Springe zum Inhalt

Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Jugendliche, junge Erwachsene"
  • Literaturhinweis

    Die Familie - ein Ersatz für das Sozialsystem? (2006)

    Andres, Gerd;

    Zitatform

    Andres, Gerd (2006): Die Familie - ein Ersatz für das Sozialsystem? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 59, H. 18, S. 3-18.

    Abstract

    "Die Frage, ob und in welchem Umfang volljährige Kinder ihre Eltern oder Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen sollen, ist wieder Gegenstand der politischen Diskussion. Wie weit sollte die 'Verantwortungsgemeinschaft Familie' gehen? Für Gerd Andres, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kann die Familie kein Ersatz für das Sozialsystem sein. Vielmehr sollte sie umfassend durch soziale Leistungen und familienfreundliche Sozialpolitik in der Sicherung ihrer Existenzgrundlagen unterstützt werden. Ralf Brauksiepe, MdB, CDU/CSU-Fraktion, vertritt dagegen die Auffassung, dass vor allem vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltsprobleme einiges dafür spricht, 'wenn betroffene Langzeitarbeitslose über einkommensstarke und/oder vermögende Angehörige verfügen, diese mit heranzuziehen und somit die Gruppe der Steuerzahler ein Stück weit zu entlasten.' Für Volker Meier, ifo Institut, stellt sich die grundsätzlichere Frage: 'Aufgeworfen wird mit der Diskussion aber eigentlich die Frage nach der Konstruktion des Sozialstaats, vor allem in seinem Kernbereich der Grundeinkommenssicherung. Unstrittig ist der Grundgedanke, dass die Bekämpfung extremer Armut nicht der privaten Fürsorge durch Individuen und mildtätige Organisationen überlassen bleibt. ... Da aber die Abgabenlast in Deutschland sehr hoch ist und angesichts der demographischen Veränderungen weiter zunehmen wird, scheint ein teilweiser Rückzug des Sozialstaats dort angemessen, wo es nicht darum geht, wirklich Bedürftigen zu helfen. Insofern weist die Vorstellung, reiche Kinder armer Eltern nicht aus ihrer familiären Verantwortung zu entlassen, in die richtige Richtung.' Auch Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, gibt der 'familiären Solidarität' den Vorrang. Und Jörg Althammer, Universität Bochum, unterstreicht, dass die Familie staatliche Fürsorgeleistungen nicht ersetzen könne, aber auch der Sozialstaat auf die solidarischen Leistungen der Familien angewiesen sei: 'Die genaue Grenzziehung zwischen innerfamiliärer Solidarität und staatlichen Fürsorgeleistungen ist eine Aufgabe, die letztlich nur politisch gelöst werden kann.'" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vermittlung in den Arbeitsmarkt - Sind nur die Besten gut genug? (2006)

    Aust, Judith;

    Zitatform

    Aust, Judith (2006): Vermittlung in den Arbeitsmarkt - Sind nur die Besten gut genug? (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf u.a., 15 S.

    Abstract

    "Die Dominanz der auf wirtschaftliche Aspekte reduzierten, segmentierenden Vermittlungspolitik der Bundesagentur geht eindeutig zu Lasten ihres sozialen Auftrages, den sie im Wesentlichen an die Politik rückdelegiert.
    Der schwerpunktmäßige Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente entlang sozialrechtlich konstruierter Regelkreise wird dem Anspruch eines passgenauen Einsatzes der vorhandenen Mittel und einer zügigen Vermittlung in den Arbeitsmarkt nicht gerecht.
    Die Vermittlungsaktivitäten insbesondere der Grundsicherungsträger weisen in vielen Fällen noch erhebliche Mängel auf: Eingliederungsvereinbarungen werden nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung geschlossen. Arbeitsgelegenheiten entsprechen häufig nicht dem Kriterium der Zusätzlichkeit.
    Eine vom Ombudsrat vorgeschlagene parallel zur Bundesagentur gestaltete Struktur der Arbeitsgemeinschaften und Kommunen mit eigenem Controlling, eigener Infrastruktur und eigener Steuerung wird die Trennung in zwei Regelkreise dann weiter verstärken, wenn keine klaren Kriterien der Leistungsgewährung und des Controllings entwickelt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Soziale Ungleichheit und Ausgrenzung nehmen zu (2006)

    Bechtel, Doris; Szysnik, Peter; Meyer, Jürgen; Simon, Franz-Josef; Müller, Werner; Huwig, Jutta; Thimmel, Rainer; Geiger, Manfred; Dincher, Wolfgang; Lerch, Wolfgang; Guthörl, Volker; Leinenbach, Manfred; Offermanns, Wilhelm; Lutz, Roman; Remus, Kurt;

    Zitatform

    Bechtel, Doris, Wolfgang Dincher, Manfred Geiger, Volker Guthörl, Jutta Huwig, Manfred Leinenbach, Wolfgang Lerch, Roman Lutz, Jürgen Meyer, Werner Müller, Wilhelm Offermanns, Kurt Remus, Franz-Josef Simon, Peter Szysnik & Rainer Thimmel (2006): Soziale Ungleichheit und Ausgrenzung nehmen zu. (Bericht an die Regierung des Saarlandes 2006 zur wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), Saarbrücken, 292 S.

    Abstract

    Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Auswirkungen der Arbeitsmarkt- und Sozialreformen im Saarland, insbesondere die Auswirkungen und Umsetzung von Hartz IV sowie der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Nach einer Überblicksdarstellung der Reformen werden die statistischen Zusammenhänge und Umbrüche zur Entwicklung von Arbeitslosigkeit und Armut, insbesondere der Sozialhilfe und der Grundsicherung beschrieben. Weitere Kapitel befassen sich mit den Auswirkungen der Reformen auf Behinderte und Migranten sowie die negativen gesundheitlichen Folgen für Personen in schwierigen Lebenslagen. Weitere Themen sind die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse als Folgen von Deregulierung und die notwendigen Reformen im Bildungssystem, um Ausgrenzung und Ungleichheit vorzubeugen. Abschließend werden noch einmal die beiden Pole von Reichtum und Armut, hier der öffentlichen Armut, die Ungleichheit fördert, verdeutlicht. Insgesamt wird ein Trend zu zunehmender sozialer Ungleichheit und Ausgrenzung konstatiert. Die Analyse der Umsetzung der Arbeitsmarktreformen im Saarland stützt sich empirisch auf ergänzend durchgeführte Expertengespräche mit den neu gegründeten Arbeitsgemeinschaften (ARGE) im Saarland und der kommunalen Arbeitsförderung in St. Wendel (Optionskommune) sowie mit Maßnahmeträgern und Arbeitsmarktreformen. Der zweite Teil des Berichts umfasst Einzelberichte zur wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Saarland unter den Themenstellungen: Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Einkommen und soziale Sicherheit, Umwelt, Bildung und Qualifizierung sowie Kultur und Kulturpolitik. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das neue Sanktionensystem (Teil 2) (2006)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2006): Das neue Sanktionensystem (Teil 2). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 1, S. 11-19.

