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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Positionen und Gesetzentwicklung"
  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktreformen - Blinder Eifer schadet nur (2006)

    Konle-Seidl, Regina; Möller, Ulrich;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina & Ulrich Möller (2006): Arbeitsmarktreformen - Blinder Eifer schadet nur. In: IAB-Forum H. 1, S. 42-47.

    Abstract

    Nach der internen Reform der Bundesagentur für Arbeit, der die Vermittlungseffizienz erhöhen sollte, folgte mit Hartz IV sehr schnell der externe Umbau. Zusammengeführt wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe und parallel dazu die Verantwortlichkeiten und Dienstleistungen, die an diese Sozialtransfers geknüpft waren. Dadurch sollte eine stärkere "Aktivierung" der erwerbsfähigen Hilfeempfänger erreicht werden. Inzwischen sind Forderungen nach noch schnelleren Veränderungen laut geworden. Gestützt auf internationale Vergleiche und Analysen nennen die Autoren eine Reihe guter Gründe dafür, den bereits eingeleiteten Reformen Zeit zur Reife zu lassen. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik: welche Rolle spielt die Weiterbildung (noch)? (2006)

    Kruppe, Thomas ;

    Zitatform

    Kruppe, Thomas (2006): Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Welche Rolle spielt die Weiterbildung (noch)? In: H. Loebe & E. Severing (Hrsg.) (2006): Weiterbildung auf dem Prüfstand : mehr Innovation und Integration durch neue Wege der Qualifizierung (Wirtschaft und Weiterbildung, 40), S. 51-58.

    Abstract

    Die Förderung beruflicher Weiterbildung Arbeitsloser wird von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des SGB III als rechtliche Grundlage für die Arbeitsförderung durchgeführt. Seit Beginn 2005 kam darüber hinaus die Trägerschaft für Leistungen nach dem SGB II hinzu. Der Beitrag beschreibt die Veränderungen in der Förderung der beruflichen Weiterbildung, die sich durch die im 'neuen Steuerungsmodell' der BA formulierten Vorgaben der Politik (Optimierung der Geschäftsprozesse, bessere Wirkung des Instrumenteneinsatzes der aktiven Arbeitsmarktpolitik, wirkungsorientierter Haushalt, geringerer Mitteleinsatz und Reduzierung der Kosten) für die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen und ihre Beurteilungskriterien (Monitoring/Evaluation) ergeben. Er gelangt dabei u.a. zu folgenden Schlussfolgerungen: "Der Umbau der Förderung beruflicher Weiterbildung ist gleichzeitig ein selektiver Abbau." Politisch gesetzte Ziele zwingen die Bundesagentur für Arbeit zu einer eher kurzfristigen Sicht, bei der langfristige Wirkungen und weitergehende Effekte vernachlässigt werden. Es wird gefordert, die Förderung beruflicher Weiterbildung Arbeitsloser (nach SGB III) von der Betragsfinanzierung auf eine Steuerfinanzierung umzustellen und sie gleichzeitig in eine Gesamtstrategie des lebenslangen Lernens einzubetten. Die Bedeutung der beruflichen Fortbildung bereits in den Betrieben wird betont. "Die Förderung beruflicher Weiterbildung bereits Arbeitsloser sollte immer nur die letzte aller Möglichkeiten sein." (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kruppe, Thomas ;
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  • Literaturhinweis

    Hartz-Reformen: Gewinner und Verlierer (2006)

    Mezger, Erika;

    Zitatform

    Mezger, Erika (2006): Hartz-Reformen. Gewinner und Verlierer. In: Mitbestimmung H. 12, S. 50-53.

    Abstract

    Die Autorin geht der Frage nach, ob die Hartz-Reformen die Armut in Deutschland forciert hat. Sie verweist auf die zahlreichen Verknüpfungen zwischen der Reform und etwa der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Hartz-Reformen die prekären Lebenslagen sichtbar gemacht haben, dieser Tatbestand jedoch nicht den Hartz-Reformen zur Last gelegt werden kann. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Vergleich der Randverteilungen ausgewählter Variablen in IABS und IEBS (2006)

    Müller, Eva; Wilke, Ralf A. ; Schneider, Frederic-Guillaume;

    Zitatform

    Müller, Eva, Frederic-Guillaume Schneider & Ralf A. Wilke (2006): Vergleich der Randverteilungen ausgewählter Variablen in IABS und IEBS. (ZEW-Dossier 12), Mannheim, 16 S.

    Abstract

    "Als Grundlage zur Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II führt das ZEW im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Regionenmatching durch, das auf den Bestimmungsfaktoren für die Länge von individuellen Arbeitslosigkeitsphasen beruht. In der Vergangenheit wurden Analysen der Dauer von Arbeitslosigkeit häufig mit Hilfe der IAB-Beschäftigtenstichprobe durchgeführt. Im zugrunde liegenden Projekt wird aber auf einen neuen Datensatz, die Stichprobe der Integrierten Erwerbsbiografien des IAB (IEBS), zugegriffen. In der Arbeit wird untersucht, ob sich die Randverteilungen einiger ausgewählter Variablen der IABS-RO1 (IABS) und einer speziell an das IABS Format angepassten Version der Stichprobe der Integrierten Erwerbsbiografien des IAB V1.O (IEBS) ähneln bzw. ob sich die Randverteilungen von Arbeitslosigkeitsdauern in beiden Datensätzen unterscheiden. Dies ist notwendig, um zu überprüfen, ob die Wahl des Datensatzes einen offensichtlichen Einfluss auf die Ergebnisse der Evaluationsforschung haben könnte. Da die Datensätze unterschiedliche Strukturen aufweisen, war es nötig, die IEBS durch ein Ergänzungs- und Bereinigungsverfahren der IABS anzugleichen, sodass die IEBS nur noch überlappungsfreie Beschäftigungs- und Leistungsbezugsspells enthält. Unterschiede in den Randverteilungen der verglichenen Stichproben der Datensätze dürften zum Teil aus der Stichprobenziehung resultieren, zum Teil aber auch Auswirkungen des Episodensplittings sein. Ein Vergleich der Variablen 'Geburtsjahr', 'Anfangsjahr des Spells', 'Ausbildung' und 'Nationalität' zeigt, dass die beiden Stichproben sehr ähnlich sind. Weiterhin ergibt eine Verweildaueranalyse nach der Kaplan-Meier-Methode, dass sich die Verteilungen der Arbeitslosigkeitsdauern gemäß der Definition 'Nonemployment' in den Jahren 1992 und 1997 kaum voneinander unterscheiden. Es gibt also keine offensichtlichen Gründe, warum die Ergebnisse der Evaluationsforschung von der Wahl des Datensatzes stark abhängen könnten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Indikator gesteuerte Verteilung von Eingliederungsmitteln im SGB II: Erfolgs- und Effizienzkriterien als Leistungsanreiz? (2006)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2006): Indikator gesteuerte Verteilung von Eingliederungsmitteln im SGB II. Erfolgs- und Effizienzkriterien als Leistungsanreiz? (IAB-Discussion Paper 26/2006), Nürnberg, 37 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Bund die Finanzierung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für die Leistungsempfänger nach dem SGB II übernommen. Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die 439 Leistungsträger in Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen findet über einen Indikator statt, der den Finanzbedarf der Träger in Abhängigkeit vom regionalen Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem regionalen Problemdruck in den Kreisen berücksichtigt. Im ersten Teil des Aufsatzes wird der Indikator zur Verteilung der SGB II-Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik vorgestellt, der für die Verteilung der Eingliederungsmittel 2005 und 2006 verwendet wurde. Im zweiten Teil werden Möglichkeiten und Probleme für eine Weiterentwicklung des Indikators zur Berücksichtigung von Erfolgs- oder Effizienzkriterien als finanziellem Leistungsanreiz für die Träger diskutiert. Zu erwarten sind Korrelationsprobleme zwischen der bisher verwendeten Grundsicherungsquote als Problemdruckindikator und möglichen Erfolgs- und Effizienzindikatoren. Daher wird eine Erweiterung der Verteilungsformel um einen relativen Erfolgs- oder Effizienzindikator vorgeschlagen und entwickelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regionale Typisierung im SGB II-Bereich: Aktualisierung 2006. Fachliche Dokumentation (2006)

    Rüb, Felix; Werner, Daniel; Blien, Uwe ; Kaufmann, Klara; Wolf, Katja;

    Zitatform

    Rüb, Felix, Daniel Werner, Klara Kaufmann, Katja Wolf & Uwe Blien (2006): Regionale Typisierung im SGB II-Bereich. Aktualisierung 2006. Fachliche Dokumentation. Nürnberg, 16 S.

