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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Positionen und Gesetzentwicklung"
  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung in der Politikverflechtungsfalle?: von den Schwierigkeiten sozialstaatlicher Institutionenreform zwischen Föderalismus und Zentralisierung (2008)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2008): Die Grundsicherung in der Politikverflechtungsfalle? Von den Schwierigkeiten sozialstaatlicher Institutionenreform zwischen Föderalismus und Zentralisierung. In: Der moderne Staat, Jg. 1, H. 2, S. 399-422.

    Abstract

    "Fast drei Jahre nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) hat das Bundesverfassungsgericht am 20. Dezember 2007 die Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II für 'nicht mit der Verfassung vereinbar' erklärt. Damit wird der mühsam errungene institutionelle Kompromiss, die Leistungen der Grundsicherung für alle Betroffenen aus einer Hand anzubieten, infrage gestellt. Wie kam es dazu? Was bedeutet das für die Grundsicherung? Und was bedeutet das für Reformen im kooperativen Bundesstaat? Der Artikel versucht zu klären, inwieweit die Schwierigkeiten bei der Regelung der institutionellen Ordnung der Grundsicherung aus der föderalen Aufgabenverteilung in der Bundesrepublik erklärbar sind und wie macht-, fach- und finanzpolitische Fragen die Auseinandersetzung beeinflussen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Großbaustelle Arbeitsverwaltung: Arbeitsbedingungen und -beziehungen im Schatten der Arbeitsmarktreform (2008)

    Kißler, Leo; Greifenstein, Ralph; Wiechmann, Elke;

    Zitatform

    Kißler, Leo, Ralph Greifenstein & Elke Wiechmann (2008): Großbaustelle Arbeitsverwaltung. Arbeitsbedingungen und -beziehungen im Schatten der Arbeitsmarktreform. (Modernisierung des öffentlichen Sektors. Sonderband 31), Berlin: Edition Sigma, 158 S.

    Abstract

    Die Veröffentlichung fragt nach den Folgen der Arbeitsmarktreformen für die Beschäftigten in der Arbeitsverwaltung, nach ihren Arbeitsbedingungen und den Möglichkeiten ihrer Interessenvertretungen. Ob es sich um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den 'regulären' Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Arbeitsagentur und Kommune handelt oder ob das Optionsmodell zum Zuge kommt, in allen Fällen haben sich die Bedingungen für die Mitarbeiter/innen in der Verwaltung gravierend verändert und die Herausforderungen für die Personalvertretungen erschwert. Dies wird anhand einer bundesweiten Befragung von Personalräten und von vier Fallstudien, die die Situation in je zwei ARGEn und Optionskommunen vertieft darstellen, illustriert. Die wesentlichen Ergebnisse von Befragung und Fallstudien werden zusammengefasst und aus den Defiziten und Schwachstellen der bisherigen Reformpraxis Perspektiven für die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen in den Organisationen der Arbeitsverwaltungen erschlossen, mit dem Ziel Gestaltungsalternativen für die zukünftige Architektur sozialstaatlicher Einrichtungen auf dem Feld der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aufzuzeigen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Weiterentwicklung des SGB II: Flexible Lösungen für eine heterogene Klientel (2008)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2008): Weiterentwicklung des SGB II: Flexible Lösungen für eine heterogene Klientel. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 88, H. 2, S. 95-99.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsgemeinschaften ("ARGEn") nach Paragraph 44b SGB II für verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2010 unter Berücksichtigung der 2008 vorzulegenden Evaluationsergebnisse zu den bisher konkurrierenden Aufgabenwahrnehmungsmodellen eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Der Beitrag untersucht, wie in Zukunft die Betreuung der Hilfebedürftigen im SGB II organisiert werden sollte unter drei Aspekten: 1.) Wie sieht der Gegenstand der Betreuung aus? Mit welcher Klientel hat man es überhaupt zu tun? 2.) Welche komparativen Vorteile haben die bisherigen Akteure, nämlich die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen? Welche Defizite gibt es jeweils?; 3.) Welche Erfolgsfaktoren lassen sich vor diesem Hintergrund für eine Neuorganisation der Betreuung im SGB II ableiten? Die AutorInnen kommen zu dem Ergebnis, dass bei der anstehenden Neuordnung die auf den Einzelfall bezogene Flexibilität der Grundsicherungsstellen hohe Priorität haben muss und dass dies am besten dadurch sichergestellt werden kann, wenn dezentrales Handeln seitens der Kommunen und zentrale Zielsteuerung durch die BA sich gegenseitig ergänzen und unterstützen. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Changes in the governance of employment services in Germany since 2003 (2008)

    Konle-Seidl, Regina;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina (2008): Changes in the governance of employment services in Germany since 2003. (IAB-Discussion Paper 10/2008), Nürnberg, 35 S.

    Abstract

    Ausgangspunkt der umfassenden arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen - der sogenannten Hartz-Reformen (2003-2005) - in Deutschland waren institutionelle Veränderungen der Governance der Arbeitsverwaltung. Insbesondere mit den Hartz-IV-Reformen von 2005 wurde das status- und erwerbsarbeitsorientierte soziale Sicherungssystem für einen größeren Teil der abhängigen Bevölkerung aufgegeben. Von nun an sollte an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt und Sozialpolitik ein großer Teil der Empfänger von bedarfsorientierten Unterstützungsleistungen aktiviert werden. Ähnlich wie in anderen Ländern besteht die Herausforderung für die öffentliche Arbeitsverwaltung und die sozialen Dienste in der gleichzeitigen Bereitstellung aktivierender und einkommenssichernder Maßnahmen mit dem Ziel, Beschäftigung zu erhöhen und Ausgrenzung zu vermeiden. Um diese Herausforderung zu bewältigen, haben einige europäische Länder Kontaktstellen ('Single Gateways' und 'One-Stop-Shops') eingerichtet, in denen die Verwaltung unterschiedlicher einkommenssichernder Programme für Arbeitslose, Erwerbsunfähige und Sozialhilfeempfänger mit der Arbeitsverwaltung und sozialen Einrichtungen zusammengelegt werden. Die Veränderungen im Bereich der Arbeitsvermittlung in Deutschland gehen jedoch in eine andere Richtung. Anstatt eine einzige Kontaktstelle für alle arbeitslosen und inaktiven Personen im erwerbsfähigen Alter einzurichten, wurde ein zwei- oder sogar dreigliedriges System geschaffen: öffentliche Einrichtungen wie Arbeitsagenturen für kurzzeitig Arbeitslose und gemeinsame Agenturen früherer lokaler Arbeitsagenturen und kommunaler Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für Empfänger der Grundsicherung. Als Resultat langwieriger Verhandlungen innerhalb des föderalen Systems führte diese neue Verwaltungsstruktur zu Governanceproblemen und behindert eine effektive Strategie der Aktivierung potenzieller Langzeitarbeitsloser. Der Beitrag unternimmt eine vorläufige Abschätzung der Auswirkungen der Veränderungen in der Governance der Arbeitsverwaltung und macht Vorschläge für zukünftige Regelungen, um kohärentere Aktivierungsstrategien für alle erwerbsfähige Empfänger einkommenssichernder Maßnahmen entwickeln zu können. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    The operational use of evaluation results in the restructured German public employment services (2008)

    Konle-Seidl, Regina; Schewe, Torben;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina & Torben Schewe (2008): The operational use of evaluation results in the restructured German public employment services. In: G. Di Domenico & S. Spattini (Hrsg.) (2008): New European approaches to long-term unemployment : what role for public employment services and what market for private stakeholders? (Studies in employment and social policy, 35), S. 127-136.

    Abstract

    Von den 2005 in Deutschland registrierten 4,86 Millionen Arbeitslosen gehörten 36 Prozent zu den sogenannten Langzeitarbeitslosen. Diese Quote gehört zu den höchsten Europas. Die in der Jahren 2003 bis 2005 durchgeführten Arbeitsmarktreformen zielten auf die Überwindung dieses Zustandes. Die Reformgesetze Hartz I - IV verfolgen eine dreistufige Strategie: 1. Verbesserung der Leistungen der Arbeitsvermittlung, 2. Aktivierung der Arbeitslosen, 3. Stärkung der Nachfrage nach Arbeitskräften durch Deregulierung des Arbeitsmarktes. Ausgangspunkt und Kernstück der Reformen war die Reorganisation der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit der Neuordnung der Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemäß SGB III und den lokalen und kommunalen Behörden (ARGE) nach SGB II. Die Autoren erläutern die politischen Maßnahmen und ihre Umsetzung und die wissenschaftlichen Instrumente zur Messung und Evaluierung unter besonderer Berücksichtigung des in Kooperation mit der Harvard-University entwickelten Evaluierungssystems 'Treatment Effect and Prediction (TrEffeR)'. Nach ihrer Einschätzung können die TrEffeR-Programme durch eine Verbesserung des effektiven Einsatzes maßgeschneiderter Maßnahmen zur Aktivierung des Arbeitsmarktes dazu beitragen, die individuelle Dauer von Arbeitslosigkeit zu verkürzen und damit das Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Das Hartz-IV-Experiment (2008)

    Mosley, Hugh;

    Zitatform

    Mosley, Hugh (2008): Das Hartz-IV-Experiment. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 88, H. 2, S. 90-94.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsgemeinschaften nach Paragraph 44b SGB II für verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2010 unter Berücksichtigung der 2008 vorzulegenden Evaluationsergebnisse zu den bisher konkurrierenden Aufgabenwahrnehmungsmodellen eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Zur Zeit werden drei Modelle praktiziert (ARGE, Optionskommunen und getrennte Trägerschaft). Der Beitrag erläutert kritisch die Problemstellen im Hartz-IV-Experiment und versucht eine Bestandsaufnahme auf Grund der bisherigen Erfahrungen im Hinblick darauf, welche Schlüsse daraus für die zukünftige Politikgestaltung zu ziehen sind. Die gesetzlichen Alternativen : a) Kommunalisierung der Verantwortung, b) vollständige Aufgabenübertragung auf die Bundesagentur für Arbeit und c) getrennte Trägerschaft mit separater Leistungsverantwortung von Kommunen und BA werden beschrieben und in ihren Vor- und Nachteilen analysiert. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass alle drei Modelle zwar "im Prinzip möglich", in der aktuellen Ausformung jedoch mit erheblichen Mängeln belastet sind, die im einzelnen dargestellt werden. "Politisch ist die getrennte Trägerschaft eventuell eine Notlösung, falls es weiterhin keine ausreichenden Mehrheiten für eine Kommunalisierung oder eine BA-Lösung geben sollte." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach: zur Strukturierung der SGB II-Verwaltung ohne Grundgesetzänderung. Rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten, erstattet im Auftrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (2008)

    Mutius, Albert von;

    Zitatform

    Mutius, Albert von (2008): Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach. Zur Strukturierung der SGB II-Verwaltung ohne Grundgesetzänderung. Rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten, erstattet im Auftrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Berlin, 112 S.

