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Dossier

Rente mit 63

Seit Juni 2014 ist es langjährig Versicherten möglich, mit 63 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente zu gehen.
Die Diskussion um die Rente mit 63 bleibt jedoch kontrovers: während die einen Fehlanreize für Frühverrentungen sehen und eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels befürchten, ist für die anderen die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ein mehr als nur gerechter Ausgleich für ein langes Erwerbsleben.
Die Infoplattform liefert Literatur und Links zum Hintergrund.

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  • Literaturhinweis

    Working Longer, Working Stronger? The Forward-Looking Effects of Increasing the Retirement Age on (Un)employment Behaviour (2023)

    Gohl, Niklas;

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    Gohl, Niklas (2023): Working Longer, Working Stronger? The Forward-Looking Effects of Increasing the Retirement Age on (Un)employment Behaviour. (CEPA discussion papers / Center for Economic Policy Analysis 63), Potsdam, 62 S.

    Abstract

    "Leveraging two cohort-specific pension reforms, this paper estimates the forward-looking effects of an exogenous increase in the working horizon on (un)employment behaviour for individuals with a long remaining statutory working life. Using difference-in-differences and regression discontinuity approaches based on administrative and survey data, I show that a longer legal working horizon increases individuals' subjective expectations about the length of their work life, raises the probability of employment, decreases the probability of unemployment, and increases the intensity of job search among the unemployed. Heterogeneity analyses show that the demonstrated employment effects are strongest for women and in occupations with comparatively low physical intensity, i.e., occupations that can be performed at older ages." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkteffekte von Reformen des vorzeitigen Rentenbezugs (2022)

    Riphahn, Regina T.; Schrader, Rebecca;

    Zitatform

    Riphahn, Regina T. & Rebecca Schrader (2022): Arbeitsmarkteffekte von Reformen des vorzeitigen Rentenbezugs. In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 77, H. 1, S. 49-69.

    Abstract

    "Wir untersuchen den Rentenzugang wegen Arbeitslosigkeit in Deutschland und analysieren die kausalen Effekte von zwei Reformen des vorzeitigen Rentenbezugs. Im Zuge von Reform 1 wurde das Mindestalter für den abschlagsfreien Rentenbezug (normal retirement age, NRA) schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wurde es möglich, mit Abschlägen in den vorzeitigen Rentenbezug zu gehen. Mit Reform 2 wurde das Mindestalter für den vorzeitigen Rentenbezug mit Abschlägen (early retirement age, ERA) schrittweise von 60 auf 63 Jahre angehoben. Wir untersuchen die Verhaltensreaktionen auf die Reformen mithilfe von administrativen Daten und Differenz-in-Differenzen (DID)-Modellen. Wir finden starke und signifikate kausale Effekte beider Reformen. Betroffene Individuen zögerten ihren Renteneintritt hinaus, bleiben länger erwerbstätig, verschoben Arbeitslosigkeit nach hinten und wichen auf alternative Wege für den Rentenzugang aus. Die Inanspruchnahme des Rentensystems insgesamt ging nach jeder der beiden Reformen um etwa 1,5 beziehungsweise 2 Monate pro Person zurück." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    „Rente mit 63”: Wer geht abschlagsfrei vorzeitig in den Ruhestand? (2022)

    Schüler, Ruth Maria;

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    Schüler, Ruth Maria (2022): „Rente mit 63”: Wer geht abschlagsfrei vorzeitig in den Ruhestand? (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,98), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Im Jahr 2021 gingen 26,3 Prozent aller Neurentner:innen vorzeitig abschlagsfrei in Rente. Diese Versicherten haben mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht und können somit vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in den Ruhestand eintreten. Eine Untersuchung anhand der Daten des Sozio-Oekonomischen Panels und der Deutschen Rentenversicherung zeigt, dass vor allem Personen mit einem mittleren Haushaltseinkommen die Möglichkeit wahrnehmen, vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Early retirement of employees in demanding jobs: Evidence from a German pension reform (2022)

    Zwick, Thomas ; Lorenz, Svenja; Geyer, Johannes ; Bruns, Mona;

    Zitatform

    Zwick, Thomas, Mona Bruns, Johannes Geyer & Svenja Lorenz (2022): Early retirement of employees in demanding jobs: Evidence from a German pension reform. In: The Journal of the Economics of Ageing, Jg. 22. DOI:10.1016/j.jeoa.2022.100387

    Abstract

    "Early retirement options are usually targeted at employees at risk of not reaching their regular retirement age in employment. An important at-risk group comprises older employees who have worked in demanding jobs for many years. This group may be particularly negatively affected by the abolition of early retirement options. To measure differences in labor market reactions of employees in low- and high-demand jobs, we exploit the quasinatural experiment of a cohort-specific pension reform that increased the early retirement age for women from 60 to 63 years. Based on a large administrative dataset, we use a regression-discontinuity approach to estimate the labor market reactions. Surprisingly, we find the same relative employment increase of about 25% for treated women who were exposed to low and to high job demand. For older women in demanding jobs, we also do not find substitution effects into unemployment, partial retirement, disability pension, or inactivity. Eligibility for the abolished early retirement option required high labor market attachment. Thus, we argue that this eligibility rule induced a positive selection of healthy workers into early retirement. We propose alternative policies that protect workers exposed to high job demand better against the negative consequences of being unable to reach their statutory retirement age in employment." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Targets missed: Three case studies exploiting the linked SHARE-RV data: An updated version based on the new law on supplemental pension benefits from January 1st 2021 (“Grundrentengesetz”) (2021)

    Börsch-Supan, Axel; Bucher-Koenen, Tabea; Hanemann, Felizia; Goll, Nicolas;

    Zitatform

    Börsch-Supan, Axel, Tabea Bucher-Koenen, Nicolas Goll & Felizia Hanemann (2021): Targets missed: Three case studies exploiting the linked SHARE-RV data. An updated version based on the new law on supplemental pension benefits from January 1st 2021 (“Grundrentengesetz”). (MEA discussion papers / Munich Center for the Economics of Aging 2021,2), München, 24 S.

    Abstract

    "Die Zielgenauigkeit ihrer Maßnahmen ist ein wichtiges Anliegen der Sozialpolitik. In diesem Papier zeigen drei Fallstudien typische Defizite bei der Zielgenauigkeit von Rentenreformen. Die erste Fallstudie untersucht, wie gut Erwerbsunfähigkeit und der Bezug von Erwerbsminderungsrenten in Deutschland übereinstimmen und zeigt, dass die Reform von 2001 die Zielgenauigkeit nicht systematisch verbessert hat. In der zweiten Fallstudie wird untersucht, ob die Einführung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Jahr 2014 diejenigen Personen erreicht hat, die aufgrund von körperlich belastenden Berufen während ihrer Erwerbskarriere am Ende weniger gesund sind. Wir stellen fest, dass die Zielgruppe tatsächlich aber gesünder ist als die Vergleichsgruppe. Als drittes Beispiel dient die viel diskutierte Grundrente für armutsgefährdete Haushalte, welche die Zielgruppe in beide relevanten Richtungen verfehlen wird: auf der einen Seite sind 23% der nicht-anspruchsberechtigten Rentner:innen im Sinne des neuen Gesetzes dennoch arm. Auf der anderen Seite gehören 21% der Anspruchsberechtigten zur reicheren Hälfte aller Rentner:innen in Deutschland. Da derzeit in vielen europäischen Ländern ähnliche Reformen diskutiert werden, können die drei deutschen Fallstudien als Beispiele für eine zielgenauere Ausrichtung der Rentenpolitik dienen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reforms of an early retirement pathway in Germany and their labor market effects (2021)

    Riphahn, Regina T.; Schrader, Rebecca;

    Zitatform

    Riphahn, Regina T. & Rebecca Schrader (2021): Reforms of an early retirement pathway in Germany and their labor market effects. (LASER discussion papers 134), Erlangen, 28 S.

