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Zwei Würfel mit einer stilisierten Darstellung eines Mannes bzw. einer Frau stehen auf einem dunkelblauen Hintergrund. Dazwischen kippt ein weiterer Würfel zwischen einem Gleichheits- und einem Ungleichheitszeichen.

In jedem fünften Betrieb betragen die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern höchstens fünf Prozent

Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Für die Mehrzahl der Beschäftigten übersteigen die Lohnunterschiede den Wert von fünf Prozent.

Deutschland plant die Umsetzung der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht bis spätestens Anfang 2027.  Sie soll für Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten und dazu beitragen, dass Frauen und Männer, die in einem Betrieb die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, auch gleich viel verdienen. Laut Richtlinie gelten Lohnunterschiede über 5 Prozent nur dann als gerechtfertigt, wenn sie sachlich begründet werden können. Tatsächlich übersteigen die Lohnunterschiede für Vollzeitbeschäftigte in vielen Betrieben und für die Mehrzahl der Beschäftigten diesen Wert – selbst bei Berücksichtigung von Berufen und Anforderungsniveaus.

Bild: Prazis Images / adobe.stock.com