    Abstract

    "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund legt ein wissenschaftliches Gutachten zur neuen Form der Arbeitsverwaltung nach dem Sozialgesetzbuch II vor. Das vom DStGB vorgeschlagene 'Zentrum für Arbeit' (ZfA)' wäre nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches 'Zentrum für Arbeit (ZfA)' ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden. Das 'Zentrum für Arbeit (ZfA)' beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende Vorteile:
    - Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
    - Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid.
    - Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
    - Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für Personalbewirtschaftung.
    - Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) einbringen.
    - Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
    - die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres Personals." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Employment dynamics in germany: lessons to be learned from the Hartz reforms (2008)

    Schmid, Günther; Modrack, Simone;

    Zitatform

    Schmid, Günther & Simone Modrack (2008): Employment dynamics in germany. Lessons to be learned from the Hartz reforms. (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers SP 1 2008-102), Berlin, 45 S.

    Abstract

    "Das Papier versucht die Hintergründe der aktuellen Beschäftigungsdynamik in Deutschland aufzudecken und Implikationen für die künftige Politikgestaltung zu identifizieren. Der Ausgangspunkt der Untersuchung liegt in der Frage, ob das aktuelle Beschäftigungswachstum in Deutschland das Ergebnis der jüngsten Arbeitsmarktreformen oder lediglich ein Nebenprodukt des allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwungs ist. Im Lichte dieser Problematik wird die deutsche Beschäftigungsperformanz der vergangenen zehn Jahre beleuchtet; außerdem werden die Bestimmungsfaktoren der letzten beiden Aufschwünge (1998-2000 und 2005-2007) miteinander verglichen. Auf Grundlage eines analytischen Rahmens, der die Komplementarität von auf Schocks reagierenden Institutionen betont, werden mögliche Erklärungen für die aktuelle Beschäftigungs-Dynamik diskutiert. In einem weiteren Schritt werden die wichtigsten Punkte der jüngsten deutschen Arbeitsmarktreformen (der sogenannten Hartz-Reformen) zusammengefasst und diskutiert. Alles in allem zeigt die empirische Evidenz, dass das aktuelle Beschäftigungswachstum tatsächlich von den Arbeitsmarktreformen gestützt wurde. Die Reformen führten zu beachtlichen Verbesserungen, leiden jedoch auch unter schwerwiegenden Mängeln." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    KJC, gAW oder ZAG? - der politische Diskurs um die Neuorganisation der Betreuung der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (2008)

    Steinke, Joß;

    Zitatform

    Steinke, Joß (2008): KJC, gAW oder ZAG? - der politische Diskurs um die Neuorganisation der Betreuung der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 57, H. 4, S. 463-470.

    Abstract

    "Wer soll zuständig sein für die rund 5,1 Millionen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die nach dem Sozialgesetzbuch II Leistungen beziehen? Das wird heute wieder stark diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 die Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen für verfassungswidrig erklärt und so einen politischen Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende eine Neuorganisation stehen muss." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Koordination statt Kooperation: neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (2008)

    Wahrendorf, Volker; Karmanski, Carsten;

    Zitatform

    Wahrendorf, Volker & Carsten Karmanski (2008): Koordination statt Kooperation. Neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 17, H. 6, S. 281-285.

    Abstract

    "1. Die bundeseigene Verwaltung durch die Bundesagentur nach Art. 87 II GG wäre verfassungsrechtlich nicht unbedenklich. Der Bund könnte aber bundeseigene Mittel- oder Unterbehörden nach Art. 87 III 2 GG errichten. 2. Eine Kommunalisierung könnte über die Länder verwirklicht werden, die jedoch von einer Übertragung auf die Kommunen absehen und andere Lösungen wählen könnten. 3. Die Experimentierklausel des § 6a SGB II kann über den Kreis der bisher 69 Optionskommunen hinaus erweitert werden. Eine flächendeckende Ausdehnung auf einen Großteil des Bundesgebiets scheitert aber faktisch an der Finanzverfassung. 4. Die Bundesagentur und die kommunalen Träger können nicht im 'Sinne eines kooperativen Jobcenters' zusammenwirken, sondern können ihr Vorgehen lediglich koordinieren. Bei der dualen Zuständigkeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung muss es daher stichwortartig heißen: 'Koordination statt Kooperation'. 5. Da die Bundesagentur und die kommunalen Träger einander weder über- noch nachgeordnet sind, kommen als Koordinationsmechanismen nur die Tatbestandswirkung und die Beteiligung an der Entscheidung im Einzelfall in Betracht. Tatbestandswirkung und Beteiligungsrechte müssen gesetzlich normiert werden. Unabhängig von einer gesetzlichen Neuregelung könnten die Grundsicherungsträger ihr Vorgehen schon jetzt so koordinieren, dass nur einer gegenüber dem Hilfebedürftigen auftritt, also nur ein Leistungsträger nach außen handelt. Allerdings muss für den Bürger verfahrensmäßig zum Ausdruck kommen, dass die Bundesagentur über die Regelleistung, die Kommunen über die Kosten der Unterkunft verbindlich entscheiden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven für die Organisation der Grundsicherung: nach dem Bundesverfassunggerichtsurteil zu den ARGEn im SGB II (2008)

    Wenner, Ulrich;

    Zitatform

    Wenner, Ulrich (2008): Perspektiven für die Organisation der Grundsicherung. Nach dem Bundesverfassunggerichtsurteil zu den ARGEn im SGB II. In: Soziale Sicherheit, Jg. 57, H. 1, S. 34-36.

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durch ein - mit fünf zu drei Richterstimmen ergangenes - Urteil vom 20. Dezember 2007 die Vorschrift des § 44 b SGB II über die Arbeitsgemeinschaften zur Ausführung der Grundsicherungsleistungen für verfassungswidrig erklärt (Az.: 2 BvR 2433/04). Der Bundesgesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin gelten die bisherigen Vorschriften weiter. Welchen Spielraum lässt das Gericht den beteiligten Akteuren (Bund, Bundesagentur, Länder und Gemeinden bzw. Kreisen)?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein-Euro-'Jobs' sinnvoll ersetzen: von der Kritik hin zum Pilotprojekt: Warum die aktuelle Arbeitsmarktpolitik am gesellschaftlichen Bedarf vorbeigeht und wie eine ernstgemeinte Förderung von Langzeitarbeitslosen aussehen könnte (2008)

    Wernick, Angelika; Koitz, Solveig;

    Zitatform

    Wernick, Angelika & Solveig Koitz (2008): Ein-Euro-'Jobs' sinnvoll ersetzen: von der Kritik hin zum Pilotprojekt. Warum die aktuelle Arbeitsmarktpolitik am gesellschaftlichen Bedarf vorbeigeht und wie eine ernstgemeinte Förderung von Langzeitarbeitslosen aussehen könnte. (BBJ-Consult. Info 02/2008), Berlin: BBJ Verlag, 48 S.

    Abstract

    "Mit dem hier vorgestellten Konzept soll gezeigt werden, dass ein Ersetzen aller Ein-Euro-'Jobs'durch sozialversicherungspflichtige, gesellschaftlich sinnvolle Teilzeitarbeit möglich ist. Es werden hier ganz konkret Verfahrens- und Finanzierungsregelungen sowie gesetzgeberische Vorschläge (nach Art einer Gebrauchsanweisung) vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Finanzielle Kalküle im Mischfinanzierungssystem des SGB II (2008)

    Woisin, Matthias;

    Zitatform

    Woisin, Matthias (2008): Finanzielle Kalküle im Mischfinanzierungssystem des SGB II. In: Jahrbuch des Föderalismus H. 9, S. 216-238.

