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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Beschäftigungsförderung"
  • Literaturhinweis

    Kombilöhne in Deutschland: neue Wege, alte Pfade, Irrweg? (2006)

    Jaehrling, Karen; Hieming, Bettina; Kaltenborn, Bruno; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Jaehrling, Karen & Claudia Weinkopf (2006): Kombilöhne in Deutschland. Neue Wege, alte Pfade, Irrweg? (Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung), Bonn, 78 S.

    Abstract

    "In der nicht selten verkürzt geführten öffentlichen Auseinandersetzung wird häufig übersehen, dass es bereits eine Vielzahl von Regelungen mit Kombilohn-Charakter gibt. Durch die Arbeitsmarktreform und die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem einheitlichen System der Grundsicherung existiert ein allgemeiner flächendeckender und unbefristeter Kombilohn, der niedrige Erwerbseinkommen im Haushaltskontext bedarfsgeprüft auf ein Mindestniveau aufstockt. Neben weiteren Regelungen (z.B. Zuverdienst zum Arbeitslosengeld, Einstiegsgeld, Kinderzuschlag) stellen die 6,5 Mio. Minijobs, die für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei sind, die zahlenmäßig größte Variante dar. Neben dem Problem hoher Kosten bzw. fehlender Einnahmen und damit der Belastung der Staats- und Sozialhaushalte stellt sich die Frage, ob durch die Ausweitung von Kombilöhnen die Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung verbessert und zusätzliche Arbeitsplätze im Segment einfacher Tätigkeiten angeboten und besetzt werden. Zur Beantwortung dieser Fragen greift die Expertise u.a. die Ergebnisse aus Modellprojekten, die in den 90er Jahren zu Kombilohnkonzepten in Deutschland durchgeführt wurden, auf. Sie konnten weder den Nachweis erbringen, dass dies ein geeignetes Instrument zur Ausweitung der Beschäftigung ist, noch bestätigen, dass eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungschancen benachteiligter Arbeitsloser eingetreten ist. Eine flächendeckende Einführung wäre zudem mit erheblichen Kosten verbunden. Da die aktuell diskutierten Konzepte durchaus neue Vorschläge zur Ausgestaltung von Kombilöhnen beinhalten, setzen sich die AutorInnen damit ausführlich auseinander und loten mögliche Effekte aus. Am Beispiel der USA, Großbritannien und Frankreich werden darüber hinaus unterschiedliche Systeme und Reformpfade für die Anwendung von Kombilöhnen verdeutlicht. Je nach Ausgestaltung der Mindestlöhne und in Abhängigkeit von den sozialpolitischen Zielsetzungen erfüllen Kombilöhne - hier jeweils verknüpft mit gesetzlichen Mindestlöhnen - unterschiedliche Funktionen. Ihre Wirkung, insbesondere auf die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung, lässt sich aber in keinem dieser Länder eindeutig bestimmen. Da Kombilöhne häufig familien- und kinderbezogene Leistungen umfassen, zeigt sich eine Tendenz zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit Alleinerziehender. In Frankreich ist die Erwerbsquote von Geringqualifizierten angestiegen; allerdings war hier die Förderung der Arbeitgeberseite mit erheblichen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund dieser Analysen und der Auswertung bisheriger Erfahrungen aus dem In- und Ausland plädieren die AutorInnen dafür, die bestehenden Regelungen der Grundsicherung weiterzuentwickeln, statt neue zusätzliche Kombilöhne einzuführen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Reform der Reform: Ist Hartz IV ein Kombilohnmodell? (2006)

    Knabe, Andreas ; Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Joachim Weimann (2006): Die Reform der Reform: Ist Hartz IV ein Kombilohnmodell? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 438-440. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5

    Abstract

    Der nach dem Bericht der Bundagentur für Arbeit im Juni 2006 verzeichnete Rückgang der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit wurde nach Meinung der Autoren vorschnell als 'Wende am Arbeitsmarkt' interpretiert, da er nicht mit einem Ansteigen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse verbunden war. 'Die angebliche Wende auf dem Arbeitsmarkt entpuppt sich als eine Mixtur aus statistischen Einmaleffekten und dem verstärkten Einsatz von Ein-Euro-Jobs, also vollständig staatlich subventionierter Arbeit.' Die Hoffnungen der Arbeitsmarktpolitiker, dass die Hinzuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-Empfänger dazu führen würden, dass diese verstärkt auf den ersten Arbeitsmarkt drängen, was dann zu fallenden Löhnen und damit zu höherer Arbeitsnachfrage führen würde, haben sich nicht erfüllt. Der in den Hinzuverdienstmöglichkeiten angelegte Kombilohneffekt führt in eine Richtung, die der eigentlichen Intention entgegengesetzt ist. Anstatt Anreize zur Aufnahme einer Arbeit zu schaffen, mit der ALG-II-Bezieher substantielle Teile ihres Lebensunterhaltes selbst verdienen können, führt der praktizierte Weg 'geradewegs in die Teilzeitfalle'. Der Beitrag erläutert das Modell der 'Magdeburger Alternative', welches Sanktionsmöglichkeiten mit der Bindung von Lohnzuschüssen an Vollzeitstellen kombiniert, Mechanismen zur Verhinderung von Verdrängung nicht subventionierter Arbeit durch subventionierte Bruttolohnbezieher beinhaltet und die 'Teilzeitfalle', in die die Arbeitsmarktpolitik nach Meinung der Autoren gelaufen ist, vermeidet. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Von der Reduzierung zur Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials: Ansätze zur Integration von inaktiven und arbeitslosen Sozialleistungsbeziehern im internationalen Vergleich (2006)

    Konle-Seidl, Regina; Lang, Kristina;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina & Kristina Lang (2006): Von der Reduzierung zur Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials. Ansätze zur Integration von inaktiven und arbeitslosen Sozialleistungsbeziehern im internationalen Vergleich. (IAB-Forschungsbericht 15/2006), Nürnberg, 69 S.

    Abstract

    In den "beschäftigungspolitisch erfolgreichen" Ländern Dänemark, Niederlande, Großbritannien und Schweden sind nicht nur die Arbeitslosenquoten gering und die Beschäftigungsquoten hoch, sondern auch die Inaktivitätsquoten von Sozialleistungsempfängern liegen erheblich über dem deutschen Niveau. Eine weniger eng gefasste Definition von Erwerbsfähigkeit, die großzügigere Ausgestaltung "passiver" Sozialleistungen und der permissive Zugang zu diesen Leistungssystemen, haben dazu geführt, dass in den Nachbarländern in den 80er und 90er eine stärkere sozialstaatlich subventionierte Verknappung des Arbeitsangebotes über Erwerbsunfähigkeit und Krankheit als in Deutschland erfolgte. Steigende Unter- bzw. Nichtbeschäftigung in den "Beschäftigungswunderländern" ging einher mit sinkenden offiziellen Arbeitslosenzahlen. Immer höhere Ausgaben für nichtaktive Sozialleistungsbezieher und eine teils bereits akute und - aufgrund des demographischen Wandels künftig größer werdende - Arbeitskräfteknappheit haben jüngst in allen vier Ländern zu einem Kurswechsel in Richtung Mobilisierung dieses latenten Erwerbspersonenpotentials geführt. Dabei wird die in der Vergangenheit primär auf die Arbeitslosengeldbezieher angewandte Aktivierungspolitik der "Rechte und Pflichten" nun auch auf die anderen Sozialleistungsbezieher ausgedehnt. Mit einem differenzierten Fallmanagement gepaart mit finanziellen Anreizen bei Beschäftigungsaufnahme, versuchen die Vergleichsländer mehr Inaktive wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen. Da internationale Ansätze mit einer Art "zweiten" Aktivierung von einem so breiten Personenkreis, wie er durch das SGB II abgedeckt ist, erst am Anfang stehen, können bislang nur begrenzt Aussagen über die Erfolgsaussichten der Integration von relativ arbeitsmarktfernen Problemgruppen in anderen Ländern gemacht werden. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Förderung mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II: erste Befunde zur Implementation und Deskription (2006)