    Abstract

    Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Im zweiten Teil des Beitrags zum Sanktionensystem des SGB II wird folgende Sanktionsregelung behandelt: V. Rechtsfolgen der Absenkung (Überblick, Ausgewählte Einzelfragen zu den Rechtsfolgen). Anschließend befasst sich der Autor mit Fragen der Verfassungskonformität der Sanktionsregelung. Behandelt werden: I. Absenkung wegen Nichtabschlusses einer angebotenen Eingliederungsvereinbarung, II. Sonderregelung für junge Hilfebedürftige, III. Absenkung bei Nichtausführung zumutbarer Arbeit, IV. Verfassungsrechtliche Grenzfragen (Wegfall des Zuschlages nach Paragraph 24 SGB II, Fehlen von Härtefallregelungen). In einer abschließenden Bewertung kommt der Autor zu der Feststellung, dass die 'Zweifel bleiben, ob angesichts dessen, dass die Massenarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik ein strukturelles, aber kein friktionelles oder mismatch-Problem ist, der Aktivierungsansatz der richtige ist.' (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Berufliche und soziale Integration durch Hartz IV nach den Erfahrungen der Arbeiterwohlfahrt (2006)

    Eckert, Dieter;

    Zitatform

    Eckert, Dieter (2006): Berufliche und soziale Integration durch Hartz IV nach den Erfahrungen der Arbeiterwohlfahrt. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 55, H. 8, S. 195-201.

    Abstract

    "Mit Inkrafttreten des SGB II ist das Konzept der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer wahrnehmbaren Größe geworden. Die damit verbundenen Anforderungen und Chancen für eine integrierte, ganzheitliche Dienstleistung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen jedem von ihnen eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Dieser Zielsetzung dient das Engagement auch der beteiligten freien Träger der Wohlfahrtspflege - denn das SGB II bietet mit dem Anspruch seiner kommunalen Ausrichtung Potenziale für eine erfolgversprechende Integrationspolitik für Langzeitarbeitslose unter der Voraussetzung, dass alle Beteiligten dies erkennen und gemeinsam an der Umsetzung arbeiten. Hierzu berichtet der Artikel über erste Erfahrungen aus der Sicht der Arbeiterwohlfahrt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sind Optionskommunen besser?: erste Umsetzungserfahrungen des SGB II in den Kommunen (2006)

    Förster, Heike;

    Zitatform

    Förster, Heike (2006): Sind Optionskommunen besser? Erste Umsetzungserfahrungen des SGB II in den Kommunen. In: Jugend, Beruf, Gesellschaft, Jg. 57, H. 3, S. 172-179.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden erste Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von ARGEn bzw. SGB -II-umsetzenden Institutionen in den Optionskommunen vorgestellt, die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesmodellprogramms 'Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E&C)' durchgeführt wurde. Ziel dieser Untersuchung ist es, Kenntnisse über die Umsetzungsstrukturen und Akteurskonstellationen in den E&C-Standorten zu gewinnen, unterschiedliche kommunale Steuerungsmodi zu identifizieren und zu prüfen, ob die Optionskommunen aufgrund ihrer Alleinzuständigkeit mehr Möglichkeiten für die Verbesserung der Situation von Jugendlichen haben, die sich im Rechtskreis SGB II befinden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland: Lebensverhältnisse, Werte und gesellschaftliche Beteiligung 12- bis 29-Jähriger (2006)

    Gille, Martina; Rijke, Johann de; Sardei-Biermann, Sabine; Gaiser, Wolfgang;

    Zitatform

    Gille, Martina, Sabine Sardei-Biermann, Wolfgang Gaiser & Johann de Rijke (2006): Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland. Lebensverhältnisse, Werte und gesellschaftliche Beteiligung 12- bis 29-Jähriger. (DJI-Jugendsurvey 03), Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwissenschaften, 318 S.

    Abstract

    "Die Lebensphase Jugend umfasst fast zwei Jahrzehnte und hat sich in vielfältiger Hinsicht ausdifferenziert. Vor diesem Hintergrund werden die Lebensverhältnisse, die Orientierungen und die Beteiligung Jugendlicher und junger Erwachsener analysiert. Mit dieser Dokumentation werden die Ergebnisse der dritten Welle des DJI-Jugendsurveys berichtet, einem wichtigen Teil der Sozialberichterstattung des Deutschen Jugendinstituts über Kindheit, Jugend und Familie." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Fordern statt Fördern?: die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit (2006)

    Grühn, Corinna;

    Zitatform

    Grühn, Corinna (2006): Fordern statt Fördern? Die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit. In: Das Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung. ZfS, Jg. 60, H. 10, S. 289-296.

    Abstract

    "Der Beitrag setzt sich mit den besonderen Regelungen des SGB II zu der Personengruppe der 15- bis 25-Jährigen auseinander. Besonderer Schwerpunkt der Reform 'HARTZ IV' war und ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Der Beitrag dient der Sammlung der speziellen Normen und ihrer Bewertung im rechtspolitischen Kontext. Zunächst werden die einzelnen Normen in der Gesetzeschronologie dargestellt; hierbei wird deutlich, dass sich der Gedanke der Notwendigkeit, für diese Altersgruppe besondere Regelungen zu schaffen, durch einen Großteil des Gesetzes - angefangen bei den Leistungsgrundsätzen bis hin zu den Sanktionen - zieht; eine separate Bewertung der einzelnen Norm schließt sich jeweils an." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit (2006)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2006): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit. Nürnberg, 54 S.

    Abstract

    Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf der integrierten Auswertung der Beschäftigtenstatistik und Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende; die Auswertungen zu den Geldleistungen basieren auf Informationen aus 336 Kreisen, deren Daten im neuen IT-Fachverfahren A2LL übermittelt wurden. Die Daten für Juni bzw. September 2005 über die Geldleistungen an Bedarfsgemeinschaften sowie über die Anrechnung von Einkommen und die Erwerbstätigkeit von Leistungsbeziehern werden vollständig dokumentiert und in einer Analyse zusammengefasst. Demnach erhielten im September 2005 3,87 Millionen Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 834 Euro an Leistungen der Grundsicherung für den Lebensunterhalt. Bei 56 Prozent der Bedarfsgemeinschaften wurde eigenes Einkommen angerechnet, am häufigsten Kindergeld und Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Letzteres wurde bei 22 Prozent der Bedarfsgemeinschaften angerechnet. Im Durchschnitt erzielten Hilfebedürftige durch ihre Erwerbstätigkeit ein Bruttoeinkommen von 629 Euro, davon waren 327 Euro auf den Anspruch auf Grundsicherung anrechenbar. Von den Personen mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielten 51 Prozent ein Bruttoeinkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro, 19 Prozent verdienten zwischen 400 Euro und 800 Euro und 30 Prozent mehr als 800 Euro. Im Juni 2005 waren 388.000 Arbeitslosengeld II-Empfänger sozialversicherungspflichtig und 395.000 geringfügig beschäftigt. Damit erhielten 1,5 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und 8,3 Prozent der Minijobber Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vor allem sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer, Ungelernte und Teilzeitbeschäftigte sind überdurchschnittlich häufig auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen. Die Anteile der Arbeitslosengeld II-Bezieher sind im Dienstleistungsbereich, in der Bauwirtschaft und in der Land- und Forstwirtschaft überdurchschnittlich groß. Deutliche Unterschiede gibt es auch nach West und Ost. Während in Ostdeutschland 3,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 19,9 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigten Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, belaufen sich in Westdeutschland diese Anteilswerte nur auf 1,1 Prozent bzw. 6,7 Prozent. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche im SGB II: von der Massenware zum Qualitätsprodukt (2006)

    Hofmann, Tina;

    Zitatform

    Hofmann, Tina (2006): Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche im SGB II. Von der Massenware zum Qualitätsprodukt. In: Jugend, Beruf, Gesellschaft, Jg. 57, H. 1, S. 28-32.

    Abstract

    "Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche sind in der Fachdebatte der Jugendsozialarbeit umstritten. Ungeachtet dessen haben sich Träger der Jugendsozialarbeit in 2005 am massenhaften Aufbau dieser Arbeitsgelegenheiten aktiv beteiligt. Mit diesem Beitrag werden ein Rückblick auf die Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche im vergangenen Jahr und Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung gegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Zentrale Steuerung und lokale Autonomie (2006)

    Kaltenborn, Bruno;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno (2006): Hartz IV: Zentrale Steuerung und lokale Autonomie. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2006/09), Berlin, 6 S.