    Abstract

    "We investigate the unemployment pathway to retirement in Germany and study the causal effects of two early retirement reforms. Reform 1 (NRA) increased normal retirement age stepwise from 60 to 65. Simultaneously, it became possible to use early retirement with benefit discounts. Reform 2 (ERA) increased the age of early retirement stepwise from 60 to 63. We investigate behavioral responses to the reforms using administrative data and difference-in-differences strategies. We find strong and significant causal effects of both reforms. Individuals postponed retirement, stayed employed longer, postponed unemployment, and shifted to alternative pathways into retirement. The overall use of the retirement system declined by about 1.5 and 2 months per person after each of the two reforms. Individuals with low pension wealth and those who were affected immediately by the reform responded more strongly." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Von der Grundrente zum Lebenserwartungsfaktor (2020)

    Raffelhüschen, Bernd; Seuffert, Stefan;

    Zitatform

    Raffelhüschen, Bernd & Stefan Seuffert (2020): Von der Grundrente zum Lebenserwartungsfaktor. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 100, H. 10, S. 774-781. DOI:10.1007/s10273-020-2762-8

    Abstract

    "In Zeiten der gesellschaftlichen Alterung befindet sich die Rentenpolitik im Zwiespalt zwischen politisch opportunen Leistungsausweitungen und fiskalischer Nachhaltigkeit. Die langfristigen fiskalischen Auswirkungen von leistungsausweitenden Maßnahmen und eine generationengerechte Ausgestaltung der Rentenversicherung lassen sich anhand der Methodik der Generationenbilanzierung quantifizieren. Die langfristigen Kosten der „Rente mit 63“ und des Grundrentenkompromisses entsprechen einer Nachhaltigkeitslücke von zusammen knapp 10 % des Bruttoinlandprodukts. Es zeigt sich, dass der Grundrentenkompromiss die wichtigsten Fundamentalprinzipien der Sozialpolitik bricht. Im Sinne der intergenerativen Gleichbehandlung wäre der dynamische Lebenserwartungsfaktor zur automatischen Anpassung des Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    The effects of early retirement incentives on retirement decisions (2019)

    Dolls, Mathias; Krolage, Carla;

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    Dolls, Mathias & Carla Krolage (2019): The effects of early retirement incentives on retirement decisions. (Ifo working paper 291), München, 31 S.

    Abstract

    "This paper analyzes behavioral responses to a reform in the German public pension system that allowed individuals with a long contribution history to retire without deductions before reaching the regular retirement age. Following the 2014 reform, individuals with 45 contribution years could retire without deductions as early as age 63 instead of age 65. Using high-quality administrative data from public pension insurance accounts, we first conduct an event study to quantify responses to becoming eligible for the early retirement scheme. Our results indicate that the probability of retiring immediately increases by more than 10 percentage points upon becoming eligible, relative to the counterfactual probability of retiring at the same age with deductions. Second, we employ a coarsened exact matching procedure to compare retirement entry decisions of eligible and non-eligible individuals. Results are in line with the event study and show that individuals who are eligible for the early retirement scheme retire on average 5.4 months earlier than non-eligible individuals with identical characteristics. With additional pension insurance expenditures of 3.4 billion euro and aggregate fiscal costs of 6.5 billion euro in 2016, our subsequent fiscal cost projections are at the upper end of the range of previous back-of-the-envelope estimates." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Wege zur Stabilisierung des Rentensystems: Abschläge auf die Frührente sind besser als Nullrunden (2018)

    Bönke, Timm; Lüthen, Holger; Kemptner, Daniel ;

    Zitatform

    Bönke, Timm, Daniel Kemptner & Holger Lüthen (2018): Wege zur Stabilisierung des Rentensystems. Abschläge auf die Frührente sind besser als Nullrunden. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 85, H. 8, S. 125-133.

    Abstract

    "Die Alterung der deutschen Gesellschaft setzt das Rentensystem unter erheblichen Reformdruck. Simulationen für westdeutsche langjährig versicherte Männer zeigen, dass Anreize für einen späteren Renteneintritt das Rentensystem stabilisieren können. Die Einkommensverluste sind dabei geringer als es bei einer pauschalen Senkung des Rentenniveaus der Fall wäre, die in einer alternden Gesellschaft aufgrund der Rentenanpassungsformel automatisch droht. Zudem sind auch die Wohlfahrtsverluste deutlich geringer, die neben Einkommensverlusten auch die entgangene Freizeit bei späterem Renteneintritt berücksichtigen. Dies wirft auch Fragen bezüglich der abschlagsfreien Rente mit 63 auf, falls deren Gegenfinanzierung über die Rentenanpassungsformel erfolgt. Dabei wären gerade jene Personen stark betroffen, die bei Abschlägen auf die Frührente einer Rentenkürzung noch durch eine Verschiebung ihres Renteneintritts ausweichen konnten. Allerdings ist auch bei Abschlägen darauf zu achten, dass nicht alle gleichermaßen auf solche Anreize reagieren können (zum Beispiel wegen Erwerbsminderung oder der Arbeitsmarktlage). Aus wohlfahrtstheoretischer Sicht ist daher insbesondere etwa über reduzierte Abschläge für gesundheitlich beeinträchtigte Personen nachzudenken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Regelaltersgrenze - nicht die Regel (2018)

    Ragnitz, Joachim;

    Zitatform

    Ragnitz, Joachim (2018): Die Regelaltersgrenze - nicht die Regel. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 25, H. 6, S. 16-17.

    Abstract

    "Im Jahr 2014 wurde die sogenannte 'Rente mit 63' eingeführt, die es 'besonders langjährigen Versicherten' erlaubt, nach 45 Beitragsjahren vorzeitig ohne Einbußen bei der Rentenhöhe in den Ruhestand zu gehen. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts wird vor allem in Ostdeutschland rege in Anspruch genommen. Nur eine Minderheit aller Neurentner verbleibt tatsächlich bis zum 'normalen' Rentenalter im Erwerbsleben, was mit Blick auf die demographisch bedingte Arbeitskräfteknappheit nicht unproblematisch ist. Die naheliegende Erklärung für die höhere Inanspruchnahme der 'Rente ab 63' in Ostdeutschland sind die ostspezifischen Erwerbsbiographien: Frühzeitiger Start ins Erwerbsleben und höhere Rentenansprüche der Frauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/669) (2018)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2018): Die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/669). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/876 (22.02.2018)), 9 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen u.a. mit Fallzahlen der Zugänge mit der Rentenart "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" differenziert nach Geschlecht und Wohnort (Bundesland), mit Zahlen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 63, 64 und 65 Jahren und deren Anteile für die Jahre 2000 bis 2017, mit Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigungsquote der 63- ,64- und 65-Jährigen in den Jahren von 2000 bis 2017 sowie zu Inanspruchnahme und Kosten der durch das Rentenpaket neu eingeführten "Mütterrente". (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Rente ab 63 betrifft Mehrzahl der Unternehmen (2017)

    Jacob-Puchalska, Anita;

    Zitatform

    Jacob-Puchalska, Anita (2017): Rente ab 63 betrifft Mehrzahl der Unternehmen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 70, H. 5, S. 27-29.

    Abstract

    "Das ifo Institut befragt im Auftrag vom Personaldienstleister Randstad vierteljährlich Personalleiter in mehr als 1000 Unternehmen nach der Bedeutung von verschiedenen Flexibilisierungsinstrumenten. Zudem werden in jedem Quartal Sonderfragen zu aktuellen personalpolitischen Themen gestellt. Im vierten Quartal 2016 wurden die Personalleiter zu dem Thema 'Rente ab 63' befragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Von der Frühverrentung bis zur Rente mit 67: der Wandel des Altersübergangs von 1990 bis 2012 (2016)

    Brussig, Martin; Knuth, Matthias; Mümken, Sarah;

    Zitatform

    Brussig, Martin, Matthias Knuth & Sarah Mümken (2016): Von der Frühverrentung bis zur Rente mit 67. Der Wandel des Altersübergangs von 1990 bis 2012. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 187), Bielefeld: Transcript, 329 S.

    Abstract

    "Innerhalb von 20 Jahren wurde auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland ein Paradigmenwechsel zur Alterserwerbstätigkeit vollzogen, der sich in zwei Schüben entfaltete: Die Politik wandte sich im letzten Jahrzehnt des alten Jahrhunderts von der Frühverrentung ab, und im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts stieg die Alterserwerbsbeteiligung in einem - auch im europäischen Vergleich - überraschend starken Ausmaß an. Dieses Buch zeichnet den Wandel des Altersübergangs differenziert nach: In welchen Schritten hat er sich vollzogen und wie haben die vielen Stellschrauben beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ineinandergegriffen?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen der Rente ab 63 Jahren nach langjährigen Beitragszeiten auf den Arbeitsmarkt: Berichtsmonat: Dezember 2015. Hintergrundinformation (2016)

    Abstract

    "Zum 1. Juli 2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung in Kraft. Das Gesetz ermöglicht langjährig Versicherten, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können, abschlagsfrei in Altersrente zu gehen. Die deutsche Rentenversicherung hat in der zweiten Jahreshälfte 2014 etwa 136.000 entsprechende Rentenzugänge registriert. Diese Hintergrundinformation erlaubt eine erste Einschätzung darüber, in welchem Umfang sich die Möglichkeit, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt.
    Mit Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit kann gezeigt werden, wie sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der betroffenen Altersgruppe ab 63 Lebensjahren entwickelt hat. Angaben zur Beschäftigung liegen bis zum 30. Juni 2015 vor. Die Daten sind noch vorläufig und wurden auf Basis von Ergebnissen mit 2-monatiger Wartezeit hochgerechnet. Detailliertere Ergebnisse auf Basis der endgültigen Werte liegen quartalsweise vor und haben eine Wartezeit von 6 Monaten.
    In den Statistiken zu den Arbeitsuchenden und den Arbeitslosen können Personen in der betroffenen Altersgruppen danach unterschieden werden, ob sie ihre Arbeitslosigkeit oder ihre Arbeitsuche mit dem Abgangsgrund 'Ausscheiden aus dem Erwerbsleben' beendet haben. Es wird unterstellt, dass in dieser Altersgruppe der Abgangsgrund 'Ausscheiden aus dem Erwerbsleben' dem Beginn des Bezugs von Altersruhegeld entspricht. Darüber hinaus können in den Statistiken zu Empfängern von Arbeitslosengeld Abgänge mit dem Beendigungsgrund 'Altersrente' identifiziert werden; Angaben stehen dort nach 2 Monaten Wartezeit zur Verfügung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erziehungspunkt steigert Frauenrenten erheblich: Auswirkungen des Rentenpaketes 2014 auf Frauen und Männer (2015)

    Buls, Hannelore;

    Zitatform

    Buls, Hannelore (2015): Erziehungspunkt steigert Frauenrenten erheblich. Auswirkungen des Rentenpaketes 2014 auf Frauen und Männer. In: Frauenrat H. 4, S. 35-37.

