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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Gemeinsame Einrichtungen (vormals ARGEn)"
  • Literaturhinweis

    Erfahrungsbilanz Bürgergeld: Jobcenterbeschäftigte sehen kaum Verbesserungen (2024)

    Beckmann, Fabian ; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2024): Erfahrungsbilanz Bürgergeld: Jobcenterbeschäftigte sehen kaum Verbesserungen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 91, H. 17, S. 251-259. DOI:10.18723/diw_wb:2024-17-1

    Abstract

    "Im Januar 2023 hat in Deutschland das Bürgergeld das System der Grundsicherung abgelöst, begleitet von zahlreichen politischen und medialen Kontroversen. Nach einem Jahr Bürgergeldreform wurden Beschäftigte in sieben Jobcentern in Nordrhein-Westfalen befragt, um eine erste Bilanz zur Umsetzungspraxis zu ziehen. Die Jobcenterbeschäftigten sehen demnach das Bürgergeldgesetz mehrheitlich sehr skeptisch, aber mit Blick auf einzelne Reformaspekte finden sich auch differenzierte sowie vereinzelt positive Einschätzungen. Insbesondere die Einführung der Bagatellgrenze und die verbesserte Betreuung Langzeitarbeitsloser wurden mehrheitlich positiv beurteilt. Überwiegend negativ bewertet wurden hingegen die höheren Regelsätze und die neue Sanktionspraxis. Insgesamt gehen die Jobcenterbeschäftigten mehrheitlich davon aus, dass sich die Motivation und die Mitwirkung der Leistungsbeziehenden nicht verbessern und der bürokratische Aufwand nicht wesentlich verringert. Trotz dieser vorerst negativen Bewertung durch die Jobcenterbeschäftigten sollten erst weitere repräsentative Untersuchungen, auch bei den Bürgergeldbeziehenden, erfolgen. Die Politik sollte zur Versachlichung der Debatte beitragen und Stereotypen gegenüber Bürgergeldbeziehenden entgegenwirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Czernohorsky-Grüneberg, Claudia;

    Zitatform

    Czernohorsky-Grüneberg, Claudia (2023): Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 2, S. 153-169. DOI:10.3790/sfo.72.2.153

    Abstract

    "Das Jobcenter Frankfurt am Main betreut Bezieher:innen von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, welche zum Teil erwerbstätig, also arm trotz Arbeit sind. Bei der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt bestehen insbesondere bei bestimmten Personengruppen wie Langzeitarbeitslosen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Wohnsitzlosen, Suchtmittelgebrauchenden und (Allein-)Erziehenden besondere Herausforderungen, denen das Jobcenter mit gezielten Programmen begegnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Bürgergeld-Reform – Einschätzungen aus der Jobcenter-Befragung des IAB (2023)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2023): Die Bürgergeld-Reform – Einschätzungen aus der Jobcenter-Befragung des IAB. In: Der Landkreis, Jg. 93, H. Dezember, S. 749-751., 2023-11-01.

    Abstract

    "Jobcenter sind zentrale Akteure bei der politischen Umsetzung der Bürgergeldreform. Daher sind ihre Perspektive auf und ihre Erfahrungen mit der Reform von großer Bedeutung. Der Beitrag berichtet einige ausgewählte Ergebnisse einer standardisierten Online-Befragung von Geschäftsführungen in Jobcentern im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die Mitte des Jahres 2022 durchgeführt wurde. insbesondere wurden unterschiedliche Bewertungen von Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft und kommunalen Jobcentern adressiert. Insgesamt zeigt sich, dass die Jobcenter die durch die Bürgergeldreform intendierte nachhaltige Integration von Arbeitslosen unterstützen, die damals geplanten Änderungen im Bereich der Sanktionen jedoch skeptisch beurteilen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Klima der Angst oder Respekt auf Augenhöhe? Erfahrungen von Hartz IV-Beziehenden mit Jobcentern im Zuge der Corona-Pandemie (2021)

    Beckmann, Fabian ; Schupp, Jürgen ; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Klima der Angst oder Respekt auf Augenhöhe? Erfahrungen von Hartz IV-Beziehenden mit Jobcentern im Zuge der Corona-Pandemie. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 10/11, S. 651-669. DOI:10.3790/sfo.70.10-11.651

    Abstract

    "Im Zuge der Corona-Pandemie wurden der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht und die Zugangsvoraussetzungen zur Gewährung von Sozialleistungen sowie die Disziplinierung der Leistungsbeziehenden abgeschwächt. Bislang ist unklar, welche Erfahrungen Leistungsbeziehende mit diesem vereinfachten Zugang gemacht haben. Der Beitrag untersucht dies auf Basis einer quantitativen Erhebung unter Grundsicherungsbeziehenden des Kreises Recklinghausen. Im Fokus stehen die Beurteilung der Interaktion mit den Jobcenter-Beschäftigten seitens der Leistungsbeziehenden, die Zufriedenheit mit dem Hartz IV-System und die Einstellungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung im Jahr 2020. Die Befunde zeigen: Leistungsbeziehende nehmen das Jobcenter mehrheitlich nicht als Ort der Angst und Disziplinierung wahr, obgleich Scham ebenso Teil der Realität ist. Positive Erfahrungen mit dem Jobcenter gehen einher mit positiven Effekten auf die Beurteilung des Hartz IV-Systems, was die Bedeutung der Jobcenter als street-level bureaucracy unterstreicht. Eine Verstetigung wesentlicher Elemente des vereinfachten Zugangs wird mehrheitlich befürwortet, allerdings mit der Ausnahme einer dauerhaften Aussetzung von Sanktionen. Der Beitrag diskutiert abschließend sozialpolitische Implikationen für eine neujustierte Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Systemische Beratung im Jobcenter: Gut gedacht ist ungleich gut gemacht (2019)

    Nixdorf, Christian Philipp;

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    Nixdorf, Christian Philipp (2019): Systemische Beratung im Jobcenter. Gut gedacht ist ungleich gut gemacht. Hannover, 28 S.

    Abstract

    "Immer mehr Jobcenter schulen ihre Beratungsfachkräfte systemisch. Dem zugrunde liegt die Vorstellung, dass die Integration in Arbeit schneller und nachhaltiger gelinge, wenn Beratungsfachkräfte nicht nur ihre jeweiligen „Kunden“ mit ihren Stärken und Schwächen fokussierten, sondern auch deren Familien, Bezugssysteme und Netzwerke mit in den Blick nähmen. Das ist im Jobcenter aufgrund organisationaler und rechtlicher Hürden allerdings oft schwer zu bewerkstelligen. Widersprüchliche Zielvorgaben, eine fehlende Exit-Option für „Kunden“ und die konzeptionelle Schließung der Beratung leisten im Rechtskreis des SGB II der Vorstellung des Wir-steuern-die-„Kunden“ Vorschub, statt ein wirklich ergebnisoffenes Wir-unterstützen-„Kunden“-beim-Selbststeuern zu ermöglichen. Das kann seitens der „Kunden“ als übergriffig erlebt werden. Systemisch zu beraten kann im Jobcenter gelingen, es zu leisten ist institutionsbedingt aber herausfordernd. Warum genau das so ist, wird im vorliegenden Text geschildert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement: Über institutionelle Herausforderungen bei der Erbringung einer unmöglichen Dienstleistung (2017)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2017): Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement. Über institutionelle Herausforderungen bei der Erbringung einer unmöglichen Dienstleistung. Hannover, 25 S.

    Abstract

    "Fallmanager im Jobcenter haben einen herausfordernden Job. Sie sollen einerseits effektiv und effizient für ihre Kunden tätig werden, ihnen andererseits aber nicht zu viel Arbeit abnehmen. Sie sollen animieren und aktivieren, fördern und fordern, belohnen und strafen, normieren und gleichzeitig Raum zur Entfaltung geben, dabei aber auch wenig Kosten verursachen und keine Beschwerden produzieren. Fallmanager interagieren mit Langzeitarbeitslosen, die oft multiple Probleme auf sich vereinen und als eine schwer zu beratende Klientel gelten. Der Rapport ist herausfordernd, denn Fallmanager müssen in divergente Rollen schlüpfen, die ihre Kunden irritieren können. Fehlkommunikationen und die Enttäuschungen aufgrund nicht erfüllter Erwartungen können die Folgen sein. Fallmanager agieren bisweilen wie Sozialarbeiter, sind aber keine. Auch sind sie keine neutralen psychosozialen Berater. Sie sind - in erster Linie - Street-Level-Bureaucrats, die im Auftrag des Jobcenters handeln. Eine ihnen kundenseitig zugesprochene Auftragserteilung existiert nicht. Der Job der Fallmanager ist nicht die ergebnisoffene Hilfe, sondern das „Fit-Machen“ ihrer mit multiplen Vermittlungshemmnissen behafteten Kunden - die sich kaum je wie echte Kunden fühlen - für den Arbeitsmarkt. Das Ziel der Fallmanagement-Beratung ist a priori gesetzt, zumal stets der gesetzliche Rahmen des SGB II zu berücksichtigen ist. Auch die Kennzahlenorientierung im Jobcenter bewirkt, dass Fallmanager nicht immer so frei und situativ passend agieren können, wie es wünschenswert wäre. Kurzum haben Fallmanager eine Quadratur des Kreises zu betreiben, was deren Arbeit zu einer unmöglichen Dienstleistung macht. Im Text wird das auf der Basis von Interviews mit 5 Fallmanagern sowie via Rekurs auf die Erfahrungen des Autors geschildert, der selbst im Jobcenter tätig ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4190) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4190). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4379 (20.03.2015)), 6 S.