    Abstract

    "Das am 1. Januar 2005 eingeführte Sozialgesetzbuch II (SGB II) sieht vor, dass Personen, die diesem Rechtskreis unterliegen, von so genannten SGB II-Trägern betreut werden. Diese lassen sich anhand ihrer Organisationsform in Arbeitsgemeinschaften (ARGE), Getrennte Trägerschaften (GT) und zugelassene kommunale Träger (zkT) unterteilen. Die einzelnen Träger sehen sich mit sehr unterschiedlichen regionsspezifischen Ausgangsbedingungen am Arbeitsmarkt konfrontiert. Diese Rahmenbedingungen setzen der Leistungsfähigkeit der einzelnen SGB II-Träger bereits bestimmte Grenzen. Ist die Arbeitslosigkeit relativ hoch, wird es einem Träger relativ schwer fallen, seine erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Beschäftigung zu integrieren. Bei einem prosperierenden Arbeitsmarkt wird sich der Träger entsprechend besser darstellen. Insofern ist für einen angemessenen Vergleich der SGB II-Träger immer die objektive Arbeitsmarktsituation mit zu berücksichtigen. Im IAB wurde aus diesem Grund bereits Ende 2005 ein Instrumentarium für den SGB II-Bereich eingeführt, das eine Vergleichsmöglichkeit der Ergebnisse von SGB II-Trägern im Sinne eines Benchmarking schafft (vgl. Blien et. al 2005). Dazu wurden jeweils Träger mit ähnlichen Arbeitsmarktbedingungen zu Gruppen, so genannten SGB II-Typen zusammengefasst. Diese Typisierung der SGB II-Träger wurde nun aktualisiert. Der Text enthält - neben einer ausführlichen Erläuterung des methodischen Vorgehens - eine Erklärung, warum eine Aktualisierung notwendig wurde und welche Änderungen sich dadurch ergeben haben. Abschnitt 2 diskutiert die Gründe für die Aktualisierung, die Abschnitte 3 und 4 beschreiben die notwendigen Schritte, um zur Typzugehörigkeit zu gelangen. Hierzu hat das IAB ein noch relativ neues Verfahren verwendet, das zum ersten Mal bei einer Typisierung von Arbeitsagenturen zum Einsatz kam und bereits bei der letzten Typisierung SGB II angewandt wurde. Die Besonderheit dieser Methode liegt in einem zweistufigen Vorgehen. Im ersten Schritt werden jene Variablen mittels Regressionsanalysen identifiziert, anhand derer in einem zweiten Schritt die SGB II-Typen mithilfe von Clusteranalysen gebildet werden. Neben dem eigentlichen Endprodukt - der Zuordnung der SGB II-Träger zu einem bestimmten SGB II-Typ - werden zusätzlich für jede ARGE/GT diejenigen ARGEn/GTs identifiziert, die am besten vergleichbar sind. Das dabei verwendete Konzept wird in Abschnitt 5 näher erläutert. In die Analysen flossen sowohl Daten auf SGB II-Träger- als auch auf Kreisebene ein. Die Abschnitte 6 und 7 zeigen die Vorgehensweise in Fällen, in denen Kreise und deren zugehöri-ge SGB II-Träger nicht deckungsgleich sind. Abschließend werden die Ergebnisse und Änderungen aus der Aktualisierung dargestellt und es wird ein Fazit gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Blien, Uwe ; Kaufmann, Klara; Wolf, Katja;
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  • Literaturhinweis

    Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne: Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion (2006)

    Satilmis, Ayla;

    Zitatform

    Satilmis, Ayla (2006): Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne. Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion. In: A. Beier, K. Eicker-Wolf, S. Körzell & A. Truger (Hrsg.) (2006): Investieren, sanieren, reformieren ? : die Wirtschafts- und Sozialpolitik der schwarz-roten Koalition, S. 87-109.

    Abstract

    Der Beitrag diskutiert arbeitsmarktpolitische Konzepte im Zusammenhang mit der Ausweitung des Niedriglohnbereiches. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die in der öffentlichen Debatte kursierenden Vorschläge und Konzeptionen zu Kombilöhnen und Mindestlöhnen, die damit verbundenen Erwartungen und ihre beschäftigungs- und sozialpolitischen Implikationen. Unter Hinzuziehung internationaler Erfahrungen und Erkenntnisse werden Chancen und Risiken der avisierten Strategien und Maßnahmen geprüft. Abschließend werden Eckfeiler eines Lösungskonzepts formuliert, das in der Lage ist, der Tendenz zur Prekarisierung von Arbeits- und Lebensbedingungen Grenzen zu setzen. Voraussetzung dafür sind nach Auffassung der Autorin die Einführung von branchenübergreifenden Mindestlohnregelungen sowie die politische Unterstützung für Ansätze, gesellschaftlich unentbehrliche Arbeiten in komplexe Tätigkeiten und Berufsbilder zu integrieren und den Anteil regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auszubauen und nicht eine pauschale Förderung von 'einfachen' Dienstleistungen durch Kombilöhne. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? (2006)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2006): Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 434-437. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5

    Abstract

    Angesichts der hohen Zahl von Leistungsempfängern und der 'ausufernden' Kosten wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob Hartz IV bzw. das neue SGB II grundsätzlich verfehlt sei und einer "Generalrevision" bedürfe. Der Beitrag stellt die These auf, dass der grundlegende Ansatz noch gar nicht richtig erprobt, sondern durch eine mangelhafte administrative Umsetzung vorerst zunichte gemacht wurde. Gestützt auf eigene Studien des Autors, zahlreiche Medienberichte und einen kürzlich vorgelegten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes wird die Einschätzung vertreten, dass bei der administrativen Umsetzung das "Fordern" und das "Monitoring" bislang weitgehend vernachlässigt wurden. Kritisiert werden insbesondere die zu seltene Nutzung des "wirksamsten Instruments" zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit von arbeitslosen Leistungsempfängern, nämlich die Heranziehung zu gemeinnützigen Arbeiten, außerdem der unter unklarer Leistungsverantwortung erfolgte kurzfristige, schlecht vorbereitete und auf das Personal bezogen quantitativ wie qualitativ unzureichende Aufbau der neuen Verwaltungskörper sowie die nicht zielkonformen Nutzungen von Transferleistungen. "Es wäre einen Versuch wert, die Möglichkeiten eines strengen Forderns, verbunden mit intensivem Monitoring und konsequenter Sanktionierung, zumindest einmal richtig zu erproben und dabei Kosten und Nutzen systematisch zu evaluieren." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Konzentration statt Verzettelung: Die deutsche Arbeitsmarktpolitik am Scheideweg (2006)

    Schneider, Hilmar; Zimmermann, Klaus F. ; Eichhorst, Werner;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar, Werner Eichhorst & Klaus F. Zimmermann (2006): Konzentration statt Verzettelung: Die deutsche Arbeitsmarktpolitik am Scheideweg. (IZA discussion paper 2055), Bonn, 29 S.

    Abstract

    Ziel des Beitrages ist es, eine selektive Bestandsanalyse der deutschen Arbeitsmarktpolitik vorzunehmen, um eine effektivere Politikgestaltung zu ermöglichen. Sektion 2 analysiert die organisatorischen Rahmenbedingungen und die institutionellen Regelungen der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für die Bekämpfung der Dauerarbeitslosigkeit (Hartz IV). Sektion 3 präsentiert die drei Instrumente mit größter Durchschlagskraft, Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse und Existenzgründungshilfen. Sektion 4 entwickelt eine Strategie für eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Hartz-Gesetze - Enttäuschte Hoffnungen und neue Probleme (2006)

    Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Seifert, Hartmut (2006): Die Hartz-Gesetze - Enttäuschte Hoffnungen und neue Probleme. (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf u.a., 21 S.

    Abstract

    "Beschäftigungspolitisch fällt die Bilanz der Hartz-Gesetze mager aus. Die ursprünglichen Erwartungen, mit dem groß angelegten Reformwerk die Dauermisere am Arbeitsmarkt spürbar lindern zu können, haben sich nicht erfüllt. Vielmehr zeichnen sich neue Probleme ab. Die Förderung atypischer Beschäftigung erhöht zwar die Flexibilität am Arbeitsmarkt, verringert aber nicht die Arbeitslosigkeit, sondern steigert die sozialen Risiken. Zugleich wird die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme gefährdet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Modernisierung und Professionalisierung der Arbeitsvermittlung: Strategien, Konzepte und Modelle unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen. Gutachten (2006)

    Sell, Stefan;

    Zitatform

    Sell, Stefan (2006): Modernisierung und Professionalisierung der Arbeitsvermittlung. Strategien, Konzepte und Modelle unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen. Gutachten. Bonn, 160 S.

    Abstract

    "Die Arbeitsvermittlung steht nicht erst seit dem 'Vermittlungsskandal' bei der Bundesanstalt für Arbeit und den Vorschlägen der daraufhin eingesetzten 'Hartz'-Kommission im Mittelpunkt der Debatte über eine Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Die gegenwärtigen Umbaumaßnahmen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit zielen auf eine spürbare Effektivitäts- und Effizienzsteigerung hinsichtlich der Arbeitsvermittlung. In einem internationalen Vergleich kann gezeigt werden, dass die deutschen Reformen durchaus in einem vergleichbaren Reformkorridor liegen, allerdings hinsichtlich der Auslagerung von Vermittlungsdienstleistungen eher verhalten agieren. Gleichzeitig werden sie durch einen fundamentalen Systemwechsel bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen mit der Einführung eines neuen Grundsicherungssystems belastet. Auf der Grundlage der möglichen Funktionalitäten der Arbeitsvermittlung zwischen Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen Ländern werden in der Studie Vorschläge für eine Modernisierung und vor allem Professionalisierung der Arbeitsvermittlung gemacht - immer vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsvermittlung nur ein Teilbereich der Arbeitsmarktpolitik darstellt und keinesfalls eine umfassende Beschäftigungspolitik substituieren kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Steuerung im SGB II: im Spannungsfeld von Bund, Kommunen und Fachpraxis. Fachtagung Netzwerk SGB II, 11.- 12. Dezember 2006 Frankfurt am Main. Tagungsdokumente (2006)

    Siemon, Hartmut; Korn, Jan; Radloff, Rainer; Keil, Rolf; Klems, Wolfgang; Brennecke, Julia; Schmachtenberg, Rolf; Schulze-Böing, Matthias; Brandes, Torsten; Hammer, Andreas; Reis, Claus;

    Zitatform

    Korn, Jan, Rainer Radloff, Rolf Keil, Wolfgang Klems, Julia Brennecke, Rolf Schmachtenberg, Matthias Schulze-Böing, Torsten Brandes, Andreas Hammer & Claus Reis (2006): Steuerung im SGB II. Im Spannungsfeld von Bund, Kommunen und Fachpraxis. Fachtagung Netzwerk SGB II, 11.- 12. Dezember 2006 Frankfurt am Main. Tagungsdokumente. Frankfurt am Main, 98 S.

