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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Positionen und Gesetzentwicklung"
  • Literaturhinweis

    Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (2005)

    Zitatform

    (2005): Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung. In: Bundesgesetzblatt. Teil 1 H. 26.08.2005, S. 2499-2500.

    Abstract

    Laut der ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, die ab Oktober 2005 in Kraft tritt, werden bestimmte Einnahmen bei der Berechnung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen berücksichtigt: (1) die Eigenheimzulage, soweit sie zur Finanzierung des Eigenheimerwerbs dient, (2) Kindergeld für volljährige Kinder des Hilfebedürftigen, soweit dieses an ein nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebendes Kind weitergeleitet wird, (3) Einnahmen aus Erwerbstätigkeit von Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen. Darüber hinaus enthält die Verordnung eine Neuregelung zur Berücksichtigung einmaliger Einnahmen. Diese sollen auf einen angemessenen Zeitraum aufgeteilt und innerhalb dieses Zeitraums monatlich angerechnet werden. Die Verordnung regelt auch die Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit neu, wonach Grundlage der Berechnung der Freibeträge eines Selbstständigen der erwirtschaftete Überschuss (Gewinn vor Steuern) ist. Die Kilometerpauschale wird pauschal auf 20 Cent je Entfernungskilometer festgesetzt. Ist dem Hilfeempfänger die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar und ist diese zugleich wesentlich billiger, werden bei Nutzung eines PKW nur die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Verordnung zur Regelung des Grundsicherungs-Datenabgleichs (2005)

    Zitatform

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2005): Verordnung zur Regelung des Grundsicherungs-Datenabgleichs. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 483/05 (15.06.2005)), 14 S.

    Abstract

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose haben nur Erwerbsfähige, die hilfebedürftig sind. Da der Träger der Grundsicherung in der Regel nicht feststellen kann, ob das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß und vollständig angegeben ist, dient die Verordnung dazu, Lücken bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch einen automatisierten Datenabgleich mit anderen Leistungsträgern zu schließen. Neben der Bundesagentur für Arbeit sind die Träger der Rentenversicherung als zentrale Vermittlungsstelle, die Bundesknappschaft, die Deutsche Post AG, das Bundesamt für Finanzen und die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen am Datenaustausch beteiligt. Die Verordnung legt die Grundzüge des Verfahrens bei den beteiligsten Stellen fest. Die Anforderungen an die Datenübermittlung und das Datenabgleichverfahren werden beschrieben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Wie die Bundesagentur für Arbeit zum Handlungsfeld "Fallmanagement" kam (2004)

    Bohrke-Petrovic, Siglinde;

    Zitatform

    Bohrke-Petrovic, Siglinde (2004): Wie die Bundesagentur für Arbeit zum Handlungsfeld "Fallmanagement" kam. In: dvb-forum H. 2, S. 26-34.

    Abstract

    "Ausgangspunkt für die Verankerung von Fallmanagement/Case Management in der Beschäftigungsförderung, nicht zuletzt auch aktuell im SGB II (Persönlicher Ansprechpartner), war eine mehrjährige Diskussion, angestoßen und immer wieder vorangetrieben von der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh. Es ging darum, innovative Konzepte für die Integration von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu entwickeln. Bei der Suche nach diesen Ansätzen entdeckte man im europäischen Ausland sowie in den USA bereits Verfahren und Strategien, die in das Hartz-Gutachten Eingang gefunden haben. Gerade die Jobcenter-plus in Großbritannien, eine Zusammenführung von Arbeits- und Sozialamt, sollten modellhaft als Orientierungsrahmen dienen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Finanzielle Folgen einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (2004)

    Kaltenborn, Bruno;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno (2004): Finanzielle Folgen einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. (Beiträge zur Wirtschaftsforschung und Politikberatung 23), Berlin, 11 S.

    Abstract

    "Mitte April hat die Arbeitsgruppe "Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe" der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen ihren Bericht zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vorgelegt. Kann die Beschäftigung durch die Zusammenlegung erhöht werden? Welche finanziellen Folgen ergeben sich?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Folgen der Agenda 2010: alte und neue Zwänge des Sozialstaats (2004)

    Kindler, Holger; Regelmann, Ada-Charlotte; Tullney, Marco;

    Zitatform

    Kindler, Holger, Ada-Charlotte Regelmann & Marco Tullney (Hrsg.) (2004): Die Folgen der Agenda 2010. Alte und neue Zwänge des Sozialstaats. Hamburg: VSA-Verlag, 226 S.

