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Dossier

Sanktionen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
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im Aspekt "Sanktionen im SGB II"
  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II: verfassungsrechtliche Legitimität, ökonomische Wirkungsforschung und Handlungsoptionen (2014)

    Ehrentraut, Oliver; Plume, Anna-Marleen; Schmutz, Sabrina; Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Anna-Marleen Plume, Sabrina Schmutz & Reinhard Schüssler (2014): Sanktionen im SGB II. Verfassungsrechtliche Legitimität, ökonomische Wirkungsforschung und Handlungsoptionen. (WISO Diskurs), Bonn, 48 S.

    Abstract

    Die Studie zielt darauf, einen Überblick über Fakten und Forschungsergebnisse zu Sanktionen im SGB II zu ermöglichen. Sie will aber auch dazu anregen, über die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und des Grundsicherungssystems erneut nachzudenken. Die Autoren stellen die gesetzlichen Regelungen dar, fassen bisherige Untersuchungsergebnisse zusammen und zeigen unterschiedliche Positionen und Handlungsoptionen auf. Sie geben einen Überblick über den Umfang und die Entwicklung der Sanktionen im Bereich der Grundsicherung, über unterschiedliche Positionen und Standpunkte, über die Argumente in der Debatte über die sozial- und verfassungsrechtliche Legitimität sowie über die Wirkungen von Sanktionen beziehungsweise die Schwierigkeiten bei der Interpretation der Ergebnisse. Die Analyse lässt nicht nur 'einen lückenhaften Forschungsstand zu bestimmten Fragen erkennen', sondern eine 'nicht selten zudem eine ausschließlich auf quantitative Wirkungen verengte Forschungsperspektive'. Nicht intendierte Effekte wie z. B. gesundheitliche Folgen, verschärfte Verschuldungssituationen oder ein vollständiger Rückzug aus der Erwerbsbeteiligung werden selten angesprochen. Die Analyse schließt mit weiterführenden Überlegungen und der Formulierung von alternativen Handlungsoptionen (Stichwort: positive Anreize statt Sanktionen und Trennung von Arbeitsvermittlung und Leistungsbezug). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen: ein Literaturüberblick zu Ausgestaltung und Wirkung (2014)

    Hofmann, Barbara; Krug, Gerhard ; Stephan, Gesine ; Osiander, Christopher ; Kupka, Peter; Wolff, Joachim; Stops, Michael ; Kruppe, Thomas ;

    Zitatform

    Hofmann, Barbara, Gerhard Krug, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Christopher Osiander, Gesine Stephan, Michael Stops & Joachim Wolff (2014): Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen. Ein Literaturüberblick zu Ausgestaltung und Wirkung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 63, H. 11, S. 276-285., 2014-08-14. DOI:10.3790/sfo.63.11.276

    Abstract

    "Der Beitrag thematisiert die Frage, wie Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen in Deutschland funktionieren und wie wirksam sie sind. Dazu betrachten wir Ergebnisse verschiedener empirischer Studien, die sich mit dem konkreten Vermittlungsprozess befassen. So zeigt sich beispielsweise, dass Modellprojekte mit einem besseren Betreuungsschlüssel zu mehr Vermittlungen führen. Auch Sperrzeiten und Sanktionen bewirken einen schnelleren Übergang von Leistungsbeziehern in Beschäftigung, wobei nachteilige Effekte auf die Qualität der Arbeitsverhältnisse nicht ausgeschlossen sind. Zukünftige Forschungsbedarfe sind die Wirkungen von Beratungssequenzen und mögliche 'Spillover-Effekte', d. h. die Auswirkung der intensiveren Beratung bestimmter Personen auf andere Gruppen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Schwierige Übergänge: Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung und ihre jungen Klienten und Klientinnen im SGB II (2014)

    Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang;

    Zitatform

    Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang (2014): Schwierige Übergänge: Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung und ihre jungen Klienten und Klientinnen im SGB II. In: U. Karl (Hrsg.) (2014): Rationalitäten des Übergangs in Erwerbsarbeit, S. 61-80.

    Abstract

    Mit Hilfe der dokumentarischen Methode untersucht der Autor die Perspektiven der Fachkräfte in deutschen Job-Centern, die mit jungen Menschen unter 25 Jahren arbeiten. Er geht der Frage nach, wie sich in ihrem Handlungswissen die im Gesetz begründete Orientierung an 'schnellen Übergängen' tatsächlich zeigt und woran sie sich in ihrem Handeln orientieren. Er rekonstruiert, wie die persönlichen Ansprechpartner/-innen Probleme wahrnehmen, welcher Pädagogiken sie sich in ihrem Handeln bedienen und welche Rolle dabei Sanktionen spielen. Es zeigt sich, dass die Rationalität der Praxis hauptsächlich auf Pädagogik abstellt, mit dem Ziel, die Klienten überhaupt erst einmal ausbildungs- bzw. beschäftigungsfähig zu machen. Dabei ordnet der Autor die Herangehensweise der Fachkräfte vier unterschiedlichen Typen zu: 1. Bearbeitung tiefer liegender Probleme; 2. schrittweise Befähigung durch Maßnahmen; 3. stringente Führung und 4. Kampf gegen unwillige Klienten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das ungleiche Verhältnis von Fördern und Fordern bei Hartz IV (Teil 1): Die umfassenden Pflichten der Leistungsberechtigten im SGB II (2014)

    Ockenga, Edzard;

    Zitatform

    Ockenga, Edzard (2014): Das ungleiche Verhältnis von Fördern und Fordern bei Hartz IV (Teil 1): Die umfassenden Pflichten der Leistungsberechtigten im SGB II. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 12, S. 442-447.

    Abstract

    "Mit der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt ein Leistungsberechtigter in ein durchstrukturiertes - auch als Grundsicherungsverhältnis bezeichnetes - Sozialrechtsverhältnis ein. Dabei gelten die Grundsätze des 'Forderns' (§ 2 SGB II) und 'Förderns' (§ 14 SGB II). Allerdings hat der Gesetzgeber - wie im folgenden ersten Teil dieses Beitrags detailliert gezeigt wird - nur die Elemente des 'Forderns' umfassend, zwingend und verbindlich geregelt. Dagegen sind die fördernden Elemente, die im Teil 2 zu diesem Thema (demnächst in der Sozialen Sicherheit) betrachtet werden, unbestimmt und schwach ausgestaltet und es gibt von ihnen auch wesentlich weniger." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II und ihre Wirkungen: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags von Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2014 (2014)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2014): Sanktionen im SGB II und ihre Wirkungen. Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags von Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2014. (IAB-Stellungnahme 02/2014), Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme äußert sich das IAB zu einem Antrag der Fraktion der Piraten des Landtags von Nordrhein-Westfalen zur Aussetzung der Sanktionen im ALG-II-Bezug (Drucksache 16/4162). Die Stellungnahme des IAB beschreibt potentielle Wirkungen von Sanktionen im ALG-II-Bezug und stellt die zentralen Ergebnisse der Wirkungsforschung hierzu dar. Das Sozialgesetzbuch II sieht verschiedene Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor. Es geht insbesondere darum, dass sie sich eigenständig um die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung bemühen, bei Schritten mitwirken, die ihre Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung erleichtern, und Termine mit dem Jobcenter wahrnehmen. Wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne einen wichtigen Grund diesen Pflichten nicht nachkommen, werden ihre Leistungen (im Regelfall für drei Monate) gemindert. Die Befunde einiger quantitativer Studien weisen darauf hin, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II aufgrund einer Leistungsminderung verstärkt in Beschäftigung übergehen. Eine Befragung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Nordrhein-Westfalen liefert ferner Anhaltspunkte dafür, dass ein Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den im Sozialgesetzbuch II festgelegten gesetzlichen Pflichten ohne die Sanktionsmöglichkeit nicht nachkommen würde. Verschiedene Befragungsstudien verdeutlichen allerdings, dass sehr hohe Leistungsminderungen in Höhe von 60 Prozent des Regelsatzes, Wegfall des Regelsatzes bis hin zur 'Totalsanktion' besondere Einschränkungen der Lebensbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit sich bringen können. Darunter fallen unter anderem verschärfte seelische Probleme, eingeschränkte Ernährung, Sperren der Energieversorgung und in Einzelfällen Obdachlosigkeit. Die Erkenntnisse sprechen nicht für ein generelles Aussetzen der Sanktionen im ALG-II-Bezug. Bei einer Reform der Sanktionsregeln sollte es vielmehr darum gehen, sehr starke Einschränkungen der Lebensbedingungen durch Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig eine Anreizwirkung der Sanktionen im Blick zu behalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Die Sanktionierung junger Arbeitsloser im SGB II (2014)

    Zahradnik, Franz ;

    Zitatform

    Zahradnik, Franz (2014): Die Sanktionierung junger Arbeitsloser im SGB II. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 45, H. 4, S. 44-54., 2014-11-11.

    Abstract

    "Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahre 2005 markierte den vorläufigen Abschluss umfassender Arbeitsmarktreformen. Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurde hierbei eine Sonderstellung zugedacht: Sie sollen unverzüglich gefördert werden, im Gegenzug gelten für sie schärfere Sanktionsregeln. Junge Arbeitslose werden zudem häufiger sanktioniert als ältere Leistungsberechtigte und dabei Männer häufiger als Frauen. Kritische Stimmen aus Wissenschaft und Praxis weisen immer wieder auf die möglichen Fehlsteuerungen hin, die mit der Ungleichbehandlung junger Hilfebedürftiger durch die bestehenden Regelungen einhergehen. Sanktionen haben für die Betroffenen teils massive Folgen für ihre materielle Versorgungslage sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Überprüfung der Sondersanktionen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/1154) (2014)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2014): Überprüfung der Sondersanktionen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/1154). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen), 12 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Überprüfung der Sondersanktionen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren mit Statistiken zur Anzahl der Sanktionen, auch Totalsanktionen und der Evaluation der Wirkungen der Sanktionierung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB 11 und nach dem SGB III in NRW: im Auftrag des Ministerium tür Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Endbericht (2013)

    Apel, Helmut; Engels, Dietrich;

    Zitatform

    Apel, Helmut & Dietrich Engels (2013): Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB 11 und nach dem SGB III in NRW. Im Auftrag des Ministerium tür Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Endbericht. Köln, V, 88 S.

    Abstract

    "Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit einer Untersuchung zur Erforschung der Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im Leistungsbezug nach SGB II und SGB III in NRW beauftragt. Im Mittelpunkt der Studie standen die Auswirkungen von Leistungskürzungen im Bereich des SGB II auf die Lebenslage der Leistungsbezieher sowie die Frage, inwieweit sie bei den Sanktionierten zur Erhöhung des Eigenbemühens und zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit beitragen. Des Weiteren wurde der Frage nachgegangen, ob von der Verhängung von Sperrzeiten nach § 159 SGB III ähnliche Kooperations- und Motivationssteigerungen bzw. verhaltenslenkende Wirkungen ausgehen. Die Untersuchung basiert auf der Auswertung der statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie einer Repräsentativbefragung von sanktionierten und nicht sanktionierten Leistungsbeziehern aus den beiden Rechtskreisen SGB III und SGB II". (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanctions for young welfare recipients (2013)

    Berg, Gerard J. van den; Wolff, Joachim; Uhlendorff, Arne;

    Zitatform

    Berg, Gerard J. van den, Arne Uhlendorff & Joachim Wolff (2013): Sanctions for young welfare recipients. (IZA discussion paper 7630), Bonn, 32 S.

    Abstract

    "Social welfare systems usually imply specific obligations for benefit recipients. If a recipient does not comply with these obligations, a sanction involving a punitive benefits reduction may be imposed. In this paper we give an overview of the literature on the effects of sanctions in social welfare systems and we present first results on the effects of sanctions for young unemployed welfare recipients based on German administrative data. The German welfare system is particularly strict for young individuals. We distinguish between mild and strong sanctions and we focus on the impact of these sanctions on job finding probabilities. Our results suggest that each type of sanction leads to an increased transition rate to work, and that this effect is higher for strong sanctions. However, strong sanctions for young welfare recipients involve a complete withdrawal of the basic cash transfer payments, and there exists evidence that these severe sanctions might go along with additional, negative effects for sanctioned individuals." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim; Uhlendorff, Arne;
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  • Literaturhinweis

    Acht Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende: Strukturen - Prozesse - Wirkungen (2013)

    Dietz, Martin; Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Dietz, Martin, Peter Kupka & Philipp Ramos Lobato (2013): Acht Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende. Strukturen - Prozesse - Wirkungen. (IAB-Bibliothek 347), Bielefeld: Bertelsmann, 379 S. DOI:10.3278/300829w

    Abstract

    "Acht Jahre nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht fasst die Ergebnisse aus der SGB-II-Forschung des IAB in den Jahren 2009 bis 2012 zusammen und stellt die Befunde in einen größeren Zusammenhang. Der Stand des Wissens zur Struktur und Dynamik im Leistungsbezug wird ebenso dargelegt wie die Erkenntnisse zum Prozess der Aktivierung und der Betreuung. Zudem präsentiert der Band Forschungsbefunde zu den Wirkungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sowie zu den gesamtwirtschaftlichen Effekten der Reformen. Die Autoren zeigen auf, wo die Grundsicherung heute steht und wo - aus Sicht der Forschung und der Praxis - die künftigen Herausforderungen liegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kein Recht auf Faulheit: das Bild von Erwerbslosen in der Debatte um die Hartz-Reformen (2013)

    Kaufmann, Matthias;

    Zitatform

    Kaufmann, Matthias (2013): Kein Recht auf Faulheit. Das Bild von Erwerbslosen in der Debatte um die Hartz-Reformen. (Theorie und Praxis der Diskursforschung), Wiesbaden: Springer VS, 333 S. DOI:10.1007/978-3-658-02085-9

    Abstract

    "Die Hartz-Gesetze sind ein Wendepunkt für die SPD: In kurzer Zeit wurde ein politisches Programm durchgesetzt, das in Kontrast zu den Ansichten vieler Parteigänger stand. Matthias Kaufmann untersucht die öffentlichen Debatten der ersten Legislaturperiode der Regierung Gerhard Schröders von 1998 bis 2002, jener Zeit, die Schröders 'Agenda 2010' und auch der Verabschiedung der 'Hartz-Gesetze' voranging. Er geht der Frage nach, welches Bild von den Arbeitslosen gezeichnet wurde und welche Konsequenzen daraus folgten. In zehn Fallstudien entsteht ein präzises Bild der Strategien, mit denen die Regierungs-SPD die Erwerbslosen zu Sündenböcken machte, die Schleifung sozialer Arrangements als alternativlos darstellte und den Schlüsselbegriff der Solidarität aushöhlte - zu Lasten von Erwerbslosen wie Arbeitnehmern." (Verlagsangaben)

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  • Literaturhinweis

    Getting people into work: what (if anything) can justify mandatory activation of welfare recipients? (2013)

    Molander, Anders; Torsvik, Gaute;

    Zitatform

    Molander, Anders & Gaute Torsvik (2013): Getting people into work. What (if anything) can justify mandatory activation of welfare recipients? (CESifo working paper 4317), München, 35 S.

