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Dossier

Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II

Bei unter 25-jährigen Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern sah das Sozialgesetzbuch II bis zur Änderung durch das Bürgergeld-Gesetz 2023 besonders scharfe Sanktionierungsmöglichkeiten vor, zugleich aber auch eine höhere Betreuungsintensität mit dem Ziel eines möglichst schnellen, passgenauen Maßnahmeangebots. Trotzdem verfestigte sich der Hilfebezug in jungen Jahren viel zu häufig.
Dieses Themendossier bietet einen Überblick über relevante Literatur und Forschungsprojekte zum Thema.
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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Sanktionensystem (Teil 1) (2005)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2005): Das neue Sanktionensystem (Teil 1). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 12, S. 707-715.

    Abstract

    Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph 31 SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Die Darstellung der Sanktionsregelung gliedert sich im ersten Teil des Beitrags wie folgt: I. Anwendungsbereich, II. Zuständigkeit für die Absenkungsentscheidung, III. Allgemeine Absenkungsvoraussetzungen (Belehrung, Schuldhaftes Handeln, Weigerung, Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes), IV. Besondere Absenkungsvoraussetzungen: die einzelnen Tatbestandsvarianten (Fallgruppe 1: Absenkung wegen unzureichenden Einsatzes der eigenen Arbeitskraft, Fallgruppe 2: Absenkung bei Meldeversäumnis, Fallgruppe 3: Wirtschaftliches Fehlverhalten). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Lücken der Hartz IV-Arbeitsmarktpolitik (2005)

    Hammer, Andreas;

    Zitatform

    Hammer, Andreas (2005): Lücken der Hartz IV-Arbeitsmarktpolitik. In: Forum Arbeit H. 1, S. 7-9.

    Abstract

    Die im Rahmen der Hartz IV-Reform geschaffene neue Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) weist zahlreiche Leerstellen auf. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Jugendämter, die Sozialen Dienste und die Sozialplanung. Ihre Berührungspunkte mit der Arbeitsgemeinschaft von Agenturen für Arbeit und Kommunen (Arge) als Leistungsträger des SGB II spielen in der Fachdiskussion kaum eine Rolle. Die Lücken bestehen vor allem in Zielkonflikten der vom SBG II vorgegebenen ausschließlichen Arbeitsmarktorientierung und bedarfsgerechten, individuellen und ganzheitlichen Hilfen besonders für junge Menschen, wie sie im SGB VIII Ausdruck finden. Im Beitrag wird beispielhaft aufgezeigt, wie sich diese Zielkonflikte auf die Eingliederungsleistungen, das Fallmanagement, die Eingliederungsvereinbarung, die Hilfeplanung und die Sanktionsmechanismen auswirken können. Die Strategie des Förderns und Forderns weist eine deutliche Asymmetrie auf. Rechte werden geschwächt, Sanktionen verschärft, es droht der Rückschritt vom Leistungsrecht zum Eingriffsrecht. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ohne Abschluss in die Bildungsgesellschaft: Die Erwerbschancen gering qualifizierter Personen aus soziologischer und ökonomischer Perspektive (2005)

    Solga, Heike ;

    Zitatform

    Solga, Heike (2005): Ohne Abschluss in die Bildungsgesellschaft: Die Erwerbschancen gering qualifizierter Personen aus soziologischer und ökonomischer Perspektive. Opladen: Budrich, 354 S.