    Abstract

    "Mit dem vierten Hartz-Gesetz ('Hartz IV') wurden Anfang 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im neuen SGB II zusammengelegt. Damit verbunden war eine Neuordnung von Finanzströmen und Zuständigkeiten. In dem Beitrag wird zunächst die strukturelle Herausforderung einer zentralen Steuerung bei gleichzeitiger lokaler Autonomie dargestellt. Anschließend wird - als Bestandteil eines praktizierten Lösungsansatzes - auf Zielvereinbarungen näher eingegangen. Darüber hinaus wird ein bereits vorliegender Alternativvorschlag für ein Zielsystem weiterentwickelt. Wenn sie konsequent verfolgt werden, sind Zielvereinbarungen entscheidend für die Ausübung lokaler Handlungsspielräume und damit insbesondere für die Bemühungen um eine Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Quartalsbericht zum Stand der Umsetzung der Initiative "Jugend in Arbeit - plus" des Landes Nordrhein-Westfalen: Stichtag 30. September 2006 (2006)

    Kempken, Jürgen;

    Zitatform

    Kempken, Jürgen (2006): Quartalsbericht zum Stand der Umsetzung der Initiative "Jugend in Arbeit - plus" des Landes Nordrhein-Westfalen. Stichtag 30. September 2006. Bottrop, 28 S.

    Abstract

    "Seit Beginn 2006 sind in den ersten neun Monaten des Jahres gut 5.350 Jugendliche der Initiative Jugend in Arbeit plus zugewiesen worden. Davon sind bereits rund 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine Beschäftigung gewechselt. Der neue Quartalsbericht informiert über aktuelle Vermittlungsergebnisse. Die Initiative ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die sich auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer tun und länger als ein halbes Jahr arbeitslos sind, den Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ein Jahr nach der Arbeitsmarktreform: erste Erfahrungen der Jugendhilfe mit Hartz IV. Dokumentation der Fachtagung "Jugendhilfe + Hartz IV: Umsetzungsstand und Handlungsbedarf" am 18. und 19. Januar 2006 in Berlin (2006)

    Landua, Kerstin; Gottlieb, Heinz-Dieter; Wallner-Rübeling, Petra; Appel, Klaus; Bohrke-Petrovic, Siglinde; Poetzsch, Johanna; Brülle, Heiner; Schmidt, Lutz; Biedermann, Lutz; Segger, Hans-Rudolf; Fogt, Helmut; Tempel, Sylvia; Braun, Frank; Völksch, Edith;

    Zitatform

    Landua, Kerstin, Heinz-Dieter Gottlieb, Petra Wallner-Rübeling, Klaus Appel, Siglinde Bohrke-Petrovic, Johanna Poetzsch, Heiner Brülle, Lutz Schmidt, Lutz Biedermann, Hans-Rudolf Segger, Helmut Fogt, Sylvia Tempel, Frank Braun & Edith Völksch Landua, Kerstin, Heinz-Dieter Gottlieb, Petra Wallner-Rübeling, Klaus Appel, Siglinde Bohrke-Petrovic, Johanna Poetzsch, Heiner Brülle, Lutz Schmidt, Lutz Biedermann, Hans-Rudolf Segger, Helmut Fogt, Sylvia Tempel, Frank Braun & Edith Völksch (sonst. bet. Pers.) (2006): Ein Jahr nach der Arbeitsmarktreform. Erste Erfahrungen der Jugendhilfe mit Hartz IV. Dokumentation der Fachtagung "Jugendhilfe + Hartz IV: Umsetzungsstand und Handlungsbedarf" am 18. und 19. Januar 2006 in Berlin. (Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 56), Berlin, 160 S.

    Abstract

    "Inhaltliches Anliegen der Veranstaltung war es, erste Erfahrungen zum Stand der Umsetzung von Hartz IV in der Jugendberufshilfe in den einzelnen Kommunen zu diskutieren, Probleme zu identifizieren und gemeinsam über mögliche Lösungsstrategien nachzudenken. Im Mittelpunkt der Tagung standen folgende Aspekte: Zuständigkeits- und Rechtsfragen zum SGB II, III und VIII, Erfahrungswerte an der Schnittstelle 'Fall- und Casemanagement' inkl. Qualifizierung und Profiling, Vorstellung von Beteiligungsmodellen und deren Auswirkung auf Hilfeverläufe und die Frage nach der regionalen Vernetzung versus strukturelle Kooperationsbedingungen, auch im Hinblick auf den Einmischungsauftrag der Jugendhilfe. Bei der Diskussion dieser Themenbereiche war insbesondere auch eine Analyse der Betroffenensicht wichtig, um Antworten auf die Frage zu finden, wie ein integriertes Verfahren, Jugendliche in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln, im Rahmen von Hartz IV bei den U-25Jährigen aussehen sollte. Die Dokumentation zu dieser Fachtagung versucht, einige der o. g. Aspekte und Fragen zu beantworten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wie die Faust aufs Auge: Jugendsozialarbeit im aktivierenden Sozialstaat (2006)

    Möhring-Hesse, Matthias;

    Zitatform

    Möhring-Hesse, Matthias (2006): Wie die Faust aufs Auge. Jugendsozialarbeit im aktivierenden Sozialstaat. In: Jugend, Beruf, Gesellschaft, Jg. 57, H. 1, S. 9-18.

    Abstract

    'Weil der aktivierende Sozialstaat besonders Kinder und Jugendliche unterstützen und deren gesellschaftlicher Inklusion dienen soll, lässt er die Jugendsozialarbeit, eines der bislang eher randständigen sozialstaatlichen Instrumente, nicht unbeeindruckt.' In diesem Zusammenhang fragt der Beitrag nach den Auswirkungen der aktivierenden Sozialpolitik auf die Jugendsozialarbeit. Als problematisch erweist sich nach Ansicht des Autors die vorrangige Integration der Kinder und Jugendlichen in Ausbildung bzw. Erwerbsarbeit. Hierdurch wird jede vom Sozialstaat kontrollierte Jugendsozialarbeit zur erwerbsarbeitsbezogenen Sozialarbeit, die alle anderen, nicht damit im Zusammenhang stehenden, Probleme von Kindern und Jugendlichen ausgrenzt. Zur Beratung, Betreuung und Begleitung der Klienten der Jugendsozialarbeit müssen jedoch auch der biographische Hintergrund sowie das familiäre und soziale Umfeld berücksichtigt werden. Ein weiterer Kritikpunkt des Autors ist der Paternalismus des aktivierenden Sozialstaats, der darauf abzielt, defizitäre Verhaltensweisen und Persönlichkeitsstrukturen der Jugendlichen zu verändern. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Junge Erwachsene im Rechtskreis SGB II: Viele können noch gar nicht aktiviert werden (2006)

    Popp, Sandra; Wenzel, Ulrich; Schels, Brigitte ;