    Abstract

    "Ein Jahr nach der Einführung des sogenannten Rentenpakets gibt ein aktueller Bericht des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung erste Auskünfte über dessen Auswirkungen. Darin bestätigen sich die Vorhersagen über deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede. So profitieren von der abschlagsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte ab 63 überwiegend Männer. Der zusätzliche Punkt für Erziehungszeiten hingegen, die sogenannte Mütterrente, erhöht die durchschnittliche Frauenrente um zehn Prozent." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rückblick auf die Entwicklung der Sozialpolitik im Jahr 2014 (2015)

    Bäcker, Gerhard; Eichhorst, Werner; Gerlinger, Thomas; Gerlach, Irene;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard, Werner Eichhorst, Irene Gerlach & Thomas Gerlinger (2015): Rückblick auf die Entwicklung der Sozialpolitik im Jahr 2014. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 61, H. 1, S. 3-42. DOI:10.1515/zsr-2015-0102

    Abstract

    "Zum vierten Mal in Folge eröffnet ein Rückblick auf die Sozialpolitik des Vorjahres das erste ZSR-Heft des neuen Jahrgangs. Wie in der Vergangenheit werden dabei die Entwicklungen in zentralen Politikfeldern dargestellt, analysiert, eingeordnet und kommentiert. Entstanden ist der Text aus Experteninterviews mit vier renommierten Wissenschaftlern. Der Jahresrückblick 2014 ist so umfangreich wie keiner seiner Vorgänger. Dies liegt an der intensiven Gesetzgebung der seit Dezember 2013 regierenden großen Koalition, die zu weitreichenden, aber auch kontroversen Reformen geführt hat:
    Im ersten Abschnitt des Jahresrückblicks setzt sich Gerhard Bäcker mit der Rentenpolitik der Großen Koalition auseinander. Im zweiten Abschnitt analysiert Werner Eichhorst die Situation des Arbeitsmarktes. Im dritten Abschnitt blickt Irene Gerlach auf die Familienpolitik des Jahres 2014, in der es zu vergleichsweise wenigen Veränderungen gekommen ist. Im abschließenden Abschnitt geht Thomas Gerlinger den intensiven Reformbemühungen in der Gesundheitspolitik nach." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lehren aus den Rentenreformen seit 1972 (2015)

    Börsch-Supan, Axel;

    Zitatform

    Börsch-Supan, Axel (2015): Lehren aus den Rentenreformen seit 1972. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. Sonderheft, S. 16-21. DOI:10.1007/s10273-015-1796-9

    Abstract

    "Dank der Reformen von 1992 bis 2007 hatte Deutschland eine hervorragende Ausgangssituation, um den demografischen Wandel zu meistern. Die Reformen waren weitsichtig, haben das Rentensystem stabilisiert und die Beschäftigung, die den tragenden Pfeiler jeder Altersvorsorge bildet, deutlich erhöht. Die positiven ökonomischen Schlüsse werden aus diesen Reformen jedoch nur bedingt gezogen. Das Rentenpaket 2014 hat stattdessen teilweise wieder verspielt, was erreicht worden war. Die Konzentration der derzeitigen rentenpolitischen Maßnahmen ist auf die ältere anstatt auf die jüngere Generation gerichtet, obwohl sie die ältere doch in Zukunft finanzieren soll. Eine alternde Gesellschaft braucht die Jüngeren, um spätere Probleme zu verhindern. Sie müssen daher besser ausgebildet werden, und um deren Gesundheitsvorsorge muss man sich verstärkt kümmern. Wenn eine Demografi estrategie weitsichtig sein soll, darf ihr Kern nicht aus teuren rentenpolitischen Rückschritten, sondern muss aus vermehrten Investitionen in unsere Jugend bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die "Rente mit 63": wer sind die Begünstigten?: Was sind die Auswirkungen auf die Gesetzliche Rentenversicherung? (2015)

    Börsch-Supan, Axel; Rausch, Johannes; Coppola, Michela;

    Zitatform

    Börsch-Supan, Axel, Michela Coppola & Johannes Rausch (2015): Die "Rente mit 63": wer sind die Begünstigten? Was sind die Auswirkungen auf die Gesetzliche Rentenversicherung? In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 16, H. 3, S. 264-288. DOI:10.1515/pwp-2015-0020

    Abstract

    "Überraschend hat Deutschland mit der 'Rente mit 63' den frühestmöglichen Bezug einer abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte von 65 auf 63 Jahre abgesenkt. In diesem Beitrag identifizieren wir zum einen mit Hilfe von Daten der Deutschen Rentenversicherung die Versicherten, die von der neuen 'Rente mit 63' profitieren. Zum anderen analysieren wir ihre Auswirkungen auf die Finanzsituation der Gesetzlichen Rentenversicherung. Unter der Annahme, dass die neue Vergünstigung voll in Anspruch genommen wird, zeigen wir, dass die Begünstigten im Durchschnitt höhere Rentenansprüche haben. Sie haben zudem im Schnitt deutlich kürzere sozialversicherungspflichtige Erwerbszeiten aufzuweisen als 45 Jahre (Männer 38 Jahre, Frauen 35 Jahre). Die analysierten Daten liefern keine Evidenz dafür, dass Personen, die eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, am Ende des Erwerbslebens häufiger krank sind. Das Gegenteil ist der Fall. Was die Auswirkungen auf die Gesetzliche Rentenversicherung angeht, führt die 'Rente mit 63' zu einem höheren Beitragssatz und einem niedrigen Rentenniveau. Die Auswirkungen der Reform auf den Beitragssatz werden durch die Fortschreibungsvorschriften des allgemeinen Bundeszuschusses gedämpft. Somit sind alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung beteiligt. Diejenigen Rentner, die nicht von der Reform profitieren, bezahlen zudem langfristig mit geringeren Renten für die Reform." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Early retirement for the underprivileged?: Using the record-linked SHARE-RV data to evaluate the most recent German pension reform (2015)

    Börsch-Supan, Axel; Alt, Benedikt; Bucher-Koenen, Tabea;

    Zitatform

    Börsch-Supan, Axel, Benedikt Alt & Tabea Bucher-Koenen (2015): Early retirement for the underprivileged? Using the record-linked SHARE-RV data to evaluate the most recent German pension reform. In: A. Börsch-Supan, T. Kneip, H. Litwin, M. Myck & G. Weber (Hrsg.) (2015): Ageing in Europe - Supporting policies for an inclusive society, S. 267-278. DOI:10.1515/9783110444414-026

    Abstract

    "As opposed to most other papers in this 'First Results Book', this paper is not based on international comparisons across the SHARE countries but advertises a special feature of the SHARE data in some countries which SHARE wants to expand in the future, namely record linkage to administrative data. Such data is produced by internal processes, e.g. in social insurances, especially public pension systems. Administrative data carry very precise information on employment and contribution histories. This permits the identification of eligible retirement pathways and the computation of pension claims. In turn, SHARE offers data on socio-demographics not available in administrative data. For retirement analyses, for instance, SHARE obtains information about the household context, rich socio-economic characteristics, education, and very detailed health measures. The resulting record-linked data sets thus combine the best of both data worlds.
    As an illustration of the potential power of such record-linked combined data sets this paper analyses the most recent pension reform in Germany, based on the German 'SHARE-RV' data which links German SHARE data with the employment and earnings records of the German public pension system. One of the main insights of the economics of aging is that longer life times need to be accompanied by longer working lives in order to keep pension systems sustainable and to maintain living standards for the entire aging economy." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Rente mit 63 aus betrieblicher Sicht: Betroffenheit und Reaktionen (2015)

    Czepek, Judith; Moczall, Andreas; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Czepek, Judith, Andreas Moczall & Enzo Weber (2015): Rente mit 63 aus betrieblicher Sicht. Betroffenheit und Reaktionen. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. 10, S. 716-718., 2015-07-27. DOI:10.1007/s10273-015-1892-x

    Abstract

    "Während in den 1990er Jahren Frühverrentungsoptionen noch im Einvernehmen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite genutzt wurden, wird mit der Einführung der Rente mit 63 der Verlust von wertvollen Personalressourcen in Zeiten des demografischen Wandels und von postulierten Fachkräfteengpässen diskutiert. Wir betrachten hier betriebliche Betroffenheit und Reaktionen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Moczall, Andreas; Weber, Enzo ;

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    Langfassung
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  • Literaturhinweis

    Sicherung der Flexibilität beim Übergang in die Rente (2015)

    Czepek, Judith; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Czepek, Judith & Enzo Weber (2015): Sicherung der Flexibilität beim Übergang in die Rente. In: Informationsdienst Altersfragen, Jg. 42, H. 2, S. 21-25., 2015-04-23.