    Abstract

    "Das Buch beschäftigt sich mit den Arbeitsmarktchancen gering qualifizierter Personen und deren Veränderungen im Verlauf der letzten 50 Jahre. In der ökonomischen wie soziologischen Arbeitsmarktliteratur findet man für die zunehmende Benachteiligung gering qualifizierter Personen das gleiche dominante Erklärungsmuster: den so genannten Verdrängungsmechanismus. Mit diesem mikroökonomischen Argument eines wachsenden Arbeitsmarktwettbewerbs und einer daraus resultierenden Verdrängung gering Qualifizierter vom Arbeitsmarkt werden für diese Verschlechterung allein die Auswahlentscheidungen der Personalverantwortlichen und Beschäftiger verantwortlich gemacht. Im Unterschied dazu berücksichtigen die theoretischen Überlegungen und empirischen Analysen des Buches auch Veränderungen im Bewerbungsverhalten gering qualifizierter Personen, da durch diese vorgelagerten Bewerbungsentscheidungen die Bewerberpools erst konstituiert werden. Dazu werden Bildung und Bildungsprozesse in ihrer Mehrdimensionalität betrachtet, das heißt als formale Kompetenzausweisung, formale Kompetenzzuschreibungen, als informelle Einbindung in Gruppennetzwerke und Beziehungsstrukturen sowie als identitätsstiftendes Zeichen für in Interaktionen hergestellten Selbst- und Fremdtypisierungsprozesse. Aus dieser Mehrdimensionalität werden neben dem Verdrängungsargument auch Prozesse einer zunehmenden Diskreditierung, sozialen Verarmung und Stigmatisierung in Rechnung gestellt. Das Ergebnis ist eine dynamische Fassung von Bildung als Sozialstrukturkategorie sowie eine (Re-)Soziologisierung der Erklärung sozial abgestufter Arbeitsmarktchancen in modernen Gesellschaften." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Job-Center in Hessen (2005)

    Werner, Bernd; Rohde, Andreas;

    Zitatform

    Werner, Bernd & Andreas Rohde (2005): Job-Center in Hessen. (HA Hessen-Agentur. Report 695), Wiesbaden, 114 S.

    Abstract

    'Mit der Implementierung von Job-Centern und insbesondere den Job-OFFENSIV-Centern hat Hessen lange vor den Hartz-Reformen Neuland bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen betreten.' Neben dem primären Ziel der Wiedereingliederung sollen durch diese Einrichtungen darüber hinaus weitere individuelle Unterstützungs- und Hilfsangebote für diese Zielgruppe entwickelt und eingesetzt werden. Die Evaluationsstudie der hessischen Job-Center stützt sich auf empirisch-qualitative Methoden: Neben der Durchführung von Workshops erfolgte eine Befragung der Kunden sowie der Mitarbeiter der Job-Center. Im Ergebnis zeigt sich, dass die untersuchten Institutionen eine sehr heterogene Kundenstruktur haben. Dies gilt insbesondere für den Status und das durchschnittliche Alter der Kunden. Eine Beschreibung der regionalen Arbeitsmärkte verdeutlicht außerdem die jeweils unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Ausgangssituation, und die Auswertung des Kundenmonitorings offenbart starke Unterschiede in der Betreuungsrelation. Der Anteil der Vermittlungen in den Arbeitsmarkt variiert zwischen 17 Prozent bis hin zu 38 Prozent. Die Job-Center schneiden in der Bewertung der Beratungs- und Vermittlungsgespräche und Leistungen durch die Kunden sehr unterschiedlich ab. Gesondert dargestellt wird die Evaluation der Jugendagentur Offenbach, deren Leistungsangebot sich primär an Personen unter 25 Jahre richtet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    5 Jahre "Fördern und Fordern" in der Stadt Köln: Vorbild für die Umsetzung von "Hartz IV"? (2004)

    Scholz, Jendrik;

    Zitatform

    Scholz, Jendrik (2004): 5 Jahre "Fördern und Fordern" in der Stadt Köln. Vorbild für die Umsetzung von "Hartz IV"? In: Neue Praxis, Jg. 34, H. 4, S. 396-402.