    Abstract

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der der Fraktion DIE LINKE zu möglichen Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Personalbemessung in der Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrichtungen SGB II: Abschlussbericht (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Personalbemessung in der Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrichtungen SGB II. Abschlussbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 452), Berlin, 211 S.

    Abstract

    "Der Bund hat im Jahr 2009 für den Bereich der Leistungsgewährung nach dem SGB II einen Orientierungswert für die Personalausstattung der Jobcenter festgelegt. Dabei wurden die Erfahrungswerte der bisherigen Aufgabenwahrnehmung genutzt und die kommunale Aufgabenerfüllung einbezogen. Der so ermittelte Orientierungswert war beständig Gegenstand intensiver Diskussionen. Vor diesem Hintergrund bestand die Forderung nach einer faktenbasierten Entscheidungshilfe mit konkreten Standards für die Personalbedarfsermittlung in der Leistungsgewährung.
    Der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II hat am 14. November 2012 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebeten, eine Untersuchung zu bedarfsgerechten Orientierungswerten im Bereich der Leistungsgewährung der gemeinsamen Einrichtungen durchzuführen. Die Personalbemessung bei den zugelassenen kommunalen Trägern wurde nicht betrachtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reformbedarfe in der Arbeitsförderung und den Jobcentern: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4733) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Reformbedarfe in der Arbeitsförderung und den Jobcentern. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4733). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4946 (20.05.2015)), 25 S.

    Abstract

    In der Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Reformbedarfen in der Arbeitsförderung und den Jobcentern geht die Bundesregierung zunächst auf Fragen der politischen Steuer- und Kontrollierbarkeit der Umsetzung der 'Grundsicherung für Arbeitsuchende' angesichts der organisatorischen Aufteilung in gemeinsame Einrichtungen (gE) aus Bundesagentur für Arbeit und Kommune sowie zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) und auf verbindliche und trägerübergreifende Mindeststandards in der Verwaltung des SGB II (Bearbeitungsdauer, Erstberatung Ü25, Angebot U25) und die Controlling-Systematik der BA ein. Weitere Themen sind der geplante Stellenabbau in den Arbeitsagenturen, die Sicherstellung, dass Menschen mit größerem Unterstützungs- und Förderbedarf in der Arbeit der Agenturen nicht vernachlässigt werden, die personelle Situation in den Jobcentern (Anteil des Personals, das sich um die Auszahlung der Leistung kümmert, und desjenigen, das mit Integration befasst ist) ; die soziale und gesundheitliche Situation der Mitarbeiter (Gesundheitsmanagement in einzelnen Jobcentern), die Ergebnisse des Personalbemessungsprojektes aus Sicht des BMAS sowie der BA und die Zuordnung der Gemeinsamen Einrichtungen künftig in bundesweit 14 Cluster aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bund-Länder-Kooperationen im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4734) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Bund-Länder-Kooperationen im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4734). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4885 (12.05.2015)), 7 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion Die Linke nach der Zusammenarbeit von Bund und Bundesländern bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Thematisiert werden u.a. die Kooperationsausschüsse nach § 18b (SGB II) und die Arbeitsgruppe "Rechtsvereinfachung im SGB II" des Bund-Länder-Ausschusses auf der Grundlage von Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) und deren Ergebnisse. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Implementationsstudie zur Berliner Joboffensive: Endbericht zum 31. Juli 2013. Vorgelegt von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Köln (2014)

    Egenolf, Dennis; Fertig, Michael; Rosemann, Martin; Weimann, Marian; Puxi, Marco;

    Zitatform

    Egenolf, Dennis, Michael Fertig, Marco Puxi, Martin Rosemann & Marian Weimann (2014): Implementationsstudie zur Berliner Joboffensive. Endbericht zum 31. Juli 2013. Vorgelegt von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Köln. (IAB-Forschungsbericht 01/2014), Nürnberg, 333 S.

    Abstract

    "Mit dem Modellprojekt 'Berliner Joboffensive' (BJO) sollte die Anzahl der Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in den ersten Arbeitsmarkt durch eine intensivere Betreuung erhöht werden. Hierfür war vorgesehen, dass in allen zwölf Berliner Jobcentern insgesamt 650 Integrationsfachkräfte (IFK) die eLb mit einem Markt-, Aktivierungs- oder Förderprofil mit einem Betreuungsschlüssel von 1:100 betreuen. Die marktnahen eLb sollten dadurch eine stärkere individuelle Förderung hin zum ersten Arbeitsmarkt erhalten, die zu einer schnellen und passgenauen Vermittlung führt. Das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Köln/Berlin wurde von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung einer begleitenden Implementationsstudie beauftragt. Deren Ziel war es, mit Hilfe des Einsatzes qualitativer Methoden der Sozialforschung zur untersuchen, inwiefern die mit dem zusätzlichen Personaleinsatz verbundenen qualitativen Ziele und Erwartungen erfüllt wurden. Die Implementationsstudie fand im Zeitraum August 2011 bis Juli 2013 statt. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Befristete Beschäftigung in Jobcentern: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/2779) (2014)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2014): Befristete Beschäftigung in Jobcentern. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/2779). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/3093 (06.11.2014)), 74 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion Die Linke zu befristeter Beschäftigung in Jobcentern. Die Bundesregierung kann die nachfolgenden Fragen nur im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung in den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II beantworten. Für die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II liegen der Bundesregierung keine Informationen zu den Beschäftigungsverhältnissen vor. Die zugelassenen kommunalen Träger führen die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende in kommunaler Verantwortung durch und unterliegen hierbei der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neukonzeption der Typisierung im SGB-II-Bereich: Vorgehensweise und Ergebnisse (2013)

    Dauth, Wolfgang ; Dorner, Matthias ; Blien, Uwe ;

    Zitatform

    Dauth, Wolfgang, Matthias Dorner & Uwe Blien (2013): Neukonzeption der Typisierung im SGB-II-Bereich. Vorgehensweise und Ergebnisse. (IAB-Forschungsbericht 11/2013), Nürnberg, 33 S.

    Abstract

    "Seit 2006 erstellt das IAB Vergleichstypen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches (SGB) II. Anlass der Typisierung sind starke Unterschiede in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur von Regionen. Diese Unterschiede wirken sich als regionale Rahmenbedingungen unmittelbar auf die Arbeit der Jobcenter, den Trägern der Grundsicherung, aus. Wenn Verbesserungspotenziale aufgedeckt oder die Kennzahlen von unterschiedlichen Jobcentern verglichen werden sollen, dann ist es notwendig, diese regionalen Disparitäten zu berücksichtigen. Dies geschieht, indem Jobcenter mit ähnlichen regionalen Rahmenbedingungen für ihre Zielerreichung einem Vergleichstypen zusammengefasst werden. Die Typisierung ist damit ein wichtiges Werkzeug für die arbeitsmarkt- und die sozialpolitische Steuerung. Sie wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert, um zu berücksichtigen, dass sich Rahmenbedingungen mittelfristig ändern. Die vorliegende Neukonzeption geht jedoch deutlich über eine einfache Aktualisierung hinaus. Sie verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Erstmals sollen drei Zieldimensionen des SGB II explizit und gleichgewichtig in die Auswahl der relevanten Rahmenbedingungen einfließen. Zudem sollen die für das SGB II spezifischen Problemlagen ebenfalls stärker explizit berücksichtigt werden. Dazu wurden statistische Indikatoren neu berechnet, die bisher nicht zur Verfügung standen. Der vorliegende Bericht dokumentiert die Neukonzeption der Typisierung im Detail und stellt deren Ergebnisse vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Dauth, Wolfgang ; Blien, Uwe ;
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  • Literaturhinweis

    Did customers benefit from the reorganisation of customer management in German employment agencies? (2013)

    Ehlert, Christoph;

    Zitatform

    Ehlert, Christoph (2013): Did customers benefit from the reorganisation of customer management in German employment agencies? (Ruhr economic papers 462), Essen, 40 S. DOI:10.4419/86788522

    Abstract

    "Als Reaktion auf die hohe und verfestigte Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik in den 1990er Jahren wurden in der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Reformen durchgeführt. Eine der wichtigsten Reformen betraf die Reorganisation der Arbeitsvermittlung durch die sukzessive Einführung der Kundenzentren und Handlungsprogramme in allen Arbeitsagenturen und Jobcentern ab 2004. Diese Neuerungen sollten vornehmlich den Vermittlungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen. Insgesamt ist durch diese Maßnahmen eine bessere Aktivierung bzw. Unterstützung und somit eine Verringerung der Arbeitslosigkeit zu erwarten. Der vorliegende Artikel nutzt zur Identifikation der Beschäftigungseffekte die Tatsache, dass die Einführung der Kundencenter und Handlungsprogramme in mehreren Wellen geschah. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Einführung des Kundenzentrums einen positiven Effekt auf Übergänge in Beschäftigung hatte, während die Handlungsprogramme einen negativen Effekt ausübten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre Organisationsreform SGB II: was wurde erreicht, was bleibt zu tun? (2013)

    Lange, Joachim; Keller, Markus; Junker, andrea; Kaltenborn, Bruno; Wegner, andreas; Kaps, Petra; Funke, Lena; Schulze-Böing, Matthias; Wichmann-Bruche, Martina; Lange, Joachim; Hüntelmann, Wilfried; Lühmann, Hans; Bartelheimer, Peter; Ostendorf, Sabine;

    Zitatform

    (2013): Zwei Jahre Organisationsreform SGB II. Was wurde erreicht, was bleibt zu tun? (Loccumer Protokolle 2012,68), Rehburg-Loccum, 148 S.