    Abstract

    Der Band enthält die folgenden Tagesdokumente:
    Einführung
    Reis, Claus: Was bedeutet Steuerung im SGB II? (6-19);
    Panel 1 - Steuerungsanspruch und -realität des Bundes
    Schmachtenberg, Rolf: Position des Bundes (20-27);
    Keil, Rolf: Rolle der Bundesländer als Rechtsaufsicht und als Akteure in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik (28-33);
    Panel 2 - Lokale Zielbildungs- und Steuerungsprozesse: Steuerung zwischen lokalen Ansprüchen und bundesweiter Gewährleistung
    Brandes, Torsten: Aufgaben und Verfahrensweisen der Bundesagentur für Arbeit (34-36);
    Radloff, Rainer: Zielbildung und Steuerungsmöglichkeiten der ARGEn (37-47);
    Panel 3 - Mit welchen Daten wird gesteuert?
    Klems, Wolfgang: SGB II Controlling (48-56);
    Korn, Jan: Datenlage der Arbeitsgemeinschaften (57-67);
    Hammer, Andreas: Sozialplanung der Kommune im Kontext SGB II (68-72);
    Korn, Jan: Datenlage der zugelassenen kommunalen Träger (73-78);
    Brennecke, Julia: Datenlage der Optionskommunen (79-89);
    Zwischenbetrachtung: Schulze-Böing, Matthias: Die Beobachtung der Beobachter. Wirkungen und Nebenwirkungen von Controlling in der Organisationspraxis des SGB II (90-95)

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II: Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente (2006)

    Siemon, Hartmut;

    Zitatform

    (2006): Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II. Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente. Offenbach am Main, 121 S.

    Abstract

    Die Fachtagung zur lokalen Umsetzung des SGB II konzentrierte sich auf wesentliche Elemente der Zielerreichung (u. a. Arbeitsabläufe und Fallmanagement) und behandelt explizit die Rolle von Anreizen und Sanktionen. Dabei wurden Erfahrungen bei der Begleitung der Umsetzung des SGB II und grundlegende Vorstellungen des "aktivierenden Sozialstaates" diskutiert. Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit und einer Optionskommune wurde die Bedeutung von Aktivierung und Integration im Leistungsprozess des SGB II beschrieben. Historische und aktuelle Erfahrungen zu "Anreizen und Sanktionen" behandelten zwei weitere Beiträge mit den Themen: "Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen 1970 bis 2004" und ?"Wo der Kunde nicht König ist - Probleme der Fallbearbeitung nach dem SGB II". Darüber hinaus wurde die Praxis zum Themenkreis Fördern und Fordern, d. h. das Zusammenspiel von Fallmanagement, Anreizen und Sanktionen aus den ARGEn bzw. Optionskommunen in NRW, Hamburg, Stuttgart, Pforzheim und Leipzig dargestellt und diskutiert. In sechs moderierten Arbeitsgruppen wurden die folgenden Themenfelder bearbeitet: Umgang mit Unter-25-jährigen, Qualifizierungs- und Personalentwicklungsstrategien, ?Arbeitsabläufe in ARGEn und Optionskommunen, ?Rechtliche Fragen, ?Was heißt "Zumutbarkeit" konkret?, Regionale Bedingungen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Aktivierung und Nutzung lokaler Kompetenzen: Vernetzung und Kooperation vor Ort bei der Umsetzung des SGB II. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 2, 19.-20. Oktober 2006 Offenbach am Main. Tagungsdokumente (2006)

    Siemon, Hartmut; Beseler, Michael; Mohr, Bernhard; Pfau, Susanne; Damberg, Friedel; Pflügner, Michael; Gerkens, Karsten; Pippardt, Jan; Grajcar, Dietmar; Sieber, Wolfgnag; Johannsen, Beate-Carola; Siemon, Hartmut; Koch, Karl; Strassheim, Holger; Brülle, Heiner; Kähler, Tim; Lehmann, Peter; Jirku, Bernhard; Fuß, Peter; Anzinger, Rudolf; Götz, Alexander;

    Zitatform

    Beseler, Michael, Bernhard Mohr, Susanne Pfau, Friedel Damberg, Michael Pflügner, Karsten Gerkens, Jan Pippardt, Dietmar Grajcar, Wolfgnag Sieber, Beate-Carola Johannsen, Hartmut Siemon, Karl Koch, Holger Strassheim, Heiner Brülle, Tim Kähler, Peter Lehmann, Bernhard Jirku, Peter Fuß, Rudolf Anzinger & Alexander Götz (2006): Aktivierung und Nutzung lokaler Kompetenzen. Vernetzung und Kooperation vor Ort bei der Umsetzung des SGB II. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 2, 19.-20. Oktober 2006 Offenbach am Main. Tagungsdokumente. Offenbach am Main, 123 S.

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  • Literaturhinweis

    Aktivierende Sozialhilfe 2006: das Kombilohn-Modell des ifo Instituts (2006)

    Sinn, Hans-Werner; Meister, Wolfgang; Ochel, Wolfgang; Werding, Martin ; Holzner, Christian;

    Zitatform

    Sinn, Hans-Werner, Christian Holzner, Wolfgang Meister, Wolfgang Ochel & Martin Werding (2006): Aktivierende Sozialhilfe 2006. Das Kombilohn-Modell des ifo Instituts. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 59, H. 2, S. 6-27.

    Abstract

    "Am 26. Januar 2006 stellte das ifo Institut im Rahmen einer Bundespressekonferenz die aktualisierte Version des ifo Kombilohn-Modells 'Aktivierende Sozialhilfe' vor, das eine Alternative zum heutigen Lohnersatzmodell bietet. Das ifo-Modell eröffnet bei verringerten fiskalischen Kosten langfristig bis zu 3,2 Millionen gering qualifizierten Arbeitslosen neue Beschäftigungschancen. Das bisherige System existentsicherender Sozialleistungen, aktuell das Arbeitslosengeld II, schafft ein anhaltendes Hindernis für mehr Beschäftigung gering Qualifizierter. Grund dafür sind die relativ hohen Leistungen an erwerbsfähige Personen, die weiterhin arbeitslos sind, und die hohen Transferentzugsraten, die die Aufnahme einer regulären Beschäftigung bestrafen. Das ifo-Modell eröffnet einen gangbaren und finanzierbaren Weg, dieses Hindernis durch eine Umstrukturierung der staatlichen Lohnersatzleistungen zu Kombilöhnen zu beseitigen. Es beendet das derzeitige Konkurrenzverhältnis zwischen Sozialstaat und privaten Arbeitgebern und ermöglicht eine sozialpolitisch akzeptable Anpassung der deutschen Lohnstruktur, insbesondere der Löhne für gering Qualifizierte, an die internationale Lohnkonkurrenz." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik im Aufbruch: Herausforderungen und innovative Konzepte (2006)

    Stelzer-Orthofer, Christine; Heitzmann, Karin ; Falkner, Gerda; Fink, Marcel ; Andree, Dagmar; Winkler, Christian; Brandstetter, Regina; Hochrainer, Klaus; Dorfinger, Günther; Punz, Josef; Bieling, Hans-Jürgen; Scherl, Hermann; Zauner, Heinz; Stelzer-Orthofer, Christine; Dimmel, Nikolaus; Timmelmayer, Rainer;

    Zitatform

    Stelzer-Orthofer, Christine (Hrsg.) (2006): Arbeitsmarktpolitik im Aufbruch. Herausforderungen und innovative Konzepte. Wien: Mandelbaum Verlag, 340 S.

    Abstract

    "Anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und zunehmende Verarmungsrisiken in ganz Europa machen es notwendig, bisherige beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Konzepte kritisch zu hinterfragen und neue Modelle der Arbeitsmarktintegration zu entwickeln. Vor dem Hintergrund ökonomischer Krisenprozesse sind nationale Regierungen bestrebt die Funktionsweise der Arbeitsmärkte sowie sozialpolitische Leistungen zu reorganisieren. Eine nicht unbedeutende Rolle nehmen dabei die Vorgaben der Europäischen Union ein. Sie zielen zum einen auf die Stärkung der Wirtschaft durch die Erhöhung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit ab, zum anderen auf soziale Ausgewogenheit durch arbeitsrechtliche und soziale Mindeststandards. Konzepte der Deregulierung und Re-Regulierung einer Politik für den Arbeitsmarkt konkurrieren sich, Aktivierungsmaßnahmen für aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen stehen einem restriktiveren Zugang zu Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gegenüber. Im Sammelband werden von WissenschafterInnen und PraktikerInnen europäische Initiativen sowie nationale Reformen vorgestellt und hinsichtlich ihrer arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen beleuchtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der "Hartz-Reformen" (2006)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2006): Zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der "Hartz-Reformen". In: C. Brinkmann, S. Koch & H. G. Mendius (Hrsg.) (2006): Wirkungsforschung und Politikberatung - eine Gratwanderung? (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 300), S. 59-87.

    Abstract

    "Um der anhaltenden Arbeitsmarktkrise in Deutschland entgegenzuwirken und insbesondere die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit aufzulösen, wurde mit dem Einsetzen der Hartz-Kommission im Frühjahr 2002 die wohl bisher umfassendste Arbeitsmarktreform initiiert. Für eine abschließende Bewertung des daraus resultierenden Reformpakets ist es momentan noch zu früh, von daher ist man (noch) auf ex-ante-Analysen angewiesen. Dabei ist zu fragen, ob die Reformen an den wirklichen Ursachen der Arbeitsmarktkrise hierzulande ansetzen, ob sie die Beschäftigungsanreize der Unternehmen und die Arbeitsanreize der Erwerbspersonen dauerhaft erhöhen und ob sie zu einem nachhaltigen Aufbau der Beschäftigung und Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen können. Der Beitrag zeigt, dass die Neuausrichtung der Arbeitmarktpolitik einen großen Schritt in die richtige Richtung gebracht hat. Dies gilt besonders deshalb, weil eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik (im Sinne eines Förderns und Forderns) zum einen Druck in Richtung Flexibilität erzeugen und zum anderen höhere individuelle Beschäftigungsrisiken durch passgenaue Förderung ?ankieren kann. Allerdings wird auch deutlich gemacht, dass man die Erwartungen an die Beschäftigungswirksamkeit einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik auch nicht überziehen sollte. Arbeitsmarktpolitik kann zwar das Matching verbessern und die Stellenbesetzung beschleunigen. Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen aber im Wesentlichen in Unternehmen und setzen wirtschaftliche Dynamik, aber auch passende Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt voraus. Vor allem die anhaltende Wachstumsschwäche, zu wenig beschäftigungsfreundliche Tarifvereinbarungen, die hohe Abgabenbelastung und die weitgehende Regulierung von Produkt- und Arbeitsmärkten sind die Hauptursachen für die Beschäftigungsmisere hier zu Lande." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Aktuelle Herausforderungen für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik (2006)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2006): Aktuelle Herausforderungen für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. In: U. Andersen (Hrsg.) (2006): Politische Ökonomie (Politische Bildung, 01/2006), S. 45-71.