    Abstract

    Das Begriffspaar 'Fördern und Fordern' (§§ 2, 14 SGB III) ist das sozialpolitische Leitbild der zum 1. Januar 2005 im Rahmen von 'Hartz IV' in Kraft tretenden Vorschriften zur Einführung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) und zur Kooperation von Arbeitsamt und Sozialamt bei der Betreuung der erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen. Bezogen auf diese Zielgruppe, erproben das Kölner Arbeitsamt und Sozialamt im Rahmen der bundesweiten Modellprojekte zur Zusammenarbeit des Arbeitsamtes mit den Trägern der Sozialhilfe (MoZArT) bereits seit April 2001 die enge Kooperation in einer gemeinsamen Verwaltungsstelle, dem Job-Center Köln. Für junge Sozialhilfeempfänger unter 25 Jahren wurde bereits 1999 die 'Job-Börse Junges Köln' und das 'Sprungbrett Praktikum' etabliert. Dahinter steht die Idee des aktivierenden statt alimentierenden Sozialstaats und seines Primats der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Der Beitrag geht den Fragen nach, welche Ergebnisse die Zusammenarbeit von Arbeitsamt, Sozialamt und privaten Trägern in Köln erbracht hat und wie eng normatives Wollen (Workfare) und tatsächliches Sein (Vermittlung) beieinander bzw. auseinander liegen. Fazit: Wenn aber aufgrund zu geringen Wachstums die Nachfrage nach Arbeitskräften so niedrig wie derzeit ist, reduzieren Workfare-Programme das Begriffspaar 'Fördern und Fordern' alleine auf das 'Fordern'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Long-term unemployment among young people: the risk of social exclusion (2003)

    Kieselbach, Thomas;

    Zitatform

    Kieselbach, Thomas (2003): Long-term unemployment among young people. The risk of social exclusion. In: American Journal of Community Psychology, Jg. 32, H. 1/2, S. 69-76. DOI:10.1023/A:1025694823396

    Abstract

    "The European Union considers long-term unemployment among youth an impediment to their full integration into society. The Commission of the European Union has, therefore, supported research into the mechanisms by which youth unemployment leads to social exclusion. This paper provides a brief summary of the project's findings. These imply that theories and previous research concerning social exclusion and social support can help explain the effects of youth unemployment although the phenomena vary from country to country. Results also suggest that the construct of social exclusion leads to interventions that reduce the personal and societal costs of youth unemployment." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ausbildungslosigkeit als soziales Stigma in Bildungsgesellschaften: ein soziologischer Erklärungsbeitrag für die wachsenden Arbeitsmarktprobleme von gering qualifizierten Personen (2002)

    Solga, Heike ;

    Zitatform

    Solga, Heike (2002): Ausbildungslosigkeit als soziales Stigma in Bildungsgesellschaften. Ein soziologischer Erklärungsbeitrag für die wachsenden Arbeitsmarktprobleme von gering qualifizierten Personen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 54, H. 3, S. 476-505.

    Abstract

    "Der Beitrag zeigt, dass eine rein ökonomische Erklärung der abnehmenden Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten nicht ausreicht. Der gängigen Verdrängungsthese wird damit als notwendige Ergänzung die soziologische These der 'einschließenden Auslese mit Stigmatisierungseffekt' an die Seite gestellt. Es wird versucht nachzuweisen, dass 'Ausbildungslosigkeit' in Bildungsgesellschaften zu einem sozialen 'Stigma' geworden ist, das dazu führt, dass die heutigen Ausbildungslosen nicht nur von qualifizierten Personen auf einfache Arbeitsplätze verdrängt werden, sondern dass sie aufgrund von Fremd- und Selbstselektionsprozessen von den qualifizierten Arbeitsplätzen ausgeschlossen werden. Damit wird zusätzlich in Rechnung gestellt, dass gering Qualifizierte einerseits von den Beschäftigern von vornherein als 'normabweichende Minderheit' von den qualifizierten Arbeitsplätzen ausgeschlossen werden und sie sich andererseits in Vorwegnahme einer antizipierten Chancenlosigkeit und Diskreditierungsgefahr durch Nicht-Bewerbung für qualifizierte Arbeitsplätze selbst ausschließen. Die empirischen Analysen auf Basis der Daten der Deutschen Lebensverlaufsstudie des MPI für Bildungsforschung unterstützen die Relevanz der These der 'einschließenden Auslese mit Stigmatisierungseffekt'." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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