    Abstract

    "Im Sommer 2010 wurde die Organisationsreform des SGB II beschlossen. Der Weiterentwicklungsprozess dauert in Teilen noch an. Es verbleiben etliche offene Fragen: Welche Aufgaben sind noch zu bewältigen? Wie können die großen Potenziale, die das SGB II für die soziale Integration bietet, noch besser genutzt werden? Wie können die Schnittstellen des SGB II zu anderen Leistungen seiner Träger - aber auch zu den Leistungen anderer Träger - optimiert und Synergieeffekte genutzt werden?
    Zur Beantwortung dieser Frage veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum eine Tagung, die der vorliegende Band dokumentiert." (Textauszug, IAB-Doku)
    Inhalt:
    Matthias Schulze-Böing
    Moderne Dienstleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
    Einige Anmerkungen zu aktuellen Themenstellungen (11-26);
    Peter Bartelheimer
    Integration intensiv: Wann, wer und wie?
    Wie Kommunen SGB II-Leistungen steuern und mit anderen Leistungen verknüpfen können (27-38);
    Andreas Junker
    Kommunale Steuerung von SGB II-Leistungen - durch Synergieeffekte Potenziale heben (39-49);
    Lena Funke
    Berufsbezogene Sprachförderung: Das ESF-BAMF-Programm
    Vom Migrationshintergrund in den Vordergrund: Wie können die Akteure zusammenwirken? (51-56);
    Martina Wichmann-Bruche
    Zielvereinbarungen, Partner und Ausschüsse: Perspektiven der neuen Steuerung im SGB II (59-67);
    Hans Lühmann
    Zielvereinbarungen, Aufsicht und Ausschüsse: Perspektiven der neuen Steuerung im SGB II (69-81);
    Wilfried Hüntelmann
    Von der Zielsteuerung der BA/des BMAS zu einer einheitlichen Zielsteuerung für gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger (83-88);
    Sabine Ostendorf
    Zielvereinbarungen, Aufsicht und Ausschüsse: Perspektiven der neuen Steuerung im SGB II. Statement zur Einleitung der Diskussion (89-92);
    Andreas Wegner
    Zielvereinbarungen, Aufsicht und Ausschüsse: Perspekti-ven der neuen Steuerung im SGB II. Statement zur Einleitung der Diskussion (93-97);
    Martina Wichmann-Bruche
    Einbeziehung der kommunalen Leistungen in Zielvereinbarungen? (101-113);
    Petra Kaps / Bruno Kaltenborn
    Lokale Praxis der Zielsteuerung kommunaler Leistungen nach dem SGB II Ausgewählte empirische Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt 'Einbeziehung kommunaler Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II' im Auftrag des BMAS (115-128);
    Markus Keller
    Leistungen nach §16a SGB II: Helfen zusätzliche Zielvereinbarungen weiter? (129-135).

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  • Literaturhinweis

    Germany's 2005 welfare reform: evaluating key characteristics with a focus on immigrants (2013)

    Walter, Thomas;

    Zitatform

    Walter, Thomas (2013): Germany's 2005 welfare reform. Evaluating key characteristics with a focus on immigrants. (ZEW economic studies 46), Heidelberg: Springer London, 264 S. DOI:10.1007/978-3-7908-2870-2

    Abstract

    "In January 2005, the German government enacted a substantial reform of the welfare system, the so-called Hartz IV reform. This book evaluates key characteristics of the reform from a microeconometric perspective. It investigates whether a centralized or decentralized organization of welfare administration is more successful to integrate welfare recipients into employment. Moreover, it analyzes the employment effects of an intensified use of benefit sanctions and evaluates the effectiveness and efficiency of the most frequently assigned Active Labor Market Programs. The analyses focus on immigrants, who are highly over-represented in the German welfare system." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ergebnisbericht (2013)

    Abstract

    "Gegenstand des Evaluationsvorhabens war die Analyse der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Organisationsstrukturen für die Umsetzung des SGB II in Berlin. Auf den Ergebnissen der Analyse aufbauend wurden für die politisch Verantwortlichen auf Senats- und Bezirksebene sowie für die Vertreterinnen und Vertreter des kommunalen Trägers in den Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter Empfehlungen erarbeitet.
    Die Ergebnisse zeigen u.a.:
    - Die gesamtstädtischen Ziele sind besonders in den Jobcentern nicht bekannt (Teilvorhaben drei und fünf).
    - Die bisherige Steuerung durch die Hauptverwaltung wird schlecht bewertet (Teilvorhaben drei und fünf).
    - Die Abstimmung der Maßnahmen der Arbeitsförderung mit den § 6a SGB II-Leistungen wird deutlich schlecht bewertet (Teilvorhaben zwei).
    - Die Prozesse bei den passiven kommunalen Leistungen wurden als unkritisch und überwiegend positiv beurteilt (Teilvorhaben vier).
    Im Interpretationsworkshop wurden weitere konkretisierende Aussagen erarbeitet:
    - Es mangelt an der Koordinierung gesamtstädtischer kommunaler Interessen, zwischen und innerhalb der beteiligten Senatsverwaltungen und den zwölf Bezirken.
    - Ein systematisches Zielvereinbarungssystem ist nicht vorhanden.
    - Die Formulierung von kommunalen Zielen ist notwendig und erwünscht.
    - Ein kommunales Zielsystem muss gleichwertig zu dem der Arbeitsagentur sein.
    Die Befragungen und Workshops zeigten ebenfalls, dass die derzeitige Organisationsstruktur (zwölf gE) mehrheitlich als eine gute Organisationsform angesehen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Qualitätssicherung im SGB II: Governance und Management. Endbericht (2013)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013): Qualitätssicherung im SGB II. Governance und Management. Endbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht Arbeitsmarkt 437), Berlin, 259 S.

    Abstract

    "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik zusammen mit Steria Mummert Consulting mit dem Forschungsvorhaben 'Qualitätssicherung im SGB II: Governance und Management' beauftragt. Der Bericht schafft eine empirische Grundlage zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der operativen Umsetzung des SGB II. Zu diesem Zweck wurden die vorhandenen Qualitätssicherungsprozesse in den Jobcentern deskriptiv evaluiert und lokale Good-Practice-Beispiele ermittelt. Schließlich wird die Governance der Qualitätssicherung im SGB II analysiert und bewertet. Darüber hinaus wird mit dem Forschungsvorhaben die Arbeit zum Thema 'Qualitätssicherung im SGB II' im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses begleitet und unterstützt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Netzwerk SGB II: Neustart SGB II: Kooperation, Effizienz, Nachhaltigkeit. Herausforderungen an das Jobcenter der Zukunft. Dokumentation der Tagung vom 15.-16. November 2011 in Offenbach (2012)

    Engelhard, Hans Peter; Simon, Birgit; Offer, Regina; Knuth, Matthias; Weiland, Martin; McGovern, Karsten; Schulze-Böing, Matthias; Keller, Markus; Alt, Heinrich; Hörauf, Bertram;

    Zitatform

    Simon, Birgit, Matthias Schulze-Böing, Bertram Hörauf, Martin Weiland, Heinrich Alt, Regina Offer, Matthias Knuth, Karsten McGovern & Markus Keller (2012): Netzwerk SGB II: Neustart SGB II. Kooperation, Effizienz, Nachhaltigkeit. Herausforderungen an das Jobcenter der Zukunft. Dokumentation der Tagung vom 15.-16. November 2011 in Offenbach. Frankfurt, M., 174 S.

    Abstract

    "Anknüpfend an die Tagungen der Jahre 2006 bis 2010 veranstaltete der Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e.V. erneut eine Veranstaltung zur Umsetzung des SGB II. Die Tagung fand vom 15. - 16. November 2011 in Offenbach statt. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Jobcenter sowie mit der MainArbeit - Jobcenter Offenbach und der Stadt Offenbach durchgeführt.
    Themenschwerpunkte:
    Das Jobcenter 2012: Entwicklungen, Neuerungen, Herausforderungen auf dem Weg zum effizienten Jobcenter - Qualifikation, Führung, Management, Technik.
    Reduzierte Budgets, bessere Ergebnisse? Ideen, Modelle und Erfahrungen der Effizienzmobilisierung im Bereich von Eingliederungsleistungen
    Die neue Landschaft des SGB II - Entwicklung der gemeinsamen Einrichtungen, neue Optionskommunen, neue Perspektiven für kommunale Jobcenter
    Die neue Steuerung im SGB II - erste Erkenntnisse, Perspektiven, Anforderungen an die Akteure
    Das Jobcenter als Sozialagentur? Erwerbsarbeit, Familie, Integration, Bildung und Teilhabe vor Ort. Herausforderungen und Chancen eines ganzheitlichen Politikansatzes, Praxis für Bildung und Teilhabe und effektive Netzwerkarbeit
    Die neuen Instrumente - schärfer, flexibler, genauer? Stand der Diskussion und Umsetzung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zielsteuerung im SGB II in NRW: Verbesserung der Leistungsprozesse und Eingliederungsstrategien (2012)

    Icking, Maria; Philipps, Verena;

    Zitatform

    Icking, Maria & Verena Philipps (2012): Zielsteuerung im SGB II in NRW. Verbesserung der Leistungsprozesse und Eingliederungsstrategien. In: GIB-Info H. 3, S. 14-20.