    Abstract

    "So-called activation policies aiming at bringing jobless people into work have been a central component of welfare reforms across OECD countries during the last decades. Such policies combine restrictive and enabling programs, but their characteristic feature is that also enabling programs are mandatory, and non-compliers are sanctioned. There are four main arguments that can be used to defend mandatory activation of benefit recipients. We label them efficiency, sustainability, paternalism, and justice. Each argument is analyzed in turn and according to a strict scheme. First we clarify which standards it invokes. Thereafter we evaluate each argument according to its own standards Finally we introduce competing normative concerns that have to be taken into account. In the conclusion we discuss possible constellations of arguments that make up the normative space for activation policies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II: Wenn das Licht ausgeht (2013)

    Schreyer, Franziska; Götz, Susanne; Zahradnik, Franz ;

    Zitatform

    Schreyer, Franziska, Franz Zahradnik & Susanne Götz (2013): Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II: Wenn das Licht ausgeht. In: IAB-Forum H. 2, S. 60-67., 2013-12-03. DOI:10.3278/IFO1302W060

    Abstract

    "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Werden dort Sanktionen verhängt, müssen die Sanktionierten bis zu drei Monate unterhalb dieses Minimums leben. Junge Arbeitslose betrifft dies besonders, denn sie werden häufiger und schärfer sanktioniert als ältere. Eine qualitative Studie des IAB bietet Einblicke, was dies für den Lebensalltag junger Sanktionierter bedeuten kann." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Hartz-IV-System: Funktion, Entwicklung und DGB-Positionen (2013)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2013): Sanktionen im Hartz-IV-System. Funktion, Entwicklung und DGB-Positionen. (Arbeitsmarkt aktuell 2013,04), Berlin, 17 S.

    Abstract

    "Sanktionen sind eng mit dem 'Fordern' von Arbeitsuchenden und Hilfeempfänger/innen mit Hartz-IV verknüpft. Wer nach Auffassung des Jobcenters gegen die Mitwirkungspflichten verstößt, wird sanktioniert. Das Fördern ist hingegen nur eine Ermessenssache. Für den DGB ist dieses Ungleichgewicht einer der Hauptkritikpunkte an Hartz-IV-System und er fordert deshalb, die Sanktionen grundlegend zu überarbeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen sowie Widersprüche und Klagen dagegen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/13232) (2013)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013): Sanktionen und Leistungskürzungen bei Grundsicherungen sowie Widersprüche und Klagen dagegen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/13232). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/13449 (13.05.2013)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Sanktionen und Leistungskürzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie Widersprüche und Klagen dagegen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Strukturwandel sozialpolitischer Steuerung? (2012)

    Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Globisch, Claudia (2012): Strukturwandel sozialpolitischer Steuerung? In: G. Bohmann & H.- J. Niedenzu (Hrsg.) (2012): Markt - Inklusion - Gerechtigkeit : zum Problem der sozialen Gerechtigkeit in der Marktgesellschaft (Österreichische Zeitschrift für Soziologie. Sonderheft, 11), S. 133-154. DOI:10.1007/s11614-012-0041-7

    Abstract

    "Der Beitrag nimmt die Reformen des SGBII unter einer modernisierungstheoretischen Perspektive auf Grundlage der historisch-genetischen Theorie in den Blick. Es wird argumentiert, dass mit der Reform des Sozialgesetzbuches II im Jahre 2005 ein Strukturwandel der Sozialpolitik vollzogen wurde, der mit Autonomieverlusten von Subjekten einhergeht und das in der Forschung bereits empirisch widerlegte Armutsfallentheorem reproduziert. Die neue Dimension der Sozialpolitik besteht in einem Autonomieabbau in Form von Planungshorizontverkürzungen und Entrechtlichungstendenzen sowie einer weitere Verkopplung von Arbeiten und Essen. Damit wird die Möglichkeit autonomer 'eigensinniger' Handlungen durch Sozialpolitik abgeschafft. Das bedeutet, dass die Konstitutionsbedingung von Sozialpolitik, der Selbstgestaltungsgedanke, unterlaufen wird und Sozialpolitik hinter die funktionalen Errungenschaften der Moderne zurückfällt. Dieser Argumentation liegt eine Semantikanalyse der Reformen innerhalb zweier Funktionssysteme der Gesellschaft, Recht und Politik, zugrunde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia;
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  • Literaturhinweis

    Der disziplinierende Staat: eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte (2012)

    Grießmeier, Nicolas;

    Zitatform

    Grießmeier, Nicolas (2012): Der disziplinierende Staat. Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte. Grünwald: Kleine Verlag, 108 S.

    Abstract

    Der Autor "zeigt nach Erläuterung der aktuellen Rechtslage unter Verweis auf existierende Forschungsstudien und Praxisbeispielen auf, welche fatalen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Auswirkungen diese Sanktionen bei den Betroffenen haben - bis hin zur Wohnungslosigkeit und dem Verlust des regulären Krankenversicherungsschutzes. Es wird dargestellt, in welchen Aspekten (höherprozentige) Sanktionen gegen das Grundgesetz und die internationalen Menschenrechtskonventionen verstoßen und welche Handlungsspielräume und Interventionsmöglichkeiten die einzelnen Akteure - MitarbeiterInnen von Jobcentern, Betroffene und SozialarbeiterInnen- besitzen. Im zweiten Teil des Buches setzt sich der Autor mit der Profession 'Soziale Arbeit' auseinander. Ausgehend von der Feststellung, dass sich Soziale Arbeit im 21. Jahrhundert zunehmend auf Individuen und somit auf monokausale Erklärungsmuster konzentriert, beschreibt er historische Traditionsbestände und auch gegenwärtig vorhandene Strömungen, die die gesellschaftliche Einbettung des Individuums berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Impact of benefit sanctions on unemployment outflow: evidence from German survey data (2012)

    Hillmann, Katja; Hohenleitner, Ingrid;

    Zitatform

    Hillmann, Katja & Ingrid Hohenleitner (2012): Impact of benefit sanctions on unemployment outflow. Evidence from German survey data. (HWWI research paper 129), Hamburg, 30 S.

    Abstract

    "Similar to many other European countries, Germany's unemployment policy made a paradigm shift towards activation policy with a tightened monitoring and sanction regime. In our analysis, we examine the impact of benefit sanctions on the probability of getting employed or leaving the labor force. Using a mixed proportional hazard model, we draw causal inference of sanction enforcement on unemployment exit hazards. Based on a survey sample, covering the first three years after implementation of the 'Hartz IV' law in 2005, we find evidence for a positive impact of sanctions on getting employed, but also on leaving the labor market." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Gekonnte Strenge im Sozialstaat: Praktiken der (Nicht-)Sanktionierung in Jobcentern (2012)

    Karl, Ute; Müller, Hermann; Wolff, Stephan;

    Zitatform

    Karl, Ute, Hermann Müller & Stephan Wolff (2012): Gekonnte Strenge im Sozialstaat. Praktiken der (Nicht-)Sanktionierung in Jobcentern. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie, Jg. 32, H. 1, S. 101-128.

    Abstract

    "Empfänger von Arbeitslosengeld II sind nach dem Sozialgesetzbuch II durch Leistungskürzungen zu sanktionieren, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Ob Sanktionen ihr Ziel erreichen, ist aber ebenso ungeklärt, wie die Frage, wie die Sanktionierungspraxis konkret aussieht. In diesem Aufsatz wird aus einer Untersuchung über Gesprächspraktiken in Jobcentern berichtet. Wie sich zeigt, besteht die Kunst der Sanktionierung nicht in ihrer Anwendung, sondern in ihrer gekonnten Vermeidung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Measuring the 'New Balance of Rights and Responsibilities' in labor market policy: a quantitative overview of activation strategies in 20 OECD countries (2012)

    Knotz, Carlo Michael ;

    Zitatform

    Knotz, Carlo Michael (2012): Measuring the 'New Balance of Rights and Responsibilities' in labor market policy. A quantitative overview of activation strategies in 20 OECD countries. (ZeS-Arbeitspapier 2012/06), Bremen, 48 S.

    Abstract

    "Im Zuge des 'activation turn' wurden während der 1990er Jahre zahlreiche Arbeitsmarktreformen durchgeführt. Dies umfasste strengere Verhaltensregeln für Arbeitslose und Leistungsbezieher, aber auch Verbesserungen von Sachleistungen (bspw. verbesserte Arbeitsvermittlung). Kurz gesagt, die Rechte und Pflichten von Arbeitslosen sowie Personen auf dem Arbeitsmarkt wurden neu austariert. Derzeit gibt es nur wenig Möglichkeiten, dies quantitativ zu erfassen. Dieses Papier stellt einen Versuch dar, diese Lücke zu füllen. Unter Verwendung einer Reihe von quantitativen Indikatoren für 20 Kern-OECD Länder wird gezeigt, welche Instrumente von diesen Ländern in welchem Umfang verwendet werden, und in welchem Verhältnis 'fördernde' und 'fordernde' Instrumente stehen. Es wird gezeigt, dass sich die Länder bezüglich des Ausmaßes des 'Forderns' (Pflichte) generell recht ähnlich sind, jedoch deutliche Unterschiede beim Umfang des 'Förderns' erkennbar sind. Trotz Ähnlichkeiten und Unterschiede über die Grenzen der Wohlfahrtsstaats-Regime hinweg können drei Welten der Aktivierung Arbeitsloser unterschieden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lebensbedingungen und Teilhabe von jungen sanktionierten Arbeitslosen im SGB II (2012)

    Schreyer, Franziska; Zahradnik, Franz ; Götz, Susanne;

    Zitatform

    Schreyer, Franziska, Franz Zahradnik & Susanne Götz (2012): Lebensbedingungen und Teilhabe von jungen sanktionierten Arbeitslosen im SGB II. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 61, H. 9, S. 213-220., 2011-12-11. DOI:10.3790/sfo.61.9.213

    Abstract

    "Sanktionen im SGB II bedeuten ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum für meist drei Monate. Unter 25-Jährige werden in Deutschland strikter sanktioniert als Ältere. In biographisch-narrativen Interviews zeigt sich, dass Teilhabechancen junger Arbeitsloser durch Sanktionen weiter eingeschränkt werden. Lebensmittelgutscheine, die Härten abmildern sollen, decken nur das physische Existenzminimum ab und werden als entwürdigend erlebt. Wohnen junge Arbeitslose im eigenen Haushalt, kann es relativ schnell zu Sperren bei der Energieversorgung oder Wohnungsverlust kommen. Ferner besteht die Gefahr von Verschuldung. Sanktionen belasten auch die sozialen Nahbeziehungen von Sanktionierten. Sie können zu vorübergehendem Kontaktabbruch zwischen Arbeitslosen und Fachkräften sowie zu Existenzängsten und lähmender Überforderung beitragen. Diese können der angestrebten Aktivierung junger Arbeitsloser gerade entgegen stehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Situation ausgegrenzter Jugendlicher: Expertise unter Einbeziehung der Perspektive der Praxis (2012)

    Tillmann, Frank; Gehne, Carsten;

    Zitatform

    Tillmann, Frank & Carsten Gehne (2012): Situation ausgegrenzter Jugendlicher. Expertise unter Einbeziehung der Perspektive der Praxis. Düsseldorf, 41 S.