    Noll, Susanne; Wolff, Joachim; Nivorozhkin, Anton ;

    Zitatform

    Noll, Susanne, Joachim Wolff & Anton Nivorozhkin (2006): Förderung mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II. Erste Befunde zur Implementation und Deskription. (IAB-Forschungsbericht 23/2006), Nürnberg, 39 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) II wurde das Einstiegsgeld (§ 29 SGB II) geschaffen. Durch dieses Instrument können arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zum Vollerwerb finanziell unterstützt werden. Der Bericht befasst sich mit der institutionellen Ausgestaltung und Umsetzung der Förderung sowie den Teilnehmerstrukturen. Durch Einstiegsgeld werden im Vergleich zu anderen aktiven arbeitsmarktpolitischen Instrumenten bislang nur wenige bedürftige Personen gefördert (rund 20.000 Eintritte in 2005). In Westdeutschland überwiegt dabei die Gründungsförderung. In Ostdeutschland spielt auch die 'Kombilohnvariante' eine Rolle. Es gibt viele mögliche Erklärungen für die geringe Zahl der Förderfälle: Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen womöglich zum Teil erst durch andere Maßnahmen an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, bevor eine Einstiegsgeldförderung effektiv wäre. Die Förderbeträge könnten zu niedrig sein, damit sie das Risiko eines Start-Ups wagen. Ein geringes Angebot an Vollzeitstellen im Niedriglohnbereich mag die niedrige Anzahl der Kombilohnförderungen (weniger als 15 Prozent der Eintritte in 2005) erklären. Viele weitere Ursachen sind denkbar. Die Teilnehmerstrukturen zeigen, dass einige Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen (wie Ältere ab 50 Jahre und Geringqualifizierte) in beiden Fördervarianten unterproportional vertreten sind. Dies mag für die Gründungsförderung daran liegen, dass Gründungsvorhaben bei arbeitsmarktnahen Personen mehr Aussicht auf Erfolg haben. Dennoch hat beispielsweise die Hartz-Evaluation gezeigt, dass einige arbeitsmarktferne Gruppen durch die Gründungsförderung des SGB III ihre Arbeitsmarktchancen stärker verbessern als arbeitsmarktnahe Personen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim; Nivorozhkin, Anton ;
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  • Literaturhinweis

    Der Kölner Vorschlag der Gemeinnützigen Beschäftigung: Fördern durch Anerkennung und Beschäftigungschancen, nicht durch Subventionen (2006)

    Roth, Steffen J.;

    Zitatform

    Roth, Steffen J. (2006): Der Kölner Vorschlag der Gemeinnützigen Beschäftigung. Fördern durch Anerkennung und Beschäftigungschancen, nicht durch Subventionen. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 55, H. 2, S. 182-197.

    Abstract

    Der Autor kritisiert, dass die Protagonisten der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente sich auf den Ansatz konzentrieren, es gäbe zu wenig finanzielle Anreize für die Aufnahme einer Arbeit im Niedriglohnsektor. Er betont, dass dieser Ansatz die Situation sehr vereinfacht darstellt und nicht zu einem angemessenen Verständnis der komplexen Realität beiträgt: Es gibt nicht-finanzielle Arbeitsanreize und auch langfristige Begründungen für die Annahme von Arbeitsangeboten, auch wenn damit die Arbeitnehmer kurzfristig ihr verfügbares Einkommen nicht erhöhen können. Das Kölner Modell der 'Gemeinnützigen Beschäftigung', eine Art kommunaler Dienstleistung, hat die Zielgruppe derjenigen Empfänger von Transferleistungen im Blick, die arbeiten wollen ohne weitere Zuschüsse zu erhalten, weil sie aus verschiedenen Gründen nach Gelegenheiten suchen, produktiv zu sein. Roth betont, dass es diese Menschen ganz besonders verdienen bei ihren Anstrengungen zur Selbsthilfe unterstützt zu werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass die 'Gemeinnützige Beschäftigung' ohne die schwerwiegenden Nebenwirkungen der 'Ein-Euro-Jobs' funktioniert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Indikator gesteuerte Verteilung von Eingliederungsmitteln im SGB II: Erfolgs- und Effizienzkriterien als Leistungsanreiz? (2006)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2006): Indikator gesteuerte Verteilung von Eingliederungsmitteln im SGB II. Erfolgs- und Effizienzkriterien als Leistungsanreiz? (IAB-Discussion Paper 26/2006), Nürnberg, 37 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Bund die Finanzierung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für die Leistungsempfänger nach dem SGB II übernommen. Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die 439 Leistungsträger in Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen findet über einen Indikator statt, der den Finanzbedarf der Träger in Abhängigkeit vom regionalen Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem regionalen Problemdruck in den Kreisen berücksichtigt. Im ersten Teil des Aufsatzes wird der Indikator zur Verteilung der SGB II-Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik vorgestellt, der für die Verteilung der Eingliederungsmittel 2005 und 2006 verwendet wurde. Im zweiten Teil werden Möglichkeiten und Probleme für eine Weiterentwicklung des Indikators zur Berücksichtigung von Erfolgs- oder Effizienzkriterien als finanziellem Leistungsanreiz für die Träger diskutiert. Zu erwarten sind Korrelationsprobleme zwischen der bisher verwendeten Grundsicherungsquote als Problemdruckindikator und möglichen Erfolgs- und Effizienzindikatoren. Daher wird eine Erweiterung der Verteilungsformel um einen relativen Erfolgs- oder Effizienzindikator vorgeschlagen und entwickelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne: Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion (2006)

    Satilmis, Ayla;

    Zitatform

    Satilmis, Ayla (2006): Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne. Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion. In: A. Beier, K. Eicker-Wolf, S. Körzell & A. Truger (Hrsg.) (2006): Investieren, sanieren, reformieren ? : die Wirtschafts- und Sozialpolitik der schwarz-roten Koalition, S. 87-109.

    Abstract

    Der Beitrag diskutiert arbeitsmarktpolitische Konzepte im Zusammenhang mit der Ausweitung des Niedriglohnbereiches. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die in der öffentlichen Debatte kursierenden Vorschläge und Konzeptionen zu Kombilöhnen und Mindestlöhnen, die damit verbundenen Erwartungen und ihre beschäftigungs- und sozialpolitischen Implikationen. Unter Hinzuziehung internationaler Erfahrungen und Erkenntnisse werden Chancen und Risiken der avisierten Strategien und Maßnahmen geprüft. Abschließend werden Eckfeiler eines Lösungskonzepts formuliert, das in der Lage ist, der Tendenz zur Prekarisierung von Arbeits- und Lebensbedingungen Grenzen zu setzen. Voraussetzung dafür sind nach Auffassung der Autorin die Einführung von branchenübergreifenden Mindestlohnregelungen sowie die politische Unterstützung für Ansätze, gesellschaftlich unentbehrliche Arbeiten in komplexe Tätigkeiten und Berufsbilder zu integrieren und den Anteil regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auszubauen und nicht eine pauschale Förderung von 'einfachen' Dienstleistungen durch Kombilöhne. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kombilöhne - Zwischen Illusion und Wirklichkeit (2006)

    Schäfer, Claus; Logeay, Camille; Zwiener, Rudolf; Rietzler, Katja; Greulich, Angela; Truger, Achim; Leiber, Simone; Schulten, Thorsten; Horn, Gustav; Seifert, Hartmut; Bothfeld, Silke; Seine, Britta;

    Zitatform

    Schäfer, Claus, Camille Logeay, Rudolf Zwiener, Katja Rietzler, Angela Greulich, Achim Truger, Simone Leiber, Thorsten Schulten, Gustav Horn, Hartmut Seifert, Silke Bothfeld & Britta Seine Schäfer, Claus, Camille Logeay, Rudolf Zwiener, Katja Rietzler, Angela Greulich, Achim Truger, Simone Leiber, Thorsten Schulten, Gustav Horn, Hartmut Seifert, Silke Bothfeld & Britta Seine (sonst. bet. Pers.) (2006): Kombilöhne - Zwischen Illusion und Wirklichkeit. (IMK Report 08), Düsseldorf, 11 S.

