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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Experimentierklausel"
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    Die Evaluation der Experimentierklausel (§ 6c SGB II) (14.02.2008)

    Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik

    Beschreibung

    Informationen zu den Untersuchungsfeldern, beteiligten Forschungsinstitutionen und Evaluationsergebnissen der § 6c-Forschung. (Stand 14.02.2008)

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    Sonstige Forschungsvorhaben zur Bewertung des SGB II (Stand 21.09.06) (04.10.2006)

    Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik

    Beschreibung

    Das ISG erstellt im Rahmen seiner laufenden Koordinations- und Beratungsleistungen zur Experimentierklausel nach § 6c SGB II eine Dokumentation der in Deutschland in diesem Forschungsbereich laufenden Untersuchungen.

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    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche (01.09.2006)

    Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung
    Werding, Martin, ifo

    Beschreibung

    Durch 44b SGB II wird bestimmt, dass die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) errichten. Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Aufgaben der Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen den Arbeitsgemeinschaften die Ziel der Evaluationsforschung nach §6c SGB II ist es die unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung der Betreuung der Arbeitslosengeld II Bezieher (ALG II-Bezieher) durch die Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommune (ARGEn), die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) sowie der Form der getrennten Trägerschaft von Arbeitsagenturen und Kommunen hinsichtlich der Integration in die Erwerbstätigkeit, der Verbesserung bzw. dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Sozialen Stabilisierung der ALG II-Bezieher bzw. der Bedarfsgemeinschaften zu evaluieren. Das zentrale Ziel dieses Forschungsprojektes ist es die Frage zu beantworten, welche Form der Aufgabenwahrnehmung die genannten Ziele effizienter umzusetzen vermag und warum.>> Feld 4 "Makroanalyse und regionale Vergleiche" wird vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung in Kooperation mit dem IAW bearbeitet. Die forschungsleitende Frage für Feld 4 ist, welche gesamtwirtschaftlichen Wirkungen gehen von den Strategien der Leistungserbringung und Aktivierung von den unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung aus. Regionale Einflüsse und Verflechtungen sollen dabei explizit berücksichtigt werden. Ziel einer makro-ökonomischen Analyse ist es neben den direkten Effekten - nur die werden in mikroökonometrischen Analysen (Feld 3) berücksichtigt - für die betroffenen ALG II-Bezieher, auch indirekte Effekte auf Nichtbetroffene bzw. die Gesamtwirtschaft einzubeziehen. Insbesondere bei Reformen, bei denen eine große Zahl von Personen betroffen ist, ist mit sogenannten Spillover-Effekten (Verdräng

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    Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 3: Wirkungs- und Effizienzanalyse (01.08.2006)

    Institut für Arbeit und Technik
    Knuth, Matthias, PH Dr.

    Beschreibung

    Diese Evaluation zielt darauf, die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger vergleichend zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Grundsätzlich sind die Träger die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kreisfreien Städte und Kreise. Im Regelfall finden sich beide Träger in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zusammen, um sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erbringen. Die Experimentierklausel nach § 6a SGB II bestimmt, dass an Stelle der Agenturen für Arbeit auch kommunale Träger zugelassen werden können. Beginnend mit dem 1. Januar 2005 ist die Zulassung für 69 kommunale Träger für einen Zeitraum von 6 Jahren - also bis zum 31.Dezember 2010 - erteilt worden. Die Erprobung ist insbesondere auf alternative Modelle der Eingliederung von Arbeitssuchenden im Wettbewerb zu den Eingliederungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit ausgerichtet. Die Wahrnehmung der Aufgaben durch die zugelassenen kommunalen Träger (die in der Regel als Optierende Kommunen bezeichnet werden) im Vergleich zur Aufgabenwahrnehmung durch die Agenturen für Arbeit zu untersuchen: ARGEn oder Optierende Kommunen - wer kann es besser, und warum ist das so? Diese Evaluation ist in vier Untersuchungsfelder aufgeteilt: (1) Deskriptive Analyse und Matching, (2) Implementations- und Governanceanalyse , (3) Wirkungs- und Effizienzanalyse, (4) Makroanalyse und regionale Vergleiche.>> Gegenstand des Untersuchungsfeldes 3 "Wirkungs- und Effizienzanalyse" ist eine Analyse, wie sich die Wirkungen des Aktivierungsprozesses für Individuen und Bedarfsgemeinschaften zwischen beiden Modellen der Aufgabenwahrnehmung unterscheiden, und welche Effekte durch unterschiedliche Organisationstypen - auch innerhalb der Modelle - bzw. durch den Einfluss des institutionellen Rahmens bedingt sind. Ziel des SGB II und Hauptkriterium für den Erfolg ist eine Verringerung oder Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Integration in Erwerbstätigkeit. Jedo

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    Gesetzliche Forschungsvorhaben zur Bewertung des SGB II nach den §§ 55 und 6c SGB II (Stand 15.03.06) (30.05.2006)

    Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik

    Beschreibung

    Das ISG erstellt im Rahmen seiner laufenden Koordinations- und Beratungsleistungen zur Experimentierklausel nach § 6c SGB II eine Dokumentation der in Deutschland in diesem Forschungsbereich laufenden Untersuchungen.