    Abstract

    "Aus Erfahrungen der Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft nimmt der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener, die von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und von Armut betroffen sind, zu. Vor allem die bisherige Datenlage, aber auch die Erkenntnisse zu den Motiven und Hintergründen ausgegrenzter Jugendlicher am Übergang Schule - Beruf, sind unbefriedigend. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) wurde daher mit der Erstellung einer Expertise beauftragt. Die Forscher kommen aufgrund einer explorativen Erhebung zu dem Schluss, dass mindestens 80.000 junge Menschen am Rande unserer Gesellschaft leben und von Teilhabe ausgeschlossen sind. Zur Vermeidung von Exklusion muss die Integrationsleistung des Bildungswesens deutlich erhöht werden. Hinsichtlich strukturell angelegter Ausgrenzungsverfahren ist die derzeitige Sanktionspraxis junger Erwerbsloser im SGB II zu überdenken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge von Alg-II-Beziehern in die erste Sanktion: Frauen werden nur selten sanktioniert (2012)

    Wolff, Joachim; Moczall, Andreas;

    Zitatform

    Wolff, Joachim & Andreas Moczall (2012): Übergänge von Alg-II-Beziehern in die erste Sanktion. Frauen werden nur selten sanktioniert. (IAB-Forschungsbericht 11/2012), Nürnberg, 72 S.

    Abstract

    "Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die ohne wichtigen Grund nicht mit den Jobcentern kooperieren oder sich nicht hinreichend darum bemühen, eine Erwerbsarbeit oder Ausbildung aufzunehmen, müssen mit Sanktionen als Kürzungen ihrer Arbeitslosengeld- II-Leistungen für eine Dauer von drei Monaten rechnen. Dieser Bericht stellt erstens die Ausgestaltung der Sanktionsregeln und ihre Änderungen seit der Einführung des Sozialgesetzbuches II dar. Zweitens wird differenziert nach verschiedenen Personengruppen beschrieben, wie rasch sie nach ihrem Eintritt in den Arbeitslosengeld-II-Bezug erstmals sanktioniert werden. Die Analysen erfolgen getrennt nach Geschlecht und nach den Regionen West- und Ostdeutschland. Es wird zudem untersucht, inwieweit die Übergangsraten nach Alter, höchsten Schulabschluss, Nationalität und unterschiedlichen familiären Gegebenheiten der Leistungsbezieher variieren. Die Untersuchung wertet administrative Daten von Personen aus, die zwischen April 2006 und März 2008 erstmals in den Arbeitslosengeld-II-Bezug eingetreten sind, und betrachtet getrennt erste Übergänge in eine schwerwiegende Sanktion (Absenkung der Leistungen um 30 Prozent bzw. bei Unter-25-jährigen 100 Prozent des Regelbedarfs) und in eine Sanktion wegen Meldeversäumnissen (Kürzung der Leistungen um 10 Prozent des Regelbedarfs). Im Betrachtungszeitraum führten beide Sanktionen auch zu einem Wegfall des Zuschlags zum Arbeitslosengeld II, der bis zum Jahr 2011 Leistungsbeziehern zustand, die innerhalb der letzten zwei Jahre den Bezug von ALG-I-Leistungen beendet haben. Die Übergangsraten in eine erste Sanktion nehmen mit der Dauer des Leistungsbezugs der Tendenz nach ab. Die Befunde verdeutlichen, dass in allen untersuchten Personengruppen Männer weit häufiger als Frauen von Sanktionen betroffen sind. Ältere ab 50 Jahren werden kaum sanktioniert, während Jüngere unter 25 Jahren sehr häufig sanktioniert werden. Dies ist auf die besondere Konzentration von Aktivierungsbemühungen auf diese junge Altersgruppe zurückzuführen. Ein hoher Schulabschluss ist mit einer sehr geringen Sanktionswahrscheinlichkeit verbunden. Die Sanktionsraten der untersuchten Mütter von Kindern im Alter von unter drei Jahren sind sehr niedrig, da ALG-II-Bezieher wegen der Betreuung von Kleinkindern nicht der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Allerdings sind die Übergangsraten für Väter von Kleinkindern im Westen Deutschlands relativ hoch." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim; Moczall, Andreas;
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  • Literaturhinweis

    "Und dann haben sie mir alles gesperrt": sanktionierender Wohlfahrtsstaat und Lebensverläufe junger Arbeitsloser (2012)

    Zahradnik, Franz ; Götz, Susanne; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Zahradnik, Franz, Franziska Schreyer & Susanne Götz (2012): "Und dann haben sie mir alles gesperrt". Sanktionierender Wohlfahrtsstaat und Lebensverläufe junger Arbeitsloser. In: J. Mansel & K. Speck (Hrsg.) (2012): Jugend und Arbeit : empirische Bestandsaufnahmen und Analysen, S. 157-191, 2011-09-19.

    Abstract

    "Im Folgenden werden junge Sanktionierte und deren Perspektiven vorgestellt. Basis ist ein Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), in dessen Rahmen zunächst die Sichtweisen und Erfahrungen von Fachkräften beim Grundsicherungsträger erhoben wurden. Diese Leitfadeninterviews sowie die Studie von Ames wiesen darauf hin, dass junge Sanktionierte etwa in Hinblick auf ihre materiellen, familialen und qualifikatorischen Ressourcen oft benachteiligt sind.
    Was kennzeichnet Biografien junger Sanktionierter und wie bewältigen sie ihre Sanktionen - dies sind zentrale Fragen dieses Beitrags. Der Begriff 'Bewältigung' zielt hier weniger auf den alltäglichen Umgang mit den unmittelbaren Folgen der Sanktion, etwa für Ernährung und Wohnen, sondern stärker auf grundlegende Handlungsorientierungen, die sich biografisch ausgebildet und aufgeschichtet haben." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2012)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2012): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)893neu v. 21.05.2012), 87 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige und Rechtsposition von Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Landkreistag; Bundesrechtsanwaltskammer; Bund Deutscher Sozialrichter e. V.; Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e. V.; Einzelsachverständige: Gerald Weiß, Berlin; Martin Kerwat, Berlin; Michael Schweiger, Nürnberg; Prof. Dr. Uwe Berlit, Leipzig; Prof. Hans-Ulrich Weth, Tübingen; Dr. Florian Blank, Düsseldorf. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsvergabe nach § 31a Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Sachleistungen und geldwerte Leistungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10938) (2012)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsvergabe nach § 31a Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Sachleistungen und geldwerte Leistungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10938). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/11459 (13.11.2012)), 12 S.

    Abstract

    In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke stellt die Bundesregierung ihre Position zu den Regelungen von Sanktionen im SGB II dar. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Eigenverantwortung im SGB III und SGB II: Obliegenheiten und Sanktionen zur Beendigung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit (2011)

    Davilla, Sofia;

    Zitatform

    Davilla, Sofia (2011): Die Eigenverantwortung im SGB III und SGB II. Obliegenheiten und Sanktionen zur Beendigung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit. (Schriften zum Deutschen und Europäischen Arbeits- und Sozialrecht 22), Frankfurt am Main: Lang, 421 S.

    Abstract

    "Diese Untersuchung behandelt die vielfältigen Obliegenheiten, die der Gesetzgeber Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auferlegt. Sie haben das Ziel, Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Kommen Arbeitslose und erwerbsfähige Hilfebedürftige ihren Obliegenheiten nicht nach, können die zuständigen Behörden Sanktionen verhängen. Zentrale Untersuchungsfrage ist, wie das Recht der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Praxis umgesetzt wird und welche verfassungs- und unionsrechtlichen Probleme sich daraus ergeben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wirkung und Nutzen von Sanktionen in der Grundsicherung - Zur Stärkung der Rechte von Arbeitslosen: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 6. Juni 2011 (2011)

    Hofmann, Barbara; Koch, Susanne; Rauch, Angela ; Kupka, Peter; Schreyer, Franziska; Stops, Michael ; Wolff, Joachim; Zahradnik, Franz ;

    Zitatform

    Hofmann, Barbara, Susanne Koch, Peter Kupka, Angela Rauch, Franziska Schreyer, Michael Stops, Joachim Wolff & Franz Zahradnik (2011): Wirkung und Nutzen von Sanktionen in der Grundsicherung - Zur Stärkung der Rechte von Arbeitslosen. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 6. Juni 2011. (IAB-Stellungnahme 05/2011), Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme äußert sich das IAB zunächst zu dem Antrag 'Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen' der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207). Er sieht vor, durch eine Reihe von Maßnahmen die Eigeninitiative der Arbeitsuchenden zu fördern, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung der Arbeitsuchenden im Eingliederungsprozess zu stärken sowie verschiedene Maßnahmen für die Gewährleistung einer Zusammenarbeit von Jobcentern und Arbeitsuchenden auf Augenhöhe zu ergreifen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Sanktionsmoratorium zu erlassen, die jetzt geltenden Sanktionsregeln zu ändern und nicht weiter zu verschärfen. Schließlich sollen die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein individuelles Fallmanagement mit den dafür erforderlichen personellen Grundlagen geschaffen und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verschiedene fachliche Mindestanforderungen gesetzlich verankert werden. Zudem nimmt das IAB Stellung zu einem Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke. Sie fordert, in der bestehenden Grundsicherung die Sanktionsregelungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abzuschaffen (Bundestagsdrucksache 17/5174)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik und Sanktionen im SGB II und SGB III: Entwicklungen, Auswirkungen und Wirkungen (2011)

    Knickrehm, Sabine;

    Zitatform

    Knickrehm, Sabine (2011): Arbeitsmarktpolitik und Sanktionen im SGB II und SGB III. Entwicklungen, Auswirkungen und Wirkungen. In: Arbeit und Recht, Jg. 59, H. 6, S. 237-241.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktpolitik hat seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland einen erheblichen strukturellen Wandel durchgemacht. Setzte sie mit dem frühen AFG noch in erster Linie strategisch am Objekt 'Arbeitsmarkt' an, ist sie nun im Wesentlichen auf das Individuum, den Arbeitslosen ausgerichtet. Am deutlichsten wird dies bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die mit ihren Mitteln keinerlei Beeinflussung des Arbeitsmarktes mehr intendiert, sondern die Arbeitslosigkeit durch Aktivierung des Einzelnen zu überwinden sucht. In der Folge hat sich auch das Sanktionensystem für den Fall der Verletzung von Obliegenheiten durch die Arbeitslosen verändert. Es ist deutlich differenzierter geworden und reagiert nunmehr in besonderem Maße auf fehlende oder nachlassende Aktivitäten des Arbeitslosen oder Hilfebedürftigen, das verwirklichte Risiko zu überwinden bzw. von staatlichen Transferleistungen 'unabhängiger' zu werden. Diese Abhängigkeit zwischen normativer Ausgestaltung und herrschender Arbeitsmarktpolitik, aber auch das Verhältnis von gesetzlichen Veränderungen und Umsetzung durch die Leistungsträger sollen im Weiteren aufgezeigt werden. Dabei wird zunächst die Veränderung der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung vom AFG zum SGB III sowie später zum SGB II kurz dargestellt (II. Entwicklung). Alsdann folgt ein Abgleich der arbeitsmarktpolitischen Veränderungen mit der normativen Entwicklung der Sperrzeittatbestände der Arbeitslosenversicherung und des sanktionsbedingten Wegfalls bzw. der Absenkung des Alg II (III. Wandel). Schlussendlich wird zur Abrundung der Frage nachgegangen, welchen Einfluss Arbeitsmarktpolitik und die dadurch gewonnene normative Ausgestaltung auf die Umsetzungsprozesse der Verwaltung haben und ob Sanktionen die ihnen intendierte Wirkung entfalten (IV. Wirkungen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kooperation unter Zwang?: Eingliederungsvereinbarungen des SGB II im Lichte des Konzepts des "aktivierenden Sozialstaats" (2011)

    Koppenfels-Spies, Katharina von;

    Zitatform

    Koppenfels-Spies, Katharina von (2011): Kooperation unter Zwang? Eingliederungsvereinbarungen des SGB II im Lichte des Konzepts des "aktivierenden Sozialstaats". In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 20, H. 1, S. 1-40.