    Abstract

    "Die nach wie vor unbefriedigende Lage am Arbeitsmarkt lässt die dringlichen Rufe nach tragfähigen Konzepten zur Überwindung der tief greifenden Beschäftigungskrise nicht verstummen. In jüngster Zeit wächst vor allem die Zahl jener Vorschläge, die mit Hilfe von sogennanten Kombilöhnen vor allem die Beschäftigungschancen von niedrig Qualifizierten merklich steigern wollen. In dem Report werden die wichtigsten Vorschläge vorgestellt und in theoretischer und empirischer Hinsicht anhand verschiedener Kriterien geprüft. Dabei zeigt sich, dass die Umsetzung der Modelle eine Reihe gravierender Probleme birgt, die die erhofften Beschäftigungseffekte verhindern. Stattdessen ist mit einer massiven Belastung der öffentlichen Haushalte zu rechnen, die für Gesamtnachfrage, Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarkt kontraproduktiv ist. Damit sehen das IMK und das WSI ähnlich wie andere Kritiker, dass sich flächendeckende und unbefristete Kombilöhne als Belastung statt als Vorteil erweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit fördern, nicht Nichtstun: "Magdeburger Alternative": Wie Kombilohn funktionieren kann (2006)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2006): Arbeit fördern, nicht Nichtstun. "Magdeburger Alternative": Wie Kombilohn funktionieren kann. In: WZB-Mitteilungen H. 114, S. 8-10.

    Abstract

    "In Deutschland wird intensiv über die Einführung von Kombilöhnen diskutiert, die die Arbeitskosten für die Unternehmen verringern, ohne die Nettoarbeitseinkommen zu senken. So bestechend einfach der Grundgedanke, so schwer scheint die Umsetzung in der Praxis. Dieser Beitrag stellt mit der 'Magdeburger Alternative' ein Konzept vor, das mit flächendeckender Einführung und unbefristeter Gültigkeit auf politische Unterstützung und schnelle Erfolge setzt und damit die Voraussetzungen für ein Erfolg versprechendes Kombilohnmodell in Deutschland erfüllt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Hartz-Gesetze - Enttäuschte Hoffnungen und neue Probleme (2006)

    Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Seifert, Hartmut (2006): Die Hartz-Gesetze - Enttäuschte Hoffnungen und neue Probleme. (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf u.a., 21 S.

    Abstract

    "Beschäftigungspolitisch fällt die Bilanz der Hartz-Gesetze mager aus. Die ursprünglichen Erwartungen, mit dem groß angelegten Reformwerk die Dauermisere am Arbeitsmarkt spürbar lindern zu können, haben sich nicht erfüllt. Vielmehr zeichnen sich neue Probleme ab. Die Förderung atypischer Beschäftigung erhöht zwar die Flexibilität am Arbeitsmarkt, verringert aber nicht die Arbeitslosigkeit, sondern steigert die sozialen Risiken. Zugleich wird die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme gefährdet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktivierende Sozialhilfe 2006: das Kombilohn-Modell des ifo Instituts (2006)

    Sinn, Hans-Werner; Meister, Wolfgang; Ochel, Wolfgang; Werding, Martin ; Holzner, Christian;

    Zitatform

    Sinn, Hans-Werner, Christian Holzner, Wolfgang Meister, Wolfgang Ochel & Martin Werding (2006): Aktivierende Sozialhilfe 2006. Das Kombilohn-Modell des ifo Instituts. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 59, H. 2, S. 6-27.

    Abstract

    "Am 26. Januar 2006 stellte das ifo Institut im Rahmen einer Bundespressekonferenz die aktualisierte Version des ifo Kombilohn-Modells 'Aktivierende Sozialhilfe' vor, das eine Alternative zum heutigen Lohnersatzmodell bietet. Das ifo-Modell eröffnet bei verringerten fiskalischen Kosten langfristig bis zu 3,2 Millionen gering qualifizierten Arbeitslosen neue Beschäftigungschancen. Das bisherige System existentsicherender Sozialleistungen, aktuell das Arbeitslosengeld II, schafft ein anhaltendes Hindernis für mehr Beschäftigung gering Qualifizierter. Grund dafür sind die relativ hohen Leistungen an erwerbsfähige Personen, die weiterhin arbeitslos sind, und die hohen Transferentzugsraten, die die Aufnahme einer regulären Beschäftigung bestrafen. Das ifo-Modell eröffnet einen gangbaren und finanzierbaren Weg, dieses Hindernis durch eine Umstrukturierung der staatlichen Lohnersatzleistungen zu Kombilöhnen zu beseitigen. Es beendet das derzeitige Konkurrenzverhältnis zwischen Sozialstaat und privaten Arbeitgebern und ermöglicht eine sozialpolitisch akzeptable Anpassung der deutschen Lohnstruktur, insbesondere der Löhne für gering Qualifizierte, an die internationale Lohnkonkurrenz." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)

    Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. In: D. J. Snower, R. Winkelmann & K. F. Zimmermann (Hrsg.) (2006): The effects of globalization on national labor markets : diagnosis and therapy (Beihefte der Konjunkturpolitik, 57, Applied Economics Quarterly Supplement, 57), S. 115-130.

    Abstract

    Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientierte Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    The Targeted Negative Income Tax (TNIT) in Germany: evidence from a quasi experiment (2006)

    Spermann, Alexander; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Spermann, Alexander & Harald Strotmann (2006): The Targeted Negative Income Tax (TNIT) in Germany. Evidence from a quasi experiment. (IZA discussion paper 2067), Bonn, 47 S.

    Abstract

    "We report empirical evidence from the first field experiments to be conducted in Germany with program and control groups between 1999 and 2002. The evaluated program called 'Targeted Negative Income Tax (TNIT)' is a time-restricted employee subsidy for means-tested welfare recipients. We focus on a unique data set on welfare recipients in Mannheim and estimate the treatment effect of TNIT on participation probability. The average treatment effect is significant and lies between 6.6 and 6.8 percentage points. Since January 1st, 2005, TNIT can be offered to all means-tested long-term unemployed people in Germany by public case managers." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Der Kombilohn: Chancen, Gefahren und Erfahrungen aus Modellversuchen (2006)

    Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Spermann, Alexander (2006): Der Kombilohn. Chancen, Gefahren und Erfahrungen aus Modellversuchen. In: Wirtschaftspolitische Blätter, Jg. 53, H. 2, S. 173-189.

    Abstract

    "In diesem Jahr startete die österreichische Bundesregierung einen Modellversuch zum Kombilohn. Kombi steht für die Kombination aus einem Einkommen, das in der Privatwirtschaft erzielt wird, und staatlichen Zuschüssen, die an den Arbeitnehmer und/ oder den Arbeitgeber gehen. In diesem Beitrag werden die Chancen und Risiken eines Kombilohnes herausgearbeitet sowie die wichtigsten Ergebnisse internationaler Modellversuche mit Vergleichsgruppen berichtet. Dabei wird zwischen zeitlich befristeten und zeitlich unbefristeten Kombilöhnen unterschieden. Es zeigt sich, dass die Ausgestaltung und die Implementation eines Kombilohnes von entscheidender Bedeutung für seine Erfolgswahrscheinlichkeit sind. Vor dem Hintergrund empirischer Erfahrungen mit Modellversuchen und der Unsicherheiten hinsichtlich des Umfangs zusätzlicher Beschäftigung wird für eine Kombination aus zeitlich befristeten Kombilöhnen für zukünftige bedürftige Langzeitarbeitslose und einem zeitlich unbefristeten Kombilohn (= Grundsicherung) nach dem Armutslückenkonzept plädiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktuelle Herausforderungen für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik (2006)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2006): Aktuelle Herausforderungen für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. In: U. Andersen (Hrsg.) (2006): Politische Ökonomie : eine Einführung, S. 59-94.

