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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Träger der Grundsicherung - Jobcenter"
  • Literaturhinweis

    Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV" (2009)

    Knigge, Arnold;

    Zitatform

    Knigge, Arnold (2009): Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV". In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 9, S. 526-543.

    Abstract

    "Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzliche Konstruktion der Arbeitsgemeinschaft als Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2010 eine verfassungsfeste Lösung gefordert. Im Folgenden werden zunächst die Entscheidung des BVerfG und der damit gesetzte Rahmen einer notwendigen Neuregelung dargestellt. Anschließend werden die bisherigen politischen Versuche einer institutionellen Reform zusammengefasst und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Vergleichsuntersuchungen zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen wiedergegeben. Schließlich werden die Ziele und Ansatzpunkte der bis Ende 2010 fälligen Reform untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II: die Lehren aus der Evaluationsforschung nach § 6c (2009)

    Lange, Joachim;

    Zitatform

    Lange, Joachim (Hrsg.) (2009): SGB II. Die Lehren aus der Evaluationsforschung nach § 6c. (Loccumer Protokolle 2009,09), Rehburg-Loccum, 396 S.

    Abstract

    Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II, die die alleinige Wahrnehmung der Aufgaben des SGB II durch die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) ermöglicht, eine vergleichende Wirkungsforschung über die Erfahrungen mit den alternativen Modellen der Aufgabenwahrnehmung eingefordert. Im März 2009 veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum eine Tagung zu der Herangehensweise der Wirkungsforschung, ihren Ergebnissen und über den Umgang mit den Ergebnissen. Teilnehmer der Tagung waren Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft, Politik, Verwaltung und gesellschaftlichen Gruppen. Der Band dokumentiert die Beiträge und Diskussionen der Tagung und zieht Lehren für eine zukünftige Verbesserung der Umsetzung des SGB II.

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  • Literaturhinweis

    Ein System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen? Das SGB II und seine Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern (2009)

    Oschmiansky, Frank; Kaps, Petra;

    Zitatform

    Oschmiansky, Frank & Petra Kaps (2009): Ein System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen? Das SGB II und seine Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 62, H. 8, S. 439-445. DOI:10.5771/0342-300X-2009-8-439

    Abstract

    "Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende sollte ein einheitliches System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen geschaffen werden. Aufgrund politischer Kontroversen wird die neue Leistung allerdings in drei verschiedenen institutionellen Modellen umgesetzt. Eine Evaluation sollte zeigen, welches Modell sich am besten eignet. Im Rahmen dieser Evaluation wurde u. a. untersucht, inwieweit mit der Einführung der Grundsicherung neue Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen entstanden sind, wie diese die Übergänge von arbeitsuchenden Menschen in Beschäftigung beeinflussen und wie sich diese Schnittstellen zwischen den drei Modellen der Umsetzung unterscheiden. Der Beitrag präsentiert Ergebnisse der Evaluation. Es zeigte sich, dass es vor allem bei drei Gruppen zu einer verwaltungsaufwendigen und bürgerunfreundlichen Doppelbetreuung kommt: bei jugendlichen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, bei Rehabilitanden im Rechtskreis SGB II sowie bei Aufstockern (Beziehern von Arbeitslosengeld I und ergänzendem Arbeitslosengeld II). Dies gilt generell für alle drei Modelle der Aufgabenwahrnehmung, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sind ARGEn wirklich besser?: Anmerkungen zur Evaluation der Betreuungsorganisation im Bereich der Grundsicherung (2009)

    Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar (2009): Sind ARGEn wirklich besser? Anmerkungen zur Evaluation der Betreuungsorganisation im Bereich der Grundsicherung. (IZA Standpunkte 16), Bonn, 16 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II wurde auch die behördliche Zuständigkeit für die Grundsicherung einer grundlegenden Reorganisation unterzogen. Während in der überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Form der sogenannten Arbeitsgemeinschaften eine Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und örtlichen Kommunen geschaffen wurde, wurde den sogenannten Optionskommunen eine eigenständige Verwaltung zugestanden. Die Verwaltungspraxis sollte zeigen, welche von beiden Verwaltungsformen die effektivere Betreuung von erwerbsfähigen Bedürftigen gewährleistet. Deshalb legte der Gesetzgeber fest, dass beide Verwaltungsformen bis Ende 2008 evaluiert werden sollten. In dem entsprechenden Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird festgestellt, dass die Arbeitsgemeinschaften im Großen und Ganzen besser abschneiden als die Optionskommunen. Das vorliegende Papier setzt sich kritisch mit diesem Bericht auseinander. Es zeigt, dass das verwendete Untersuchungsdesign keine eindeutigen Schlussfolgerungen zulässt. Paradoxerweise könnten die vordergründig für die Arbeitsgemeinschaften sprechenden Ergebnisse sogar ein Beleg dafür sein, dass in Wahrheit die Optionskommunen effektiver arbeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Makroevaluation der SGB II-Grundsicherungsstellen (2009)

    Werding, Martin ; Hofmann, Herbert; Munz, Sonja; Holzner, Christian; Büttner, Thiess;

    Zitatform

    Werding, Martin, Thiess Büttner, Herbert Hofmann, Christian Holzner & Sonja Munz (2009): Makroevaluation der SGB II-Grundsicherungsstellen. (ifo-Beiträge zur Wirtschaftsforschung 33), München, 264 S.

    Abstract

    "Gegenstand der Studie ist ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) nach § 6a SGB II zugespitzt in der Frage: 'Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?'. In methodischer Hinsicht basiert die Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II auf einer Analyse der Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhängen, darunter insbesondere interregionalen Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Ergänzt werden die multivariaten ökonometrischen Schätzungen durch Simulationen der Einkommensperspektive Arbeitssuchender sowie die Bestimmung der fiskalischen Effekte der beiden Formen der Aufgabenwahrnehmung im Falle einer deutschlandweiten Einführung einer Trägerschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konzept und Ziel der "Experimentierklausel" nach § 6c SGB II im System der Grundsicherung (2009)

    Zitatform

    (2009): Konzept und Ziel der "Experimentierklausel" nach § 6c SGB II im System der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 62, H. 1, S. 20-57.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2005 wurden die beiden Sicherungssysteme der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zusammengeführt. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die kreisfreien Städte und Kreise sind Träger der Leistungen. In der Regel finden sich beide Träger in 'Arbeitsgemeinschaften' (ARGEn) zusammen, um sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erbringen. Die Experimentierklausel (§ 6a SGB II) zur Weiterentwicklung der Grundsicherung erlaubt aber auch, dass an Stelle der ARGEn als Träger der Leistung im Wege der Erprobung auch kommunale Träger zugelassen werden können. Durch eine Evaluierung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgte, sollte herausgearbeitet werden, wo die Stärken und die Schwächen des jeweiligen Modells liegen. Im Zentrum des Interesses stand dabei insbesondere die Frage, welchem Träger die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung der Hilfebedürftigen besser gelingt. Zur Bearbeitung dieses Forschungsauftrages wurden insgesamt vier Evaluationsaufträge vergeben. Im Folgenden wird von allen vier Untersuchungsaufträgen eine Kurzfassung der erzielten Ergebnisse vorgestellt.
    Im Untersuchungsfeld 1 stand die Frage im Vordergrund, ob und in welchem Maße sich bei der Umsetzung des SGB II in den Grundsicherungsstellen systematische Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zwischen ARGEn und zkT beobachten lassen.
    Für das Untersuchungsfeld 2 stellte sich die Aufgabe, die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags bei den kommunalen Trägern und bei den ARGEn zu untersuchen.
    Im Untersuchungsfeld 3 wurden unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit verglichen.
    Untersuchungsfeld 4 beschäftigte sich mit den Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene. Die Ergebnisse von Schätzungen zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, den Leistungsbezug zu verlassen, für die von ARGEn betreuten Hilfebedürftigen höher ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2008: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2009)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2009): Jahresbericht 2008. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 64 S.

    Abstract

    "Der Jahresbericht der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung soll Sie über den Stand und die Entwicklungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu den Themen Hilfebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Ausgaben, Steuerung in der Grundsicherung, Leistungen zur Eingliederung, Zusammenarbeit in der Grundsicherung und Personal und Qualifizierung informieren. Vier Jahre nach der Einführung des SGB II und der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe sind in vielen Bereichen der Grundsicherung Fortschritte zu verzeichnen. Dazu hat die bis Mitte 2008 positive Konjunkturentwicklung aber auch die zunehmende und sich stabilisierende Professionalisierung der Arbeit der Träger der Grundsicherung beigetragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Benchmarking der 69 Optionskommunen: Entwicklungen und Aktivitäten - Kommunal flankierende Leistungen. Berichtsjahr 2008 (2009)

    Abstract

    Seit Anfang 2006 haben sich die 69 Optionskommunen unter dem Motto 'Lernen von den Besten' in einem gemeinsamen Benchmarking-Prozess zusammengeschlossen, um die eigenen Leistungsprozesse und -strukturen miteinander zu vergleichen und voneinander zu lernen. Im Berichtsjahr 2008 wurden die kommunal flankierenden Leistungen als übergreifender Schwerpunkt gewählt. Ein weiterer Zweck des Benchmarking ist der Versuch, empirische Zusammenhänge verschiedener Schlüsselzahlen zu erkennen. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Entwicklung in den Optionskommunen 2008, wie z.B. die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der erwerbstätigen Hilfebedürftigen und der Vermittlungsprozesse in den ersten Arbeitsmarkt. Anschließend werden die kommunal flankierenden Leistungen vorgestellt. Diese Leistungen dienen vor allem der sozialen Integration der Hilfebedürftigen, wie z.B. die Schuldnerberatung, die Betreuung minderjähriger Kinder oder die Suchtberatung. Die Bereitstellung dieser sozialen Leistungen ist Pflichtaufgabe der Kommunen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Über Hartz IV hinaus: stimmt die Richtung in der Arbeitsmarktpolitik? (2008)

    Aust, Judith; Wagner, Alexandra; Baethge-Kinsky, Volker; Müller-Schoell, Till;

    Zitatform

    Aust, Judith, Volker Baethge-Kinsky, Till Müller-Schoell & Alexandra Wagner (Hrsg.) (2008): Über Hartz IV hinaus. Stimmt die Richtung in der Arbeitsmarktpolitik? (Edition der Hans-Böckler-Stiftung 214), Düsseldorf, 232 S.

