Springe zum Inhalt

Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt ""Bildungspaket" - Leistungen zur Bildung und Teilhabe"
  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)

    Wieland, Joachim;

    Zitatform

    Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 070/23), Berlin, 30 S.

    Abstract

    "Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt stellt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels eine wichtige staatliche Aufgabe dar. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Förderungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das SGB III sieht unter anderem Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche vor. Hierbei werden junge Menschen am Übergang von der Schule ins Berufsleben gezielt gefördert, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele dieser Leistungen stehen auch Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zur Verfügung, das SGB II bietet jedoch auch eigene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, von denen sich einige auch speziell an junge Menschen richten. Die vorliegende Arbeit soll einen knappen Überblick über die nach dem SGB III und dem SGB II bestehenden Fördermöglichkeiten geben. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Instrumente und Leistungen, die sich explizit an junge Menschen richten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching (2022)

    Coban, Mustafa ; Zabel, Cordula ; Wenzig, Claudia; Kasrin, Zein ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Coban, Mustafa, Zein Kasrin, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching. (IAB-Kurzbericht 23/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2223

    Abstract

    "Coaching – eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung – soll Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren, die durch die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden. Das Autorenteam untersucht in diesem Kurzbericht Aussagen von Geförderten hinsichtlich des Erhalts, der Ausgestaltung und Bewertung des Coachings und dessen Rolle für die Beschäftigungsstabilität. Den Befragungsergebnissen zufolge erhält in beiden Maßnahmen die überwiegende Mehrheit der Geförderten ein Coaching und es finden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. Die Geförderten sind mit dem Coaching überwiegend sehr zufrieden, aber geteilter Meinung, ob es ihre persönliche Situation verbessert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann: Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung (2021)

    Bonin, Holger;

    Zitatform

    Bonin, Holger (2021): Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann. Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. (IZA research report 124 17), Bonn, 25 S.

    Abstract

    "Will man auf Seiten des Bundes die Bildungschancen sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler ohne Verfassungsänderung verbessern, sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen eine der wenigen Stellschrauben. Dieses Kurzgutachten untersucht den finanziellen Mehraufwand, der durch die Stärkung und den Ausbau dieser Leistungen entstünde. Es bezieht sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das im April 2021 im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung den Entwurf für ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvorschlag sieht die Einrichtung eines rechtskreisübergreifend einheitlichen Trägers vor, der die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen (BuT-Leistungen) für alle leistungsberechtigten jungen Menschen sowohl bewilligt als auch administriert. Durch einen ausdrücklichen Auftrag zur Sicherstellung gleicher Bildungschancen soll der Aufbau einer Infrastruktur von BuT-Leistungen besonders an Schulen mit hohen Anteilen leistungsberechtigter Schülerinnen und Schüler vorangebracht werden. Darüber hinaus sieht es vor, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe substanziell auszuweiten: Bedarfsunterdeckungen sollen beseitigt, die Lernförderung aufgewertet und die Voraussetzungen für die digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot verbessert werden. Schließlich sollen durch Verzicht auf einige derzeit bestehende einschränkende Zugangsregeln mehr Schülerinnen und Schüler Leistungen zur Teilhabe für Bildung beanspruchen können. Die vorgelegten Schätzergebnisse zeigen, dass auf mittlere Sicht bereits ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes in Höhe von 1,8 bis 2,4 Mrd. Euro pro Jahr ausreichen dürfte, um die Mehrkosten durch erhebliche Verbesserungen bei zentralen BuT-Leistungen zu decken, wie sie im Rechtsgutachten vorgeschlagen werden. Im Vergleich zum Ist-Zustand könnte damit der Wert von außerhalb der Familien organisierten (Sach-)Leistungen für eine verbesserte Teilhabe von sozial benachteiligten jungen Menschen auf das Doppelte bis Dreifache gesteigert werden. Mehr als 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler – und damit eine sehr große Mehrheit der potenziell Leistungsberechtigten – könnten so zusätzlich von BuT-Leistungen erreicht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (2021)

    Vogt, Claire; Kranz, Christiane;

    Zitatform

    Vogt, Claire & Christiane Kranz (2021): Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 52, H. 2, S. 54-63.

    Abstract

    "Die Leistungen für Bildung und Teilhabe entlasten Familien in Transfersystemen spürbar. Es ist wichtig und gut, dass es sie gibt. Dennoch besteht auch nach der jüngsten Reform weiterer Handlungsbedarf. Noch immer sind die Leistungen nicht allen berechtigten Familien bekannt und zum Teil sind sie schwer zu beantragen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/26157) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/26157). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/26910 (24.02.2021)), 6 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets u.a. mit einer Statistik des Bundesagentur für Arbeit zum Bestand an Leistungsberechtigten mit festgestelltem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. (IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31217 (28.06.2021)), 21 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Gegenstand der Kleine Anfrage ist das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen', durch das deutlich weniger Menschen gefördert werden als durch den 'Sozialen Arbeitsmarkt'. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Inanspruchnahme der Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30860) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Inanspruchnahme der Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/30860). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31398 (06.07.2021)), 26 S.

    Abstract

    Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen verschiedene Leistungen zu, um die Teilhabe an Bildung und gesellschaftlichem Miteinander zu gewährleisten. Die Fragenstellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick über die Nutzung der im Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Angebote und den Stand der angekündigten sowie notwendigen Änderungen machen. Im einzelnen geht es dabei um folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: a) Persönlicher Schulbedarf, b) Eintägige Schul- und Kitaausflüge, c) Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten, d) Beförderung zur Schule, e) Lernförderung, f) Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen und g) Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise - weitere Entwicklungen und neue Daten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die LINKE (Drucksache 19/31535) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise - weitere Entwicklungen und neue Daten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die LINKE (Drucksache 19/31535). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31796 (28.07.2021)), 18 S.

    Abstract

    Mit dieser Kleinen Anfrage soll der im Februar 2021 übermittelte Stand ergänzt und fortgeschrieben und im Ergebnis die Entwicklung der sozialen Lage von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise dokumentiert werden. (IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2020)

    Dehmer, Mara; Rock, Joachim; Linckh, Carolin; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Carolin Linckh, Joachim Rock & Greta Schabram (2020): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 55 S.