    Abstract

    "Im Rahmen des 'Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende' vom 3. August 2010 wurde ein umfassendes Zielvereinbarungssystem eingeführt. Den Ländern kommt hierbei eine neue Rolle als Zielvereinbarungspartner des Bundesarbeitsministeriums einerseits und der Kommunen andererseits zu. Wie die Steuerung durch Zielvereinbarungen im Bereich der Grundsicherung in Nordrhein-Westfalen organisiert ist und mit welchem Steuerungsverständnis die Beteiligten, insbesondere das Arbeitsministerium Nordrhein-Westfalen und ausgewählte Jobcenter an die Umsetzung des SGB II gehen, soll der folgende Beitrag zeigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zentralisierung versus Kommunalisierung? Die Reform der Trägerschaft im SGB II (2012)

    Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Kupka, Peter & Philipp Ramos Lobato (2012): Zentralisierung versus Kommunalisierung? Die Reform der Trägerschaft im SGB II. (IAB-Stellungnahme 03/2012), Nürnberg, 13 S.

    Abstract

    "Seit der Einführung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) wird die Frage kontrovers diskutiert, welche der beiden zentralen Trägermodelle - die Arbeitsgemeinschaften oder die Optionskommunen - die Aufgaben und Zielsetzungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende besser umsetzen. Die gemäß § 6c SGB II durchgeführte Evaluation der Trägerschaft gibt hierauf jedoch keine eindeutige Antwort. Vielmehr fallen die Ergebnisse des Leistungsvergleichs ambivalent aus und zeigen jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile der beiden Umsetzungsvarianten auf. Hinsichtlich des übergeordneten Ziels des SGB II, der Überwindung von Hilfebedürftigkeit durch die Integration in Beschäftigung, haben die ARGEn einen klaren Vorteil. Die kommunalen Träger weisen dagegen Vorzüge beim Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Stabilisierung von SGB-II-Leistungsempfängern auf. Insgesamt machen die Befunde jedoch deutlich, dass die wesentlichen Differenzen zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Grundsicherungsstellen innerhalb der einzelnen Modelle und nicht zwischen den beiden Trägermodellen zu suchen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Die Neuorganisation im Bereich des SGB II: Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen (2012)

    Ullrich, Franziska;

    Zitatform

    Ullrich, Franziska (2012): Die Neuorganisation im Bereich des SGB II. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Hamburg: Diplomica-Verl., getr. Sz.

    Abstract

    "Im Jahr 2010 wurden fast 3,7 Mio. Bedarfsgemeinschaften mit ca. 7,1 Mio. Hilfebedürftigen gezählt. Damit ist fast jeder zehnte Bundesbürger hilfebedürftig. Ihre Betreuung erfolgt durch mehr als 75.000 Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Träger, die dafür ca. 45 Mrd. Euro pro Jahr aufwenden. Dies verdeutlicht, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch und besonders aus gesellschaftspolitischer Sicht eine überragende Rolle einnimmt. Damit einher gehen hohe Anforderungen, die von der öffentlichen Verwaltung ein Umdenken bei den Organisationsstrukturen verlangen. Dabei gilt es, ein angemessenes Verhältnis zwischen zentraler Steuerung durch bundeseinheitliche Vorgaben einerseits und individuell ausgerichteter Leistungserbringung durch Stärkung dezentraler Entscheidungsspielräume andererseits zu finden. Mit einer Neugestaltung der Organisationsstrukturen sind grundlegende Verfassungsfragen zu klären. Die Autorin untersucht, ob und inwieweit Art. 91e GG die Grundlage einer derartigen neuen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen seit dem 01.01.2011 darstellen kann. Dabei werden die hiermit verbundenen Verfassungsfragen unter Einbeziehung erster Praxiserfahrungen diskutiert. Hierzu wird zunächst die Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Jahren 2005 bis 2010 dargestellt und auf den Kompromiss infolge des Urteils des BVerfG vom 20.12.2007 eingegangen. Sodann wird die Neuorganisation infolge der Implementierung des Art. 91e in das GG vorgestellt. Es werden insbesondere die Reichweite der Sperrwirkung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Länder diskutiert. Gegenstand der weiteren Untersuchung ist die vom SGB II offen gelassene Frage in Bezug auf die Rechtsform der gemeinsamen Einrichtung, die zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Im Anschluss daran folgen Ausführungen zur Entfristung und Ausweitung der zugelassenen kommunalen Träger, wobei insbesondere auf das Antragsverfahren und hier auf das Erfordernis der 2/3-Mehrheit nach § 6a Abs. 2 S. 3 SGB II eingegangen wird. An Ausführungen zu den nach wie vor im SGB II bestehenden verschiedenen Aufsichtssträngen schließt sich ein Überblick über das Zielvereinbarungssystem nach § 48b SGB II an. Schließlich wird die überregionale Zusammenarbeit in den vom SGB II vorgesehenen Gremien (Kooperationsausschuss, Bund-Länder-Ausschuss) beleuchtet. Im Fazit werden die herausgearbeiteten Ergebnisse einer Gesamtwürdigung unterzogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10223) (2012)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10223). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/10327 (18.07.2012)), 29 S.

    Abstract

    Nachdem im Jahr 2005 insgesamt 69 sogenannte Optionskommunen zur Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern zugelassen wurden, erfolgte im Jahr 2012 eine Ausweitung auf maximal 25 Prozent aller SGB II-Grundsicherungsträger. Die Kleine Anfrage an die Bundesregierung thematisiert den Stand der Umstellung von den bisherigen gemeinsamen Einrichtungen zu den neu zugelassenen Optionskommunen und auftretende Probleme. Außerdem geht es um die Überführung von Trägern mit getrennter Aufgabenwahrnehmung in zugelassene kommunale Träger und in gemeinsame Einrichtungen. In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung fest, dass im Januar 2012 insgesamt 41 weitere Optionskommunen zugelassen wurden. Außerdem wurden 16 Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung in gemeinsame Einrichtungen überführt. Einzelfragen widmen sich den Kosten der Umstellung, der Datenübergabe, der Personalentwicklung und den Eingliederungsquoten der einzelnen Einrichtungen. Diese sind im Tabellenanhang für die einzelnen SGB-Trägerbezirke und Job-Center dargestellt. Für die einzelnen Bundesländer erfolgt eine statistische Aufstellung der Widersprüche und Klagen im Rechtskreis SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Respekt - Fehlanzeige?: Erfahrungen von Leistungsberechtigten mit Jobcentern in Hamburg. Ergebnisse einer qualitativen Untersuchung (2012)

    Abstract

    "Im Herbst 2011 hat das Diakonische Werk Hamburg vier Sozialwissenschaftler/innen beauftragt, Leistungsberechtigte aus dem Regelkreis des SGB-II zu problematischen Erfahrungen mit den Jobcentern zu befragen. Zudem sollten Expert/innen interviewt werden, die aufgrund ihrer Beratungstätigkeit mit der Verwaltungspraxis gegenüber Leistungsberechtigten konfrontiert sind. Mit dieser Untersuchung sollten die oft als „negativ“ beschriebenen Erfahrungen begrifflich genauer gefasst und kategorisiert werden. Im Rahmen der Untersuchung wurden 19 qualitative leitfadengestützte Interviews mit Leistungsberechtigten und 11 qualitative leitfadengestützte Interviews mit Expertinnen und Experten durchgeführt. Der Leitfaden sowohl für Leistungsberechtigte als auch Expertinnen und Experten fokussierte neben der generellen Wahrnehmung der Verwaltungspraxis der Jobcenter in Hamburg v. a. die detaillierte Darlegung von Beispielen negativer Verwaltungspraxis und eine eigene Einschätzung dessen, was eine ‚gute‘ und ‚angemessene‘ bzw. ‚schlechte‘ und ‚unwürdige‘ Verwaltungspraxis ausmacht. Die Bewertung der Verwaltungspraxis anhand möglichst dichter Schilderungen von konkreten Erfahrungen ermöglicht eine genaue Rekonstruktion der Ursachen, des Verlaufs und der Konsequenzen einzelner Konflikte. Um die Erfahrungen mit der Arbeitsverwaltung biographisch rahmen zu können, wurde mit den Leistungsberechtigten im Anschluss an das Interview ein Sozialstatistikbogen ausgefüllt, der grundlegende biographische Daten wie Alter, Schul- und Berufsabschlüsse etc. umfasst. In den Interviews mit den Expert/innen ging es nicht zuletzt auch um eine übergreifende Perspektive auf Problemlagen von Leistungsberechtigten, um eine Einschätzung zu der Frage zu bekommen, ob negative Erfahrungen und gravierendere Probleme mit den Jobcentern eher Einzelfälle oder eher die ‚Normalität‘ repräsentieren." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV im Umbruch: aktuelle Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (2011)

    Bauer, Hartmut; Vorholz, Irene; Böttcher, Karl-Ludwig; Büchner, Christine; Regg, Jens; Brosius-Gersdorf, Frauke; Hebeler, Timo; Bermig, Klaus; Lindemann, Rolf; Geiger, Udo;

    Zitatform

    Bauer, Hartmut, Christine Büchner & Frauke Brosius-Gersdorf (Hrsg.) Vorholz, Irene, Karl-Ludwig Böttcher, Jens Regg, Timo Hebeler, Klaus Bermig, Rolf Lindemann & Udo Geiger (sonst. bet. Pers.) (2011): Hartz IV im Umbruch. Aktuelle Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. (Kommunalwissenschaftliches Institut, Potsdam. KWI Schriften 04), Potsdam: Universitätsverlag Potsdam, 110 S.