    Abstract

    Die in Paragraph 15 SGB II geregelte Eingliederungsvereinbarung ist das zentrale Instrument des Fallmanagements von Arbeitslosen: 'Das Ermitteln der konkreten Bedarfslage beim Hilfebedürftigen und das dann erfolgende individuelle Angebot der Arbeitsagentur unter Mitwirkung des Hilfebedürftigen fließen in der Eingliederungsvereinbarung zusammen und finden dort ihre rechtliche Verkörperung.' Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, inwieweit dieses Instrument tatsächlich dem Konzept des aktivierenden Sozialstaats entspricht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich bei näherer Betrachtung erhebliche Mängel und Defizite in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung im SGB II offenbaren. Für eine 'Kooperation unter Zwang' spricht u. a. die Abschlusspflicht mit entsprechender Sanktionsandrohung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mit Workfare aus der Sozialhilfe?: Lehren aus einem Modellprojekt (2011)

    Schneider, Hilmar; Uhlendorff, Arne; Zimmermann, Klaus F. ;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar, Arne Uhlendorff & Klaus F. Zimmermann (2011): Mit Workfare aus der Sozialhilfe? Lehren aus einem Modellprojekt. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 44, H. 1/2, S. 197-203. DOI:10.1007/s12651-011-0065-7

    Abstract

    "Wir berichten über die Evaluation des Pilotprojektes eines Berliner Sozialamts zur Integration junger Sozialhilfeempfänger in das Erwerbsleben. Dem Workfare-Prinzip folgend war die Teilnahme an dem Programm für die ausgewählten Personen verpflichtend. Wer die Teilnahme verweigerte, erhielt keine Unterstützungszahlungen. Um die Wirkung des Programms untersuchen zu können, sollten Engpässe bei der Programmkapazität als quasi-zufälliger Zuweisungsprozess genutzt werden. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass im Zuweisungsprozess unkontrollierte Selektionseffekte auftraten, die den Vergleich mit einer entsprechenden Gruppe von Nichtteilnehmern erheblich erschweren. Mit Hilfe ökonometrischer Verfahren haben wir versucht, für diese Selektion zu korrigieren. Die Messung der Wirkung beruht auf Sozialamtsdaten, die von uns mit Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit verknüpft wurden, um Informationen über Erwerbsverläufe vor und nach der Betreuung durch das Sozialamt zu gewinnen. Die Ergebnisse deuten auf einen positiven - statistisch allerdings nicht signifikanten - Beschäftigungseffekt von Workfare hin. Wir verdeutlichen, dass Nachlässigkeiten im Projektdesign durch ökonometrische Verfahren zwar nachträglich ausgeglichen werden können, aber nur um den Preis eines deutlich erhöhten Fallzahlbedarfs, um statistisch belastbare Ergebnisse für politische Entscheidungen zu bekommen. Bei den üblicherweise niedrigen Fallzahlen im Rahmen von Modellprojekten sollten daher verstärkt experimentelle Designs Anwendung finden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Uhlendorff, Arne;
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  • Literaturhinweis

    Die vielen Gesichter aktivierender Arbeitsmarktpolitik: Deutschlands Hartz-Reformen im Vergleich zu aktivierenden Arbeitsmarktreformen in den Niederlanden, Großbritannien und Irland (2011)

    Schünemann, Wolf J.; Boyle, Nigel;

    Zitatform

    Schünemann, Wolf J. & Nigel Boyle (2011): Die vielen Gesichter aktivierender Arbeitsmarktpolitik. Deutschlands Hartz-Reformen im Vergleich zu aktivierenden Arbeitsmarktreformen in den Niederlanden, Großbritannien und Irland. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 60, H. 9, S. 189-196. DOI:10.3790/sfo.60.9.189

    Abstract

    "Der Artikel leistet einen politikwissenschaftlichen Vergleich der so genannten Hartz-Reformen, die von der SPD-geführten deutschen Bundesregierung in den Jahren 2002-2005 umgesetzt wurden, mit drei bedeutenden Arbeitsmarktreformen in europäischen Partnerstaaten, die ebenfalls unter Mitte-Links-Regierungen zu Stande gekommen sind: nämlich in den Niederlanden (Poldermodel, 1990-1996), Irland (Community Employment, 1992-1994) und Großbritannien (New Deal, 1997-2000). Während die Reformen in Deutschland und Großbritannien eine sanktionierende Aktivierungspolitik verfolgten, wobei Langzeitarbeitslosigkeit eher als soziales Vergehen denn als Marktversagen angesehen wird, hielten die Niederländer und Iren an einem assistierenden Aktivierungsparadigma fest. Die beobachteten Differenzen werden in erster Linie auf den geschlossenen Charakter des Elitendiskurses im deutschen und britischen Reformprozess zurückgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Sanktionen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§§ 31 bis 32 SGB II) und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe (§§ 26 und 39a SGB XII): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/6519) (2011)

    Zitatform

    Bundesregierung (2011): Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Sanktionen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§§ 31 bis 32 SGB II) und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe (§§ 26 und 39a SGB XII). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/6519). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/6833 (23.08.2011)), 24 S.

    Abstract

    "Im Jahr 2010 wurden 828.300 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hartz-IV-Berechtigten ausgesprochen, im Jahresdurchschnitt waren 136.000 Menschen von mindestens einer Sanktion betroffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6833) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6519). Der häufigste Grund für Leistungskürzungen seien Meldeversäumnisse (61 Prozent), gefolgt von der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder deren Pflichten nachzukommen (18 Prozent), sowie der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit anzunehmen (14 Prozent). Die Regierung verteidigt in dem Schreiben das Mittel der Leistungskürzungen. Das Prinzip des Förderns und Forderns bedeute, dass Menschen, die mit Steuergeldern in Notsituationen unterstützt werden, mithelfen müssen, ihre Situation zu verbessern. Dieses Mitwirken entspreche einem allgemeinen Prinzip im Sozialleistungsrecht. Deshalb sei es richtig, an dieser Mitwirkungspflicht festzuhalten. Mit den im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) formulierten Sanktionsmöglichkeiten existiere ein Mechanismus, um auf Pflichtverletzungen zu reagieren, argumentiert die Regierung. Das Existenzminimum bleibe aber stets gewahrt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 06. Juni 2011 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen (BT-Drucksache 17/5174) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen (BT-Drucksache 17/3207): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2011)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2011): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 06. Juni 2011 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen (BT-Drucksache 17/5174) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen (BT-Drucksache 17/3207). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)538 v. 01.06.2011), 42 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen von Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 06. Juni 2011 zum Thema Sanktionen in der sozialen Grundsicherung (SGB II und SGB XII).
    Stellungnahmen eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.; Diakonisches Werk der EKD e. V.; Deutscher Richterbund; Klaus Lauterbach, Halle; Dr. Markus Schmitz, Nürnberg; Norbert Maul, Duisburg; Lara Schwarzlos, Schleswig; Prof. Dr. Stephan Lessenich, Jena; Stellungnahme nichteingeladener Verbände: Netzwerk Grundeinkommen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld 2-Empfängern (2010)

    Grießmeier, Nicolas;

    Zitatform

    Grießmeier, Nicolas (2010): Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld 2-Empfängern. München, 34 S.

    Abstract

    "Als Auswirkungen von Totalsanktionen konnten bei den befragten Personen folgende Problematiken festgestellt werden:
    - Eingeschränkter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung - 3 von 8 Personen benannten Probleme bei der medizinischen Versorgung.
    - Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens - 5 von 8 Personen litten nach Selbstseinschätzung als Folge mindestens unter Schlafstörungen oder Depressionen.
    - Gefahr des Verlustes der Wohnung - bei 2 von 8 Personen wurde in Folge mit einer Zwangsräumung gedroht.
    - Verschärfung der sozialen Lage durch neue Schulden - 8 von 8 Personen.
    - Die Totalsanktion führte nach Selbsteinschätzung in 7 von 8 Fällen weder zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit der ARGE noch zu einer Annäherung an den Arbeitsmarkt.
    - Sanktionsgründe sowie Möglichkeiten die Minderung der Auswirkungen durch die Beantragung von Wertgutscheinen und dem damit verbundenen Wiederaufleben der Krankenversicherung waren in der Hälfte der Fälle für die Betroffenen nicht transparent.
    Die Ergebnisse der mittels leitfadengestützten Betroffeneninterviews durchgeführten Explorationsstudie sind nicht repräsentativ, können aber auf bestehende Problematiken hindeuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und ihre Anschlussfähigkeit zu Beratungsstandards (2010)

    Göckler, Rainer;

    Zitatform

    Göckler, Rainer (2010): Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und ihre Anschlussfähigkeit zu Beratungsstandards. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 59, H. 10/11, S. 264-272. DOI:10.3790/sfo.59.10-11.264

    Abstract

    "Der Beitrag analysiert die Ausgangssituation problematischer Gespräche in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in denen Mitarbeiter prüfen müssen, inwieweit ihre Kunden den rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Der Autor entwickelt ein Modell, mit dem derartige Gespräche für grundlegende beraterische Aufgaben anschlussfähig werden und welches sich im Beratungstraining umsetzen lässt. Die Anwendung auf Gespräche in der Praxis zeigt eine starke Orientierung auf eine rasche und überwiegend eher direktive Erledigung der anfallenden Aufgabe. Es zeigen sich allerdings auch Beispiele, die den schmalen Grad von Beratung und hoheitlichem Handeln gekonnt bewältigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum (2010)

    Götz, Susanne; Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Götz, Susanne, Wolfgang Ludwig-Mayerhofer & Franziska Schreyer (2010): Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum. (IAB-Kurzbericht 10/2010), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) soll 'im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das soziokulturelle Existenzminimum' gewährleisten - so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das SGB II sieht aber bei normwidrigem Verhalten auch finanzielle Leistungskürzung oder gar -streichung vor. Für unter 25-Jährige gelten besonders scharfe Regelungen. Sanktionen bedeuten für Hilfebedürftige - zumindest zeitlich begrenzt - ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum. Darin liegt die besondere Brisanz von Leistungskürzungen in der Grundsicherung.
    In dem Kurzbericht werden die rechtlichen Regeln sowie Eckdaten zu Sanktionen skizziert. Vor allem aber werden Befunde aus 26 Intensivinterviews mit Fachkräften vorgestellt. Diese sind zwar nicht repräsentativ, gewähren aber differenzierte Einblicke in das Sanktionsgeschehen, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Activation of welfare recipients: impacts of selected policies on reservation wages, search effort, re-employment and health (2010)

    Schneider, Julia;

    Zitatform

    Schneider, Julia (2010): Activation of welfare recipients. Impacts of selected policies on reservation wages, search effort, re-employment and health. Berlin, 158 S.

    Abstract

    "Die Dissertation beschäftigt sich auf der Grundlage von vier mikroökonometrischen Ex-Post-Evaluationsstudien mit den folgenden Fragen. Zum ersten: Wie beeinflussen zentrale Aktivierungskomponenten wie leistungskürzende Sanktionen und maßgeschneiderte Eingliederungsvereinbarungen das Arbeitssuchverhalten von ALG II-Empfänger/innen? Zum zweiten: Welche Effekte auf deren Wiederbeschäftigungswahrscheinlichkeit zeitigen diese Aktivierungskomponenten? Zum dritten: wie verändert sich das Arbeitssuchverhalten, wenn ALG II-Empfänger/ innen nicht mehr die sanktionsbewehrte Verpflichtung haben, ihre aktive Arbeitssuche unter Beweis zu stellen, sondern das 'Zuckerbrot', das heißt, finanzielle Leistungen und Unterstützung bei der Arbeitssuche, ohne die sonst obligatorische 'Peitsche' im Sinne der sanktionsbewehrten Kontrolle ihrer Suchanstrengungen erhalten? Viertens: Zeigen sich bei jenen ALG II-Empfänger/innen, die 'Zuckerbrot' ohne 'Peitsche' erhalten, positive Effekte auf ihr mentales Wohlbefinden? Die Datengrundlage aller vier empirischen Studien ist eine Querschnittsbefragung mit dem Titel 'Lebenssituation und soziale Sicherung 2005', die im Winter 2005/2006, ein Jahr nach Einführung von Hartz IV, vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Auftrag gegeben wurde. In dieser Befragung finden sich reichhaltige Informationen zu über 15.000 Personen, die im German Summary 147 Januar 2005 arbeitslose Empfänger/innen des neu eingeführten Arbeitslosengeldes II waren. Die interessierenden Effekte der betrachteten Aktivierungskomponenten wurden mittels statistischer 'Matching' Modelle und 'Regression Discontinuity' Modelle geschätzt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II: Wer nicht hören will, muss fühlen? (2010)

    Schreyer, Franziska; Götz, Susanne;

    Zitatform

    Schreyer, Franziska & Susanne Götz (2010): Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II: Wer nicht hören will, muss fühlen? In: IAB-Forum H. 1, S. 80-85. DOI:10.3278/IFO1001W080

    Abstract

    "Anders als in England und Frankreich werden in Deutschland junge Arbeitslose in der Grundsicherung ('Hartz IV') bei Pflichtverletzungen schärfer sanktioniert als ältere. Bei ihnen kann es relativ schnell zur Totalsanktion, also zur Streichung sämtlicher Leistungen, kommen - mit der Gefahr von Obdachlosigkeit und reduziertem Krankenversicherungsschutz. Wie ein laufendes IAB-Projekt zeigt, werden diese scharfen Regelungen von Fachkräften aus Vermittlung und Fallmanagement kritisiert - also von denjenigen, die das Gesetz in der Praxis umsetzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte: Bilanz und Perspektiven: Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. am 10. November 2009 in Hannover (2010)

    Spellbrink, Wolfgang; Lauterbach, Klaus; Hölzer, Dirk; Düring, Ruth; Knickrehm, Sabine; Meßling, Miriam;

    Zitatform

    (2010): Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte: Bilanz und Perspektiven. Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. am 10. November 2009 in Hannover. (DSGT Praktikerleitfäden), Stuttgart: Boorberg, 153 S.

    Abstract

    "Die Reihe DSGT-Praktikerleitfäden wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e.V. herausgegeben und greift aktuelle Themen im Zusammenhang mit den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuchs auf. Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte war das Thema auf dem Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstags am 10. November 2009 in Hannover unter Diskussionsleitung von Prof. Dr. Peter Udsching. Den Auftakt der Veranstaltung bildete das Referat 'Die Absenkung von Leistungen nach Par. 31 SGB II' von Klaus Lauterbach, gefolgt vom Vortrag des Leiters der Kommission SGB II und SGB XII Dr. Wolfgang Spellbrink 'Die Eingliederungsvereinbarung nach Par. 15 SGB II und ihre Sanktionierung'. Dr. Ruth Düring behandelte im Anschluss daran 'Die Mehrbedarfe nach Par. 21 SGB II' und Sabine Knickrehm referierte über die aktuellen Entwicklungen beim Thema 'Kosten von Unterkunft und Heizung nach Par. 22 SGB II'. Schließlich trug Dirk Hölzer zur 'Richterlichen Kontrolldichte bei Rechtsstreitigkeiten im SGB II' vor. Der Bericht über die Abschlussdiskussion der Veranstaltung und die Darstellung der zu erwartenden Reformen im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende stammen von Dr. Miriam Meßling." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1642) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1642). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1837 (26.05.2010)), 8 S.