    Abstract

    "Rückwirkend zum 1. Januar 2011 hat der Bundestag, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend, das Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Ziel eingeführt, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in Haushalten, die Transferleistungen beziehen, abzusichern. Im Bildungs- und Teilhabepaket wurden bereits bestehende Leistungen zusammengefasst und um lediglich zwei zusätzliche Leistungsansprüche, darunter die Lernförderung, ergänzt. Der auch seitens der Bundesregierung selbst in den Vordergrund gerückte neue Anspruch betrifft die sogenannten Teilhabeleistungen. Die Bundesregierung selbst verzichtet auf Veröffentlichungen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes. Eine in ihrem Auftrag durchgeführte Evaluation wurde bereits 2016 abgeschlossen. Die Paritätische Forschungsstelle möchte dazu beitragen, neue Erfahrungen zur Umsetzung mit der Teilhabeleistung des Bildungs- und Teilhabepaketes vorzulegen. Dazu legt sie hiermit die Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ vor. Gegenstand der Expertise sind die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen in der Altersgruppe der 6- bis 15-Jährigen im SGB II. Zum dritten Mal in Folge wird deutlich, dass mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung profitieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2019)

    Aust, Andreas; Dehmer, Mara; Tiefensee, Anita; Schabram, Greta; Linckh, Carolin; Rock, Joachim;

    Zitatform

    Aust, Andreas, Mara Dehmer, Carolin Linckh, Joachim Rock, Greta Schabram & Anita Tiefensee (2019): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 53 S.

    Abstract

    "Vor nunmehr acht Jahren hat die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Ziel eingeführt, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in Haushalten, die Transferleistungen beziehen, abzusichern. Teil des Bildungs- und Teilhabepakets sind die sogenannten Teilhabeleistungen - über deren Wirkung jedoch wenig bekannt ist. Die Paritätische Forschungsstelle legt mit ihrer jährlichen Expertise 'Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus' empirische Befunde zu den Teilhabeleistungen für die Altersgruppe der 6 bis 15-jährigen im SGB II vor. Zum zweiten Mal in Folge wird deutlich, dass mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung profitieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Regulierung von Ungleichheitsverhältnissen: Wirkungen des Elterngelds und des Bildungs- und Teilhabepakets (2019)

    Geene, Raimund;

    Zitatform

    Geene, Raimund (2019): Regulierung von Ungleichheitsverhältnissen: Wirkungen des Elterngelds und des Bildungs- und Teilhabepakets. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 50, H. 3, S. 40-52.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden das 2007 eingeführte Elterngeld und das 2011 ins Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) integrierte Bildungs- und Teilhabepaket analysiert. Es wird gezeigt, dass Maßnahmen zur Reduktion von Kinder- und Familienarmut Verarmungstendenzen verfestigen und verstärken können." (Autorenreferat, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) (Drucksache 19/7504): Unterrichtung durch die Bundesregierung. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (2019)

    Zitatform

    Bundesregierung (2019): Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) (Drucksache 19/7504). Unterrichtung durch die Bundesregierung. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/8036 (zu Dr. 19/7504) (27.02.2019)), 47 S.

    Abstract

    Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Gesetzwurf des Starke-Familien-Gesetzes, das den Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets neu gestalten will. Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus (2018)

    Aust, Andreas; Dehmer, Mara; Schabram, Greta; Rock, Joachim;

    Zitatform

    Aust, Andreas, Mara Dehmer, Joachim Rock & Greta Schabram (2018): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket. Teilhabequoten im Fokus. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise 2018,04), Berlin, 57 S.

    Abstract

    "Die Paritätische Forschungsstelle legt mit eigenen Berechnungen auf Grundlage amtlicher Daten aktuelle empirische Befunde zur Umsetzung der Teilhabeleistungen für die Altersgruppe der 6 bis 15-jährigen im SGB II vor." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen (2018)

    Bähr, Holger; Kupka, Peter; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Stobbe, Holk;

    Zitatform

    Bähr, Holger, Martin Dietz, Peter Kupka, Philipp Ramos Lobato & Holk Stobbe (2018): Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen. (IAB-Bibliothek 370), Bielefeld: Bertelsmann, 394 S. DOI:10.3278/300985w

    Abstract

    "Mehr als eine Dekade nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht bündelt die Ergebnisse der Wirkungsforschung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Jahren 2013 bis 2016 und bietet somit eine Gesamtschau der in diesem Zeitraum gewonnenen Erkenntnisse.
    Vorgestellt werden Befunde zu folgenden Themenkomplexen:
    - Struktur und Dynamik im Leistungsbezug - Beratung und Vermittlung in den Jobcentern - Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - Lebenslagen und soziale Teilhabe der Leistungsberechtigten - Gesamtwirtschaftliche Perspektiven auf die Grundsicherung
    Auf Basis dieser Forschungsergebnisse reflektieren die Autoren die bisherige Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und verweisen auf zukünftige Herausforderungen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    E-Book Open Access
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kinder- und Kindheitsbilder in den Existenzsicherungsgesetzen: Eine Analyse der Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Wirkung der legislativen Kinder- und Kindheitsbilder auf die Lebenssituation der Kinder (2018)

    Meiner-Teubner, Christiane;

    Zitatform

    Meiner-Teubner, Christiane (2018): Kinder- und Kindheitsbilder in den Existenzsicherungsgesetzen. Eine Analyse der Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Wirkung der legislativen Kinder- und Kindheitsbilder auf die Lebenssituation der Kinder. Weinheim: Beltz, 643 S.

    Abstract

    "Seit 2011 soll das Bildungs- und Teilhabepaket Kinder in Armutslagen unterstützen. Ziel des Gesetzes ist, dass auch armutsgefährdete Kinder an Schulausflügen teilnehmen können, dass sie einen Sportverein oder eine Musikschule besuchen können und eine Mittagsverpflegung in der Kita oder Schule erhalten. Doch welche Bilder von Kindheit und vom Kind liegen diesem Gesetz zugrunde? Welche familialen und kindlichen Ressourcen werden als vorhanden, welche als fehlend unterstellt? Und: Kann ein solches Gesetz die Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder tatsächlich erweitern? Diesen Fragen wird im Buch nachgegangen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie das Inhaltsverzeichnis.
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe: Schlussbericht (2016)

    Bartelheimer, Peter; Wenzig, Claudia; Kotlenga, Sandra; Achatz, Juliane; Marquardsen, Kai; Henke, Jutta; Nägele, Barbara; Kaps, Petra; Wagner, Alexandra; Söhn, Nina;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter, Jutta Henke, Petra Kaps, Sandra Kotlenga, Kai Marquardsen, Barbara Nägele, Alexandra Wagner, Nina Söhn, Juliane Achatz & Claudia Wenzig (2016): Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Schlussbericht. Göttingen, 256 S.