    Abstract

    "Im Frühjahr 2002 wurde mit dem Einsetzen der Hartz-Kommission die wohl bisher umfassendste Arbeitsmarktreform in Deutschland eingeleitet. Sie sollte einen maßgeblichen Beitrag zur Bewältigung der anhaltenden Beschäftigungsprobleme leisten. Für eine abschließende Bewertung ist es aber noch zu früh. Dennoch soll hier ein Zwischenfazit gezogen werden. Dabei ist zu fragen, ob die Reformen an den wirklichen Ursachen der Arbeitsmarktkrise ansetzen. Es wird gezeigt, dass es noch weitergehenden Veränderungsbedarf gibt, jedoch eher eine Fortsetzung der 'Politik der kleinen Schritte' zu erwarten ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen (2006)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2006): Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen. In: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Berlin (Hrsg.) (2006): Arbeitsplätze schaffen durch Kombilöhne? : Fachtagung, Berlin, 11. Mai 2006, S. 17-34.

    Abstract

    Bei der Diskussion um Kombilöhne wird häufig übersehen, dass es in Deutschland bereits verschiedene Kombilöhne in Form befristeter und unbefristeter Kombination von Transferbezug und Erwerbseinkommen gibt: Als unbefristete Modelle können die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Empfängern des Arbeitslosengelds sowie Midi- und Mini-Jobs gelten; befristete Kombilohnelemente sind in der Entgeltsicherung für ältere Bezieher des Arbeitslosengelds I, befristetem Kinderzuschlag und Einstiegsgeld enthalten. "Wenn es also in der aktuellen Diskussion um den Kombilohn geht, steht nicht dessen Etablierung im Vordergrund, sondern eine Ausweitung der bereits vorhandenen unbefristeten oder befristeten Formen." Vier Aspekte sind dabei von besonderer Bedeutung: Arbeitsanreize, Beschäftigungsanreize für Unternehmen, Staatsausgaben und Verteilungsprobleme: Der Autor stellt fest, dass bei einer spürbaren Ausweitung des unbefristeten Zusatzverdiensts für Empfänger von Transferleistungen 'entweder viel Geld in die Hand genommen werden' müsse oder es müssten 'nennenswerte Armutseffekte akzeptiert werden'. Der Autor diskutiert verschiedene Ansätze, um gleichzeitig ein Existenzminimum zu gewährleisten und beschäftigungspolitische Impulse im Niedriglohnbereich zu setzen, und kommt zu dem Schluss: "Es ist offensichtlich, dass es kein Patentrezept zur Föderung der Niedriglohnbeschäftigung gibt. Aufgrund der anhaltend schwierigen Beschäftigungssituation wettbewerbsschwächerer Arbeitnehmer ist der Handlungsbedarf aber weiterhin groß. Wissenschaftliche Befunde legen nahe, dass einer Senkung des Abgabenkeils am unteren Ende der Lohnskala der Vorzug gegenüber flächendeckenden Subventionierungsprogrammen zu geben ist. Wenn man darüber hinaus niedrige Stundenlöhne fördern will, lassen fiskalische Erwägungen eher befristete als unbefristete Zuschüsse ratsam erscheinen. Aufgrund des in jedem Fall in Rechnung zu stellenden Finanzierungsbedarfs dürfen aber keine Beschäftigungswunder erwartet werden." (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Der neue Gründungszuschuss: ein Vergleich mit den bisherigen Leistungen für arbeitslose Existenzgründer (2006)

    Winkel, Rolf;

    Zitatform

    Winkel, Rolf (2006): Der neue Gründungszuschuss. Ein Vergleich mit den bisherigen Leistungen für arbeitslose Existenzgründer. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 8/9, S. 284-288.

    Abstract

    "Seit dem 1. August gelten für die Förderung von Beziehern von Arbeitslosengeld (I), die sich selbstständig machen, neue Regeln. Der neue Gründungszuschuss nach § 57 des dritten Sozialgesetzbuchs ersetzt seitdem das bisherige Überbrückungsgeld und die bereits zum 30. Juni 2006 ausgelaufenen Existenzgründungszuschüsse, mit denen die so genannten Ich-AG's gefördert wurden. Im Folgenden wird der neue Gründungszuschuss im Detail vorgestellt und mit den bisherigen Leistungen zur Existenzgründungsförderung von Arbeitslosen verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt 2005: Arbeitsmarktanalyse für Deutschland, West- und Ostdeutschland (2006)

    Zitatform

    (2006): Arbeitsmarkt 2005. Arbeitsmarktanalyse für Deutschland, West- und Ostdeutschland. In: Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Jg. 54, H. Sonderheft Arbeitsmarkt, S. 1-197.

    Abstract

    Nach einem Überblick über den Arbeitsmarkt in Deutschland im Jahr 2005 wird im Hauptteil auf das Arbeitskräfteangebot, die Arbeitskräftenachfrage, die Arbeitslosigkeit und Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt eingegangen. Danach folgen Informationen zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und ein Tabellen-Anhang. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Fakten und Positionen der Bundesregierung zum Mittelabfluss der Bundesagentur für Arbeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 16/305 (2006)

    Zitatform

    Bundesregierung (2006): Fakten und Positionen der Bundesregierung zum Mittelabfluss der Bundesagentur für Arbeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 16/305. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/375 (18.01.2006)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung reagiert in ihrer Stellungnahme auf eine Kritik durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und die Sozialverbände, wonach im Jahr 2005 von dem rund 6 Mrd. Euro umfassenden Eingliederungsbudget für Arbeitslosengeld-II-Empfänger rund 3 Mrd. Euro zurück an den Bund fließen werden. Sie stellt fest, dass von den zur Verfügung stehenden Mitteln ca. 57 Prozent abgerufen worden sind. Eine Aufstellung der Mittelbindung nach Bundesländern befindet sich in der Anlage. Weiterhin werden Angaben zur Anzahl der Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie von Eignungsfeststellungs- oder Trainingsmaßnahmen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gemacht. Nicht in Anspruch genommene Mittel des Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets verbleiben im Bundeshaushalt. Diese können zur Hälfte auf das Folgejahr übertragen werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ausschluss von Arbeitsuchenden in Weiterbildung vom Gründungszuschuss: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/1946) (2006)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Ausschluss von Arbeitsuchenden in Weiterbildung vom Gründungszuschuss. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/1946). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/2193 (11.07.2006)), 4 S.

