sich auch im dritten Quartal 2022 trotz der bestehenden Unwägbarkeiten im Zuge der durch den Angriffskrieg auf die Ukraine verursachten Energiekrise relativ robust“, so Kubis weiter. „Allerdings zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen aus den Corona-Lockdowns, dass gerade Betriebe aus krisengebeutelten Branchen sich mit Neueinstellungen zurückhalten. Insofern muss in den kommenden Quartalen trotz vermutlich weiter bestehender Stellenbesetzungsprobleme mit einem Rückgang in der Zahl der offenen Stellen in den betroffenen Branchen gerechnet werden.“

Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im dritten Quartal 2022 lagen Antworten von rund 7.500 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche vor. Die Zeitreihen zur Zahl der offenen Stellen auf Basis der IAB-Stellenerhebung sind unter https://iab.de//stellenerhebung/download/ online veröffentlicht.

Die Anspruchslöhne von erwerbslosen Geflüchteten liegen in den ersten beiden Jahren nach der Zuwanderung über dem durchschnittlichen Niveau von anderen Migrantengruppen in Deutschland. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinken sie. Im Durchschnitt sind arbeitsuchende Geflüchtete bereit, für den angegebenen Monatsverdienst mehr Stunden zu arbeiten. Das zeigen Ergebnisse einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 lag der monatliche Anspruchsverdienst – also das minimal geforderte Gehalt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – von erwerbslosen Geflüchteten inflationsbereinigt bei 1.529 Euro netto. Bei anderen erwerbslosen Personen mit eigener Migrationserfahrung lag er bei 1.374 Euro netto und bei Personen ohne Migrationshintergrund bei 1.350 Euro netto.

Allerdings waren Geflüchtete bereit, für dieses Gehalt länger zu arbeiten: Die angegebene Wochenarbeitszeit lag bei Geflüchteten durchschnittlich bei knapp 37 Stunden, also 5 Stunden mehr als die angegebene Wochenarbeitszeit von anderen Personen mit eigener Migrationserfahrung und ohne Migrationshintergrund. Somit lag der Anspruchslohn von Geflüchteten bei durchschnittlich 9,70 Euro netto pro Stunde. Bei Personen ohne Migrationshintergrund lag er bei 10,10 Euro netto. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer sanken die Anspruchslöhne der Geflüchteten allerdings deutlich: Geflüchtete, die sich zwei Jahre oder kürzer in Deutschland aufhielten, erwarteten durchschnittlich mindestens 10,40 Euro netto pro Stunde. Drei Jahre nach dem Zuzug sank der Anspruchslohn auf 9,60 Euro netto.

Der Anspruchslohn stieg mit den Qualifikationen und Deutschkenntnissen der Geflüchteten sowie mit der Haushaltsgröße und dem Vorhandensein von Kindern im Haushalt. „Das könnte sowohl auf höhere Lebenshaltungskosten als auch auf höhere Transferzahlungen – etwa Hartz IV oder Asylbewerberleistungen – in Haushalten mit mehr Personen zurückzuführen sein“, so IAB-Forscher Philipp Jaschke.

Der Anspruchslohn fiel niedriger aus für Geflüchtete, die bereits Stellen über die Arbeitsagenturen und Jobcenter gesucht oder Berufserfahrungen in Deutschland erworben hatten. „Geringe Deutschkenntnisse und unvollkommene Informationen haben oft zur Folge, dass Geflüchtete bei ihrer Ankunft in Deutschland den Arbeitsmarkt nicht genau kennen. Das betrifft etwa Qualifikationsanforderungen oder Löhne und Gehälter. Diese Informationsdefizite können die Einschätzungen hinsichtlich der Erwerbschancen und der erzielbaren Löhne verzerren,“ erklärt IAB-Forscher Ehsan Vallizadeh.

Die IAB-Studie basiert auf Auswertungen der ersten fünf Wellen der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten aus den Jahren 2016 bis 2020 von knapp 7.900 seit 2013 zugezogenen Asylsuchenden im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-20.pdf