    Abstract

    "Der Bericht beschreibt den Status Quo zum flexiblen Renteneintritt, die existierenden Regelungen sowie die Hinderungsgründe ihrer Inanspruchnahme. Dabei geht es sowohl um Weiterbeschäftigung nach dem Renteneintrittsalter als auch um parallele Beschäftigung bei einem vorzeitigen Renteneintritt. Anschließend werden aktuell diskutierte Reformvorschläge vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn, Rente mit/ab 63 und Mütterrente: Was bringen die aktuellen Reformen den Frauen?: zu den Wirkungen auf die Existenz- und Alterssicherung von Frauen (2015)

    Engelen-Kefer, Ursula; Kerschbaumer, Judith;

    Zitatform

    Engelen-Kefer, Ursula & Judith Kerschbaumer (2015): Mindestlohn, Rente mit/ab 63 und Mütterrente: Was bringen die aktuellen Reformen den Frauen? Zu den Wirkungen auf die Existenz- und Alterssicherung von Frauen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 3, S. 110-116.

    Abstract

    "Der Großen Koalition ist auf den ersten Blick mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahresanfang 2015 und des Rentenpakets zum 1. Juli 2014 ein scheinbar spürbarer Schritt zu einer verbesserten Existenz- und Alterssicherung von Frauen gelungen. Wie aber wirken diese Reformen tatsächlich im Hinblick auf die Geschlechter? Was bedeuten die Ausnahmen vom Mindestlohn für Frauen? Welche Auswirkungen würden die von der Wirtschaft und CDU/CSU erhobenen Forderungen nach einer Aussetzung der Dokumentationspflicht der Arbeitsstunden für Niedrigverdienerinnen und Minijobberinnen haben? Sind die Reformen ein ausreichender Schritt, um Existenz- und Altersarmut gerade bei Frauen zu vermeiden? Sind weitere Reformen notwendig? Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Familie, Rente, Pflege: Die Sozialpolitik der Großen Koalition auf dem Prüfstand (2015)

    Freitag, Philipp;

    Zitatform

    Freitag, Philipp (2015): Familie, Rente, Pflege: Die Sozialpolitik der Großen Koalition auf dem Prüfstand. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 64, H. 4, S. 72-78. DOI:10.3790/sfo.64.4.72

    Abstract

    "In der laufenden Legislaturperiode wurden weitreichende sozialpolitische Maßnahmen in den Bereichen Familie (Elterngeld Plus), Rentenversicherung (Rentenpaket) und Pflegeversicherung (Pflegestärkungsgesetz I, Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf) verabschiedet. Die beschlossenen Leistungsausweitungen sind angesichts des demographischen Wandels im Hinblick auf die Sicherung der langfristigen finanziellen Stabilität der sozialen Sicherungssysteme kritisch zu beurteilen. Zu verteilungspolitisch fragwürdigen Effekten führen die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren und das Elterngeld, welches in der reformierten Fassung zudem verstärkt erhebliche Anreizwirkung in Bezug auf die (gleiche) Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeitszeit zwischen den Eltern entfaltet. Reformbedarf besteht im Hinblick auf die angemessene beitrags- und leistungsseitige Berücksichtigung von Erziehungsleistungen im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Auswirkungen der Rente ab 63 Jahren nach langjährigen Beitragszeiten auf den Arbeitsmarkt: Berichtsmonat: Oktober 2015. Hintergrundinformation (2015)

    Hartmann, Michael; Reimer, Kim;

    Zitatform

    Hartmann, Michael & Kim Reimer (2015): Auswirkungen der Rente ab 63 Jahren nach langjährigen Beitragszeiten auf den Arbeitsmarkt. Berichtsmonat: Oktober 2015. Hintergrundinformation. Nürnberg, 19 S.

    Abstract

    "Zum 1. Juli 2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung in Kraft. Das Gesetz ermöglicht langjährig Versicherten, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können, abschlagsfrei in Altersrente zu gehen. Die deutsche Rentenversicherung hat in der zweiten Jahreshälfte 2014 etwa 136.000 entsprechende Rentenzugänge registriert. Diese Hintergrundinformation erlaubt eine erste Einschätzung darüber, in welchem Umfang sich die Möglichkeit, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt.
    Mit Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit kann gezeigt werden, wie sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der betroffenen Altersgruppe ab 63 Lebensjahren entwickelt hat. Angaben zur Beschäftigung liegen bis zum 30. Juni 2015 vor. Die Daten sind noch vorläufig und wurden auf Basis von Ergebnissen mit 2-monatiger Wartezeit hochgerechnet. Detailliertere Ergebnisse auf Basis der endgültigen Werte liegen quartalsweise vor und haben eine Wartezeit von 6 Monaten.
    In den Statistiken zu den Arbeitsuchenden und den Arbeitslosen können Personen in der betroffenen Altersgruppen danach unterschieden werden, ob sie ihre Arbeitslosigkeit oder ihre Arbeitsuche mit dem Abgangsgrund 'Ausscheiden aus dem Erwerbsleben' beendet haben. Es wird unterstellt, dass in dieser Altersgruppe der Abgangsgrund 'Ausscheiden aus dem Erwerbsleben' dem Beginn des Bezugs von Altersruhegeld entspricht. Darüber hinaus können in den Statistiken zu Empfängern von Arbeitslosengeld Abgänge mit dem Beendigungsgrund 'Altersrente' identifiziert werden; Angaben stehen dort nach 2 Monaten Wartezeit zur Verfügung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen der Rente ab 63 Jahren nach langjährigen Beitragszeiten auf den Arbeitsmarkt: Hintergrundinformation (2015)

    Hartmann, Michael; Reimer, Kim;

    Zitatform

    Hartmann, Michael & Kim Reimer (2015): Auswirkungen der Rente ab 63 Jahren nach langjährigen Beitragszeiten auf den Arbeitsmarkt. Hintergrundinformation. Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "Zum 1. Juli 2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung in Kraft. Das Gesetz ermöglicht langjährig Versicherten, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können, abschlagsfrei in Altersrente zu gehen. Bei der deutschen Rentenversicherung sind bis Ende April etwa 300.000 Anträge eingegangen. Diese Hintergrundinformation erlaubt eine erste Einschätzung darüber, in welchem Umfang sich die Möglichkeit früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt.
    Mit Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit kann gezeigt werden, wie sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der betroffenen Altersgruppe ab 63 Lebensjahren entwickelt hat. Angaben zur Beschäftigung liegen bis zum 31. März 2015 vor. Die Daten sind noch vorläufig und wurden auf Basis von Ergebnissen mit 2-monatiger Wartezeit hochgerechnet. Detailliertere Ergebnisse auf Basis der endgültigen Werte liegen quartalsweise vor und haben eine Wartezeit von 6 Monaten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Rentenpolitik im Angesicht des demografischen Wandels: Problemverschärfung statt Rationalität (2015)

    Schmidt, Christoph M.;

    Zitatform

    Schmidt, Christoph M. (2015): Rentenpolitik im Angesicht des demografischen Wandels. Problemverschärfung statt Rationalität. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. Sonderheft, S. 7-15. DOI:10.1007/s10273-015-1795-x

    Abstract

    "Demographic change inevitably shifts the balance between contributors and recipients in the pension system. Moreover, in the German pension system benefit levels are closely linked to the current state of economic prosperity. Therefore, in the coming decades stabilisation of old-age security cannot exclusively rely on fostering economic growth. Rather, reforms need to be initiated which directly address the endangered demographic balance. Most importantly, workers will have to accept longer lifetime work records, countervailing their increasing life expectancy and the corresponding increase in years of expected pension receipt. Current pension policy in Germany runs counter to this insight, though, leading to even higher reform requirements in the years ahead." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Das Rentenpaket 2014: eine ökonomische Beurteilung (2015)