    Zitatform

    Popp, Sandra, Brigitte Schels & Ulrich Wenzel (2006): Junge Erwachsene im Rechtskreis SGB II: Viele können noch gar nicht aktiviert werden. (IAB-Kurzbericht 26/2006), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Hilfebedürftigkeit kann bei jungen Erwachsenen aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Bei vielen ist Arbeitslosigkeit ausschlaggebend, oftmals im Zusammenhang mit Qualifikationsdefiziten. Fast ebenso viele sind aber noch in der Schule, in der Ausbildung oder betreuen kleine Kinder. Bei diesen ist eher die Bedürftigkeit der Eltern oder des Lebenspartners die Ursache des Leistungsbezugs. Ein großer Teil der jungen Erwachsenen, die Anfang 2005 Leistungen nach SGB II bezogen haben, kann keine Bildungszertifikate vorweisen: Rund ein Fünftel der 18- bis 24-Jährigen besitzt nach Ende der allgemeinen Schulzeit keinen Abschluss. Drei Viertel haben bislang noch keinen Ausbildungsabschluss. Für viele der jungen Erwachsenen im SGB II-Rechtskreis ist eine Arbeitsmarktintegration noch gar nicht notwendig. So ist zwar die Hälfte arbeitslos oder in einer Maßnahme. Ein großer Teil der jungen Erwachsenen befindet sich jedoch noch in Schul- und Berufsausbildung. Ebenso vielgestaltig wie die Gründe für den Leistungsbezug sind die notwendigen Integrationsmaßnahmen. Beratung und Betreuung durch die SGB II-Träger sollen sich daher an der Lebenssituation der Hilfebezieher orientieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wenzel, Ulrich; Schels, Brigitte ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Armut von jungen Erwachsenen in der Bundesrepublik (2006)

    Reinowski, Eva; Steiner, Christine;

    Zitatform

    Reinowski, Eva & Christine Steiner (2006): Armut von jungen Erwachsenen in der Bundesrepublik. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 75, H. 1, S. 89-107.

    Abstract

    "In den vergangenen Jahren war insbesondere in Deutschland ein rascher Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Damit ist eine Vergrößerung des Armutsrisikos für junge Erwachsene verbunden, was sich u.a. in einer überdurchschnittlich hohen Sozialhilfequote niederschlägt. Trotzdem wird die Betroffenheit Jugendlicher im Unterschied zur Armutsbetroffenheit von Kindern bisher kaum thematisiert. Hier gilt Armut eher als eine vorübergehende Phase. Als Standardmethode der Armutsmessung gilt die Ermittlung von Äquivalenzeinkommen. Die Armut Jugendlicher wird damit als Folge der Armut ihrer Familien erklärt. Um darüber hinaus die prekäre Einkommenssituation der Jugendlichen selbst berücksichtigen zu können, wird dieses Armutsmaß mit dem Individualeinkommen verknüpft. So können besonders betroffene Jugendliche identifiziert werden. Um über die Einkommensarmut hinaus einen Eindruck über die Lebenslage armer Jugendlicher zu gewinnen, werden die besonders betroffenen Jugendlichen anhand ausgewählter sozioökonomischer Merkmale mit anderen Jugendlichen verglichen. Empirische Basis der Analysen ist der Mikrozensus 2002." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe: Empfehlungen für die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) (2006)

    Scheeres, Sandra;

    Zitatform

    (2006): Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Empfehlungen für die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn). (Arbeit), Berlin, 24 S.

    Abstract

    "Die Neuregelungen des Sozialgesetzbuch II haben zu zahlreichen Änderungen im Bereich der Unterstützung von Erwerbsarbeit suchenden Menschen geführt. Die örtliche Kinder- und Jugendhilfe sowie die Träger der Grundsicherung nach dem SGB II stehen vor der großen Herausforderung, jungen Menschen eine Perspektive mit dem Ziel einer dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Diese Integration junger Menschen kann jedoch nur gelingen, wenn die Leistungen der Sozialgesetzbücher II, III und VIII aufeinander abgestimmt werden. Abgestimmte Leistungen setzen voraus, dass die Träger der Grundsicherung und die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort kooperieren und gemeinsam das 'Fördern und Fordern' junger Menschen mit Leben füllen. Mit dem Ziel diesen Kooperationsprozess zu unterstützen, haben die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsame Empfehlungen formuliert, die sich an die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe und die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) richten." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wege aus der Jugendarbeitslosigkeit (2006)

    Schier, Friedel;

    Zitatform

    Schier, Friedel (2006): Wege aus der Jugendarbeitslosigkeit. In: Wirtschaft und Berufserziehung, Jg. 58, H. 11, S. 16-21.

    Abstract

    Ausgehend von der Medienberichterstattung über Jugendarbeitslosigkeit bietet der Beitrag eine Beschreibung der Jugendarbeitslosigkeit aus volkswirtschaftlicher Sicht. Definitionen und statische Angaben werden wiedergegeben und ein Modell des Übergangs von der Schulbildung zur Erwerbstätigkeit wird vorgestellt. Auf die Auswirkungen von Jugendarbeitslosigkeit wird eingegangen, vor allem auf die persönlichen Folgen der Arbeitslosigkeitserfahrung und ihre negativen biographischen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Die Angebote der Jugendberufshilfe werden als gesellschaftliche Instrumente zur Arbeitslosigkeitsbekämpfung und zur Abmilderung der negativen Folgen von Jugendarbeitslosigkeit skizziert. Aus dem Grundgesetz wird die Verpflichtung des Staates zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Ausbildung und beruflichen Integration aller Jugendlichen abgeleitet. Hierzu wird ein Bündel von Maßnahmen genannt, das von Maßnahmen aktivierender Sozial- und Arbeitsmarktpolitik über bildungspolitische Initiativen zur Verbesserung der Qualifikation bis hin zu wirtschaftspolitischen Anreizen zur Berufsausbildung und Einstellung Jugendlicher reicht. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Fallmanagement als Dreh- und Angelpunkt der beruflichen Förderung (2006)

    Stuckstätte, Eva Christina;

    Zitatform

    Stuckstätte, Eva Christina (2006): Das Fallmanagement als Dreh- und Angelpunkt der beruflichen Förderung. In: Jugend, Beruf, Gesellschaft, Jg. 57, H. 1, S. 32-40.

    Abstract

    Der Beitrag berichtet über eine Befragung von langzeitarbeitslosen, geringqualifizierten Jungendlichen zu ihren Lebensentwürfen, die in den Jahren 2001 bis 2004 in der Stand Münster durchgeführt wurde. Dabei ging es auch um den sozialpädagogischen und sozialpolitischen Unterstützungsbedarf dieser Jugendlichen. Die Befragungsergebnisse belegen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und sozialer Zukunft. "Trotz der vielen schulischen und beruflichen Misserfolge und dem Bewußtsein, dass ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt vergleichsweise gering sind, glaubten die Jugendlichen zum Befragungszeitpunkt an ihre berufliche Integration und hielten an dem Lebensentwurf der Normalbiographie fest, der auf eine vollzeitliche, lebenslange Erwerbsarbeit abzielt." Unterstützungsbedarf besteht bei diesen Jugendlichen nicht nur bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sondern auch bei der Lösung sonstiger persönlicher Konflikte, wie Überschuldung, Suchtproblematik und Obdachlosigkeit. Der Betreuungsbedarf differenziert sich für folgende vier Problemgruppen: 1. Jugendliche mit Lernschwierigkeiten; 2. Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen; 3. Jugendliche mit diskontinuierlichen Lebensläufen und/oder mangelhaften Schlüsselqualifikationen und 4. Jugendliche in gegenkulturellen Milieus. (IAB2)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen: sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? (2006)

    Wunder, Annett; Diehm, Alexander;

    Zitatform

    Wunder, Annett & Alexander Diehm (2006): SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen. Sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 6, S. 195-199.