    Abstract

    "Auf dem fachlichen und politischen Höhepunkt des föderalen 'Entflechtungs'- Diskurses entstand im Jahre 2004 mit der so genannten Hartz IV-Gesetzgebung die größte Mischfinanzierung der Finanzgeschichte der Bundesrepublik unter Einbeziehung aller Verfassungsebenen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 zu den Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen hat es den Anschein, als ginge es nur um eine technische Anpassung einer verfassungsrechtlich defekten Verwaltungsorganisation in der Sozialverwaltung. Die Bandbreite der Lösungsvorschläge reicht heute von einer untergesetzlichen Lösung ('kooperatives Jobcenter') bis hin zu einer grundlegenden Verfassungsänderung. Mit der Entscheidung werden zwangsläufig die Grundkonflikte um Finanzvolumina und Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wachgerufen, die von Anfang an die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe mindestens so stark bestimmt haben wie sozialpolitische Absichten. Die Konfliktlinien reichen historisch weit zurück und begrenzen auch heute den Gestaltungsspielraum der Akteure, die um Vorteile und Lastenverschiebungen in einem Feld von einem finanziellen Gewicht von insgesamt mehr als 100 Mrd. Euro ringen. Mit seinem Finanzvolumen übertrifft dieses Konfliktfeld die Verteilungsauseinandersetzungen um den Finanzausgleich bzw. den Solidarpakt II deutlich. Auch die unmittelbare Betroffenheit der Bürger stellt sich mit ca. 7,5 Mio. 'Fällen' grundlegend anders dar als bei den üblichen föderalen Konfliktlagen, an denen nur Regierungen beteiligt sind. Die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe bleibt reformpolitisch eines der größten Projekte, das in der Geschichte der Bundesrepublik aufgelegt wurde. Mit ihr wurde auch eine zentrale Problemstellung bearbeitet, die sich aus der Deutschen Einheit ergeben hat: Die Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern ist wirtschaftlich und politisch die am schwersten drückende Hypothek der Wiedervereinigung und damit für den Bundesstaat." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Modellprojekt GemeinwohlArbeit NRW: Gesamtbericht der Evaluation Februar 2008 unter Einschluss des ersten Teilberichts September 2007 und des abschließenden Teilberichts Januar 2008 (2008)

    Abstract

    "Der Gesamtbericht der Evaluation des Modellprojektes 'Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege in NRW' (im Weiteren kurz 'Modellprojekt GemeinwohlArbeit NRW') in Trägerschaft des Paritätischen NRW wird mit diesem zweiten Teilbericht abgeschlossen. Der erste Teilbericht wurde mit Stand September 2007 vorgelegt. Der erste Teilbericht umfasst die Darstellung der Ausgangslage, der Rahmenbedingungen, der Struktur der Teilnehmenden sowie die Ziele des Modellprojektes. Er gibt ein erstes Zwischenfazit zu möglichen Erfolgsfaktoren auf Grundlage einer Feldanalyse und zum Stand der Zielerreichung Mitte 2007. Der zweite Teilbericht stellt summativ die Zielerreichung des Modellprojektes, eine Gesamtauswertung der Befragung der Teilnehmenden sowie die verifizierten Erfolgsfaktoren dar. Er beleuchtet die Implementation der erarbeiteten Qualitätsstandards in am Modellprojekt beteiligten Unternehmen der Wohlfahrtspflege, macht Aussagen zu Nachhaltigkeit und zur Arbeitsmarktneutralität der einbezogenen Stellen der GemeinwohlArbeit und zieht ein Gesamtfazit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie ergänzende Informationen.
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung in Deutschland: Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung. Grafikanhang (2008)

    Abstract

    Die Broschüre enthält den Grafikanhang zum BA-Bericht "Grundsicherung in Deutschland" (s. gesonderte Aufnahme). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung in Deutschland: Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung (2008)

    Abstract

    "In welchem Umfang gelingt es, Arbeitslosengeld II-Bezieher in Beschäftigung zu bringen? In dieser zentralen Frage - der Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Beschäftigung - hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Zielvereinbarung abgeschlossen. ... Erste empirische Befunde belegen, dass in den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung besser gelingt als bei den zugelassenen kommunalen Trägern. Eine Kooperation der BA mit Kommunen und vor allem eine klare Verantwortung für die jeweiligen Aufgaben der beiden Träger, unterstützt die hilfebedürftigen Menschen bei der Integration in Beschäftigung am besten.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von der langjährigen Erfahrung ihrer Mitarbeiter, Menschen in Beschäftigung zu integrieren. Auch vor der Einführung der Grundsicherung hatten sie vielfach mit arbeitsmarktfernen Kunden - Arbeitslosenhilfebeziehern und zum Teil auch Sozialhilfebeziehern - zu tun. Diese Erfahrungen bringen sie für die Hilfebedürftigen ein.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von ihrer Kenntnis der lokalen Arbeitsmärkte.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren aber auch vom Blick über den lokalen Tellerrand. Sie sind untereinander vernetzt und können so auch die Arbeitsmärkte anderer Regionen für die Hilfebedürftigen nutzen. ....
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von der klaren Führung und der Transparenz über alle ihre Daten. Jede Dienststelle kennt ihre Arbeitsergebnisse und weiß, wo sie steht. ...
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren vom Austausch untereinander." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Benchmarking der 69 Optionskommunen: Entwicklungen und Aktivitäten - Erfolgreiche Arbeitsvermittlung. Berichtsjahr 2007 (2008)

    Abstract

    "Bundesweit nehmen 69 Kommunen - 63 Landkreise und sechs kreisfreie Städte - die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ('Hartz IV') in alleiniger Trägerschaft, also ohne die Beteiligung der Agenturen für Arbeit und damit abweichend vom bisherigen Regelmodell der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) wahr. Die 69 Optionskommunen haben sich seit Anfang 2006 unter dem Motto 'Lernen von den Besten' in einem gemeinsamen Benchmarking-Prozess zusammengeschlossen, um die eigenen Leistungsprozesse und - strukturen miteinander zu vergleichen und voneinander zu lernen. Im Rahmen des Benchmarking erfolgt ausschließlich ein Vergleich der 69 Optionskommunen untereinander, ein Vergleich mit anderen Organisationsmodellen - den ARGEn und den Trägern in getrennter Trägerschaft - ist nicht vorgesehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II (2008)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2008): Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 24 S.

    Abstract

    Für den Erfolg der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sind die sozialen Leistungen von hoher Bedeutung, um individuell und passgenau auf die höchst unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitslosengeld II-Empfänger eingehen zu können. Die sozialen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 - 4 SGB II sind als originär kommunale Leistungen ein wichtiges Handlungsfeld für die kommunale Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II. Hierzu zählen Kinderbetreuung bzw. die Pflege von Angehörigen, Schuldner- und Suchtberatung und psychosoziale Betreuung. Die vom Präsidium des Deutschen Landkreistages am 16./17.6.2008 verabschiedeten Leitlinien sollen eine Hilfestellung für die Organisation der Leistungsgewährung vor Ort liefern und dazu beitragen, dass die im Rahmen des SGB II erbrachten Leistungen abgegrenzt und dargestellt werden können. Sie wurden durch eine Projektgruppe des Deutschen Landkreistages aus Fachkräften von Optionskommunen, ARGEn und Trägern in getrennter Aufgabenwahrnehmung vorbereitet. Ziel ist es, über alle Trägermodelle hinweg wichtige Anforderungen an die Leistungsgewährung zu beschreiben und Empfehlungen für die Umsetzung zu geben. Die Leitlinien umfassen folgende Themenbereiche: Einordnung und Begriffsbestimmung der sozialen Leistungen, Planungsprozess und Bedarfsfeststellung, Grundfragen der Zusammenarbeit, Organisation der Leistungsprozesse, Inhalte der Leistungsprozesse, Qualifikation und Information der Mitarbeiter, Qualitätssicherung, Dokumentation/Statistik, Abgrenzung von Kosten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse (2008)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2008): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 77 S.

    Abstract

    Das Gutachten im Auftrag des Deutschen Landkreistages untersucht die Effektivität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Zuge des SGB II mit Hilfe einer vergleichenden Analyse von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften. Das Gutachten hat das Ziel, auf der Basis einer verwaltungswissenschaftlichen Betrachtung sowohl für die einzelnen Landkreise als auch auf Bundesebene Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Dabei wird die grundlegende Trägerfrage ebenso beleuchtet wie Aspekte der jeweiligen Organisation vor Ort. Das Gutachten analysiert die durch das SGB II geschaffenen Strukturen und deren Auswirkungen auf die konkrete Umsetzung der Reform und formuliert Vorschläge für funktionstüchtigere und effizientere Verwaltungsstrukturen. Die Befragung von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften ergab, dass sich alle Kommunen erneut für die Option entscheiden würden, während nur 44 Prozent der Arbeitsgemeinschaften nochmals für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung votieren würden. Nach Meinung des Autors belegt gerade das differenzierte Wahlverhalten der Kreise bei einer erneuten Optionsmöglichkeit, dass es vor allem um die dezentralen Entscheidungsspielräume und eine erweiterte Kooperationsfreiheit geht. Insofern erscheint es aus seiner Sicht völlig ausreichend, eine vollständige und dauerhafte Option zu gestatten und die ARGEn im SGB II nicht mehr als verbindliche Organisationsform auszuweisen. Damit würde eine ohnehin unter rechtssystematischen Gesichtspunkten wenig überzeugende Verfassungsänderung obsolet und ließe sich der im Ergebnis positive Modellwettbewerb fortschreiben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2007: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2008)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2008): Jahresbericht 2007. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 83 S.