    Abstract

    "Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Stärken und Schwächen integrierter und spezialisierter Modelle der Kundenbetreuung im SGB II (2011)

    Strotmann, Harald; Rosemann, Martin; Hamacher, Christine; Dann, Sabine;

    Zitatform

    Strotmann, Harald, Martin Rosemann, Sabine Dann & Christine Hamacher (2011): Stärken und Schwächen integrierter und spezialisierter Modelle der Kundenbetreuung im SGB II. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 60, H. 9, S. 203-209. DOI:10.3790/sfo.60.9.203

    Abstract

    "Mit der Einführung des SGB II im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber den Grundsicherungsstellen große Spielräume bei der Ausgestaltung zentraler Leistungsprozesse eingeräumt. Das SGB II hat nicht nur zu einem Wettbewerb zwischen Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern geführt, sondern auch unterschiedliche Organisationsmodelle der Kundenbetreuung hervorgebracht. Diese unterscheiden sich insbesondere darin, ob und in welchem Maße zentrale Elemente des Leistungsprozesses integriert von einer Person ('aus einer Hand') oder spezialisiert erbracht werden. Der vorliegende Beitrag bringt auf der Grundlage einer standardisierten Panelbefragung aller Grundsicherungsstellen erstmals repräsentativ Licht in die 'black box' der organisatorischen Umsetzung der Kundenbetreuung im SGB II und diskutiert mögliche Stärken und Schwächen der verschiedenen Varianten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Should welfare administration be centralized or decentralized?: evidence from a policy experiment (2010)

    Boockmann, Bernhard; Thomsen, Stephan L. ; Huber, Martin; Göbel, Christian; Walter, Thomas;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Stephan L. Thomsen, Thomas Walter, Christian Göbel & Martin Huber (2010): Should welfare administration be centralized or decentralized? Evidence from a policy experiment. (IAW-Diskussionspapiere 69), Tübingen, 51 S.

    Abstract

    "The 2005 reform of the German welfare system introduced two competing organizational models for welfare administration. In most districts, a centralized organization was established where local welfare agencies are bound to central directives. At the same time, 69 districts were allowed to opt for a decentralized organization. We evaluate the relative success of both types of organizations. Compared to centralized organization, decentralized organization of welfare administration has a negative effect on the transition of male welfare recipients to self-sufficient employment, but it does not affect employment in combination with continuing welfare support. No significant effects were found for women." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Der PC als "Partner" im institutionellen Gespräch (2010)

    Böhringer, Daniela; Wolff, Stephan;

    Zitatform

    Böhringer, Daniela & Stephan Wolff (2010): Der PC als "Partner" im institutionellen Gespräch. In: Zeitschrift für Soziologie, Jg. 39, H. 3, S. 233-251. DOI:10.1515/zfsoz-2010-0305

    Abstract

    "Für kompetente Mitglieder der Gesellschaft ist die Inkorporierung von Technologien in alltägliche Handlungsvollzüge etwas Selbstverständliches. Die Arbeit 'mit' der Technologie wird routinemäßig erledigt und nur in seltenen Fällen thematisiert. Als Konversationsanalytiker interessiert uns, worin diese Arbeit besteht und welche systematischen Prozeduren bei ihr zur Anwendung gelangen. Auf der Basis von 52 (Beratungs-) Gesprächen, die in Jobcentern als Tondokument aufgezeichnet wurden, können wir zeigen, dass neben der Arbeit 'mit' dem PC Interaktionsarbeit anfällt, wenn sich die Teilnehmer in Gesprächen auf den PC beziehen, und dass es verschiedene Variationen dieser Orientierung am Computer gibt. Manchmal wird der PC in den Hintergrund der Interaktion verschoben und erhält nur minimale Aufmerksamkeit, während sich die Vertreter des Jobcenters und ihre Klienten deutlich aneinander als Personen orientieren. In anderen Fällen entscheiden sich die Vertreter der Institution dafür, den PC gewissermaßen zu 'animieren', indem sie ihm z. B. Fragen stellen. In einer weiteren Variante wenden sich die Vertreter der Institution ausschließlich dem PC zu, während die Klienten in der Warteschleife gehalten werden. Auch Fälle einer aktiven Neutralisierung des PC lassen sich finden. Kompetente Gesellschaftsmitglieder beziehen sich also nicht nur auf Gegenstände (Computer) und zeigen sich diese wechselseitig an, sondern bedienen sich auch unterschiedlicher Modalitäten, um diese Gegenstände in die soziale Welt ihrer Begegnung einzuführen, wodurch ich der Charakter ihrer Begegnung fundamental verändern kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik in der Krise: Festgabe für Professor Dr. Karl-Jürgen Bieback (2010)

    Knickrehm, Sabine; Langer, Rose; Rust, Ursula; Richter, Dagmar; Eicher, Wolfgang; Richter, Ingo; Fuchsloch, Christine; Rust, Ursula; Hänlein, Andreas; Schulte, Bernd; Knuth, Matthias; Sell, Stefan; Felix, Dagmar; Spellbrink, Wolfgang; Hase, Friedhelm; Zachert, Ulrich; Gagel, Alexander; Bredehorst, Marlis;

    Zitatform

    (2010): Arbeitsmarktpolitik in der Krise. Festgabe für Professor Dr. Karl-Jürgen Bieback. Baden-Baden: Nomos, 317 S.

    Abstract

    In dem Buch "wird ein Bogen gespannt von sozial- und arbeitsrechtlichen Analysen des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente - u.a. mit Blick über den Tellerrand Deutschlands hinaus - bis zur wirtschaftswissenschaftlichen Sicht auf rechtliche Stellschrauben und Ergebnisse aus der Wirkungsforschung. Im Fokus stehen neben arbeitsmarktpolitisch relevanten rechtlichen Fragen aus SGB II und III, auch die Krisenbewältigung durch die 'Hartz-Instrumente' aus Sicht der unterschiedlichen Beteiligten, wie der Leistungsträger, der Justiz und der Bundesregierung. Das aktuelle Thema der Neuorganisation der Grundsicherungsträger wird dabei ebenso behandelt wie die Finanzierungsverantwortung für Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die familienpolitische Komponente der 'neuen Instrumente', die Frage nach Mindestlöhnen und die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bleiben Hartz-IV-Berechtigte auf der Strecke? Die Neuorganisation der Grundsicherungs-Verwaltung: neues Wirrwarr von Abstimmungen und Zuständigkeiten (2010)

    Nakielski, Hans;

    Zitatform

    Nakielski, Hans (2010): Bleiben Hartz-IV-Berechtigte auf der Strecke? Die Neuorganisation der Grundsicherungs-Verwaltung. Neues Wirrwarr von Abstimmungen und Zuständigkeiten. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 5, S. 165-173.

    Abstract

    "Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Neuorganisation des Hartz-IV-Systems ist endlich auf dem Weg: Am 31. März 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Grundgesetzänderung beschlossen. Dabei kann auch auf die Zustimmung der SPD gezählt werden. Der neue Artikel 91e GG soll die für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung aus Kommunen und Arbeitsagenturen legitimieren. Näheres soll ein Bundesgesetz regeln. Am 21. April 2010 hat das Kabinett den Entwurf eines solchen Gesetzes 'zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende' sowie die 'Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende'1 beschlossen. Die erste Lesung der Gesetzentwürfe fand am 6. Mai im Bundestag statt. Die zweite und dritte Lesung soll im Juni oder Juli folgen.2 Vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Damit hätten sich die Parteien nach zweieinhalb Jahren des politischen Streits auf eine gemeinsame Lösung für die Neuorganisation der Hartz-IV-Verwaltung geeinigt. Was bringt sie? Was folgt daraus für die sieben Millionen Hilfebedürftigen und die weit über 75.000 Beschäftigten bei den Grundsicherungs-Trägern?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kontinuität in der Grundsicherung: Jobcenter und Optionskommunen (2010)

    Steinke, Joß;

    Zitatform

    Steinke, Joß (2010): Kontinuität in der Grundsicherung. Jobcenter und Optionskommunen. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 59, H. 3, S. 301-308.

    Abstract

    In dem Beitrag werden die drei arbeitsmarktpolitischen Organisationsformen ARGE, Optionskommune und Agentur mit getrennter Aufgabenwahrnehmung skizziert. Im Mittelpunkt stehen die politischen Auseinandersetzungen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 ausgelöst hat, in dem die Verfassungswidrigkeit der ARGEn aufgrund ihrer Mischverwaltung festgestellt wurde. Der durch das Urteil in Gang gesetzte zweieinhalbjährige politische Prozess und die Interessen der beteiligten Akteure werden nachgezeichnet. Ergebnis des Prozesses ist der neue Grundgesetzartikel 91e, der im Sommer 2010 verabschiedet wurde. Dieser Artikel stellt die rechtliche Voraussetzung dafür dar, dass die bisherigen ARGEn - unter dem Namen 'Jobcenter' - weiterarbeiten können und so die Chance bekommen, die Betreuung der Hilfebedürftigen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Mit dem Grundgesetzartikel 91e wird auch eine neue rechtliche Grundlage für die Optionskommunen geschaffen. Diese politische Entscheidung spiegelt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation, die für keines der beiden Modelle klare Vorzüge belegen konnte. Die Entscheidung, die Mischverwaltung dauerhaft festzuschreiben, steht den Föderalismusreformen der letzten Jahre diametral entgegen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kundenzufriedenheit im SGB II: Arbeitsvermittler im Urteil der ALG-II-Empfänger (2010)

    Tisch, Anita;

    Zitatform

    Tisch, Anita (2010): Kundenzufriedenheit im SGB II: Arbeitsvermittler im Urteil der ALG-II-Empfänger. (IAB-Kurzbericht 07/2010), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Das SGB II räumt dem Dienstleistungsgedanken in der Arbeitsvermittlung einen hohen Stellenwert ein. Mit intensiver Beratung und Betreuung sollen bessere Integrationserfolge erzielt werden. Das IAB legt nun Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung vor, in der drei Jahre nach Einführung der Reform Arbeitslosengeld(ALG)-II-Empfänger zu ihren Erfahrungen im Umgang mit den Mitarbeitern der SGB-II-Träger befragt wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (2010)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2010): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1555 (04.05.2010)), 35 S.