    Abstract

    Die Kleine Anfrage der Fraktion der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen fragt nach den Auswirkungen der Ersetzung des Existenzgründungsausschusses im Rahmen der sog. Ich-AG durch einen Gründungszuschuss für die Gruppe von Arbeitssuchenden, die eine berufliche Weiterbildung machen. Die Fraktion der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen kritisiert, dass nach Auslaufen von Übergangsregelungen eine Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit mit Unterstützung des SBG III zukünftig unmöglich gemacht wird. Dies geschieht auch in den Fällen, in denen die Weiterbildung der Vorbereitung einer Selbständigkeit dient und/oder für ein Berufsfeld qualifiziert, das typischerweise in Selbständigkeit ausgeübt wird. Gefragt wird nach der Zahl der nach dem SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahmen, ihrer Dauer und der Höhe der durch die Änderungen zu erwartenden Einsparungen. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, dass auch sie davon ausgeht, dass eine fachliche Ausbildung die Chancen für eine erfolgreiche Gründung erhöht, der Einfluss einer formalen Qualifikation sollte allerdings nicht überbewertet werden. Grundsätzlich ist die Förderung einer Existenzgründung nach einer beruflichen Weiterbildung auch zukünftig möglich, eine Gründungsvorbereitung im Rahmen einer geförderten beruflichen Weiterbildung stellt aber eher die Ausnahme dar. Die Dauer entsprechender Maßnahmen liegt in der Regel nicht über 3 Monaten. Die Teilnahme an länger dauernden Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, erfolgt nicht vorrangig mit dem Ziel, nach Abschluss der Maßnahme eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Die Bundesregierung betont, dass im Zuge einer wirtschaftlichen und wirkungsorientierten Arbeitsmarktpolitik eine berufliche Weiterbildung nur gefördert wird, wenn durch sie eine schnellere Beschäftigungsaufnahme erreicht werden kann. (IAB)

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    Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell: Expertise (2006)

    Abstract

    Nach Auffassung der Bundesregierung muss ein Kombilohnmodell sicherstellen, dass mehr Menschen als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung zu niedrigem Einkommen geboten wird, ohne dass die Löhne in den Bereich der Sittenwidrigkeit gedrückt werden. Der Sachverständigenrat kommt mit der Analyse dem Auftrag nach, eine Expertise zu dieser Thematik zu erstellen. In Deutschland arbeitet etwa ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Ein auf die Probleme des deutschen Arbeitsmarkts zugeschnittener Kombilohn muss als doppelte Zielsetzung a) die Stimulierung der Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie b) eine Sicherung des Mindesteinkommens miteinander vereinbaren. Die Kriterien, an denen sich der Reformvorschlag des Sachverständigenrates orientiert, werden erläutert. Darauf aufbauend wird ein aus drei Modulen bestehender Reformvorschlag entwickelt. Modul 1: Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten; Modul 2: Absenkung des Regelsatzes für erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitig Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für am ersten Arbeitsmarkt erzielte Erwerbseinkommen; Modul 3: Reform von Minijobs und Midijobs. Die Berechnungen eines mikroökonomischen Simulationsmodells zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte kommen zu dem Schluss, dass die Absenkung des Leistungsniveaus bei Nichterwerbstätigkeit zentrales und unverzichtbares Element einer Reform sein muss, wenn man mit einem Kombilohnmodell die Arbeitsmarktchancen insbesondere von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern will. (IAB)

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    Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt: Bericht 2006 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (ohne Grundsicherung für Arbeitsuchende). Langfassung (2006)

    Abstract

    "Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2002 aufgefordert, die Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz-Kommission) zu evaluieren und nach drei Jahren erste belastbare Ergebnisse vorzulegen. Dieser Aufforderung wurde bezogen auf die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch Zuleitung des Berichts 2005 der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission mit dem Titel 'Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' am 1. Februar 2006 nachgekommen. Der Bericht 2006 - ebenfalls mit dem Titel 'Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' - beruht auf einer eigenständigen Entscheidung des damaligen BMWA, den Beobachtungszeitraum der Evaluation im Rahmen der Ressortforschung um ein Jahr zu verlängern. Deshalb ist der Bericht nunmehr als Ressortforschungsbericht des BMAS am 20. Dezember 2006 im Kabinett behandelt worden. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende, war nicht Gegenstand der dem Bericht zugrunde liegenden Untersuchungen. Dazu werden gesonderte Untersuchungen durchgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Langfassung des Berichts
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    Kompendium Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II (2006)

    Abstract

    "Die Erstausgabe des Kompendiums wird mit der vorliegenden Fassung aktualisiert. Geboten wird ein Überblick über das 'Fördern im Rahmen des SGB II'. Die Instrumente, mit denen die Integration in Arbeit und die Überwindung der Hilfebedürftigkeit unterstützt werden kann, werden knapp und übersichtlich dargestellt.
    Im Kompendium werden die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte des persönlichen Ansprechpartners und des Fallmanagers beschrieben und gegeneinander abgegrenzt. Für beide Funktionen wird eine klare Beschäftigungs- und Vermittlungsorientierung empfohlen.
    Förder-Angebote für junge Menschen (erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren) werden besonders detailliert beschrieben. Für diese Zielgruppe wird ein Handlungskonzept in Form eines Acht-Punkte-Katalogs vorgestellt. Arbeitsgemeinschaften und Agenturen sollten diese Vorschläge gemeinsam mit den Partnern vor Ort diskutieren und je nach Bedarfslage in einem regional abgestimmten 'Integrationskonzept Jugend' umsetzen.
    In die Eingliederungsvereinbarung, die von der betreuenden Fachkraft und dem zu fördernden Hilfebedürftigen gemeinsam erarbeitet wird, werden alle Anforderungen an die Eigenbemühungen des Arbeitsuchenden und die Eingliederungsleistungen des Trägers der Grundsicherung aufgenommen. Jeder Arbeitsuchende erhält die Leistungen, die für seine Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Die Leistungen des SGB III, auf die das SGB II verweist, haben hier einen besonderen Stellenwert.
    Die Leistungen, die das SGB II neu bietet, werden ausführlich beschrieben. Das gilt insbesondere für die Arbeitsgelegenheiten und das Einstiegsgeld.
    Der Anhang der aktualisierten Fassung des Kompendiums enthält wichtige Papiere, die in diesem Jahr erstellt wurden.
    Das Kompendium wendet sich in erster Linie an die Mitarbeiter der Leistungsträger nach dem SGB II, insbesondere die Arbeitsgemeinschaften." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Mehr Beschäftigungschancen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose: zur Diskussion über die Wege zur Belebung des Niedriglohnsektors und der Weiterentwicklung des Kombi-Einkommens (2006)

    Abstract

    "Der internationale Vergleich zur Langzeitarbeitslosigkeit offenbart ein Kernproblem des deutschen Arbeitsmarktes: die hohe und strukturell verfestigte Arbeitslosigkeit von geringer Qualifizierten. Für die meisten Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten dürfte der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt nur über eine einfache Tätigkeit gelingen. Die möglichen Beschäftigungspotenziale können nur dann zu tatsächlich angebotener Arbeit werden, wenn die Lohn- und Lohnzusatzkosten der Produktivität der Arbeitsplätze entsprechen und sich so wirtschaftlich rentieren. Für sehr einfache Tätigkeiten können deshalb auch nur sehr geringe Löhne gezahlt werden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen auch einfache Arbeiten annehmen, wenn sie nur so ihre Arbeitslosigkeit überwinden können. Gerade Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen, die mit ihren Steuern zur Finanzierung der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II beitragen, haben ein Recht darauf, dass jeder selbst den ihm möglichen Beitrag zu seinem eigenen Lebensunterhalt leistet. Umgekehrt haben aber auch alle diejenigen, die durch eigene Erwerbsarbeit ihren und den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht vollständig verdienen können, einen Anspruch darauf, von der Solidargemeinschaft ergänzend unterstützt zu werden. Mit Hartz IV ist ein ausgewogenes System des Förderns und Forderns eingeführt worden, das konsequent umgesetzt werden muss. Das mit Hartz IV geschaffene Kombi-Einkommen stellt jeden, der Arbeit aufnimmt besser als den, der nicht arbeitet. Jedes fortentwickelte oder alternative Modell für ein Kombi- Einkommen muss an das Kriterium der individuellen Hilfebedürftigkeit geknüpft bleiben. Staatliche Zuschüsse jenseits der Bedürftigkeit wären sinnlos und nicht zu vertreten. Auf keinen Fall darf es deshalb eine flächendeckende Subventionierung von Löhnen geben. Subventionen an Arbeitgeber sind strikt abzulehnen. Gesetzliche Mindestlöhne sind überflüssig, da schon das Arbeitslosengeld II Existenz sichernde Einkommen für jedermann darstellt. Umgerechnet auf eine Vollzeitstelle von 38 Stunden pro Woche gewährt es rechnerisch Mindeststundenlöhne für Alleinstehende von über fünf Euro und für Verheiratete mit zwei Kindern von mehr als 9,50 Euro. Von der individuellen Bedürftigkeit losgelöste und unabhängig von der Wertschöpfung einfacher Tätigkeiten politisch definierte Mindestlöhne dagegen würden einfache Arbeitsplätze nicht entstehen lassen bzw. vernichten, ins Ausland oder in Schwarzarbeit verdrängen. Das wäre auch sozialpolitisch nicht akzeptabel. Denn damit würden Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt genommen, Teilhabe verwehrt und Möglichkeiten zu einem Kombi-Einkommen verschlossen. Der Mindestlohn würde gerade das verhindern, was zu fördern er vorgibt: einfache Arbeitsplätze für wenig Qualifizierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Jahresbericht 2005: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2006)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2006): Jahresbericht 2005. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 131 S.