    Abstract

    "Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende Ende 2007? Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist es legitim, die Frage nach der Systemleistung zu stellen - auch wenn wir von unseren europäischen Nachbarn wissen, dass Reformen von dieser Dimension erst nach fünf Jahren solide bewertet werden können. Ende 2007 zeigt sich ein differenziertes Leistungsbild:
    Weniger Menschen sind von Grundsicherungsleistungen abhängig.
    Hohe Aktivierung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
    Förderangebot wurde ausgebaut und ausdifferenziert.
    Arbeitslosigkeit wurde abgebaut.
    Ausgaben der Grundsicherung im Finanzrahmen.
    Aufgrund der hohen Anforderungen an die Integrationsplanung gilt es, die Qualität der Dienstleistungen weiter zu verbessern hinsichtlich der Beratungs- und Integrationsprozesse, des Mitteleinsatzes, der Stabilisierung und Qualifizierung des Personals sowie der nachhaltigen Integrationen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fallbearbeitung nach SGB II: Beobachtungen aus dem Inneren der "black box" (2007)

    Baethge-Kinsky, Volker; Henke, Jutta; Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Baethge-Kinsky, Volker, Peter Bartelheimer & Jutta Henke (2007): Fallbearbeitung nach SGB II. Beobachtungen aus dem Inneren der "black box". In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 2, S. 70-77. DOI:10.5771/0342-300X-2007-2-70

    Abstract

    "Trotz des enormen Aufschwungs, den die Arbeitsmarktforschung mit der Evaluation der neuen deutschen Arbeitsmarktgesetzgebung genommen hat, bleiben die arbeitsmarktnahen Dienstleistungen bislang fast völlig unerforscht. Dieser Beitrag riskiert einen Blick auf konkrete Interaktionen zwischen Fachkräften und Adressatinnen: In einer Konzeptstudie wurde die Bearbeitung von 20 Fällen bei drei Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende über sechs Monate hinweg direkt und möglichst vollständig beobachtet. Dabei ließen sich Probleme des sozialen Handelns und der Dienstleistungsbeziehung unter den Bedingungen von 'Hartz IV' identifizieren. Als zentral erweist sich die Frage, wie unter den gesetzlichen Vorgaben des 'Forderns und Förderns' der persönliche Beratungs- und Vermittlungsauftrag entstehen kann, der Voraussetzung einer sozialen Dienstleistung ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verdeckte Armut in Deutschland: Ausmaß und Ursachen (2007)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2007): Verdeckte Armut in Deutschland. Ausmaß und Ursachen. (Friedrich-Ebert-Stiftung, Fachforum Analysen und Kommentare. Arbeitspapier 2), Berlin, 20 S.

    Abstract

    In der Studie werden Ausmaß und Hintergründe der verdeckten Armut in Deutschland, die durch die Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen verursacht wird, untersucht. Als Datengrundlage für die Mikrosimulation dienen die Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS), das Sozioökonomische Panel (SOEP) und die Niedrigeinkommens-Panel (NIEP). Die Berechnungen beziehen sich auf das Jahr 1998 bzw. 2003. Die geschätzten Quoten der Nicht-Inanspruchnahme liegen in einem Bereich von 34 Prozent und 50 Prozent, das heißt, die Gesamtzahl der Bedürftigen lag 1998 um 52 Prozent bis 100 Prozent über der Zahl der Leistungsempfänger. Daraus ergibt sich für die deutsche Bevölkerung eine Bandbreite von 1,2 bis 2,2 Millionen Menschen, die 1998 von einem Einkommen unterhalb der Sozialhilfeschwelle lebten. Hinzu kommt etwa eine halbe Million Ausländer in verdeckter Armut, so dass für Ende der 1990er Jahre von mindestens 2 Millionen Betroffenen auszugehen ist. Wesentliche Ursachen sind offenbar, dass viele Bedürftige die relevanten gesetzlichen Regelungen nicht kennen oder mit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen Stigmatisierungsängste verbinden. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem offensiv über bestehende Ansprüche informiert und ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Klima im Umgang mit Hilfebedürftigen gefördert wird. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II (2007)

    Dornette, Johanna; Schneider, Edina; Hobler, Dietmar; Rauch, Angela ; Zimmermann, Markus; Behrens, Johann; Schubert, Michael; Hauger, Marlies; Höhne, Anke; Hippmann, Cornelia;

    Zitatform

    Schneider, Edina, Dietmar Hobler, Markus Zimmermann, Johann Behrens, Michael Schubert, Marlies Hauger, Anke Höhne & Cornelia Hippmann (2007): Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II. (IAB-Bibliothek 309), Nürnberg, 94 S.

    Abstract

    "Die explorative Implementationsstudie hat eine Untersuchung der Konsequenzen des Inkrafttretens des SGB II mit den daraus folgenden Auswirkungen auf die Förderpraxis im Rahmen der beruflichen Rehabilitation zum Ziel. Ausgangspunkt ist ein, vor allem im Jahr 2005 aufgetretener Rückgang von Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. In fokussierten, leitfadengestützten Experteninterviews in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Optierenden Kommunen sowie Arbeitsagenturen wurden inner- und interbehördliche prozedurale Abläufe in den Informations-, Entscheidungs- und Kommunikationsprozessen untersucht. Dem Rückgang von Maßnahmeeintritten liegt ein mehrdimensionales Ursachengeflecht zugrunde: Vor allem im Jahr 2005 war die Arbeit der neuen SGB II-Träger geprägt von organisatorischen und institutionellen Aufbauprozessen. Aufgrund der Vielzahl der Herausforderungen war eine Aufgabenhierarchisierung notwendig, wobei die finanzielle Leistungsgewährung im Vordergrund stand. Dem erhöhten Betreuungsbedarf von Personen mit spezifischen Problemlagen, zu denen auch gesundheitliche Beeinträchtigungen zählen, konnte nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Zudem ergaben sich durch die Bildung der neuen Institutionen große personelle Umstrukturierungen. Neben einem Personalwechsel von den Agenturen und Sozialämtern in die ARGEn und Optierenden Kommunen wurde der erhöhte Personalbedarf durch die Gewinnung externer Mitarbeiter gedeckt. Dies führte zu einem überaus heterogenen Wissenshintergrund im Bereich der Arbeitsberatung und -vermittlung. Viele der (neuen) Mitarbeiter hatten Schwierigkeiten beim Erkennen und Bewerten von Rehabilitationsbedarfen, oftmals war kein rehabilitationsspezifisches Fachwissen vorhanden. Zudem ist die Handlungsmaxime der schnellstmöglichen Arbeitsintegration, wie sie in den SGB II-Institutionen verfolgt wird, nicht notwendigerweise kongruent dem Grundgedanken der beruflichen Rehabilitation. Damit würden oft die durch eine Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen erhöhten Chancen einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt aus dem Blick gelassen. Die zusätzliche intensive Prüfung jedes individuellen Maßnahmebedarfs nach Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten trägt ebenfalls zum Rückgang bei. Damit bekommen (in der Regel) nur diejenigen SGB II-Leistungsbezieher eine Rehabilitation, bei denen die Erfolgswahrscheinlichkeit hinreichend hoch ist. Aber auch potenzielle Rehabilitanden selbst zögern, Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht zu ziehen. So führt die Festschreibung des finanziellen Status auf Grundsicherungsniveau über die gesamte Maßnahmedauer, welche bis zu zwei Jahre beträgt, häufig zum Verzicht der Betroffenen auf diese spezifischen Teilhabeleistungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    And then there were four...: How many (and which) measures of active labor market policy do we still need?: finding a balance after the evaluation of the Hartz Reforms in Germany (2007)

    Eichhorst, Werner; Zimmermann, Klaus F. ;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner & Klaus F. Zimmermann (2007): And then there were four...: How many (and which) measures of active labor market policy do we still need? Finding a balance after the evaluation of the Hartz Reforms in Germany. (DIW-Diskussionspapiere 685), Berlin, 31 S.

    Abstract

    "Die deutsche Arbeitsmarktpolitik ist im Zuge der Hartz-Reformen grundsätzlich neu strukturiert und systematisch evaluiert worden. Die vorliegenden Evaluationsberichte der ersten drei Hartz-Gesetze belegen nun vielfach, welche Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik sich durch ihre Wirksamkeit bewährt haben und für welche dies nicht gilt. Die vorliegende Studie stellt die im Reformprozess vorgenommenen Veränderungen der Arbeitsmarktpolitik und ihrer Teilnehmer- und Ausgabenstruktur dar und bewertet die einzelnen Instrumente, soweit das anhand der jetzt vorliegenden Evaluationsstudien möglich ist. Daraus folgen arbeitsmarktpolitische Konsequenzen: Welche der über sechzig Instrumente brauchen wir wirklich? Welche Rolle kann eine Erfolg versprechende aktive Arbeitsmarktpolitik künftig im Rahmen der Beschäftigungspolitik spielen? Weniger ist mehr: Mit kaum mehr als vier Instrumenten könnte die Wende geschafft werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie die deutsche Fassung.
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  • Literaturhinweis

    Modellversuch Bürgerarbeit: zwischen Workfare und Sozialem Arbeitsmarkt (2007)

    Heinz, Christine; Koch, Susanne; Osiander, Christopher ; Sprenger, Christian; Hense, Christine;

    Zitatform

    Heinz, Christine, Christine Hense, Susanne Koch, Christopher Osiander & Christian Sprenger (2007): Modellversuch Bürgerarbeit. Zwischen Workfare und Sozialem Arbeitsmarkt. (IAB-Forschungsbericht 14/2007), Nürnberg, 45 S.