    Abstract

    Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Hartz-Reformen an den wirklichen Ursachen der Arbeitsmarktkrise ansetzen. Die Effizienz aktivierender Arbeitsmarktpolitik sowie einzelner wesentlicher Elemente der Hartz-Reformen zur Förderung der Rahmenbedingungen für Beschäftigung (Deregulierung des Arbeitsrechts, stärkere Anreize für Niedriglöhne) werden diskutiert. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik hin zu einer konsequenten Aktivierung der Arbeitssuchenden auf gesamtwirtschaftlicher Ebene zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit beitragen kann. Die Beschäftigungseffekte der Hartz-Reform sollten jedoch nicht überschätzt werden, da sie nicht an den Hauptursachen der anhaltenden Arbeitslosigkeit ansetzen. "Die jüngsten Arbeitsmarktreformen können einen Beitrag zur Bewältigung der Beschäftigungskrise leisten, sind aber allein nicht geeignet, das wirtschaftliche Wachstum zu verstärken und die Arbeitskräftenachfrage entscheidend und nachhaltig zu erhöhen." Als Hauptursachen der Beschäftigungsmisere werden die anhaltende Wachstumsschwäche, wenig beschäftigungsfreundliche Tarifvereinbarungen, hohe Abgabenbelastung und die Regulierung der Märkte betrachtet. Umfassende Strukturreformen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsdynamik stehen noch aus; die Chancen für ihre Umsetzung werden vom Autor jedoch als gering eingeschätzt. Vor allem Föderalismus und Tarifautonomie werden als hemmende Faktoren für die Anpassungsfähigkeit institutioneller Arrangements gesehen. (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag (2006): Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 404/06 (16.06.2006)), 14 S.

    Abstract

    Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit einigen Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen. Das Gesetz enthält Regelungen zur Fortentwicklung des Leistungsrechts, zur Verbesserung der Verwaltungspraxis, zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch sowie zur Einführung eines Wahlrechts zwischen befristetem Zuschlag und Kinderzuschlag. Er enthält außerdem rechtstechnische Änderungen sowie Änderungen zur Verbesserung des Zusammenwirkens mit anderen Rechts- und Leistungssystemen. Im Einzelnen werden durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch Änderungen in fast allen SGBs folgende Maßnahmen vorgenommen: 1. Weigert sich ein Bezieher von ALG II dreimal in einem Jahr ohne guten Grund, ein Jobangebot anzunehmen, können ihm die kompletten Leistungen gestrichen werden. 2. Bei der Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, liegt die Beweislast künftig bei den Betroffenen. 3. Die Freibeträge für Vermögen werden zugunsten der Alterssicherung verschoben. 4. Dem Missbrauch von Leistungen soll durch Kontrollen im Außendienst begegnet werden. 5. Der Datenabgleich zwischen den Behörden zur Ausforschung verschwiegener Vermögenswerte wird erleichtert. 6. Zugleich soll jedem neuen ALG II-Bezieher sofort ein Angebot zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gemacht werden. Die neuen Regelungen treten gem. Art. 16 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Wesentlichen am 01.08.2006 in Kraft. (IAB)

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    Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag (2006): Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 888/06 (08.12.2006)), 2 S.

    Abstract

    Der Deutsche Bundestag hat in seiner 71. Sitzung am 1. Dezember 2006 den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung neu geregelt. Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Mit der Gesetzesänderung wird die Beteiligung des Bundes auf 31,8 Prozent der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2007 festgelegt. Die Anpassung der Beteiligung des Bundes für die Jahre ab 2008 erfolgt auf Basis einer gesetzlich verankerten Anpassungsformel. Für das Jahr 2007 werden Gesamtausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung von ca. 13,5 Mrd. Euro erwartet. Bei einer Bundesbeteiligung in Höhe von 31,8 Prozent ist mit einer Belastung für den Bund in Höhe von 4,3 Mrd. Euro, d.h. Mehrausgaben für den Bund in Höhe von 2,3 Mrd. Euro gegenüber dem am 30. Juni 2006 im Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf 2007, zu rechnen. Für die Länderhaushalte ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da die Länder die durch das Vierte Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bedingten Einsparungen an die kommunalen Haushalte weiterleiten. (IAB)

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    Institut Arbeit und Technik: Jahrbuch 2006 (2006)

    Abstract

    Das Jahrbuch 2006 des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit zehn Beiträgen aus aktuellen Arbeiten und Projekten dokumentiert den am Standort Gelsenkirchen in einem Zeitraum von 18 Jahren gewachsenen Forschungszusammenhang entsprechend dem 1988 ergangenen Auftrag der Landesregierung zum Gegenstand der 'Forschungsarbeit für den Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen'. Zukünftig wird das Institut Arbeit und Technik mit seiner Forschungsarbeit in zwei Institute aufgeteilt: Die Innovations- und Gesundheitswirtschaftsforschung des IAT wird an die Fachhochschule Gelsenkirchen angegliedert, die Arbeits- und Bildungsforschung wird ab 2007 in einem neuen Institut an der Universität Duisburg/Essen fortgeführt. Die Beiträge des Jahrbuchs spiegeln den aktuellen Forschungsstand beider Forschungsschwerpunkte, der Anhang dokumentiert die Veranstaltungen vom 01.07.2005 bis zum 31.10.2006, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts (Stand 31.10.2006) sowie alle Veröffentlichungen aus dem Institut Arbeit und Technik vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2006. (IAB)

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    Mehr Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose: zur Diskussion über die Wege zur Belebung des Niedriglohnsektors und der Weiterentwicklung des Kombi-Einkommens (2006)

    Abstract

    "Der internationale Vergleich zur Langzeitarbeitslosigkeit offenbart ein Kernproblem des deutschen Arbeitsmarktes: die hohe und strukturell verfestigte Arbeitslosigkeit von geringer Qualifizierten. Für die meisten Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten dürfte der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt nur über eine einfache Tätigkeit gelingen. Die möglichen Beschäftigungspotenziale können nur dann zu tatsächlich angebotener Arbeit werden, wenn die Lohn- und Lohnzusatzkosten der Produktivität der Arbeitsplätze entsprechen und sich so wirtschaftlich rentieren. Für sehr einfache Tätigkeiten können deshalb auch nur sehr geringe Löhne gezahlt werden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen auch einfache Arbeiten annehmen, wenn sie nur so ihre Arbeitslosigkeit überwinden können. Gerade Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen, die mit ihren Steuern zur Finanzierung der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II beitragen, haben ein Recht darauf, dass jeder selbst den ihm möglichen Beitrag zu seinem eigenen Lebensunterhalt leistet. Umgekehrt haben aber auch alle diejenigen, die durch eigene Erwerbsarbeit ihren und den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht vollständig verdienen können, einen Anspruch darauf, von der Solidargemeinschaft ergänzend unterstützt zu werden. Mit Hartz IV ist ein ausgewogenes System des Förderns und Forderns eingeführt worden, das konsequent umgesetzt werden muss. Das mit Hartz IV geschaffene Kombi-Einkommen stellt jeden, der Arbeit aufnimmt besser als den, der nicht arbeitet. Jedes fortentwickelte oder alternative Modell für ein Kombi- Einkommen muss an das Kriterium der individuellen Hilfebedürftigkeit geknüpft bleiben. Staatliche Zuschüsse jenseits der Bedürftigkeit wären sinnlos und nicht zu vertreten. Auf keinen Fall darf es deshalb eine flächendeckende Subventionierung von Löhnen geben. Subventionen an Arbeitgeber sind strikt abzulehnen. Gesetzliche Mindestlöhne sind überflüssig, da schon das Arbeitslosengeld II Existenz sichernde Einkommen für jedermann darstellt. Umgerechnet auf eine Vollzeitstelle von 38 Stunden pro Woche gewährt es rechnerisch Mindeststundenlöhne für Alleinstehende von über fünf Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern von mehr als 9,50 Euro. Von der individuellen Bedürftigkeit losgelöste und unabhängig von der Wertschöpfung einfacher Tätigkeiten politisch definierte Mindestlöhne dagegen würden einfache Arbeitsplätze nicht entstehen lassen bzw. vernichten, ins Ausland oder in Schwarzarbeit verdrängen. Das wäre auch sozialpolitisch nicht akzeptabel. Denn damit würden Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt genommen, Teilhabe verwehrt und Möglichkeiten zu einem Kombi-Einkommen verschlossen. Der Mindestlohn würde gerade das verhindern, was zu fördern er vorgibt: einfache Arbeitsplätze für wenig Qualifizierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/3269 (07.11.2006)), 10 S.

    Abstract

    Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kommunen um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom Dezember 2005 wurde die Höhe der Bundesbeteiligung für die Jahre 2005 und 2006 auf jeweils 29,1% festgelegt. Gemäß diesem Gesetz muss die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Jahre ab 2007 durch Bundesgesetz geregelt werden. Hierfür wird im Gesetzentwurf folgende Lösung vorgeschlagen: die Festlegung der Beteiligung des Bundes auf 31,8 Prozent der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2007 sowie die Anpassung der Beteiligung des Bundes für die Jahre ab 2008 auf Basis einer gesetzlich verankerten Anpassungsformel. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes (Drucksache 16/3269) und zum Antrag der Fraktion Die Linke Bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (Drucksache 16/3302): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2006): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes (Drucksache 16/3269) und zum Antrag der Fraktion Die Linke Bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (Drucksache 16/3302). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16(11)455 (17.11.2006)), 23 S.