    Abstract

    Auf die Fragen der Bundestagsfraktion Die Linke zu Sanktionen im SGB II antwortet die Bundesregierung und stellt Tabellen zur Verfügung zu: Bestand an sanktionierten Hilfebedürftigen, neu festgestellte Sanktionen nach Gründen und Altersgruppen, Widersprüche und Klagen SGB II im Bereich Sanktionen (§§ 31, 32 SGB II), Sperrzeiten nach Dauer und Gründen, Widersprüche und Klagen zu Sperrzeiten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II (2009)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. (Edition der Hans-Böckler-Stiftung 242), Düsseldorf, 188 S.

    Abstract

    "In der explorativen Studie wurden 30 sanktionierte ALG II-Betroffene in intensiven problemzentrierten Interviews zu ihrer Lebenssituation, den Gründen für ihr sanktioniertes Verhalten, zu ihren Möglichkeiten der Bewältigung der Leistungskürzungen und zu den Auswirkungen der Sanktionen auf ihr nachfolgendes Verhalten befragt. Die Auswertung der Interviews macht deutlich, dass die vielfältigen Motive, die behindernden Lebensumstände und/oder die Kompetenzdefizite, die der Erfüllung bestimmter behördlicher Anforderungen entgegenstehen, sich nicht in Begriffen wie 'Inaktivität', mangelnde Eigenverantwortung oder mangelnde Arbeitsbereitschaft erfassen lassen. Die Sanktionen haben in einigen Fällen schwerwiegende negative Folgen für die Lebenslagen der Betroffenen. Häufiger als eine 'aktivierende' ist eine lähmende Wirkung auf das Verhalten der Sanktionierten erkennbar. In wenigen Fällen erhöhen Sanktionen die resignative Anpassungsbereitschaft an behördliche Erwartungen, die jedoch keine Hoffnungen auf verbesserte Arbeitsmarktchancen wecken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Intensifying the use of benefit sanctions: an effective tool to shorten welfare receipt and speed up transitions to employment? (2009)

    Boockmann, Bernhard; Walter, Thomas; Thomsen, Stephan L. ;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Stephan L. Thomsen & Thomas Walter (2009): Intensifying the use of benefit sanctions. An effective tool to shorten welfare receipt and speed up transitions to employment? (IZA discussion paper 4580), Bonn, 34 S.

    Abstract

    "Mit der Umsetzung der sogenannten Hartz IV-Reform im Januar 2005 hat sich in Deutschland ähnlich wie in anderen Ländern Europas und Nordamerikas ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Anstatt Hilfebedürftige primär ausschließlich monetär abzusichern, wird seither die Eigenverantwortung dieser Personen stärker betont und die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert und gefordert. Zur Erreichung der Ziele werden vermehrt Sanktionen eingesetzt, wenn die Hilfebedürftigen ihren Pflichten während des Aktivierungsprozesses nur unzureichend nachkommen. Sanktionen sind Kürzungen der monetären Leistungen. In Deutschland dauern sie drei Monate an und betragen je nach Schweregrad der Pflichtverletzung entweder 10% oder 30%. Bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres können die Sanktionen schrittweise auf bis zu 100% erhöht werden. Trotz einer zunehmenden Anzahl an empirischen Untersuchungen für verschiedene Länder ist der Kenntnisstand über die Wirkung von Sanktionen auf den Abgang aus dem Leistungsbezug und die Aufnahme von Beschäftigung noch gering; die Ableitung belastbarer arbeitsmarktpolitischer Handlungsempfehlungen ist daher schwierig. Die wesentlichen Defizite der bisherigen Studien sind zum einen die beschränkte Aussagekraft der verwendeten Datensätze, zum anderen inadäquate Schätzverfahren zur Identifikation der interessierenden Wirkungen. Besonders zu kritisieren sind hierbei Ansätze, die lediglich auf individuelle Merkmale der Ersatzleistungsbezieher abstellen. Sie ignorieren die Tatsache, dass die Verhängung einer Sanktion nicht nur von den Charakteristika eines Hilfebedürftigen abhängt, sondern auch von den Eigenschaften der Grundsicherungsstelle, bei der der Hilfebedürftige registriert ist und die letztlich entscheidet, ob eine Sanktion ausgesprochen wird oder nicht. Sanktionen werden nicht automatisch verhängt, sobald ein Hilfebedürftiger eine Pflichtverletzung begeht. Vielmehr hat die Grundsicherungsstelle erheblichen Entscheidungsspielraum und kann selbständig und unabhängig über den Vollzug einer Leistungskürzung befinden. Dabei sind einige Grundsicherungsstellen eher zurückhaltend im Umgang mit Leistungskürzungen und sanktionieren kaum, während andere Grundsicherungsstellen Sanktionen häufig einsetzen. Diese Unterschiede in den Sanktionsstrategien und - raten zwischen den Grundsicherungsstellen nutzen wir, um den Effekt einer Sanktion auf den Abgang aus dem Leistungsbezug und die Aufnahme von Beschäftigung zu bestimmen. Konkret berechnen wir den Sanktionseffekt für diejenigen Hilfebedürftigen, die in einer Grundsicherungsstelle mit moderater Sanktionspolitik nicht sanktioniert werden, aber eine Leistungskürzung hinnehmen müssten, wenn sich die Grundsicherungsstelle entscheiden würde, Sanktionen häufiger einzusetzen. Dieser Effekt beschreibt die Wirkung einer intensivierten Sanktionstätigkeit seitens der Grundsicherungsstellen. Unsere Ergebnisse zeigen, dass eine Intensivierung des Einsatzes von Sanktionen stark positive Effekte hat. Eine Leistungskürzung erhöht die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von acht Monaten nach der Sanktion aus dem Leistungsbezug abzugehen, um etwa 70 Prozentpunkte. Ebenso steigt die Wahrscheinlichkeit, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, um mehr als 50 Prozentpunkte. Ein verstärkter Einsatz von Sanktionen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben würde somit zu einer effektiveren Aktivierung der Hilfebedürftigen beitragen und die Übergangsraten aus der Hilfebedürftigkeit hinaus in Beschäftigung deutlich erhöhen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende: Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen (2009)

    Daseking, Claudia; Wernick, Angelika; Jäger, Rosmarie; Koitz, Solveig; Freier, Jürgen; vom Stein, Anja;

    Zitatform

    Daseking, Claudia, Jürgen Freier, Solveig Koitz, Anja vom Stein, Angelika Wernick & Rosmarie Jäger (2009): Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. Berlin, 99 S.

    Abstract

    "Seit Einführung von Hartz IV sind zigtausende Erwerbslose wegen 'Fehlverhaltens' bestraft worden, indem man ihnen - beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit - die notwendigsten Mittel für ein menschenwürdiges Leben entzog. Für das Jahr 2008 weist die Statistik bundesweit 730.763 Sanktionen aus. Wie kommt es, dass diese Kürzungen bis hin zur Streichung des Existenzminimums keinen allgemeinen Aufschrei auslösen?
    Wo das 'Hauptsache-Arbeit!-Denken' unreflektiert in den Köpfen vorherrscht, ist auch der Ruf nach Sanktionen gegen 'Untätige' nicht weit: 'Wer nicht arbeitet, soll auch nicht ...'
    Der bekannte Satz ist in den vergangenen Jahren manchem Politiker nicht nur unbedacht aus dem Munde gerutscht - er hat vielmehr schon bei der Formulierung und Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes Pate gestanden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beratung im Sanktionskontext: Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Theorie und Praxis der Umsetzung (2009)

    Göckler, Rainer;

    Zitatform

    Göckler, Rainer (2009): Beratung im Sanktionskontext. Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Theorie und Praxis der Umsetzung. (Beratung 11), Tübingen: DGVT-Verl., 404 S.

    Abstract

    "Über die Hartz-IV-Reformen wird politisch und gesellschaftlich weiterhin sehr kontrovers gestritten. ... Das Buch greift dort ein, wo sich der Auftrag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuspitzt: bei der Frage, ob sich Hilfebedürftige einer zumutbaren Mitwirkungsverpflichtung entziehen, mit der Folge, dass dann die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder zu entziehen sind. Von den Praktikern werden derartige Gespräche 'Sanktionsgespräche' genannt. Nach einer Analyse der Erwartungshaltungen des Gesetzgebers und der Leistungsempfänger aus den bisherigen Sozialämtern und der Bundesagentur für Arbeit und einer Aufarbeitung von nationalen und internationalen Wirkungsstudien von Sanktionsmechanismen in der Beschäftigungsförderung, werden beraterische Angebotsformen vorgestellt, die die Erwartungshaltung bisher fragmentiert erfüllten. Aus den dahinterliegenden Theoriegebäuden wird ein idealtypisches Modell erarbeitet, wie Beraterinnen und Berater das Sanktionsgeschehen in der Grundsicherung ethisch vertretbarer und wirkungsorientierter umsetzen können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe: vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende (2009)

    Koch, Susanne; Kupka, Peter; Steinke, Joß;

    Zitatform

    Koch, Susanne, Peter Kupka & Joß Steinke (2009): Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe. Vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende. (IAB-Bibliothek 315), Bielefeld: Bertelsmann, 354 S. DOI:10.3278/300656w

    Abstract

    "Dreieinhalb Jahre nach Einführung des SGB II und dem anschließenden Aufbau der SGB-II-Forschung am IAB werden mit diesem Buch erstmals die Befunde aus dieser Forschung zusammengefasst. Der gesetzliche Auftrag an das IAB ist umfassend angelegt: Es sollte untersucht werden, ob durch eine 'positive' Aktivierung der Betroffenen deren Teilhabe am Erwerbsleben und damit auch deren gesellschaftliche Teilhabe gefördert wird. Damit wurde die Evaluation im Verhältnis zur früheren Wirkungsforschung um wesentliche Dimensionen erweitert.
    Die Darstellung folgt einer Prozessperspektive: Was geschieht mit Leistungsbeziehern im System der Grundsicherung? Wie kommt man ins System (und wer kommt hinein), wie werden die materiellen Leistungsfragen geklärt, was bedeutet Aktivierung, wie wirken die unterschiedlichen Instrumente, wer verlässt schließlich das System und wer bleibt dauerhaft im Leistungsbezug? Aus dieser Perspektive interessiert zunächst, welche Veränderungen gegenüber dem alten System aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe in der 'Stunde Null' zu beobachten waren: Wer sind die Verlierer, wer die Gewinner der Reform? Die Entwicklung der materiellen Lage der Betroffenen wird mithilfe unterschiedlicher Ansätze und Konzepte untersucht. Daran knüpft sich die Frage, ob Aktivierung und Betreuung den Ausstieg aus dem SGB II - insbesondere hin zu eigenständiger Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit - befördern. Dabei geht es nicht nur um Aktivierungsdefizite der Betroffenen, sondern auch um die Probleme des Aktivierungsprozesses selbst. Die anschließende Analyse der individuellen Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Interventionen im SGB II bestätigt bekannte Tendenzen: Betriebsnahe Instrumente schneiden besonders gut ab, öffentlich geförderte Beschäftigung hat ihre Tücken. Einige Erkenntnisse sind jedoch neu, etwa die Tatsache, dass die Instrumente aus dem SGB III auch im SGB II zu wirken scheinen. Die Analysen zu Jugendlichen, zur beruflichen Rehabilitation und zu Älteren im SGB II durchbrechen die Prozesslogik und sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Sie werden ergänzt durch Befunde zu Migranten und Frauen, zu denen das IAB aber nicht schwerpunktmäßig geforscht hat. Hier gibt es andere Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hatte. Abschließend werden Befunde zu den Wirkungen des SGB II auf den Arbeitmarkt insgesamt und zum Anteil der Reform am Rückgang der Arbeitslosigkeit präsentiert.
    Insgesamt zeigt sich bei der Antwort auf die Frage, ob das SGB II durch Aktivierung gesellschaftliche Teilhabe fördert, ein gemischtes Bild. Die Grundtendenz scheint jedoch - alles in allem - positiv." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter;

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  • Literaturhinweis

    Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? (2009)

    Kumpmann, Ingmar;

    Zitatform

    Kumpmann, Ingmar (2009): Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 15, H. 6, S. 236-239.

    Abstract

    Die im Jahr 2007 verschärften Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger führten zu einer leicht steigenden Sanktionsquote bei arbeitslosen Empfängern von Grundsicherung (etwa bei 2,6 Prozent). Die Wahrscheinlichkeit, sanktioniert zu werden, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die teilweise nichts mit Arbeitsbereitschaft zu tun haben und oft außerhalb der betreffenden Person liegen. Der Autor bezweifelt überdies, dass ein treffgenaues Sanktionssystem überhaupt realisierbar ist. Die Hauptwirkung der Sanktionen besteht wohl darin, dass eine allgemeine Atmosphäre des Drucks erzeugt wird, um die Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen zu erhöhen. Angesichts der besonderen Härte von Sanktionen wird empfohlen, auf diese zu verzichten und statt dessen andere Arbeitsanreize (z.B. bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten) zu bevorzugen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340) (2009)

    Zitatform

    Bundesregierung (2009): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/13577 (30.06.2009)), 8 S.