    Abstract

    "Seit die Hartz-Kommission ihren Bericht zur Lage am Arbeitsmarkt vorgelegt und Empfehlungen für eine grundlegende Umsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik gegeben hat sind sechs Jahre vergangen. Die vier Gesetze zu den 'neuen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' beinhalteten ein umfangreiches Paket an Veränderungsmaßnahmen: Die Reorganisation der Bundesanstalt für Arbeit, den Umbau bestehender und die Einführung neuer arbeitsmarktpolitischer Instrumente sowie die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen 'Grundsicherung für Arbeitsuchende'. Ihre Erfolge und Misserfolge bewertet eine umfangreiche Evaluationsforschung.
    Die parlamentarische Wirkungsforschung zum SGB III hat ihre Endberichte vorgelegt und erste Befunde zum Leistungssystem der neuen Grundsicherung (SGB II) liegen vor. Es liegt also nahe, eine in doppelter Hinsicht kritische Zwischenbilanz zu ziehen: Was haben die Reformen gebracht, und was nicht? Und wenn hierzu kein Urteil möglich ist: Welche Fragen müssen Forschung, Politik und Gesellschaft stellen, damit eine Antwort gegeben werden kann?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw? Kommentar zur BA-Studie "Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung" (2008)

    Baethge-Kinsky, Volker;

    Zitatform

    Baethge-Kinsky, Volker (2008): Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw? Kommentar zur BA-Studie "Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung". (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf, 11 S.

    Abstract

    Mitte Juni stellte die Bundesagentur für Arbeit auf einer Pressekonferenz eine integrierte Auswertung von Grundsicherungs-, Arbeitslosen- und Beschäftigtenstatistik vor. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt nur bescheidene Erfolge bei der Integration Langzeitarbeitsloser aus dem SGB II zu beobachten sind und die Optionskommunen im Trägervergleich schlechter abschneiden als ARGEn und Arbeitsagenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung. Aufgrund von Kritik von Landkreistag und hessischem Sozialministerium werden Ergebnisse und Methoden einer Überprüfung unterworfen. Diese Prüfung kommt zu dem Schluss, dass der Blick in den Methodenbericht eine Reihe von Fragen aufwirft. Sie betreffen die Robustheit der Ergebnisse, die Repräsentativität der Stichprobe sowie Gültigkeit und Zuverlässigkeit der 'Übergangsgrate' als Indikator für Trägerleistung. Der Autor rät darüber nachzudenken, ob und inwieweit die Ergebnisse plausibel sind und wie man sie gegebenenfalls verifizieren oder falsifizieren kann. Eines scheint aus seiner Sicht allerdings gesichert: Die Daten mahnen zu großer Bescheidenheit bei der Formulierung arbeitsmarktpolitischer Zielvorgaben für den Bereich des SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht (2008)

    Boockmann, Bernhard;

    Zitatform

    (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht. Mannheim u.a., 447 S.

    Abstract

    "Im SGB II ist in §6a die Experimentierklausel enthalten, durch die unterschiedliche Formen der Trägerschaft für einen befristeten Zeitraum im Wettbewerb zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen erprobt werden. Das Zusammenspiel der SGB II-Träger ist in drei unterschiedlichen Modellen der Aufgabenwahrnehmung organisiert. Im Regelfall errichten die Träger auf örtlicher Ebene gemäß §44b Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung. In 19 Fällen kamen keine Verträge über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zustande, so dass es hier bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung (gAw) in den beiden Zuständigkeitsbereichen blieb. Darüber hinaus wurde kommunalen Trägern die Möglichkeit gegeben, zur Erprobung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Eingliederung als Alternative zur Aufgabenwahrnehmung durch Agenturen für Arbeit und kommunale Träger auch in alleiniger Verantwortung als zugelassene kommunale Träger (zkT) durchzuführen. Im Wettbewerb sollen unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit verglichen werden. Die Ergebnisse sollen so zu einer Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen. Nach §6c SGB II untersucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Wahrnehmung der Aufgaben durch die unterschiedlichen Modelle der Aufgabenwahrnehmung und berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 31. Dezember 2008. Die Evaluation durch das BMAS wurde in vier Untersuchungsfelder gegliedert. Das Untersuchungsfeld 3 hat zum Ziel, die Wirkungen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf der Ebene der einzelnen Personen zu ermitteln und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu beurteilen. Das BMAS hat die Fragestellung des Untersuchungsfeldes 3 auf zwei Leitfragen zugespitzt: Wer kann es besser? Und warum ist das so? Maßstab für den Erfolg sind die Ziele des SGB II. Im Vordergrund steht die Stärkung der Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden sollen. Die Eingliederung in Arbeit soll die Hilfebedürftigkeit überwinden oder zumindest reduzieren. Darüber hinaus sollen die Leistungen der Grundsicherung dazu beitragen, dass die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 befunden, dass §44b SGB II über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und somit die ARGE als Modell der Aufgabenwahrnehmung für unzulässig erklärt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber im vorliegenden Bericht berücksichtigt. Auch nach dem ursprünglichen Forschungskonzept erschöpft sich die Aufgabe der Evaluation nicht in einem Leistungsvergleich zwischen ARGEn und zkT, sondern besteht vor allem in der Feststellung der Wirkungszusammenhänge zwischen Modellen der Aufgabenwahrnehmung, Organisationsformen, Strategien und Maßnahmen. Diese Frage hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht an Aktualität verloren. Ihre Klärung wird sogar noch wichtiger, weil der Gesetzgeber aufgefordert wurde, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine neue verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung ist nach der Entscheidung des BVG neben den zugelassenen kommunalen Trägern das einzige verfassungskonforme Modell. Aufgrund der geringen Fallzahl in der Stichprobe (sechs Landkreise, ein Stadtkreis) können über die getrennte Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Evaluation keine Schätzergebnisse vorgelegt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht (2008)

    Büttner, Thiess; Strotmann, Harald; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Werding, Martin ; Hofmann, Herbert; Egger, Peter; Späth, Jochen ; Holzner, Christian; Munz, Sonja;

    Zitatform

    Büttner, Thiess, Peter Egger, Herbert Hofmann, Christian Holzner, Sonja Munz, Andrea Kirchmann, Martin Rosemann & Jochen Späth (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht. München u.a., 292 S.; 258 S.

    Abstract

    Gegenstand der Evaluation der Experimentierklausel ist die mit Paragraph 6c SGB II geschaffene Option, dass Kreise und kreisfreie Städte die Trägerschaft für die Leistungen nach diesem Gesetz als zugelassene kommunale Träger allein übernehmen, statt zu diesem Zweck eine ARGE in gemeinsamer Trägerschaft mit der örtlichen Arbeitsagentur zu bilden. Im Untersuchungsfeld 4 (Makroanalyse und regionale Vergleiche) zu den Arbeiten des Forschungsverbundes zur Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II werden die Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge, darunter insbesondere interregionale Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte untersucht. Im Vordergrund steht dabei ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern, zugespitzt in der Frage: ' Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' Zur Beantwortung dieser Frage werden, über rein deskriptive Vergleiche hinaus, Untersuchungen zu die Einflussfaktoren für die Wahl der Form der Aufgabenwahrnehmung und zu den Effekten untersucht, die sich auf der Ebene der verschiedenen Grundsicherungsstellen bezüglich der Zielsetzungen des SGB II ergeben und der jeweiligen Form der Aufgabenwahrnehmung kausal zugerechnet werden können. Der Endbericht zu Untersuchungsfeld 4 der Paragraph 6c-Evaluation wird ergänzt durch einen Anhang-Band, der zahlreiche weitere Hintergrundinformationen, Daten und Materialien zu den regionalen Vergleichen und zur Makroanalyse enthält. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie den Anhang zum Bericht.
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching. Endbericht (2008)

    Dann, Sabine; Hamacher, Christine; Winterhager, Henrik; Wilke, Ralf; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Klee, Günther; Strotmann, Harald; Kleimann, Rolf; Arntz, Melanie ;

    Zitatform

    Dann, Sabine, Christine Hamacher, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Melanie Arntz & Henrik Winterhager (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching. Endbericht. Tübingen u.a., 206 S.