    Abstract

    "Der Jahresbericht 2005 informiert Sie über den aktuellen Umsetzungsstand des SGB II Ende 2005. Schwerpunkt bilden in diesem Bericht die arbeitsmarktnahen Dienstleistungen.
    Soweit es die Datenlage erlaubt, beantwortet dieser Bericht drei wesentliche Fragen zur Umsetzung der arbeitsmarktnahen Dienstleistungen in 2005:
    - Wie hat sich der Einsatz der Eingliederungsleistungen in 2005 entwickelt? Ist es den ARGEn gelungen, arbeitsmarktnahe Dienstleistungsstrukturen auf- und auszubauen?
    - Wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) konnten 2005 mit integrationsfördernden Angeboten gefördert werden und welche Zielgruppen profitierten von den Unterstützungsleistungen?
    - Wie wurde das besondere Dienstleistungsversprechen für Jugendliche und der damit verbundene geschäftspolitische Schwerpunkt 'Verbesserung der Integration Jugendlicher' von den Arbeitsgemeinschaften umgesetzt?
    Etwas näher beleuchtet werden in den Kapiteln 6 und 7 zwei der drei arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsleistungen, die unmittelbar im SGB II verankert sind: Einstiegsgeld und Arbeitsgelegenheiten.
    Kapitel 2 informiert Sie über die wesentlichen Strukturmerkmale von Arbeitslosengeld II-Empfängern. In diesem Bericht finden Sie auch einen Beitrag zur Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2005.
    Steuerungssystem SGB II, Benchmarking sowie Controlling sind Kernpunkte in der aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften. Es ist uns deshalb wichtig, Sie unter 'Ausblick 2006' (Kapitel 8) umfassend über den Stand des Zielsystems, der Zielvereinbarung für 2006 sowie über die aktuellen Überlegungen zum Benchmarking zu informieren. Grundlage für Benchmarking sowie Ergebnisvergleiche im Rahmen der SGB II-Eingliederungsbilanz ist die Typisierung der Kreise. Das IAB stellt in Kapitel 8 das mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Konzept sowie die Ergebnisse der Clusterung der 439 Kreise vor.
    Über den Tellerrand geschaut wird in Kapitel 9. Was unterscheidet bzw. verbindet den 'deutschen Weg der Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen' mit den Maßnahmen unserer europäischen Nachbarn? Das IAB vergleicht in seinem Beitrag die deutschen Reformbestrebungen mit denen in Großbritannien, Dänemark, den Niederlanden und Frankreich." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe: Markt, Staat und Föderalismus (2005)

    Berchem, Sascha von;

    Zitatform

    Berchem, Sascha von (2005): Reform der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe. Markt, Staat und Föderalismus. (Volkswirtschaftliche Forschungsergebnisse 106), Hamburg: Kovac, 455 S.

    Abstract

    "Seit mittlerweile rund 30 Jahren steigt hierzulande die Arbeitslosigkeit schubweise an; gerade Geringqualifizierte scheinen mehr und mehr zu Opfern der Globalisierung zu werden. Da andere Länder jedoch eine wesentlich erfreulichere Performance diesbezüglich aufweisen, beeinflussen offenkundig die spezifischen rechtlich-institutionelle Rahmenbedingungen in Deutschland die Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte maßgeblich negativ. Aus dem Spektrum rechtlich-institutioneller Regelungen, die sich als potentielle Verursacher der sukzessive gestiegenen und verfestigten Arbeitslosigkeit hierzulande ausmachen lassen, werden die Bereiche der Arbeitslosenversicherung (inkl. Arbeitslosenhilfe) und Sozialhilfe herausgegriffen. (...) Der Diskussion möglichen Staatsversagens vorangestellt wird die ordnungspolitisch bedeutsame Frage, ob die Absicherung der Risiken Arbeitslosigkeit und Armut überhaupt zwingend eine staatliche Aufgabe sein muss, oder ob nicht auch marktliche Lösungen imstande wären, auf diesen Feldern zufriedenstellende Ergebnisse zu generieren (...). Daran anschließend erfolgt eine ausführliche Untersuchung der rechtlich-institutionellen Regelungen der Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe in Deutschland. Für ein systematisches Freilegen beschäftigungsschädigender inhärenter Mängel der betrachteten Systeme sind dabei die Lohnersatzleistungen im engeren Sinne, d.h. die Höhe, Dauer und Bezugskriterien der finanziellen Unterstützungsleistungen im Falle individueller Arbeitslosigkeit, Maßnahmen, die aktiv auf die Reintegration der arbeitsfähigen Transferempfänger in reguläre Beschäftigung abzielen, die institutionelle Organisation und Aufgabenerfüllung sowie die zugrundeliegenden Finanzierungsmodalitäten in gleichem Maße von Interesse. (...) Regelungsänderungen der jüngsten Vergangenheit im Rahmen des Job-AQTIV-Gesetzes, der Hartz-Gesetze bzw. der Agenda 2010 erfahren dabei eine gesonderte Bewertung. (...) Auf Basis der umfassenden Mängelanalyse ist dann ein Entwurf eines zielführenden und integrativen Gesamtreformkonzeptes möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verstärkte Arbeitsanreize durch das Arbeitslosengeld II? (2005)

    Boss, Alfred; Elendner, Thomas;

    Zitatform

    Boss, Alfred & Thomas Elendner (2005): Verstärkte Arbeitsanreize durch das Arbeitslosengeld II? In: Die Weltwirtschaft H. 2, S. 168-196.

    Abstract

    Die Arbeitsanreize für verschiedene Gruppen der Beschäftigten werden analysiert. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die Auswirkungen der Hartz-Reform auf die Arbeitsanreize gerichtet. Der Beitrag zeigt auf, dass die Grenzsteuersätze (explizit und implizit) für die meisten Beschäftigten hoch bleiben. Es wird gefolgert, dass Beschäftigung durch den Teil der Reform, der die Arbeitsanreize stärken sollte, nur wenig angeregt wird. Andere Elemente der Hartz-Reform werden nur angeschnitten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II: Höhere Arbeitsanreize geplant: neuer Vorschlag für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten, vor allem bei niedrigen Einkommen (2005)

    Cichorek, Anne; Walwei, Ulrich ; Koch, Susanne;