    Abstract

    In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen bezüglich der Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verschärft. Die Fraktion Die Linke fragt die Bundesregierung nach den Sanktionen auf bestimmten Sanktionsstufen. In zehn Einzelfragen geht es dabei um die Zahl der ausgesprochenen Sanktionen, den Kreis der davon Betroffenen (Zahl, Alter, Geschlecht, Familienstand), die Zahl der eingelegten Widersprüche sowie die Auswirkungen von Leistungskürzungen auf Lebensunterhalt und Mietzahlungen der Betroffenen. Die Regierung erklärt in ihrer Antwort, dass 2007 und 2008 insgesamt 806.000 beziehungsweise 789.000 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen wurden, davon 275.000 beziehungsweise 256.000 an unter 25-Jährige und 531.000 beziehungsweise 533.000 an 25-Jährige und Ältere. Eine Unterteilung dieser Ergebnisse nach den gesetzlich vorgesehenen Leistungskürzungen oder nach der Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 Prozent ist nicht möglich. Die Regierung betont, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen sicherstellen, dass hilfebedürftige Personen immer ein Mindestmaß an Hilfe erhalten: Sollte wegen ruhenden Arbeitslosengeldes Hilfebedürftigkeit eintreten, kann der Arbeitslose einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende geltend machen. Bei vollständigem Wegfall des Arbeitslosengeldes II können erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine Verhaltensänderung die Leistungsgewährung wieder herbeiführen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht (2008)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht. Düsseldorf, 146 S.

    Abstract

    "Ungeachtet der Meldungen über den Rückgang der Arbeitslosigkeit im Jahr 2008 und die besonders niedrige Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg sind im Land auch in diesem Jahr 5,5 Prozent der unter 65-Jährigen von 'Hartz IV' betroffen. Ziel der Studie ist es, das mangelhafte öffentliche Wissen über die Auswirkungen des SGB II und seiner Umsetzung auf die Lebenslagen, insbesondere die soziale Integration der Adressaten, und ihre Erfahrungen mit den gewährten Leistungen zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen zu erweitern und zu vertiefen. Die Befragungsteilnehmer/-innen haben Auskunft zu ihrer persönlichen Situation, ihrer beruflichen Qualifikation, zur Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, zu ihrem Erleben von Arbeitslosigkeit und Armut, zur Intensität ihrer Arbeitsuche und zu ihren Gründen für die unter Umständen aufgegebene oder reduzierte Arbeitsuche gegeben. Sie haben ihre Erfahrungen mit der Leistungsgewährung und den Arbeitsweisen der Leistungsabteilungen der SGB II-Träger mitgeteilt und angegeben, ob und in welchem Umfang ihre Wohnkosten als angemessen anerkannt und von der zuständigen Behörde übernommen werden. Sie haben differenzierte Fragen zu ihren Wünschen nach Unterstützung bei der Arbeitsuche oder der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen und zu den so genannten Eingliederungsleistungen, die ihnen tatsächlich gewährt werden, beantwortet. Schließlich haben Sie auch Auskunft darüber gegeben, ob und, wenn ja, aus welchen Gründen sie Leistungskürzungen als Sanktionen nach § 31 SGB II hinnehmen mussten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II (2008)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Bad Boll, 148 S.

    Abstract

    "Knapp eine viertel Million Menschen in Baden-Württemberg sind offiziell als erwerbslos registriert, fast eine halbe Million Menschen im Land sind auf 'Hartz IV'-Leistungen angewiesen. Doch sagen solche Zahlen kaum etwas über die tatsächlichen Lebensumstände der Menschen aus, die Grundsicherung zum Lebensunterhalt bekommen. Wenig bekannt ist, wie passgenau und nachhaltig Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Qualifizierung wirken. Ebenfalls wenig weiß man über die Perspektiven und die Absicherung von Menschen, die Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen. Für die vorliegende Studie haben 429 Personen einen umfangreichen Fragebogen ausgefüllt. Die gesammelten Daten geben u. a. Auskunft über ihre finanzielle Situation, die Auswirkungen auf Partnerschaft und Familie, über Qualifizierungswünsche und die Behandlung durch die Arbeitsverwaltung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktivieren als Form sozialer Kontrolle (2008)

    Behrend, Olaf;

    Zitatform

    Behrend, Olaf (2008): Aktivieren als Form sozialer Kontrolle. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. 40/41, S. 16-21.

    Abstract

    "Dieser Beitrag hat die Handlungskonstellation zwischen Arbeitnehmervermittlern (bzw. persönlichen Ansprechpartnern), denen die Beratung bzw. Betreuung der arbeitslosen Leistungsempfänger obliegt (und nicht die Dienstleistung der eigentlichen Stellenvermittlung, das erledigen die Arbeitgebervermittler), und Arbeitslosen zum Gegenstand, und zwar im Hinblick auf die Realisierung der rechtlichen Neuregelungen der so genannten ' Hartz-Reformen ' sowie deren Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Sanktionensystem des SGB II (2008)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2008): Das Sanktionensystem des SGB II. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 47, H. 1, S. 3-20.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über das Sanktionensystem des SGB II. Das Sanktionensystem geht von einer Selbstverantwortung des Einzelnen auch für die negativen Folgen seines eigenen Handelns aus. Mit den zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sind zusätzliche Elemente von Verhaltenssteuerung eingefügt worden, die darauf abzielen, ein obliegenheitskonformes Verhalten der Hilfebedürftigen herbeizuführen. Nach Meinung des Autors dient das Sanktionensystem nicht allein der Abwehr missbräuchlicher Inanspruchnahme der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II sondern enthält auch erzieherische Elemente. Der Beitrag ist wie folgt gegliedert: I. Grundsatzfragen ( Sanktionsziele, Verfassungsrechtliches, Systematik, Personaler Anwendungsbereich), II. Allgemeine Sanktionsvoraussetzungen des Abs. 1 (Weigerung, 'Wichtiger Grund', Rechtsfolgenbelehrung), III. Die Sanktionstatbestände des Abs. 1 (Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung, Nichterfüllung von Pflichten, Nichtannahme/Abbruch Arbeit etc., Nichtannahme/Abbruch einer Arbeitsgelegenheit, Maßnahmenabbruch), IV. Rechtsfolgen von Verstößen nach Abs. 1 (Überblick über das Sanktionssystem ab 1.1.2007, 'Wiederholte Pflichtverletzung', Sanktionsverschärfung, Sachleistungen nach Abs. 3 Satz 6 und 7, Abs. 5 Satz 5), V. Weitere Sanktionstatbestände (Verstoß gegen Meldepflichten nach Abs. 2, Kürzungstatbestände des Abs. 4), VI. Sonderregelungen für junge Erwachsene nach Abs. 5 (Verfassungskonformität, Anwendungs-/Einzelprobleme), VII. Verfahrensrechtliches (Sanktionszeitraum und -verfahren; Absenkungsbescheid, Sozialgerichtliches Verfahren, Anordnungsstufe bei einer Leistungsabsenkung in der 1. Stufe). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Work incentives? Ex-post effects of unemployment insurance sanctions: evidence from West Germany (2008)

    Hofmann, Barbara;

    Zitatform

    Hofmann, Barbara (2008): Work incentives? Ex-post effects of unemployment insurance sanctions. Evidence from West Germany. (IAB-Discussion Paper 43/2008), Nürnberg, 42 S.

    Abstract

    Sperrzeiten in Form von Leistungskürzungen sollen den Arbeitsanreiz für Arbeitslosengeld-Bezieher erhöhen. In Deutschland gibt es nur wenige empirische Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Sperrzeiten. Auf der Grundlage administrativer Daten wird der Einfluss der Sperrzeiten auf die Wahrscheinlichkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in Westdeutschland für Individuen untersucht, welche zwischen April 2000 und März 2001 arbeitslos wurden. Unter Anwendung eines Matching-Ansatzes, welcher den Zeitablauf der Ereignisse berücksichtigt, werden die Ex-post-Effekte der Sperrzeiten identifiziert. Zur Überprüfung der Robustheit der Ergebnisse wird ein Differenz-in-Differenzen-Schätzer angewendet. Unseren Ergebnisse zufolge ergeben sich positive Auswirkungen auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit sowohl für Frauen als auch für Männer. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    The effect of unemployment benefit II sanctions on reservation wages (2008)

    Schneider, Julia;

    Zitatform

    Schneider, Julia (2008): The effect of unemployment benefit II sanctions on reservation wages. (IAB-Discussion Paper 19/2008), Nürnberg, 65 S.

    Abstract

    Im Jahr 2005 wurden mit der Einführung von Arbeitslosengeld II (ALG II) die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ALG II-Empfängern verschärft. Der Beitrag untersucht die Auswirkung einer solchen ALG II-Sanktion auf den Reservationslohn sanktionierter ALG II-Empfänger. Empirisch sind die Verhaltensauswirkungen infolge von Sanktionen bislang nicht zufriedenstellend geklärt; Auswirkungen auf den Reservationslohn sind noch vollkommen unerforscht. Suchtheoretisch führen Sanktionen direkt zu einem Sinken der Reservationslöhne. Zur Überprüfung dieser Hypothese wird der Effekt von ALG II-Sanktionen auf den Reservationslohn mittels Propensity Score Matching geschätzt. Die verwendete Datengrundlage ist ein Querschnittsdatensatz von ALG II-Empfängern im ersten Jahr nach der Einführung von ALG II. Die Fülle der im Datensatz verfügbaren Variablen und der in der Einführungsphase von ALG II noch unsystematische Sanktionsprozess ermöglichen die Identifizierung des Sanktionseffektes. Hierbei wird das Timing der Sanktion explitzit berücksichtigt. Als wichtigstes Ergebnis zeigt sich, dass sich keine signifikanten Auswirkungen der Sanktionen auf den Reservationslohn sanktionierter arbeitsloser Arbeitslosengeld II-Empfänger nachweisen lassen. Ein weiteres interessantes Ergebnis ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung zum Zeitpunkt des Interviews für sanktionierte Arbeitslosengeld II-Empfänger nicht höher war. Beide Ergebnisse sind robust gegenüber verschiedenen Spezifikationen des Matching-Schätzers und gegenüber dem Timing der Sanktionen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II (2008)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2008): Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 24 S.

    Abstract

    Für den Erfolg der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sind die sozialen Leistungen von hoher Bedeutung, um individuell und passgenau auf die höchst unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitslosengeld II-Empfänger eingehen zu können. Die sozialen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 - 4 SGB II sind als originär kommunale Leistungen ein wichtiges Handlungsfeld für die kommunale Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II. Hierzu zählen Kinderbetreuung bzw. die Pflege von Angehörigen, Schuldner- und Suchtberatung und psychosoziale Betreuung. Die vom Präsidium des Deutschen Landkreistages am 16./17.6.2008 verabschiedeten Leitlinien sollen eine Hilfestellung für die Organisation der Leistungsgewährung vor Ort liefern und dazu beitragen, dass die im Rahmen des SGB II erbrachten Leistungen abgegrenzt und dargestellt werden können. Sie wurden durch eine Projektgruppe des Deutschen Landkreistages aus Fachkräften von Optionskommunen, ARGEn und Trägern in getrennter Aufgabenwahrnehmung vorbereitet. Ziel ist es, über alle Trägermodelle hinweg wichtige Anforderungen an die Leistungsgewährung zu beschreiben und Empfehlungen für die Umsetzung zu geben. Die Leitlinien umfassen folgende Themenbereiche: Einordnung und Begriffsbestimmung der sozialen Leistungen, Planungsprozess und Bedarfsfeststellung, Grundfragen der Zusammenarbeit, Organisation der Leistungsprozesse, Inhalte der Leistungsprozesse, Qualifikation und Information der Mitarbeiter, Qualitätssicherung, Dokumentation/Statistik, Abgrenzung von Kosten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Existenzsicherung und Erwerbsanreiz: Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (2008)

    Abstract

    "Das Gutachten bietet eine fundierte Analyse einer Vielzahl von Kombilohnmodellen unter Berücksichtigung von Kosten und Beschäftigungseffekten. Der Beirat rät von der Umsetzung von Bürgergeldmodellen und von Vorschlägen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen ab, da diese mit nicht zu bewältigenden fiskalischen Risiken, ungewissen Beschäftigungseffekten sowie einer Reihe systematischer Probleme verbunden sind. Zur Stimulierung von Arbeitsangebot und -nachfrage im Niedriglohnbereich setzt der Beirat dagegen auf Workfare und Lohnsubventionen in einem eng begrenzten Rahmen. Die weitere konkrete Ausgestaltung soll aber vom Ergebnis zunächst vorzunehmender empirischer Experimente abhängig gemacht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (2008)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/8284 (26.02.2008)), 12 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung antwortet auf die Frage der Fraktion DIE LINKE nach einem Anstieg der Anzahl von Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), d. h. über einen Anstieg der Anzahl von Leistungskürzungen bei Beziehenden der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und von Leistungseinstellung bei Beziehenden von Arbeitslosengeld I (SGB III) im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006. In den letzten Jahren seien die Regelungen bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern verschärft worden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (2007)

    Grimm, Christopher;

    Zitatform

    Grimm, Christopher (2007): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Nürnberg, 31 S.

    Abstract

    "Mit dem Bericht werden differenziertere Auswertungen der ausgesprochenen Sanktionen und der davon betroffenen Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgelegt. Die Analyse bezieht sich auf den Berichtsmonat Oktober 2006 und stützt sich auf Auswertungen der Daten im Fachverfahren A2LL und Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT). Insgesamt waren 1,9 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit mindestens einer Sanktion belegt. Die Hälfte der im Oktober wirksamen Sanktionen entfiel dabei auf Verletzungen von Meldepflichten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Observed and unobserved determinants of unemployment insurance benefit sanctions in Germany: evidence from matched individual and regional administrative data (2007)

    Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Müller, Kai-Uwe (2007): Observed and unobserved determinants of unemployment insurance benefit sanctions in Germany. Evidence from matched individual and regional administrative data. (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers SP 1 2007-107), Berlin, 43 S.

