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Dossier

Vorgezogene Altersrente – Rente mit 63

Das reguläre Renteneintrittsalter steigt schrittweise auf 67 Jahre an. Es ist jedoch auch möglich, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Für die Jahrgänge 1949 bis 1963, die mindestens 35 Jahre anrechenbare Zeiten in der Rentenversicherung haben, ist dies ohne Abschläge möglich; jüngere Jahrgänge können nur mit Abzügen in die vorgezogene Altersrente.
Die Diskussion um die Rente mit 63 bleibt dennoch kontrovers: Während die einen Fehlanreize für Frühverrentungen sehen und eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels befürchten, ist andere die abschlagsfreie Rente nach 35 Versicherungsjahren ein mehr als nur gerechter Ausgleich für ein langes Erwerbsleben.
Die Infoplattform liefert Literatur und Links zum Hintergrund.

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  • IAB-Projekt

    Rente mit 67 und flexible Rentenübergänge (31.12.2014 - 30.03.2017)

    Czepek, Judith;

    Projektbeschreibung

    Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit gilt als „Zauberformel“ für die Bewältigung von Herausforderungen, denen sich das soziale Sicherungssystem im Zuge der demographischen Entwicklung zu stellen hat. Entgegen dieser Win-Win-Win-Situation für den Sozialstaat, die Betriebe und die Versicherten geht dieses Projekt davon aus, dass die Verlängerung der Lebensarbeitszeit nicht allen Versicherten gleichermaßen zugutekommen. Die Renten- und Arbeitsmarktreformen seit den 1990er Jahren zur Anhebung des Rentenalters und zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes können zum Beispiel zu Vorsorgelücken im Alter führen.

    Auf Grund eines zu den Rentenreformen gegenläufig stattfindenden Wandels auf dem Arbeitsmarkt ist sogar eine verstärkte Belastung der Versicherten anzunehmen. Von einem gegenläufigen institutionellen Wandel kann gesprochen werden, da auf der einen Seite mit dem Ausbau atypischer Beschäftigungsverhältnisse eine zunehmende Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt zu beobachten ist. Auf der anderen Seite wurden alternative Zugangswege zur Regelaltersrente mit dem Ziel der Verlängerung der Lebensarbeitszeit verschlossen (Ent-Flexibilisierung).
    Erklärungen für die Folgen der Rentenreformen können in drei Richtungen gehen: Einige Belastungen der Versicherten lassen sich auf veränderte individuelle Merkmale der Versichertenbiographien zurückführen, andere beruhen auf einem Wandel in den institutionellen Regelungen sowie auf veränderten Arbeitsbedingungen.

    Um die Wirkungen der Reformen zu analysieren, werden multivariate Regressionsmodelle auf der Basis von Daten verwendet, die von der Deutschen Rentenversicherung sowie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Verfügung gestellt werden. Neben den West-Ost-Unterschieden werden geschlechtsspezifische Differenzen sowie die Vorteile höherer Qualifikationen und der durchgängiger Erwerbsbiographien beleuchtet. Gesellschaftspolitische Bedeutung erhält diese Herangehensweise auch dadurch, dass untersucht wird, ob die zunehmende soziale Ungleichheit durch einen Wandel in den institutionelle Regelungen verursacht wird. Zudem wird mit der „Rente mit 63“ eine Fortführung der Honorierung langjährige Versichertenbiographien gewährt, die dem Trend der Verlängerung der Lebensarbeitszeit entgegenwirkt.

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