    Abstract

    "Mit diesem Gesetz soll auf der Grundlage des vom Bundeskabinett am 31. März 2010 beschlossenen Entwurfs einer Grundgesetzänderung (Artikel 91e GG) sichergestellt werden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen fortgesetzt werden kann. Die Erbringung der Leistungen aus einer Hand wird damit auch zukünftig sichergestellt. Die Träger Bundesagentur für Arbeit und Kommunen werden im Regelfall die Aufgaben in gemeinsamen Einrichtungen wahrnehmen. Der Entwurf baut damit auf den Erfahrungen der Zusammenarbeit auf und entwickelt diese im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter. Gleichzeitig sollen die Grundlagen für Verbesserungen in der Qualität der Leistungserbringung geschaffen werden. Die zugelassenen kommunalen Träger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Aufgaben unbefristet wahrzunehmen, wobei kommunalen Neugliederungen Rechnung zu tragen ist. Darüber hinaus sollen auf Antrag weitere kommunale Träger zugelassen werden. Diese Form der Durchführung durch kommunale Träger soll jedoch die Ausnahme bleiben. Entsprechend der zugrunde liegenden grundgesetzlichen Vorschrift soll die Anzahl der zugelassenen kommunalen Träger ein Viertel der zum Antragszeitpunkt bestehenden Aufgabenträger - bezogen auf das gesamte Bundesgebiet - nicht überschreiten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen im Rahmen der SGB-II-Organisationsreform: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1326) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen im Rahmen der SGB-II-Organisationsreform. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1326). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1564 (05.05.2010)), 16 S.

    Abstract

    "Am 20. Dezember 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht, die ARGE- Konstruktion stelle eine verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung dar. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuordnung der SGB-II- Verwaltung bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt. Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine definitive Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der SGB-II-Verwaltungsorganisation. Der derzeitige Diskussionsstand lässt aber erwarten, dass eine Grundgesetzänderung vorgenommen wird, die sowohl eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung als auch eine kommunale Zuständigkeit bei der Ausführung des SGB II verfassungsrechtlich abzusichern versucht. Explizit wird eine Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen gefordert.
    Die Bundesregierung antwortet auf die Fragen der Fraktion Die Linke zu den organisatorischen Veränderungen im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/1940, 17/2057 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP - Drucksache 17/1555 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (2010)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2010): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/1940, 17/2057 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP - Drucksache 17/1555 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/2188 (16.06.2010)), 20 S.

    Abstract

    "Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen soll auf der Grundlage einer Grundgesetzänderung (Artikel 91e des Grundgesetzes - GG) sichergestellt werden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen fortgesetzt werden kann. Die Leistungen der Grundsicherung können damit auch künftig aus einer Hand erbracht werden. Beide Träger werden im Regelfall die Aufgaben in gemeinsamen Einrichtungen wahrnehmen. Die zugelassenen kommunalen Träger sollen zudem die Möglichkeit erhalten, ihre Aufgaben unbefristet wahrzunehmen. Darüber hinaus sollen auf Antrag weitere kommunale Träger zugelassen werden. Insgesamt soll die Zahl dieser 'Optionskommunen' ein Viertel der zum Antragszeitpunkt bestehenden Aufgabenträger im gesamten Bundesgebiet nicht überschreiten. Der Bericht der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner fasst die wesentlichen Inhalte der Gesetzesvorlagen und die Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 7. Juni 2010 zusammen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Ergebnisse 2007/2008 (2009)

    Hartmann, Michael; Hofmann, Bernd; Grimm, Christopher;

    Zitatform

    Hartmann, Michael, Bernd Hofmann & Christopher Grimm (2009): Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ergebnisse 2007/2008. (Methodenbericht der Statistik der BA), Nürnberg, 46 S.

    Abstract

    "Mit dieser Publikation knüpft die Statistik der BA an einen Methodenbericht vom Juni 2008 an und legt neuere Daten zu Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosengeld II-Empfängern vor. Dabei werden integrierte Auswertungen von Grundsicherungs- bzw. Arbeitslosenstatistik und Beschäftigungsstatistik genutzt. Im aktuellen Methodenbericht werden diese integrierten Auswertungen nochmals ausführlich erläutert und Ergebnisse für den Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 dargestellt. Enthalten sind Tabellen und Karten mit Übergangsraten von Trägern der Grundsicherung, sowie vergleichende Analysen dieser Übergangsraten. Zusätzlich werden der interessierten Öffentlichkeit im Internet weiteres umfangreiches Datenmaterial sowie weitere methodische Erläuterungen zur Verfügung gestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II 2005-2008: Abschlussbericht (2009)

    Hesse, Joachim Jens; Rüdiger, Ronald; Götz, Alexander; Schubert, Simon;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens & Alexander Götz (2009): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II 2005-2008. Abschlussbericht. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 321 S.

    Abstract

    Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) mit einer Untersuchung zu den administrativen, organisatorischen und staats- wie kommunalpolitischen Auswirkungen der unterschiedlichen Modelle zur Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II beauftragt. Der Endbericht fasst die Ergebnisse der Evaluation einer dreieinhalbjährigen Begleitung der Aufgabenwahrnehmung (2005-2008) zusammen (Teil A). Einen Schwerpunkt bildet dabei die detaillierte und schrittweise ausdifferenzierte flächendeckende Befragung aller Landkreise und Optionsstädte sowie ihrer örtlichen Grundsicherungsstellen (Teil B). Die beiden Teile des Untersuchungsberichts wurden identisch strukturiert, um eine Zuordnung der empirischen Erkenntnisse zu erleichtern. Hierbei geht der Gutachter jeweils in einem ersten Kapitel auf die Trägerentscheidung und das Trägerverhältnis als gleichsam zusammenfassende Indikatoren für die Funktionalität des neuen Leistungssystems ein. Es folgen Betrachtungen zur Handlungssituation, zur äußeren Struktur, zur Binnen- und Prozessorganisation sowie zu den Schnittstellen mit kommunalen und Agenturaufgaben. Behandelt werden außerdem der Personal- und Ressourceneinsatz im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Klientel- und Leistungsstruktur, sozialintegrative Maßnahmen nach Paragraph 16a SGB II sowie Gesichtspunkte der Aufsicht und Steuerungsfähigkeit. Auf dieser Grundlage legt der Gutachter einen Modellvergleich im Rahmen des gesetzlich verfügten Systemwettbewerbs vor. Dessen Bilanzierung und die Bewertung von künftigen Trägervarianten durch die befragten Kommunen führen ihn zu einer Reihe von Empfehlungen, die pragmatische Lösungen für ein konkurrenzfähiges und wettbewerbsbasiertes System vorsehen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Konstitutionelles Experiment als Governanceform: zur Rolle der Experimentierklausel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (2009)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2009): Konstitutionelles Experiment als Governanceform. Zur Rolle der Experimentierklausel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In: S. Botzem, J. Hofmann, S. Quack, G. F. Schuppert & H. Straßheim (Hrsg.) (2009): Governance als Prozess : Koordinationsformen im Wandel (Schriften zur Governance-Forschung, 16), S. 607-633.

    Abstract

    Der Beitrag untersucht, welche Wirkung die Einführung der Experimentierklausel in das SGB II im Rahmen der Hartz-IV-Reformen auf die institutionellen Regelungsstrukturen des Politikfeldes der Arbeitsmarktpolitik hat. Die zentrale These lautet, 'dass im beschriebenen Politikfeld zur Lösung eines Rechtsetzungsdilemmas über die Experimentierklausel eine neue Governanceform eingeführt wurde, die sich als hoch komplexe und dynamische Form von Governancemodi darstellt und die sowohl die Governance jedes Umsetzungsmodells als auch die strategischen Interaktionsbeziehungen zwischen den Modellen strukturiert'. Diese neue Governanceform wird als 'konstitutionelles Experiment' definiert und beschrieben. Danach wird untersucht, welche Eigeninteressen kollektiver Akteure in die Entwicklung der gesetzlichen Regelungsstrukturen, und speziell der Experimentierklausel eingeflossen sind, und es werden die Folgen der neuen Governanceform für die jeweiligen Regelungsstrukturen in den einzelnen Modellen der Aufgabenwahrnehmung diskutiert. Im Anschluss daran wird der Zusammenhang zwischen der Veränderung von Regelungsstrukturen auf übergeordneten Ebenen und Prozessen der Institutionalisierung von Regelungsstrukturen und Governancemodi auf untergeordneten Ebenen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Interaktion des privaten Wettbewerbsmodus mit staatlichen und privat-öffentlich gemischten Modi der Leistungserbringung im Zeitverlauf zu Wettbewerbsverzerrungen führen, deren Konsequenzen abschließend erläutert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Können wir nicht einfach gute Freunde bleiben ... ?: getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet keine Zukunft (2009)