    Abstract

    "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat 2013 ein umfassendes Forschungsvorhaben zur Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (sog. Bildungspaket) in Auftrag gegeben, das 2011 in Kraft getreten ist.
    Bei dem Forschungsprojekt wurde untersucht, wie das Bildungspaket vor Ort in der kommunalen Praxis umgesetzt wird, welche Zusammenhänge und Faktoren die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beeinflussen und ob und wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigten ankommen.
    Der nun vorliegende Endbericht der Gesamtevaluation ergibt insgesamt ein vielschichtiges Bild. Es zeigt sich, dass rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. kommunale Trägerschaft, Landesvorgaben, Sachleistungsprinzip), lokale Entwicklungspfade, das Aufgabenverständnis und die Organisationsmaximen der Sozialverwaltung auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem Gewicht zur kommunalen Umsetzungspraxis beitragen.
    Grundsätzlich gilt: Je einfacher die Antragstellung und Abrechnung für die Leistungsberechtigten, desto wahrscheinlicher ist es, dass Leistungsberechtigte ihren Anspruch auf BuT-Leistungen geltend machen. Auch die konkrete Ausgestaltung des sog. Hinwirkungsgebots spielt eine zentrale Rolle.
    Die Erhebungen zeigen, dass eine große Mehrheit (85 Prozent der Befragten) die BuT-Leistungen als eine gute (zusätzliche) Unterstützung für Kinder und Jugendliche betrachten. Demnach lohne sich auch der Aufwand, diese Leistungen zu beantragen. Eine hohe Zustimmung zum Bildungspaket findet sich auch bei den Anbietern sowie Schulen und Kitaverwaltungen.
    Die Evaluation zeigt zudem eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für eine zweckgebundene Form der Bedarfsdeckung (sog. Sachleistungsprinzip): drei Viertel der befragten Haushalte sind sogar gegen eine reine Geldleistung. Und: die Kenntnis(-quote) über das Bildungspaket ist bei den Leistungsberechtigten in den letzten Jahren gestiegen. Kenntnis ist eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme, das heißt mit umfassender - und ggfs. auch mehrmaliger - Beratung sowie zielgruppenadäquater Ansprache könnte die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen weiter erhöht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wenzig, Claudia; Achatz, Juliane;

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Bildungs- und Teilhabepaket: Eine Misserfolgsgeschichte: Bürokratische Hürden und fehlende Mittel reduzieren Bildungschancen (2016)

    Dehmer, Mara; Puls, Jennifer; Rock, Joachim;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Jennifer Puls & Joachim Rock (2016): Das Bildungs- und Teilhabepaket: Eine Misserfolgsgeschichte. Bürokratische Hürden und fehlende Mittel reduzieren Bildungschancen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 10/11, S. 400-408.

    Abstract

    "Vor fünfeinhalb Jahren - im April 2011 - trat das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Davon sollen bedürftige Kinder aus Familien mit Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und - seit März 2015 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) profitieren. Sie können Leistungen für Schulbedarf, Klassenfahrten, Schülerbeförderungskosten, Mittagessen, Nachhilfe oder Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben aus dem Paket bekommen. Doch wie stark werden diese Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) von den Betroffenen eigentlich in Anspruch genommen? Reichen sie zur Deckung des Bedarfs? Und wie sieht es mit der Finanzierung aus? Diesen und anderen Fragen geht der folgende Beitrag nach. Dabei zeigt sich: Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt das ungeliebte Stiefkind der Sozialpolitik." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe: zweiter Zwischenbericht Juli 2015 (2015)

    Bartelheimer, Peter; Bitz, Ansgar; Pagels, Nils; Schrankel, Fabienne; Steckbauer, Jana; Henke, Jutta; Thürling, Marleen; Kotlenga, Sandra; Wagner, Alexandra; Nägele, Barbara; Achatz, Juliane; Kaps, Petra; Wenzig, Claudia; Baumgärtner, Luisa; Wulf, Helmut; Marquardsen, Kai; Gonsior, Annegret;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter, Jutta Henke, Petra Kaps, Sandra Kotlenga, Kai Marquardsen, Barbara Nägele, Nils Pagels, Jana Steckbauer, Marleen Thürling, Alexandra Wagner, Juliane Achatz, Claudia Wenzig, Helmut Wulf, Annegret Gonsior, Fabienne Schrankel, Luisa Baumgärtner & Ansgar Bitz (2015): Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Zweiter Zwischenbericht Juli 2015. Göttingen, 440 S., Anhang.

    Abstract

    "Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen seit 2011 besonderen Bedarfen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringen Einkommen Rechnung tragen und ihnen den Zugang zu Lernmöglichkeiten und zu sozialen und kulturellen Aktivitäten erleichtern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 2013 ein mehrdimensionales Forschungsvorhaben zur Evaluation der Inanspruchnahme und der kommunalen Umsetzung dieser Leistungen begonnen: Wird die Intention des Gesetzgebers erfüllt? Kommen die Leistungen bei den Leistungsberechtigten an? Und welche Faktoren beeinflussen dies? Das Gesamtforschungsvorhaben besteht aus drei eigenständigen Teilprojekten: einer qualitativen Implementationsstudie unter Leitung des Soziologischen Forschungsinstituts Göttingen (SOFI), einer Längsschnittbefragung von Leistungsberechtigten und Wohnbevölkerung durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie der Messung des Erfüllungsaufwandes durch das Statistische Bundesamt (StBA). Einem begleitenden Projektbeirat gehören neben Bundes- und Landesministerien die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (in Expertenfunktion) an. Die drei Teilprojekte legen hier ihren zweiten gemeinsamen Bericht vor. Für die Implementationsanalyse und Längsschnittbefragung handelt es sich um einen Zwischenbericht aus der laufenden Arbeit - der Endbericht ist für April 2016 vorgesehen. Das Statistische Bundesamt hat sein Teilprojekt abgeschlossen und dokumentiert mit diesem Bericht seine Ergebnisse zum Zeit- und Kostenaufwand bei der Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Achatz, Juliane; Wenzig, Claudia;

    Weiterführende Informationen

    Anlagenband
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe: erster Zwischenbericht 28.2.2014 (2014)

    Bartelheimer, Peter; Heinen, Julia; Gonsior, Annegret; Kaps, Petra; Brinkwerth, Stefanie; Kotlenga, Sandra; Tobsch, Verena; Pagels, Nils; Klawitter, Maren; Wulf, Helmut; Barg, Annelie; Marquardsen, Kai; Wenzig, Claudia; Baumgärtner, Luisa; Achatz, Juliane; Becher, Inna;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter, Petra Kaps, Sandra Kotlenga, Kai Marquardsen, Nils Pagels, Juliane Achatz, Inna Becher, Claudia Wenzig, Julia Heinen, Stefanie Brinkwerth, Annegret Gonsior, Helmut Wulf & Luisa Baumgärtner (2014): Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Erster Zwischenbericht 28.2.2014. Nürnberg, 269 S.