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht individuelle und regionale Determinanten von Sanktionen, die Unterstützungsleistungen arbeitsloser Leistungsempfänger in Deutschland mindern. Auf Basis von neu verfügbaren Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit werden sanktionierte und unsanktionierte Leistungsempfänger verglichen. Zudem wird ein multivariates Abgangsratenmodell in diskreter Zeit spezifiziert, das unbeobachtete Heterogenität auf individueller und regionaler Ebene kontrolliert. Dabei zeigt sich, dass Arbeitslose in ganz unterschiedlichem Maße von Sanktionen betroffen sind: Beispielsweise erhalten jüngere Menschen unter 25 Jahren Sanktionen mit höherer Wahrscheinlichkeit als Ältere über 50 Jahre, Schwerbehinderte oder hoch qualifizierte Leistungsempfänger. Das individuelle Sanktionsrisiko ist nicht ausschließlich vom Verhalten des Arbeitslosen, sondern ebenso von der Sanktionierungspolitik der regionalen Arbeitsagenturen abhängig." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Individual and regional determinants of receiving unemployment benefit sanctions in Germany (2007)

    Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Müller, Kai-Uwe (2007): Individual and regional determinants of receiving unemployment benefit sanctions in Germany. In: Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv. AStA, Jg. 1, H. 3-4, S. 275-286. DOI:10.1007/s11943-007-0022-7

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht individuelle und regionale Determinanten von Sanktionen, die Unterstützungsleistungen arbeitsloser Leistungsempfänger in Deutschland mindern. Auf Basis von Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit wird ein multivariates Abgangsratenmodell für die Übergänge in eine Sanktion in diskreter Zeit spezifiziert, das unbeobachtete Heterogenität auf individueller und regionaler Ebene kontrolliert. Das individuelle Sanktionsrisiko ist neben individuellen Merkmalen und dem Verhalten des Arbeitslosen von der Sanktionierungsintensität der regionalen Arbeitsagenturen abhängig." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Compulsion in active labour market programmes (2007)

    Ours, Jan C. van;

    Zitatform

    Ours, Jan C. van (2007): Compulsion in active labour market programmes. In: National Institute economic review, Jg. 202, H. 1, S. 67-78. DOI:10.1177/0027950107086169

    Abstract

    "This paper examines compulsion in active labor market programs (ALMP). When an unemployed worker has to participate in a program in order to remain eligible for benefits there are two seperate effects. First, there is the treatment effect, i.e. the program makes the worker more attractive for a potential employer or makes search more efficient, thus helping the unemployed worker to find a job more quickly. Second, there is the compulsion effect, i.e. because the worker has to attend the program his value of being unemployed drops and he is stimulated to find a job more quickly. So, both effects induce the worker to find a job more quickly. The difference between the treatment effect and the compulsion effect concerns the quality of the post-unemployment job. The treatment effect improves the quality; the compulsion effect lowers the quality of post-unemployment jobs." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum?: was wissen wir bislang über Sanktionen in Sozialsystemen? (2007)

    Schneider, Julia;

    Zitatform

    Schneider, Julia (2007): Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum? Was wissen wir bislang über Sanktionen in Sozialsystemen? (Efas Newsletter 10), Berlin, S. 1-4.

    Abstract

    Die ökonomische Forschung über die optimale Gestaltung von Arbeitslosigkeitsversicherungen hat in den letzten Jahren in wachsendem Maße vorgeschlagen, Anreizprobleme in Sozialleistungssystemen mit strikten Sanktionen zu begegnen. Die deutsche Regierung hat, wie viele andere OECD Länder auch, den ökonomischen Rat befolgt, ihre Sozialsysteme mit härteren Sanktionsmöglichkeiten auszustatten. Besonders mit dem neuen Sozialgesetzbuch (SGB) II wurde die Möglichkeit und Intensität einer Sanktion im deutschen Fürsorgesystem deutlich erhöht. Auf der Basis von Daten der repräsentativen Erhebung des IAB zu den unmittelbaren Folgen der Einführung des SGB II auf Betroffene ('Lebenssituation und Soziale Sicherung 2005') wird das Sanktionsgeschehen im ersten Jahr der Gültigkeit des SGB II beschrieben und analysiert. Die Analyse bezieht sich auf Personen im Alter von 15 bis 57 Jahren, die mindestens im ersten Quartal 2005 ALG II bezogen haben. Von den 12.140 Personen wurden zwischen Anfang 2005 und ihrem Befragungstermin zum Jahreswechsel 2005/2006 5,7 Prozent sanktioniert, wobei sich der Sanktionsprozess in den Daten weniger stringent abbildet, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Dauer und Intensität der Sanktionen variieren abhängig vom Grund, allerdings erscheint der Zusammenhang eher unsystematisch. Es zeigt sich, dass sowohl individuelle Merkmale der Sanktionierten als auch der Kontext der Sanktionierenden eine Rolle spielen für die Wahrscheinlichkeit, eine Sanktion zu erhalten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Pfadabweichungen und Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV (2007)

    Sesselmeier, Werner; Yollu-Tok, Aysel;

    Zitatform

    Sesselmeier, Werner & Aysel Yollu-Tok (2007): Pfadabweichungen und Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV. Düsseldorf, 35 S.

    Abstract

    Das institutionenökonomische Forschungsprojekt untersucht die Auswirkungen der Einführung von Hartz IV auf das Verhalten der Leistungsempfänger am Beispiel der ARGE Landau-Südlichen Weinstraße. Basierend auf dem Verhaltensmodell des 'Homo Oeconomicus Institutionalis' wird dabei von der Annahme ausgegangen, dass durch Hartz IV Impulse freigesetzt wurden, die das Verhalten der Akteure der Arbeitsmarktpolitik so beeinflusst haben, dass es zu Akzeptanzproblemen kam. Das politisch vorgegebene normative Ziel von Hartz IV war es, eine Verschiebung hin zur Kommodifizierung durch Transfereinbußen, stärkerer Prüfung der Anspruchsvoraussetzung und einer strikteren Zumutbarkeitsregelung zu erreichen. Auf der Basis einer Anreiz- und Hemmnisanalyse wird analysiert, welcher Verhaltensbeitrag von den Leistungsempfängern der Hartz IV-Reform bei gegebenem institutionellen Rahmen geleistet wird. Analysiert wurde das situativ nutzenmaximierende Verhalten, kognitive Grenzen, habituelle Verhaltensmuster und emotionales bzw. instinktives Verhalten von Leistungsempfängern sowie deren soziale, nicht-eigennützige Präferenzen. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass das normative Ziel von Hartz IV verfehlt wurde, und dass die Erwartungslöhne der untersuchten Leistungsempfänger, die materielle Einbußen durch die Hartz IV-Reform erlitten haben, wider Erwarten nicht gesunken sind. Die Erwerbsintegration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Form von Transfereinbußen wirkte weder bei den 'Gewinnern' noch bei den 'Verlierern' der Reform. Dass die 'Gewinner' der Reform den damit verbundenen Verhaltensannahmen eher entsprechen als die 'Verlierer' wird auf die Akzeptanzproblematik zurückgeführt. Neben dem 'Homo Oeconomicus' wirkende und verhaltensbeeinflussende soziale Faktoren wurden bei der Gestaltung des politischen Anreizsystems nicht berücksichtigt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Hartz-IV-Republik: Demütigung statt Förderung (2007)

    Staiger, Martin;

    Zitatform

    Staiger, Martin (2007): Die Hartz-IV-Republik. Demütigung statt Förderung. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 52, H. 10, S. 1199-1207.

    Abstract

    Angesichts des Ansteigens der Anspruchsberechtigten auf ALG II auf über 7,4 Millionen Menschen sowie des stark gewachsenen Niedriglohnsektors bezeichnet der Autor die Arbeitsmarktpolitik des 'Förderns und Forderns' als gescheitert. Statt Druck auf die Erwerbslosen auszuüben und sie zu demütigen, fordert er eine Reform des zweiten Sozialgesetzbuches, die stärker den 'Geist der Solidarität' berücksichtigen soll. Fazit: 'Setzt sich dieser Geist nicht durch, besteht die Gefahr, dass der seit Hartz IV deutlich brüchiger gewordene soziale Friede noch weiter gefährdet wird.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Sanktionensystem (Teil 2) (2006)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2006): Das neue Sanktionensystem (Teil 2). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 1, S. 11-19.

    Abstract

    Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Im zweiten Teil des Beitrags zum Sanktionensystem des SGB II wird folgende Sanktionsregelung behandelt: V. Rechtsfolgen der Absenkung (Überblick, Ausgewählte Einzelfragen zu den Rechtsfolgen). Anschließend befasst sich der Autor mit Fragen der Verfassungskonformität der Sanktionsregelung. Behandelt werden: I. Absenkung wegen Nichtabschlusses einer angebotenen Eingliederungsvereinbarung, II. Sonderregelung für junge Hilfebedürftige, III. Absenkung bei Nichtausführung zumutbarer Arbeit, IV. Verfassungsrechtliche Grenzfragen (Wegfall des Zuschlages nach Paragraph 24 SGB II, Fehlen von Härtefallregelungen). In einer abschließenden Bewertung kommt der Autor zu der Feststellung, dass die 'Zweifel bleiben, ob angesichts dessen, dass die Massenarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik ein strukturelles, aber kein friktionelles oder mismatch-Problem ist, der Aktivierungsansatz der richtige ist.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Fordern statt Fördern?: die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit (2006)

    Grühn, Corinna;

    Zitatform

    Grühn, Corinna (2006): Fordern statt Fördern? Die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit. In: Das Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung. ZfS, Jg. 60, H. 10, S. 289-296.

    Abstract

    "Der Beitrag setzt sich mit den besonderen Regelungen des SGB II zu der Personengruppe der 15- bis 25-Jährigen auseinander. Besonderer Schwerpunkt der Reform 'HARTZ IV' war und ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Der Beitrag dient der Sammlung der speziellen Normen und ihrer Bewertung im rechtspolitischen Kontext. Zunächst werden die einzelnen Normen in der Gesetzeschronologie dargestellt; hierbei wird deutlich, dass sich der Gedanke der Notwendigkeit, für diese Altersgruppe besondere Regelungen zu schaffen, durch einen Großteil des Gesetzes - angefangen bei den Leistungsgrundsätzen bis hin zu den Sanktionen - zieht; eine separate Bewertung der einzelnen Norm schließt sich jeweils an." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV fördert Minijobs und krankt an der ungenügenden Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln (2006)

    Holzner, Christian;

    Zitatform

    Holzner, Christian (2006): Hartz IV fördert Minijobs und krankt an der ungenügenden Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 13, H. 2, S. 5-9.

    Abstract

    "Ziel der Hartz-IV-Reform ist es, die Erwerbsfähigen durch eine bessere Betreuung und geeignete Anreize wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In diesem Beitrag werden die Neuerungen von Hartz vorgestellt und auf ihre Wirksamkeit hin geprüft. Hartz IV krankt vor allem an zwei Stellen. Zum einen können die vorgesehenen Sanktionsmechanismen unter Hartz IV die effektive Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln nicht sicherstellen. Zum anderen verhindern die finanziellen Anreize der Hartz-IV-Reform das Entstehen von Vollzeitarbeitsplätzen, während sie Minijobs über Gebühr fördern. Basierend auf dem ifo Reformvorschlag der Aktivierenden Sozialhilfe werden geeignete Lösungsvorschläge diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen nach den "Hartz"-Reformen: Analyse der Wirkungen des "Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (2006)

    Müller, Kai-Uwe; Oschmiansky, Frank;

    Zitatform

    Müller, Kai-Uwe & Frank Oschmiansky (2006): Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen nach den "Hartz"-Reformen. Analyse der Wirkungen des "Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers SP 1 2006-116), Berlin, 47 S.

    Abstract

    "Im Rahmen des 'Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' wurden die Zumutbarkeitskriterien verschärft und die Sperrzeitendauer reformiert, um die Sanktionsinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) leichter anwenden zu können, den Missbrauch von Versicherungsleistungen zu reduzieren sowie den Abgang aus dem Leistungsbezug zu beschleunigen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Wirkungen der Reformen auf die Sanktionspolitik der BA und ihrer regionalen Arbeitsagenturen. Dabei liegt das Hauptinteresse auf der Implementation der Sanktionen in den Arbeitsagenturen vor und nach den Hartz-Reformen. Der Fokus ist auf die Aussprache von Sperrzeiten, die den Bezug von Lohnersatzleistungen unterbrechen, gerichtet. Die Analysen basieren auf regionalen Geschäftsdaten der BA-Statistik, die für den Zeitraum 2000 bis 2004 quartalsweise vorliegen, einer schriftlichen Befragung aller Arbeitsagenturen sowie qualitativen Interviews in zehn Agenturen. Die empirische Analyse beruht auf linearen Paneldatenmodellen. Es zeigt sich, dass die Verhängung von Sanktionen erheblich durch regionale Kontextbedingungen beeinflusst wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regional uneinheitlich: Wie die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird (2006)

    Oschmiansky, Frank; Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Oschmiansky, Frank & Kai-Uwe Müller (2006): Regional uneinheitlich: Wie die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird. In: WZB-Mitteilungen H. 114, S. 25-28.