    Abstract

    Die Dokumentation enthält die schriftlichen Stellungnahmen von Sachverständigen zu folgenden Themen: a) Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD: 'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes' (Inhalt: Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung); b) Antrag der Fraktion DIE LINKE: 'Bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II'. Im Einzelnen erfolgen Stellungnahmen von folgenden Verbänden und Einzelsachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund DGB; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA; Bundesagentur für Arbeit BA; Deutscher Städtetag; Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V.; Deutscher Landkreistag; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.; Dr. Elisabeth Preuß, Erlangen; Marlis Bredehorst, Köln; Dr. Franz-Georg Rips, Berlin. (IAB)

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    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1410 (09.05.2006)), 98 S.

    Abstract

    Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende um und soll dazu beitragen, den gesamten Hartz IV-Prozess zu optimieren. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Fortentwicklung des Leistungsrechts, zur Verbesserung der Verwaltungspraxis, zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch sowie zur Einführung eines Wahlrechts zwischen befristetem Zuschlag und Kinderzuschlag. Er enthält außerdem rechtstechnische Änderungen sowie Änderungen zur Verbesserung des Zusammenwirkens mit anderen Rechts- und Leistungssystemen. Die genannten Maßnahmen sollen schrittweise im Laufe des Jahres 2006 umgesetzt werden. Für das Jahr 2006 wird eine Einsparung von rund 400 Mio. Euro für den Bund und von rund 100 Mio. Euro für die Gemeinden erwartet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Aktiv und aktivierend: Grundzüge einer zukunftsfesten Arbeitsmarktpolitik (2005)

    Bothfeld, Silke;

    Zitatform

    Bothfeld, Silke (2005): Aktiv und aktivierend: Grundzüge einer zukunftsfesten Arbeitsmarktpolitik. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 58, H. 8, S. 419-424.

    Abstract

    "Die Förderung der sozialen und ökonomischen Integration von Arbeitslosen ist Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik - auch in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit. Die jüngsten Arbeitsmarktreformen haben hierzu neben sinnvollen Wegen auch kontraproduktive Wirkungen aufgezeigt. Insgesamt fehlt den Reformen ein konsensfähiges Leitbild. Für die Entwicklung einer nachhaltigen und konsistenten Strategie wäre das Leitbild einer konsequenten aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik geeignet. Dabei sollte die Arbeitsvermittlung stärker auf das Leitbild der Partnerschaftlichkeit setzen, die öffentliche Beschäftigungsförderung sozialintegrativen und wertschöpfenden Maßstäben folgen, die Weiterbildungsförderung das Ziel des Lebenslangen Lernens im Auge behalten und die soziale Sicherung der Arbeitslosen deutlicher zum stärkeren Gegengewicht für die wachsenden Beschäftigungsrisiken werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Standortberichte: Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Pilotprojekt "Arbeitsgemeinschaften" und Modellprojekt "JobCenter in Kreisen" (Teil B) (2005)

    Brülle, Heiner; Hanke, Fridbert; Wende, Lutz; Reis, Claus;

    Zitatform

    Brülle, Heiner, Fridbert Hanke, Claus Reis & Lutz Wende (2005): Standortberichte. Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Pilotprojekt "Arbeitsgemeinschaften" und Modellprojekt "JobCenter in Kreisen" (Teil B). Frankfurt am Main, 53 S.

    Abstract

    Die sechs Projektstandorte in Nordrhein-Westfalen (Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Herne, Kreis Recklinghausen, Kreis Gütersloh, Kreis Steinfurt und Kreis Unna) wurden im Hinblick auf die Umsetzung des SGB II vor dem Hintergrund der jeweils spezifischen lokalen Situation analysiert. In Gütersloh, Steinfurt und Unna wurde das Modellprojekt 'Job Center in Kreisen' gestartet, wohingegen Düsseldorf, Herne und Recklinghausen erste Standorte für das Pilotprojekt 'Arbeitsgemeinschaften' waren. Die Kooperation mit den sechs Projektkommunen bot der wissenschaftlichen Begleitung einen tiefen Einblick in die Probleme, die die Umsetzungsplanung für die Leistungsprozesse des SGB II mit sich brachte. Die einzelnen Standortprojektberichte, die aufgrund des unterschiedlichen Untersuchungszeitraums und der Beratungsintensität hinsichtlich Umfang, Duktus und präsentierter Materialien unterschiedlich ausfallen, werden dokumentiert. Der Kreis Gütersloh ist besonders intensiv dokumentiert, da es hier gelang, einen besonders langen Zeitraum zu begleiten. Für die beiden Projekte 'Job Center in Kreisen' und 'Arbeitsgemeinschaften' zeigt sich eine überraschende Bandbreite der Lösungen der konzeptionellen und organisatorischen Fragen der Umsetzung des SGB II an den sechs Standorten. 'Keine Variante ist mit einer anderen identisch - ob sie alle gleichermaßen tragfähig sind, wird die Zukunft zeigen.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV und die Kommunen: Konzepte, Umsetzungsstrategien und erste Ergebnisse (2005)

    Büchner, Christiane; Gründel, Olaf;

    Zitatform

    Büchner, Christiane & Olaf Gründel (Hrsg.) (2005): Hartz IV und die Kommunen. Konzepte, Umsetzungsstrategien und erste Ergebnisse. (KIWI-Arbeitshefte 08), Potsdam: Universitätsverlag Potsdam, 88 S.

    Abstract

    "Seit Januar 2005 ist das 'Hartz IV Gesetz' in Kraft und wird in den Bundesländern und Kommunen umgesetzt. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist es die bisher grundlegendste und größte Arbeitsmarktreform in der Bundesrepublik. Liegen bereits erste Erfahrungen der Umsetzung von Hartz IV vor, so ist es dennoch zu früh, diese Reform umfassend zu bilanzieren und zu werten. Sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Praxis werden die Konzepte und Umsetzungsstrategien mit ihrem Erfolgsaussichten konträr diskutiert. In dem vorliegenden KWI-Arbeitsheft werden unterschiedliche Positionen zum Reformwerk aus wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Perspektive eingefangen. In den Beiträgen von Werner Jann und Günther Schmid sowie Dagmar Ziegler werden die Hartz-Reformen am Arbeitsmarkt in ihrem grundlegenden Strukturen und Zielstellungen sowie Strategien für Brandenburg vorgestellt. Rolf Seutemann diskutiert diese Fragen aus der Sicht der Bundesagentur für Arbeit. Hartmut Bauer und Hans-Günter Henneke untersuchen in ihren Beiträgen die verfassungsrechtlichen Fragestellungen von Hartz IV. Rolf Lindemann und Annett Fritz sowie Claudia Schiefelbein stellen erste Erfahrungen bei der Umsetzung von Hartz IV durch den Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg) und die Stadt Potsdam mit der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA) vor. Passend zur Thematik werden Ergebnisse einer Studie der Europäischen Union zu den Beziehungen zwischen Sozialsystemen und aktiven Arbeitsmarktpolitiken wiedergegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland: Bestandsaufnahme und Bewertung der mikroökonomischen Evaluationsergebnisse (2005)

    Caliendo, Marco ; Steiner, Viktor;

    Zitatform

    Caliendo, Marco & Viktor Steiner (2005): Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Bestandsaufnahme und Bewertung der mikroökonomischen Evaluationsergebnisse. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 38, H. 2/3, S. 396-418.

    Abstract

    "Aktive Arbeitsmarktpolitik (AAMP) umfasst eine Vielzahl staatlicher Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit und Förderung von Beschäftigung. Die quantitativ wichtigsten Programme der AAMP in Deutschland waren traditionell die Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen. In letzter Zeit haben aber auch neuere Instrumente der AAMP wie z.B. Eingliederungszuschüsse an Unternehmen und Existenzgründungszuschüsse für ehemals Arbeitslose zunehmende Bedeutung erlangt. Eine umfassende Evaluation der Effektivität dieser Programme ist erst seit relativ kurzer Zeit durch die Bereitstellung administrativer Daten für die wissenschaftliche Evaluationsforschung möglich. In diesem Beitrag wird auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der vorliegenden empirischen Evaluationsstudien die Effektivität der AAMP in Deutschland bewertet. Die Darstellung wird ergänzt durch die Einbeziehung der Ergebnisse einiger internationaler Evaluationsstudien zu Instrumenten der AAMP, die zunehmend auch in Deutschland Bedeutung erlangen, für die aber hierzulande derzeit noch kaum empirische Evaluationsstudien vorliegen. Der Beitrag schließt mit einer kritischen Würdigung der vorliegenden Forschungsergebnisse und einem Ausblick auf zukünftige Forschungserfordernisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland: Bestandsaufnahme und Bewertung der mikroökonomischen Evaluationsergebnisse (2005)

    Caliendo, Marco ; Steiner, Victor;

    Zitatform

    Caliendo, Marco & Victor Steiner (2005): Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Bestandsaufnahme und Bewertung der mikroökonomischen Evaluationsergebnisse. (DIW-Diskussionspapiere 515), Berlin, 41 S.

    Abstract

    "Aktive Arbeitsmarktpolitik (AAMP) umfasst eine Vielzahl staatlicher Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit und Förderung von Beschäftigung. Die quantitativ wichtigsten Programme der AAMP in Deutschland waren traditionell die Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen. In letzter Zeit haben aber auch neuere Instrumente der AAMP wie z.B. Eingliederungszuschüsse an Unternehmen und Existenzgründungszuschüsse für ehemals Arbeitslose zunehmende Bedeutung erlangt. Eine umfassende Evaluation der Effektivität dieser Programme ist erst seit relativ kurzer Zeit durch die Bereitstellung administrativer Daten für die wissenschaftliche Evaluationsforschung möglich. In diesem Beitrag wird auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der vorliegenden empirischen Evaluationsstudien die Effektivität der AAMP in Deutschland bewertet. Die Darstellung wird ergänzt durch die Einbeziehung der Ergebnisse einiger internationaler Evaluationsstudien zu Instrumenten der AAMP, die zunehmend auch in Deutschland Bedeutung erlangen, für die aber hierzulande derzeit noch kaum empirische Evaluationsstudien vorliegen. Der Beitrag schließt mit einer kritischen Würdigung der vorliegenden Forschungsergebnisse und einem Ausblick auf zukünftige Forschungserfordernisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    ARGE "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt": eine Baustelle der Bundesrepublik Deutschland. Abschlussbericht des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts: "Pilotstudie zur Entwicklung von JobCentern" (2005)

    Czommer, Lars; Schweer, Oliver; Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Czommer, Lars, Matthias Knuth & Oliver Schweer (2005): ARGE "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Eine Baustelle der Bundesrepublik Deutschland. Abschlussbericht des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts: "Pilotstudie zur Entwicklung von JobCentern". Düsseldorf, 82 S.