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    Sonstige Forschungsvorhaben zur Bewertung des SGB II (Stand 15.03.06) (30.05.2006)

    Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik

    Beschreibung

    Das ISG erstellt im Rahmen seiner laufenden Koordinations- und Beratungsleistungen zur Experimentierklausel nach § 6c SGB II eine Dokumentation der in Deutschland in diesem Forschungsbereich laufenden Untersuchungen.

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    Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II: Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" - Untersuchungsfeld 1: Deskriptive Analyse und Matching (01.10.2005)

    Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
    Wilke, Ralf, Dr.

    Beschreibung

    Durch 44b SGB II wird bestimmt, dass die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) errichten. Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Aufgaben der Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen den Arbeitsgemeinschaften die Wahrnehmung der ihnen nach dem SGB II obliegenden Aufgaben übertragen. Die ARGE ist ermächtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Sie kann entweder als GmbH, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gegründet werden. Für die Ausgestaltung der Organisation der ARGEn sind dabei jedoch nur wenige Aspekte gesetzlich vorgeschrieben (u.a. Schaffung einer einheitlichen Anlaufstelle, Benennung einer persönlichen Ansprechperson für alle Hilfebedürftigen). Bewusst überlässt das Gesetz sowohl organisatorische Fragen als auch inhaltliche Schwerpunktsetzungen weitgehend den Akteuren vor Ort, um die Besonderheiten der beteiligten Träger, der regionalen Wirtschaftsstruktur und des regionalen Arbeitsmarktes bei der konkreten Ausgestaltung berücksichtigen zu können. Die Experimentierklausel nach 6a SGB II ermöglicht es zudem 69 kommunalen Trägern, darunter 63 Landkreisen, im Wettbewerb mit den ARGEn alternative Wege der Eingliederung zu erproben, bei denen kommunale Träger als Träger der Leistungen nach SGB II anstelle der Agenturen für Arbeit zugelassen werden (so genannte Optierende Kommunen).>> Die Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Der in vier Untersuchungsfeldern ausgeschriebene Pr

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    Organisationsreform der Agenturen für Arbeit und neue Maßnahmen für Arbeitssuchende: Soziale Ungleichheit und Partizipationschancen Betroffener (01.09.2005)

    Universität Siegen, Fachbereich Soziologie
    Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang, Prof. Dr.

    Beschreibung

    Die seit etwa zwei Jahren in Angriff genommenen Reformen der Arbeitsmarktpolitik betreffen einmal die organisatorischen Voraussetzungen (Umstrukturierung der BA, Zusammenlegung der früheren Alhi und der Sozialhilfe auch in der Betreuung des Betroffenenkreises durch ARGEn bzw. 'optierende Kommunen/ Kreise'), die für einen stärker vermittlungsorientierten Umgang mit Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wurden (neben weiterbestehenden älteren) zahlreiche neue bzw. modifizierte Instrumente 'aktiver' Arbeitsmarktpolitik wie Eingliederungsvereinbarungen, Bildungsgutscheine, Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler, PSA, 'Ich-AG', Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten ('1-Euro-Jobs'), usw. geschaffen und gleichzeitig die Dauer und die Höhe von Lohnersatzleistungen eingeschränkt, um so zusätzliche Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Die Reformen werden umfassend mit Blick auf Effektivität und Effizienz evaluiert. Es fehlen jedoch Untersuchungen, die mögliche ungleichheitsverstärkende oder -reduzierende Effekte der Reformen sowie mit ihnen einhergehende Veränderungen sozialer Rechte genauer in den Blick nehmen. Das vorliegende Projekt untersucht die Reformprozesse aus ungleichheits- und rechtssoziologischer Sicht. Es soll damit auch einen Beitrag zur Beurteilung und Bewertung des gegenwärtigen Umbaus von Sozialpolitik und des Staatsverständnisses (als 'aktivierender', 'gewährleistender' Staat, aber auch 'workfare state' usw.) leisten. Methoden: Das Projekt bezieht sich theoretisch (a) auf verschiedene Ansätze zur Reform des öffentlichen Sektors ("Public Management Reform"), (b) auf Theorien professionellen Handelns und der "Client-Staff"-Interaktion, und (c) Theorien des sozialstaatlichen Wandels. Methodisch arbeitet es vor allem mit qualitativen Verfahren: Zur Datenerhebung werden vor allem Leitfadeninterviews mit narrativen Anteilen eingesetzt; ausgewertet werden die Daten mit sequenzanalytischen Verfahren. Darübe

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