    Abstract

    "Das Hartz-I-Gesetz von 2003 sieht härtere Sanktionen für Arbeitslose vor, die eine angebotene Stelle ablehnen. Wird das Instrument der Sperrzeit tatsächlich rigider genutzt? Die empirische Untersuchung dieser Frage ergibt ein regional differenziertes Bild. Die Quote der Sperrzeiten ist in jenen Regionen höher, in denen die Arbeitslosigkeit niedriger ist. Im Zuge der allgemeinen Verschärfung ist es nicht zu einer Vereinheitlichung, sondern zu einer Ausdifferenzierung der Sperrzeitenpolitik zwischen den einzelnen Arbeitsagenturen gekommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? (2006)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2006): Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 434-437. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5

    Abstract

    Angesichts der hohen Zahl von Leistungsempfängern und der 'ausufernden' Kosten wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob Hartz IV bzw. das neue SGB II grundsätzlich verfehlt sei und einer "Generalrevision" bedürfe. Der Beitrag stellt die These auf, dass der grundlegende Ansatz noch gar nicht richtig erprobt, sondern durch eine mangelhafte administrative Umsetzung vorerst zunichte gemacht wurde. Gestützt auf eigene Studien des Autors, zahlreiche Medienberichte und einen kürzlich vorgelegten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes wird die Einschätzung vertreten, dass bei der administrativen Umsetzung das "Fordern" und das "Monitoring" bislang weitgehend vernachlässigt wurden. Kritisiert werden insbesondere die zu seltene Nutzung des "wirksamsten Instruments" zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit von arbeitslosen Leistungsempfängern, nämlich die Heranziehung zu gemeinnützigen Arbeiten, außerdem der unter unklarer Leistungsverantwortung erfolgte kurzfristige, schlecht vorbereitete und auf das Personal bezogen quantitativ wie qualitativ unzureichende Aufbau der neuen Verwaltungskörper sowie die nicht zielkonformen Nutzungen von Transferleistungen. "Es wäre einen Versuch wert, die Möglichkeiten eines strengen Forderns, verbunden mit intensivem Monitoring und konsequenter Sanktionierung, zumindest einmal richtig zu erproben und dabei Kosten und Nutzen systematisch zu evaluieren." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II: Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente (2006)

    Siemon, Hartmut;

    Zitatform

    (2006): Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II. Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente. Offenbach am Main, 121 S.

    Abstract

    Die Fachtagung zur lokalen Umsetzung des SGB II konzentrierte sich auf wesentliche Elemente der Zielerreichung (u. a. Arbeitsabläufe und Fallmanagement) und behandelt explizit die Rolle von Anreizen und Sanktionen. Dabei wurden Erfahrungen bei der Begleitung der Umsetzung des SGB II und grundlegende Vorstellungen des "aktivierenden Sozialstaates" diskutiert. Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit und einer Optionskommune wurde die Bedeutung von Aktivierung und Integration im Leistungsprozess des SGB II beschrieben. Historische und aktuelle Erfahrungen zu "Anreizen und Sanktionen" behandelten zwei weitere Beiträge mit den Themen: "Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen 1970 bis 2004" und ?"Wo der Kunde nicht König ist - Probleme der Fallbearbeitung nach dem SGB II". Darüber hinaus wurde die Praxis zum Themenkreis Fördern und Fordern, d. h. das Zusammenspiel von Fallmanagement, Anreizen und Sanktionen aus den ARGEn bzw. Optionskommunen in NRW, Hamburg, Stuttgart, Pforzheim und Leipzig dargestellt und diskutiert. In sechs moderierten Arbeitsgruppen wurden die folgenden Themenfelder bearbeitet: Umgang mit Unter-25-jährigen, Qualifizierungs- und Personalentwicklungsstrategien, ?Arbeitsabläufe in ARGEn und Optionskommunen, ?Rechtliche Fragen, ?Was heißt "Zumutbarkeit" konkret?, Regionale Bedingungen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV wieder geändert - das SGB II-Fortentwicklungsgesetz (2006)

    Steck, Brigitte; Kossens, Michael;

    Zitatform

    Steck, Brigitte & Michael Kossens (2006): Hartz IV wieder geändert - das SGB II-Fortentwicklungsgesetz. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 15, H. 9, S. 462-466.

    Abstract

    "Nachdem das SGB II bereits seit seinem Inkrafttreten zum 1. 1. 2005 durch das Freibetragsneuregelungsgesetz sowie das Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze an wichtigen Stellen geändert wurde, ist nun durch das sog. Fortentwicklungsgesetz eine Vielzahl der Vorschriften des SGB II reformiert worden. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf Veränderungen am SGB II verständigt, die nun mit dem SGB II Fortentwicklungsgesetz die parlamentarischen Hürden genommen haben. Die jetzt beschlossenen Änderungen betreffen das Leistungsrecht, die Verwaltungspraxis und die Missbrauchsbekämpfung. Ziel des Fortentwicklungsgesetzes ist es, die steigenden Kosten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu begrenzen. Insgesamt geht der Gesetzgeber davon aus, dass durch die verabschiedeten Maßnahmen Einsparungen von rund 1,5 Mrd. Euro jährlich zu realisieren sind, wobei 1,2 Mrd. Euro zu Gunsten des Bundes und rund 300 Mio. Euro zu Gunsten der Kommunen entfallen. Von den rund 60 Änderungen des SGB lI-Fortentwicklungsgesetzes werden nachfolgend die für die Praxis relevantesten Änderungen dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen: sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? (2006)

    Wunder, Annett; Diehm, Alexander;

    Zitatform

    Wunder, Annett & Alexander Diehm (2006): SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen. Sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 6, S. 195-199.

    Abstract

    "Der Bundestag hat am 1. Juni 2006 das 'Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende' beschlossen. Es soll - sofern der Bundesrat zustimmt - in seinen zentralen Teilen zum 1. August 2006 in Kraft treten. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen der Sozialgesetzbücher II und III. Unter der Zielsetzung, Leistungsmissbrauch zu vermeiden, soll im SGB II insbesondere eine drastische Verschärfung der Sanktionen bei Ablehnung von Arbeits- und Eingliederungsangeboten erfolgen: Wer künftig drei 'Pflichtverletzungen' begeht, muss mit der vollständigen Streichung des Arbeitslosengeldes (ALG) II rechnen. In diesem Punkt wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen durch Änderungsanträge der CDU/CSU und SPD vom 30. Mai 2006 während der Ausschussberatungen noch einmal verschärft. Im Folgenden wird untersucht, wie sich die geplanten Sanktions-Änderungen auswirken und ob sie den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen. Schließlich geht es hier um grundlegende Fragen des Existenzminimums von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihren Familien." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1696 (31.05.2006)), 36 S.

    Abstract

    Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales bezieht sich a) auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Drucksache 16/1410): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende; b) auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit - Strategie zur Überwindung von Hartz IV; c) auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hartz IV weiterentwickeln - Existenzsichernd, individuell, passgenau; d) auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Wohnungslosigkeit vermeiden - Wiedereinführung von Beihilfen und Übernahme von Mietschulden auch für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und Arbeitslosengeld-I-Bezieher; e) auf den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich-AG. Bis auf den unter a) genannten Entwurf wurden alle Anträge abgelehnt. Der angenommene Gesetzesentwurf enthält unter anderem folgende wesentlichen Änderungen zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Die Klarstellung, dass weitergehende, von den im SGB II vorgesehenen Bedarfen abweichende Leistungen ausgeschlossen sind; den Leistungsausschluss für Personen, die sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten; eine Verschärfung der Sanktionsregelung; Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern wird es ermöglicht, die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Träger der Arbeitsförderung mit der Ausbildungsvermittlung zu beauftragen; der Bewilligungszeitraum für Arbeitslosengeld II kann in den Fällen, in denen eine Veränderung der Verhältnisse nicht zu erwarten ist, auf bis zu zwölf Monate verlängert werden; die Regelungen zur Übermittlung statistischer Daten an die Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden erweitert; für Existenzgründer wird der neue Gründungszuschuss eingeführt; Präzisierung der Regelungen zur Rehabilitation im SGB II: Künftig muss jeder betroffene Behinderte über den festgestellten Rehabilitationsbedarf einschließlich Eingliederungsvorschlag schriftlich unterrichtet werden. Der Träger der Grundsicherung ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen über die zu erbringenden beruflichen Teilhabeleistungen zu entscheiden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Sanktionensystem (Teil 1) (2005)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2005): Das neue Sanktionensystem (Teil 1). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 12, S. 707-715.

    Abstract

    Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph 31 SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Die Darstellung der Sanktionsregelung gliedert sich im ersten Teil des Beitrags wie folgt: I. Anwendungsbereich, II. Zuständigkeit für die Absenkungsentscheidung, III. Allgemeine Absenkungsvoraussetzungen (Belehrung, Schuldhaftes Handeln, Weigerung, Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes), IV. Besondere Absenkungsvoraussetzungen: die einzelnen Tatbestandsvarianten (Fallgruppe 1: Absenkung wegen unzureichenden Einsatzes der eigenen Arbeitskraft, Fallgruppe 2: Absenkung bei Meldeversäumnis, Fallgruppe 3: Wirtschaftliches Fehlverhalten). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Eigenverantwortung in der Arbeitsmarktpolitik: zwischen Handlungsautonomie und Zwangsmaßnahmen (2005)

    Bothfeld, Silke; Seibel, Kai; Gronbach, Sigrid;

    Zitatform

    Bothfeld, Silke, Sigrid Gronbach & Kai Seibel (2005): Eigenverantwortung in der Arbeitsmarktpolitik. Zwischen Handlungsautonomie und Zwangsmaßnahmen. (WSI-Diskussionspapier 134), Düsseldorf, 43 S.

    Abstract

    "Das öffentliche Plädoyer für eine verstärkte Eigenverantwortung der Arbeitslosen basiert auf zwei zweifelhaften Grundannahmen, nämlich der Betrachtung der Arbeitslosigkeit als friktionell und der Unterstellung einer mangelnden Arbeitsmotivation der Erwerbslosen. Sicherlich sind die Wirkungen der jüngsten Arbeitsmarktreformen noch nicht vollends abzuschätzen, aber schon jetzt deutet sich an, dass ohne die Veränderung der makroökonomischen Rahmenbedingungen die Ansätze der Aktivierung keine nachhaltigen Wirkungen bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit entfalten können. Dennoch scheint die Frage berechtigt, inwiefern das Verhältnis zwischen arbeitslosen Bürgerlinnen und Arbeitsverwaltung so gestaltet werden kann, dass jene nicht mehr als hilfsbedürftige Objekte staatlichen Handelns betrachtet und behandelt werden, sondern ihnen ermöglicht wird, eigene Initiativen zu entwickeln. Die Annahme dieser Zielsetzung gründet jedoch nicht auf der Annahme mangelnder Motivation der erwerbslosen BürgerInnen, sondern auf der Ineffizienz arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Der Beitrag versucht eine differenzierte Betrachtung der Angemessenheit des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Dabei stellt sich die Frage, wie die Neukonzeption der Arbeitsmarktpolitik an die bisherigen Entwicklungen der Arbeitsförderung anschließt und inwiefern durch die jüngsten arbeitsmarktpolitischen Reformen eine Stärkung der Eigenverantwortung im Sinne einer größeren Handlungsautonomie erreicht wird. Hinsichtlich der neuesten Regelungen können die Wirkungen zwangsläufig zunächst nur abgeschätzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen: eine empirische Analyse zu Sperrzeiten (2005)

    Müller, Kai-Uwe; Oschmiansky, Frank;

    Zitatform

    Müller, Kai-Uwe & Frank Oschmiansky (2005): Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen. Eine empirische Analyse zu Sperrzeiten. In: H. Schütz & H. Mosley (Hrsg.) (2005): Arbeitsagenturen auf dem Prüfstand : Leistungsvergleich und Reformpraxis der Arbeitsvermittlung (Modernisierung des öffentlichen Sektors. Sonderband, 24), S. 95-134.

    Abstract

    Der Beitrag untersucht die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit und ihrer regionalen Arbeitsagenturen vor dem Hintergrund der sich wandelnden rechtlichen Regelungen und der unterschiedlichen Problemlagen auf dem Arbeitsmarkt. Zunächst wird ein Überblick über die Datenbasis und die Definition der Sperrzeitenquoten gegeben. Sodann wird in einer Längsschnittperspektive für die Jahre 1970 bis 2003 auf aggregierter Ebene untersucht, wie sich die Sperrzeitenquoten im Zeitverlauf entwickelt haben. In einer Querschnittsbetrachtung werden regionale Implementationsunterschiede hinsichtlich der Sperrzeitenquoten zwischen den Arbeitsagenturen beschrieben und mögliche Gründe für unterschiedlich hohe Sperrzeitenquoten in den Agenturen identifiziert. Die Analyse zeigt, (1) dass die konjunkturelle Situation und die regionale Arbeitsmarktlage die Höhe der ausgesprochenen Sperrzeiten beeinflussen. (2) Die rechtlichen Reformen der vergangenen Jahre haben sich in der Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit niedergeschlagen und zu einem merklichen Anstieg der Sperrzeitenquoten geführt. (3) Neben dem allgemeinen Niveauanstieg ist die Sperrzeitenpolitik vor allem im Jahr 2003 regional heterogener geworden. (IAB)

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