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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Berufsleben und Arbeitswelt behinderter Menschen"
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    Arbeit-von-Morgen-Gesetz (01.05.2020)

    Bundesrat

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    Der Bundesrat hat 15. Mai 2020 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung ("Arbeit-von-Morgen-Gesetz") grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten und verstetigt das Instrument der Assistierten Ausbildung. (05/2020)

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    Focussiert auf das Wichtigste (01.02.2019)

    Bundesagentur für Arbeit

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    Im Heft durchstarten - Berufliche Reha 2019 der Bundesagentur für Arbeit wird ein Fachlagerist und Autist vorgestellt, der mit Hilfe einer Datenbrille konzentriert arbeiten kann (S.16/17). (02/2019)

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    Assistierte Ausbildung - Stellungnahme des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit (01.08.2017)

    Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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    Der Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Fachkonzeptes und der Rahmenbedingungen des § 130 SGB III. (08/2017)

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    Arbeit und Behinderung - Übergänge aus der Werkstatt für behinderte in den Arbeitsmarkt möglich machen (01.01.2017)

    Arbeiterwohlfahrt

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    Ziel der Broschüre der Arbeiterwohlfahrt ist es, verschiedene Wege aufzuzeigen, wie für Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, der Übergang in einen Betrieb des Arbeitsmarktes organisiert werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zur Verfügung stehen. (01/2017)

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    Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung (15.02.2016)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    In Deutschland bilden derzeit 12 Prozent aller Ausbildungsbetriebe junge Menschen mit einer Behinderung aus. Betrachtet man die vergangenen fünf Jahre, hat sogar knapp ein Viertel der ausbildungsaktiven Unternehmen Auszubildende mit Einschränkungen beschäftigt, wobei größere Unternehmen sich häufiger engagieren als kleinere Betriebe. iwd - Nr. 49 vom 3. Dezember 2015

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    Ausbildung: Erfolgreiche Inklusion (23.04.2015)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    Betriebe, die Lehrlinge mit einer Behinderung ausbilden, machen überwiegend positive Erfahrungen. Dennoch finden längst nicht alle Jugendlichen mit Handicap einen regulären Ausbildungsplatz. (iwd - Nr. 32 vom 7. August 2014)

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    Arbeitsmarkt: Chancen trotz Handicap (15.04.2015)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    Seit August 2014 zählen Menschen, die in Werkstätten für Behinderte arbeiten, zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die statistische Korrektur ändert aber noch nichts am Arbeitsalltag der Behinderten. In Zukunft sollen neue Fördermaßnahmen dazu beitragen, dass mehr Mitarbeiter der Werkstätten eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. (iwd - Nr. 43 vom 23. Oktober 2014)

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    Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (28.11.2014)

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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    Grundlagenpapier zu den Überlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" der ASMK. (2012)

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    Arbeitsmarkt - Eine Chance für Behinderte (10.01.2013)

    Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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    iwd Nr. vom 10.01.2013: Wenn in den kommenden Jahren die Babyboomer in Rente gehen, wird der Bedarf an Arbeitskräften steigen. Um alle Potenziale auszuschöpfen, sollten Unternehmen auch auf Arbeitskräfte mit Handicap setzen.

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    Gemeinsame Empfehlung "Unterstützte Beschäftigung" (10.02.2011)

    Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

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    Unterstützte Beschäftigung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des gleichen Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderung nach Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN-Konvention. Um ein einheitlich hohes Niveau der Leistungserbringung bei gleichzeitiger Vergleichbarkeit der Leistungsangebote im Rahmen Unterstützter Beschäftigung zu erreichen, konkretisieren die Vereinbarungspartner die in § 38a Abs. 5 SGB IX genannten Qualitätsanforderungen und entwickeln sie weiter.

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    European Union of Supported Employment (18.10.2010)

    European Union of Supported Employment

    Beschreibung

    The European Union of Supported Employment (EUSE) is the European umbrella organisation for supported employment. EUSE was established in 1993 to facilitate the development of Supported Employment throughout Europe.

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    Unterstützte Beschäftigung - Was ist das? (18.01.2010)

    Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung

    Beschreibung

    Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung

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    Betriebliche Einstellungsgründe bzw. -hemmnisse für behinderte Menschen und Akzeptanz der Instrumentarien zu deren Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Lande Bremen (01.01.2009)

    Institut Arbeit und Wirtschaft an der Universität Bremen
    Hammer, Gerlinde
    Quelle: Projektbeschreibung beim IAW

    Beschreibung

    Behinderte Menschen haben ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe sowie auf Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dennoch haben schwerbehinderte Menschen oft besondere Hürden zu überwinden haben, um einen Arbeitsplatz zu finden. Die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben ist ein allgemein anerkanntes und daher grundlegendes Ziel der Sozialgesetzgebung (SGB IX). Private und öffentliche Arbeitgeber/innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Mitarbeiter/innen zu beschäftigen. Bei Nichterfüllung muss die "Ausgleichsabgabe" entrichtet werden. Die mit der Realisierung beauftragten Institutionen und Einrichtungen stellen ein umfangreiches Angebot an Beratung und materieller Unterstützung für Arbeitgeber bereit, um schwerbehinderten Personen den (Wieder-)Einstieg ins Arbeitsleben und den Verbleib dort zu ermöglichen.>> Es gibt eine Reihe privater Arbeitgeber/innen in unterschiedlichen Branchen, die die staatliche Beschäftigungspflicht erfüllen und das Förderangebot im Wissen darum nutzen, dass schwerbehinderte Menschen - am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt - verlässliche und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Es gibt jedoch nach wie vor Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Die Folge ist, dass die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach wie vor unbefriedigend ist.>> Deshalb hat das Versorgungsamt / Integrationsamt Bremen das Institut Arbeit und Wirtschaft (IAW) der Universität Bremen beauftragt, in einer wissenschaftlichen Studie für das Land Bremen Eckpunkte für Beschäftigungschancen bzw. -hemmnisse in den Unternehmen zu ermitteln, um aufgrund dieser Expertise Beratung, Unterstützung und Öffentlichkeitsarbeit besser mit den betrieblichen Anforderungen und Sichtweisen abstimmen zu können. Als Ergebnis werden praxisorientierte Handlungsempfehlungen erwartet, die dazu beitragen sollen, die Angebote zu optimier

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    Inklusion von Menschen mit Behinderung - BDA kompakt (27.07.2006)

    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

    Beschreibung

    Die Arbeitgeber setzen sich aktiv für die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein. Sie engagieren sich bei der Ausbildung, der beruflichen Integration und beim nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung. Überregulierung und Bürokratisierung des Schwerbehindertenrechts erschweren Arbeitgebern jedoch laut BDA die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

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    SENSI_TEC. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Integration von Menschen mit Behinderungen durch Sensibilisierung und Nutzung der Informationstechnologie

    European Centre for Social Welfare Policy and Research
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    Forschungsstudie: Hörprobleme am Arbeitsplatz

    Center for Disability and Integration, Universität Sankt Gallen
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    Werkzeugkasten Eingliederungsmanagement * Gestaltung, Umsetzung und Transfer von Instrumenten zum Eingliederungsmanagement

    Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft
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