    Abstract

    "Der Bundestag hat am 1. Juni 2006 das 'Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende' beschlossen. Es soll - sofern der Bundesrat zustimmt - in seinen zentralen Teilen zum 1. August 2006 in Kraft treten. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen der Sozialgesetzbücher II und III. Unter der Zielsetzung, Leistungsmissbrauch zu vermeiden, soll im SGB II insbesondere eine drastische Verschärfung der Sanktionen bei Ablehnung von Arbeits- und Eingliederungsangeboten erfolgen: Wer künftig drei 'Pflichtverletzungen' begeht, muss mit der vollständigen Streichung des Arbeitslosengeldes (ALG) II rechnen. In diesem Punkt wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen durch Änderungsanträge der CDU/CSU und SPD vom 30. Mai 2006 während der Ausschussberatungen noch einmal verschärft. Im Folgenden wird untersucht, wie sich die geplanten Sanktions-Änderungen auswirken und ob sie den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen. Schließlich geht es hier um grundlegende Fragen des Existenzminimums von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihren Familien." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    GemeinwohlArbeit: Integrationschancen des SGB II für langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene (2006)

    Zitatform

    Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (2006): GemeinwohlArbeit. Integrationschancen des SGB II für langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene. (Paritätische Arbeitshilfe 05), Berlin, 114 S.

    Abstract

    GemeinwohlArbeit im Rahmen der Jugendberufshilfe ist für junge Erwachsene gedacht, die nicht durch eine direkte Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und auch noch nicht durch auf Arbeit oder Ausbildung orientierte Förderinstrumente integriert werden können. Die Arbeitshilfe versammelt Diskussionsbeiträge für den weiteren Entwicklungsprozess von GemeinwohlArbeit und anderen Integrationsinstrumenten für junge Menschen unter 25 Jahren. Thematisiert werden das Konzept und die Adressaten von GemeinwohlArbeit, der gesellschaftliche Nutzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die lokale Ausgestaltung von Arbeitsgelegenheiten sowie Qualifizierungsaspekte. Es werden Vorschläge zur Entwicklung von Basiskompetenzen zur Herstellung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit geschildert, und es wird beschrieben, wie auch im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten berufliche Handlungsfähigkeit gefördert werden kann. Als Beispiele für GemeinwohlArbeit in der Sozialwirtschaft werden das Stadtteilprojekt sci:moers, die EQUAL-Entwicklungspartnerschaft, das Projekt 'Chance' der Integrationsgesellschaft Sachsen und das Projekt Dorfladen des Bürgerservices Trier vorgestellt. Weiterhin werden Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem ersten Jahr der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten wiedergegeben. Thematisiert wird zudem die Problematik, in GemeinwohlArbeit einerseits arbeitsmarktnahe Qualifizierungen leisten zu wollen, andererseits aber durch die Vorgabe der Zusätzlichkeit zum Teil in Bereiche gehen zu müssen, deren Tätigkeit nicht unbedingt zu einem Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt führen können. Außerdem wird darauf eingegangen, inwieweit mit GemeinwohlArbeit die bisherigen Arbeitsbereiche von Zivildienst und Freiwilligendiensten ausgefüllt werden kann.

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV weiterentwickeln - Existenzsichernd, individuell, passgenau: Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2006): Hartz IV weiterentwickeln - Existenzsichernd, individuell, passgenau. Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1124 (04.04.2006)), 8 S.

    Abstract

    Der Beschlussantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bekräftigt die Zielsetzung der Arbeitsmarktreformen der 15. Wahlperiode und fordert die Bundesregierung auf, Hartz IV entsprechend weiterzuentwickeln. Das Ziel der Arbeitsmarktreformen und insbesondere von Hartz IV war es, die Zugangschancen von Langzeitarbeitslosen zum ersten Arbeitsmarkt durch umfangreiche Betreuung, passgenaue Hilfsangebote und eine effektive Vermittlung zu verbessern. Der Zweck der kurzfristigen Mitteleinsparung darf nicht das Ziel in den Hintergrund drängen, Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und Brücken in Erwerbstätigkeit zu bauen. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss stattdessen zu einem verlässlichen Hilfesystem weiterentwickelt werden, das armutsfest ist, die Autonomie der Leistungsempfänger achtet und die Integration in den Arbeitsmarkt fördert. Die Einführung des Arbeitslosengeldes II zu Beginn des Jahres 2005 hat zu einer der umfassendsten Reformen der Arbeitsverwaltung und der Sozialbehörden in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geführt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Das Arbeitslosengeld II (ALG II) muss die Existenzsicherung zuverlässig gewährleisten, schnell, unbürokratisch und diskriminierungsfrei bei Bedürftigkeit zur Verfügung stehen. Das Leistungsrecht und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente müssen schrittweise weiterentwickelt werden, um das SGB II als Hilfesystem, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an der Arbeitswelt unterstützt, dauerhaft in der Gesellschaft zu verankern. Der Antrag formuliert 24 Punkte, in denen der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, diese Anforderungen und Zielsetzungen durch ihre Aufsichtspflicht und eine entsprechende Gesetzgebung zu erfüllen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Berufsberatung jugendlicher Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/1833) (2006)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Berufsberatung jugendlicher Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/1833). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/2143 (04.07.2006)), 4 S.

    Abstract

    Gegenstand der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE ist die Zuständigkeitsregelung für die Berufsberatung jugendlicher Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften. Hierfür gilt bisher, dass die Job-Center in den optierenden Kommunen für die Berufsberatung zuständig sind, wenn Empfänger von Leistungen des SGB II betroffen sind. Dem stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort entgegen, "dass Berufsorientierung und Berufsberatung Pflichtaufgaben der Agenturen für Arbeit sind, die jeder Ratsuchende unabhängig davon, welchem Rechtskreis er angehört, in Anspruch nehmen kann". Nach Ansicht der Bundesregierung gibt es keine Stigmatisierung der betroffenen Jugendlichen, da die Berufsberatung in den Agenturen für Arbeit von allen Jugendlichen in Anspruch genommen werden kann. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Berücksichtigung der Bedarfslage allein erziehender Frauen und anderer weiblicher Zielgruppen im Leistungsprozess der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II): Auswertung einer telefonischen Befragung von Beauftragten für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen, Gleichstellungsbeauftragten der Kreise bzw. kreisfreien Städte, Mitarbeiterinnen von Regional- und Kommunalstellen "Frau und Beruf" (2005)

    Bareis, Ellen; Reis, Claus; Mertens, Mechthild;

    Zitatform

    Bareis, Ellen, Mechthild Mertens & Claus Reis (2005): Berücksichtigung der Bedarfslage allein erziehender Frauen und anderer weiblicher Zielgruppen im Leistungsprozess der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Auswertung einer telefonischen Befragung von Beauftragten für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen, Gleichstellungsbeauftragten der Kreise bzw. kreisfreien Städte, Mitarbeiterinnen von Regional- und Kommunalstellen "Frau und Beruf". Frankfurt am Main, 35 S.

    Abstract

    Thema der Untersuchung war zum einen die Einbindung gleichstellungspolitischer Institutionen in den Umsetzungsprozess des SGB II vor Ort im Sinne von Gender Mainstreaming und zum anderen die Auswirkungen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Frauen und spezielle weibliche Zielgruppen wie Alleinerziehende, Berufsrückkehrerinnen, junge Frauen und Mädchen, Migratinnen sowie Frauen mit Gewalterfahrung. Hierzu wurden Beauftragte für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen, Gleichstellungsbeauftragte der Kreise bzw. kreisfreien Städte und Mitarbeiterinnen von Regional- und Kommunalstellen 'Frau und Beruf' telefonisch befragt. Es zeigt sich, dass durch die arbeitsmarktpolitische Schwerpunktsetzung des SGB II die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen aufgewertet wird, während die die Qualifikation der Gleichstellungsbeauftragten abgewertet wird. Eingegangen wird auf institutionelle Strukturen, lokale Besonderheiten und Eingriffsmöglichkeiten der gleichstellungspolitischen Akteurinnen, auf Varianten der Einbindung gleichstellungspolitischer Institutionen in die lokale Umsetzung des SGB II sowie auf Möglichkeiten zukünftiger Einbindung gleichstellungspolitischer Institutionen in die Programmentwicklung und Maßnahmenplanung. 'Allgemein teilten fast alle Befragten die Einschätzung, das SGB II sei in der jetzigen Fassung als Fortführung und Re-Etablierung einer Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu verstehen, die Frauen strukturell benachteiligt und sich am (männlichen) Ernährermodell orientiert.' Insbesondere die Konzeption der Bedarfsgemeinschaft im SGB II wurde häufig 'als Rückfall in alte paternalistische Strukturen' gewertet. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das neue Sanktionensystem (Teil 1) (2005)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2005): Das neue Sanktionensystem (Teil 1). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 12, S. 707-715.