    Abstract

    "Bei dem Forschungsprojekt geht es darum zu untersuchen, welche Zusammenhänge und Faktoren die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe beeinflussen und ob und wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigten ankommen. Erstmals wird somit ein umfassendes Gesamtbild zur Inanspruchnahme und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vorliegen. Das gesamte Forschungsprojekt ist auf einen Zeitraum von drei Jahren (bis 2016) angelegt.
    Die Studie wird vom Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) und Partnern durchgeführt. Die Messung des Erfüllungsaufwandes durch das Statistische Bundesamt ist ebenso Teil des Gesamtforschungsvorhabens wie auch Auswertungen zur Inanspruchnahme des Bildungspaketes im Rahmen des Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), das vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) durchgeführt wird. Bei PASS handelt es sich um eine seit 2006/2007 jährlich stattfindende Haushaltsbefragung, in der ca. 10.000 Haushalte befragt werden. Die vorliegenden Ergebnisse beziehen sich auf das Erhebungsjahr 2012, in dem erstmals Fragen zur Inanspruchnahme bzw. Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe aufgenommen wurden.
    Der vorliegende Zwischenbericht liefert insbesondere neue Erkenntnisse aus PASS. Bereits in 2012 und 2013 wurden im Auftrag des BMAS repräsentative Befragungen vom Institut für Sozialforschung (ISG) bei den leistungsberechtigten Familien durchgeführt. Vergleiche des laufenden Forschungsvorhabens zu Bildung und Teilhabe mit diesen und weiteren Studien sind nur sehr eingeschränkt möglich. Denn die Studien unterscheiden sich in zahlreichen Faktoren, die für die Analyseergebnisse ausschlaggebend sein können, wie etwa die Stichprobenziehung, das Gewichtungsdesign sowie die befragten Gruppen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wenzig, Claudia; Achatz, Juliane;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Drei Jahre Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II: Die einzelnen Leistungen, ihre Inanspruchnahme und Umsetzungsdefizite (2014)

    Knickrehm, Sabine;

    Zitatform

    Knickrehm, Sabine (2014): Drei Jahre Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II. Die einzelnen Leistungen, ihre Inanspruchnahme und Umsetzungsdefizite. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 4, S. 157-165.

    Abstract

    "Vor drei Jahren - im April 2011 - konnten ärmere Familien erstmalig Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Rund 2,5 Mio. bedürftige Kinder aus Familien mit Hartz IV, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Sozialhilfe sollten davon profitieren. Das Paket wurde von der damaligen Bundessozialministerin Ursula von der Leyen geschnürt - als Reaktion auf das Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2010. Darin wurde u. a. gerügt, dass der kinderspezifische Bedarf in den Regelsätzen nicht genau ermittelt worden sei. Im Folgenden wird zunächst der verfassungsrechtliche Anlass für das Paket dargestellt. Danach geht es um die Umsetzung in die einfachgesetzliche Rechtslage des SGB II und auch um Entscheidungen der Sozialgerichte zu einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom März 2013 zur Existenzsicherung von Kindern. Alsdann erfolgt noch ein kurzer Blick auf die ersten Erkenntnisse zu Art und Umfang der Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Umfrage zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets: im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Endbericht (2013)

    Apel, Helmut; Engels, Dietrich;

    Zitatform

    Apel, Helmut & Dietrich Engels (2013): Umfrage zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Endbericht. Köln, 85 S.

    Abstract

    "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH mit einer Befragung zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beauftragt. Die Anfang des Jahres 2012 vom ISG durchgeführte Befragung zu dieser Thematik sollte mit vergleichbaren Fragestellungen und einer vergleichbaren Methodik im Februar 2013 wiederholt werden, um zu überprüfen, wie sich die Informationslage der Leistungsberechtigten, ihr Inanspruchnahmeverhalten und ihre Bewertung der Leistungen für Bildung und Teilhabe entwickelt haben. Im vorliegenden Endbericht werden die Ergebnisse der Befragung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II sowie von Beziehern von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld im Vergleich mit den Ergebnissen der Vorjahresbefragung analysiert. Darüber hinaus wurden auch Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Befragung einbezogen, diese Ergebnisse werden in einem eigenen Kapitel dargestellt. Die Befragung wurde in Form einer bundesweiten repräsentativen Telefonbefragung durchgeführt. Insgesamt wurden Eltern aus 2.619 Haushalten befragt, darunter 1.856 Haushalte mit Bezug von SGB II-Leistungen (70,9%), 462 Haushalte mit Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld (17,6%) und 301 Haushalte von Sozialhilfebeziehern oder Asylbewerbern (11,5%). Um auch die Perspektive der Kinder und Jugendlichen zu erfassen, wurden in diesen Haushalten weiterhin 592 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren befragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Lernförderung nach dem Bildungspaket: eine kritische Zwischenbilanz (2013)

    Brose, Wiebke;

    Zitatform

    Brose, Wiebke (2013): Die Lernförderung nach dem Bildungspaket. Eine kritische Zwischenbilanz. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 22, H. 2, S. 51-56.

    Abstract

    "Das Bildungspaket scheint bis heute nicht so recht in der Bevölkerung angekommen zu sein. Trotz angestiegener Zahlen nimmt noch immer fast die Hälfte der leistungsberechtigten Haushalte keine einzige Leistung des Bildungspakets in Anspruch. Wenn es doch in Anspruch genommen wird, wird die Lernförderung laut Jahresbilanz der Bundesarbeitsministerin von allen Leistungen am seltensten beantragt. Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, inwieweit rechtliche Umsetzungsschwierigkeiten hierzu beitragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Poverty and the social participation of young people: an analysis of poverty-related withdrawal mechanisms (2013)

    Damelang, Andreas ; Kloß, Georgi;

    Zitatform

    Damelang, Andreas & Georgi Kloß (2013): Poverty and the social participation of young people. An analysis of poverty-related withdrawal mechanisms. In: Journal for labour market research, Jg. 46, H. 4, S. 321-333., 2013-09-06. DOI:10.1007/s12651-013-0148-8

    Abstract

    "Ziel des Aufsatzes ist es, armutsspezifische Rückzugsmechanismen von Kindern und Jugendlichen zu analysieren. Eine geringere soziale Teilhabe in außerschulischen Organisationen reduziert die Möglichkeiten informellen Lernens und mindert infolgedessen Lebenschancen. Aus der Armutsforschung ist bekannt, dass finanzielle Restriktionen und ein sozialer Rückzug aufgrund von Schamgefühlen in geringeren Teilhabequoten münden. Indem wir kostenpflichtige von beitragsfreien Freizeitangeboten unterscheiden, kann zwischen beiden Mechanismen diskriminiert werden. Die empirische Querschnittsstudie auf Basis des Panels für Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) gibt eindeutige Hinweise darauf, dass vor allem ökonomische Knappheit und in viel geringerem Maße ein sozialer Rückzug verringerte Teilhabechancen erklären. Die Befunde deuten zudem darauf hin, dass soziale Deprivation sich erst bei verstetigter Armut niederschlägt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II (2013)

    Kaltenborn, Bruno; Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno & Petra Kaps (2013): Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht Arbeitsmarkt 434), Berlin, 480 S.

