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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Lohn"
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    Der Sprung beim Mindestlohn: Chance und Risiko zugleich: Kommentar (11.03.2022)

    Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

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    Kommentar von Johannes Seebauer

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    Mindestlöhne in der EU: Zwischen 332 Euro und 2 257 Euro brutto im Monat (24.02.2022)

    Statistisches Bundesamt

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    Mindestlohn in Deutschland bei 48 % des durchschnittlichen Bruttomedianverdienstes; Anhebung der Lohnuntergrenze in 19 von 21 EU-Staaten mit Mindestlohn

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    7,8 Millionen Niedriglohnjobs im April 2021 (21.12.2021)

    Statistisches Bundesamt

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    Von einem Mindestlohn von 12 Euro würden knapp 7,2 Millionen Beschäftigte profitieren Beschäftigte, die ausschließlich Kurzarbeitergeld erhielten, sind in diesen Angaben nicht enthalten

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    Mindestlohn verringert Spannweite der Tarifverdienste in einzelnen Branchen (18.08.2017)

    Statistisches Bundesamt

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    Der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten Verdienstgruppen in Tarifverträgen ist zwischen Dezember 2014 – also kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – und Juni 2017 gesamtwirtschaftlich um 0,2 % gesunken.

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    Ländervergleich: Positive Effekte des Mindestlohns (01.12.2016)

    Deutscher Gewerkschaftsbund

    Beschreibung

    Eine Analyse des DGB zeigt, dass die Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung in vielen Branchen seit Einführung des Mindestlohns deutlich positiv ist. Hier finden Sie Übersichten nach Branchen und Bundesländern. (12/2016)

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    Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland bei 21 % (16.03.2016)

    Statistisches Bundesamt

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    Im Jahr 2015 fiel der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern um 1 Prozentpunkt geringer aus als in den Vorjahren. Frauen verdienten mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,20 Euro 21 % weniger als Männer (20,59 Euro). Nach wie vor bestehen dabei deutliche Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern. Auswirkung des Mindestlohns vor allem im Osten spürbar.

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