    Abstract

    Die Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II verfolgte zwei Ziele: Zum einen sollte die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Grundsicherungsstellen beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen galt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Untersuchungsfeld 1 hatte im Kontext des Forschungsverbunds der Paragraph 6c-SGB II-Forschung die Aufgabe, wesentliche konzeptionelle Grundlagen für den Forschungsverbund zu erarbeiten, die in die anderen Untersuchungsfelder einfließen und auf denen die anderen Untersuchungsfelder aufbauen sollten. Zum anderen fungierte Untersuchungsfeld 1 als zentraler Datenlieferant und Datenschnittstelle gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für aggregierte Arbeitsmarktdaten für die anderen Forschungsfelder. Der Bericht ist wie folgt gegliedert: Nach einer Einleitung informiert Kapitel 2 in komprimierter Form über das Vorgehen und die wesentlichen Ergebnisse des Regionenmatching und der Stichprobenziehung als wichtige Vorarbeiten des Untersuchungsfeldes 1 für den Forschungsverbund. Der Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf der Darstellung der dritten und letzten Welle der IAW-SGB II-Organisationserhebung und insbesondere auf der Darstellung der zentralen Ergebnisse der dritten Befragungswelle über die organisatorische Umsetzung des SGB II vor Ort in Kapitel 3. Kapitel 4 beschäftigt sich mit der Organisation der Kundenbetreuung. Es wird eine Organisationstypologie entwickelt, die drei Dimensionen der Organisation der Fallmanagements unterscheidet; zentrales Kriterium dabei ist, in welchem Maße wesentliche Aspekte des Leistungsprozesses integriert oder aber durch Spezialisten erbracht werden. Im Mittelpunkt stehen Kapitel 5 beschreibt die arbeitsmarktpolitischen Strategien sowie die Intensität und Ausgestaltung der Leistungserbringung in den Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung für die Jahre 2006 und 2007. Kapitel 6 erläutert Stand und Entwicklung der Datenlage für die § 6c SGB II-Begleitforschung. Kapitel 7 gibt abschließend einen Überblick über die zentralen Inhalte und ausgewählte Ergebnisse der vom IAW erstellten Quartalsberichte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Restructuring welfare for the unemployed: the Hartz legislation in Germany (2008)

    Fleckenstein, Timo ;

    Zitatform

    Fleckenstein, Timo (2008): Restructuring welfare for the unemployed. The Hartz legislation in Germany. In: Journal of European social policy, Jg. 18, H. 2, S. 177-188. DOI:10.1177/0958928707087593

    Abstract

    "The 'Hartz legislation' of 2003/04, which restructured the benefit and administrative system for the long-term unemployed in Germany, is commonly ascribed to the recommendations made by the Hartz Commission and the political leadership of Chancellor Schröder. These aspects have been crucial politically in policy making, but are insufficient to fully explain this legislation. Here it is argued that the Hartz Commission was largely insignificant in Policy formulation instead learning prior to the Commission located in an expert forum by the Bertelsmann Foundation as well as a Ministry of Labour project group explains the direction and content of this reform. The case of the Hartz legislation, whereby the 'frozen welfare state' of Germany critically departed from its conservative path, provides strong support for the significance of learning in major social policy reforms." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Methodenbericht (2008)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2008): Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Methodenbericht. Nürnberg, 44 S.

    Abstract

    Der Methodenbericht ergänzt den Bericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 'Grundsicherung in Deutschland. Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung' (s. hierzu die gesonderte Aufnahme unter diesem Titel). "Als Träger der Grundsicherung agieren Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn), zugelassene kommunale Träger (zkT) und Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung. Eine immer wieder aufgeworfene Fragestellung betrifft die vergleichende Darstellung von Eingliederungserfolgen der Arbeitslosen und der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über die verschiedenen Trägerformen hinweg. Die im Rahmen der Grundsicherungs-Statistik jetzt erarbeiteten Daten ermöglichen solche Analysen, sie bedürften aber einer Reihe von zusätzlichen Maßnahmen, um zu zuverlässigen Deskriptionen zu gelangen. Als besonders aussagekräftig ist eine Ranganalyse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitsmarktlagen anzusehen. Um Vergleichbarkeit zwischen den Trägern herzustellen, werden die Träger den zwölf IAB-Regionaltypen mit gleicher Arbeitsmarktlage zugeordnet. In jedem Regionaltyp werden die Träger nach ihren Übergangsraten aufsteigend gereiht und vier Quartile gebildet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherungsarbeit: Armuts- und Arbeitsmarktpolitik nach Hartz IV (2008)

    Kantel, H.-Dieter;

    Zitatform

    Kantel, H.-Dieter (2008): Grundsicherungsarbeit. Armuts- und Arbeitsmarktpolitik nach Hartz IV. Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwissenschaften, 167 S.

    Abstract

    "Durch die Hartz-IV-Gesetzgebung ist eine neue Form von Arbeit entstanden: die Grundsicherungsarbeit. In den vielfach Jobcenter genannten neuen Behörden wird die Sachbearbeitung aus den bisherigen Sozial- und Arbeitsämtern gebündelt. Doch wie passen Verwaltungs- und Beratungsarbeit zusammen, was geschieht mit den Arbeitsuchenden in den Jobcentern? Die Vielschichtigkeit der neuen Arbeit und die Konsequenzen für diejenigen, die diese Arbeit leisten ebenso wie für die Arbeitsuchenden werden praxisnah veranschaulicht." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Experimenteller Wettbewerb: Evaluation zeigt problematische Strukturen bei Hartz IV (2008)

    Kaps, Petra; Mosley, Hugh; Oschmiansky, Frank;

    Zitatform

    Kaps, Petra, Frank Oschmiansky & Hugh Mosley (2008): Experimenteller Wettbewerb: Evaluation zeigt problematische Strukturen bei Hartz IV. In: WZB-Mitteilungen H. 119, S. 35-37.

    Abstract

    "Die Hartz-Reformen werden von Beginn ihrer Umsetzung an wissenschaftlich evaluiert. Im Fall der Hartz-IV-Reformen lautete die Frage auch, welches der drei Modelle (Optionsmodell, ARGE, getrennte Trägerschaft), die sich aus einem politischen Kompromiss ergaben, bessere Resultate erbringt. Die Analyse zeigt, dass die Chancengleichheit zwischen den konkurrierenden Modellen nicht in vollem Umfang gegeben war." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung in der Politikverflechtungsfalle?: von den Schwierigkeiten sozialstaatlicher Institutionenreform zwischen Föderalismus und Zentralisierung (2008)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2008): Die Grundsicherung in der Politikverflechtungsfalle? Von den Schwierigkeiten sozialstaatlicher Institutionenreform zwischen Föderalismus und Zentralisierung. In: Der moderne Staat, Jg. 1, H. 2, S. 399-422.

    Abstract

    "Fast drei Jahre nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) hat das Bundesverfassungsgericht am 20. Dezember 2007 die Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II für 'nicht mit der Verfassung vereinbar' erklärt. Damit wird der mühsam errungene institutionelle Kompromiss, die Leistungen der Grundsicherung für alle Betroffenen aus einer Hand anzubieten, infrage gestellt. Wie kam es dazu? Was bedeutet das für die Grundsicherung? Und was bedeutet das für Reformen im kooperativen Bundesstaat? Der Artikel versucht zu klären, inwieweit die Schwierigkeiten bei der Regelung der institutionellen Ordnung der Grundsicherung aus der föderalen Aufgabenverteilung in der Bundesrepublik erklärbar sind und wie macht-, fach- und finanzpolitische Fragen die Auseinandersetzung beeinflussen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Februar 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2008)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Entwicklung der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Februar 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 37 S.

    Abstract

    "Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die inhaltliche Besonderheit des vorliegenden Quartalsberichts besteht darin, dass erstmals das für den gesamten Forschungsverbund wichtige Thema der regionalen Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II im Vergleich der unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung beleuchtet werden kann. Bei der erstmaligen Betrachtung des Ausmaßes, der Struktur und der Entwicklung der SGB II-Unterbeschäftigung im Vergleich der Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung wird ergänzend auch nach Typen des regionalen Arbeitsmarkthintergrunds vor Einführung des SGB II differenziert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund. Tabellenband: Quartalsbericht August 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching" (2008)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund. Tabellenband. Quartalsbericht August 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching". Tübingen, 27 S.

    Abstract

    Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des Paragraph 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Struktur und Entwicklung der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitslosigkeit auf der Ebene der 443 Grundsicherungsstellen zu beschreiben und zu vergleichen. Der Quartalsbericht ist als Tabellenband konzipiert, in dem die aktuelle Entwicklung zentraler SGB II-Kenngrößen tabellarisch dargestellt wird. Der Bericht beinhaltet zwei thematische Schwerpunkte: a) Ausmaß, Struktur und der Entwicklung der SGB II-Hilfebedürftigkeit sowie Umfang der Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die unbegründet gegen die gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung nach dem SGB II verstoßen haben, und b) Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB II. Die tabellarischen Darstellungen beziehen sich aktuell auf Dezember 2007, Vorjahresvergleiche betreffen den Zeitraum von Dezember 2006 bis Dezember 2007. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hilfebedürftigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und regionalem Arbeitsmarkthintergrund zwischen März 2007 und März 2008. Tabellenband: Quartalsbericht Oktober 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" (2008)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Hilfebedürftigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und regionalem Arbeitsmarkthintergrund zwischen März 2007 und März 2008. Tabellenband. Quartalsbericht Oktober 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften". Tübingen, 38 S.

