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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Arbeitsmarktpolitische Instrumente"
  • Literaturhinweis

    Making work pay for the elderly unemployed: evaluating alternative policy reforms for Germany (2006)

    Haan, Peter; Steiner, Viktor;

    Zitatform

    Haan, Peter & Viktor Steiner (2006): Making work pay for the elderly unemployed. Evaluating alternative policy reforms for Germany. (IZA discussion paper 2424), Bonn, 29 S.

    Abstract

    Drei Ansätze arbeitsmarktpolitischer Refomen mit älteren Arbeitnehmern als Zielgruppe werden in dem Beitrag evaluiert: (i) Lohnsubventionen, (ii) negative Einkommenssteuer und (iii) eine Subventionierung der Sozialabgaben bei Niedriglöhnen. Für diese drei hypothetischen Reformen werden die Auswirkungen hinsichtlich Arbeitsanreiz, Erwerbsbeteiligung und Wohlfahrt analysiert. Die Grundlage hierfür ist ein detailliertes Mikro-Simulationsmodell für Deutschland, das ein strukturelles Modell der Erwerbsbeteiligung von Haushalten beeinhaltet. Die Ergebnisse zeigen, dass die simulierten Auswirkungen hinsichtlich Erwerbsbeteiligung für alle drei arbeitsmarktpolitischen Reformen ähnlich und mäßig ausfallen, nämlich in der Größenordnung zwischen 20.000 und 30.000 weiblichen Arbeitnehmern sowie zwischen 10.000 und 20.000 männlichen Arbeitnehmern. Außerdem weisen die Ergebnisse darauf hin, dass die Wohlfahrtseffekte für Lohnsubventionen am höchsten ausfallen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ein-Euro-Jobs: letzter Ausweg oder große Chance?: die Auswirkungen des Ein-Euro-Jobs auf den regulären Arbeitsmarkt. Eine Untersuchung mit Langzeitarbeitslosen (2006)

    Haustein, Matthias;

    Zitatform

    Haustein, Matthias (2006): Ein-Euro-Jobs: letzter Ausweg oder große Chance? Die Auswirkungen des Ein-Euro-Jobs auf den regulären Arbeitsmarkt. Eine Untersuchung mit Langzeitarbeitslosen. Marburg: Tectum Verlag, 118 S., Anhang.

    Abstract

    "Der Autor befasst sich mit den individuellen Auswirkungen von Ein-Euro-Jobs im Spannungsfeld von arbeitsmarktpolitischem System und den Lebenswelten langzeitsarbeitsloser Teilnehmer am Beispiel eines Chemnitzer Beschäftigungsträgers. Die vom Autor erstellte Bestandsaufnahme erforscht darüber hinaus die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Ein-Euro-Jobs. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Potenziale zur Sinn- und Identitätsstiftung sowie zur Chancenverbesserung am Arbeitsmarkt, die diese Beschäftigungsverhältnisse bieten. Die Ergebnisse sind für Sozialarbeiter und andere Mitarbeiter im Feld der Beschäftigungsförderung von besonderer Bedeutung, da sie Ansätze zur Weiterentwicklung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen aufzeigen. Insbesondere wird gezeigt, wie sich durch die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Langzeitarbeitslosen deren Erreichbarkeit und Akzeptanz von Hilfsangeboten verbessern lässt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsförderung für Langzeitarbeitslose: erste Befunde zu Eingliederungsleistungen des SGB III im Rechtskreis SGB II (2006)

    Heinemann, Sarah; Gartner, Hermann ; Jozwiak, Eva;

    Zitatform

    Heinemann, Sarah, Hermann Gartner & Eva Jozwiak (2006): Arbeitsförderung für Langzeitarbeitslose. Erste Befunde zu Eingliederungsleistungen des SGB III im Rechtskreis SGB II. (IAB-Forschungsbericht 03/2006), Nürnberg, 94 S.

    Abstract

    "Der Bericht präsentiert deskriptive Befunde zur Arbeitsförderung mit Maßnahmen des SGB III im Rechtskreis SGB II für das erste Halbjahr 2005. Im Zentrum des Berichts stehen die Entwicklung des Maßnahmeneinsatzes und die vergleichende Untersuchung der Teilnehmerstrukturen. Bisher wurden vor allem fünf Instrumente des SGB III zur Arbeitsförderung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger genutzt: Trainingsmaßnahmen, die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, Eingliederungszuschüsse, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Der Vergleich der Teilnehmerstrukturen mit dem Arbeitslosenbestand zeigt: Frauen sind in den Maßnahmen teilweise unterrepräsentiert. In Ostdeutschland ist der Maßnahmeneinsatz meist intensiver als in Westdeutschland. Jugendliche werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe überproportional häufig gefördert. Nur bei einzelnen Maßnahmen stehen Ältere, Ausländer oder Geringqualifizierte im Mittelpunkt der Förderung. Die Ergebnisse stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Daten der kommunalen Träger noch nicht vollständig in die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit eingegangen sind. Denn die unterschiedlichen Verfahren der Datenerfassung müssen erst noch integriert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Heinemann, Sarah; Gartner, Hermann ;
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  • Literaturhinweis

    Eingliederungszuschüsse: Förderumfang, Strukturen und Effektivität (2006)

    Heinemann, Sarah; Stephan, Gesine ; Jaenichen, Ursula;

    Zitatform

    Heinemann, Sarah, Ursula Jaenichen & Gesine Stephan (2006): Eingliederungszuschüsse: Förderumfang, Strukturen und Effektivität. In: Bundesarbeitsblatt H. 3, S. 4-10.

    Abstract

    "Der Eingliederungszuschuss ist eines der quantitativ wichtigen Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Wohl im Zuge der Hartz-Reformen wurde allerdings ab 2003 der Förderumfang zurückgenommen, gleichzeitig zeichnet sich ein deutlicher Trend zu kürzeren Förderdauern ab. Die Verbleibsanalyse konzentrierte sich auf die individuellen Beschäftigungschancen von Personen, die im 1. Quartal 2002 in eine Förderung eingetreten sind. Das Ergebnis: Eingliederungszuschüsse sind auf individueller Ebene effektiv - sie tragen dazu bei, bei den Geförderten Eintrittsbarrieren in Arbeit abzubauen und unterstützen die dauerhafte Eingliederung auch von Personen mit Vermittlungshemmnissen. Vor einer zu großzügigen Vergabe von Lohnkostenzuschüssen ist dennoch zu warnen: Mitnahme-, Substitutions- oder Verdrängungseffekte können die gewünschten Effekte konterkarieren. Mit Einführung des neuen EGZ wurden zum 1. Januar 2004 die Förderkonditionen für einzelne Zielgruppen in unterschiedlichem Ausmaß verändert. Ob dies einen Einfluss auf die Wirksamkeit des Förderinstruments hatte, kann in zukünftigen Verbleibsuntersuchungen analysiert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Chancen für Langzeitarbeitslose verbessern: Mehr und bessere öffentlich geförderte Beschäftigung (2006)

    Hiller-Ohm, Gabriele; Lüttmann, Björn;

    Zitatform

    Hiller-Ohm, Gabriele & Björn Lüttmann (2006): Chancen für Langzeitarbeitslose verbessern: Mehr und bessere öffentlich geförderte Beschäftigung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 10, S. 330-334.

    Abstract

    "Auf dem Arbeitsmarkt zeichnet sich Entspannung ab. Die Arbeitslosenzahlen sinken. Konjunkturaufschwung und Beschäftigungsschub eröffnen vor allem kurzzeitarbeitslosen Menschen neue Chancen. Für viele ältere Arbeitsuchende und für Langzeitarbeitslose bleiben die Türen zum Arbeitsmarkt jedoch weiterhin verschlossen. Deshalb wird nach Meinung der Autoren nicht nur ein zweiter Arbeitsmarkt benötigt, der als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt funktioniert. Auch die Schaffung eines 'dritten' Arbeitsmarktes für diejenigen, die langfristig keine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt finden, müsse angepackt werden. Der Beitrag befasst sich damit, wie mehr und bessere öffentlich geförderte Beschäftigung geschaffen werden kann." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche im SGB II: von der Massenware zum Qualitätsprodukt (2006)

    Hofmann, Tina;

    Zitatform

    Hofmann, Tina (2006): Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche im SGB II. Von der Massenware zum Qualitätsprodukt. In: Jugend, Beruf, Gesellschaft, Jg. 57, H. 1, S. 28-32.

    Abstract

    "Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche sind in der Fachdebatte der Jugendsozialarbeit umstritten. Ungeachtet dessen haben sich Träger der Jugendsozialarbeit in 2005 am massenhaften Aufbau dieser Arbeitsgelegenheiten aktiv beteiligt. Mit diesem Beitrag werden ein Rückblick auf die Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche im vergangenen Jahr und Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung gegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante: viele Zielgruppen werden noch vernachlässigt (2006)

    Hohmeyer, Katrin; Schöll, Christoph; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Hohmeyer, Katrin, Christoph Schöll & Joachim Wolff (2006): Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante. Viele Zielgruppen werden noch vernachlässigt. (IAB-Forschungsbericht 22/2006), Nürnberg, 60 S.

    Abstract

    "Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante stehen seit Einführung des SGB II im Jahre 2005 als ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsloser Bezieher von ALG II erhöht werden soll. Im ersten Jahr wurden über 25.000 Hilfebedürftige durch dieses Instrument gefördert. Wir betrachten in dem Beitrag, wie Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante ausgestaltet sind und welche Personengruppen gefördert werden. Im Gegensatz zum 'Ein-Euro-Job' sind diese Arbeitsgelegenheiten in der Regel Vollzeitstellen und unterliegen der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Die Teilnahme an solchen Maßnahmen dauert häufig nicht länger als sechs Monate und nur in ganz wenigen Fällen länger als ein Jahr. Wir gehen insbesondere der Frage nach, ob die vorgeschriebene Nachrangigkeit von Arbeitsgelegenheiten gegenüber Arbeit, Ausbildung und anderen Maßnahmen in einer Konzentration der Förderung auf Problemgruppen des Arbeitsmarktes zum Ausdruck kommt. Dies ist allerdings für viele Gruppen mit geringen Chancen auf eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt wie Ältere nicht der Fall. Unsere Auswertungen auf der Grundlage von Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit kommen zu dem Ergebnis, dass einzig die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren besonders stark gefördert wird. Dabei liegt eine noch höhere Konzentration auf diese Zielgruppe vor als bei den Zusatzjobs. Dies ist möglicherweise mit den höheren Erwartungen an die Bruttoeingliederungserfolge zu erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohmeyer, Katrin; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Kombilöhne in Deutschland: neue Wege, alte Pfade, Irrweg? (2006)

    Jaehrling, Karen; Hieming, Bettina; Kaltenborn, Bruno; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Jaehrling, Karen & Claudia Weinkopf (2006): Kombilöhne in Deutschland. Neue Wege, alte Pfade, Irrweg? (Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung), Bonn, 78 S.