    Schnabel, Reinhold;

    Zitatform

    Schnabel, Reinhold (2015): Das Rentenpaket 2014. Eine ökonomische Beurteilung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. Sonderheft, S. 22-27. DOI:10.1007/s10273-015-1797-8

    Abstract

    "The 2014 pension reform has three main components. First disability pensions have been increased by about two earnings points, an average monthly gain of 40 euros. In addition low wages in the four years preceding disability-related retirement will now be disregarded. However, since these new rules only apply to retirement after July 2014 they fail to fight poverty among current disability-related retirees. Second an additional credit for all births before 1992 ('mothers' pension') is extremely costly and unnecessary. Poverty prevention is weak due to a strict income test in the welfare system for the elderly. Third early retirement at age 63 without actuarial adjustment has been reintroduced This is a costly measure with negative effects on both equality and efficiency. The additional child credit and early retirement provisions reduce the financial and social sustainability of the German public pension system." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Wirkungen von Rentenreformen auf Rentenbeitrag und Rentenniveau sowie Beschäftigungseffekte der Rentenbeitragsänderung (2014)

    Bach, Stefan; Rausch, Johannes; Coppola, Michela; Haan, Peter;

    Zitatform

    Bach, Stefan, Peter Haan, Michela Coppola & Johannes Rausch (2014): Wirkungen von Rentenreformen auf Rentenbeitrag und Rentenniveau sowie Beschäftigungseffekte der Rentenbeitragsänderung. (DIW Berlin. Politikberatung kompakt 79), Berlin, 50 S.

    Abstract

    "In diesem Forschungsprojekt werden die Wirkungen von aktuell diskutierten Rentenreformen auf den Rentenbeitrag und das Rentenniveau sowie die Beschäftigungseffekte der Rentenbeitragsänderung untersucht. Als Reformvarianten werden analysiert (1) ausgewählte Reformen aus dem Rentenreformpaket der Großen Koalition (Mütterrente, Rente mit 63, die geplante Lebensleistungsrente), sowie (2) ein Szenario zur Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Die Simulationsrechnungen mit dem Rentensimulationsmodell MEA-Pensim 2.0 ergeben, dass durch die hier betrachteten Reformen der Großen Koalition der Rentenbeitragssatz im Zeitraum von 2014 bis 2035 im Durchschnitt um etwa 0,3 Prozentpunkte steigt, während das Rentenniveau in diesem Zeitraum um durchschnittlich 0,6 Prozentpunkte niedriger sein wird. Darüber hinaus ergeben sich bis 2035 Erhöhungen des Bundeszuschusses von kumuliert 72 Mrd. Euro für die Finanzierung der Mütterrente. Die aus Steuermitteln finanzierte Lebensleistungsrente wird bis 2035 zusätzliche 52 Mrd. Euro Bundeszuschuss kosten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge von insgesamt 0,3 Prozentpunkten nur geringe Verteilungswirkungen auslösen wird. Ferner sind nur geringe Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten, dies gilt auch unter Annahme von hohen Elastizitätswerten für Arbeitsangebot und -nachfrage. Im Vergleich zu den geringen Arbeitsmarktwirkungen der Rentenbeitragserhöhung werden die Frühverrentungseffekte der Rente mit 63 ungleich höher ausfallen. Nach den in dieser Studie getroffenen Annahmen im Rahmen der Simulationen mit MEA-Pensim 2.0 liegen diese Beschäftigungsverluste in den ersten Jahren bei etwa 145 000 Personen pro Jahr. Sie sinken bis 2030 auf etwa 90 000. Dabei werden die maximalen Effekte abgebildet, da bei den Simulationen unterstellt wird, dass alle Berechtigten die Rente mit 63 in Anspruch nehmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neue Renten, ohne Niveau (2014)

    Birkwald, Matthias W.;

    Zitatform

    Birkwald, Matthias W. (2014): Neue Renten, ohne Niveau. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 59, H. 6, S. 13-16.

    Abstract

    Der Autor unternimmt eine kritische Betrachtung der geplanten Rentenreformen der Großen Koalition (Rente mit 63, Mütterrente und Erwerbsminderungsrente) und stellt fest, dass diese nur kurzfristig zu Leistungsverbesserungen führen werden. 'Doch in den kommenden Jahren werden die durchschnittlichen Renten weiter hinter den Löhnen zurückbleiben: Die Renten werden an Kaufkraft verlieren und noch weniger vor Altersarmut schützen als bisher.' Es fehlt ein Gesamtkonzept für eine zukunfts- und armutsfeste Rente. 'Das Ziel, den Lebensstandard im Alter zu sichern, wurde so seit 2001 systematisch zerstört. Und zwar mit Hilfe der Beitragssatzbegrenzung und den beiden Kürzungsfaktoren: dem Nachhaltigkeitsfaktor und dem sogenannten Riesterfaktor.' Der Autor plädiert dafür, die Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel zu streichen und wieder zu einem Rentenniveau von 53 Prozent wie im Jahre 2001 zurückzukehren. 'Eine moderate jährliche Beitragserhöhung würde zusammen mit einem Ende der unsinnigen Riesterförderung finanzielle Spielräume für diese Große Rentenreform eröffnen. Denn damit könnte das Rentenniveau stabilisiert, die Regelaltersgrenze wieder von 67 auf 65 gesenkt und eine armutsfeste Erwerbsminderungsrente geschaffen werden. Das sind aktuell die drei wichtigsten Herausforderungen. Doch keine davon wird im aktuellen Rentenpaket angepackt - ein Armutszeugnis für die schwarz-rote Koalition.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Lebensstandardsicherung und Armutsbekämpfung: Eine Kritik des Rentenpaketes der Großen Koalition (2014)

    Birkwald, Matthias W.; Popp, Michael;

    Zitatform

    Birkwald, Matthias W. & Michael Popp (2014): Lebensstandardsicherung und Armutsbekämpfung: Eine Kritik des Rentenpaketes der Großen Koalition. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 83, H. 2, S. 83-93.

    Abstract

    "Die Autoren vertreten, dass in den vergangenen 20 Jahren ein Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik vollzogen wurde: Vom Prinzip der Lebensstandardsicherung wurde als Ziel abgerückt, der Generationenvertrag wurde durch einen Generationenkonflikt aufgekündigt und die Umlagefinanzierung durch eine kapitalgedeckte Vorsorge unterminiert. Entlang dieses Paradigmenwechsels wird diskutiert, ob heute das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung noch als lebensstandardsichernd bezeichnet werden kann und ausreichend vor Altersarmut schützt, wie sich das Leistungsniveau für die zukünftigen Generationen entwickeln wird und welche Bedeutung der kapitalgedeckten Altersvorsorge zukommen kann. Das im Ergebnis dieses Paradigmenwechsels sinkende Rentenniveau und das parallel gestiegene Risiko im Alter von Armut betroffen zu sein bilden den Ausgangspunkt für eine Bewertung des am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen aktuellen 'Rentenpaketes' der Großen Koalition. (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Licht oder mehr Schatten?: kritische Anmerkungen zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz (2014)

    Bomsdorf, Eckart;

    Zitatform

    Bomsdorf, Eckart (2014): Mehr Licht oder mehr Schatten? Kritische Anmerkungen zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 9, S. 12-17.

    Abstract

    "Rentenreform - oder genauer Rente mit 67 - rückwärts, so ließe sich ein Teil des zur Verabschiedung anstehenden Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetzes überschreiben. Der u.a. der Erfüllung von Wahlversprechen zu verdankende Gesetzentwurf enthält Positives, z.B. bei der Erwerbsminderungsrente, aber auch Widersprüchliches, z.B. bei der sogenannten Rente mit 63. Ausgerechnet den geburtenstarken Jahrgängen bis 1963 gewährt dieses Gesetz Privilegien, ausgerechnet den Jahrgängen, die wenige Kinder haben und damit insbesondere für die demographieinduzierten Probleme der Rentenversicherung verantwortlich sind. Die volle Rentenkasse verführt zu Wohltaten. Vernachlässigt wird dabei bewusst oder unbewusst, dass die Belastungen für die Rentenversicherung dauerhaft sind, die in der Rentenkasse vorhandenen Ersparnisse jedoch nur einmal ausgegeben werden können. Es ist zu befürchten, dass die Rente mit 63 uns eines Tages noch voll auf die Füße fällt, wenn Arbeitnehmer gebraucht werden und die Rentenkassen nicht mehr so gut gefüllt sind wie heute. Vielleicht wäre es besser gewesen, den Gesetzentwurf nicht so schnell - bereits Ende Januar 2014, gut einen Monat nach der Bildung der Großen Koalition - vorzulegen, dann hätten einige Unstimmigkeiten vermieden werden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Altersarmut und Sozialpolitik - Warum das Rentenpaket der Großen Koalition wenig zur Armutsbekämpfung beiträgt (2014)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2014): Altersarmut und Sozialpolitik - Warum das Rentenpaket der Großen Koalition wenig zur Armutsbekämpfung beiträgt. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 83, H. 2, S. 69-81.