    Abstract

    Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW im Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Struktur und Entwicklung der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitslosigkeit auf der Ebene der 439 Grundsicherungsstellen zu beschreiben und zu vergleichen. Der Quartalsbericht ist als Tabellenband konzipiert, in dem die aktuelle Entwicklung zentraler SGB II-Kenngrößen tabellarisch dargestellt wird. Der Bericht beinhaltet zwei thematische Schwerpunkte: a) Struktur und Entwicklung der SGB II-Hilfebedürftigkeit sowie der Empfänger/innen der verschiedenen Arten von SGB II-Leistungen und b) Arbeitslosigkeit Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II. Die tabellarischen Darstellungen beziehen sich aktuell auf März 2008, Vorjahresvergleiche betreffen den Zeitraum von März 2007 bis März 2008. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Großbaustelle Arbeitsverwaltung: Arbeitsbedingungen und -beziehungen im Schatten der Arbeitsmarktreform (2008)

    Kißler, Leo; Greifenstein, Ralph; Wiechmann, Elke;

    Zitatform

    Kißler, Leo, Ralph Greifenstein & Elke Wiechmann (2008): Großbaustelle Arbeitsverwaltung. Arbeitsbedingungen und -beziehungen im Schatten der Arbeitsmarktreform. (Modernisierung des öffentlichen Sektors. Sonderband 31), Berlin: Edition Sigma, 158 S.

    Abstract

    Die Veröffentlichung fragt nach den Folgen der Arbeitsmarktreformen für die Beschäftigten in der Arbeitsverwaltung, nach ihren Arbeitsbedingungen und den Möglichkeiten ihrer Interessenvertretungen. Ob es sich um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den 'regulären' Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Arbeitsagentur und Kommune handelt oder ob das Optionsmodell zum Zuge kommt, in allen Fällen haben sich die Bedingungen für die Mitarbeiter/innen in der Verwaltung gravierend verändert und die Herausforderungen für die Personalvertretungen erschwert. Dies wird anhand einer bundesweiten Befragung von Personalräten und von vier Fallstudien, die die Situation in je zwei ARGEn und Optionskommunen vertieft darstellen, illustriert. Die wesentlichen Ergebnisse von Befragung und Fallstudien werden zusammengefasst und aus den Defiziten und Schwachstellen der bisherigen Reformpraxis Perspektiven für die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen in den Organisationen der Arbeitsverwaltungen erschlossen, mit dem Ziel Gestaltungsalternativen für die zukünftige Architektur sozialstaatlicher Einrichtungen auf dem Feld der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aufzuzeigen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Weiterentwicklung des SGB II: Flexible Lösungen für eine heterogene Klientel (2008)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2008): Weiterentwicklung des SGB II: Flexible Lösungen für eine heterogene Klientel. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 88, H. 2, S. 95-99.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsgemeinschaften ("ARGEn") nach Paragraph 44b SGB II für verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2010 unter Berücksichtigung der 2008 vorzulegenden Evaluationsergebnisse zu den bisher konkurrierenden Aufgabenwahrnehmungsmodellen eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Der Beitrag untersucht, wie in Zukunft die Betreuung der Hilfebedürftigen im SGB II organisiert werden sollte unter drei Aspekten: 1.) Wie sieht der Gegenstand der Betreuung aus? Mit welcher Klientel hat man es überhaupt zu tun? 2.) Welche komparativen Vorteile haben die bisherigen Akteure, nämlich die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen? Welche Defizite gibt es jeweils?; 3.) Welche Erfolgsfaktoren lassen sich vor diesem Hintergrund für eine Neuorganisation der Betreuung im SGB II ableiten? Die AutorInnen kommen zu dem Ergebnis, dass bei der anstehenden Neuordnung die auf den Einzelfall bezogene Flexibilität der Grundsicherungsstellen hohe Priorität haben muss und dass dies am besten dadurch sichergestellt werden kann, wenn dezentrales Handeln seitens der Kommunen und zentrale Zielsteuerung durch die BA sich gegenseitig ergänzen und unterstützen. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Die praktische Umsetzung des Fallmanagements nach dem SGB II: eine empirische Studie (2008)

    Kolbe, Christian; Reis, Claus;

    Zitatform

    Kolbe, Christian & Claus Reis (2008): Die praktische Umsetzung des Fallmanagements nach dem SGB II. Eine empirische Studie. (Institut für Stadt- und Regionalentwicklung. Schriftenreihe 07), Frankfurt am Main: Fachhochschulverl., 135 S.

    Abstract

    "Am Beispiel von drei ARGEn untersucht die Studie, wie das nach dem SGB II vorgesehene Fallmanagement für Arbeitslose eingeführt und organisatorisch ausgestaltet worden ist. Es wird deutlich, dass die unterschiedlichen 'Traditionen' der Arbeits- bzw. Sozialhilfeverwaltungen zu Steuerungsproblemen in der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags führen. Die 'Pfadabhängigkeit' hat sowohl für den Aufbau der Organisationen als auch für die Ausgestaltung der Leistungsprozesse erhebliche Auswirkungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Changes in the governance of employment services in Germany since 2003 (2008)

    Konle-Seidl, Regina;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina (2008): Changes in the governance of employment services in Germany since 2003. (IAB-Discussion Paper 10/2008), Nürnberg, 35 S.

    Abstract

    Ausgangspunkt der umfassenden arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen - der sogenannten Hartz-Reformen (2003-2005) - in Deutschland waren institutionelle Veränderungen der Governance der Arbeitsverwaltung. Insbesondere mit den Hartz-IV-Reformen von 2005 wurde das status- und erwerbsarbeitsorientierte soziale Sicherungssystem für einen größeren Teil der abhängigen Bevölkerung aufgegeben. Von nun an sollte an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt und Sozialpolitik ein großer Teil der Empfänger von bedarfsorientierten Unterstützungsleistungen aktiviert werden. Ähnlich wie in anderen Ländern besteht die Herausforderung für die öffentliche Arbeitsverwaltung und die sozialen Dienste in der gleichzeitigen Bereitstellung aktivierender und einkommenssichernder Maßnahmen mit dem Ziel, Beschäftigung zu erhöhen und Ausgrenzung zu vermeiden. Um diese Herausforderung zu bewältigen, haben einige europäische Länder Kontaktstellen ('Single Gateways' und 'One-Stop-Shops') eingerichtet, in denen die Verwaltung unterschiedlicher einkommenssichernder Programme für Arbeitslose, Erwerbsunfähige und Sozialhilfeempfänger mit der Arbeitsverwaltung und sozialen Einrichtungen zusammengelegt werden. Die Veränderungen im Bereich der Arbeitsvermittlung in Deutschland gehen jedoch in eine andere Richtung. Anstatt eine einzige Kontaktstelle für alle arbeitslosen und inaktiven Personen im erwerbsfähigen Alter einzurichten, wurde ein zwei- oder sogar dreigliedriges System geschaffen: öffentliche Einrichtungen wie Arbeitsagenturen für kurzzeitig Arbeitslose und gemeinsame Agenturen früherer lokaler Arbeitsagenturen und kommunaler Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für Empfänger der Grundsicherung. Als Resultat langwieriger Verhandlungen innerhalb des föderalen Systems führte diese neue Verwaltungsstruktur zu Governanceproblemen und behindert eine effektive Strategie der Aktivierung potenzieller Langzeitarbeitsloser. Der Beitrag unternimmt eine vorläufige Abschätzung der Auswirkungen der Veränderungen in der Governance der Arbeitsverwaltung und macht Vorschläge für zukünftige Regelungen, um kohärentere Aktivierungsstrategien für alle erwerbsfähige Empfänger einkommenssichernder Maßnahmen entwickeln zu können. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Das Hartz-IV-Experiment (2008)

    Mosley, Hugh;

    Zitatform

    Mosley, Hugh (2008): Das Hartz-IV-Experiment. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 88, H. 2, S. 90-94.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsgemeinschaften nach Paragraph 44b SGB II für verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2010 unter Berücksichtigung der 2008 vorzulegenden Evaluationsergebnisse zu den bisher konkurrierenden Aufgabenwahrnehmungsmodellen eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Zur Zeit werden drei Modelle praktiziert (ARGE, Optionskommunen und getrennte Trägerschaft). Der Beitrag erläutert kritisch die Problemstellen im Hartz-IV-Experiment und versucht eine Bestandsaufnahme auf Grund der bisherigen Erfahrungen im Hinblick darauf, welche Schlüsse daraus für die zukünftige Politikgestaltung zu ziehen sind. Die gesetzlichen Alternativen : a) Kommunalisierung der Verantwortung, b) vollständige Aufgabenübertragung auf die Bundesagentur für Arbeit und c) getrennte Trägerschaft mit separater Leistungsverantwortung von Kommunen und BA werden beschrieben und in ihren Vor- und Nachteilen analysiert. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass alle drei Modelle zwar "im Prinzip möglich", in der aktuellen Ausformung jedoch mit erheblichen Mängeln belastet sind, die im einzelnen dargestellt werden. "Politisch ist die getrennte Trägerschaft eventuell eine Notlösung, falls es weiterhin keine ausreichenden Mehrheiten für eine Kommunalisierung oder eine BA-Lösung geben sollte." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach: zur Strukturierung der SGB II-Verwaltung ohne Grundgesetzänderung. Rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten, erstattet im Auftrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (2008)

    Mutius, Albert von;

    Zitatform

    Mutius, Albert von (2008): Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach. Zur Strukturierung der SGB II-Verwaltung ohne Grundgesetzänderung. Rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten, erstattet im Auftrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Berlin, 112 S.