    Abstract

    "Der Projektbericht ist wie folgt aufgebaut: Das Kapitel 2 stellt das Thema 'Job-Center' in den größeren Zusammenhang des Diskussions- und Gesetzgebungsprozesses, aus dem die Arbeitsgemeinschaften nur einen kleinen, wenn auch zentralen Ausschnitt darstellen. Kapitel 3 erinnert daran, dass die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen nicht mit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften beginnt. Im Kern enthält das Kapitel ausgewählte Ergebnisse eines deutsch-britischen Projektes, das dem im Zentrum dieses Berichtes stehenden Projekt unmittelbar vorausging. Das Kapitel 4 fasst die Ergebnisse einer telefonischen Bestandsaufnahme bei Arbeitsagenturen zusammen. Kapitel 5 enthält mit drei Fallstudien zum Gründungsprozess von Arbeitsgemeinschaften den empirischen Kern des Projektes. Kapitel 6 stellt den Versuch dar, das Potenzial der zum 1.1.2005 geschaffenen Strukturen für weitere Entwicklungen auszuloten. In vier Szenarien wird das Wagnis unternommen, mögliche Entwicklungspfade der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und des deutschen Arbeitsmarktregimes zu projizieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Unemployment in Germany and the eurosclerosis debate: can the Hartz Reforms induce higher employment? (2005)

    Drechsler, Denis;

    Zitatform

    Drechsler, Denis (2005): Unemployment in Germany and the eurosclerosis debate. Can the Hartz Reforms induce higher employment? (Universität Potsdam, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät. Finanzwissenschaftliche Diskussionsbeiträge 48), Potsdam, 58 S.

    Abstract

    "Many European countries have experienced a significant increase of unemployment in recent years. This paper reviews several theoretical models that try to explain this phenomenon. Predominantly, these models claim a link between the poor performance of European labor markets and the high level of market regulation. Commonly referred to as the Eurosclerosis debate, prominent approaches consider insider-outsider relationships, search-models, and the influence of hiring and firing costs on equilibrium employment. The paper presents empirical evidence of each model and studies the relevance of the identified rigidities as a determinant of high unemployment in Europe. Furthermore, a case study analyzes the unemployment problem in Germany and critically discusses new reform efforts. In particular this section analyzes whether the recently enacted Hartz reforms can induce higher employment." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kommentar) (2005)

    Eicher, Wolfgang; Spellbrink, Wolfgang;

    Zitatform

    Eicher, Wolfgang & Wolfgang Spellbrink (Hrsg.) (2005): SGB II. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kommentar). München: Beck, 879 S.

    Abstract

    "In dem Buch erläutern die Autoren das neue SGB II systematisch, fundiert und prägnant und geben mögliche Lösungen vor für die Probleme, die sich in der Praxis stellen. Dabei wird, soweit dies möglich ist, auf bisherige Rechtsprechung zurückgegriffen. Schwerpunkte der Kommentierung sind Instrumente der Arbeitsförderung ('Fördern und Fordern') - Anspruchsvoraussetzungen, insb. Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen - Zumutbarkeit von Beschäftigungen und Absenkung von Leistungen - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit - Leistungsarten, insb. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Einstiegsgeld - Rechtsschutz. Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konzeption einer Evaluierung von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen nach § 6c SGB II (2005)

    Kaltenborn, Bruno; Reissert, Bernd; Knerr, Petra;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno, Petra Knerr & Bernd Reissert (2005): Konzeption einer Evaluierung von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen nach § 6c SGB II. (Beiträge zur Wirtschaftsforschung und Politikberatung 28), Berlin, 37 S.

    Abstract

    "In dem Beitrag werden konzeptionelle Überlegungen für die komplexe Evaluierung nach § 6c SGB II vorgestellt. Kapitel 2 stellt zunächst die Ausgangslage für die anstehende Untersuchung dar. Anschließend erfolgt in Kapitel 3 eine Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes, denn für die Evaluierung sind Entscheidungen über die zu berücksichtigenden Organisationsmodelle, die einzubeziehenden Zielsetzungen und Wirkungen, die einzubeziehenden Aufgaben nach dem SGB II und den einzubeziehenden Personenkreis zu treffen. Im zentralen Kapitel 4 werden relevante Fragestellungen für die Evaluierung im Rahmen der beiden folgenden Fragenkomplexe aufgezeigt:
    - Wie ist die Aufgabenwahrnehmung durch die Optionskommunen und die Arbeitsgemeinschaften jeweils organisiert und welche spezifischen Stärken und Schwächen haben die beiden Organisationsmodelle und weitergehende organisatorische Entscheidungen?
    - Wie werden die Entscheidungen für arbeitsmarkt- und sozialpolitische Interventionen getroffen, was sind deren Wirkungen und inwieweit haben Organisationsmodell und spezifische organisatorische Entscheidungen der örtlichen Akteure hierauf Einfluss?
    In Kapitel 5 werden mögliche Methoden zur Beantwortung der in Kapitel 4 aufgeworfenen Fragen erörtert. Schließlich wird in Kapitel 6 ein kurzes Fazit gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konzeption einer Evaluierung von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen nach § 6c SGB II (2005)

    Kaltenborn, Bruno; Knerr, Petra; Reissert, Bernd;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno, Petra Knerr & Bernd Reissert (2005): Konzeption einer Evaluierung von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen nach § 6c SGB II. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 54, H. 7, S. 160-172.

    Abstract

    "Der politische Kompromiss zur neuen Grundsicherung für Arbeitslose hat zwei unterschiedliche Modelle der Trägerschaft hervorgebracht: den 'Normalfall' der Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und Kommune und - in 69 Fällen - die alleinige Aufgabenwahrnehmung durch Kommunen (sog. Optionskommunen). Damit besteht eine quasi-experimentelle Situation, in der verschiedene Modelle arbeitsmarktpolitischer Trägerschaft vergleichend evaluiert werden können. Eine derartige Evaluierung (wie sie in § 6c SGB II vorgeschrieben ist) sollte detaillierte Untersuchungen der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Entscheidungsprozesse in beiden Trägerformen und ihren verschiedenen Varianten einschließen, um Einflüsse der Organisation auf Einsatz und Wirkungen arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Interventionen bestimmen zu können. Sie sollte sich insbesondere auf Implementationsanalysen, mikro- und makroökonometrische Methoden sowie Benchmarking-Ansätze stützen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Frischer Wind für den Arbeitsmarkt? (2005)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2005): Frischer Wind für den Arbeitsmarkt? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 36, H. 1, S. 4-22.

    Abstract

    "Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz IV') bildet den Schlussstein eines ganzen Reformgebäudes, dessen Grundstein mit der Einberufung der Hartz-Kommission im Frühjahr 2002 gelegt wurde. Hartz IV wendet sich vorrangig der Aktivierung von Langzeitarbeitslosen zu. Der Beitrag widmet sich in diesem Zusammenhang drei Fragen: Gelingt es durch die Neuregelungen, die Beschäftigungschancen der Langzeitarbeitslosen zu verbessern? Kann durch mehr Fordern erreicht werden, dass nur diejenigen die Leistungen der Arbeitsförderung in Anspruch nehmen, die auch tatsächlich eine Beschäftigung suchen? Welche gesamtwirtschaftlichen und verteilungspolitischen Auswirkungen ergeben sich daraus? Zur Beantwortung dieser Fragen werden die Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland beschrieben und analysiert. Die Autoren stellen dar, wie der Hartz IV-Ansatz im Gesamtkontext der Arbeitsmarktreformen zu sehen ist und diskutieren mögliche Arbeitsmarkteffekte und Verteilungswirkungen einzelner Elemente von Hartz IV. Im Fazit zeigen sie die Möglichkeiten und Grenzen von Hartz IV zur Verringerung der Arbeitslosigkeit auf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: geht die Reform zu weit oder noch nicht weit genug? (2005)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2005): Hartz IV. Geht die Reform zu weit oder noch nicht weit genug? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 85, H. 7, S. 411-417.

    Abstract

    Ein halbes Jahr nach Einführung der Hartz IV-Reformen werden angesichts von Umsetzungsproblemen und nicht erfüllten Beschäftigungserwartungen erste Änderungen diskutiert. Der Aufsatz geht den Fragen nach, wie Hartz IV reformiert werden soll und ob eine grundlegend andere Arbeitsmarktpolitik zum Abbau der Arbeitslosigkeit notwendig ist. Zunächst werden die Gründe dargelegt, warum mehr Personen als geschätzt in den Geltungsbereich des SGB II geraten sind, um dann die Wirkungen der weniger großzügigen Transferleistungen zu analysieren. Es folgt eine Analyse der Möglichkeiten und Grenzen der verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten sowie des Einsatzes befristeter Arbeitsgelegenheiten. Hier wird für Behutsamkeit und strikte Evaluation plädiert. Organisatorische Probleme vor allem bei der Implementierung der Arbeitsgemeinschaften werden erläutert. Fazit: Die vollzogene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wird als Schritt in die richtige Richtung gewertet, im administrativen Bereich wird jedoch Nachsteuerungsbedarf eingeräumt. Gleichzeitig wird vor zu hohen Erwartungen an die Beschäftigungswirksamkeit einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wird gewarnt. 'Generell ist zu erwarten, dass sich Veränderungen der Transfersysteme besonders im Verbund mit einem breiteren, sozialpolitischen Reformansatz positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken'. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung der Zukunft: "Die Freiburger Blaupause II" (2005)

    Krimmer, Pascal; Seiler, Stephan; Raffelhüschen, Bernd;

    Zitatform

    Krimmer, Pascal, Bernd Raffelhüschen & Stephan Seiler (2005): Grundsicherung der Zukunft. "Die Freiburger Blaupause II". (Institut für Finanzwissenschaft. Diskussionsbeiträge 132/05), Freiburg, 35 S.

