SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.
Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.
Zurück zur Übersicht- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
- Positionen und Gesetzentwicklung
- Träger der Grundsicherung - Jobcenter
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Aktivierung und Betreuung
- Arbeitsmarktpolitische Instrumente
- Pflichten, Anreize und Sanktionen
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Auswirkungen auf Personengruppen in der Grundsicherung
- Struktur der Leistungsempfänger
- Arbeitslose
- Familie, Kinder und Bedarfsgemeinschaften
- Jugendliche, junge Erwachsene
- Ältere Arbeitnehmer
- Alleinerziehende
- Frauen
- Migrant:innen, Geflüchtete
- Erwerbstätige Leistungsbezieher ("Aufstocker")
- Selbstständige
- Leistungsgeminderte Arbeitslose, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- EU-Ausländer
- Geographischer Bezug
- Evaluationen
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Externer Link
Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) - Bedarfe, Leistungen, Einkommen (09.08.2013)
Bundesagentur für Arbeit, StatistikBeschreibung
Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Externer Link
Soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit – insgesamt unzureichend (02.11.2010)
Arbeitnehmerkammer BremenBeschreibung
Das zweistufige System sozialer Sicherung bei Arbeitslosigkeit mit der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (Alg) auf der einen und der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II (Alg II) auf der anderen Seite ist insgesamt unzureichend. Insbesondere in Krisenzeiten mit einer steigenden Zahl zuvor langjährig und außerhalb des Niedriglohnsektors versicherungspflichtig beschäftigter Erwerbsloser kann das zweistufige System vor allem der von längerer Arbeitslosigkeit bedrohten oder bereits betroffenen abhängig beschäftigten Mittelschicht keine Sicherungsperspektive außerhalb der Fürsorge bieten.
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