    Abstract

    "In der nicht selten verkürzt geführten öffentlichen Auseinandersetzung wird häufig übersehen, dass es bereits eine Vielzahl von Regelungen mit Kombilohn-Charakter gibt. Durch die Arbeitsmarktreform und die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem einheitlichen System der Grundsicherung existiert ein allgemeiner flächendeckender und unbefristeter Kombilohn, der niedrige Erwerbseinkommen im Haushaltskontext bedarfsgeprüft auf ein Mindestniveau aufstockt. Neben weiteren Regelungen (z.B. Zuverdienst zum Arbeitslosengeld, Einstiegsgeld, Kinderzuschlag) stellen die 6,5 Mio. Minijobs, die für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei sind, die zahlenmäßig größte Variante dar. Neben dem Problem hoher Kosten bzw. fehlender Einnahmen und damit der Belastung der Staats- und Sozialhaushalte stellt sich die Frage, ob durch die Ausweitung von Kombilöhnen die Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung verbessert und zusätzliche Arbeitsplätze im Segment einfacher Tätigkeiten angeboten und besetzt werden. Zur Beantwortung dieser Fragen greift die Expertise u.a. die Ergebnisse aus Modellprojekten, die in den 90er Jahren zu Kombilohnkonzepten in Deutschland durchgeführt wurden, auf. Sie konnten weder den Nachweis erbringen, dass dies ein geeignetes Instrument zur Ausweitung der Beschäftigung ist, noch bestätigen, dass eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungschancen benachteiligter Arbeitsloser eingetreten ist. Eine flächendeckende Einführung wäre zudem mit erheblichen Kosten verbunden. Da die aktuell diskutierten Konzepte durchaus neue Vorschläge zur Ausgestaltung von Kombilöhnen beinhalten, setzen sich die AutorInnen damit ausführlich auseinander und loten mögliche Effekte aus. Am Beispiel der USA, Großbritannien und Frankreich werden darüber hinaus unterschiedliche Systeme und Reformpfade für die Anwendung von Kombilöhnen verdeutlicht. Je nach Ausgestaltung der Mindestlöhne und in Abhängigkeit von den sozialpolitischen Zielsetzungen erfüllen Kombilöhne - hier jeweils verknüpft mit gesetzlichen Mindestlöhnen - unterschiedliche Funktionen. Ihre Wirkung, insbesondere auf die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung, lässt sich aber in keinem dieser Länder eindeutig bestimmen. Da Kombilöhne häufig familien- und kinderbezogene Leistungen umfassen, zeigt sich eine Tendenz zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit Alleinerziehender. In Frankreich ist die Erwerbsquote von Geringqualifizierten angestiegen; allerdings war hier die Förderung der Arbeitgeberseite mit erheblichen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund dieser Analysen und der Auswertung bisheriger Erfahrungen aus dem In- und Ausland plädieren die AutorInnen dafür, die bestehenden Regelungen der Grundsicherung weiterzuentwickeln, statt neue zusätzliche Kombilöhne einzuführen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration oder Haushaltskonsolidierung?: Interessen, Zielkonflikte und Ergebnisse kommunaler Beschäftigungspolitik (2006)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2006): Arbeitsmarktintegration oder Haushaltskonsolidierung? Interessen, Zielkonflikte und Ergebnisse kommunaler Beschäftigungspolitik. (Städte und Regionen in Europa 14), Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwissenschaften, 216 S.

    Abstract

    "Die Autorin untersucht Strategien, Strukturen und Ergebnisse kommunaler Beschäftigungspolitik. Sie arbeitet vorhandenes Wissen über deren Möglichkeiten und Grenzen systematisch auf und analysiert die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse sowie die Wirkungen von Beschäftigungsförderung am Beispiel der Stadt Halle (Saale). Aus den Ergebnissen der Literaturrecherche und der Fallstudie leitet sie Anforderungen an lokale Akteure für erfolgreiche Beschäftigungspolitik unter den Bedingungen von 'Hartz IV' ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Reform der Reform: Ist Hartz IV ein Kombilohnmodell? (2006)

    Knabe, Andreas ; Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Joachim Weimann (2006): Die Reform der Reform: Ist Hartz IV ein Kombilohnmodell? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 438-440. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5

    Abstract

    Der nach dem Bericht der Bundagentur für Arbeit im Juni 2006 verzeichnete Rückgang der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit wurde nach Meinung der Autoren vorschnell als 'Wende am Arbeitsmarkt' interpretiert, da er nicht mit einem Ansteigen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse verbunden war. 'Die angebliche Wende auf dem Arbeitsmarkt entpuppt sich als eine Mixtur aus statistischen Einmaleffekten und dem verstärkten Einsatz von Ein-Euro-Jobs, also vollständig staatlich subventionierter Arbeit.' Die Hoffnungen der Arbeitsmarktpolitiker, dass die Hinzuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-Empfänger dazu führen würden, dass diese verstärkt auf den ersten Arbeitsmarkt drängen, was dann zu fallenden Löhnen und damit zu höherer Arbeitsnachfrage führen würde, haben sich nicht erfüllt. Der in den Hinzuverdienstmöglichkeiten angelegte Kombilohneffekt führt in eine Richtung, die der eigentlichen Intention entgegengesetzt ist. Anstatt Anreize zur Aufnahme einer Arbeit zu schaffen, mit der ALG-II-Bezieher substantielle Teile ihres Lebensunterhaltes selbst verdienen können, führt der praktizierte Weg 'geradewegs in die Teilzeitfalle'. Der Beitrag erläutert das Modell der 'Magdeburger Alternative', welches Sanktionsmöglichkeiten mit der Bindung von Lohnzuschüssen an Vollzeitstellen kombiniert, Mechanismen zur Verhinderung von Verdrängung nicht subventionierter Arbeit durch subventionierte Bruttolohnbezieher beinhaltet und die 'Teilzeitfalle', in die die Arbeitsmarktpolitik nach Meinung der Autoren gelaufen ist, vermeidet. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Von der Reduzierung zur Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials: Ansätze zur Integration von inaktiven und arbeitslosen Sozialleistungsbeziehern im internationalen Vergleich (2006)

    Konle-Seidl, Regina; Lang, Kristina;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina & Kristina Lang (2006): Von der Reduzierung zur Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials. Ansätze zur Integration von inaktiven und arbeitslosen Sozialleistungsbeziehern im internationalen Vergleich. (IAB-Forschungsbericht 15/2006), Nürnberg, 69 S.

    Abstract

    In den "beschäftigungspolitisch erfolgreichen" Ländern Dänemark, Niederlande, Großbritannien und Schweden sind nicht nur die Arbeitslosenquoten gering und die Beschäftigungsquoten hoch, sondern auch die Inaktivitätsquoten von Sozialleistungsempfängern liegen erheblich über dem deutschen Niveau. Eine weniger eng gefasste Definition von Erwerbsfähigkeit, die großzügigere Ausgestaltung "passiver" Sozialleistungen und der permissive Zugang zu diesen Leistungssystemen, haben dazu geführt, dass in den Nachbarländern in den 80er und 90er eine stärkere sozialstaatlich subventionierte Verknappung des Arbeitsangebotes über Erwerbsunfähigkeit und Krankheit als in Deutschland erfolgte. Steigende Unter- bzw. Nichtbeschäftigung in den "Beschäftigungswunderländern" ging einher mit sinkenden offiziellen Arbeitslosenzahlen. Immer höhere Ausgaben für nichtaktive Sozialleistungsbezieher und eine teils bereits akute und - aufgrund des demographischen Wandels künftig größer werdende - Arbeitskräfteknappheit haben jüngst in allen vier Ländern zu einem Kurswechsel in Richtung Mobilisierung dieses latenten Erwerbspersonenpotentials geführt. Dabei wird die in der Vergangenheit primär auf die Arbeitslosengeldbezieher angewandte Aktivierungspolitik der "Rechte und Pflichten" nun auch auf die anderen Sozialleistungsbezieher ausgedehnt. Mit einem differenzierten Fallmanagement gepaart mit finanziellen Anreizen bei Beschäftigungsaufnahme, versuchen die Vergleichsländer mehr Inaktive wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen. Da internationale Ansätze mit einer Art "zweiten" Aktivierung von einem so breiten Personenkreis, wie er durch das SGB II abgedeckt ist, erst am Anfang stehen, können bislang nur begrenzt Aussagen über die Erfolgsaussichten der Integration von relativ arbeitsmarktfernen Problemgruppen in anderen Ländern gemacht werden. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Schwarzbuch Hartz IV: sozialer Angriff und Widerstand. Eine Zwischenbilanz (2006)

    Kopp, Hagen; Jäger, Frank; Wompel, Mag; Allex, Anne; Binger, Tom; Pandorf, Ralf; Fetzer, Dorothee; Rein, Harald; Hartmann, Detlef; Schlaak, Oskar; Eberle, Anne; Strotmann, Martin; Bernheim, Anne; Thome, Harald; Geiselmann, Ulrike; Wehring, Lutz;

    Abstract

    Die Beiträge des Sammelbandes formulieren eine fundamentale Kritik an Hartz IV aus der Perspektive linksalternativer Aktivistinnen und Aktivisten, die das Ziel verfolgen, den 'Widerstand gegen das beschleunigte Verarmungs- und Verunsicherungsprogramm' zu unterstützten. Die politische Analyse widmet sich unter anderem dem Profiling und Ein-Euro-Jobs, und konzentriert sich darauf, deren 'disziplinierenden und entrechtenden Charakter' herauszustellen. Außerdem werden 'eine Reihe konkreter Tipps und Tricks für Arbeitslose' zusammengestellt, die Handlungsmöglichkeiten zum individuellen Widerstand aufzeigen, unter anderem bei 'Zwangsdiensten' sowie 'bei verschärfter Verfolgungsbetreuung durch den sozialschnüffelnden Prüfdienst'. Daneben enthält das Buch die Auswertung einer bis Ende 2005 durchgeführten bundesweiten Befragung von Arbeitslosen zu ihrer Situation und ihren Erfahrungen. 'Eine besondere Bedeutung misst das Buch den Prozessen der Selbstorganisation innerhalb der Sozialproteste zu, die sich unabhängig von gewerkschaftlichen Positionen entwickeln, ohne dabei basisdemokratische Initiativen aus den Augen zu verlieren.' (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik: welche Rolle spielt die Weiterbildung (noch)? (2006)

    Kruppe, Thomas ;

    Zitatform

    Kruppe, Thomas (2006): Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Welche Rolle spielt die Weiterbildung (noch)? In: H. Loebe & E. Severing (Hrsg.) (2006): Weiterbildung auf dem Prüfstand : mehr Innovation und Integration durch neue Wege der Qualifizierung (Wirtschaft und Weiterbildung, 40), S. 51-58.