    Abstract

    Die Agenda 2010 und flankierende Reformen greifen massiv in die sozialen Verhältnisse in Deutschland ein. Viele Menschen spüren bereits die Auswirkungen der Maßnamen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und zur Ausrichtung und zur Ausrichtung und Disziplinierung der Bevölkerung für dieses Ziel. Regierende Politiker und Politikerinnen auf Bundesebene haben mit diesen Motiven den als notwendig und alternativlos dargestellten Umbau des Sozialstaats und den Wegfall zahlreicher sozialer Rechte eingeleitet. Mit ähnlichen Begründungen tragen Umgestaltungen auf Landes- und kommunaler Ebene dazu bei, dass weitere Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Benachteiligte und Diskriminierte wegfallen, beispielsweise durch umfangreiche Kürzungen sozialer Projekte. Es werden zentrale Folgen, aber auch Hintergründe der aktuellen Sozialstaatsreform rund um die Agenda 2010 benannt. Von der faktischen Abschaffung der Sozialhilfe und der Aufgabe der letzten Solidarprinzipien über Gesundheitsreformen, allgemeine Dienstpflichten bis hin zur Reichtums- und Armutsentwicklung zeichnen die Beiträge einen umfassenden Überblick über die derzeitige Entwicklung in Deutschland.

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  • Literaturhinweis

    Was bringt Hartz IV für den Arbeitsmarkt? (2004)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2004): Was bringt Hartz IV für den Arbeitsmarkt? In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 58, H. 9/10, S. 9-23.

    Abstract

    "Das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz IV') setzt vorrangig auf die Aktivierung von Langzeitarbeitslosen durch eine Kombination von fordernden und fördernden Elementen. Der Beitrag analysiert, inwieweit die neuen Maßnahmen die Beschäftigungschancen dieses Personenkreises erhöhen und ob die konsequente Aktivierung eine Begrenzung der Arbeitsförderungsleistungen auf solche Personen ermöglicht, die tatsächlich ein Beschäftigungsproblem haben. Abschließend werden die gesamtwirtschaftlichen und verteilungspolitischen Implikationen der neuen Regelungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Zum Leben zu wenig...: für eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe. Expertise (2004)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2004): Zum Leben zu wenig... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe. Expertise. Berlin, 51 S.

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  • Literaturhinweis

    Gegen einen überstürzten, für einen überlegten Ausbau von "Zusatzjobs" für Empfänger des Arbeitslosengeldes II: Memorandum (2004)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2004): Gegen einen überstürzten, für einen überlegten Ausbau von "Zusatzjobs" für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Memorandum. Erlangen u.a., 14 S.

    Abstract

    "Die Absicht der Bundesregierung, für Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II möglichst rasch bis zu 600.000 so genannte Zusatzjobs ('Ein-Euro-Jobs') zu schaffen, ist sehr fragwürdig: Bei den bestehenden Meinungsverschiedenheiten über die Ausgestaltung der Zusatzjobs und weiten Gestaltungsspielräumen der lokalen Akteure, ist ein teilweise unzweckmäßiger 'Wildwuchs' zu erwarten. ... Für das meist vorrangig herausgestellte Ziel einer möglichst raschen Eingliederung der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ist eine zeitweise Beschäftigung in Zusatzjobs wenig förderlich. Eine schnelle Eingliederung und zugleich auch mehr Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt kann allenfalls über 'Aktivierungseffekte' gefördert werden, wenn Arbeitslose bei längerer Fortdauer der Arbeitslosigkeit mit einer Verpflichtung zu unattraktiven Zusatzjobs rechnen müssten. ... Angesichts vieler noch offener Fragen empfiehlt es sich grundsätzlich, unterschiedliche Konzepte für den Ausbau von Zusatzjobs erst vorsichtig zu erproben, bevor man sie auf breiter Front und in großem Umfang umsetzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe: Gewinner und Verlierer. Eine Schätzung der Nettoeinkommenseffekte von Hartz IV (2004)

    Schulte, Jan;

    Zitatform

    Schulte, Jan (2004): Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe. Gewinner und Verlierer. Eine Schätzung der Nettoeinkommenseffekte von Hartz IV. (Freie Universität Berlin, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft. Diskussionsbeiträge 2004/29), Berlin, 19 S.

