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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen"
  • Externer Link

    Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland bei 21 % (16.03.2016)

    Statistisches Bundesamt

    Beschreibung

    Im Jahr 2015 fiel der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern um 1 Prozentpunkt geringer aus als in den Vorjahren. Frauen verdienten mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,20 Euro 21 % weniger als Männer (20,59 Euro). Nach wie vor bestehen dabei deutliche Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern. Auswirkung des Mindestlohns vor allem im Osten spürbar.

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