    Abstract

    "Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Einbeziehung kommunaler Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II. Dazu wurden im Frühjahr 2012 E-Mail-Befragungen in den Jobcentern, Experteninterviews und Fallstudien zu Praxis und Interessen bei der Zielsteuerung kommunaler Leistungen nach dem SGB II durchgeführt. Für die kommunalen Eingliederungsleistungen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Leistungen für Unterkunft und Heizung wurden unterschiedliche Steuerungsansätze entwickelt. Berücksichtigt wurden dabei die drei arbeitsmarktpolitischen Wirkungsziele und das sozialpolitische Wirkungsziel 'Verbesserung der sozialen Teilhabe' nach § 48b Abs. 3 SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hilfe per Gutschein - Das "Bildungs- und Teilhabepaket" als Grundstein einer neuen, institutionellen Logik der Jugendhilfe (2013)

    Kratz, Dieter; Schefold, Werner;

    Zitatform

    Kratz, Dieter & Werner Schefold (2013): Hilfe per Gutschein - Das "Bildungs- und Teilhabepaket" als Grundstein einer neuen, institutionellen Logik der Jugendhilfe. In: K. Bock, S. Grabowsky, U. Sander & W. Thole (Hrsg.) (2013): Jugend, Hilfe, Forschung (Grundlagen der sozialen Arbeit, 31), S. 192-210.

    Abstract

    "Im Zuge des Bundesverfassungsgerichturteils, die Berechnung der Arbeitslosengeld II-Regelsätze bedarfsangemessen und transparent zu gestalten, hat die Bundesregierung im Herbst 2010 einen Gesetzentwurf präsentiert, der neben der Neuberechnung und damit marginalen Anhebung jener Sätze ein Gutscheinsystem für Leistungen zu Bildung und Teilhabe vorschlug. Damit sollte der Kritik der Richterinnen und Richter Rechnung getragen werden, dass in den alten Regelungen der Bedarf von Kindern v. a. an Bildung nicht berücksichtigt wurde. Zugleich wurde mit diesem Vorschlag eine neue Variante der Unterstützung ins Spiel gebracht: Mit dem Modell der Gutscheine sollen Teilhaberechte für Kinder an Bildungsveranstaltungen etc. unmittelbar, zweckbestimmt und objektiv nachprüfbar gewährt werden. Der als problematisch diskutierte 'Umweg' über die allgemeinen Zuwendungen an die Bedarfsgemeinschaften wird umgangen, das Risiko von Präferenzen für die Verwendung der knappen Mittel scheinbar auch. Daran schloss sich die Debatte um die Möglichkeiten der Umsetzung vor Ort und damit zusammenhängend die Auswirkungen auf die kommunale Hilfestruktur an. Noch entscheidender aus Sicht der Sozialen Arbeit scheint jedoch der Aspekt zu sein, dass Kinder- und Jugendhilfe durch die SGB II-Novelle in gesetzlich reglementierter Gutscheinform präsentiert wird. Wird damit das Fundament für neue Hilfeformen gelegt, die den Ansprüchen bedürftiger Kinder- und Jugendliche angemessen begegnen? Was steckt hinter der Idee von Geld-, Sach- und Dienstleistungen zur Abdeckung des kindgerechten Bildungs- und Teilhabebedarfs in hilfetheoretischer Perspektive? Welche weitergehenden Effekte auf Kinder- und Jugendhilfe in institutioneller wie auch handlungspraktischer Form sind zu befürchten?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Formen der Leistungserbringung im SGB II (2013)

    Rogge, Constanze; Markovic, Bojana;

    Zitatform

    Rogge, Constanze & Bojana Markovic (2013): Formen der Leistungserbringung im SGB II. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 93, H. 8, S. 374-378.

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Bildungs- und Teilhabepaket in der Umsetzung: eine Fallstudie aus dem Landkreis Kassel (2013)

    Siegler, Beate Finis;

    Zitatform

    Siegler, Beate Finis (2013): Das Bildungs- und Teilhabepaket in der Umsetzung. Eine Fallstudie aus dem Landkreis Kassel. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 93, H. 2, S. 68-77.

    Abstract

    "Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) soll sich die Lebenslage von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien sowie jungen Erwachsenen verbessern. Der Weg von der Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen über Ausführungsbestimmungen bis hin zur Verbesserung der Lebenslage von Menschen ist weit und vollzieht sich über mehrere Stufen, die verschiedene Planungs- und Steuerungsprobleme beinhalten. Mit der Fallstudie ist beabsichtigt, den steuerungstheoretischen Fragen exemplarisch nachzugehen. Dabei geht es um die Frage, ob das gesellschaftliche Ziel der Teilhabe (Makro-Ebene) mit dem Bildungs- und Teilhabepaket auf der Nutzer-Ebene (individuelle Ebene) wirksam erreicht wird und ob die Implementierung des Maßnahmenpakets auf der Organisations-Ebene (Mikro-Ebene) ebenfalls effektiv und auch wirtschaftlich erfolgt." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vermeidung und Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/14591) (2013)

    Zitatform

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Vermeidung und Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/14591). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/14717 (06.09.2013)), 13 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Fragen der SPD-Fraktion zur Einschätzung des derzeitigen Systems der monetären familien- und ehebezogenen Leistungen, nach Schätzungen zur verdeckten Armut von Kindern und nach einzelnen monetären Leistungen, wie Betreuungsgeld, seiner Effekte und möglichen Evaluierung, nach der Anrechung von Leistungen des Betreuungsgeldergänzungsgesetzes, nach Schlussfolgerungen aus der Evaluation des Bildungs- und Teilhabepakets und nach der Akzeptanz des Kinderzuschlags. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze: Gesetzentwurf des Bundesrates (2013)

    Zitatform

    Bundesrat (2013): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze. Gesetzentwurf des Bundesrates. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/12036 (09.01.2013)), 16 S.

    Abstract

    "In der Folge der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 ist mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2011 das 'Bildungs- und Teilhabepaket' eingeführt worden. Neben der verfassungskonformen Neubemessung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche verfolgt das Gesetz das Ziel, mit der Ausgestaltung der Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus besonders förderungsbedürftigen Haushalten zum einen ein gleichberechtigtes Maß an Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und zum anderen den gleichberechtigten Zugang zu Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich zu gewährleisten. Die Erfahrungen der Praxis der vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass die derzeitigen Regelungen an einigen Punkten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und die Inanspruchnahme ungewollt erschweren. Ziel des Gesetzes ist es, ohne die grundsätzlichen Entscheidungen in Frage zu stellen, die das Bildungs- und Teilhabepaket kennzeichnen, die Regelungen für die Leistungserbringung zu optimieren." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich: Untersuchung der Implementationsphase des "Bildungs- und Teilhabepakets" im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Abschlussbericht. Forschungsprojekt (2012)

    Apel, Helmut; Engels, Dietrich;

    Zitatform

    (2012): Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich. Untersuchung der Implementationsphase des "Bildungs- und Teilhabepakets" im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Abschlussbericht. Forschungsprojekt. (Lebenslagen in Deutschland. Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung 04), Köln, 71 S.