    Abstract

    Die Förderung beruflicher Weiterbildung Arbeitsloser wird von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des SGB III als rechtliche Grundlage für die Arbeitsförderung durchgeführt. Seit Beginn 2005 kam darüber hinaus die Trägerschaft für Leistungen nach dem SGB II hinzu. Der Beitrag beschreibt die Veränderungen in der Förderung der beruflichen Weiterbildung, die sich durch die im 'neuen Steuerungsmodell' der BA formulierten Vorgaben der Politik (Optimierung der Geschäftsprozesse, bessere Wirkung des Instrumenteneinsatzes der aktiven Arbeitsmarktpolitik, wirkungsorientierter Haushalt, geringerer Mitteleinsatz und Reduzierung der Kosten) für die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen und ihre Beurteilungskriterien (Monitoring/Evaluation) ergeben. Er gelangt dabei u.a. zu folgenden Schlussfolgerungen: "Der Umbau der Förderung beruflicher Weiterbildung ist gleichzeitig ein selektiver Abbau." Politisch gesetzte Ziele zwingen die Bundesagentur für Arbeit zu einer eher kurzfristigen Sicht, bei der langfristige Wirkungen und weitergehende Effekte vernachlässigt werden. Es wird gefordert, die Förderung beruflicher Weiterbildung Arbeitsloser (nach SGB III) von der Betragsfinanzierung auf eine Steuerfinanzierung umzustellen und sie gleichzeitig in eine Gesamtstrategie des lebenslangen Lernens einzubetten. Die Bedeutung der beruflichen Fortbildung bereits in den Betrieben wird betont. "Die Förderung beruflicher Weiterbildung bereits Arbeitsloser sollte immer nur die letzte aller Möglichkeiten sein." (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kruppe, Thomas ;
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  • Literaturhinweis

    Förderung mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II: erste Befunde zur Implementation und Deskription (2006)

    Noll, Susanne; Wolff, Joachim; Nivorozhkin, Anton ;

    Zitatform

    Noll, Susanne, Joachim Wolff & Anton Nivorozhkin (2006): Förderung mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II. Erste Befunde zur Implementation und Deskription. (IAB-Forschungsbericht 23/2006), Nürnberg, 39 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) II wurde das Einstiegsgeld (§ 29 SGB II) geschaffen. Durch dieses Instrument können arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zum Vollerwerb finanziell unterstützt werden. Der Bericht befasst sich mit der institutionellen Ausgestaltung und Umsetzung der Förderung sowie den Teilnehmerstrukturen. Durch Einstiegsgeld werden im Vergleich zu anderen aktiven arbeitsmarktpolitischen Instrumenten bislang nur wenige bedürftige Personen gefördert (rund 20.000 Eintritte in 2005). In Westdeutschland überwiegt dabei die Gründungsförderung. In Ostdeutschland spielt auch die 'Kombilohnvariante' eine Rolle. Es gibt viele mögliche Erklärungen für die geringe Zahl der Förderfälle: Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen womöglich zum Teil erst durch andere Maßnahmen an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, bevor eine Einstiegsgeldförderung effektiv wäre. Die Förderbeträge könnten zu niedrig sein, damit sie das Risiko eines Start-Ups wagen. Ein geringes Angebot an Vollzeitstellen im Niedriglohnbereich mag die niedrige Anzahl der Kombilohnförderungen (weniger als 15 Prozent der Eintritte in 2005) erklären. Viele weitere Ursachen sind denkbar. Die Teilnehmerstrukturen zeigen, dass einige Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen (wie Ältere ab 50 Jahre und Geringqualifizierte) in beiden Fördervarianten unterproportional vertreten sind. Dies mag für die Gründungsförderung daran liegen, dass Gründungsvorhaben bei arbeitsmarktnahen Personen mehr Aussicht auf Erfolg haben. Dennoch hat beispielsweise die Hartz-Evaluation gezeigt, dass einige arbeitsmarktferne Gruppen durch die Gründungsförderung des SGB III ihre Arbeitsmarktchancen stärker verbessern als arbeitsmarktnahe Personen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim; Nivorozhkin, Anton ;
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  • Literaturhinweis

    Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfebedürftige: Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2005 (2006)

    Papenroth, Christiane;

    Zitatform

    Papenroth, Christiane (2006): Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfebedürftige. Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2005. Nürnberg, 22 S.

    Abstract

    Mit dem 'Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)' wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige durch eine einheitliche Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Anspruch auf die neue Leistung haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Neben der Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unterstützen die Träger der Grundsicherung erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Dazu können Leistungen zur Eingliederung erbracht werden. Eine dieser Leistungen ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach § 16 Absatz 3 SGB II. Dem Sonderbericht liegen die endgültigen Ergebnisse der BA-Förderstatistik mit Datenstand zum Zähltag des Berichtsmonats März 2006 zu Grunde. Er gibt einen Überblick über die Entwicklung von Eintritten und Beständen im Jahresverlauf 2005, aufgeteilt nach 'Initiative für Arbeitslosenhilfeempfänger' und 'Arbeitsgelegenheiten nach §16 Absatz 3 SGB II', regionalen Unterschiede, Strukturen der Teilnehmer bei Eintritt und Strukturen der Maßnahmen. Im Berichtszeitraum gab es insgesamt 630.000 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten, der Frauenanteil liegt bei 39,3 Prozent, 25 Prozent aller Eintritte sind Jüngere unter 25 Jahren und die Stellen für Arbeitsgelegenheiten konzentrieren sich auf die Bereiche Gesundheits-, Sozialwesen, Erziehung und Unterricht und Erbringung von Dienstleistungen. Auf 100 SGB II-Arbeitslose kamen durchschnittlich 11 Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Vorrang für die Eingliederungsförderung?: der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nach dem SGB II (2006)

    Reissert, Bernd;

    Zitatform

    Reissert, Bernd (2006): Vorrang für die Eingliederungsförderung? Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nach dem SGB II. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 428-429. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5

    Abstract

    In der Grundsicherung für Arbeitssuchende gilt nach dem SGB II eindeutig der Vorrang arbeitsmarktpolitischer Förderung vor der Gewährung von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Mittel für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen im Rahmen des SGB II werden vom Bundeshaushalt bereitgestellt. Die Bundesmittel sind in einem Eingliederungsbudget konzentriert und werden von dort nach einem Schlüssel auf die Träger der Grundsicherung vor Ort verteilt. Im Jahre 2005 wurden die bereitgestellten Eingliederungsmittel nur gut zur Hälfte ausgeschöpft, wobei der Bindungsgrad in Westdeutschland mit 40 bis 45 Prozent deutlich niedriger war als in Ostdeutschland. Die Bundesregierung begründet den geringen Ausschöpfungsgrad mit 'Anlaufschwierigkeiten' beim Aufbau der Organisationseinheiten zur Umsetzung der Grundsicherung. Der Beitrag macht Angaben zur Zahl der im Jahre 2005 durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Rahmen der Grundsicherung geförderten Personen und die am stärksten genutzten Instrumente. Hierbei handelt es sich um beschäftigungsschaffende Maßnahmen wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten. Qualifizierungsmaßnahmen und von externen Trägern geleistete Vermittlungshilfen folgen mit erheblichem Abstand. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Kölner Vorschlag der Gemeinnützigen Beschäftigung: Fördern durch Anerkennung und Beschäftigungschancen, nicht durch Subventionen (2006)

    Roth, Steffen J.;

    Zitatform

    Roth, Steffen J. (2006): Der Kölner Vorschlag der Gemeinnützigen Beschäftigung. Fördern durch Anerkennung und Beschäftigungschancen, nicht durch Subventionen. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 55, H. 2, S. 182-197.