    Kirsch, Johannes; Knuth, Matthias; Schweer, Oliver; Mühge, Gernot;

    Zitatform

    Kirsch, Johannes, Matthias Knuth, Gernot Mühge & Oliver Schweer (2009): Können wir nicht einfach gute Freunde bleiben ... ? Getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet keine Zukunft. (IAQ-Report 2009-04), Duisburg, 11 S. DOI:10.17185/duepublico/45633

    Abstract

    Neben den rund 350 Arbeitsgemeinschaften und den 69 optierenden Kommunen gibt es derzeit 23 kommunale Einheiten, in denen Arbeitsagenturen und Kommunen die Aufgaben in der Grundsicherung für Arbeitssuchende getrennt wahrnehmen. Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Projekt 'Chancen der Integration von Leistungsprozessen bei getrennter Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II' hat die Organisation der Leistungsprozesse sowie die Qualität der Kooperation zwischen Bundesagentur und Kommune bei getrennter Aufgabenwahrnehmung analysiert. Hierzu wurden drei Fallstudien und eine telefonische Kurzbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in dem IAQ-Report zusammengefasst. Danach erzwingt die Aufgabenzuweisung durch das SGB II auch bei getrennter Aufgabenwahrnehmung (GAW) eine Zusammenarbeit. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist man um eine enge Kooperation bemüht - bindende Vereinbarungen darüber werden jedoch vermieden. Auch die beste Kooperation ändert nichts daran, dass getrennte, aber leistungsrechtlich wechselseitig voneinander abhängige Bescheide erstellt werden müssen. Ein automatisierter Datenabgleich oder -austausch ist bisher technisch nicht möglich. Das ursprüngliche Versprechen der Hartz-Reformen, ganzheitliche Dienstleistungen aus einer Hand zu erbringen, kann in der getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht eingelöst werden. Wenn die Politik sich nicht auf eine dauerhafte Nachfolgelösung für die Arbeitsgemeinschaften einigen kann, wird das 'Nebeneinander von Arbeits- und Sozialamt' mehr als zwanzig Mal so viele Menschen betreffen wie vor der Reform. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV" (2009)

    Knigge, Arnold;

    Zitatform

    Knigge, Arnold (2009): Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV". In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 9, S. 526-543.

    Abstract

    "Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzliche Konstruktion der Arbeitsgemeinschaft als Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2010 eine verfassungsfeste Lösung gefordert. Im Folgenden werden zunächst die Entscheidung des BVerfG und der damit gesetzte Rahmen einer notwendigen Neuregelung dargestellt. Anschließend werden die bisherigen politischen Versuche einer institutionellen Reform zusammengefasst und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Vergleichsuntersuchungen zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen wiedergegeben. Schließlich werden die Ziele und Ansatzpunkte der bis Ende 2010 fälligen Reform untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II: die Lehren aus der Evaluationsforschung nach § 6c (2009)

    Lange, Joachim;

    Zitatform

    Lange, Joachim (Hrsg.) (2009): SGB II. Die Lehren aus der Evaluationsforschung nach § 6c. (Loccumer Protokolle 2009,09), Rehburg-Loccum, 396 S.

    Abstract

    Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II, die die alleinige Wahrnehmung der Aufgaben des SGB II durch die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) ermöglicht, eine vergleichende Wirkungsforschung über die Erfahrungen mit den alternativen Modellen der Aufgabenwahrnehmung eingefordert. Im März 2009 veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum eine Tagung zu der Herangehensweise der Wirkungsforschung, ihren Ergebnissen und über den Umgang mit den Ergebnissen. Teilnehmer der Tagung waren Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft, Politik, Verwaltung und gesellschaftlichen Gruppen. Der Band dokumentiert die Beiträge und Diskussionen der Tagung und zieht Lehren für eine zukünftige Verbesserung der Umsetzung des SGB II.

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  • Literaturhinweis

    Ein System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen? Das SGB II und seine Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern (2009)

    Oschmiansky, Frank; Kaps, Petra;

    Zitatform

    Oschmiansky, Frank & Petra Kaps (2009): Ein System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen? Das SGB II und seine Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 62, H. 8, S. 439-445. DOI:10.5771/0342-300X-2009-8-439

    Abstract

    "Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende sollte ein einheitliches System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen geschaffen werden. Aufgrund politischer Kontroversen wird die neue Leistung allerdings in drei verschiedenen institutionellen Modellen umgesetzt. Eine Evaluation sollte zeigen, welches Modell sich am besten eignet. Im Rahmen dieser Evaluation wurde u. a. untersucht, inwieweit mit der Einführung der Grundsicherung neue Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen entstanden sind, wie diese die Übergänge von arbeitsuchenden Menschen in Beschäftigung beeinflussen und wie sich diese Schnittstellen zwischen den drei Modellen der Umsetzung unterscheiden. Der Beitrag präsentiert Ergebnisse der Evaluation. Es zeigte sich, dass es vor allem bei drei Gruppen zu einer verwaltungsaufwendigen und bürgerunfreundlichen Doppelbetreuung kommt: bei jugendlichen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, bei Rehabilitanden im Rechtskreis SGB II sowie bei Aufstockern (Beziehern von Arbeitslosengeld I und ergänzendem Arbeitslosengeld II). Dies gilt generell für alle drei Modelle der Aufgabenwahrnehmung, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sind ARGEn wirklich besser?: Anmerkungen zur Evaluation der Betreuungsorganisation im Bereich der Grundsicherung (2009)

    Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar (2009): Sind ARGEn wirklich besser? Anmerkungen zur Evaluation der Betreuungsorganisation im Bereich der Grundsicherung. (IZA Standpunkte 16), Bonn, 16 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II wurde auch die behördliche Zuständigkeit für die Grundsicherung einer grundlegenden Reorganisation unterzogen. Während in der überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Form der sogenannten Arbeitsgemeinschaften eine Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und örtlichen Kommunen geschaffen wurde, wurde den sogenannten Optionskommunen eine eigenständige Verwaltung zugestanden. Die Verwaltungspraxis sollte zeigen, welche von beiden Verwaltungsformen die effektivere Betreuung von erwerbsfähigen Bedürftigen gewährleistet. Deshalb legte der Gesetzgeber fest, dass beide Verwaltungsformen bis Ende 2008 evaluiert werden sollten. In dem entsprechenden Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird festgestellt, dass die Arbeitsgemeinschaften im Großen und Ganzen besser abschneiden als die Optionskommunen. Das vorliegende Papier setzt sich kritisch mit diesem Bericht auseinander. Es zeigt, dass das verwendete Untersuchungsdesign keine eindeutigen Schlussfolgerungen zulässt. Paradoxerweise könnten die vordergründig für die Arbeitsgemeinschaften sprechenden Ergebnisse sogar ein Beleg dafür sein, dass in Wahrheit die Optionskommunen effektiver arbeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Makroevaluation der SGB II-Grundsicherungsstellen (2009)

    Werding, Martin ; Hofmann, Herbert; Munz, Sonja; Holzner, Christian; Büttner, Thiess;

    Zitatform

    Werding, Martin, Thiess Büttner, Herbert Hofmann, Christian Holzner & Sonja Munz (2009): Makroevaluation der SGB II-Grundsicherungsstellen. (ifo-Beiträge zur Wirtschaftsforschung 33), München, 264 S.

    Abstract

    "Gegenstand der Studie ist ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) nach § 6a SGB II zugespitzt in der Frage: 'Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?'. In methodischer Hinsicht basiert die Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II auf einer Analyse der Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhängen, darunter insbesondere interregionalen Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Ergänzt werden die multivariaten ökonometrischen Schätzungen durch Simulationen der Einkommensperspektive Arbeitssuchender sowie die Bestimmung der fiskalischen Effekte der beiden Formen der Aufgabenwahrnehmung im Falle einer deutschlandweiten Einführung einer Trägerschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2008: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2009)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2009): Jahresbericht 2008. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 64 S.

    Abstract

    "Der Jahresbericht der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung soll Sie über den Stand und die Entwicklungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu den Themen Hilfebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Ausgaben, Steuerung in der Grundsicherung, Leistungen zur Eingliederung, Zusammenarbeit in der Grundsicherung und Personal und Qualifizierung informieren. Vier Jahre nach der Einführung des SGB II und der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe sind in vielen Bereichen der Grundsicherung Fortschritte zu verzeichnen. Dazu hat die bis Mitte 2008 positive Konjunkturentwicklung aber auch die zunehmende und sich stabilisierende Professionalisierung der Arbeit der Träger der Grundsicherung beigetragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konzept und Ziel der "Experimentierklausel" nach § 6c SGB II im System der Grundsicherung (2009)