    Abstract

    "Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um das Thema 'mehr Beschäftigung für wettbewerbsschwächere Arbeitnehmer und Arbeitslose' untersucht der Forschungsbericht die aktivierenden Wirkungen der ersten drei Stufen des Modellversuchs 'Bürgerarbeit'. Dieser Modellversuch wurde von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) Sachsen-Anhalt-Thüringen gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt entwickelt und zuerst in der Kurstadt Bad Schmiedeberg umgesetzt. Das Konzept der Bürgerarbeit hat sowohl Elemente von 'Workfare' als auch eines 'Sozialen Arbeitsmarktes' und sieht ein vierstufiges Vorgehen vor. Die ersten drei Stufen beinhalten ein umfassendes Profiling der Arbeitslosen, die Forcierung der Eigenbemühungen zur Stellensuche sowie ggf. den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums, um die Personen möglichst rasch in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Erst wenn dies alles scheitert, soll die vierte Stufe - öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse - zum Einsatz kommen. Die Analysen zeigen, dass die Betreuung der Arbeitslosen in Bad Schmiedeberg während des Modellversuchs durchaus intensiviert worden ist. Dies schlug sich etwa auch - gemessen an der Anzahl der erstatteten Bewerbungs- und Reisekosten - in verstärkten Eigenbemühungen der Arbeitslosen nieder. Dies führte aber nicht in großem Umfang zu zählbaren Arbeitsmarkterfolgen: Die Abgänge aus Arbeitslosigkeit gingen weit überwiegend in öffentlich geförderte Beschäftigung, während die Abgangsraten in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und in Nichterwerbstätigkeit kaum positiv beeinflusst wurden. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass die mangelnde Aktivierung der Arbeitslosen nicht der Hauptgrund für die lang andauernde Arbeitslosigkeit ist. Möglicherweise war der Zeitraum der intensiven Betreuung auch zu kurz, um schon deutlich messbare Erfolge zu erzielen. Durch die genauere Analyse und Dokumentation der Vermittlungshemmnisse der Arbeitslosen könnte aber eine Grundlage gelegt worden sein, bei Fortführung der Bemühungen zu besseren Vermittlungsergebnissen zu kommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Osiander, Christopher ;
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  • Literaturhinweis

    Organisation, Administration und Wirkungen von Grundsicherungssystemen in ausgewählten Ländern: Konzept eines Workshops (2007)

    Hägele, Helmut;

    Zitatform

    Hägele, Helmut (2007): Organisation, Administration und Wirkungen von Grundsicherungssystemen in ausgewählten Ländern. Konzept eines Workshops. (ISG working paper 02), Köln, 8 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der vom ISG durchgeführten wissenschaftlichen Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Koordination der Wirkungsforschung nach § 6c SGB II wurde ein internationaler Workshop vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Für diesen Workshop, der im September 2007 in Berlin stattfand, wurde aufbauend auf den konzeptionellen Grundlagen des Governance-Ansatzes ein Workshopkonzept entwickelt, das die Fragen von politischen Inhalten und Instrumenten ebenso in den Blick nimmt, wie die Politikgestaltung mit Organisation und Steuerung der Leistungserbringung einschließlich der in den anderen Ländern vorfindlichen Akteurskonstellationen. Damit bilden die jeweiligen Governance-Arrangements einen zentralen Bestandteil des Veranstaltungskonzepts." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende: Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II" (2007)

    Knuth, Matthias; Schweer, Oliver; Koch, Frank;

    Zitatform

    Knuth, Matthias, Frank Koch & Oliver Schweer (2007): Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II". (IAQ-Forschungsbericht 2007-01), Gelsenkirchen, 86 S.

    Abstract

    "Scheinbar geht es bei der Option um die Frage, welches Modell die Aufgaben nach dem SGB II besser erfüllt: ARGEn oder Optionskommunen. Unsere drei Fallstudien zeigen, dass beide Organisationsformen in der Startphase mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hatten: - gleichzeitige Umsetzung eines neuen Leistungsrechts und Aufbau einer neuen Organisation; - unterschiedliche, aber inadäquate EDV-Programme und -Infrastrukturen; - hohe Anforderungen an die statistische Datenerfassung; - unterschätzte Fallzahlen und daher unzureichende Personalausstattung; - große Anteile von fachfremdem und nur befristet eingestelltem Personal; - Das 'Fördern' kam zu kurz - es fehlten Kapazitäten und Konzepte, um die Mittel des Eingliederungstitels 2005 sinnvoll auszuschöpfen. Derzeit ist noch nicht abzusehen, welche Vorteile oder Hemmnisse jeweils überwiegen werden. Die politisch im Vordergrund stehende Frage, ob zkT (zugelassener kommunaler Träger) oder ARGEn erfolgreicher vermitteln, lenkt ab von der Frage, welche Form der Ansprache von Zielgruppen, welche Instrumente der Arbeitsförderung und welche Art der Organisation der Leistungsprozesse in welcher Situation wirksam sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose?: Expertise (2007)

    Koch, Susanne; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Peter Kupka (2007): Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose? Expertise. (WISO Diskurs), Berlin, 44 S.

    Abstract

    Die Expertise zur "Arbeitsmarktpolitik für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose" untersucht zunächst, wer als Zielgruppe für öffentliche Beschäftigung in Frage kommt. Dabei geht es darum, für solche Personen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, die zwar erwerbsfähig sind, aber wegen einer persönlichen Leistungsminderung voraussichtlich dauerhaft nicht in den regulären Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Auf Basis vorliegender Daten der Bundesagentur für Arbeit wird eine weite Zielgruppe abgegrenzt, die grundsätzlich diese Bedingungen erfüllen könnte. Dabei handelt es sich um Personen, die zwei Jahre und länger arbeitslos sind und entweder gesundheitliche Einschränkungen aufweisen oder ohne Berufsabschluss sind. Bei der Auswahl der Beschäftigungsfelder werden privatwirtschaftliche Varianten, öffentliche Beschäftigung und Beschäftigung im sogenannten Dritten Sektor unterschieden. Bei den meisten öffentlich geförderten Beschäftigungsformen spielen die Kriterien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit eine zentrale Rolle und begrenzen vermutlich den Umfang der möglichen Beschäftigung. Daher sollte eine Erweiterung auf marktnähere Formen geprüft werden, etwa entsprechend dem Konzept der Sozialbetriebe oder, für behinderte Langzeitarbeitslose, den Integrationsprojekten. Ein weiterer wichtiger Punkt besteht in der Abstimmung der Felder auf die Zielgruppe, die trotz der statistischen Eingrenzung immer noch heterogen sein wird. Je nach Leistungsfähigkeit und Einschränkungen der geförderten Personen sind ganz unterschiedliche Ausgestaltungen der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung erforderlich. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsfähigkeit nicht statisch ist. Die Maßnahmen sollten daher individuelle Entwicklungen zulassen und fördern. (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Activation policies in Germany: from status protection to basic income support (2007)

    Konle-Seidl, Regina; Eichhorst, Werner; Grienberger-Zingerle, Maria;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina, Werner Eichhorst & Maria Grienberger-Zingerle (2007): Activation policies in Germany. From status protection to basic income support. (IAB-Discussion Paper 06/2007), Nürnberg, 76 S.

    Abstract

    Der Beitrag bietet einen Überblick über die schrittweise Umsetzung einer aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Dabei wird nicht nur auf die neuen Instrumente aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik eingegangen, sondern es werden auch die Auswirkungen dieses Wandels auf die politische Ökonomie, Verwaltung und Rechtsstruktur eines Wohlfahrtsstaates bismarckscher Prägung analysiert. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Veränderungen des System der status- und beschäftigungsorientierten Arbeitslosenunterstützung, welches für einen Großteil der Bevölkerung aufgegeben wurde. Inzwischen wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung verkürzt und die neu eingeführte Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung ist nicht länger einkommensabhängig. Der Druck auf die Arbeitslosen, eine Arbeit aufzunehmen, ist erheblich gestiegen, gleichzeitig haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Arbeitsförderung. Der Beitrag zieht eine vorläufige Bilanz der Auswirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik auf den Arbeitsmarkt sowie ihrer sozialen Auswirkungen. Abschließend werden mutmaßliche Entwicklungen zukünftiger Anpassungen diskutiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Verträgliche Vergaben - vergebliche Verträge? Vergabe und Steuerung von Eingliederungsleistungen der Arbeitsmarktpolitik in SGB II und SGB III (2007)

    Lange, Joachim; Pfannkuche, Henning;

    Zitatform

    Lange, Joachim & Henning Pfannkuche (Hrsg.) (2007): Verträgliche Vergaben - vergebliche Verträge? Vergabe und Steuerung von Eingliederungsleistungen der Arbeitsmarktpolitik in SGB II und SGB III. (Loccumer Protokolle 2006,67), Loccum, 188 S.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktpolitik ist auf dem Weg zum Markt: Getreu dem Motto 'Wettbewerb belebt das Geschäft' sollen Eingliederungsleistungen der Arbeitsmarktpolitik durch wettbewerbsrechtliche Vergabeverfahren sowie Bildungs- und Vermittlungsgutscheine effizienter erbracht werden als in der Vergangenheit. Kritiker monieren aber, dass mit den neuen Verfahren und sinkenden Preisen auch die Qualität, lokale Strukturen und die Rechtsposition der Arbeitslosen eingeschränkt werden. Doch nicht nur für die Anbieterseite hat der Wettbewerb zugenommen: Mit der Einführung des SGB II ('Hartz IV') gibt es mit Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Optionskommunen eine Vielzahl neuer 'Nachfrager'. Noch herrscht aber Unklarheit, welche Verfahren der Einschaltung von Maßnahmeträgern zielführend und rechtlich zulässig sind und wie die Verfahren angewandt werden können, um optimale Ergebnisse zu erzielen: Welche Entscheidungsspielräume haben Träger des SGB II hinsichtlich der Vergabeverfahren? Welche Änderungen könnte eine Reform des Vergaberechts bringen. Wie können Angebote so bewertet und das Vertragsmanagement so ausgestaltet werden, dass die Qualität der Leistungen nicht leidet? Haben Bildungs- und Vermittlungsgutschein die hohen Erwartungen an die Wahlmöglichkeiten der Arbeitslosen erfüllt? Wie lassen sich die 'traditionellen' Verfahren der Einschaltung von Maßnahmeträgern so anwenden, dass die Ziele der Arbeitsmarktpolitik erreicht und die öffentlichen Haushalte geschont werden?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erfolgsfaktoren zur weiteren Umsetzung des SGB II: ein Diskussionspapier (2007)

    Meier, Johannes; Michels, Yves;

    Zitatform

    Meier, Johannes & Yves Michels (2007): Erfolgsfaktoren zur weiteren Umsetzung des SGB II. Ein Diskussionspapier. Gütersloh, 56 S.