    Abstract

    Der Autor kritisiert, dass die Protagonisten der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente sich auf den Ansatz konzentrieren, es gäbe zu wenig finanzielle Anreize für die Aufnahme einer Arbeit im Niedriglohnsektor. Er betont, dass dieser Ansatz die Situation sehr vereinfacht darstellt und nicht zu einem angemessenen Verständnis der komplexen Realität beiträgt: Es gibt nicht-finanzielle Arbeitsanreize und auch langfristige Begründungen für die Annahme von Arbeitsangeboten, auch wenn damit die Arbeitnehmer kurzfristig ihr verfügbares Einkommen nicht erhöhen können. Das Kölner Modell der 'Gemeinnützigen Beschäftigung', eine Art kommunaler Dienstleistung, hat die Zielgruppe derjenigen Empfänger von Transferleistungen im Blick, die arbeiten wollen ohne weitere Zuschüsse zu erhalten, weil sie aus verschiedenen Gründen nach Gelegenheiten suchen, produktiv zu sein. Roth betont, dass es diese Menschen ganz besonders verdienen bei ihren Anstrengungen zur Selbsthilfe unterstützt zu werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass die 'Gemeinnützige Beschäftigung' ohne die schwerwiegenden Nebenwirkungen der 'Ein-Euro-Jobs' funktioniert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Indikator gesteuerte Verteilung von Eingliederungsmitteln im SGB II: Erfolgs- und Effizienzkriterien als Leistungsanreiz? (2006)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2006): Indikator gesteuerte Verteilung von Eingliederungsmitteln im SGB II. Erfolgs- und Effizienzkriterien als Leistungsanreiz? (IAB-Discussion Paper 26/2006), Nürnberg, 37 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Bund die Finanzierung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für die Leistungsempfänger nach dem SGB II übernommen. Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die 439 Leistungsträger in Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen findet über einen Indikator statt, der den Finanzbedarf der Träger in Abhängigkeit vom regionalen Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem regionalen Problemdruck in den Kreisen berücksichtigt. Im ersten Teil des Aufsatzes wird der Indikator zur Verteilung der SGB II-Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik vorgestellt, der für die Verteilung der Eingliederungsmittel 2005 und 2006 verwendet wurde. Im zweiten Teil werden Möglichkeiten und Probleme für eine Weiterentwicklung des Indikators zur Berücksichtigung von Erfolgs- oder Effizienzkriterien als finanziellem Leistungsanreiz für die Träger diskutiert. Zu erwarten sind Korrelationsprobleme zwischen der bisher verwendeten Grundsicherungsquote als Problemdruckindikator und möglichen Erfolgs- und Effizienzindikatoren. Daher wird eine Erweiterung der Verteilungsformel um einen relativen Erfolgs- oder Effizienzindikator vorgeschlagen und entwickelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne: Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion (2006)

    Satilmis, Ayla;

    Zitatform

    Satilmis, Ayla (2006): Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne. Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion. In: A. Beier, K. Eicker-Wolf, S. Körzell & A. Truger (Hrsg.) (2006): Investieren, sanieren, reformieren ? : die Wirtschafts- und Sozialpolitik der schwarz-roten Koalition, S. 87-109.

    Abstract

    Der Beitrag diskutiert arbeitsmarktpolitische Konzepte im Zusammenhang mit der Ausweitung des Niedriglohnbereiches. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die in der öffentlichen Debatte kursierenden Vorschläge und Konzeptionen zu Kombilöhnen und Mindestlöhnen, die damit verbundenen Erwartungen und ihre beschäftigungs- und sozialpolitischen Implikationen. Unter Hinzuziehung internationaler Erfahrungen und Erkenntnisse werden Chancen und Risiken der avisierten Strategien und Maßnahmen geprüft. Abschließend werden Eckfeiler eines Lösungskonzepts formuliert, das in der Lage ist, der Tendenz zur Prekarisierung von Arbeits- und Lebensbedingungen Grenzen zu setzen. Voraussetzung dafür sind nach Auffassung der Autorin die Einführung von branchenübergreifenden Mindestlohnregelungen sowie die politische Unterstützung für Ansätze, gesellschaftlich unentbehrliche Arbeiten in komplexe Tätigkeiten und Berufsbilder zu integrieren und den Anteil regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auszubauen und nicht eine pauschale Förderung von 'einfachen' Dienstleistungen durch Kombilöhne. (IAB)

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    Kombilohn oder Workfare - Eine Frage der Grundsicherung (2006)

    Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar (2006): Kombilohn oder Workfare - Eine Frage der Grundsicherung. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 55, H. 2, S. 198-208.

    Abstract

    Nach Ansicht des Autors ist das deutsche Wohlfahrtssystem verantwortlich für relativ hohe implizite Mindestlöhne. Speziell für geringqualifizierte Arbeitnehmer gibt es nur geringe Anreize, Jobangebote anzunehmen. Diesem Problem mit Lohnsubventionen für niedrigbezahlte Jobs beizukommen, erscheint wenig vielversprechend. Wegen der Höhe des staatlich garantierten Grundeinkommens, würden zusätzliche Lohnsubventionen zwar mit hohen Kosten aber nur geringen Auswirkungen verbunden sein. Workfare erweist sich als eine höchst effiziente Alternative, wird aber nur ohne zusätzliche Lohnzuschüsse funktionieren. (IAB)

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    Kombilöhne - Zwischen Illusion und Wirklichkeit (2006)

    Schäfer, Claus; Logeay, Camille; Zwiener, Rudolf; Rietzler, Katja; Greulich, Angela; Truger, Achim; Leiber, Simone; Schulten, Thorsten; Horn, Gustav; Seifert, Hartmut; Bothfeld, Silke; Seine, Britta;

    Zitatform

    Schäfer, Claus, Camille Logeay, Rudolf Zwiener, Katja Rietzler, Angela Greulich, Achim Truger, Simone Leiber, Thorsten Schulten, Gustav Horn, Hartmut Seifert, Silke Bothfeld & Britta Seine Schäfer, Claus, Camille Logeay, Rudolf Zwiener, Katja Rietzler, Angela Greulich, Achim Truger, Simone Leiber, Thorsten Schulten, Gustav Horn, Hartmut Seifert, Silke Bothfeld & Britta Seine (sonst. bet. Pers.) (2006): Kombilöhne - Zwischen Illusion und Wirklichkeit. (IMK Report 08), Düsseldorf, 11 S.

    Abstract

    "Die nach wie vor unbefriedigende Lage am Arbeitsmarkt lässt die dringlichen Rufe nach tragfähigen Konzepten zur Überwindung der tief greifenden Beschäftigungskrise nicht verstummen. In jüngster Zeit wächst vor allem die Zahl jener Vorschläge, die mit Hilfe von sogennanten Kombilöhnen vor allem die Beschäftigungschancen von niedrig Qualifizierten merklich steigern wollen. In dem Report werden die wichtigsten Vorschläge vorgestellt und in theoretischer und empirischer Hinsicht anhand verschiedener Kriterien geprüft. Dabei zeigt sich, dass die Umsetzung der Modelle eine Reihe gravierender Probleme birgt, die die erhofften Beschäftigungseffekte verhindern. Stattdessen ist mit einer massiven Belastung der öffentlichen Haushalte zu rechnen, die für Gesamtnachfrage, Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarkt kontraproduktiv ist. Damit sehen das IMK und das WSI ähnlich wie andere Kritiker, dass sich flächendeckende und unbefristete Kombilöhne als Belastung statt als Vorteil erweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Arbeit fördern, nicht Nichtstun: "Magdeburger Alternative": Wie Kombilohn funktionieren kann (2006)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2006): Arbeit fördern, nicht Nichtstun. "Magdeburger Alternative": Wie Kombilohn funktionieren kann. In: WZB-Mitteilungen H. 114, S. 8-10.

    Abstract

    "In Deutschland wird intensiv über die Einführung von Kombilöhnen diskutiert, die die Arbeitskosten für die Unternehmen verringern, ohne die Nettoarbeitseinkommen zu senken. So bestechend einfach der Grundgedanke, so schwer scheint die Umsetzung in der Praxis. Dieser Beitrag stellt mit der 'Magdeburger Alternative' ein Konzept vor, das mit flächendeckender Einführung und unbefristeter Gültigkeit auf politische Unterstützung und schnelle Erfolge setzt und damit die Voraussetzungen für ein Erfolg versprechendes Kombilohnmodell in Deutschland erfüllt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Die Hartz-Gesetze - Enttäuschte Hoffnungen und neue Probleme (2006)

    Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Seifert, Hartmut (2006): Die Hartz-Gesetze - Enttäuschte Hoffnungen und neue Probleme. (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf u.a., 21 S.

    Abstract

    "Beschäftigungspolitisch fällt die Bilanz der Hartz-Gesetze mager aus. Die ursprünglichen Erwartungen, mit dem groß angelegten Reformwerk die Dauermisere am Arbeitsmarkt spürbar lindern zu können, haben sich nicht erfüllt. Vielmehr zeichnen sich neue Probleme ab. Die Förderung atypischer Beschäftigung erhöht zwar die Flexibilität am Arbeitsmarkt, verringert aber nicht die Arbeitslosigkeit, sondern steigert die sozialen Risiken. Zugleich wird die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme gefährdet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Aktivierende Sozialhilfe 2006: das Kombilohn-Modell des ifo Instituts (2006)

    Sinn, Hans-Werner; Meister, Wolfgang; Ochel, Wolfgang; Werding, Martin ; Holzner, Christian;

    Zitatform

    Sinn, Hans-Werner, Christian Holzner, Wolfgang Meister, Wolfgang Ochel & Martin Werding (2006): Aktivierende Sozialhilfe 2006. Das Kombilohn-Modell des ifo Instituts. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 59, H. 2, S. 6-27.

    Abstract

    "Am 26. Januar 2006 stellte das ifo Institut im Rahmen einer Bundespressekonferenz die aktualisierte Version des ifo Kombilohn-Modells 'Aktivierende Sozialhilfe' vor, das eine Alternative zum heutigen Lohnersatzmodell bietet. Das ifo-Modell eröffnet bei verringerten fiskalischen Kosten langfristig bis zu 3,2 Millionen gering qualifizierten Arbeitslosen neue Beschäftigungschancen. Das bisherige System existentsicherender Sozialleistungen, aktuell das Arbeitslosengeld II, schafft ein anhaltendes Hindernis für mehr Beschäftigung gering Qualifizierter. Grund dafür sind die relativ hohen Leistungen an erwerbsfähige Personen, die weiterhin arbeitslos sind, und die hohen Transferentzugsraten, die die Aufnahme einer regulären Beschäftigung bestrafen. Das ifo-Modell eröffnet einen gangbaren und finanzierbaren Weg, dieses Hindernis durch eine Umstrukturierung der staatlichen Lohnersatzleistungen zu Kombilöhnen zu beseitigen. Es beendet das derzeitige Konkurrenzverhältnis zwischen Sozialstaat und privaten Arbeitgebern und ermöglicht eine sozialpolitisch akzeptable Anpassung der deutschen Lohnstruktur, insbesondere der Löhne für gering Qualifizierte, an die internationale Lohnkonkurrenz." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)

    Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. In: D. J. Snower, R. Winkelmann & K. F. Zimmermann (Hrsg.) (2006): The effects of globalization on national labor markets : diagnosis and therapy (Beihefte der Konjunkturpolitik, 57, Applied Economics Quarterly Supplement, 57), S. 115-130.

    Abstract

    Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientierte Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)

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    The Targeted Negative Income Tax (TNIT) in Germany: evidence from a quasi experiment (2006)

    Spermann, Alexander; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Spermann, Alexander & Harald Strotmann (2006): The Targeted Negative Income Tax (TNIT) in Germany. Evidence from a quasi experiment. (IZA discussion paper 2067), Bonn, 47 S.