    Abstract

    "An Hand der Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 (EVS 98) wird untersucht, welche Auswirkung die Einführung des ALG II auf die bedürftigen Haushalte hat. Für jeden einzelnen Haushalt wurde das neue Einkommen berechnet, Vermögen und Wohnsituation wurden bewertet. In Abschnitt 2 wird beschrieben, wie sich das Einkommen verändert und welche Haushalte nun auf Grund neuer Einkommensgrenzen gar keine Unterstützung mehr erhalten. In Abschnitt 3 wird geprüft, welche Haushalte wegen eines zu hohen Vermögens aus dem Arbeitslosengeld II herausfallen. Weiterhin wird in Abschnitt 4 eine Übersicht über die Wohnverhältnisse gegeben, um festzustellen, wie groß der Anteil der Haushalte ist, die eine Wohnung bewohnen, deren Größe oberhalb dessen liegt, was als 'angemessen' angesehen wird. In allen Abschnitten wird ein Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland zeigen, ob ostdeutsche Haushalte durch die Reform stärker belastet werden. Abschnitt 5 gibt einen Überblick über die durchgeführten Rechnungen und den verwendeten Datensatz." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    JobCenter: Organisation und Methodik (2003)

    Zitatform

    Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie (2003): JobCenter. Organisation und Methodik. (Initiativ in NRW), Köln, 98 S.

    Abstract

    Unter dem Eindruck der aktuellen Arbeitsmarktdaten mit weit über vier Millionen Arbeitslosen und der ausgeprägten Konjunkturschwäche ist die Umsetzung der von der Kommission 'Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' (Hartz-Kommission) vorgeschlagenen Reformen besonders wichtig. Die Neuordnung der Bundesanstalt für Arbeit mit der Einführung von Personal-Service-Agenturen und JobCentern macht es möglich, Arbeitslose und schwierige Zielgruppen schneller in Beschäftigung zu vermitteln. Durch die Methodik des Fallmanagements (Case Management) werden individuelle Lösungen und maßgeschneiderte Angebote mit nur einer Ansprechpartnerin bzw. einem Ansprechpartner möglich. Die Vermeidung von Doppelstrukturen bei Arbeits- und Sozialämtern für die betroffenen Arbeitssuchenden trägt dazu bei, die Bürokratie im Land deutlich zu reduzieren. In dem Bericht werden die Anforderungen an Funktionsbereiche und Arbeitsprozesse im JobCenter beschrieben sowie die idealtypische Struktur eines JobCenters dargestellt. Voraussetzungen und Konsequenzen der Einrichtung von JobCentern, Implementationsbedingungen, Fallmanagement und Angebotssteuerung sind weitere Themenschwerpunkte. Das Konzept des Fallmanagements, das in den neuen JobCentern angewendet wird, greift unmittelbar auf Konzepte und Methoden zurück, die im Rahmen der Landesprojekte 'Integrierte Hilfe zur Arbeit' und 'Sozialagenturen' entwickelt wurden. Die Lehren aus diesen Modellprojekten sowie Reformerfahrungen aus den USA werden analysiert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sozialagenturen - Hilfe aus einer Hand (2003)

    Zitatform

    Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie (2003): Sozialagenturen - Hilfe aus einer Hand. (Initiativ in NRW), Köln, 64 S.

    Abstract

    Im Oktober 2001startete an elf Standorten in Nordrhein-Westfalen das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt 'Sozialagenturen - Hilfe aus einer Hand'. Das neue Konzept des 'Sozialamts der Zukunft' sieht vor, Sozialhilfe mit Angeboten der Arbeitsverwaltung und weiteren sozialen Dienstleistungen wie Wohnungshilfe, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Familienberatung, Kinderbetreuung zu verbinden. Mit dem Modellprojekt wird der Versuch unternommen, den 'Alltag' der Sozialhilfegewährung und des Sozialhilfebezugs aufzubrechen und zu modernisieren. Gleichzeitig sollen die Erkenntnisse aus diesem Projekt für die Gesetzgebung, die eine umfassende Strukturreform der Sozialhilfe auf der Tagesordnung hat, erschlossen werden. Die Broschüre informiert über Ziele und Verlauf des Projektes und stellt den Auftakt zu einer zukünftigen Berichterstattung zum Modellprojekt 'Sozialagenturen' dar. Sie ist in drei Abschnitte gegliedert: 1. Vorstellung der elf Modellstandorte in Nordrhein-Westfalen; 2. Ziele, Aufgaben und Organisationsvarianten des Umsetzungskonzepts der wissenschaftlichen Begleitung; 3. Der sozialpolitische Kontext des Modellprojekts 'Sozialagenturen - Hilfe aus einer Hand.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die sozioökonomischen Folgen eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags: eine Mikrosimulation der 'Grünen Kindergrundsicherung' (2002)

    Otto, Birgit;

    Zitatform

    Otto, Birgit (2002): Die sozioökonomischen Folgen eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags. Eine Mikrosimulation der 'Grünen Kindergrundsicherung'. (DIW-Diskussionspapiere 273), Berlin, 28 S.