    Abstract

    Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung eines einheitlichen Kennzahlensets für die SGB II-Umsetzung. "Nachdem auch die ARGEn ein kennzahlengestütztes Steuerungssystem erarbeitet und implementiert haben, muss jetzt jenseits der unterschiedlichen organisatorischen Umsetzungsformen die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sichergestellt werden. Da bereits im Jahr 2008 eine Evaluation erfolgen soll, besteht Zeitdruck, den Prozess der weiteren Optimierung der Umsetzung des SGB II mit viel Kraft und Engagement aller Akteure voranzutreiben. In dem Band wollen wir einige Erfolgsfaktoren herausarbeiten, die nach unserer Erfahrung aus dem Jahr 2006 besonderer Aufmerksamkeit bedürfen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Organisation auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand: Zulässigkeit der Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen im SGB II (2007)

    Mempel, Markus;

    Zitatform

    Mempel, Markus (2007): Hartz IV - Organisation auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Zulässigkeit der Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen im SGB II. (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise 65), Meckenheim: MMM-Verlag, Edition Hambuch, 197 S.

    Abstract

    Die Dissertation untersucht die kompetenz- und organisationsrechtlichen Gehalte des SGB II auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz unter dem Gesichtspunkt des 'Mischverwaltungsverbots.' Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Arbeitsgemeinschaften als Form staatlich-kommunaler Mischverwaltung. Behandelt werden die Verflechtung der Verwaltungsebenen im SGB II, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Mischverwaltungen sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Trägersystems im SGB II. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein System dualer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit einerseits und Landkreisen und kreisfreien Städten andererseits geschaffen hat, das mit der Verfassung nicht vereinbar ist, und dass es sich bei den Arbeitsgemeinschaften um eine zwischen den Verwaltungsebenen von Bund und Ländern angesiedelten Gemeinschaftseinrichtung handelt, 'die verfassungsrechtlich nicht vorgesehen und bisher ohne Vorbild ist.' Abschließend werden Vorschläge zur Lösung der verfassungsrechtlichen Problematik unterbreitet, deren Hauptbestandteil die Überführung der Gesamtverantwortung für die Alimentierung, Betreuung und Erwerbsintegration langzeitarbeitsloser Personen in den Verwaltungsbereich der Bundesländer ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung in Deutschland: Analyse und Reformbedarf (2007)

    Pascal Krimmer, Pascal; Raffelhüschen, Bernd;

    Zitatform

    Pascal Krimmer, Pascal & Bernd Raffelhüschen (2007): Grundsicherung in Deutschland. Analyse und Reformbedarf. (Forschungszentrum Generationenverträge. Diskussionsbeiträge 14), Freiburg, 33 S.

    Abstract

    "Die Arbeit möchte einen Beitrag zur Betrachtung des Zusammenhangs zwischen sozialer Grundsicherung und Arbeitsmarkt liefern und dabei einerseits die Wirksamkeit der vergangenen Reformen analysieren und andererseits einen konsistenten Vorschlag für eine umfassende Reform, die die Mängel der bisherigen Reformen beheben kann und eine effiziente Bekämpfung der Arbeitslosigkeit möglich macht, liefern. Für dieses Ziel ist erstens eine adäquate Zielgruppenorientierung zu gewährleisten, damit nur im Falle erwerbsfähiger Hilfebedürftiger das Gebot der Hilfe zur Selbsthilfe umgesetzt wird. Zweitens sollten für diese Gruppe die Anreize so ausgestaltet werden, dass für sie eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt attraktiv ist. Drittens müssen vor allem im Niedriglohn-Sektor die notwendigen Arbeitsplätze geschaffen und durch einen effizienten Vermittlungsapparat zugänglich gemacht werden, damit die Arbeitslosen ihre Verpflichtung auch wahrnehmen können. Basierend auf diesen drei Aspekten ist die Struktur der Arbeit aufgebaut. Nach einer Eingrenzung des Begriffs der sozialen Grundsicherung im zweiten Abschnitt wird in Abschnitt 3.1 die Zielgruppenorientierung, in Abschnitt 3.2 die Anreize für die Arbeitsuchenden und in 3.3 schließlich der Vermittlungsapparat behandelt. Dabei werden nach einigen theoretischen Grundüberlegungen jeweils die Vorzüge und Probleme der jüngsten Arbeitsmarktreformen betrachtet. In Kapitel 4 wird dann vor diesem Hintergrund ein Reformvorschlag vorgestellt, der die verbleibenden Mängel der aktuellen Arbeitsmarktpolitik beheben kann. Kapitel 5 fasst die Ergebnisse zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Organisation der SGB II-Leistungsträger im Schnittbereich zwischen Staatsorganisations-, Finanzverfassungs- und kommunalem Selbstverwaltungsrecht (2007)

    Robra, Anna;

    Zitatform

    Robra, Anna (2007): Organisation der SGB II-Leistungsträger im Schnittbereich zwischen Staatsorganisations-, Finanzverfassungs- und kommunalem Selbstverwaltungsrecht. (Schriften des Deutschen Landkreistages 66), Meckenheim: MMM-Verlag, Edition Hambuch, 252 S.

    Abstract

    Die verfassungsrechtliche Beurteilung der Organisationsregelungen im SGB II untersucht die Aufgabenzuweisungen und Finanzierungsverantwortlichkeiten im dreistufigen Staatsaufbau, vor allem aber auf der kommunalen Ebene. Die Entstehungsgeschichte der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Umsetzung der Hartz-Reform im SGB II wird skizziert. Die verfassungsrechtliche Analyse der Aufgabenträgerschaft widmet sich der Frage, ob die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für alle bisherigen Sozialhilfeempfänger mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vereinbar ist, der Vereinbarkeit des Optionsmodells mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes, der Vereinbarkeit der bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte mit der Organisationshoheit der Länder und mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie; außerdem wird die Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft mit dem Verbot der Mischverwaltung konfrontiert. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, 'dass weite Teile des Verwaltungsorganisationsrechts des SGB II verfassungswidrig sind'. Es wird gezeigt, dass das Optionsmodell mit der Finanzverfassung unvereinbar ist, dass die Aufgabenzuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte verfassungswidrig ist, und eine Aufgabenzuweisung an die Kommunen zumindest verfassungsrechtlich problematisch ist. Die Arbeitsgemeinschaft 'stellt eine unzulässige Mischverwaltung von Bund und Kommunen dar und ist mit dem Grundgesetz unvereinbar'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Typisierung von SGB II Trägern (2007)

    Rüb, Felix; Werner, Daniel;

    Zitatform

    Rüb, Felix & Daniel Werner (2007): Typisierung von SGB II Trägern. (IAB-Forschungsbericht 01/2007), Nürnberg, 35 S.

    Abstract

    "Mit Einführung des Sozialgesetzbuch II (SGB II) zum 1. Januar 2005 unterliegt die Grundsicherung für Arbeitssuchende den so genannten SGB II-Trägern. Das IAB hat mit der Typisierung im SGB II-Bereich ein Werkzeug zur Unterstützung für Controlling und Steuerung der SGB II-Träger entwickelt. Zielsetzung dieser Typisierung ist es, Gruppen von SGB II-Trägern mit ähnlichen Arbeitsmarktbedingungen zu identifizieren. Regional vorherrschende Rahmenbedingungen stellen sich für die Handelnden vor Ort als gegebene Vor- oder Nachteile dar. Die dabei auftretenden großen regionalen Unterschiede sind angemessen zu berücksichtigen, um den jeweiligen Arbeitsmarkterfolg eines SGB II-Trägers objektiv beurteilen zu können. Die Typisierung reduziert die Komplexität der Arbeitsmärkte auf ein handhabbares Maß. Das gewählte methodische Vorgehen zur Bildung der Gruppen orientiert sich an einem Ansatz von Blien et al. 2004. Dieser Ansatz kombiniert Regressions- und Clusteranalyse. Mit Hilfe der Regressionsanalyse werden die kausalen Zusammenhänge von Variablen aufgedeckt, die den Arbeitsmarkterfolg der Träger maßgeblich mitbestimmen und diesen exogen vorgegeben sind. Sie dient somit als Prüf- und Auswahlverfahren für die Einflussgrößen, welche die Ausgangsbasis für die Gruppenbildung darstellen. Die Gruppenbildung selbst wird mit clusteranalytischen Verfahren erreicht. Im Jahr 2005 erarbeitete das IAB eine erste SGB II Typisierung, die beim Planungsprozess 2006 der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anwendung fand. Die Typisierung wurde nun aktualisiert, dabei wurden 12 Typen identifiziert. Die Arbeit geht auf das methodische Vorgehen ein, stellt die Ergebnisse der Aktualisierung vor und zeigt auf, welche Änderungen sich im Vergleich zur ersten Typisierung ergeben haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2006 für das SGB II-Benchmarking der Optionskommunen (2007)

    Abstract

    "Alle 69 Optionskommunen vergleichen sich in sieben Vergleichsringen seit 1.1.2006 anhand eines einheitlichen Kennzahlensets. Wie zu erwarten war, spiegeln sich die arbeitsmarktstrukturellen Rahmenbedingungen in den Kennzahlen wider. Insbesondere die ostdeutschen Optionskommunen verzeichnen deshalb strukturell andere Ergebnisse als die Mehrheit der westdeutschen Optionskommunen. Erste Wirkungszusammenhänge können auf aggregierter Ebene festgestellt werden. Allerdings gilt es hier noch eine gewisse Vorsicht walten zu lassen, da diese Zusammenhänge auf Grundlage der Daten von 2007 nochmals überprüft werden sollten. Aufgrund der Bezugsbasis aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen fallen die Eingliederungsquoten, Aktivierungsquoten und Sanktionsquoten relativ niedrig aus, was aber der Vergleichbarkeit untereinander keinerlei Abbruch tut. In den Optionskommunen gehen rund 24 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einer Beschäftigung nach, deren Entgelt jedoch nicht ausreicht, den Hilfebezug zu beenden. Dieser Trend ist mit geringen Schwankungen flächendeckend festzustellen und beschränkt sich nicht auf strukturschwache Regionen. Die Optionskommunen werden sich auch 2007 einem Benchmarking unterziehen, wobei das Kennzahlenset nochmals überarbeitet wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Resultate und gesellschaftliche Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz-Gesetze -, insbesondere von Hartz IV: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2211) (2007)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2007): Resultate und gesellschaftliche Auswirkungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Hartz-Gesetze -, insbesondere von Hartz IV. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2211). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/4210 (01.02.2007)), 76 S.