    Abstract

    "We report empirical evidence from the first field experiments to be conducted in Germany with program and control groups between 1999 and 2002. The evaluated program called 'Targeted Negative Income Tax (TNIT)' is a time-restricted employee subsidy for means-tested welfare recipients. We focus on a unique data set on welfare recipients in Mannheim and estimate the treatment effect of TNIT on participation probability. The average treatment effect is significant and lies between 6.6 and 6.8 percentage points. Since January 1st, 2005, TNIT can be offered to all means-tested long-term unemployed people in Germany by public case managers." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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    Der Kombilohn: Chancen, Gefahren und Erfahrungen aus Modellversuchen (2006)

    Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Spermann, Alexander (2006): Der Kombilohn. Chancen, Gefahren und Erfahrungen aus Modellversuchen. In: Wirtschaftspolitische Blätter, Jg. 53, H. 2, S. 173-189.

    Abstract

    "In diesem Jahr startete die österreichische Bundesregierung einen Modellversuch zum Kombilohn. Kombi steht für die Kombination aus einem Einkommen, das in der Privatwirtschaft erzielt wird, und staatlichen Zuschüssen, die an den Arbeitnehmer und/ oder den Arbeitgeber gehen. In diesem Beitrag werden die Chancen und Risiken eines Kombilohnes herausgearbeitet sowie die wichtigsten Ergebnisse internationaler Modellversuche mit Vergleichsgruppen berichtet. Dabei wird zwischen zeitlich befristeten und zeitlich unbefristeten Kombilöhnen unterschieden. Es zeigt sich, dass die Ausgestaltung und die Implementation eines Kombilohnes von entscheidender Bedeutung für seine Erfolgswahrscheinlichkeit sind. Vor dem Hintergrund empirischer Erfahrungen mit Modellversuchen und der Unsicherheiten hinsichtlich des Umfangs zusätzlicher Beschäftigung wird für eine Kombination aus zeitlich befristeten Kombilöhnen für zukünftige bedürftige Langzeitarbeitslose und einem zeitlich unbefristeten Kombilohn (= Grundsicherung) nach dem Armutslückenkonzept plädiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    1-Euro-Jobs zwischen Arbeitsvermittlung und Abstellgleis (2006)

    Stahlmann, Günther;

    Zitatform

    Stahlmann, Günther (2006): 1-Euro-Jobs zwischen Arbeitsvermittlung und Abstellgleis. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 54, H. 3, S. 131-143.

    Abstract

    Die im Zuge der Gesetzgebung zu Hartz IV in § 16 Abs. 3 SGB II vorgesehenen 1-Euro-Jobs sind Gegenstand politischer und fachlicher Kontroversen. Sie sollen im Rahmen des SGB II als Mittel der Bekämpfung von Massenarbeitslosigkeit in großem Umfang eingesetzt werden und der Vermittlung in Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt dienen. Die Kritik an den 1-Euro-Jobs entzündet sich in erster Linie daran, dass der Eindruck erweckt wird, eine zusätzliche Beschäftigung sei eher Strafe als soziale Hilfe und treffe die Restkategorie schwer oder gar nicht mehr vermittelbarer Personen. Der Beitrag untersucht, ob und wie das SGB II das Anliegen umsetzt, 1-Euro-Jobs als Element einer Strategie der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zu verstehen, und welchen Sinn diese Beschäftigungsform auch rechtspolitisch macht. Nach einer Analyse der 1-Euro-Jobs im System des SGB II, der Einzelheiten zu den rechtlichen Anforderungen an 1-Euro-Jobs und der Behandlung des grundrechtlich verankerten Wunschrechts der Betroffenen im SBG II, kommt der Beitrag zu einer 'differenzierten' Beurteilung: 1-Euro-Jobs erscheinen nach der gesetzlichen Konzeption wie Ausfallbürgschaften für unzureichende Mittel bei anderen Eingliederungsleistungen. 'Sie sind durch die modernen Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Sache nach überholte Fossilien aus Sozialhilfezeiten', deren ratio legis allenfalls darin besteht, andere Formen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei Mittelknappheit zu substituieren. (IAB)

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    Arbeitsgelegenheiten - eine vorläufige Zwischenbilanz zur Nutzung des Instruments: IAB Forschungsbericht und Bundesrechnungshof liefern neue Fakten (2006)

    Wagner, Alexandra;

    Zitatform

    Wagner, Alexandra (2006): Arbeitsgelegenheiten - eine vorläufige Zwischenbilanz zur Nutzung des Instruments. IAB Forschungsbericht und Bundesrechnungshof liefern neue Fakten. (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf u.a., 16 S.

    Abstract

    "1-Euro-Jobs dominieren den arbeitsmarktpolitischen Instrumenteneinsatz im SGB II und werden für eine breite Vielfalt von Zielen eingesetzt. Die Steuerung des Einsatzes von Zusatzjobs durch die Grundsicherungsträger ist bisher ungenügend. Das Risiko einer Verdrängung regulärer Arbeitsplätze durch 1-Euro-Jobs ist hoch. 1-Euro-Jobs sind nicht zwingend kostengünstiger als geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es bedarf einer weiteren Diskussion über Ziele und Zielgruppenorientierung beim Einsatz von Zusatzjobs sowie darüber, wie künftig stärker sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Aktuelle Herausforderungen für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik (2006)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2006): Aktuelle Herausforderungen für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. In: U. Andersen (Hrsg.) (2006): Politische Ökonomie : eine Einführung, S. 59-94.

    Abstract

    "Im Frühjahr 2002 wurde mit dem Einsetzen der Hartz-Kommission die wohl bisher umfassendste Arbeitsmarktreform in Deutschland eingeleitet. Sie sollte einen maßgeblichen Beitrag zur Bewältigung der anhaltenden Beschäftigungsprobleme leisten. Für eine abschließende Bewertung ist es aber noch zu früh. Dennoch soll hier ein Zwischenfazit gezogen werden. Dabei ist zu fragen, ob die Reformen an den wirklichen Ursachen der Arbeitsmarktkrise ansetzen. Es wird gezeigt, dass es noch weitergehenden Veränderungsbedarf gibt, jedoch eher eine Fortsetzung der 'Politik der kleinen Schritte' zu erwarten ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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    Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen (2006)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2006): Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen. In: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Berlin (Hrsg.) (2006): Arbeitsplätze schaffen durch Kombilöhne? : Fachtagung, Berlin, 11. Mai 2006, S. 17-34.

    Abstract

    Bei der Diskussion um Kombilöhne wird häufig übersehen, dass es in Deutschland bereits verschiedene Kombilöhne in Form befristeter und unbefristeter Kombination von Transferbezug und Erwerbseinkommen gibt: Als unbefristete Modelle können die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Empfängern des Arbeitslosengelds sowie Midi- und Mini-Jobs gelten; befristete Kombilohnelemente sind in der Entgeltsicherung für ältere Bezieher des Arbeitslosengelds I, befristetem Kinderzuschlag und Einstiegsgeld enthalten. "Wenn es also in der aktuellen Diskussion um den Kombilohn geht, steht nicht dessen Etablierung im Vordergrund, sondern eine Ausweitung der bereits vorhandenen unbefristeten oder befristeten Formen." Vier Aspekte sind dabei von besonderer Bedeutung: Arbeitsanreize, Beschäftigungsanreize für Unternehmen, Staatsausgaben und Verteilungsprobleme: Der Autor stellt fest, dass bei einer spürbaren Ausweitung des unbefristeten Zusatzverdiensts für Empfänger von Transferleistungen 'entweder viel Geld in die Hand genommen werden' müsse oder es müssten 'nennenswerte Armutseffekte akzeptiert werden'. Der Autor diskutiert verschiedene Ansätze, um gleichzeitig ein Existenzminimum zu gewährleisten und beschäftigungspolitische Impulse im Niedriglohnbereich zu setzen, und kommt zu dem Schluss: "Es ist offensichtlich, dass es kein Patentrezept zur Föderung der Niedriglohnbeschäftigung gibt. Aufgrund der anhaltend schwierigen Beschäftigungssituation wettbewerbsschwächerer Arbeitnehmer ist der Handlungsbedarf aber weiterhin groß. Wissenschaftliche Befunde legen nahe, dass einer Senkung des Abgabenkeils am unteren Ende der Lohnskala der Vorzug gegenüber flächendeckenden Subventionierungsprogrammen zu geben ist. Wenn man darüber hinaus niedrige Stundenlöhne fördern will, lassen fiskalische Erwägungen eher befristete als unbefristete Zuschüsse ratsam erscheinen. Aufgrund des in jedem Fall in Rechnung zu stellenden Finanzierungsbedarfs dürfen aber keine Beschäftigungswunder erwartet werden." (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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    Maßnahmen für ostdeutsche Jugendliche und Jungerwachsene an der zweiten Schwelle: Inventarisierung und Ermittlung von Erfolgsfaktoren. Abschlussbericht (2006)

    Wiener, Bettina; Meier, Heike; Teichert, Holger; Wagemann, Stefanie; Gotter, Christa; Rulofs, Christin; Schwertfeger, Katja;

    Zitatform

    Wiener, Bettina & Heike Meier (2006): Maßnahmen für ostdeutsche Jugendliche und Jungerwachsene an der zweiten Schwelle. Inventarisierung und Ermittlung von Erfolgsfaktoren. Abschlussbericht. (Forschungsberichte aus dem zsh *2004-02 2006-01), Halle, 219 S.