    Abstract

    "Die Arbeit möchte einen Beitrag zur Betrachtung des Zusammenhangs zwischen sozialer Grundsicherung und Arbeitsmarkt und somit zur Analyse der Wirksamkeit der Reformen liefern. Nach einer Eingrenzung des Begriffs der sozialen Grundsicherung im zweiten Abschnitt werden in Abschnitt 3.1 die Zielgruppenorientierung, in Abschnitt 3.2 die Anreize für die Arbeitsuchenden und in 3.3 schließlich der Vermittlungsapparat behandelt. Dabei werden nach einigen theoretischen Grundüberlegungen jeweils die Vorzüge und Probleme der jüngsten Arbeitsmarktreformen betrachtet und dann vor diesem Hintergrund ein Reformvorschlag vorgestellt, der die verbleibenden Mängel der aktuellen Arbeitsmarktpolitik beheben kann. Eine stichwortartige Zusammenfassung dieses Reformvorschlages folgt anschließend in Abschnitt 3.4. Viele der dabei vorgestellten Veränderungen sind in ähnlicher Art und Weise schon in Raffelhüschen (2002) im Rahmen des Reformszenarios 'Freiburger Blaupause' gefordert worden. Da sich aber in der Zwischenzeit die Gesetzeslage erheblich verändert hat, führen die Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu teilweise neuen Schlussfolgerungen bezüglich notwendiger weiterer Schritte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Befragung von Leitungskräften und Mitarbeitenden in den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II in NRW: Untersuchung im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Modellprojekte "Pilotarbeitsgemeinschaften" und "Job Center in Kreisen" (2005)

    Mäder, Susanne; Schmidt, Stefan;

    Zitatform

    Mäder, Susanne & Stefan Schmidt (2005): Befragung von Leitungskräften und Mitarbeitenden in den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II in NRW. Untersuchung im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Modellprojekte "Pilotarbeitsgemeinschaften" und "Job Center in Kreisen". Köln, 52 S.

    Abstract

    Die Telefoninterviews sowie die Gruppendiskussionen ergaben in vielen Punkten weitgehend Einigkeit zwischen den Vertretern der kommunalen Sozialverwaltung und der Agentur für Arbeit. Beide Seiten befürworten, dass die ARGE eine eigene Organisationsidentität erhält und in zentralen Geschäftsbereichen wie Personal und Finanzen weitgehend eigenständig entscheidet. Diese Ansicht wird in der Diskussion von den Vertretern der kommunalen Sozialverwaltung offensiv vertreten, seitens der Befragten der lokalen Agenturen für Arbeit mitgetragen und gestützt. Beide Akteure betonen, dass auf der örtlichen Ebene der Wille zur Zusammenarbeit groß ist. Sowohl die kommunale Sozialverwaltung als auch die Agentur für Arbeit hat ein Interesse an regional zugeschnittenen Lösungen bei der Gestaltung der Arbeitsgemeinschaften. In der Diskussion zeigt sich, dass auf der Arbeitsebene - u.a. bedingt durch die intensive Verhandlungs- und Gründungsphase unter Zeitdruck - übereinstimmende fachliche Einstellungen und Haltungen zwischen den Akteuren entstanden sind. Abgrenzungslinien werden gegenüber den Mutterorganisationen - vorrangig der Bundesagentur für Arbeit - gezogen. Als ein Spannungsthema ist die Gestaltung der Arbeitsvermittlung erkennbar. Hierbei wird vorrangig durch Leitungskräfte der Agentur für Arbeit eine integrative bzw. aufeinander abgestimmte Arbeitsvermittlung zwischen ARGE und Arbeitsagentur befürwortet. Die konträre Position - durch die kommunale Seite in die Diskussion gebracht - propagiert eine gezielt auf die Bedürfnisse der SGB II-Beziehenden zugeschnittene Arbeitsvermittlung, welche mit der Agentur für Arbeit um die verfügbaren freien Stellen konkurriert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sozialgesetzbuch II: Grundsicherung für Arbeitsuchende. Lehr- und Praxiskommentar (2005)

    Münder, Johannes;

    Zitatform

    Münder, Johannes (Hrsg.) (2005): Sozialgesetzbuch II. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Lehr- und Praxiskommentar. (NomosKommentar), Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 618 S.

    Abstract

    Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Gesetzgeber eines der größten Reformwerke der neueren Sozialrechtsentwicklung auf den Weg gebracht. Das Regelwerk ist im Wesentlichen zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Der neue Lehr- und Praxiskommentar SGB II stellt der Praxis eine vollständige Kommentierung der Neuregelungen in elf Kapiteln zur Verfügung. Der Kommentar geht kritisch auf die Zentralfragen der Arbeitsfähigkeit, Vermittelbarkeit bzw. Zumutbarkeit ein, behandelt die neuen Zuständigkeitsregelungen, einschließlich des Optionsgesetzes, erläutert ausführlich die Abgrenzungsfragen zu den an anderer Stelle geregelten Sozialleistungen (SGB III, SGB XII, SGB V, SGB XI, Pflege- und Krankenversicherungsrecht) und dokumentiert das neue Verfahrensrecht. Die Autoren, bekannt durch den Lehr- und Praxiskommentar zum Bundessozialhilfegesetz, bringen ihre umfassenden Erfahrungen aus Schulung, Beratung und wissenschaftlicher Analyse des Sozialrechts in die Kommentierung ein. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: welfare to work in Germany (2005)

    Ochel, Wolfgang;

    Zitatform

    Ochel, Wolfgang (2005): Hartz IV. Welfare to work in Germany. In: CESifo DICE report, Jg. 3, H. 2, S. 18-25.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Arbeitsmarktreformen in der Bundesrepublik Deutschland, die nach dem Namen des Vorsitzenden der Reformkommission benannt sind. Ziel der Reformen ist die Schaffung von mehr Beschäftigung und die Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit. Die Arbeitsmarktreformen sollen die Empfänger von Sozialleistungen in Anwendung des Prinzips, dass Rechte auch Pflichten mit sich bringen, aktivieren. Der Beitrag listet zunächst die einzelnen Reformschritte (von den Personal-Service-Agenturen über Ich-AG, Mini- und Midijobs bis hin zu den Vermittlungs- und Beratungsleistungen von Hartz I-III) auf, fasst dann noch einmal das frühere System der Arbeitslosenversicherung und ihrer Leistungen zusammen und macht dann detaillierte Ausführungen zu den Bestimmungen von Hartz IV (der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) und dem neu eingeführten Arbeitslosengeld II. Die Hartz IV Reformen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie werden es für arbeitslose Sozialhilfeempfänger leichter machen, eine reguläre Beschäftigung zu finden und auch die Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Kritikpunkte wie ungenügende Zuverdienstmöglichkeiten für die Empfänger von Arbeitslosengeld II, fehlende Anreize für Geringverdiener und die Unzulänglichkeiten der sog. Ein-Euro-Jobs werden aufgenommen und erläutert. Für eine endgültige Bewertung der Reformen insbesondere der Arbeitsmarkteffekte und der steuerlichen Auswirkungen ist es noch zu früh; es gilt zunächst die evaluierenden Begleituntersuchungen abzuwarten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: eine Bestandsaufnahme und kritische Sichtung der Lösungsansätze der Hartz-Kommission (2005)

    Peschke, Robert;

    Zitatform

    Peschke, Robert (2005): Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Eine Bestandsaufnahme und kritische Sichtung der Lösungsansätze der Hartz-Kommission. Berlin: Uni-Edition, 384 S.

    Abstract

    "Jeglicher Ansatz rot-grüner Arbeitsmarktreformen seit dem Wahljahr 2002 ist zweifellos verbunden mit dem Namen 'Hartz'. Obwohl kaum noch jemand Notiz von den ursprünglichen Lösungsansätzen der Hartz-Kommission nimmt, da diese politisch stark verwaschen wurden, ist es durchaus sinnvoll, diese kritisch zu diskutieren. Dazu wird der Frage nachgegangen, ob die von der Kommission entwickelten Vorschläge für eine Arbeitsmarktreform überhaupt dazu geeignet waren bzw. wären, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Es wird dabei unterstellt, dass sämtliche durch die Kommission erarbeiteten Module 'eins zu eins' umgesetzt werden würden. Schließlich zeigt sich, dass die Ansätze der Kommission höchstens ein erster Schritt für mehr Beschäftigung wären. Mit Bezug auf die hier vertretene argumentative Position lässt sich schlussendlich festhalten, dass nach der Hartzschen Arbeitsmarktreform weitere Teile der Sozialsysteme bis hin zum Lohnsetzungssystem, restrukturiert werden müssten. Selbst eine vollständige Umsetzung der ursprünglichen Kommissionsvorschläge hätte das deutsche Arbeitsmarktproblem nicht lösen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leistungsprozesse im SGB II: Anregungen zur organisatorischen Ausgestaltung von Arbeitsgemeinschaften und "Optionskommunen". Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Pilotprojekt "Arbeitsgemeinschaften" und Modellprojekt "JobCenter in Kreisen" (Teil A) (2005)

    Reis, Claus; Schmidt, Stefan; Brülle, Heiner; Mäder, Susanne; Wende, Lutz; Eicker-Bix, Marianne;

    Zitatform

    Reis, Claus (2005): Leistungsprozesse im SGB II. Anregungen zur organisatorischen Ausgestaltung von Arbeitsgemeinschaften und "Optionskommunen". Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Pilotprojekt "Arbeitsgemeinschaften" und Modellprojekt "JobCenter in Kreisen" (Teil A). Frankfurt am Main, 55 S.