    Abstract

    "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund legt ein wissenschaftliches Gutachten zur neuen Form der Arbeitsverwaltung nach dem Sozialgesetzbuch II vor. Das vom DStGB vorgeschlagene 'Zentrum für Arbeit' (ZfA)' wäre nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches 'Zentrum für Arbeit (ZfA)' ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden. Das 'Zentrum für Arbeit (ZfA)' beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende Vorteile:
    - Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
    - Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid.
    - Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
    - Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für Personalbewirtschaftung.
    - Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) einbringen.
    - Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
    - die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres Personals." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft": Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht und Methodenanhang zum Abschlussbericht Mai 2008 (2008)

    Reis, Claus; Ludwig, Monika; Christe, Gerhard; Steinwede, Jacob; Schröder, Helmut; Brand, Thorsten; Bertram, Bettina; Blum, Anja; Köppler, Winfried; Kaps, Petra; Wende, Lutz; Mosley, Hugh; Reinmüller, Ron; Hillebrand, Guido; Gründer, Stefan; Simma, Elmar; Reis, Laura; Schulte, Sylvia; Hobusch, Tina; Schiel, Stefan; Oschmiansky, Frank; Marwinski, Karen; Kolbe, Christian; Knerr, Petra; Ebach, Mareike; Drya, Susann; Vieth, Andrea; Cramer, Ralph;

    Zitatform

    Reis, Claus, Monika Ludwig, Christian Kolbe, Winfried Köppler, Tina Hobusch, Lutz Wende, Andrea Vieth, Ron Reinmüller, Laura Reis, Gerhard Christe, Helmut Schröder, Jacob Steinwede, Bettina Bertram, Thorsten Brand, Anja Blum, Ralph Cramer, Susann Drya, Petra Knerr, Karen Marwinski, Stefan Schiel, Sylvia Schulte, Elmar Simma, Guido Hillebrand, Hugh Mosley, Petra Kaps, Stefan Gründer, Frank Oschmiansky & Mareike Ebach (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht und Methodenanhang zum Abschlussbericht Mai 2008. Frankfurt am Main u.a., 367 S.; 221 S.

    Abstract

    Nach erheblichen politischen Differenzen über die Trägerschaft des SGB II wurde im parlamentarischen Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat mit dem SGB II auch eine 'Experimentierklausel' verabschiedet. Im Rahmen eines bis Ende 2010 befristeten Versuchs eröffnet dieser Passus 69 kommunalen Trägern die Option, als alleiniger Leistungsträger zu fungieren. Diese zugelassenen kommunalen Träger (zkT) führen neben den originären kommunalen Leistungen auch sämtliche anderen Leistungen nach dem SGB II durch. Der Versuch wird als Wettbewerb um die effektivste Form der Gestaltung von Eingliederungsleistungen verstanden. Der Bericht enthält die Ergebnisse der begleitenden Evaluation. Das Untersuchungsfeld 2 hatte den Auftrag, die Umsetzung des SGB II in der Praxis der regionalen SGB II-Einrichtungen zu untersuchen (Implementationsanalyse). Diese Untersuchung ist eingebettet in eine Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, in denen sich die Umsetzung der lokalen Träger bewegt (Governanceanalyse). Die Untersuchungsergebnisse werden in diesem Abschlussbericht vorgestellt. Die überregionalen Governancestrukturen wurden vergleichend für die drei existierenden Formen der Aufgabenwahrnehmung untersucht. Dabei zeigt sich, dass sich die zugelassenen kommunalen Träger und die ARGEn in wesentlichen Strukturmerkmalen unterscheiden: in den Aufsichtsregeln, bei der Verbindung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung für die jeweiligen Leistungen des Bundes und der Kommunen und in der Verbindlichkeit prozeduraler Verfahrens- und Organisationsvorgaben durch überregionale Akteure. Wie die Implementationsanalyse zeigt, wirken sich die unterschiedlichen Strukturmerkmale überregionaler Governance in erheblichem Maße auf die Steuerungsstrukturen und die Leistungserbringung in den SGB II-Einrichtungen aus. Dies gilt insbesondere für die Unterschiede im Hinblick auf die Einbindung in Systeme der Ziel- und Prozesssteuerung (Zielvereinbarungen, Übernahme von Verfahrensstandards, Statistik und Controlling), für die Leitungsstrukturen (Wahrnehmung von Dienst- und Fachaufsicht), die Einbindung in aufsichtsrechtliche Strukturen und die Nutzung von Angeboten der BA (z. B. Arbeitgeberservice). (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie den Methodenanhang.
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  • Literaturhinweis

    KJC, gAW oder ZAG? - der politische Diskurs um die Neuorganisation der Betreuung der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (2008)

    Steinke, Joß;

    Zitatform

    Steinke, Joß (2008): KJC, gAW oder ZAG? - der politische Diskurs um die Neuorganisation der Betreuung der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 57, H. 4, S. 463-470.

    Abstract

    "Wer soll zuständig sein für die rund 5,1 Millionen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die nach dem Sozialgesetzbuch II Leistungen beziehen? Das wird heute wieder stark diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 die Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen für verfassungswidrig erklärt und so einen politischen Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende eine Neuorganisation stehen muss." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Koordination statt Kooperation: neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (2008)

    Wahrendorf, Volker; Karmanski, Carsten;

    Zitatform

    Wahrendorf, Volker & Carsten Karmanski (2008): Koordination statt Kooperation. Neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 17, H. 6, S. 281-285.

    Abstract

    "1. Die bundeseigene Verwaltung durch die Bundesagentur nach Art. 87 II GG wäre verfassungsrechtlich nicht unbedenklich. Der Bund könnte aber bundeseigene Mittel- oder Unterbehörden nach Art. 87 III 2 GG errichten. 2. Eine Kommunalisierung könnte über die Länder verwirklicht werden, die jedoch von einer Übertragung auf die Kommunen absehen und andere Lösungen wählen könnten. 3. Die Experimentierklausel des § 6a SGB II kann über den Kreis der bisher 69 Optionskommunen hinaus erweitert werden. Eine flächendeckende Ausdehnung auf einen Großteil des Bundesgebiets scheitert aber faktisch an der Finanzverfassung. 4. Die Bundesagentur und die kommunalen Träger können nicht im 'Sinne eines kooperativen Jobcenters' zusammenwirken, sondern können ihr Vorgehen lediglich koordinieren. Bei der dualen Zuständigkeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung muss es daher stichwortartig heißen: 'Koordination statt Kooperation'. 5. Da die Bundesagentur und die kommunalen Träger einander weder über- noch nachgeordnet sind, kommen als Koordinationsmechanismen nur die Tatbestandswirkung und die Beteiligung an der Entscheidung im Einzelfall in Betracht. Tatbestandswirkung und Beteiligungsrechte müssen gesetzlich normiert werden. Unabhängig von einer gesetzlichen Neuregelung könnten die Grundsicherungsträger ihr Vorgehen schon jetzt so koordinieren, dass nur einer gegenüber dem Hilfebedürftigen auftritt, also nur ein Leistungsträger nach außen handelt. Allerdings muss für den Bürger verfahrensmäßig zum Ausdruck kommen, dass die Bundesagentur über die Regelleistung, die Kommunen über die Kosten der Unterkunft verbindlich entscheiden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven für die Organisation der Grundsicherung: nach dem Bundesverfassunggerichtsurteil zu den ARGEn im SGB II (2008)

    Wenner, Ulrich;

    Zitatform

    Wenner, Ulrich (2008): Perspektiven für die Organisation der Grundsicherung. Nach dem Bundesverfassunggerichtsurteil zu den ARGEn im SGB II. In: Soziale Sicherheit, Jg. 57, H. 1, S. 34-36.

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durch ein - mit fünf zu drei Richterstimmen ergangenes - Urteil vom 20. Dezember 2007 die Vorschrift des § 44 b SGB II über die Arbeitsgemeinschaften zur Ausführung der Grundsicherungsleistungen für verfassungswidrig erklärt (Az.: 2 BvR 2433/04). Der Bundesgesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin gelten die bisherigen Vorschriften weiter. Welchen Spielraum lässt das Gericht den beteiligten Akteuren (Bund, Bundesagentur, Länder und Gemeinden bzw. Kreisen)?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (2008)

    Zitatform

    Bundesregierung (2008): Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/11488 (18.12.2008)), 202 S.

    Abstract

    Dem BMAS wurde durch Paragraph 6c SGB II die Aufgabe übertragen, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Modelle der Aufgabenwahrnehmung in Hinblick auf die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Unterschiede in der Leistungsfähigkeit herauszuarbeiten. Gegenstand der Wirkungsforschung zur Experimentierklausel ist der gesamte Aktivierungsprozess, mit dem die Ziele Integration in Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und soziale Stabilisierung verfolgt werden, d.h. die praktische Umsetzung der Experimentierklausel durch die Träger der Grundsicherung, insbesondere auch die organisatorische Struktur des Leistungserbringungsprozesses, die Governance sowie die Kombination von aktivierenden Maßnahmen, aber auch von Sanktionen. Der spezifische Fokus der Evaluation richtet sich auf die Kernfrage, welches der beiden Modelle der Aufgabenwahrnehmung (Arbeitsgemeinschaft oder zugelassene kommunale Träger) bei der Umsetzung des SGB II erfolgreicher ist und warum dies so ist. Der Bericht bietet eine zusammenfassende Darstellung über die Ergebnisse der im Forschungsverbund der Paragraph 6c SGB II-Evaluation durchgeführten Untersuchungen. Eingebettet werden die Ergebnisse in eine Darstellung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, die zum SGB II geführt haben. Nach Auffassung der Bundesregierung zeigt der Bericht an vielen Stellen Möglichkeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Ergebnisse der Evaluation können damit wichtige Inputs für den vom Gesetzgeber intendierten institutionellen Lernprozess darstellen. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    englische Kurzfassung
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse (2008)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2008): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 77 S.