    Zitatform

    Cichorek, Anne, Susanne Koch & Ulrich Walwei (2005): Arbeitslosengeld II: Höhere Arbeitsanreize geplant. Neuer Vorschlag für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten, vor allem bei niedrigen Einkommen. (IAB-Kurzbericht 07/2005), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Die Möglichkeiten zum anrechnungsfreien Hinzuverdienen entscheiden mit darüber, wie weit sich die Suche nach einer regulären Beschäftigung für ALG II-Empfänger lohnt. Die Regelungen im SGB II führen gegenüber den alten Bestimmungen zu merklichen Verschlechterungen bei der Anrechnung niedriger Einkommen. Der Jobgipfel-Kompromiss würde die Anreize zur Beschäftigungsaufnahme im niedrigen Einkommensbereich wieder leicht erhöhen. Dies erscheint sinnvoll, denn für viele Langzeitarbeitslose dürfte der Sprung von der Transferleistung direkt in sozialversicherungspfl ichtige Vollzeitbeschäftigung zunächst zu groß sein. Ein Mini-Job kann den Einstieg erleichtern. Dann sollte aber ein auf Dauer Existenz sicherndes Einkommen angestrebt werden. Eine Erhöhung des anrechnungsfreien Einkommens ist aus Anreizgründen überlegenswert, würde aber zu massiven Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte führen, wenn nicht gleichzeitig die Transferleistungen reduziert würden. Ein Ausweg aus diesem Dilemma sind befristete Zuschüsse. So könnte ein Einstiegsgeld für Hilfeempfänger, die erwerbstätig werden, sinnvoll sein - wenn sie sich dann durch Einkommenssteigerungen dauerhaft vom Transferbezug befreien können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Lohnt es sich, unter Hartz IV anders als gemeinnützig zu arbeiten? (2005)

    Geiger, Udo;

    Zitatform

    Geiger, Udo (2005): Lohnt es sich, unter Hartz IV anders als gemeinnützig zu arbeiten? In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 23, H. 1, S. 13-16.

    Abstract

    Ein ganz zentraler Maßstab zur Beurteilung der Großzügigkeit des Arbeitslosengeldes II im Vergleich zur Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist der Umfang, in dem Erwerbseinkünfte auf die Sozialleistung angerechnet werden. Wesentliche Stellschrauben sind dabei zum einen Freibeträge, zum anderen die zulässigen Absetzungen vom Bruttoeinkommen.
    "Angesichts der anhaltend schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der gerade vom Gesetzgeber fast dramatisch betonten Eingliederungsschwierigkeiten von Langzeitarbeitslosen, die oftmals nur noch im Minijob-Bereich eine Erwerbsarbeit angeboten bekommen, muss die im Vergleich zum Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilferecht überproportional starke Anrechnung kleiner Hinzuverdienste als grundlegend missglückt und reformbedürftig bezeichnet werden. Die ins Ermessen des Leistungsträgers gestellte Bewilligung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II wird den Menschen, die mit Eintritt des Leistungsfalls den schon zuvor ausgeübten Minijobs weiter fortsetzen, nicht zugute kommen.
    Die bei Ansatz restriktiver Pauschalen konsequente und im Grundsatz richtige Korrekturmöglichkeit über Öffnungsklauseln ist angesichts der völlig unzulänglich ausgestalteten Pauschalen für die berufsbedingten Aufwendungen in § 3 Arg II-VO in die Schieflage einer im Regelfall durchzuführenden sehr aufwändigen Einzelfallprüfung geraten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung der Zukunft: "Die Freiburger Blaupause II" (2005)

    Krimmer, Pascal; Seiler, Stephan; Raffelhüschen, Bernd;

    Zitatform

    Krimmer, Pascal, Bernd Raffelhüschen & Stephan Seiler (2005): Grundsicherung der Zukunft. "Die Freiburger Blaupause II". (Institut für Finanzwissenschaft. Diskussionsbeiträge 132/05), Freiburg, 35 S.

    Abstract

    "Die Arbeit möchte einen Beitrag zur Betrachtung des Zusammenhangs zwischen sozialer Grundsicherung und Arbeitsmarkt und somit zur Analyse der Wirksamkeit der Reformen liefern. Nach einer Eingrenzung des Begriffs der sozialen Grundsicherung im zweiten Abschnitt werden in Abschnitt 3.1 die Zielgruppenorientierung, in Abschnitt 3.2 die Anreize für die Arbeitsuchenden und in 3.3 schließlich der Vermittlungsapparat behandelt. Dabei werden nach einigen theoretischen Grundüberlegungen jeweils die Vorzüge und Probleme der jüngsten Arbeitsmarktreformen betrachtet und dann vor diesem Hintergrund ein Reformvorschlag vorgestellt, der die verbleibenden Mängel der aktuellen Arbeitsmarktpolitik beheben kann. Eine stichwortartige Zusammenfassung dieses Reformvorschlages folgt anschließend in Abschnitt 3.4. Viele der dabei vorgestellten Veränderungen sind in ähnlicher Art und Weise schon in Raffelhüschen (2002) im Rahmen des Reformszenarios 'Freiburger Blaupause' gefordert worden. Da sich aber in der Zwischenzeit die Gesetzeslage erheblich verändert hat, führen die Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu teilweise neuen Schlussfolgerungen bezüglich notwendiger weiterer Schritte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland (2005)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2005): Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. In: IW-Trends, Jg. 32, H. 3, S. 29-43.

    Abstract

    "Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV konnten die Arbeitsanreize für Transferempfänger in Deutschland verbessert werden. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, denn diverse Zuschläge bewirken, dass bei einem steigenden Bruttoeinkommen das verfügbare Einkommen sinkt. Diese schlecht abgestimmten Zuschlagsregelungen schaffen somit starke Anreize, eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu kombinieren, statt mit einer Vollzeitbeschäftigung den Transferbezug zu vermeiden. Mittelfristig bietet eine Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Richtung einer negativen Einkommensteuer eine Alternative. Eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsanreize ist zwar auch dann ohne eine Senkung des Existenzminimums oder einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer nicht möglich. Wohl aber könnte eine ordnungspolitisch konsistente Einordnung in ein integriertes Steuer-Transfer-System erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Über Hartz IV hinaus (2005)

    Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie & Joachim Weimann (2005): Über Hartz IV hinaus. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 85, H. 7, S. 418-422.

    Abstract

    Der Beitrag geht auf die Hauptgründe der Massenarbeitslosigkeit ein und zeigt, warum die Hartz-Reformen auch dann nicht den erhofften Erfolg bringen werden, wenn die Umstellungsprobleme gelöst sind. Zunächst wird das 'doppelte Sozialstaatsdilemma' näher betrachtet, das sich zum einen durch das derzeitige System der sozialen Grundsicherung und zum anderen durch die Arbeitsnachfrage ergibt. Die arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen, insbesondere Minijobs, Arbeitsgelegenheiten und Einstiegsgeld, werden als wirkungslos und kontraproduktiv betrachtet. Im Mittelpunkt steht der Vorschlag der Magdeburger Alternative, deren Ziel es ist, die Nachfrage nach einfacher Arbeit durch Senkung der Arbeitskosten zu erhöhen und gleichzeitig die Anreizprobleme zu lösen, indem sie Arbeit wieder lohnender als Arbeitslosigkeit macht. Hierbei handelt es sich um einen Vier-Punkte-Plan, der so ausgestaltet ist, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden und Arbeitssuchende diese auch annehmen. Dies soll erfolgen durch a) die Freistellung des Unternehmens von den Sozialabgaben bei Einstellung eines ALG-II-Empfängers mit einem Gehalt unterhalb einer Förderhöchstgrenze; b) Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen; c) Einführung der Stichtagsregelung, die die Verdrängung von Beschäftigten innerhalb des Unternehmens verhindert, indem sie die Freistellung an die Bedingung der Zusätzlichkeit knüpft; d) dauerhafte Umstellung der sozialen Grundsicherung, die es einem Leistungsempfänger erlaubt, zumindest eine Teil seines Einkommens selbst zu erwirtschaften. Abschließend werden die Kosten der Magdeburger Alternative gerechnet: Per Saldo wird mit einer Entlastung der Kassen der öffentlichen Hand um über fünf Milliarden Euro gerechnet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II - oder von den Aporien "moderner" Gesetzgebung (2005)

    Spellbrink, Wolfgang;

    Zitatform

    Spellbrink, Wolfgang (2005): Das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II - oder von den Aporien "moderner" Gesetzgebung. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 14, H. 5, S. 231-237.