    Abstract

    Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph 31 SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Die Darstellung der Sanktionsregelung gliedert sich im ersten Teil des Beitrags wie folgt: I. Anwendungsbereich, II. Zuständigkeit für die Absenkungsentscheidung, III. Allgemeine Absenkungsvoraussetzungen (Belehrung, Schuldhaftes Handeln, Weigerung, Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes), IV. Besondere Absenkungsvoraussetzungen: die einzelnen Tatbestandsvarianten (Fallgruppe 1: Absenkung wegen unzureichenden Einsatzes der eigenen Arbeitskraft, Fallgruppe 2: Absenkung bei Meldeversäumnis, Fallgruppe 3: Wirtschaftliches Fehlverhalten). (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Integrierte kommunale Beschäftigungsförderung und Sozialpolitik (2005)

    Brülle, Heiner;

    Zitatform

    Brülle, Heiner (2005): Integrierte kommunale Beschäftigungsförderung und Sozialpolitik. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 36, H. 1, S. 88-102.

    Abstract

    "Im Rahmen der Experimentierklausel von Hartz IV erhalten bundesweit 69 Kommunen die Gelegenheit, das neue Arbeitslosengeld II an Stelle der Arbeitsagentur selbst zu organisieren (das so genannte Optionsmodell). Neben der Auszahlung der Leistungen sollen sie die Arbeitslosen qualifizieren und in den Arbeitsmarkt vermitteln. Eine dieser optierenden Kommunen ist Wiesbaden. Der Autor stellt die Vorbereitungen sowie den Organisations- und Arbeitsstand der Kommune Wiesbaden dar, die seit Januar 2005 alleinige Trägerin der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) in ihrem Einzugsbereich ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    ARGE "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt": eine Baustelle der Bundesrepublik Deutschland. Abschlussbericht des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts: "Pilotstudie zur Entwicklung von JobCentern" (2005)

    Czommer, Lars; Schweer, Oliver; Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Czommer, Lars, Matthias Knuth & Oliver Schweer (2005): ARGE "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Eine Baustelle der Bundesrepublik Deutschland. Abschlussbericht des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts: "Pilotstudie zur Entwicklung von JobCentern". Düsseldorf, 82 S.

    Abstract

    "Der Projektbericht ist wie folgt aufgebaut: Das Kapitel 2 stellt das Thema 'Job-Center' in den größeren Zusammenhang des Diskussions- und Gesetzgebungsprozesses, aus dem die Arbeitsgemeinschaften nur einen kleinen, wenn auch zentralen Ausschnitt darstellen. Kapitel 3 erinnert daran, dass die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen nicht mit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften beginnt. Im Kern enthält das Kapitel ausgewählte Ergebnisse eines deutsch-britischen Projektes, das dem im Zentrum dieses Berichtes stehenden Projekt unmittelbar vorausging. Das Kapitel 4 fasst die Ergebnisse einer telefonischen Bestandsaufnahme bei Arbeitsagenturen zusammen. Kapitel 5 enthält mit drei Fallstudien zum Gründungsprozess von Arbeitsgemeinschaften den empirischen Kern des Projektes. Kapitel 6 stellt den Versuch dar, das Potenzial der zum 1.1.2005 geschaffenen Strukturen für weitere Entwicklungen auszuloten. In vier Szenarien wird das Wagnis unternommen, mögliche Entwicklungspfade der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und des deutschen Arbeitsmarktregimes zu projizieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Lücken der Hartz IV-Arbeitsmarktpolitik (2005)

    Hammer, Andreas;

    Zitatform

    Hammer, Andreas (2005): Lücken der Hartz IV-Arbeitsmarktpolitik. In: Forum Arbeit H. 1, S. 7-9.

    Abstract

    Die im Rahmen der Hartz IV-Reform geschaffene neue Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) weist zahlreiche Leerstellen auf. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Jugendämter, die Sozialen Dienste und die Sozialplanung. Ihre Berührungspunkte mit der Arbeitsgemeinschaft von Agenturen für Arbeit und Kommunen (Arge) als Leistungsträger des SGB II spielen in der Fachdiskussion kaum eine Rolle. Die Lücken bestehen vor allem in Zielkonflikten der vom SBG II vorgegebenen ausschließlichen Arbeitsmarktorientierung und bedarfsgerechten, individuellen und ganzheitlichen Hilfen besonders für junge Menschen, wie sie im SGB VIII Ausdruck finden. Im Beitrag wird beispielhaft aufgezeigt, wie sich diese Zielkonflikte auf die Eingliederungsleistungen, das Fallmanagement, die Eingliederungsvereinbarung, die Hilfeplanung und die Sanktionsmechanismen auswirken können. Die Strategie des Förderns und Forderns weist eine deutliche Asymmetrie auf. Rechte werden geschwächt, Sanktionen verschärft, es droht der Rückschritt vom Leistungsrecht zum Eingriffsrecht. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Entwicklung bis Juli 2005 (2005)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    (2005): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Entwicklung bis Juli 2005. Nürnberg, 46 S.

    Abstract

    Der Übergang von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde auf der Basis von revidierten Daten bis März 2005 in einem Sonderbericht vom August 2005 beschrieben. Der vorliegende Bericht schließt daran an und stellt die Entwicklung von Januar bis Juli dar. In diesem Zeitraum hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften deutlich erhöht, und zwar von Januar bis Juli um 450.000 oder 14 Prozent. Dabei haben alle Typen von Bedarfsgemeinschaften zugenommen, den relativ stärksten Anstieg verzeichneten Bedarfsgemeinschaften mit nur einer Person (+16 Prozent). Mit den Bedarfsgemeinschaften ist auch die Zahl der hilfebedürftigen Personen gestiegen. Im Juli wurden an 3,78 Mio Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgezahlt. In diesen Bedarfsgemeinschaften lebten 5,06 Mio erwerbsfähige und 1,80 Mio nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, letztere fast alle jünger als 15 Jahre. Von den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren im Juli 56,7 Prozent arbeitslos gemeldet. Die Bedarfsgemeinschaften sind überwiegend klein, sie bestehen zu 57,1 Prozent aus einer Person und in 70,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften gibt es nur einen einzigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Die Hilfebedürftigkeit ist auch nach Regionen sehr unterschiedlich. Der Anteil der Arbeitslosengeld II-Empfänger an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist in Ostdeutschland mit 15,6 Prozent mehr als doppelt so groß wie in Westdeutschland mit 7,4 Prozent. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Jugendhilfe und Hartz IV: Umsetzungsstand und Handlungsbedarf. Dokumentation des Workshops am 2. und 3. Juni 2005 in Berlin (2005)

    Jessen, Dörte;

    Zitatform

    (2005): Jugendhilfe und Hartz IV. Umsetzungsstand und Handlungsbedarf. Dokumentation des Workshops am 2. und 3. Juni 2005 in Berlin. (Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 52), Berlin, 80 S.