    Abstract

    "Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hat von August 2011 bis Mai 2012 die Implementation des Bildungs- und Teilhabepakets empirisch untersucht. 2.320 leistungsberechtigte Eltern und 423 Jugendliche wurden zu Informationsstand, Inanspruchnahme und Bewertung bundesweit repräsentativ befragt. Im Ergebnis haben im Februar/März 2012 insgesamt 57 Prozent der Familien mit leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen bereits mindestens eine der sieben Leistungen genutzt oder beantragt (ohne die obligatorische Gewährung der Leistung für persönlichen Schulbedarf im SGB II/SGBXII). Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde von allen Befragten positiv bewertet, darunter vor allem die Komponenten mit hohem Entlastungseffekt (persönlicher Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen), etwas weniger die Komponenten soziale Teilhabe sowie Schülerbeförderung und Lernförderung. Anfängliche Implementationsprobleme konnten im Laufe des ersten Jahres weitgehend bearbeitet werden. Umfassende Informationen und eine leistungserschließende Beratung wurden teilweise noch vermisst. Nur von einem kleinen Teil der Befragten wurden die Verfahren der Inanspruchnahme als aufwendig empfunden, Stigmatisierungssorgen spielten so gut wie keine Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kein Nachwuchs für Hartz IV!: Bildung für Kinder an den Schnittstellen von SGB II, SGB VIII und Schulpolitik (2012)

    Grimm, Andrea; Stöbe-Blossey, Sybille; Dehmer, Mara; Martin, Andrea; Eschelbach, Diana; Grimm, Andrea; Lühmann, Hans; Fehr, Sonja; Gramm, Sigrid; Lange, Joachim; Lange, Joachim; Haarstick, Jürgen; Lucks, Hewig; Dittmann, Jörg;

    Zitatform

    Grimm, Andrea (2012): Kein Nachwuchs für Hartz IV! Bildung für Kinder an den Schnittstellen von SGB II, SGB VIII und Schulpolitik. (Loccumer Protokolle 2011,70), Rehburg-Loccum, 154 S.

    Abstract

    "Bildung und Qualifikation reduzieren das Risiko von Arbeitslosigkeit und Armut. Will man Armut und den Bezug von Leistungen nach dem SGB II langfristig verringern, ist es geboten, die Kinder aus Bedarfsgemeinschaften des SGB II und anderen armutsgefährdeten Familien frühzeitig zu fördern. Hierzu sind quantitativ und insbesondere qualitativ ausreichende Angebote von Nöten. Zugleich erleichtern quantitativ und qualitativ gute Angebote die Arbeitsmarktintegration der Eltern, was wiederum zur Verringerung von Armut und positiven Effekten für die Erziehung führen kann.
    Doch wie können diese altbekannten Einsichten im Zuständigkeitsdschungel von Bund, Ländern und Kommunen konkret umgesetzt werden? Welche Potenziale hat eine Zusammenarbeit der Akteure? Warum wurden diese Potenziale in der Vergangenheit nur zum Teil gehoben? Wie können die Schnittstellen zwischen den Akteuren in Kommunen, Ländern und Bund ausgestaltet werden? Und wie können die internen Schnittstellen, z. B. der Kommunen als Träger der Jugendhilfe, des SGB II und der Schulen optimiert werden?
    Um diesen Fragen nachzugehen veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum im April 2011 eine Tagung, deren Beiträge der vorliegende Band dokumentiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/11455) (2012)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/11455). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/11789 (07.12.2012)), 9 S.

    Abstract

    Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bewirken die derzeit geltenden Regelungen für das Bildungs- und Teilhabepaket, dass viele Kinder ihren verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Bildung und Teilhabe nicht bzw. nur unzureichend wahrnehmen können. Die Bundesregierung antwortet auf die Fragen der Fraktion zum geschätzten Verwaltungsaufwand des Pakets und zu von verschiedenen Seiten geforderten Verfahrensänderungen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Bildungs- und Teilhabepaket: viel Verpackung, wenig Inhalt (2012)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2012): Das Bildungs- und Teilhabepaket. Viel Verpackung, wenig Inhalt. (Arbeitsmarkt aktuell 2012,04), Berlin, 13 S.

    Abstract

    "Laut DGB liegt das 'Bildungspaket' gewissermaßen quer zwischen den beteiligten Institutionen, die nun versuchen, es verwaltungsgängig zu machen und die positive Intention einer stärkeren Bildungsbeteiligung armer Kinder umzusetzen. Dabei entstehen jedoch große Reibungs- und Effektivitätsverluste in der Verwaltung, so lange zentrale Hindernisse wie das Kooperationsverbot im Bildungswesen nicht beseitigt sind. Es besteht die Gefahr von Fehlanreizen, wie etwa die geplante Beendigung der Übernahme von Schülerbeförderungskosten durch das Saarland zeigt. Aus Sicht des DGB sollte der Umsetzungsvorschlag des Bundesverfassungsgerichts Beachtung finden, wonach der Bund (nur) so lange den fürsorgerechtlichen Bildungsbedarf von Kindern über das Hartz IV-System decken soll, bis eine einrichtungsbezogene Gewährung von Leistungen durch die Länder (z.B. durch ein Angebot von Nachhilfeunterricht) sichergestellt ist, die den vorhandenen Bedarf abdeckt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Jugendhilfe an der Nahtstelle zum SGB II - viel Verantwortung, wenig Einfluss?: kommunale Strategien nach der Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente und zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (2012)

    Zitatform

    Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe (2012): Jugendhilfe an der Nahtstelle zum SGB II - viel Verantwortung, wenig Einfluss? Kommunale Strategien nach der Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente und zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. (Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 82), Berlin, 179 S.

    Abstract

    "Die Umsetzung der Leistungen nach dem SGB II für Jugendliche hat auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltige Auswirkungen und erweist sich oftmals als problematisch. Die Kooperation zwischen den Jugendhilfeträgern, den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit ist noch nicht soweit systematisch zusammengeführt, um eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung zu gewährleisten. An den Schnittstellen kommt es oft zu Brüchen in den Förder- und Integrationsprozessen. Die Frage nach einer gelungenen sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen ist dementsprechend aktueller denn je, insbesondere im Hinblick auf alle jene, die aufgrund individueller Beeinträchtigungen und/ oder fehlender Bildungsabschlüsse auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als 'chancenarm' gelten." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Bildungspaket oder: Hartz IV reloaded/overloaded? (2011)

    Armborst, Christian;

    Zitatform

    Armborst, Christian (2011): Das Bildungspaket oder: Hartz IV reloaded/overloaded? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 42, H. 1, S. 4-11.