    Abstract

    Die Fraktion DIE LINKE geht davon aus, dass die Gesetze über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zu den tiefsten sozialen Einschnitten seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland zählen mit negativen Folgen in fast allen gesellschaftlichen Bereichen. Aus der Sicht der Fraktion verschärfen sie den Widerspruch zwischen Arm und Reich und haben ihre eigentliche Zielstellung völlig verfehlt, wie das Ansteigen sowie die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit zeigt. Besonders hart und überproportional treffe Hartz IV die ostdeutsche Bevölkerung. Unter diesen Prämissen fragt die Fraktion nach Resultaten und gesellschaftlichen Auswirkungen der Gesetze, insbesondere denen von Hartz IV. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht teilt und den Eindruck hat, dass in ihr eine systematische Voreingenommenheit gegen die Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Ausdruck kommt. Sie betont, dass die Arbeitsmarktreformen nur im Kontext mit anderen Maßnahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik und Beschäftigung schaffenden Investitionen ihre volle Wirkung entfalten können und dass der konjunkturelle Aufschwung inzwischen eine Dynamik erreicht hat, die auch zur Besetzung neuer Arbeitsplätze mit Arbeitslosen führt. Außerdem weisen Ergebnisse der Evaluation der Arbeitsmarktreformen darauf hin, dass sich Effektivität, Effizienz und Transparenz des Handelns der BA infolge ihres organisatorischen Umbaus und der Vereinfachung des Leistungsrechts deutlich erhöht haben. Auch ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die Zusammenlegung der beiden früheren Leistungssysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zur einheitlichen bedarfsabhängigen Fürsorgeleistung 'Grundsicherung für Arbeitsuchende' die richtige Entscheidung war. Die grundsätzlich positive Bewertung der Bundesregierung wird im Detail in 125 Antworten auf Einzelfragen begründet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2007)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2007): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/5715 (19.06.2007)), 17 S.

    Abstract

    Trotz anhaltend guter konjunktureller Entwicklung und einer deutlichen Entspannung des Arbeitsmarktes gibt es eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Personen, die neben Langzeitarbeitslosigkeit weitere Vermittlungshemmnisse wie z.B. fehlende berufliche Qualifikation, gesundheitliche Einschränkungen und Schuldenprobleme aufweisen. Um diesen Langzeitarbeitslosen Perspektiven zur gesellschaftlichen Teilhabe zu geben und gemäß ihrer Beschäftigungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt einzugliedern wird mit dem Gesetz eine längerfristige Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingeführt. Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wird ein Beschäftigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung eingeführt, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern. Gefördert wird die Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, langzeitarbeitslos sind und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen, bei denen eine mindestens sechsmonatige Aktivierung nicht zum Eingliederungserfolg geführt hat und bei denen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Gefördert werden Arbeitgeber mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent. Die Förderdauer beträgt in aller Regel 24 Monate. Der Wechsel von einer geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt vorrangiges Ziel und wird arbeitsrechtlich ermöglicht. Der Beschäftigungszuschuss kann wiederholt gewährt werden. Zudem können pauschalierte Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung gewährt sowie in Einzelfällen Einmalzahlungen für einen besonderen Aufwand zum Aufbau der förderfähigen Beschäftigungsmöglichkeiten erbracht werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mit Schaffensdrang in Arbeit (2006)

    Bünnagel, Vera; Eekhoff, Johann; Roth, Steffen J.;

    Zitatform

    Bünnagel, Vera, Johann Eekhoff & Steffen J. Roth (2006): Mit Schaffensdrang in Arbeit. München, 49 S.

    Abstract

    Die Vereinigung der bayrischen Wirtschaft (vbw) hat in Zusammenarbeit mit dem iwp - Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln - das Projekt 'Mit Schaffensdrang zur Arbeit' zur Erschließung einfacher Tätigkeiten ohne zusätzliche staatliche Subventionen entwickelt. Schaffensdrang will einen Weg aufzeigen, einem großen Teil der Arbeitslosen zumindest wieder Möglichkeiten einzuräumen, sinnvollen Tätigkeiten nachzugehen, die ihren Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnissen entsprechen. Schaffensdrang soll die regulär beschäftigten Steuer- und Beitragszahler unmittelbar entlasten, da die Wertschöpfung der Teilnehmer die Transfererfordernis verringert. Gleichzeitig soll durch die Umsetzung des Konzeptes einer gestärkten und wechselseitigen Solidarität mittel- und langfristig die Akzeptanz des Sozialstaates erhöht werden. Das Projekt Schaffensdrang versteht sich als ein Angebot, Kenntnisse und Fähigkeiten in eine produktive Tätigkeit einzubringen. Das Projekt soll die Solidargemeinschaft entlasten, da auf zusätzliche Subventionen des Arbeitens verzichtet wird. Es verfolgt die Zielsetzung, allen arbeitswilligen Transferempfängern eine Sinn stiftende produktive Beschäftigung zu vermitteln und erhält das Sozialrechtsverhältnis, so dass die Teilnehmer unverändert Arbeitslosengeld II empfangen. Es ermöglicht zudem marktnahe Beschäftigung zu produktivitätsgerechten Kosten und gliedert sich in die bestehende Struktur der Arbeitsvermittlung ein. Die Broschüre beschreibt Ziele und Zielgruppe von Schaffensdrang, erläutert die konkrete Ausgestaltung des Projektes und definiert Abgrenzung zu und Kompatibilität mit anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ein Jahr "Arbeitsgemeinschaft" aufgrund von "Hartz IV": das Beispiel ARGE Ost. Abschlussbericht des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts: "Nachfolge-Untersuchung der Fallstudie Ost aus der Pilotstudie zur Entwicklung von JobCentern" (2006)

    Czommer, Lars; Knuth, Matthias; Schweer, Oliver;

    Zitatform

    Czommer, Lars, Matthias Knuth & Oliver Schweer (2006): Ein Jahr "Arbeitsgemeinschaft" aufgrund von "Hartz IV". Das Beispiel ARGE Ost. Abschlussbericht des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts: "Nachfolge-Untersuchung der Fallstudie Ost aus der Pilotstudie zur Entwicklung von JobCentern". Gelsenkirchen, 36 S.

    Abstract

    "Ziel der in der Zeit von Januar bis April 2006 durchgeführten Nachfolge-Untersuchung zur Fallstudie Ost war es, den Prozess der Aufbau- und Stabilisierungsphase einer ARGE der Rechtsform 'sui generis' ein Jahr nach ihrer Gründung zu skizzieren und hinsichtlich der daraus resultierenden Konsequenzen für die gewerkschafts- und gesellschaftspolitische Diskussion zu veranschaulichen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorläufer-Studie ist der Projektbericht folgendermaßen aufgebaut: in Kapitel 2 befassen wir uns mit der Rechtsform der ARGE Ost und beschreiben ihre organisatorische Entwicklung in der Aufbau- und Stabilisierungsphase. In Kapitel 3 widmen wir uns dem zentralen Thema 'Personal'. Dieses Kapitel enthält neben Angaben zur Struktur der Beschäftigten und zum Personalschlüssel, Informationen über Transfer-, Entwicklungs- und Rückführungsmöglichkeiten. Schwerpunkt ist jedoch die gegenwärtige tarifliche Situation der Beschäftigten. In Kapitel 4 geht es explizit um die erbrachten Dienstleistungs- und Beratungsangebote der ARGE Ost, wobei insbesondere der Frage nach der Bedeutung des Fallmanagements und der Implementation der so genannten Persönlichen Ansprechpartner nachgegangen wird.4 Abschließend wird in Kapitel 5 der Versuch unternommen, die Ergebnisse der Nacherhebung hinsichtlich ihrer Reichweite und Bedeutung aus gewerkschaftlicher Sicht einzuordnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Employment regulation and labor market policy in Germany 1991-2005 (2006)

    Ebbinghaus, Bernhard ; Eichhorst, Werner;

    Zitatform

    Ebbinghaus, Bernhard & Werner Eichhorst (2006): Employment regulation and labor market policy in Germany 1991-2005. (IZA discussion paper 2505), Bonn, 63 S.

    Abstract

    "The paper provides an overview of institutional provisions and reforms regarding employment protection, active and passive labor market policies in Germany as well as of actors' responsibilities in these areas. It covers the period between the early 1990s and the most recent Hartz reforms. Empirical data on labor market outcomes with respect to the levels and structures of both employment and unemployment complements this study." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Die Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV (2006)

    Eichhorst, Werner; Sesselmeier, Werner;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner & Werner Sesselmeier (2006): Die Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV. (Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung), Bonn, 44 S.