    Abstract

    Das Gutachten im Auftrag des Deutschen Landkreistages untersucht die Effektivität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Zuge des SGB II mit Hilfe einer vergleichenden Analyse von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften. Das Gutachten hat das Ziel, auf der Basis einer verwaltungswissenschaftlichen Betrachtung sowohl für die einzelnen Landkreise als auch auf Bundesebene Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Dabei wird die grundlegende Trägerfrage ebenso beleuchtet wie Aspekte der jeweiligen Organisation vor Ort. Das Gutachten analysiert die durch das SGB II geschaffenen Strukturen und deren Auswirkungen auf die konkrete Umsetzung der Reform und formuliert Vorschläge für funktionstüchtigere und effizientere Verwaltungsstrukturen. Die Befragung von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften ergab, dass sich alle Kommunen erneut für die Option entscheiden würden, während nur 44 Prozent der Arbeitsgemeinschaften nochmals für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung votieren würden. Nach Meinung des Autors belegt gerade das differenzierte Wahlverhalten der Kreise bei einer erneuten Optionsmöglichkeit, dass es vor allem um die dezentralen Entscheidungsspielräume und eine erweiterte Kooperationsfreiheit geht. Insofern erscheint es aus seiner Sicht völlig ausreichend, eine vollständige und dauerhafte Option zu gestatten und die ARGEn im SGB II nicht mehr als verbindliche Organisationsform auszuweisen. Damit würde eine ohnehin unter rechtssystematischen Gesichtspunkten wenig überzeugende Verfassungsänderung obsolet und ließe sich der im Ergebnis positive Modellwettbewerb fortschreiben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Benchmarking der 69 Optionskommunen: Entwicklungen und Aktivitäten - Erfolgreiche Arbeitsvermittlung. Berichtsjahr 2007 (2008)

    Abstract

    "Bundesweit nehmen 69 Kommunen - 63 Landkreise und sechs kreisfreie Städte - die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ('Hartz IV') in alleiniger Trägerschaft, also ohne die Beteiligung der Agenturen für Arbeit und damit abweichend vom bisherigen Regelmodell der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) wahr. Die 69 Optionskommunen haben sich seit Anfang 2006 unter dem Motto 'Lernen von den Besten' in einem gemeinsamen Benchmarking-Prozess zusammengeschlossen, um die eigenen Leistungsprozesse und - strukturen miteinander zu vergleichen und voneinander zu lernen. Im Rahmen des Benchmarking erfolgt ausschließlich ein Vergleich der 69 Optionskommunen untereinander, ein Vergleich mit anderen Organisationsmodellen - den ARGEn und den Trägern in getrennter Trägerschaft - ist nicht vorgesehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung in Deutschland: Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung. Grafikanhang (2008)

    Abstract

    Die Broschüre enthält den Grafikanhang zum BA-Bericht "Grundsicherung in Deutschland" (s. gesonderte Aufnahme). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung in Deutschland: Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung (2008)

    Abstract

    "In welchem Umfang gelingt es, Arbeitslosengeld II-Bezieher in Beschäftigung zu bringen? In dieser zentralen Frage - der Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Beschäftigung - hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Zielvereinbarung abgeschlossen. ... Erste empirische Befunde belegen, dass in den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung besser gelingt als bei den zugelassenen kommunalen Trägern. Eine Kooperation der BA mit Kommunen und vor allem eine klare Verantwortung für die jeweiligen Aufgaben der beiden Träger, unterstützt die hilfebedürftigen Menschen bei der Integration in Beschäftigung am besten.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von der langjährigen Erfahrung ihrer Mitarbeiter, Menschen in Beschäftigung zu integrieren. Auch vor der Einführung der Grundsicherung hatten sie vielfach mit arbeitsmarktfernen Kunden - Arbeitslosenhilfebeziehern und zum Teil auch Sozialhilfebeziehern - zu tun. Diese Erfahrungen bringen sie für die Hilfebedürftigen ein.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von ihrer Kenntnis der lokalen Arbeitsmärkte.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren aber auch vom Blick über den lokalen Tellerrand. Sie sind untereinander vernetzt und können so auch die Arbeitsmärkte anderer Regionen für die Hilfebedürftigen nutzen. ....
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von der klaren Führung und der Transparenz über alle ihre Daten. Jede Dienststelle kennt ihre Arbeitsergebnisse und weiß, wo sie steht. ...
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren vom Austausch untereinander." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2007: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2008)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2008): Jahresbericht 2007. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 83 S.

    Abstract

    "Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende Ende 2007? Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist es legitim, die Frage nach der Systemleistung zu stellen - auch wenn wir von unseren europäischen Nachbarn wissen, dass Reformen von dieser Dimension erst nach fünf Jahren solide bewertet werden können. Ende 2007 zeigt sich ein differenziertes Leistungsbild:
    Weniger Menschen sind von Grundsicherungsleistungen abhängig.
    Hohe Aktivierung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
    Förderangebot wurde ausgebaut und ausdifferenziert.
    Arbeitslosigkeit wurde abgebaut.
    Ausgaben der Grundsicherung im Finanzrahmen.
    Aufgrund der hohen Anforderungen an die Integrationsplanung gilt es, die Qualität der Dienstleistungen weiter zu verbessern hinsichtlich der Beratungs- und Integrationsprozesse, des Mitteleinsatzes, der Stabilisierung und Qualifizierung des Personals sowie der nachhaltigen Integrationen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fallbearbeitung nach SGB II: Beobachtungen aus dem Inneren der "black box" (2007)

    Baethge-Kinsky, Volker; Henke, Jutta; Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Baethge-Kinsky, Volker, Peter Bartelheimer & Jutta Henke (2007): Fallbearbeitung nach SGB II. Beobachtungen aus dem Inneren der "black box". In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 2, S. 70-77. DOI:10.5771/0342-300X-2007-2-70

    Abstract

    "Trotz des enormen Aufschwungs, den die Arbeitsmarktforschung mit der Evaluation der neuen deutschen Arbeitsmarktgesetzgebung genommen hat, bleiben die arbeitsmarktnahen Dienstleistungen bislang fast völlig unerforscht. Dieser Beitrag riskiert einen Blick auf konkrete Interaktionen zwischen Fachkräften und Adressatinnen: In einer Konzeptstudie wurde die Bearbeitung von 20 Fällen bei drei Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende über sechs Monate hinweg direkt und möglichst vollständig beobachtet. Dabei ließen sich Probleme des sozialen Handelns und der Dienstleistungsbeziehung unter den Bedingungen von 'Hartz IV' identifizieren. Als zentral erweist sich die Frage, wie unter den gesetzlichen Vorgaben des 'Forderns und Förderns' der persönliche Beratungs- und Vermittlungsauftrag entstehen kann, der Voraussetzung einer sozialen Dienstleistung ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Zwischenbericht 2007 (2007)

    Büttner, Thiess; Strotmann, Harald; Werding, Martin ; Späth, Jochen ; Jäckle, Robert; Kirchmann, Andrea; Egger, Peter; Holzner, Christian; Müller, Marianne; Rosemann, Martin; Hofmann, Herbert; Klee, Günther; Munz, Sonja; Kleimann, Rolf;

    Zitatform

    Büttner, Thiess, Peter Egger, Herbert Hofmann, Christian Holzner, Robert Jäckle, Marianne Müller, Sonja Munz, Martin Werding, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Jochen Späth & Harald Strotmann (2007): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Zwischenbericht 2007. München u.a., 229 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II umfasst die Aufgabenstellung des Forschungsfeldes 4 - Makroanalyse und regionale Vergleiche - eine Analyse der regionalen Wirkungen von ARGEn und zkT (zugelassene kommunale Träger), die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen und ein Performancevergleich der Regionen. Insbesondere im Rahmen der Makroanalyse gilt es die Frage zu beantworten, 'Was wäre geschehen, wenn zum 1. 1. 2005 deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' und zwar unter besonderer Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Verflechtungen, sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Bei einem Vergleich der ARGEn mit den zkT muss berücksichtigt werden, ob sich Kreise mit spezifischen Merkmalen für die eine oder die andere Form der Aufgabenwahrnehmung entschieden haben. Auf Grundlage der Vorarbeiten des § 6c-Forschungsverbundes dürften folgende Faktoren die Optionsneigung beeinflusst haben: Lokale Arbeitsmarktlage, Größe der Kommune, Finanzkraft, Sozio-geographische Merkmale, Politische Merkmale und Vorerfahrungen.
    Die regionalen Vergleiche dienen der Darstellung und der deskriptiven Beschreibung der Entwicklung zentraler Indikatoren für die Zielgrößen 'Integration in Erwerbstätigkeit', 'Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit' und 'soziale Stabilisierung' im Vergleich der drei Formen der Aufgabenwahrnehmung sowie der unterschiedlichen Organisationstypen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II (2007)

    Dornette, Johanna; Schneider, Edina; Hobler, Dietmar; Rauch, Angela ; Zimmermann, Markus; Behrens, Johann; Schubert, Michael; Hauger, Marlies; Höhne, Anke; Hippmann, Cornelia;

    Zitatform

    Schneider, Edina, Dietmar Hobler, Markus Zimmermann, Johann Behrens, Michael Schubert, Marlies Hauger, Anke Höhne & Cornelia Hippmann (2007): Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II. (IAB-Bibliothek 309), Nürnberg, 94 S.