    Abstract

    "Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 ist der Gesetzgeber verpflichtet worden, die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II gesetzlich neu zu regeln. Dieser Aufgabe ist die Bundesregierung nachgekommen und hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt, der inhaltsgleich von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht worden ist. Da der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sitzung am 17. Dezember 2010 nicht zugestimmt hat, hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Verfahren ist im Zeitpunkt der Abfassung noch nicht abgeschlossen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nach dem Statistikmodell: Konzept für eine sachgerechte und verfassungskonforme Ermittlung (2011)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2011): Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nach dem Statistikmodell. Konzept für eine sachgerechte und verfassungskonforme Ermittlung. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 42, H. 1, S. 12-23.

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Möglichkeiten einer verfassungskonformen Ermittlung von Kinderregelleistungen mit der empirisch-statistischen Methode. Nur bei konsequenter Umsetzung dieses Statistikmodells ist mit sachgerechten Ergebnissen zu rechnen. Das vorgeschlagene Konzept weicht in mehrfacher Hinsicht von den Berechnungen, die den bisherigen Grundsicherungsleistungen und der derzeit diskutierten Reform zugrunde liegen, ab." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Soziale Teilhabe und Sport: zur Umsetzung des Kinderbildungspakets in Sportvereinen (2011)

    Brandi, Heiner;

    Zitatform

    Brandi, Heiner (2011): Soziale Teilhabe und Sport: zur Umsetzung des Kinderbildungspakets in Sportvereinen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 42, H. 1, S. 58-62.

    Abstract

    "Der Deutsche Sport begrüßt die Einführung eines Bildungs- und Teilhabegutscheins für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche. Er erwartet eine deutliche Verbesserung der gesellschaftlichen Partizipationschancen von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen - auch im Sport. Diese Position kommt in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesagentur für Arbeit und des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Ausdruck und entspricht zugleich entsprechenden Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Landessportbünde in Deutschland." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Welche Konsequenzen hat das "Bildungspaket" für die Praxis der Bildungseinrichtungen? (2011)

    Demmer, Marianne;

    Zitatform

    Demmer, Marianne (2011): Welche Konsequenzen hat das "Bildungspaket" für die Praxis der Bildungseinrichtungen? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 42, H. 1, S. 48-57.

    Abstract

    "Mit seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht der politischen Klasse mit einem Paukenschlag ins Bewusstsein gerückt, dass zur Menschenwürde und zum Existenzminimum notwendig - existenziell notwendig - die diskriminierungsfreie Teilhabe an Bildung und sozialem und kulturellem Leben gehören. Das Gericht hat die Ernsthaftigkeit seiner Rechtsprechung durch die denkbar kurze Frist unterstrichen, die es der Bundesregierung bis Ende 2010 gesetzt hat, um eine verfassungsmäßige Berechnung der Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II ('Hartz-IV-Gesetze') vorzunehmen. Die Bundesregierung ihrerseits hat versucht, die Vorgaben des Gerichts mit einem minimalistischen Konzept zu erfüllen, das nicht nur von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eher als 'Bildungspäckchen' denn als 'Bildungs- und Teilhabepaket' eingeschätzt wird." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Soziale Teilhabe lässt sich nicht in Bildungspäckchen packen!: zu den Neuregelungen im SGB II für Kinder und Jugendliche (2011)

    Gathen, Marion von zur; Struck, Norbert;

    Zitatform

    Gathen, Marion von zur & Norbert Struck (2011): Soziale Teilhabe lässt sich nicht in Bildungspäckchen packen! Zu den Neuregelungen im SGB II für Kinder und Jugendliche. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 42, H. 1, S. 78-89.

    Abstract

    "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Regelsätzen in der Grundsicherung für Arbeitsuche nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II markiert einen Wendepunkt in einer lang anhaltenden und kontrovers geführten Debatte um die Ermittlung, Höhe und Ausgestaltung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder. Gerade die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche stehen seit Langem in der Kritik, auch wegen der unzureichenden Absicherung des Bildungs- und Entwicklungsbedarfs. Ohne eine adäquate Sicherung diese Bedarfs besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten von Teilhabe und Chancengerechtigkeit ausgeschlossen werden. Damit können sich Armutslagen verfestigen mit allen damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die spätere Biografie junger Menschen. Es ist sei Jahren erklärtes Ziel der Politik, die Armutsbetroffenheit von Kindern und Jugendlichen deutlich zu senken. Ein Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche muss sich auch an diesem Ziel messen lassen . Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weisen in diese Richtung." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende und Bildungspaket für Kinder - welche Umsetzungschancen und -hindernisse gibt es im "ländlichen Raum"? (2011)

    Keller, Ulf; Wiesner, Anja;

    Zitatform

    Keller, Ulf & Anja Wiesner (2011): Grundsicherung für Arbeitsuchende und Bildungspaket für Kinder - welche Umsetzungschancen und -hindernisse gibt es im "ländlichen Raum"? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 42, H. 1, S. 64-76.

    Abstract

    "Am 17. Dezember 2010 hat der Bundesgesetzgeber ein 'Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzgebung' verabschiedet. Was wie eine Novellierung klingt, ist auf den zweiten Blick eine weitreichende Reform für das System der Grundsicherungsleistungen in Deutschland. Ausgehend vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Februar 2010 werden umfangreiche bildungspolitische Schwerpunkte gesetzt. Bis zu 596 Mio. Euro werden ausweislich des Gesetzesentwurfes jährlich durch die Grundsicherungsträger an die jüngsten Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen eingeplant. In Anbetracht dieses Volumens ist die verwaltungspraktische Umsetzung des Gesamtpaketes erstaunlich unklar.
    In diesem Beitrag werden drei Perspektiven für Analyse und Handhabung erläutert, die für die Sozialpolitik 'ländlicher Räume' wichtig sind: Durch das 'Bildungspaket' wird erstens die (bewährte) verwaltungsorganisatorische Systematik der sozialen Hilfen und Förderungen verändert; zweitens ist es gerade für Verwaltungsträger im ländlichen Raum wichtig, das Bildungspaket in eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik einzubinden und drittens sind für die Umsetzung des Bildungspaketes in der Praxis der Kommunalen Verwaltung erhebliche Koordinierungsaufgaben zu erwarten." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Einkommensarmut: Bedürftige Kinder und ihre Lebensumstände (2011)

    Lietzmann, Torsten; Tophoven, Silke ; Wenzig, Claudia;

    Zitatform

    Lietzmann, Torsten, Silke Tophoven & Claudia Wenzig (2011): Grundsicherung und Einkommensarmut: Bedürftige Kinder und ihre Lebensumstände. (IAB-Kurzbericht 06/2011), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Kinder stehen seit längerem im Fokus der Armutsforschung. In den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass sie in besonderer Weise von Armut und ihren Folgen betroffen sind. In Deutschland lebt fast jedes vierte Kind in einem Haushalt, der einkommensarm ist und/oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht. In diesem Bericht wird untersucht, wie viele Kinder bedürftig sind und was das für ihre Lebensumstände bedeutet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lietzmann, Torsten; Wenzig, Claudia;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe: die geplanten Änderungen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (2011)

    Rothkegel, Ralf;

    Zitatform

    Rothkegel, Ralf (2011): Hartz-IV-Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe. Die geplanten Änderungen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. In: ZFSH/SGB. Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, Jg. 50, H. 2, S. 69-84.

