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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Freie Förderung"
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    Aktualisierte Bund-Länder-Erklärung zum Vermittlungsbudget, zur freien Förderung und zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (03.08.2010)

    Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband

    Beschreibung

    Das BMAS hat eine aktualisierte Fassung der sog. „Gemeinsamen Erklärung“ von Bund und Ländern zu neueren arbeitsmarktpolitisch Instrumenten, hier dem Vermittlungsbudget, den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Freien Förderung, veröffentlicht.

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    Instrumentenreform SGB II. Hinweise zur praktischen Umsetzung. (17.06.2009)

    Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

    Beschreibung

    Der Bundesgesetzgeber hat mit Veröffentlichung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (BGBl. I, 2008, S. 2917) am 29.12.2008, die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor die Aufgabe gestellt, die neu geregelten arbeitsmarktpolitischen Instrumente bereits ab dem 01.01.2009 in der Arbeit anzuwenden. Auf Initiative des Bundes wurde vor allem zur Umsetzung des § 16f SGB II eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe eingerichtet, die erstmals am 19.03.2009 tagte. Ziel des BMAS war die Erarbeitung einer gemeinsamen bzw. weitestgehend identischen Rechtsauffassung von Bund und Ländern zu den Möglichkeiten und Grenzen der neuen Regelungen. Das MAGS ist in der Arbeitsgruppe vertreten und hat maßgeblich an der „Gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern zu den Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II i.V.m. §§ 45, 46 SGB III und nach § 16 f SGB II“ vom 17.06.2009 mitgewirkt.

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