    Abstract

    "Obwohl sich die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, seit Einführung dieser Transferleistung im Jahr 2003 beinahe verdoppelt hat, Ende 2012 bereits knapp 465 000 Ältere im Durchschnitt mit etwas mehr als 700 Euro pro Monat auskommen mussten und die Dunkelziffer der Nichtinanspruchnahme hoch ist, besteht weder in der Fach- noch in der Medienöffentlichkeit darüber Einigkeit, ob beziehungsweise in welchem Ausmaß gegenwärtig (Alters-)Armut existiert oder ob sie der Gesellschaft bis zum Jahr 2030 droht. Daher erörtert der Beitrag zunächst, ob eine 'Reseniorisierung' der Armut zu beobachten ist oder sich abzeichnet. Anschließend wird untersucht, ob die Rentenpolitik der CDU/CSU/ SPD-Koalition geeignet ist, das Problem davon betroffener Ruheständlerinnen und Ruheständler zu lösen oder wenigstens zu lindern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die "Rente mit 63": wer sind die Begünstigten? Was sind die Auswirkungen auf die Gesetzliche Rentenversicherung? (2014)

    Börsch-Supan, Axel; Rausch, Johannes; Coppola, Michela;

    Zitatform

    Börsch-Supan, Axel, Michela Coppola & Johannes Rausch (2014): Die "Rente mit 63". Wer sind die Begünstigten? Was sind die Auswirkungen auf die Gesetzliche Rentenversicherung? (MEA discussion papers / Munich Center for the Economics of Aging 2014,17), München, 32 S.

    Abstract

    "In diesem Beitrag identifizieren wir zum einen mit Hilfe von Daten der Deutschen Rentenversicherung (FDZ-RV) die Versicherten, die von der neuen 'Rente mit 63' profitieren. Zum anderen analysieren wir die Auswirkungen der 'Rente mit 63' auf die Finanzsituation der Gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere auf die mittel- und langfristige Entwicklung des Rentenniveaus und des Beitragssatzes. Unter der Annahme, dass die neue Vergünstigung auch voll in Anspruch genommen wird und dass es weder eine namhafte zusätzliche Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung noch signifikante zusätzliche finanziellen Anreize durch die Arbeitgeber zum Weiterarbeiten geben wird, zeigen unsere Analysen, dass das Klischee vom 'Arbeiter, der 45 Jahre lang malocht und dafür seine' Gesundheit verschlissen hat' keinesfalls korrekt ist. Diejenigen, die von der Reform profitieren, sind im Durchschnitt Versicherte mit höheren Rentenansprüchen. Diese eher besser Verdienenden haben im Schnitt zudem deutlich kürzere sozialversicherungspflichtige Erwerbszeiten aufzuweisen als 45 Jahre: für Männer liegt der Durchschnitt bei 38 Jahren, für Frauen bei 35 Jahren. Die von uns analysierten Daten liefern auch keine Evidenz dafür, dass Personen, die eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, am Ende des Erwerbslebens häufiger krank sind. Das Gegenteil ist der Fall. Was die Auswirkungen auf die Gesetzliche Rentenversicherung angeht, zeigen unsere Simulationen, das die 'Rente mit 63' zu einem höheren Beitragssatz und einem niedrigen Rentenniveau im Vergleich zu einer Situation ohne die Reform führt. Die Auswirkungen der 'Rente mit 63' auf 'den Beitragssatz werden durch die Fortschreibungsvorschriften des allgemeinen Bundeszuschusses gedämpft. Zur Finanzierung des höheren Bundeszuschusses müssen jedoch entweder die Steuern erhöht werden oder an anderer Stelle Einsparungen im Staatshaushalt erfolgen. Somit sind nicht nur die Versicherten in der Gesetzliche Rentenversicherung, sondern alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung beteiligt. Diejenigen Rentner, die nicht von der Reform profitieren, bezahlen zudem langfristig mit geringeren Renten für die Reform." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz (2014)

    Dünn, Sylvia; Stosberg, Rainer;

    Zitatform

    Dünn, Sylvia & Rainer Stosberg (2014): Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz. In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 69, H. 2, S. 74-87.

    Abstract

    "Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVLeistungsverbesserungsgesetz) vom 23. Juni 2014 ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Es sieht erhebliche Leistungsverbesserungen bei der gesetzlichen Rente vor: die Einführung einer 'Mütterrente' und einer abschlagsfreien Rente ab 63, die Verbesserung der Absicherung erwerbsgeminderter Menschen und die Anhebung des Reha-Deckels. Der Aufsatz beschreibt Entstehungsgeschichte und Inhalt der Neuregelungen und knüpft an die Darstellung der Reformdiskussion 2011 bis 2013 in DRV 2/2013, S. 139 ff. an." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geplante Rentenreform: Größere Gerechtigkeit oder falsches Signal? (2014)

    Fehr, Hans; Boss, Alfred; Börsch-Supan, Axel; Werding, Martin ; Kurth, Markus; Weber, Enzo ; Asmussen, Jörg;

    Zitatform

    Fehr, Hans, Martin Werding, Axel Börsch-Supan, Alfred Boss, Jörg Asmussen, Enzo Weber & Markus Kurth (2014): Geplante Rentenreform: Größere Gerechtigkeit oder falsches Signal? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 5, S. 3-25.

    Abstract

    "Nach Meinung von Hans Fehr, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft, Universität Würzburg, belastet der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform der Rentenversicherung pauschal die Beitragszahler, konterkariert die eingeleitete Anhebung des Rentenzugangsalters und hilft nur wenig gegen die künftig steigende Altersarmut Martin Werding, Universität Bochum, sieht in den Reformpläne der Großen Koalition eine Vernachlässigung der Verbesserung der längerfristigen Perspektiven für die Rentenfinanzierung. Für Axel Börsch-Supan, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München, sind die Beschlüsse der neuen Großen Koalition 'kurzsichtig und einseitig: Die Wohltaten kommen der älteren Generation zugute, während es die zukünftigen Beitragszahler finanzieren müssen, die ohnehin durch den demographischen Wandel gebeutelt werden.' Alfred Boss, Institut für Weltwirtschaft Kiel, bezeichnet die Rentenreform als einen Schritt in die falsche Richtung, die Verlieren seien die nicht begünstigten Rentner und die Beitragszahler. Jörg Asmussen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, stellt die Überlegungen der Regierungskoalition vor. Er unterstreicht, dass an einer demographiefesten Rentenversicherung festgehalten wird, aber mit dem Rentenpaket gerechtere Ansprüche geschaffen werden. Nach Ansicht von Enzo Weber, IAB, Nürnberg, und Universität Regensburg, passen nicht alle Teile des Rentenpakets in eine wirksame Gesamtstrategie. In der Summe der finanziellen Belastungen werden Chancen auf eine Stärkung von Erwerbsanreizen durch eine Beitragssenkung vertan. Markus Kurth, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, sieht durch die Rentenpläne Spielräume für die sozialpolitisch wichtigen Verbesserungen auf Jahre zugestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Rentenpaket: die Bundesregierung auf Irrwegen (2014)

    Feld, Lars P. ; Kohlmeier, Anabell; Schmidt, Christoph M.;

    Zitatform

    Feld, Lars P., Anabell Kohlmeier & Christoph M. Schmidt (2014): Rentenpaket: die Bundesregierung auf Irrwegen. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 94, H. 8, S. 553-559. DOI:10.1007/s10273-014-1713-7

    Abstract

    "Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist am 1.7.2014 in Kraft getreten. Zu einer Reduktion der Altersarmut - wie die Aussagen im Bundestagswahlkampf 2013 vermuten ließen - trägt zumindest die abschlagsfreie Rente mit 63 nicht bei. Die Autoren aus dem Sachverständigenrat Wirtschaft bewerten die einzelnen Maßnahmen des Gesetzes differenziert und befürchten hohe Mehrausgaben, die die Zukunftsfähigkeit des Rentensystems gefährden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rentenversicherung und Reformen (2014)

    Freitag, Philipp; Mühe, Felix;

    Zitatform

    Freitag, Philipp & Felix Mühe (2014): Rentenversicherung und Reformen. In: Das Wirtschaftsstudium, Jg. 43, H. 8/9, S. 1053-1058.

    Abstract

    "Der demografische Wandel stellt das Rentensystem vor große Herausforderungen. Ihnen kann auf verschiedene Weise, etwa durch geringere Leistungen und eine höhere Regelaltersgrenze, begegnet werden. Die jetzige Reform (Rentenpaket) weitet die Leistungen aus, womit sich die Probleme verschärfen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Demokratisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt: Impulse für eine soziale Rechtspolitik (2014)

    Mohr, Irina; Nielebock, Helga; Priebe, Andreas; Zeibig, Nadine;

    Zitatform

    Mohr, Irina (2014): Demokratisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt. Impulse für eine soziale Rechtspolitik. Berlin, 190 S.