    Abstract

    Zur Untersuchung von Zweite-Schwelle-Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung werden verschiedene Datenquellen ausgewertet: eine Telefonbefragung von über 700 ostdeutschen Bildungs- und Maßnahmeträgern an der zweiten Schwelle, die ca. 37.000 Jugendliche betreuten, eine Teilnehmerbefragung in ausgewählten Maßnahmen für Jugendliche an der zweiten Schwelle, sowie 40 Fallstudien, die mit Hilfe von Experteninterviews mit Geschäftsführern und Lehrkräften ausgewählter Zweite-Schwelle-Maßnahmen gewonnen wurden. Aus den Daten der Telefonbefragung und aus den Fallstudien wurden sieben Maßnahmetypen abgeleitet: 1. 'ziellos', 2. 'geförderte Beschäftigung', 3. 'Spezialqualifizierung', 4. 'Hilfe bei der Vermittlung', 5. 'mobile Männer', 6. 'komplette Umorientierung', 7. 'umorientierte Frauen'. Die unterschiedlichen Erfolgsquoten bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nach Abschluss der Maßnahme werden für die einzelnen Maßnahmetypen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Arbeitsmarktsituation für Jugendliche nach wie vor problematisch ist, und dass sich die Jugendarbeitslosigkeit in Ostdeutschland in den letzten zehn Jahren weiter erhöht hat. Im Unterschied zu Maßnahmen für Jugendliche an der ersten Schwelle, greifen die Maßnahmen für Jugendliche an der zweiten Schwelle kaum und in zu geringem Maße. Besonders problematisch ist der steigende Anteil von langzeitarbeitslosen Jugendlichen. Der Paradigmenwechsel vom Bildungs-Push zum Beschäftigungs-Pull, der als ein Weg zur Erweiterung von Beschäftigungsmöglichkeiten diskutiert wird, gelingt derzeit nur in Ansätzen. Die Arbeitslosenquoten sind regional sehr unterschiedlich, wobei die Höhe der Jugendarbeitslosenquote nicht unbedingt von der Höhe der Gesamtarbeitslosenquote abhängen muss. (IAB)

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    Strategien gegen Arbeitslosigkeit und Armut: was kommt nach Hartz IV? Tagungsdokumentation. Expertenworkshop der Konrad-Adenauer-Stiftung, 3.- 6. Juli 2005 (2006)

    Wilk, Christoph; Jakob, Johannes; Vink, Dick; Keller, Markus; Schöb, Ronnie ; Koch, Susanne; Görner, Regina; Peter, Waltraut; Buscher, Herbert S.; Schmidt, Christoph; Werding, Martin ; Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Wilk, Christoph, Johannes Jakob, Dick Vink, Markus Keller, Ronnie Schöb, Susanne Koch, Regina Görner, Waltraut Peter, Herbert S. Buscher, Christoph Schmidt, Martin Werding & Hilmar Schneider Wilk, Christoph, Johannes Jakob, Dick Vink, Markus Keller, Ronnie Schöb, Susanne Koch, Regina Görner, Waltraut Peter, Herbert S. Buscher, Christoph Schmidt, Martin Werding & Hilmar Schneider (sonst. bet. Pers.) (2006): Strategien gegen Arbeitslosigkeit und Armut. Was kommt nach Hartz IV? Tagungsdokumentation. Expertenworkshop der Konrad-Adenauer-Stiftung, 3.- 6. Juli 2005. (Konrad-Adenauer-Stiftung. Arbeitspapier 154), Sankt Augustin, 42 S.

    Abstract

    "Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat in einem Workshop im Sommer 2005 an Experten aus Wissenschaft, Politik und Verbänden die Frage gestellt: 'Was kommt nach Hartz IV?'. Diskutiert wurden auf Grundlage der ersten Erfahrungen mit Hartz IV und einer Analyse des Niedriglohnsektors in Deutschland verschiedene grundlegende Reformoptionen sowie Erfahrungen aus dem europäischen Ausland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Der neue Gründungszuschuss: ein Vergleich mit den bisherigen Leistungen für arbeitslose Existenzgründer (2006)

    Winkel, Rolf;

    Zitatform

    Winkel, Rolf (2006): Der neue Gründungszuschuss. Ein Vergleich mit den bisherigen Leistungen für arbeitslose Existenzgründer. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 8/9, S. 284-288.

    Abstract

    "Seit dem 1. August gelten für die Förderung von Beziehern von Arbeitslosengeld (I), die sich selbstständig machen, neue Regeln. Der neue Gründungszuschuss nach § 57 des dritten Sozialgesetzbuchs ersetzt seitdem das bisherige Überbrückungsgeld und die bereits zum 30. Juni 2006 ausgelaufenen Existenzgründungszuschüsse, mit denen die so genannten Ich-AG's gefördert wurden. Im Folgenden wird der neue Gründungszuschuss im Detail vorgestellt und mit den bisherigen Leistungen zur Existenzgründungsförderung von Arbeitslosen verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten: bislang wenig zielgruppenorientiert (2006)

    Wolff, Joachim; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Wolff, Joachim & Katrin Hohmeyer (2006): Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten. Bislang wenig zielgruppenorientiert. (IAB-Forschungsbericht 10/2006), Nürnberg, 68 S.

    Abstract

    "Die als Ein-Euro-Jobs bekannten Zusatzjobs haben im Rahmen des Sozialgesetzbuches II die Aufgabe, erwerbsfähige, bedürftige Personen, die anderenfalls keine Arbeit finden, wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Ferner dienen sie als ein Test auf Arbeitsbereitschaft ('Work-Test'), also zur Feststellung, ob Personen tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der Forschungsbericht untersucht den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten in der Praxis. Wir konzentrieren uns vor allem auf Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (Zusatzjobs), die sich durch ihre institutionelle Ausgestaltung maßgeblich von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante unterscheiden; zudem ist die Anzahl der Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante im Vergleich zu den Zusatzjobteilnehmerzahlen bislang sehr gering. Grundlage unserer Untersuchung sind Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Zudem nutzen wir Daten einer Fallmanagerbefragung, die allerdings nur eine sehr kleine und nicht-repräsentative Stichprobe darstellt. Mit den vorliegenden Daten sind allerdings nur Untersuchungen zu Arbeitsgelegenheiten der Arbeitsgemeinschaften sowie Arbeitsagenturen in getrennter Trägerschaft und nicht der Optionskommunen möglich.
    Unsere Ergebnisse zeigen für die ersten drei Quartale des Jahres 2005, dass Zusatzjobs nicht gezielt besonders schwer vermittelbare Arbeitslose fördern. Nur Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind in der Praxis eine wichtige Zielgruppe. Zudem sprechen unsere Ergebnisse dafür, dass Zusatzjobs in der Tat als Work-Test eingesetzt werden. Dies ebenso wie eine Zuweisung von Personen mit vergleichsweise guten Aussichten auf eine reguläre Beschäftigung (Creaming) und Anlaufprobleme könnten die geringe Zielgruppenorientierung der Zusatzjobs erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim; Hohmeyer, Katrin;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt 2005: Arbeitsmarktanalyse für Deutschland, West- und Ostdeutschland (2006)

    Zitatform

    (2006): Arbeitsmarkt 2005. Arbeitsmarktanalyse für Deutschland, West- und Ostdeutschland. In: Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Jg. 54, H. Sonderheft Arbeitsmarkt, S. 1-197.

    Abstract

    Nach einem Überblick über den Arbeitsmarkt in Deutschland im Jahr 2005 wird im Hauptteil auf das Arbeitskräfteangebot, die Arbeitskräftenachfrage, die Arbeitslosigkeit und Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt eingegangen. Danach folgen Informationen zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und ein Tabellen-Anhang. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Fakten und Positionen der Bundesregierung zum Mittelabfluss der Bundesagentur für Arbeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 16/305 (2006)

    Zitatform

    Bundesregierung (2006): Fakten und Positionen der Bundesregierung zum Mittelabfluss der Bundesagentur für Arbeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 16/305. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/375 (18.01.2006)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung reagiert in ihrer Stellungnahme auf eine Kritik durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und die Sozialverbände, wonach im Jahr 2005 von dem rund 6 Mrd. Euro umfassenden Eingliederungsbudget für Arbeitslosengeld-II-Empfänger rund 3 Mrd. Euro zurück an den Bund fließen werden. Sie stellt fest, dass von den zur Verfügung stehenden Mitteln ca. 57 Prozent abgerufen worden sind. Eine Aufstellung der Mittelbindung nach Bundesländern befindet sich in der Anlage. Weiterhin werden Angaben zur Anzahl der Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie von Eignungsfeststellungs- oder Trainingsmaßnahmen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gemacht. Nicht in Anspruch genommene Mittel des Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets verbleiben im Bundeshaushalt. Diese können zur Hälfte auf das Folgejahr übertragen werden. (IAB)

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    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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    GemeinwohlArbeit: Integrationschancen des SGB II für langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene (2006)

    Zitatform

    Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (2006): GemeinwohlArbeit. Integrationschancen des SGB II für langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene. (Paritätische Arbeitshilfe 05), Berlin, 114 S.

    Abstract

    GemeinwohlArbeit im Rahmen der Jugendberufshilfe ist für junge Erwachsene gedacht, die nicht durch eine direkte Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und auch noch nicht durch auf Arbeit oder Ausbildung orientierte Förderinstrumente integriert werden können. Die Arbeitshilfe versammelt Diskussionsbeiträge für den weiteren Entwicklungsprozess von GemeinwohlArbeit und anderen Integrationsinstrumenten für junge Menschen unter 25 Jahren. Thematisiert werden das Konzept und die Adressaten von GemeinwohlArbeit, der gesellschaftliche Nutzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die lokale Ausgestaltung von Arbeitsgelegenheiten sowie Qualifizierungsaspekte. Es werden Vorschläge zur Entwicklung von Basiskompetenzen zur Herstellung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit geschildert, und es wird beschrieben, wie auch im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten berufliche Handlungsfähigkeit gefördert werden kann. Als Beispiele für GemeinwohlArbeit in der Sozialwirtschaft werden das Stadtteilprojekt sci:moers, die EQUAL-Entwicklungspartnerschaft, das Projekt 'Chance' der Integrationsgesellschaft Sachsen und das Projekt Dorfladen des Bürgerservices Trier vorgestellt. Weiterhin werden Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem ersten Jahr der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten wiedergegeben. Thematisiert wird zudem die Problematik, in GemeinwohlArbeit einerseits arbeitsmarktnahe Qualifizierungen leisten zu wollen, andererseits aber durch die Vorgabe der Zusätzlichkeit zum Teil in Bereiche gehen zu müssen, deren Tätigkeit nicht unbedingt zu einem Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt führen können. Außerdem wird darauf eingegangen, inwieweit mit GemeinwohlArbeit die bisherigen Arbeitsbereiche von Zivildienst und Freiwilligendiensten ausgefüllt werden kann.