    Abstract

    "Die explorative Implementationsstudie hat eine Untersuchung der Konsequenzen des Inkrafttretens des SGB II mit den daraus folgenden Auswirkungen auf die Förderpraxis im Rahmen der beruflichen Rehabilitation zum Ziel. Ausgangspunkt ist ein, vor allem im Jahr 2005 aufgetretener Rückgang von Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. In fokussierten, leitfadengestützten Experteninterviews in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Optierenden Kommunen sowie Arbeitsagenturen wurden inner- und interbehördliche prozedurale Abläufe in den Informations-, Entscheidungs- und Kommunikationsprozessen untersucht. Dem Rückgang von Maßnahmeeintritten liegt ein mehrdimensionales Ursachengeflecht zugrunde: Vor allem im Jahr 2005 war die Arbeit der neuen SGB II-Träger geprägt von organisatorischen und institutionellen Aufbauprozessen. Aufgrund der Vielzahl der Herausforderungen war eine Aufgabenhierarchisierung notwendig, wobei die finanzielle Leistungsgewährung im Vordergrund stand. Dem erhöhten Betreuungsbedarf von Personen mit spezifischen Problemlagen, zu denen auch gesundheitliche Beeinträchtigungen zählen, konnte nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Zudem ergaben sich durch die Bildung der neuen Institutionen große personelle Umstrukturierungen. Neben einem Personalwechsel von den Agenturen und Sozialämtern in die ARGEn und Optierenden Kommunen wurde der erhöhte Personalbedarf durch die Gewinnung externer Mitarbeiter gedeckt. Dies führte zu einem überaus heterogenen Wissenshintergrund im Bereich der Arbeitsberatung und -vermittlung. Viele der (neuen) Mitarbeiter hatten Schwierigkeiten beim Erkennen und Bewerten von Rehabilitationsbedarfen, oftmals war kein rehabilitationsspezifisches Fachwissen vorhanden. Zudem ist die Handlungsmaxime der schnellstmöglichen Arbeitsintegration, wie sie in den SGB II-Institutionen verfolgt wird, nicht notwendigerweise kongruent dem Grundgedanken der beruflichen Rehabilitation. Damit würden oft die durch eine Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen erhöhten Chancen einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt aus dem Blick gelassen. Die zusätzliche intensive Prüfung jedes individuellen Maßnahmebedarfs nach Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten trägt ebenfalls zum Rückgang bei. Damit bekommen (in der Regel) nur diejenigen SGB II-Leistungsbezieher eine Rehabilitation, bei denen die Erfolgswahrscheinlichkeit hinreichend hoch ist. Aber auch potenzielle Rehabilitanden selbst zögern, Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht zu ziehen. So führt die Festschreibung des finanziellen Status auf Grundsicherungsniveau über die gesamte Maßnahmedauer, welche bis zu zwei Jahre beträgt, häufig zum Verzicht der Betroffenen auf diese spezifischen Teilhabeleistungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander; Schubert, Simon; Rüdiger, Ronald;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens (2007): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II. Dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages. Berlin, 316 S.

    Abstract

    "Der dritte Zwischenbericht der Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II summiert die Ergebnisse der nach 2006 zweiten flächendeckenden Erhebung bei allen Landkreisen und Optionsstädten im Frühjahr/Sommer 2007. Ergänzung findet dies durch die Erkenntnisse aus 20 Fallstudien, die parallel dazu fortgeschrieben werden. Teilgenommen haben an der diesjährigen Befragung 271 Kommunen und örtliche Einrichtungen. Unterschieden nach Trägermodellen ergibt sich dabei folgendes Bild:
    191 ARGEn (78% aller ARGEn mit mehrheitlicher Kreisbeteiligung), 65 Optionskommunen (94% aller Optionskommunen - Kreise und Städte), 15 Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (88% aller entsprechenden Konstellationen in den Kreisen).
    Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der örtlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung. Neben dem expliziten Modellvergleich zur Leistungsfähigkeit der drei unterschiedlichen Trägerformen (ARGE, Optionskommune, getrennte Aufgabenwahrnehmung) geht es dabei insbesondere um den Nachvollzug jener Auswirkungen, die das neue Leistungssystem auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen (namentlich der Landkreise) hat.
    Im Ersten Abschnitt (I.) werden die Ergebnisse der Befragung gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den 20 fortgeschriebenen Fallstudien zusammengefasst. Teil II beinhaltet die differenzierte Dokumentation der quantitativen Ergebnisse. Inhaltlich sind die institutionellen und materiellen Schwerpunkte der Aufgabenträgerschaft erfasst; sie finden sich in identischer Form in der Gliederung der beiden Berichtsteile wieder:
    - Organisation: Erfahrungen der Aufgabenträger, äußere Struktur, Binnenorganisation und Abläufe (Kap. B);
    - Schnittstellen: Kooperationsbereiche und institutionelle Lösungen (Kap. C);
    - Personal und Ressourcen: Beschäftigte, Personalentwicklung, Budgetgestaltung und technische Voraussetzungen (Kap. D);
    - Markt und Leistung: Fallzahlen, Kundenstruktur und Maßnahmeneinsatz (Kap. E);
    - Flankierende Maßnahmen: Sozialintegrative Leistungen und soziale Daseinsvorsorge (Kap. F);
    - Steuerung und Aufsicht: Aufgabenverantwortung, örtliche und externe Steuerungsmöglichkeiten (Kap. G)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Für eine zukunftsfähige Arbeits- und Sozialverwaltung: Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II ("Hartz IV") 2005-2007 (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens & Alexander Götz (2007): Für eine zukunftsfähige Arbeits- und Sozialverwaltung. Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II ("Hartz IV") 2005-2007. (Staatsreform in Deutschland und Europa 04), Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 297 S.

    Abstract

    "Hartz IV" stellt nicht nur eine große Sozial-, sondern auch eine umfassende Verwaltungsreform dar. Sie ermöglicht den Staats- und Verwaltungswissenschaften, das Entstehen neuer und umfangreicher Organisationsstrukturen nachzuvollziehen." Die Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach SGB II führt leistungs- und organisationspolitische Fragen zusammen und wird durch eine vertiefende Studie für Baden-Württemberg ergänzt. "lm Mittelpunkt stehen der funktionale und leistungsbezogene Modellvergleich zwischen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Optionskommunen und Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung, ferner die Identifikation bereits im Untersuchungsverlauf erkennbarer Reformmöglichkeiten sowie die Beschreibung der Auswirkungen unterschiedlicher Trägermodelle auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften. Hinzutritt das Anliegen, parallel zu der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Evaluation nach § 6c SGB II Erkenntnisse zu Wirkungszusammenhängen und vor allem zur Situation vor Ort zu gewinnen. Als eigenständige zusätzliche Empiriebasis dienen hierfür 20 Fallstudien, die vom ISE kontinuierlich fortgeschrieben und durch die Erkenntnisse aus mehrfachen "Wellen" flächendeckender Befragungen aller Landkreise und Optionsstädte abgesichert werden." Neben dem Jahresbericht 2006 und dem Zwischenbericht für Baden-Württemberg greift ein weiterer Teil die im Herbst 2007 zur Entscheidung anstehende Frage der Verfassungsmäßigkeit der mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II gegebenen Mischverwaltung von Bund und Kommunen auf und gibt die hierzu im Rahmen der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht gemachten Ausführungen wieder. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg: dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Landkreistages Baden-Württemberg (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Schubert, Simon; Götz, Alexander; Rüdiger, Ronald;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens (2007): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg. Dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Landkreistages Baden-Württemberg. Berlin, 117 S.

    Abstract

    "Der dritte Zwischenbericht der Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg summiert die Ergebnisse der nach 2006 zweiten bundesweiten Erhebung bei allen Landkreisen und Optionsstädten im Frühjahr/Sommer 2007. Ergänzung findet dies durch die Erkenntnisse aus acht badenwürttembergischen Fallstudien, die parallel dazu fortgeschrieben werden.
    Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der örtlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung unter besonderer Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten in Baden-Württemberg. Neben dem expliziten Modellvergleich zur Leistungsfähigkeit der drei unterschiedlichen Trägerformen (ARGE, Optionskommune, getrennte Aufgabenwahrnehmung) geht es dabei insbesondere um den Nachvollzug jener Auswirkungen, die das neue Leistungssystem auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen (namentlich der Landkreise) hat. Besondere Bedeutung kommt dem Bericht schließlich auch deshalb zu, als sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 zur unzulässigen Mischverwaltung in den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II die Frage nach einer sinnvollen, den Gesetzeszweck wahrenden Reform der Organisationsbestimmungen stellt. In Baden-Württemberg dürften dabei vor allem der hohe Anteil an Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung sowie die in diesem Kontext zu beobachtenden Routinen beträchtlicher Aufmerksamkeit unterliegen.
    Der Bericht gliedert sich in zwei Schwerpunkte. In den Kap. 1 bis 9 werden die Ergebnisse der Befragung gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den acht fortgeschriebenen Fallstudien zusammengefasst. Kap. 10 beinhaltet dann die differenzierte Dokumentation der quantitativen Ergebnisse mit der detaillierten Gegenüberstellung der bundesweiten und der baden-württembergischen Befragungsergebnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im 1. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung: Quartalsbericht Oktober 2006 (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Rosemann, Martin; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Günther Klee & Martin Rosemann (2007): Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im 1. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung. Quartalsbericht Oktober 2006. Tübingen, 45 S.