    Zitatform

    (2009): Konzept und Ziel der "Experimentierklausel" nach § 6c SGB II im System der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 62, H. 1, S. 20-57.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2005 wurden die beiden Sicherungssysteme der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zusammengeführt. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die kreisfreien Städte und Kreise sind Träger der Leistungen. In der Regel finden sich beide Träger in 'Arbeitsgemeinschaften' (ARGEn) zusammen, um sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erbringen. Die Experimentierklausel (§ 6a SGB II) zur Weiterentwicklung der Grundsicherung erlaubt aber auch, dass an Stelle der ARGEn als Träger der Leistung im Wege der Erprobung auch kommunale Träger zugelassen werden können. Durch eine Evaluierung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgte, sollte herausgearbeitet werden, wo die Stärken und die Schwächen des jeweiligen Modells liegen. Im Zentrum des Interesses stand dabei insbesondere die Frage, welchem Träger die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung der Hilfebedürftigen besser gelingt. Zur Bearbeitung dieses Forschungsauftrages wurden insgesamt vier Evaluationsaufträge vergeben. Im Folgenden wird von allen vier Untersuchungsaufträgen eine Kurzfassung der erzielten Ergebnisse vorgestellt.
    Im Untersuchungsfeld 1 stand die Frage im Vordergrund, ob und in welchem Maße sich bei der Umsetzung des SGB II in den Grundsicherungsstellen systematische Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zwischen ARGEn und zkT beobachten lassen.
    Für das Untersuchungsfeld 2 stellte sich die Aufgabe, die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags bei den kommunalen Trägern und bei den ARGEn zu untersuchen.
    Im Untersuchungsfeld 3 wurden unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit verglichen.
    Untersuchungsfeld 4 beschäftigte sich mit den Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene. Die Ergebnisse von Schätzungen zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, den Leistungsbezug zu verlassen, für die von ARGEn betreuten Hilfebedürftigen höher ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Über Hartz IV hinaus: stimmt die Richtung in der Arbeitsmarktpolitik? (2008)

    Aust, Judith; Wagner, Alexandra; Baethge-Kinsky, Volker; Müller-Schoell, Till;

    Zitatform

    Aust, Judith, Volker Baethge-Kinsky, Till Müller-Schoell & Alexandra Wagner (Hrsg.) (2008): Über Hartz IV hinaus. Stimmt die Richtung in der Arbeitsmarktpolitik? (Edition der Hans-Böckler-Stiftung 214), Düsseldorf, 232 S.

    Abstract

    "Seit die Hartz-Kommission ihren Bericht zur Lage am Arbeitsmarkt vorgelegt und Empfehlungen für eine grundlegende Umsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik gegeben hat sind sechs Jahre vergangen. Die vier Gesetze zu den 'neuen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' beinhalteten ein umfangreiches Paket an Veränderungsmaßnahmen: Die Reorganisation der Bundesanstalt für Arbeit, den Umbau bestehender und die Einführung neuer arbeitsmarktpolitischer Instrumente sowie die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen 'Grundsicherung für Arbeitsuchende'. Ihre Erfolge und Misserfolge bewertet eine umfangreiche Evaluationsforschung.
    Die parlamentarische Wirkungsforschung zum SGB III hat ihre Endberichte vorgelegt und erste Befunde zum Leistungssystem der neuen Grundsicherung (SGB II) liegen vor. Es liegt also nahe, eine in doppelter Hinsicht kritische Zwischenbilanz zu ziehen: Was haben die Reformen gebracht, und was nicht? Und wenn hierzu kein Urteil möglich ist: Welche Fragen müssen Forschung, Politik und Gesellschaft stellen, damit eine Antwort gegeben werden kann?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw? Kommentar zur BA-Studie "Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung" (2008)

    Baethge-Kinsky, Volker;

    Zitatform

    Baethge-Kinsky, Volker (2008): Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw? Kommentar zur BA-Studie "Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung". (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf, 11 S.

    Abstract

    Mitte Juni stellte die Bundesagentur für Arbeit auf einer Pressekonferenz eine integrierte Auswertung von Grundsicherungs-, Arbeitslosen- und Beschäftigtenstatistik vor. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt nur bescheidene Erfolge bei der Integration Langzeitarbeitsloser aus dem SGB II zu beobachten sind und die Optionskommunen im Trägervergleich schlechter abschneiden als ARGEn und Arbeitsagenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung. Aufgrund von Kritik von Landkreistag und hessischem Sozialministerium werden Ergebnisse und Methoden einer Überprüfung unterworfen. Diese Prüfung kommt zu dem Schluss, dass der Blick in den Methodenbericht eine Reihe von Fragen aufwirft. Sie betreffen die Robustheit der Ergebnisse, die Repräsentativität der Stichprobe sowie Gültigkeit und Zuverlässigkeit der 'Übergangsgrate' als Indikator für Trägerleistung. Der Autor rät darüber nachzudenken, ob und inwieweit die Ergebnisse plausibel sind und wie man sie gegebenenfalls verifizieren oder falsifizieren kann. Eines scheint aus seiner Sicht allerdings gesichert: Die Daten mahnen zu großer Bescheidenheit bei der Formulierung arbeitsmarktpolitischer Zielvorgaben für den Bereich des SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht (2008)

    Boockmann, Bernhard;

    Zitatform

    (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht. Mannheim u.a., 447 S.

    Abstract

    "Im SGB II ist in §6a die Experimentierklausel enthalten, durch die unterschiedliche Formen der Trägerschaft für einen befristeten Zeitraum im Wettbewerb zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen erprobt werden. Das Zusammenspiel der SGB II-Träger ist in drei unterschiedlichen Modellen der Aufgabenwahrnehmung organisiert. Im Regelfall errichten die Träger auf örtlicher Ebene gemäß §44b Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung. In 19 Fällen kamen keine Verträge über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zustande, so dass es hier bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung (gAw) in den beiden Zuständigkeitsbereichen blieb. Darüber hinaus wurde kommunalen Trägern die Möglichkeit gegeben, zur Erprobung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Eingliederung als Alternative zur Aufgabenwahrnehmung durch Agenturen für Arbeit und kommunale Träger auch in alleiniger Verantwortung als zugelassene kommunale Träger (zkT) durchzuführen. Im Wettbewerb sollen unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit verglichen werden. Die Ergebnisse sollen so zu einer Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen. Nach §6c SGB II untersucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Wahrnehmung der Aufgaben durch die unterschiedlichen Modelle der Aufgabenwahrnehmung und berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 31. Dezember 2008. Die Evaluation durch das BMAS wurde in vier Untersuchungsfelder gegliedert. Das Untersuchungsfeld 3 hat zum Ziel, die Wirkungen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf der Ebene der einzelnen Personen zu ermitteln und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu beurteilen. Das BMAS hat die Fragestellung des Untersuchungsfeldes 3 auf zwei Leitfragen zugespitzt: Wer kann es besser? Und warum ist das so? Maßstab für den Erfolg sind die Ziele des SGB II. Im Vordergrund steht die Stärkung der Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden sollen. Die Eingliederung in Arbeit soll die Hilfebedürftigkeit überwinden oder zumindest reduzieren. Darüber hinaus sollen die Leistungen der Grundsicherung dazu beitragen, dass die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 befunden, dass §44b SGB II über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und somit die ARGE als Modell der Aufgabenwahrnehmung für unzulässig erklärt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber im vorliegenden Bericht berücksichtigt. Auch nach dem ursprünglichen Forschungskonzept erschöpft sich die Aufgabe der Evaluation nicht in einem Leistungsvergleich zwischen ARGEn und zkT, sondern besteht vor allem in der Feststellung der Wirkungszusammenhänge zwischen Modellen der Aufgabenwahrnehmung, Organisationsformen, Strategien und Maßnahmen. Diese Frage hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht an Aktualität verloren. Ihre Klärung wird sogar noch wichtiger, weil der Gesetzgeber aufgefordert wurde, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine neue verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung ist nach der Entscheidung des BVG neben den zugelassenen kommunalen Trägern das einzige verfassungskonforme Modell. Aufgrund der geringen Fallzahl in der Stichprobe (sechs Landkreise, ein Stadtkreis) können über die getrennte Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Evaluation keine Schätzergebnisse vorgelegt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht (2008)

    Büttner, Thiess; Strotmann, Harald; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Werding, Martin ; Hofmann, Herbert; Egger, Peter; Späth, Jochen ; Holzner, Christian; Munz, Sonja;

    Zitatform

    Büttner, Thiess, Peter Egger, Herbert Hofmann, Christian Holzner, Sonja Munz, Andrea Kirchmann, Martin Rosemann & Jochen Späth (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht. München u.a., 292 S.; 258 S.

    Abstract

    Gegenstand der Evaluation der Experimentierklausel ist die mit Paragraph 6c SGB II geschaffene Option, dass Kreise und kreisfreie Städte die Trägerschaft für die Leistungen nach diesem Gesetz als zugelassene kommunale Träger allein übernehmen, statt zu diesem Zweck eine ARGE in gemeinsamer Trägerschaft mit der örtlichen Arbeitsagentur zu bilden. Im Untersuchungsfeld 4 (Makroanalyse und regionale Vergleiche) zu den Arbeiten des Forschungsverbundes zur Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II werden die Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge, darunter insbesondere interregionale Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte untersucht. Im Vordergrund steht dabei ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern, zugespitzt in der Frage: ' Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' Zur Beantwortung dieser Frage werden, über rein deskriptive Vergleiche hinaus, Untersuchungen zu die Einflussfaktoren für die Wahl der Form der Aufgabenwahrnehmung und zu den Effekten untersucht, die sich auf der Ebene der verschiedenen Grundsicherungsstellen bezüglich der Zielsetzungen des SGB II ergeben und der jeweiligen Form der Aufgabenwahrnehmung kausal zugerechnet werden können. Der Endbericht zu Untersuchungsfeld 4 der Paragraph 6c-Evaluation wird ergänzt durch einen Anhang-Band, der zahlreiche weitere Hintergrundinformationen, Daten und Materialien zu den regionalen Vergleichen und zur Makroanalyse enthält. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie den Anhang zum Bericht.
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