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  • Literaturhinweis

    Kompendium Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II (2006)

    Abstract

    "Die Erstausgabe des Kompendiums wird mit der vorliegenden Fassung aktualisiert. Geboten wird ein Überblick über das 'Fördern im Rahmen des SGB II'. Die Instrumente, mit denen die Integration in Arbeit und die Überwindung der Hilfebedürftigkeit unterstützt werden kann, werden knapp und übersichtlich dargestellt.
    Im Kompendium werden die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte des persönlichen Ansprechpartners und des Fallmanagers beschrieben und gegeneinander abgegrenzt. Für beide Funktionen wird eine klare Beschäftigungs- und Vermittlungsorientierung empfohlen.
    Förder-Angebote für junge Menschen (erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren) werden besonders detailliert beschrieben. Für diese Zielgruppe wird ein Handlungskonzept in Form eines Acht-Punkte-Katalogs vorgestellt. Arbeitsgemeinschaften und Agenturen sollten diese Vorschläge gemeinsam mit den Partnern vor Ort diskutieren und je nach Bedarfslage in einem regional abgestimmten 'Integrationskonzept Jugend' umsetzen.
    In die Eingliederungsvereinbarung, die von der betreuenden Fachkraft und dem zu fördernden Hilfebedürftigen gemeinsam erarbeitet wird, werden alle Anforderungen an die Eigenbemühungen des Arbeitsuchenden und die Eingliederungsleistungen des Trägers der Grundsicherung aufgenommen. Jeder Arbeitsuchende erhält die Leistungen, die für seine Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Die Leistungen des SGB III, auf die das SGB II verweist, haben hier einen besonderen Stellenwert.
    Die Leistungen, die das SGB II neu bietet, werden ausführlich beschrieben. Das gilt insbesondere für die Arbeitsgelegenheiten und das Einstiegsgeld.
    Der Anhang der aktualisierten Fassung des Kompendiums enthält wichtige Papiere, die in diesem Jahr erstellt wurden.
    Das Kompendium wendet sich in erster Linie an die Mitarbeiter der Leistungsträger nach dem SGB II, insbesondere die Arbeitsgemeinschaften." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose: zur Diskussion über die Wege zur Belebung des Niedriglohnsektors und der Weiterentwicklung des Kombi-Einkommens (2006)

    Abstract

    "Der internationale Vergleich zur Langzeitarbeitslosigkeit offenbart ein Kernproblem des deutschen Arbeitsmarktes: die hohe und strukturell verfestigte Arbeitslosigkeit von geringer Qualifizierten. Für die meisten Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten dürfte der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt nur über eine einfache Tätigkeit gelingen. Die möglichen Beschäftigungspotenziale können nur dann zu tatsächlich angebotener Arbeit werden, wenn die Lohn- und Lohnzusatzkosten der Produktivität der Arbeitsplätze entsprechen und sich so wirtschaftlich rentieren. Für sehr einfache Tätigkeiten können deshalb auch nur sehr geringe Löhne gezahlt werden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen auch einfache Arbeiten annehmen, wenn sie nur so ihre Arbeitslosigkeit überwinden können. Gerade Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen, die mit ihren Steuern zur Finanzierung der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II beitragen, haben ein Recht darauf, dass jeder selbst den ihm möglichen Beitrag zu seinem eigenen Lebensunterhalt leistet. Umgekehrt haben aber auch alle diejenigen, die durch eigene Erwerbsarbeit ihren und den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht vollständig verdienen können, einen Anspruch darauf, von der Solidargemeinschaft ergänzend unterstützt zu werden. Mit Hartz IV ist ein ausgewogenes System des Förderns und Forderns eingeführt worden, das konsequent umgesetzt werden muss. Das mit Hartz IV geschaffene Kombi-Einkommen stellt jeden, der Arbeit aufnimmt besser als den, der nicht arbeitet. Jedes fortentwickelte oder alternative Modell für ein Kombi- Einkommen muss an das Kriterium der individuellen Hilfebedürftigkeit geknüpft bleiben. Staatliche Zuschüsse jenseits der Bedürftigkeit wären sinnlos und nicht zu vertreten. Auf keinen Fall darf es deshalb eine flächendeckende Subventionierung von Löhnen geben. Subventionen an Arbeitgeber sind strikt abzulehnen. Gesetzliche Mindestlöhne sind überflüssig, da schon das Arbeitslosengeld II Existenz sichernde Einkommen für jedermann darstellt. Umgerechnet auf eine Vollzeitstelle von 38 Stunden pro Woche gewährt es rechnerisch Mindeststundenlöhne für Alleinstehende von über fünf Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern von mehr als 9,50 Euro. Von der individuellen Bedürftigkeit losgelöste und unabhängig von der Wertschöpfung einfacher Tätigkeiten politisch definierte Mindestlöhne dagegen würden einfache Arbeitsplätze nicht entstehen lassen bzw. vernichten, ins Ausland oder in Schwarzarbeit verdrängen. Das wäre auch sozialpolitisch nicht akzeptabel. Denn damit würden Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt genommen, Teilhabe verwehrt und Möglichkeiten zu einem Kombi-Einkommen verschlossen. Der Mindestlohn würde gerade das verhindern, was zu fördern er vorgibt: einfache Arbeitsplätze für wenig Qualifizierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2005: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2006)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2006): Jahresbericht 2005. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 131 S.

    Abstract

    "Der Jahresbericht 2005 informiert Sie über den aktuellen Umsetzungsstand des SGB II Ende 2005. Schwerpunkt bilden in diesem Bericht die arbeitsmarktnahen Dienstleistungen.
    Soweit es die Datenlage erlaubt, beantwortet dieser Bericht drei wesentliche Fragen zur Umsetzung der arbeitsmarktnahen Dienstleistungen in 2005:
    - Wie hat sich der Einsatz der Eingliederungsleistungen in 2005 entwickelt? Ist es den ARGEn gelungen, arbeitsmarktnahe Dienstleistungsstrukturen auf- und auszubauen?
    - Wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) konnten 2005 mit integrationsfördernden Angeboten gefördert werden und welche Zielgruppen profitierten von den Unterstützungsleistungen?
    - Wie wurde das besondere Dienstleistungsversprechen für Jugendliche und der damit verbundene geschäftspolitische Schwerpunkt 'Verbesserung der Integration Jugendlicher' von den Arbeitsgemeinschaften umgesetzt?
    Etwas näher beleuchtet werden in den Kapiteln 6 und 7 zwei der drei arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsleistungen, die unmittelbar im SGB II verankert sind: Einstiegsgeld und Arbeitsgelegenheiten.
    Kapitel 2 informiert Sie über die wesentlichen Strukturmerkmale von Arbeitslosengeld II-Empfängern. In diesem Bericht finden Sie auch einen Beitrag zur Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2005.
    Steuerungssystem SGB II, Benchmarking sowie Controlling sind Kernpunkte in der aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften. Es ist uns deshalb wichtig, Sie unter 'Ausblick 2006' (Kapitel 8) umfassend über den Stand des Zielsystems, der Zielvereinbarung für 2006 sowie über die aktuellen Überlegungen zum Benchmarking zu informieren. Grundlage für Benchmarking sowie Ergebnisvergleiche im Rahmen der SGB II-Eingliederungsbilanz ist die Typisierung der Kreise. Das IAB stellt in Kapitel 8 das mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Konzept sowie die Ergebnisse der Clusterung der 439 Kreise vor.
    Über den Tellerrand geschaut wird in Kapitel 9. Was unterscheidet bzw. verbindet den 'deutschen Weg der Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen' mit den Maßnahmen unserer europäischen Nachbarn? Das IAB vergleicht in seinem Beitrag die deutschen Reformbestrebungen mit denen in Großbritannien, Dänemark, den Niederlanden und Frankreich." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2005): Unterrichtung durch die Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    Bundesrechnungshof (2006): Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2005). Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/3200 (13.11.2006)), 244 S.

    Abstract

    Der Bericht enthält Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2005, zur finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes (Stabilisierung der Einnahmen bei fortbestehenden strukturellen Belastungen auf der Ausgabenseite) und zu Schwachstellen bei Hartz IV. "Der Bundesrechnungshof hat bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV-Gesetz) erhebliche Mängel festgestellt. Sie betrafen insbesondere den Bezug von Leistungen, die Betreuung der Arbeitsuchenden, die so genannten Ein-Euro-Jobs sowie die Verwaltungsorganisation und die Steuerung der Aufgabenerledigung. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende das SGB II in zahlreichen Punkten nachgebessert. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes sind jedoch weitere Regelungen notwendig, um die Leistungen der Grundsicherung wirksam und wirtschaftlich zu erbringen." (IAB2)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie eine Kurzfassung.
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  • Literaturhinweis

    Ausschluss von Arbeitsuchenden in Weiterbildung vom Gründungszuschuss: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/1946) (2006)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Ausschluss von Arbeitsuchenden in Weiterbildung vom Gründungszuschuss. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/1946). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/2193 (11.07.2006)), 4 S.

    Abstract

    Die Kleine Anfrage der Fraktion der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen fragt nach den Auswirkungen der Ersetzung des Existenzgründungsausschusses im Rahmen der sog. Ich-AG durch einen Gründungszuschuss für die Gruppe von Arbeitssuchenden, die eine berufliche Weiterbildung machen. Die Fraktion der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen kritisiert, dass nach Auslaufen von Übergangsregelungen eine Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit mit Unterstützung des SBG III zukünftig unmöglich gemacht wird. Dies geschieht auch in den Fällen, in denen die Weiterbildung der Vorbereitung einer Selbständigkeit dient und/oder für ein Berufsfeld qualifiziert, das typischerweise in Selbständigkeit ausgeübt wird. Gefragt wird nach der Zahl der nach dem SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahmen, ihrer Dauer und der Höhe der durch die Änderungen zu erwartenden Einsparungen. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, dass auch sie davon ausgeht, dass eine fachliche Ausbildung die Chancen für eine erfolgreiche Gründung erhöht, der Einfluss einer formalen Qualifikation sollte allerdings nicht überbewertet werden. Grundsätzlich ist die Förderung einer Existenzgründung nach einer beruflichen Weiterbildung auch zukünftig möglich, eine Gründungsvorbereitung im Rahmen einer geförderten beruflichen Weiterbildung stellt aber eher die Ausnahme dar. Die Dauer entsprechender Maßnahmen liegt in der Regel nicht über 3 Monaten. Die Teilnahme an länger dauernden Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, erfolgt nicht vorrangig mit dem Ziel, nach Abschluss der Maßnahme eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Die Bundesregierung betont, dass im Zuge einer wirtschaftlichen und wirkungsorientierten Arbeitsmarktpolitik eine berufliche Weiterbildung nur gefördert wird, wenn durch sie eine schnellere Beschäftigungsaufnahme erreicht werden kann. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2348) (2006)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2348). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/2430 (22.08.2006)), 8 S.