    Abstract

    Seit Frühjahr 2003 wurde vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW, dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen und der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit das Projekt 'Job-Center in Kreisen' durchgeführt. Es zielte vor allem darauf ab, unter den speziellen rechtlichen und organisatorischen Bedingungen von Kreisen Modelle zu erproben, bevor es eine verbindliche gesetzliche Regelung zur Zusammenarbeit von Agenturen für Arbeit und Sozialhilfeträgern gab. Das Projekt, an dem die Kreise Gütersloh, Steinfurt und Unna teilnahmen, hat aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen politischen Veränderungen einen wechselvollen Verlauf genommen. Zunächst wurde das Projekt um ein Pilotprojekt 'Arbeitsgemeinschaften' ergänzt, in dem exemplarisch für Düsseldorf, Herne und Recklinghausen Konstitutionsbedingungen und Problemstellungen von Arbeitsgemeinschaften nach SGB II herausgearbeitet wurden. Auf der Grundlage einer Befragung von Leitungskräften und Mitarbeitenden der Arbeitsgemeinschaften an den Modellstandorten wird auf Fragen der Steuerung, Arbeitsorganisation und Personalentwicklung eingegangen. Bei beiden Projekten konnte vergleichsweise viel Material hinsichtlich konzeptioneller Probleme erarbeitet werden. Insbesondere die Bereiche Personal, Finanzierung und Datenzugang werden als Problemfelder der Arbeitsgemeinschaften herausgearbeitet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland (2005)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2005): Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. In: IW-Trends, Jg. 32, H. 3, S. 29-43.

    Abstract

    "Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV konnten die Arbeitsanreize für Transferempfänger in Deutschland verbessert werden. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, denn diverse Zuschläge bewirken, dass bei einem steigenden Bruttoeinkommen das verfügbare Einkommen sinkt. Diese schlecht abgestimmten Zuschlagsregelungen schaffen somit starke Anreize, eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu kombinieren, statt mit einer Vollzeitbeschäftigung den Transferbezug zu vermeiden. Mittelfristig bietet eine Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Richtung einer negativen Einkommensteuer eine Alternative. Eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsanreize ist zwar auch dann ohne eine Senkung des Existenzminimums oder einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer nicht möglich. Wohl aber könnte eine ordnungspolitisch konsistente Einordnung in ein integriertes Steuer-Transfer-System erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Über Hartz IV hinaus (2005)

    Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie & Joachim Weimann (2005): Über Hartz IV hinaus. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 85, H. 7, S. 418-422.

    Abstract

    Der Beitrag geht auf die Hauptgründe der Massenarbeitslosigkeit ein und zeigt, warum die Hartz-Reformen auch dann nicht den erhofften Erfolg bringen werden, wenn die Umstellungsprobleme gelöst sind. Zunächst wird das 'doppelte Sozialstaatsdilemma' näher betrachtet, das sich zum einen durch das derzeitige System der sozialen Grundsicherung und zum anderen durch die Arbeitsnachfrage ergibt. Die arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen, insbesondere Minijobs, Arbeitsgelegenheiten und Einstiegsgeld, werden als wirkungslos und kontraproduktiv betrachtet. Im Mittelpunkt steht der Vorschlag der Magdeburger Alternative, deren Ziel es ist, die Nachfrage nach einfacher Arbeit durch Senkung der Arbeitskosten zu erhöhen und gleichzeitig die Anreizprobleme zu lösen, indem sie Arbeit wieder lohnender als Arbeitslosigkeit macht. Hierbei handelt es sich um einen Vier-Punkte-Plan, der so ausgestaltet ist, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden und Arbeitssuchende diese auch annehmen. Dies soll erfolgen durch a) die Freistellung des Unternehmens von den Sozialabgaben bei Einstellung eines ALG-II-Empfängers mit einem Gehalt unterhalb einer Förderhöchstgrenze; b) Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen; c) Einführung der Stichtagsregelung, die die Verdrängung von Beschäftigten innerhalb des Unternehmens verhindert, indem sie die Freistellung an die Bedingung der Zusätzlichkeit knüpft; d) dauerhafte Umstellung der sozialen Grundsicherung, die es einem Leistungsempfänger erlaubt, zumindest eine Teil seines Einkommens selbst zu erwirtschaften. Abschließend werden die Kosten der Magdeburger Alternative gerechnet: Per Saldo wird mit einer Entlastung der Kassen der öffentlichen Hand um über fünf Milliarden Euro gerechnet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Besser irgendeine Arbeit als keine Arbeit: Kritik einer qualitätsblinden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (2005)

    Trube, Achim;

    Zitatform

    Trube, Achim (2005): Besser irgendeine Arbeit als keine Arbeit. Kritik einer qualitätsblinden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 58, H. 4, S. 186-192.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland befindet sich in ihrem größten Umbruch seit Gründung der Bundesrepublik. Angesichts eines Arbeitsplatzdefizits von über sieben Millionen fehlender Stellen entwickelt das neue Konzept der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik (Fördern und Fordern) zentrifugale Gewalt, die als Gegenleistung für die Transferleistung 'Arbeit um jeden Preis' verlangt. Dies treibt die Betroffenen an den Rand einer geregelten Arbeitswelt, die Leiharbeit, Minijobs, marginale Selbständigkeit oder sogar Arbeit ohne Lohn und gesonderten Sozialversicherungsschutz für zumutbar hält. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Qualität der Arbeit entweder gar nicht oder ganz existenziell, indem sie die Bedingungen des gewährten Überlebens in dem modernisierten Sozialstaat verdeutlicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die arbeitsorganisatorische Seite der Arbeitsmarktreform: ARGE und Option (2005)

    Wiechmann, Elke; Kißler, Leo; Greifenstein, Ralph;

    Zitatform

    Wiechmann, Elke, Ralph Greifenstein & Leo Kißler (2005): Die arbeitsorganisatorische Seite der Arbeitsmarktreform. ARGE und Option. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 58, H. 11, S. 631-637.

    Abstract

    "Die Umsetzung von Hartz IV erfolgt seit dem 1.1.2005 in zwei Modellen: dem Kooperationsmodell (ARGE), in dem sich die Arbeits- und die Sozialverwaltung die Arbeit teilen, und dem Optionsmodell, in dem die Kommunen die Alleinträgerschaft übernehmen. Der Beitrag stellt die Umsetzung dieser Modelle aus der Sicht der betroffenen Akteure vor. In zwei Fallstudien werden die arbeitsorganisatorischen sowie personalvertretungspolitischen Herausforderungen geprüft. In beiden Modellen ergeben sich Umsetzungsprobleme, die im Kooperationsmodell allerdings gravierender ausfallen. Geschäftsführungen, denen wesentliche Entscheidungs- und Steuerungskompetenzen fehlen, Beschäftigte, deren Kompetenzen nicht abgerufen werden oder auch noch fehlen und Personalräte, die in einem derartigen Veränderungsprozess eine wichtige Rolle zu übernehmen hätten, aber in eine Mitbestimmungslücke geraten, sind nur einige der zentralen Defizite. Schließlich diskutiert der Beitrag den weiteren Gestaltungsbedarf unter der Perspektive, dass sich lokal ein erheblicher organisatorischer Variantenreichtum abzeichnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (2005)

    Zitatform

    Bundesregierung (2005): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/109 (29.11.2005)), 12 S.

    Abstract

    Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze setzt die Bundesregierung den Weg der Strukturreformen am Arbeitsmarkt als zentraler Bestandteil der Agenda 2010 fort. Anliegen ist es u.a., die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern. Dabei geht es sowohl um eine generelle Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Menschen als auch um die Erweiterung der Möglichkeiten zur Aufnahme befristeter Beschäftigungen, um die Einstellung von arbeitslosen Menschen zu erleichtern. Mit dem Gesetzentwurf sollen mehrere, seit dem Jahre 2001 in das SGB III aufgenommene befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente, die insbesondere die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördern, bis Ende des Jahres 2007 verlängert werden. Zusätzlich wird die Bundesregierung einen Beschäftigungspakt mit der Wirtschaft initiieren, um das arbeitsmarktpolitische Potential dieser Instrumente voll auszuschöpfen. Auch die befristeten Arbeitsmöglichkeiten, die ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt bereits ab dem 52. Lebensjahr in Anspruch nehmen können, werden bis 2007 verlängert. Für befristete Arbeitsverhältnisse gilt, dass ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber wiederholt abgeschlossen werden können, wenn zwischen dem Beginn der sachgrundlosen Befristung und dem Ende eines vorhergehenden Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegt. Dem Gesetzentwurf beigefügt ist eine Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 2005 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes. (IAB)

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    Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II - Optimierungsgesetz): Gesetzentwurf des Bundesrates (2005)

    Zitatform

    Bundesrat (2005): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II - Optimierungsgesetz). Gesetzentwurf des Bundesrates. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/5908 (12.07.2005)), 12 S.

    Abstract

    Der Gesetzesentwurf des Bundesrates schlägt gesetzliche Nachbesserungen von Hartz IV vor, um Fehlsteuerungen zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf die Berufsausbildungsbeihilfe, die Konzentration der Berufsberatung und Berufsorientierung bei den Agenturen für Arbeit, einmalige Leistungen für notwendige Anschaffungen wie Babyerstausstattung, die Klärung der Zuständigkeit und der Kostenerstattung bei Aufenthalt in einem Frauenhaus, die Übermittlung der Daten aus dem SGB II an die statistischen Landesämter, die Zuständigkeit für Bezieher von Arbeitslosengeld mit ergänzendem ALG-II-Anspruch, sogenannte Aufstocker. Mit der Begründung, dass die vorgesehenen Änderungen entweder nicht erforderlich sind oder die aufgezeigten Probleme an anderer Stelle gelöst werden sollten, lehnt die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesrates ab. Eine Kostenerstattungsregelung bei Aufenthalt im Frauenhaus hat der Deutsche Bundestag mit dem Freibetragsneuregelungsgesetz am 3. Juni 2005 beschlossen. (IAB)

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