    Abstract

    "Der Bericht ist der dritte Quartalsbericht im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW im Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Schwerpunkte dieses Quartalsberichts sind einerseits die Analyse der zeitlichen Entwicklung zentraler Kenngrößen des SGB II im Vergleich der Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung im ersten Quartal 2006. Dabei werden unter anderem Quintilsanalysen durchgeführt, um das Ausmaß der Heterogenität in der Entwicklung zwischen den einzelnen Einheiten sichtbar zu machen. Eine zweite Besonderheit des Berichts besteht darin, dass erstmals eine Differenzierung der Ergebnisse nicht nur nach der Form der Aufgabenwahrnehmung, sondern auch nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung vorgenommen wird. Diese Organisationstypen hat das IAW auf der Basis der Ergebnisse einer bundesweiten E-Mail-Befragung aller SGB II-Trägerdienstellen im ersten Halbjahr 2006 erarbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II-Hilfebedürftigkeit und SGB II-Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Juli 2007 (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2007): SGB II-Hilfebedürftigkeit und SGB II-Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Juli 2007. Tübingen, 53 S.

    Abstract

    "Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Strukturen und Entwicklungen der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitsmärkte auf der Ebene der 442 SGB II-Trägereinheiten zu beschreiben und zu vergleichen. Dies geschieht hauptsächlich auf der Grundlage der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 53 SGB II sowie der Sonderauswertungen der BA aus diesen Statistiken, die dem IAW im Rahmen des Forschungsvorhabens unter der Bezeichnung 'BA-Statistik für § 6c SGB II - IAW' zur Verfügung gestellt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II-Hilfebedürftigkeit und Arbeitsmarktsituation im 1. Halbjahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Januar 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2007): SGB II-Hilfebedürftigkeit und Arbeitsmarktsituation im 1. Halbjahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Januar 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 36 S.

    Abstract

    "Nach einer Einführung wird in Kapitel 2 dargestellt, wie sich das Ausmaß und die Struktur der Betroffenheit der Menschen von SGB II-Hilfebedürftigkeit in den Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung im ersten Halbjahr 2006 verändert haben. Als Indikatoren werden die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften sowie erstmals auch die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen herangezogen. Zuvor werden ausführlich die vorhandenen Datenprobleme thematisiert, die beim Vergleich intertemporaler Entwicklungen gerade für die zugelassenen kommunalen Träger berücksichtigt werden müssen. Für den vorliegenden Bericht wurden daher stets alternative Berechnungen durchgeführt, um die Sensitivität der gefundenen inhaltlichen Ergebnisse gegenüber Datenproblemen absichern zu können. Abschließend werden die Vor- und Nachteile dreier Indikatoren dargestellt und diskutiert, die sich für einen Vergleich der regionalen Betroffenheit durch das jeweilige Ausmaß der SGB II-Klientel grundsätzlich anbieten: der BG-Quote (SGB II-Bedarfsgemeinschaften- Quote), der SGB II-Quote (Personen in Bedarfsgemeinschaften je Einwohner unter 65 Jahren) sowie der eHb-Quote (Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen je Einwohner im erwerbsfähigen Alter). In Kapitel 3 erfolgt dann eine vergleichende Analyse des Ausmaßes und der Struktur der SGB II-Arbeitslosigkeit zum 30. Juni 2006 und ihrer zeitlichen Entwicklung seit Dezember 2005. Darüber hinaus werden erstmals die Entwicklung der SGB III-Arbeitslosigkeit auf SGB II-Trägerebene untersucht. Ein besonderes Augenmerk wird hier auf die Frage gelegt, ob und in welchem Maße regionale Einheiten, in denen sich die SGB II-Arbeitslosigkeit günstiger entwickelte, gleichzeitig auch eine günstigere Entwicklung der Zahl der SGB III-Arbeitslosen aufwiesen. Außerdem wird in Abschnitt 3.5 erstmals auch das Ausmaß und die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (am Wohnort) auf SGB II-Trägerebene analysiert. Kapitel 4 schließlich fasst die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts kurz zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Registrierte Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II: Konzeption und exemplarische empirische Umsetzung. Quartalsbericht April 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2007)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Rosemann, Martin; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Günther Klee, Martin Rosemann & Harald Strotmann (2007): Registrierte Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II. Konzeption und exemplarische empirische Umsetzung. Quartalsbericht April 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 42 S.

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht ist der erste Quartalsbericht 2007 (aber insgesamt der fünfte Quartalsbericht) im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Im Zentrum dieses Quartalsberichts steht das Ziel, vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Definitionen für die gesamte Unterbeschäftigung konzeptionell zu diskutieren, wie man das Ausmaß der Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und für die Zwecke der § 6c SGB II-Wirkungsforschung adäquat abbilden kann. Darüber hinaus wird anhand der auf der Ebene der SGB II-Trägereinheiten verfügbaren Daten überprüft, welches Konzept einer SGB II-Unterbeschäftigungsquote sich im Rahmen der § 6c SGB II-Wirkungsforschung gegenwärtig empirisch umsetzen lässt. Aufbauend auf diesen konzeptionellen Überlegungen werden dann anhand der 335 kreisscharfen Regionen mit ARGEn für die ersten drei Quartale des Jahres 2006 exemplarisch Ausmaß, Struktur und Entwicklung der SGB II-Unterbeschäftigung jeweils im Vergleich zur registrierten SGB II-Arbeitslosigkeit untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende: Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II" (2007)

    Knuth, Matthias; Schweer, Oliver; Koch, Frank;

    Zitatform

    Knuth, Matthias, Frank Koch & Oliver Schweer (2007): Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II". (IAQ-Forschungsbericht 2007-01), Gelsenkirchen, 86 S.

    Abstract

    "Scheinbar geht es bei der Option um die Frage, welches Modell die Aufgaben nach dem SGB II besser erfüllt: ARGEn oder Optionskommunen. Unsere drei Fallstudien zeigen, dass beide Organisationsformen in der Startphase mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hatten: - gleichzeitige Umsetzung eines neuen Leistungsrechts und Aufbau einer neuen Organisation; - unterschiedliche, aber inadäquate EDV-Programme und -Infrastrukturen; - hohe Anforderungen an die statistische Datenerfassung; - unterschätzte Fallzahlen und daher unzureichende Personalausstattung; - große Anteile von fachfremdem und nur befristet eingestelltem Personal; - Das 'Fördern' kam zu kurz - es fehlten Kapazitäten und Konzepte, um die Mittel des Eingliederungstitels 2005 sinnvoll auszuschöpfen. Derzeit ist noch nicht abzusehen, welche Vorteile oder Hemmnisse jeweils überwiegen werden. Die politisch im Vordergrund stehende Frage, ob zkT (zugelassener kommunaler Träger) oder ARGEn erfolgreicher vermitteln, lenkt ab von der Frage, welche Form der Ansprache von Zielgruppen, welche Instrumente der Arbeitsförderung und welche Art der Organisation der Leistungsprozesse in welcher Situation wirksam sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Activation policies in Germany: from status protection to basic income support (2007)

    Konle-Seidl, Regina; Eichhorst, Werner; Grienberger-Zingerle, Maria;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina, Werner Eichhorst & Maria Grienberger-Zingerle (2007): Activation policies in Germany. From status protection to basic income support. (IAB-Discussion Paper 06/2007), Nürnberg, 76 S.

    Abstract

    Der Beitrag bietet einen Überblick über die schrittweise Umsetzung einer aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Dabei wird nicht nur auf die neuen Instrumente aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik eingegangen, sondern es werden auch die Auswirkungen dieses Wandels auf die politische Ökonomie, Verwaltung und Rechtsstruktur eines Wohlfahrtsstaates bismarckscher Prägung analysiert. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Veränderungen des System der status- und beschäftigungsorientierten Arbeitslosenunterstützung, welches für einen Großteil der Bevölkerung aufgegeben wurde. Inzwischen wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung verkürzt und die neu eingeführte Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung ist nicht länger einkommensabhängig. Der Druck auf die Arbeitslosen, eine Arbeit aufzunehmen, ist erheblich gestiegen, gleichzeitig haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Arbeitsförderung. Der Beitrag zieht eine vorläufige Bilanz der Auswirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik auf den Arbeitsmarkt sowie ihrer sozialen Auswirkungen. Abschließend werden mutmaßliche Entwicklungen zukünftiger Anpassungen diskutiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Erfolgsfaktoren zur weiteren Umsetzung des SGB II: ein Diskussionspapier (2007)

    Meier, Johannes; Michels, Yves;

    Zitatform

    Meier, Johannes & Yves Michels (2007): Erfolgsfaktoren zur weiteren Umsetzung des SGB II. Ein Diskussionspapier. Gütersloh, 56 S.

    Abstract

    Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung eines einheitlichen Kennzahlensets für die SGB II-Umsetzung. "Nachdem auch die ARGEn ein kennzahlengestütztes Steuerungssystem erarbeitet und implementiert haben, muss jetzt jenseits der unterschiedlichen organisatorischen Umsetzungsformen die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sichergestellt werden. Da bereits im Jahr 2008 eine Evaluation erfolgen soll, besteht Zeitdruck, den Prozess der weiteren Optimierung der Umsetzung des SGB II mit viel Kraft und Engagement aller Akteure voranzutreiben. In dem Band wollen wir einige Erfolgsfaktoren herausarbeiten, die nach unserer Erfahrung aus dem Jahr 2006 besonderer Aufmerksamkeit bedürfen." (IAB2)

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