    Abstract

    "Nach den Ergebnissen des ersten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung ist das Armutsrisiko von Kindern unter 18 Jahren wesentlich höher als das anderer Altersgruppen. Um die überdurchschnittliche hohe Sozialhilfequote von Kindern zu senken, regten Bündnis 90/Die Grünen im Frühjahr 2001 die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung (Grüne Kindergrundsicherung) an. Über einen einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag von maximal 200 DM pro Kind soll das Existenzminimum von Kindern unter 18 Jahren abgesichert werden. Dieser Kindergeldzuschlag wird mit SOEP-Daten des Jahres 1999 simuliert, um die Zusammensetzung der potentiell anspruchsberechtigten Familien-Haushalte sowie das Ausmaß der Veränderung ihrer Einkommenslage durch die Grüne Kindergrundsicherung abzuschätzen. Die Ergebnisse zeigen, dass vor allem typische Risikogruppen wie Familien mit mehreren Kindern, allein Erziehendenhaushalte und Haushalte mit nicht-erwerbstätigen Personen einen Kindergeldzuschlag erhalten würden. In Westdeutschland ist die Anspruchsquote bei Familien mit Kindern im Kindergartenalter am höchsten; in Ostdeutschland dagegen in dieser Gruppe am niedrigsten. Obwohl die Armutsquote von Personen aus Haushalten mit Kindern durch diesen Kindergeldzuschlag sinkt, führt die Grüne Kindergrundsicherung - im Vergleich zu nicht-anspruchsberechtigten Familien mit Kindern im gleichen Alter - im Durchschnitt nur zu einer geringfügigen Verbesserung der individuellen Wohlfahrtsposition von Kindern. Dem Versuch, die Armut von Kindern unabhängig von den Ursachen der familiären Armut sowie von der Bedarfssituation der anderen Haushaltsmitglieder zu lindern oder zu bewältigen, sind letztendlich enge Grenzen gesetzt. Der zentrale Konflikt von Erziehenden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und somit familiäre Armut zu vermeiden, wird durch einen einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag nicht gelöst oder verringert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen - OFFENSIV-Gesetz (2002)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2002): Entwurf eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen - OFFENSIV-Gesetz. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 14/8365 (26.02.2002)), 12 S.

    Abstract

    "Das bestehende Sozial- und Arbeitslosenhilfesystem verbindet Leistungsbezug und Arbeit nicht nachdrücklich genug und fördert dadurch Abhängigkeit und Arbeitslosigkeit. Hilfeempfänger wollen in der Regel arbeiten und eigenständig sein. Vielfach fehlen jedoch Anreize zur Aufnahme von Arbeit aufgrund des Umgangs der Sozialleistungen, die ohne Gegenleistung zu haben sind. Der Gesetzentwurf ermöglicht, die Erwerbsarbeit des Einzelnen gezielt zu fördern und nicht seine Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Darüber hinaus wird die Initiative die Beschäftigungssituation von Arbeitslosenhilfebeziehern und der Sozialhilfeempfänger erheblich verbessern und deren Arbeitslosigkeit nachhaltig abbauen. Dabei kommt der Zusammenführung der Betreuung, Qualifizierung, Vermittlung und Leistungsgewährung für Hilfeempfänger in eine Hand, in besonderen Vermittlungsagenturen (Job-Centern), zentrale Bedeutung zu. Der Vorrang von Arbeit, Qualifizierung oder qualifizierender Beschäftigung vor dem Bezug von Sozialleistungen ohne Gegenleistung wird normiert. Ferner wird sichergestellt, dass die Mittel der aktiven Arbeitsförderung der Bundesanstalt für Arbeit unter Beteiligung der Länder gezielter eingesetzt werden können. Gleichzeitig werden die sozialrechtlichen Vorschriften über die Verfügbarkeit und Zumutbarkeit sowie die Arbeitslosenmeldung konkretisiert und ergänzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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