    Abstract

    Ausgehend von zwei Stellenausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit und vor dem Hintergrund eines Berichts des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, der konstatierte, dass nahezu 25 Prozent der geprüften Ein-Euro-Jobs nicht den Förderungsvoraussetzungen entsprachen, fragt die Fraktion DIE LINKE nach der ausreichenden Prüfung der Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. In den beiden konkreten Fällen betont die Antwort der Bundesregierung, dass es sich um Zusatzjobs im öffentlichen Interesse gehandelt habe. Zu der generellen Frage, wie die Bundesregierung die Einrichtung von Ein-Euro-Jobs im wissenschaftlichen Bereich hinsichtlich der Gefahr, reguläre Arbeitsplätze dadurch zu verdrängen, bewertet, antwortet diese, dass sie davon ausgeht, dass bei einem verantwortungsbewussten Einsatz von Zusatzjobs - unabhängig vom Einsatzbereich - die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze vermieden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht verhindert wird. Diesem Ziel dient es auch, dass Zusatzjobs nur für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten geschaffen werden dürfen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass es in der ersten Phase nach der Einführung des SGB II bei der Förderung von Zusatzjobs zu einer Reihe von Fehlern gekommen ist, kommt aber insgesamt zu einer positiven Beurteilung des Instruments, da sie den Erfolg eines Zusatzjobs nicht nur in einer sich an den Zusatzjob anschließenden Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt, sondern auch bereits in der Erzielung von Integrationsfortschritten, z. B. in der (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit sieht. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Bericht 2006 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (ohne Grundsicherung für Arbeitsuchende). Langfassung (2006)

    Abstract

    "Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2002 aufgefordert, die Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz-Kommission) zu evaluieren und nach drei Jahren erste belastbare Ergebnisse vorzulegen. Dieser Aufforderung wurde bezogen auf die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch Zuleitung des Berichts 2005 der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission mit dem Titel 'Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' am 1. Februar 2006 nachgekommen. Der Bericht 2006 - ebenfalls mit dem Titel 'Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' - beruht auf einer eigenständigen Entscheidung des damaligen BMWA, den Beobachtungszeitraum der Evaluation im Rahmen der Ressortforschung um ein Jahr zu verlängern. Deshalb ist der Bericht nunmehr als Ressortforschungsbericht des BMAS am 20. Dezember 2006 im Kabinett behandelt worden. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende, war nicht Gegenstand der dem Bericht zugrunde liegenden Untersuchungen. Dazu werden gesonderte Untersuchungen durchgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Langfassung des Berichts
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission: Modul 1b: Förderung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen. Bericht 2006 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Anhänge A bis C (2006)

    Abstract

    Der Bericht 2006 der Evaluation des Moduls 1b der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission präsentiert die Ergebnisse der empirischen Evaluierung der Reformwirkungen im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie von so genannten Transferleistungen. Die Anhänge A bis C beinhalten die Methodenberichte der qualitativen und quantitativen Erhebungen und die Analyseframeworks der Implementationsanalyse. Der Methodenbericht der qualitativen Erhebungen (Anhang A) gliedert sich in neun Abschnitte: Einleitung; Methodische Grundprinzipien; Stichprobe von zehn Agenturbezirken; Komparative Untersuchungen in den ARGEn; Gewinnung der einzelnen Stichproben; Inhaltliche Synopse der Erhebungsinstrumente (Leitfäden); Durchführung der qualitativen Interviews; Auswertung der qualitativen Interviews; Dokumentation der Leitfäden nach Zielgruppen. Der Methodenbericht der quantitativen Erhebungen (Anhang B) umfasst die vier Abschnitte: CATI-Teilnehmerbefragung FbW; CATI-Teilnehmerbefragung Transferleistungen; Implementationsanalyse Bildungsträgerbefragung; Standardisierte Agentur- und ARGE-Befragungen. Die Analyseframeworks der Implementationsanalyse (Anhang C) besteht aus den drei Abschnitten: Framework der qualitativen Implementationsanalysen: Förderung beruflicher Weiterbildung und Transferleistungen; Framework standardisierte Bildungsträgerbefragung: Förderung beruflicher Weiterbildung; Auswertungs- und Analysevariablen der Bildungsträgerbefragung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bericht an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BH: Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende - wesentliche Ergebnisse der Prüfungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (2006)

    Abstract

    "Der Bundesrechnungshof und die Prüfungsämter des Bundes führten im Jahr 2005 und im ersten Quartal 2006 mehrere Schwerpunktprüfungen zu ausgewählten Fragen der Organisation und der Aufgabenerledigung im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II - durch. In dem Bericht fassen wir die wesentlichen Prüfungsergebnisse zusammen und greifen Fragen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende auf, die uns in den vergangenen Monaten aus dem parlamentarischen Raum erreichten."
    Einige Ergebnisse in Kurzform:
    -Die Vermittlungsaktivitäten der Grundsicherungsstellen wiesen in der Mehrzahl der vom Bundesrechnungshof geprüften Fälle bei wesentlichen Qualitätsmerkmalen unterschiedliche, zum Teil erhebliche Mängel auf.
    -Bei fast einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Arbeitsgelegenheiten (so genannte Ein-Euro-Jobs) lagen die Förderungsvoraussetzungen nicht vor, weil die zu erledigenden Tätigkeiten nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral waren.
    -Die Grundsicherungsstellen prüften zahlreiche Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld II nicht sorgfältig.
    -Die Erreichbarkeit eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, etwa um umgehend auf einen Vermittlungsvorschlag zu reagieren, ist wesentliche Voraussetzung für seine Eingliederung in Arbeit. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell: Expertise (2006)

    Abstract

    Nach Auffassung der Bundesregierung muss ein Kombilohnmodell sicherstellen, dass mehr Menschen als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung zu niedrigem Einkommen geboten wird, ohne dass die Löhne in den Bereich der Sittenwidrigkeit gedrückt werden. Der Sachverständigenrat kommt mit der Analyse dem Auftrag nach, eine Expertise zu dieser Thematik zu erstellen. In Deutschland arbeitet etwa ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Ein auf die Probleme des deutschen Arbeitsmarkts zugeschnittener Kombilohn muss als doppelte Zielsetzung a) die Stimulierung der Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie b) eine Sicherung des Mindesteinkommens miteinander vereinbaren. Die Kriterien, an denen sich der Reformvorschlag des Sachverständigenrates orientiert, werden erläutert. Darauf aufbauend wird ein aus drei Modulen bestehender Reformvorschlag entwickelt. Modul 1: Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten; Modul 2: Absenkung des Regelsatzes für erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitig Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für am ersten Arbeitsmarkt erzielte Erwerbseinkommen; Modul 3: Reform von Minijobs und Midijobs. Die Berechnungen eines mikroökonomischen Simulationsmodells zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte kommen zu dem Schluss, dass die Absenkung des Leistungsniveaus bei Nichterwerbstätigkeit zentrales und unverzichtbares Element einer Reform sein muss, wenn man mit einem Kombilohnmodell die Arbeitsmarktchancen insbesondere von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern will. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe: Markt, Staat und Föderalismus (2005)

    Berchem, Sascha von;

    Zitatform

    Berchem, Sascha von (2005): Reform der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe. Markt, Staat und Föderalismus. (Volkswirtschaftliche Forschungsergebnisse 106), Hamburg: Kovac, 455 S.

    Abstract

    "Seit mittlerweile rund 30 Jahren steigt hierzulande die Arbeitslosigkeit schubweise an; gerade Geringqualifizierte scheinen mehr und mehr zu Opfern der Globalisierung zu werden. Da andere Länder jedoch eine wesentlich erfreulichere Performance diesbezüglich aufweisen, beeinflussen offenkundig die spezifischen rechtlich-institutionelle Rahmenbedingungen in Deutschland die Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte maßgeblich negativ. Aus dem Spektrum rechtlich-institutioneller Regelungen, die sich als potentielle Verursacher der sukzessive gestiegenen und verfestigten Arbeitslosigkeit hierzulande ausmachen lassen, werden die Bereiche der Arbeitslosenversicherung (inkl. Arbeitslosenhilfe) und Sozialhilfe herausgegriffen. (...) Der Diskussion möglichen Staatsversagens vorangestellt wird die ordnungspolitisch bedeutsame Frage, ob die Absicherung der Risiken Arbeitslosigkeit und Armut überhaupt zwingend eine staatliche Aufgabe sein muss, oder ob nicht auch marktliche Lösungen imstande wären, auf diesen Feldern zufriedenstellende Ergebnisse zu generieren (...). Daran anschließend erfolgt eine ausführliche Untersuchung der rechtlich-institutionellen Regelungen der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe in Deutschland. Für ein systematisches Freilegen beschäftigungsschädigender inhärenter Mängel der betrachteten Systeme sind dabei die Lohnersatzleistungen im engeren Sinne, d.h. die Höhe, Dauer und Bezugskriterien der finanziellen Unterstützungsleistungen im Falle individueller Arbeitslosigkeit, Maßnahmen, die aktiv auf die Reintegration der arbeitsfähigen Transferempfänger in reguläre Beschäftigung abzielen, die institutionelle Organisation und Aufgabenerfüllung sowie die zugrundeliegenden Finanzierungsmodalitäten in gleichem Maße von Interesse. (...) Regelungsänderungen der jüngsten Vergangenheit im Rahmen des Job-AQTIV-Gesetzes, der Hartz-Gesetze bzw. der Agenda 2010 erfahren dabei eine gesonderte Bewertung. (...) Auf Basis der umfassenden Mängelanalyse ist dann ein Entwurf eines zielführenden und integrativen Gesamtreformkonzeptes möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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