    Abstract

    "Dokumentation des Rechtspolitischen Kongresses am 25./26. März 2014 in Berlin, veranstaltet von Friedrich-Ebert-Stiftung, Deutscher Gewerkschaftsbund und Hans-Böckler-Stiftung. Der Kongress befasst sich mit elementaren Fragestellungen zur Zukunft Europas, der Realisierung von Grundrechten und den notwendigen Impulsen für eine soziale Rechtspolitik. Die rechtlichen Ausformungen der Tarifautonomie, des Arbeitskampfrechts, der Mitbestimmung, der Versammlungsfreiheit, des Persönlichkeitsschutzes, der Freizügigkeit, verbesserter Entgelt- und Arbeitsbedingungen sowie Fragen notwendiger sozialer Mindestsicherung und effektiver Rechtsdurchsetzung sollen diskutiert werden. Diese Elemente einer neuen Ordnung der Lebens- und Arbeitswelt sind in Zeiten des Wandels von besonderer Bedeutung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rentenübergangspfade: Reformen haben großen Einfluss (2014)

    Rasner, Anika; Etgeton, Stefan;

    Zitatform

    Rasner, Anika & Stefan Etgeton (2014): Rentenübergangspfade: Reformen haben großen Einfluss. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 81, H. 19, S. 431-441.

    Abstract

    "Der Gesetzentwurf zu 'Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung' soll besonders langjährig Versicherten mit 45 und mehr Beitragsjahren den vorgezogenen Renteneintritt mit 63 Jahren ohne Abschläge ermöglichen. Das Vorhaben steht damit in deutlichem Kontrast zur Rentenpolitik der vergangenen 25 Jahre, auch wenn die Bundesregierung eigenen Aussagen zufolge keinen Paradigmenwechsel einleiten will und am Ziel einer verlängerten Lebensarbeitszeit festhält. Eine Prognose über die einzelnen Effekte der Rente mit 63 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Sicher ist jedoch, dass die gesetzlich gegebenen Rentenzugangsmöglichkeiten und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen einen großen Einfluss darauf haben, wann der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vollzogen wird. Das DIW Berlin hat hierfür den Rentenübergang der Geburtsjahrgänge 1932 bis 1947 untersucht. Dazu wurde die Dynamik des Renteneintritts im Zeitverlauf zwischen 1990 und 2012 auf Basis von repräsentativen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) analysiert. Während Statistiken der Deutschen Rentenversicherung vor allem Informationen zum Renteneintrittsalter und der Rentenart liefern, ermöglicht das SOEP detaillierte Analysen zur Dynamik der späten Erwerbsphase und zum Übergang in den Ruhestand. Mit einer Clusteranalyse wurden typische Rentenübergangspfade identifiziert und untersucht, wie arbeitsmarkt- und rentenpolitische Rahmenbedingungen sich auf die relative Bedeutung dieser Pfade im Vergleich der Kohorten auswirken. Außerdem wurde analysiert, wie sich die späte Erwerbsphase zwischen dem 58. und 65. Lebensjahr im Kohortenvergleich verändert. Fünf Pfade beschreiben den Rentenübergang: Erwerbsarbeit bis zur Regelaltersgrenze, Erwerbsarbeit bis zum vorgezogenen Renteneintritt, Inaktivität vor Renteneintritt, Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt und Frühverrentung oder Erwerbsminderungsrentenbezug. Ost- und Westdeutsche unterscheiden sich stark in ihrem Übergangsverhalten. Die Befunde machen deutlich, dass wenn Möglichkeiten des vorzeitigen Rentenübergangs bestehen, diese auch genutzt werden. Das künftige Ausmaß ist jedoch nicht sicher zu prognostizieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Zukunft der Altersvorsorge vor dem Hintergrund von Bevölkerungsalterung und Kapitalmarktentwicklungen: Studie (2014)

    Rürup, Bert; Huchzermeier, Dennis; Ehrentraut, Oliver; Böhmer, Michael;

    Zitatform

    Rürup, Bert, Dennis Huchzermeier, Michael Böhmer & Oliver Ehrentraut (2014): Die Zukunft der Altersvorsorge vor dem Hintergrund von Bevölkerungsalterung und Kapitalmarktentwicklungen. Studie. Berlin, 87 S.

    Abstract

    "Gut zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der Riester-Reform, die einen Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik einleitete, ist es an der Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen. Angesichts von Kapitalmarkt- und Staatsschuldenkrise wird intensiv diskutiert, ob der ab 2002 eingeschlagene Kurs, Leistungsrücknahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung über den Ausbau von kapitalgedeckten Ergänzungssystemen auszugleichen, der richtige Kurs ist. Die Frage nach dem heute und künftig angemessenen Verhältnis zwischen Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung, zwischen staatlicher und privater Absicherung, spaltet noch immer die rentenpolitische Diskussion. Die vorliegende Studie des Handelsblatt Research Institute (HRI) und der Prognos AG greift diese Debatte auf und beleuchtet die Perspektiven von kapitalgedeckter Vorsorge vor dem Hintergrund von Demografie und Kapitalmarktentwicklung bis zum Jahr 2050. Zugleich soll mit dem Gutachten die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung auf dauerhafte Tragfähigkeit überprüft werden, gerade auch mit Blick auf die Rentenpläne der Großen Koalition. Die Studie setzt sich unter anderem mit folgenden Fragen auseinander.
    - War die Grundsatzentscheidung für ein 'Mehr-Säulen-Modell' der Alterssicherung richtig?
    - Was wurde seitdem in der Rentenpolitik erreicht?
    - Wo sind Verbesserungen in den verschiedenen Säulen notwendig, und wie können diese erreicht werden?
    - Wie ist vor diesem Hintergrund die rentenpolitische Programmatik der neuen Bundesregierung zu beurteilen?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz - Was ökonomisch falsch ist, kann politisch nicht richtig sein (2014)

    Rürup, Bert; Huchzermeier, Dennis;

    Zitatform

    Rürup, Bert & Dennis Huchzermeier (2014): Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz - Was ökonomisch falsch ist, kann politisch nicht richtig sein. In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 69, H. 2, S. 56-73.

    Abstract

    "Die rentenrechtliche Honorierung von Kindererziehungszeiten wurde bislang als eine aus Steuermitteln zu finanzierende versicherungsfremde Leistung angesehen. Ordnungspolitisch galt bislang das Prinzip, dass der Rentenversicherung übertragene gesamtgesellschaftliche Leistungen - wie es bei der Erziehung von Kindern der Fall ist -aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Denn von der Leistung der Berücksichtigung von Kindererziehungszeit profitieren auch nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Personen, wie zum Beispiel Selbstständige. Deshalb sollte die Gewährung eines zweiten Entgeltpunktes für die vor dem Jahr 1992 geborenen Kinder durch eine Aufstockung der Steuermittel des Bundes kompensiert werden. Und zwar auch ungeachtet dessen, ob man die höhere rentenrechtliche Honorierung der vor dem Jahr 1992 geborenen Kinder um einen zweiten Entgeltpunkt aus 'Gerechtigkeitsgründen'13 begrüßt oder nicht. Denn Beiträge zur Sozialversicherung dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Finanzierung allgemeiner Staatsausgaben dienen, da sonst gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen würde." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bilanz nach zehn Jahren Agenda 2010: die Erfolge der Arbeitsmarktreformen und neue Herausforderungen (2014)

    Schmidt, Christoph M.;

    Zitatform

    Schmidt, Christoph M. (2014): Bilanz nach zehn Jahren Agenda 2010. Die Erfolge der Arbeitsmarktreformen und neue Herausforderungen. In: Walter-Raymond-Stiftung (Hrsg.) (2014): Zukunft der Arbeit: Perspektiven und Herausforderungen im internationalen Wettbewerb : 52. Kolloquium der Walter-Raymond-Stiftung, Berlin, 16. und 17. März 2014 (Veröffentlichungen der Walter-Raymond-Stiftung der BDA, 52), S. 49-63.

    Abstract

    "In diesem Beitrag argumentiere ich zunächst, dass die aktuellen gesellschaftlichen Debatten über mehr Umverteilung und stärkere Regulierung am Arbeitsmarkt als 'rückwärtsgewandt' einzuordnen sind, weil sie bereits eingeleitete, an den genannten künftigen Herausforderungen orientierte Reformen teilweise konterkarieren. Dann werden aus einer international vergleichenden Betrachtung der europäischen Arbeitsmärkte grundlegende Schlussfolgerungen für eine geeignete Ausgestaltung der Arbeitsmarktordnung abgeleitet und anhand dieser Argumente die arbeitsmarkt- und rentenpolitischen Reformen der Agenda 2010 und ihre aktuelle Rückabwicklung diskutiert. Der Beitrag schließt mit einer Skizze der aus meiner Sicht aktuell vordringlichen Reformagenda." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Alterssicherung - es bleibt viel zu tun (2014)

    Schäffer, Wilhelm;

    Zitatform

    Schäffer, Wilhelm (2014): Reform der Alterssicherung - es bleibt viel zu tun. In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 69, H. 2, S. 43-55.