    Abstract

    Der Band dokumentiert einen Workshop zum Thema 'Jugendhilfe und Hartz IV', der unter der Regie des Vereins für Kommunalwissenschaften im Juni 2005 in Berlin stattfand. Zielsetzung war es, erste Erfahrungen zum Stand der Umsetzung von Hartz IV in der Jugendhilfe in den einzelnen Kommunen zu diskutieren, Probleme zu identifizieren und gemeinsam über mögliche Lösungsstrategien nachzudenken. Referiert wurde aus institutioneller Sicht sowie aus der Betroffenenperspektive. Der Stand der Umsetzung und der Handlungsbedarf am Beispiel verschiedener Kommunen wird dargelegt.

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: eine Bestandsaufnahme und kritische Sichtung der Lösungsansätze der Hartz-Kommission (2005)

    Peschke, Robert;

    Zitatform

    Peschke, Robert (2005): Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Eine Bestandsaufnahme und kritische Sichtung der Lösungsansätze der Hartz-Kommission. Berlin: Uni-Edition, 384 S.

    Abstract

    "Jeglicher Ansatz rot-grüner Arbeitsmarktreformen seit dem Wahljahr 2002 ist zweifellos verbunden mit dem Namen 'Hartz'. Obwohl kaum noch jemand Notiz von den ursprünglichen Lösungsansätzen der Hartz-Kommission nimmt, da diese politisch stark verwaschen wurden, ist es durchaus sinnvoll, diese kritisch zu diskutieren. Dazu wird der Frage nachgegangen, ob die von der Kommission entwickelten Vorschläge für eine Arbeitsmarktreform überhaupt dazu geeignet waren bzw. wären, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Es wird dabei unterstellt, dass sämtliche durch die Kommission erarbeiteten Module 'eins zu eins' umgesetzt werden würden. Schließlich zeigt sich, dass die Ansätze der Kommission höchstens ein erster Schritt für mehr Beschäftigung wären. Mit Bezug auf die hier vertretene argumentative Position lässt sich schlussendlich festhalten, dass nach der Hartzschen Arbeitsmarktreform weitere Teile der Sozialsysteme bis hin zum Lohnsetzungssystem, restrukturiert werden müssten. Selbst eine vollständige Umsetzung der ursprünglichen Kommissionsvorschläge hätte das deutsche Arbeitsmarktproblem nicht lösen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ohne Abschluss in die Bildungsgesellschaft: Die Erwerbschancen gering qualifizierter Personen aus soziologischer und ökonomischer Perspektive (2005)

    Solga, Heike ;

    Zitatform

    Solga, Heike (2005): Ohne Abschluss in die Bildungsgesellschaft: Die Erwerbschancen gering qualifizierter Personen aus soziologischer und ökonomischer Perspektive. Opladen: Budrich, 354 S.

    Abstract

    "Das Buch beschäftigt sich mit den Arbeitsmarktchancen gering qualifizierter Personen und deren Veränderungen im Verlauf der letzten 50 Jahre. In der ökonomischen wie soziologischen Arbeitsmarktliteratur findet man für die zunehmende Benachteiligung gering qualifizierter Personen das gleiche dominante Erklärungsmuster: den so genannten Verdrängungsmechanismus. Mit diesem mikroökonomischen Argument eines wachsenden Arbeitsmarktwettbewerbs und einer daraus resultierenden Verdrängung gering Qualifizierter vom Arbeitsmarkt werden für diese Verschlechterung allein die Auswahlentscheidungen der Personalverantwortlichen und Beschäftiger verantwortlich gemacht. Im Unterschied dazu berücksichtigen die theoretischen Überlegungen und empirischen Analysen des Buches auch Veränderungen im Bewerbungsverhalten gering qualifizierter Personen, da durch diese vorgelagerten Bewerbungsentscheidungen die Bewerberpools erst konstituiert werden. Dazu werden Bildung und Bildungsprozesse in ihrer Mehrdimensionalität betrachtet, das heißt als formale Kompetenzausweisung, formale Kompetenzzuschreibungen, als informelle Einbindung in Gruppennetzwerke und Beziehungsstrukturen sowie als identitätsstiftendes Zeichen für in Interaktionen hergestellten Selbst- und Fremdtypisierungsprozesse. Aus dieser Mehrdimensionalität werden neben dem Verdrängungsargument auch Prozesse einer zunehmenden Diskreditierung, sozialen Verarmung und Stigmatisierung in Rechnung gestellt. Das Ergebnis ist eine dynamische Fassung von Bildung als Sozialstrukturkategorie sowie eine (Re-)Soziologisierung der Erklärung sozial abgestufter Arbeitsmarktchancen in modernen Gesellschaften." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auszug aus dem "Hotel Mama" auf Kosten des Steuerzahlers?: wann Jugendliche und junge Erwachsene eine eigene Wohnung vom Staat finanziert bekommen (2005)

    Wenner, Ulrich;

    Zitatform

    Wenner, Ulrich (2005): Auszug aus dem "Hotel Mama" auf Kosten des Steuerzahlers? Wann Jugendliche und junge Erwachsene eine eigene Wohnung vom Staat finanziert bekommen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 54, H. 12, S. 413-417.

    Abstract

    "In der aufgeregten Debatte um den tatsächlichen oder vermeintlichen Missbrauch von Leistungen nach dem SGB II verdienen zwei Fragen Aufmerksamkeit, die nicht mit dem Hinweis auf die politischen Absichten des ehemaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bei Eröffnung der Kampagne erledigt werden können. Der eine Komplex betrifft die nach Medienveröffentlichungen seit Januar 2005 gestiegene Zahl von Jugendlichen, die die elterliche Wohnung verlassen, um auf Kosten des Bundes einen eigenen Haushalt zu führen. Die andere Frage zielt auf das Verhältnis zwischen elterlicher Unterhaltspflicht für volljährige arbeitslose Kinder und Leistungsansprüchen nach dem SGB II. Zu beiden Komplexen enthält die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 Festlegungen zu Gesetzesänderungen. Das unterstreicht die Bedeutung der Neujustierung der familiären Solidarität bei jüngeren Arbeitsuchenden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Job-Center in Hessen (2005)

    Werner, Bernd; Rohde, Andreas;

    Zitatform

    Werner, Bernd & Andreas Rohde (2005): Job-Center in Hessen. (HA Hessen-Agentur. Report 695), Wiesbaden, 114 S.

    Abstract

    'Mit der Implementierung von Job-Centern und insbesondere den Job-OFFENSIV-Centern hat Hessen lange vor den Hartz-Reformen Neuland bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen betreten.' Neben dem primären Ziel der Wiedereingliederung sollen durch diese Einrichtungen darüber hinaus weitere individuelle Unterstützungs- und Hilfsangebote für diese Zielgruppe entwickelt und eingesetzt werden. Die Evaluationsstudie der hessischen Job-Center stützt sich auf empirisch-qualitative Methoden: Neben der Durchführung von Workshops erfolgte eine Befragung der Kunden sowie der Mitarbeiter der Job-Center. Im Ergebnis zeigt sich, dass die untersuchten Institutionen eine sehr heterogene Kundenstruktur haben. Dies gilt insbesondere für den Status und das durchschnittliche Alter der Kunden. Eine Beschreibung der regionalen Arbeitsmärkte verdeutlicht außerdem die jeweils unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Ausgangssituation, und die Auswertung des Kundenmonitorings offenbart starke Unterschiede in der Betreuungsrelation. Der Anteil der Vermittlungen in den Arbeitsmarkt variiert zwischen 17 Prozent bis hin zu 38 Prozent. Die Job-Center schneiden in der Bewertung der Beratungs- und Vermittlungsgespräche und Leistungen durch die Kunden sehr unterschiedlich ab. Gesondert dargestellt wird die Evaluation der Jugendagentur Offenbach, deren Leistungsangebot sich primär an Personen unter 25 Jahre richtet. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Halbjahresbericht 2005: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch. Zahlen, Daten, Fakten (2005)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2005): Halbjahresbericht 2005. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 43 S.