    Abstract

    "Mit dem am 1. 1. 2005 In Kraft getretenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - in der politischen Öffentlichkeit auch 'Hartz 4' genannt -, hat der Gesetzgeber die durch die Vorschläge der Hartz-Kommission aus dem August 2002 angestoßene und in der Agenda 2010 fortgesetzte Gesetzgebungstätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsförderungsrechts vorerst abgeschlossen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der in § 29 SGB II vorgesehenen neuen Sozialleistung eines 'Einstiegsgelds'. Dieses Einstiegsgeld kann der persönliche Ansprechpartner iSd § 14 SGB II (case manager) weitgehend ohne an gesetzliche Vorgaben gebunden zu sein und zusätzlich zu den ihrerseits aber detailliert normierten Regelleistungen des SGB II an die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auswerfen, um deren dauerhafte Integration in den Erwerbsprozess zu fördern. § 29 SGB II stellt eine äußerst flexible und damit wohl eine 'moderne' Regelung in dem Sinne dar, wie sie der Hartz-Kommission vorschwebte, die ein zu enges normatives Korsett als einen der Hauptverursacher der Massenarbeitslosigkeit betrachtete. Der Beitrag zeigt auf, dass mit dem bloßen Wunsch allein, irgendwie flexibel und modern zu sein, noch kein praktikables Gesetz zu Stande kommt. Vielmehr erweist sich § 29 SGB II trotz - oder vielleicht gerade wegen - des vordergründigen Regelungsverzichts als schwer handhabbar und ungereimt, so dass es äußerst fraglich sein dürfte, ob der Norm und dem Einstiegsgeld insgesamt viel praktischer Erfolg beschieden sein wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Employment services in Germany: developments, recent changes and possible impacts (2005)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2005): Employment services in Germany. Developments, recent changes and possible impacts. In: J. Keum (Hrsg.) (2005): Employment insurance and public employment services in selected countries, S. 486-521.

    Abstract

    Der Beitrag konzentriert sich auf den Wandel von Arbeitsmarktprogrammen und stellt in diesem Zusammenhang Deutschland als Beispiel für umfassende Arbeitsmarktreformen dar. Der erste Teil widmet sich dem Arbeitsmarkt in Deutschland und diskutiert sowohl aktuelle Probleme als auch Ursachen für jüngste Entwicklungen. Im nächsten Teil werden die Arbeitsmarktreformen seit 2003 vorgestellt. Nach diesem theoretischen Abschnitt wird die Rolle von Arbeitsvermittlern diskutiert und es werden verschiedene Formen der Arbeitsvermittlung kategorisiert. Der Autor gibt einen Überblick über öffentliche und private Arbeitsvermittlungsagenturen in Deutschland. Der Beitrag schließt mit einigen Erkenntnissen aus dem deutschen Beispiel. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Wie die Bundesagentur für Arbeit zum Handlungsfeld "Fallmanagement" kam (2004)

    Bohrke-Petrovic, Siglinde;

    Zitatform

    Bohrke-Petrovic, Siglinde (2004): Wie die Bundesagentur für Arbeit zum Handlungsfeld "Fallmanagement" kam. In: dvb-forum H. 2, S. 26-34.

    Abstract

    "Ausgangspunkt für die Verankerung von Fallmanagement/Case Management in der Beschäftigungsförderung, nicht zuletzt auch aktuell im SGB II (Persönlicher Ansprechpartner), war eine mehrjährige Diskussion, angestoßen und immer wieder vorangetrieben von der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh. Es ging darum, innovative Konzepte für die Integration von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu entwickeln. Bei der Suche nach diesen Ansätzen entdeckte man im europäischen Ausland sowie in den USA bereits Verfahren und Strategien, die in das Hartz-Gutachten Eingang gefunden haben. Gerade die Jobcenter-plus in Großbritannien, eine Zusammenführung von Arbeits- und Sozialamt, sollten modellhaft als Orientierungsrahmen dienen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB III-Leistungen an Arbeitgeber nach den Hartz-Reformen (2004)

    Hoehl, Stefan; Grimmke, Ulf;

    Zitatform

    Hoehl, Stefan & Ulf Grimmke (2004): SGB III-Leistungen an Arbeitgeber nach den Hartz-Reformen. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 13, H. 7, S. 345-350.

    Abstract

    "Ziel der zahlreichen Leistungen der Arbeitsförderung ist es, einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern (§ 1 I 1 SGB III). Hierzu werden Leistungen an Arbeitnehmer, Träger und an Arbeitgeber eingesetzt. Zur aktiven Arbeitsförderung gehören dabei alle Leistungen außer Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§ 3 IV SGB III). Mit dem Ersten bis Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkte sind zahlreiche, zum Teil bedeutende Änderungen im SGB III verbunden. Dies betrifft neben der aktiven Arbeitsförderung das Leistungsrecht der passiven Entgeltersatzleistungen und das Organisationsrecht der Bundesagentur für Arbeit, wie die ehemalige Bundesanstalt für Arbeit seit 1. 1. 2004 heißt. Die vorliegende Darstellung beschränkt sich auf Änderungen bei Leistungen an Arbeitgeber. Die Gliederung folgt dabei den verschiedenen Phasen des Beschäftigungsverhältnisses: von einer geplanten Einstellung eines Arbeitnehmers (I.) über das bestehende Beschäftigungsverhältnis (II.) bis hin zu einer notwendigen Beendigung (III.). In einer Schlussbetrachtung (IV.) wird der Wechsel der Arbeitsmarktpolitik hin zur Wirkungsorientierung der eingesetzten Mittel auch bei Leistungen an Arbeitgeber dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kompendium Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II (2004)

    Abstract

    "Das Kompendium gibt einen Überblick über das 'Fördern im Rahmen des SGB II'. Es bietet eine erste knappe und übersichtliche Darstellung der Instrumente, mit denen die Integration in Arbeit beziehungsweise die Überwindung der Hilfebedürftigkeit unterstützt werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit ist machbar: die Magdeburger Alternative. Eine sanfte Therapie für Deutschland (2005; 2006)

    Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie & Joachim Weimann (2005; 2006): Arbeit ist machbar. Die Magdeburger Alternative. Eine sanfte Therapie für Deutschland. Dössel: Stekovics, 142 S.; 144 S.

    Abstract

    Die Autoren schildern die unaufhaltsame Ausbreitung der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 und die bislang vergeblichen Versuche, diese einzudämmen; zu diesen zählen u.a. die Arbeitszeitverkürzungen, die aktive Arbeitsmarktpolitik, das Bündnis für Arbeit, das Hartz-Konzept, die Personal Service Agenturen, Minijobs und die Agenda 2010. Sie ziehen Lehren daraus und entwickeln eine neue Beschäftigungsformel, mit der Deutschland zurück in die Vollbeschäftigung gebracht werden kann. Dies kann gelingen, ohne den seit Jahrzehnten bewährten sozialen Frieden aufzukündigen. Zunächst muss die Situation der immer größer werdenden Gruppe der Geringqualifizierten in Qualifizierte verbessert werden, da dieser Teil des Arbeitsmarktes der einzige Ansatzpunkt für eine Politikwende ist, der einen 'turnover' des gesamten Marktes herbeiführen kann. Hier geht es darum, Strukturen zu verändern. Nur wenn gleichzeitig die Anreizprobleme der Arbeitsanbieter gelöst werden und dafür Sorge getragen wird, dass der Preis für Arbeit für die Nachfrager deutlich sinkt, wird der Arbeitsmarkt wieder auf die Beine kommen. Der vorgestellte Lösungsansatz der beiden Autoren unterscheidet sich von allen Vorschlägen, die auf einen Kahlschlag des Sozialstaates setzen: Das deutsche System der sozialen Grundsicherung muss auf ein System der Hilfe zur Arbeit umgestellt werden. Neue Arbeitsplätze werden dann von den Unternehmen bereitgestellt werden, wenn die Bruttolöhne fallen. (IAB)

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