    Abstract

    "Zum 1. Juli 2014 ist das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Damit werden die rentenrechtlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt, die von den Regierungsparteien als am vordringlichsten angesehen werden. Diese ersten Maßnahmen einer Reform der Alterssicherung, auf die in Abschnitt I. kurz eingegangen wird, dürfen nicht den Blick darauf verstellen, dass darüber hinaus eine grundsätzliche Debatte zur Zukunft der Alterssicherung notwendig ist. Welche Sicherungsziele verfolgen wir mit unserem Alterssicherungssystem? Ist es realistisch anzunehmen, dass die Lebensstandardsicherung aus der Gesamtheit der drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge erreicht werden kann? Oder muss die gesetzliche Rentenversicherung nicht vielleicht (wieder) einen größeren Part übernehmen? Welche Kosten darf die Alterssicherung verursachen, und wer soll diese tragen? Wo sind die Belastungsgrenzen, und wie groß muss die staatliche Unterstützung sein, seien es die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung oder die Mittel zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge? Erst wenn solche Fragen geklärt sind, kann man beurteilen, welche Weichenstellungen für die Zukunft langfristig erforderlich sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wahnsinn oder Notwendigkeit? (2014)

    Siemann, Christiane;

    Zitatform

    Siemann, Christiane (2014): Wahnsinn oder Notwendigkeit? In: Personalwirtschaft, Jg. 41, H. 11, S. 16-20.

    Abstract

    "Koalition, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind sich einig: Die starre Regelaltersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß. Doch die Akteure verfolgen verschiedene Ziele: Die einen wollen sie flexibel nach hinten ausdehnen, die anderen flexibel vorziehen. Wie könnten Lösungen aussehen, welche gibt es bereits, und wie lassen sie sich finanzieren?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Flexibler Ausstieg oder Arbeiten bis zum Ende? (2014)

    Urban, Hans-Jürgen; Ehlscheid, Christoph;

    Zitatform

    Urban, Hans-Jürgen & Christoph Ehlscheid (2014): Flexibler Ausstieg oder Arbeiten bis zum Ende? In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 7, S. 262-267.

    Abstract

    "Gerade erst hat das Rentenpaket der Bundesregierung die parlamentarischen Hürden passiert, da macht ein neuer Begriff Karriere: Die 'Flexi-Rente' drückt der rentenpolitischen Debatte zunehmend ihren Stempel auf. Damit soll die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze hinaus erleichtert werden. Was ist von dem Konzept der 'Flexi-Rente' zu halten? Welche arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Folgen hätte die Umsetzung einer solchen Konzeption? Was muss geschehen, damit Arbeitnehmern mehr Wahlmöglichkeiten im Arbeits- und Sozialrecht eröffnet werden, um sozial abgesichert und selbstbestimmt vom Erwerbsleben in den Ruhestand gehen zu können?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Standpunkt: Rente mit 63 - führt der Weg in die richtige Richtung? (2014)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2014): Standpunkt: Rente mit 63 - führt der Weg in die richtige Richtung? In: IAB-Forum H. 1, S. 24-29., 2014-07-15. DOI:10.3278/IFO1401W024

    Abstract

    "Die neue Bundesregierung hat in der Rentenpolitik weitreichende Akzente gesetzt. Das zum 1. Juli 2014 in Kraft getretene 'Rentenpaket' enthält eine Reihe von Leistungsverbesserungen. Insbesondere die Einführung der 'Rente mit 63' ist in der öffentlichen Diskussion umstritten. Doch wer profitiert davon und was könnte diese Neuregelung für den Arbeitsmarkt bedeuten?" (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Geplante Rentenreform: Gerechtigkeit vor Nachhaltigkeit (2014)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2014): Geplante Rentenreform: Gerechtigkeit vor Nachhaltigkeit. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 5, S. 18-22.

    Abstract

    Der Autor äußert sich zu dem aktuellen Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Reform der Rentenversicherung ("Rente mit 63"). "Nach Ansicht von Enzo Weber, IAB, Nürnberg, und Universität Regensburg, passen nicht alle Teile des Rentenpakets in eine wirksame Gesamtstrategie. In der Summe der finanziellen Belastungen werden Chancen auf eine Stärkung von Erwerbsanreizen durch eine Beitragssenkung vertan." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2014)

    Zitatform

    Bundesregierung (2014): Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/909 (25.03.2014)), 28 S.

    Abstract

    Der Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes sieht vor, dass in Zukunft die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt wird. Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden für diese Eltern um zwölf Monate erhöht. Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit werden besser abgesichert. Die Einführung einer Demografiekomponente stellt sicher, dass der demografisch bedingte vorübergehende finanzielle Mehrbedarf bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe berücksichtigt wird. An der langfristigen Bewältigung der demografischen Entwicklung und der Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen einschließlich der Leistungen für Kindererziehung beteiligt sich auch der Bund ab dem Jahr 2019 mit zusätzlichen Mitteln, die bis zum Jahr 2022 stufenweise auf rund 2 Mrd. Euro jährlich erhöht werden. Die damit einhergehende stabilisierende Wirkung auf die Entwicklung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung stärkt die Generationengerechtigkeit und die finanzielle Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Drucksache enthält den Wortlaut des Entwurfes, die Begründung in ihrem Allgemeinen Teil (Ziel des Gesetzes, wesentliche Inhalte des Entwurfs, Erfüllungsaufwand) sowie den Besonderen Teil (mit den Erläuterungen der einzelnen Änderungen im SGB VI). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 5. Mai 2014 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) (Drucksache 18/909) (2014)

    Zitatform

    (2014): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 5. Mai 2014 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) (Drucksache 18/909). In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)82 v. 02.05.2014, S. 1-106.

    Abstract

    Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 05.05.2014, in der das Rentenpaket der Bundesregierung und drei Anträge der Linken zu den Themen Mütterrente, Erwerbsminderungsrente und Altersarmut zur Diskussion standen. Sachverständigenliste: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Arbeitnehmerkammer Bremen, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesagentur für Arbeit (BA), Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), SoVD - Sozialverband Deutschland e.V., Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands; Einzelsachverständige: Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Prof. Dr. Gert G. Wagner, Klaus Stiefermann, Prof. Dr. Jur. Welti. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2014: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2014) (Drucksache 18/3260). Unterrichtung durch die Bundesregierung. (2014)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2014): Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2014. Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2014) (Drucksache 18/3260). Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/3387 (zu Dr. 18/3260) (01.12.2014)), 10 S.

    Abstract

    "Der Sozialbeirat macht sich für flexiblere Übergänge in den Ruhestand stark. In seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2014, das nun als Unterrichtung (18/3387) vorliegt, schreibt er, eine 'möglichst weitgehende Flexibilisierung' der rentenrechtlichen Regelungen sei wünschenswert, sie dürften jedoch nicht zu Lasten der übrigen Beitragszahler und Rentner gehen und müssten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zumutbar sein. So sei zum Beispiel eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sinnvoll, da die bisherigen Regelungen zu kompliziert seien und die Möglichkeiten, bei Bezug einer vorgezogenen Rente erwerbstätig zu sein, erschwert würden. Die Hinzuverdienstgrenzen sollten deshalb deutlich angehoben und ihre Berechnung vereinfacht werden, schlägt der Sozialbeirat vor. Außerdem könnten durch eine stärkere Staffelung von Teilrenten die Modelle von Teilzeit-/Teilrentenmodellen attraktiver werden. Der Beirat sieht jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezogen auf die Erwerbstätigkeit jenseits der Regelaltersgrenze. 'Es gelten schon heute attraktive rentenrechtliche Bedingungen für diejenigen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten wollen', heißt es in dem Gutachten. Die vollständige Streichung des sogenannten isolierten Arbeitgeberbetrags bei der Beschäftigung von Rentnern lehnt der Sozialbeirat dagegen ab. Der Grundsatz, dass die Beschäftigung von Rentnern keine Kostenvorteile für die Arbeitnehmer bedeuten sollten, gelte nach wie vor. Würden die isolierten Arbeitgeberbeiträge ersatzlos gestrichen, gingen der Rentenversicherung rund 800 Millionen Euro Beitragseinnahmen verloren, die von den übrigen Versicherten und ihren Arbeitgebern zu finanzieren wären, so die Bedenken des Sozialbeirats." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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