SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.
Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.
Zurück zur Übersicht- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
- Positionen und Gesetzentwicklung
- Träger der Grundsicherung - Jobcenter
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Aktivierung und Betreuung
- Arbeitsmarktpolitische Instrumente
- Pflichten, Anreize und Sanktionen
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Auswirkungen auf Personengruppen in der Grundsicherung
- Struktur der Leistungsempfänger
- Arbeitslose
- Familie, Kinder und Bedarfsgemeinschaften
- Jugendliche, junge Erwachsene
- Ältere Arbeitnehmer
- Alleinerziehende
- Frauen
- Migrant:innen, Geflüchtete
- Erwerbstätige Leistungsbezieher ("Aufstocker")
- Selbstständige
- Leistungsgeminderte Arbeitslose, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- EU-Ausländer
- Geographischer Bezug
- Evaluationen
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Stellungnahme der BAGFW zu § 16i SGB I (Förderinstrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt) (11.10.2023)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)Beschreibung
Der § 16i SGB II hat sich als wertvolles und praxistaugliches Förderinstrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt für bislang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene Menschen bewährt.
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Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose - Fragen und Antworten zum Thema (01.01.2023)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Beschreibung
Das BMAS informiert über Ziel und Ausgestaltung des SGB II §§ 16i und 16e
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Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) (30.09.2021)
Bundesagentur für Arbeit, StatistikBeschreibung
Die neuen Tabellen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) enthalten vertiefte statistische Informationen zu dem Instrument: Zum Beispiel, welchem Bedarfsgemeinschaftstypen eine teilnehmende Person angehört, mit welchen Beendigungsgründen die Förderung beendet wurde und wo die Teilnehmenden nach Beendigung der Förderung verblieben sind. Die Ergebnisse sind für Deutschland, Ländern, Regionaldirektionen, SGB II-Vergleichstypen und Jobcenter ausgewiesen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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Teilhabe am Arbeitsmarkt verwirklichen. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II (17.06.2020)
Deutscher Verein für öffentliche und private FürsorgeBeschreibung
Mit dieser Empfehlung zeigt der Deutsche Verein Gelingensfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" auf. Ausgehend von Praxiserfahrungen gibt der Deutsche Verein darüber hinaus auch Hinweise für eine Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens der Förderung nach § 16i SGB II.
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Vorgang Gesetzgebung Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG (01.01.2019)
Deutscher BundestagQuelle: DIPBeschreibung
Dokumente und Materialien im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) im Deutschen Bundestag
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