    Abstract

    Etwas mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II) soll dieser Bericht über den Umsetzungsstand der wesentlichen Bereiche Organisation, Personal, Leistungsgewährung sowie Integration und Integrationsfortschritte informieren. (IAB2)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Leitfaden für ausbildungsuchende Jugendliche unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II (2005)

    Abstract

    Der Leitfaden ist für ausbildungssuchende erwerbsfähige hilfebedürftige Jugendliche konzipiert und als Empfehlung für die persönlichen Ansprechpartner in den Integrationsteams gedacht. Der Leitfaden hat die Integration in Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung im Fokus und berücksichtigt dabei besonders die möglichen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 SGB II. Thematisiert werden Doppelzuständigkeiten und Schnittstellen zwischen Trägern der Grundsicherung und Agentur für Arbeit und Hinweise zur Kundensteuerung bezüglich Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, UBV/ Mobi, BaE, abH sowie BvB, BAB, EQJ. Der rechtliche Rahmen für Ausbildungsuchende im SGB II wird erläutert. Diesbezügliche Unterschiede zwischen SGB II und SGB III werden geklärt, und es werden Hinweise zur Zumutbarkeit, zur Eingliederungsvereinbarung, zu Arbeitsgelegenheiten und Sanktionen gegeben. Wesentliche Elemente des Beratungsgesprächs werden erläutert. Hierzu zählt eine Chanceneinschätzung mit integrierter Eignungsklärung. Dabei werden die Jugendlichen in vier Gruppen eingeteilt: 1. Kunden, die sowohl im persönlichen Profil als auch im Kontextprofil keine Auffälligkeiten ausweisen und deren Integration voraussichtlich erfolgreich sein wird; 2. Kunden, bei denen sich durch eine höhere regionale Mobilität oder durch eine Ausweitung des beruflichen Spektrums die Integrationschancen deutlich verbessern würden; 3. Kunden, deren Integrationschancen sich durch individuelle Qualifizierungsmaßnahmen voraussichtlich deutlich verbessern werden; 4. Kunden, die wegen schwerer persönlicher Probleme oder besonderer Qualifikationsdefizite bzw. fehlender Ausbildungsreife einer besonderen Betreuung bedürfen. Auf diese Klassifizierung folgt die Festlegung des Integrationsziels und der Eingliederungsschritte. Der Anhang enthält neben erläuternden Folien auch vier Fallkonstruktionen, einen Überblick über arbeitsmarktpolitische Instrumente sowie Hilfen zur Chanceneinschätzung und Eignungsklärung. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    5 Jahre "Fördern und Fordern" in der Stadt Köln: Vorbild für die Umsetzung von "Hartz IV"? (2004)

    Scholz, Jendrik;

    Zitatform

    Scholz, Jendrik (2004): 5 Jahre "Fördern und Fordern" in der Stadt Köln. Vorbild für die Umsetzung von "Hartz IV"? In: Neue Praxis, Jg. 34, H. 4, S. 396-402.

    Abstract

    Das Begriffspaar 'Fördern und Fordern' (§§ 2, 14 SGB III) ist das sozialpolitische Leitbild der zum 1. Januar 2005 im Rahmen von 'Hartz IV' in Kraft tretenden Vorschriften zur Einführung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) und zur Kooperation von Arbeitsamt und Sozialamt bei der Betreuung der erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen. Bezogen auf diese Zielgruppe, erproben das Kölner Arbeitsamt und Sozialamt im Rahmen der bundesweiten Modellprojekte zur Zusammenarbeit des Arbeitsamtes mit den Trägern der Sozialhilfe (MoZArT) bereits seit April 2001 die enge Kooperation in einer gemeinsamen Verwaltungsstelle, dem Job-Center Köln. Für junge Sozialhilfeempfänger unter 25 Jahren wurde bereits 1999 die 'Job-Börse Junges Köln' und das 'Sprungbrett Praktikum' etabliert. Dahinter steht die Idee des aktivierenden statt alimentierenden Sozialstaats und seines Primats der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Der Beitrag geht den Fragen nach, welche Ergebnisse die Zusammenarbeit von Arbeitsamt, Sozialamt und privaten Trägern in Köln erbracht hat und wie eng normatives Wollen (Workfare) und tatsächliches Sein (Vermittlung) beieinander bzw. auseinander liegen. Fazit: Wenn aber aufgrund zu geringen Wachstums die Nachfrage nach Arbeitskräften so niedrig wie derzeit ist, reduzieren Workfare-Programme das Begriffspaar 'Fördern und Fordern' alleine auf das 'Fordern'. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Long-term unemployment among young people: the risk of social exclusion (2003)

    Kieselbach, Thomas;

    Zitatform

    Kieselbach, Thomas (2003): Long-term unemployment among young people. The risk of social exclusion. In: American Journal of Community Psychology, Jg. 32, H. 1/2, S. 69-76. DOI:10.1023/A:1025694823396

    Abstract

    "The European Union considers long-term unemployment among youth an impediment to their full integration into society. The Commission of the European Union has, therefore, supported research into the mechanisms by which youth unemployment leads to social exclusion. This paper provides a brief summary of the project's findings. These imply that theories and previous research concerning social exclusion and social support can help explain the effects of youth unemployment although the phenomena vary from country to country. Results also suggest that the construct of social exclusion leads to interventions that reduce the personal and societal costs of youth unemployment." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ausbildungslosigkeit als soziales Stigma in Bildungsgesellschaften: ein soziologischer Erklärungsbeitrag für die wachsenden Arbeitsmarktprobleme von gering qualifizierten Personen (2002)

    Solga, Heike ;

    Zitatform

    Solga, Heike (2002): Ausbildungslosigkeit als soziales Stigma in Bildungsgesellschaften. Ein soziologischer Erklärungsbeitrag für die wachsenden Arbeitsmarktprobleme von gering qualifizierten Personen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 54, H. 3, S. 476-505.

    Abstract

    "Der Beitrag zeigt, dass eine rein ökonomische Erklärung der abnehmenden Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten nicht ausreicht. Der gängigen Verdrängungsthese wird damit als notwendige Ergänzung die soziologische These der 'einschließenden Auslese mit Stigmatisierungseffekt' an die Seite gestellt. Es wird versucht nachzuweisen, dass 'Ausbildungslosigkeit' in Bildungsgesellschaften zu einem sozialen 'Stigma' geworden ist, das dazu führt, dass die heutigen Ausbildungslosen nicht nur von qualifizierten Personen auf einfache Arbeitsplätze verdrängt werden, sondern dass sie aufgrund von Fremd- und Selbstselektionsprozessen von den qualifizierten Arbeitsplätzen ausgeschlossen werden. Damit wird zusätzlich in Rechnung gestellt, dass gering Qualifizierte einerseits von den Beschäftigern von vornherein als 'normabweichende Minderheit' von den qualifizierten Arbeitsplätzen ausgeschlossen werden und sie sich andererseits in Vorwegnahme einer antizipierten Chancenlosigkeit und Diskreditierungsgefahr durch Nicht-Bewerbung für qualifizierte Arbeitsplätze selbst ausschließen. Die empirischen Analysen auf Basis der Daten der Deutschen Lebensverlaufsstudie des MPI für Bildungsforschung unterstützen die Relevanz der These der 'einschließenden Auslese mit Stigmatisierungseffekt'." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen

Aspekt auswählen:

Aspekt zurücksetzen