    Abstract

    "Die Expertise fragt danach, warum die Arbeitsmarktreform Hartz IV, die ja faktisch zu mehr Ausgaben und höheren Empfängerzahlen geführt hat, auf eine so geringe gesellschaftliche Akzeptanz gestoßen ist. Die Autoren belegen, dass die Wirkungen von Hartz IV je nach Haushaltstyp sehr differenziert beurteilt werden müssen. Nach einer analytischen Beschreibung der Voraussetzungen für die Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen wird in einer Fallstudie zu Hartz IV die wechselvolle Geschichte der Hartz-Reformen nachgezeichnet. Die Autoren heben neben inhaltlichen Mängeln sowie den Implementationsproblemen von 'Fördern und Fordern' in der Praxis hervor, dass es der Regierung nicht gelungen ist, ein akzeptiertes normatives Leitbild für die Reformperspektive des aktivierenden Sozialstaates zu entwickeln, in die die konkrete Reformpolitik hätte eingebunden werden können. Am Beispiel Großbritanniens und Dänemarks wird deutlich, wie wichtig normative Grundprinzipien und eine stringente Vermittlung für die Akzeptanz von Reformmaßnahmen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konzentration statt Verzettelung: Die deutsche Arbeitsmarktpolitik am Scheideweg (2006)

    Eichhorst, Werner; Zimmermann, Klaus F. ; Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner, Hilmar Schneider & Klaus F. Zimmermann (2006): Konzentration statt Verzettelung: Die deutsche Arbeitsmarktpolitik am Scheideweg. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 7, H. 3, S. 377-394. DOI:10.1111/j.1468-2516.2006.00218.x

    Abstract

    Die Autoren vertreten die Auffassung, dass die Arbeitsmarktreformen in Deutschland den richtigen Weg darstellen, dass sie jedoch, insbesondere was die organisatorische Seite angeht, nachgebessert werden müssen, um ihre Effektivität zu erhöhen. Eine Konzentration der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf zeitlich begrenzte Lohnzuschüsse für Unternehmen, auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und finanzielle Anreize zur Unternehmensgründung wird empfohlen. Für essentiell wichtig wird erachtet, die Anreize zu verstärken, Wettbewerbsstrukturen zu intensivieren und eindeutig definierte Verantwortlichkeiten zu garantieren. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sind Optionskommunen besser?: erste Umsetzungserfahrungen des SGB II in den Kommunen (2006)

    Förster, Heike;

    Zitatform

    Förster, Heike (2006): Sind Optionskommunen besser? Erste Umsetzungserfahrungen des SGB II in den Kommunen. In: Jugend, Beruf, Gesellschaft, Jg. 57, H. 3, S. 172-179.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden erste Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von ARGEn bzw. SGB -II-umsetzenden Institutionen in den Optionskommunen vorgestellt, die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesmodellprogramms 'Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E&C)' durchgeführt wurde. Ziel dieser Untersuchung ist es, Kenntnisse über die Umsetzungsstrukturen und Akteurskonstellationen in den E&C-Standorten zu gewinnen, unterschiedliche kommunale Steuerungsmodi zu identifizieren und zu prüfen, ob die Optionskommunen aufgrund ihrer Alleinzuständigkeit mehr Möglichkeiten für die Verbesserung der Situation von Jugendlichen haben, die sich im Rechtskreis SGB II befinden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 13. Februar 2006 in Berlin zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 16/99 - b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE Angleichung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 - Drucksache 16/120 - (2006)

    Gartner, Hermann ; Rudolph, Helmut; Koch, Susanne;

    Zitatform

    Gartner, Hermann, Susanne Koch & Helmut Rudolph (2006): Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 13. Februar 2006 in Berlin zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 16/99 - b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE Angleichung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 - Drucksache 16/120 -. In: Ausschussdrucksache 16(11)84neu v. 08.02.2006 enthalten in 16(11)103 v. 10.02.2006, S. 11-13.

    Abstract

    "Die Stellungnahme äußert sich auf der Basis wissenschaftlicher Befunde zu einer Anhebung der Regelsätze beim ALG II in Ostdeutschland. Sie geht auf ausgewählte Aspekte ein und liefert im Wesentlichen Hintergrundinformationen für das Gesetzgebungsverfahren." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gartner, Hermann ;
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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Leistungen von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen (2006)

    Kaltenborn, Bruno; Knerr, Petra; Schiwarov, Juliana;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno, Petra Knerr & Juliana Schiwarov (2006): Hartz IV: Leistungen von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2006/08), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Im Folgenden wird dargestellt, wie sich Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen hinsichtlich Trägerschaft und Aufgabenwahrnehmung unterscheiden. Daran schließt sich ein Überblick über die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger/innen und Bedarfsgemeinschaften seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anfang 2005 an. Außerdem wird auf den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums in Arbeitsgemeinschaften eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Zentrale Steuerung und lokale Autonomie (2006)

    Kaltenborn, Bruno;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno (2006): Hartz IV: Zentrale Steuerung und lokale Autonomie. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2006/09), Berlin, 6 S.

    Abstract

    "Mit dem vierten Hartz-Gesetz ('Hartz IV') wurden Anfang 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im neuen SGB II zusammengelegt. Damit verbunden war eine Neuordnung von Finanzströmen und Zuständigkeiten. In dem Beitrag wird zunächst die strukturelle Herausforderung einer zentralen Steuerung bei gleichzeitiger lokaler Autonomie dargestellt. Anschließend wird - als Bestandteil eines praktizierten Lösungsansatzes - auf Zielvereinbarungen näher eingegangen. Darüber hinaus wird ein bereits vorliegender Alternativvorschlag für ein Zielsystem weiterentwickelt. Wenn sie konsequent verfolgt werden, sind Zielvereinbarungen entscheidend für die Ausübung lokaler Handlungsspielräume und damit insbesondere für die Bemühungen um eine Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Leistungen von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen (2006)

    Kaltenborn, Bruno; Knerr, Petra; Schiwarov, Juliana;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno, Petra Knerr & Juliana Schiwarov (2006): Hartz IV: Leistungen von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen. In: Bundesarbeitsblatt H. 6, S. 4-10.

    Abstract

    "Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende Anfang 2005 werden Langzeitarbeitslose entweder von Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen oder von einer der 69 optierenden Kommunen betreut. Im Beitrag wird dargestellt, wie sich Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen hinsichtlich Trägerschaft und Aufgabenwahrnehmung unterscheiden. Daran schließt sich ein Überblick über die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger/innen und Bedarfsgemeinschaften seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Außerdem wird auf den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums in Arbeitsgemeinschaften eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration oder Haushaltskonsolidierung?: Interessen, Zielkonflikte und Ergebnisse kommunaler Beschäftigungspolitik (2006)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2006): Arbeitsmarktintegration oder Haushaltskonsolidierung? Interessen, Zielkonflikte und Ergebnisse kommunaler Beschäftigungspolitik. (Städte und Regionen in Europa 14), Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwissenschaften, 216 S.

    Abstract

    "Die Autorin untersucht Strategien, Strukturen und Ergebnisse kommunaler Beschäftigungspolitik. Sie arbeitet vorhandenes Wissen über deren Möglichkeiten und Grenzen systematisch auf und analysiert die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse sowie die Wirkungen von Beschäftigungsförderung am Beispiel der Stadt Halle (Saale). Aus den Ergebnissen der Literaturrecherche und der Fallstudie leitet sie Anforderungen an lokale Akteure für erfolgreiche Beschäftigungspolitik unter den Bedingungen von 'Hartz IV' ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    War die Ausgangslage für zugelassene kommunale Träger und Arbeitsgemeinschaften unterschiedlich?: eine vergleichende Analyse von wirtschaftlichem Kontext und Arbeitsmarkt vor Einführung des SGB II. Erster Schwerpunktbericht. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2006)

    Klee, Günther; Sappl, Regina; Höninger, Julia; Kleinmann, Rolf; Strotmann, Harald; Rosemann, Martin; Johannes, Sina;

    Zitatform

    Klee, Günther, Rolf Kleinmann & Martin Rosemann (2006): War die Ausgangslage für zugelassene kommunale Träger und Arbeitsgemeinschaften unterschiedlich? Eine vergleichende Analyse von wirtschaftlichem Kontext und Arbeitsmarkt vor Einführung des SGB II. Erster Schwerpunktbericht. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 39 S.

    Abstract

    Der Bericht charakterisiert und vergleicht die Ausgangssituation in den 439 Kreisen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung vor Inkrafttreten des SGB II. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob zwischen den Kreisen, in denen ab 2005 unterschiedliche Formen der Aufgabenwahrnehmung umgesetzt wurden, bereits vor Einführung des SGB II systematische Unterschiede hinsichtlich der sozio-demographischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der finanziellen Lage, der Ausgangsbedingungen am Arbeitsmarkt oder auch der arbeitsmarktpolitischen Vorerfahrungen in den Kommunen bestanden oder nicht. Die Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt steht dabei die vergleichende Evaluation der Modelle 'zugelassene kommunale Träger' (,Optierende Kommune') und 'Arbeitsgemeinschaften (ARGE)', aber auch der Form der getrennten Aufgabenwahrnehmung. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in verschiedener Hinsicht im Durchschnitt tatsächlich systematische Unterschiede zwischen den Kreisen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung bestätigen lassen. Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung hatten vor Einführung des SGB II die beste Arbeitsmarktlage. Der Arbeitsmarkthintergrund in den späteren ARGE-Kreisen vor Einführung des SGB II wird insgesamt als etwas ungünstiger eingestuft als die entsprechende durchschnittliche Arbeitsmarktsituation in den Optierenden Kommunen. Während in Westdeutschland die ARGE-Kreise über den im Vergleich zu den Optierenden Kommunen weniger günstigen Arbeitsmarkthintergrund verfügten, fielen jedoch in Ostdeutschland die Probleme am Arbeitsmarkt in den Optierenden Kommunen im Durchschnitt etwas größer aus als in den ARGE-Kreisen. (IAB)

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