    Abstract

    In seinem Urteil zur Neubemessung der Grundsicherungsleistungen formuliert das Bundesverfassungsbericht das Gebot des menschenwürdigen Existenzminimums. In dem Beitrag wird herausgearbeitet, dass die Vorgaben dieses Urteils durch die geplanten Änderungen der Hartz-IV-Regelsätze nur unzureichend umgesetzt werden. Dies wird hauptsächlich auf die fehlenden oder unschlüssigen Begründungen für die geplanten Neuregelungen zurückgeführt. Kritisiert werden die Abgrenzung der Referenzhaushalte, das verwendete Statistikmodell, Zirkelschlüsse bei der Ermittlung der Regelsätze, das ideologische Leitbild, die Nichtberücksichtigung verdeckter Armut, die Festlegung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben sowie die Bemessung der Leistungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere die mangelhafte Abgrenzung von Regelbedarf, Schulbedarf, Bildungs- und Teilhabebedarf. Vor allen in folgenden Punkten wird Korrekturbedarf gesehen: Bei der Abgrenzung der Referenzhaushalte wird anstatt einer Quote von 15 Prozent eine Quote von 20 Prozent gefordert. Verdeckte Arme und Aufstocker bzw. Bezieher von Einkommen auf oder unter Sozialhilfeniveau sollten dabei aus der Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Der Ausschluss von Leistungen wegen fehlender Regelbedarfsrelevanz (z. B. Versicherungsdienstleistungen) muss nachvollziehbar begründet werden. Der Katalogs einmaliger Leistungen sollte erweitert werden um Leistungen für den Bedarf an hochwertigen Gebrauchsgütern (z. B. weiße Ware) sowie für individuelle, kostenaufwendigere Teilhabebedarfe (z.B. Musikunterricht). Gefordert wird zudem eine empirisch fundierte Ermittlung des spezifischen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen zur bedarfgerechten Bemessung ergänzender Leistungen oder zur Anhebung der Regelleistungen für diesen Personenkreis. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabe und Bildung als Sachleistungen: bisherige Erfahrungen mit Gutschein- und Chipkartensystemen (2011)

    Sell, Stefan;

    Zitatform

    Sell, Stefan (2011): Teilhabe und Bildung als Sachleistungen. Bisherige Erfahrungen mit Gutschein- und Chipkartensystemen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 42, H. 1, S. 24-36.

    Abstract

    "Anfang des Jahres 2011 wird heftig darüber gerungen, wie man 'Bildungs- und Teilhableistungen' für Kinder im Grundsicherungssystem, statt sie über den 'Normalfall' des Regelsatzes für Kinder innerhalb der Familie abzudecken, über ein Sachleistungssystem außerhalb der Familie praktisch organisieren kann. Diese Konstruktion ist keinesfalls eine Zwangsläufigkeit und nicht 'alternativlos', um auf das 'Unwort' des Jahres 2010 zurückzugreifen. Dieser Beitrag geht zunächst der Gestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes als Sachleistungen und deren Implikationen für die praktische Umsetzung nach. Sodann wird die vom Gesetzgeber gewählte Lösung, ein Gutschein- bzw. Chipkartensystem einzuführen, geprüft. Dazu werden bisherige Erfahrungen mit solchen Systemen v.a. im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sowie mit der Stuttgarter Familiencard herangezogen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Bildungs- und Teilhabepaket aus kommunaler Perspektive (2011)

    Walter, Thomas;

    Zitatform

    Walter, Thomas (2011): Das Bildungs- und Teilhabepaket aus kommunaler Perspektive. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 42, H. 1, S. 38-46.

    Abstract

    "In diesem Beitrag wird das Bildungs- und Teilhabepaket hinsichtlich seiner Konsequenzen für die Kommunen betrachtet. Dabei werden die Bestandteile des Pakets und die Verantwortung zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vor dem Hintergrund bestehender Teilhabeansätze auf kommunaler Ebene diskutiert." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zusammenhang von sozialer Schicht und Teilnahme an Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche: Schlussbericht (2010)

    Engels, Dietrich; Thielebein, Christine;

    Zitatform

    Engels, Dietrich & Christine Thielebein (2010): Zusammenhang von sozialer Schicht und Teilnahme an Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche. Schlussbericht. (Lebenslagen in Deutschland. Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung 04), Bonn, 55 S.

    Abstract

    "Während eine Teilhabe an schulischer Bildung durch die Schulpflicht garantiert wird, gibt es eine Fülle von außerschulischen Angeboten von Vereinen, Bildungsträgern und Religionsgemeinschaften, die darüber hinaus freiwillig genutzt werden können. Dabei kann es sich um Bildungsangebote im engeren Sinne handeln wie z.B. Kurse der VHS, um Kulturangebote wie Instrumentenunterricht, Schauspiel- und Malkurse, aber auch um Angebote der Sportvereine, bei denen es um das Erlernen sportlicher Techniken geht. Charakteristisch für diese außerschulischen Angebote ist, dass sie Elemente kognitiven Lernens ebenso enthalten wie Bewegungselemente und Elemente sozialer Einbindung, wobei die Übergänge zwischen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit fließend sein können. Die vorliegende Studie fokussiert auf empirische Befunde, die den Zusammenhang zwischen einer Teilhabe in diesen Bereichen und dem sozialen Status thematisieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe: das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und seine Folgen (2010)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2010): Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe. Das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und seine Folgen. (WISO Diskurs), Bonn, 28 S.

    Abstract

    Die Autorin weist in ihrem Beitrag auf die zentrale Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen vom 9. Februar 2010 hin. Sie sieht darin "die Geburt eines neuen Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" mit weitreichenden Konsequenzen für den deutschen Sozialstaat. Das Urteil betrifft nicht nur die ca. 6,7 Mio. Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen; vielmehr bestimmt die Höhe des sozialhilferechtlichen Existenzminimums auch das steuerfreie Existenzminimum und entscheidet damit, was den Einzelnen steuerfrei vom Einkommen belassen wird. Auch die Unterhaltsansprüche getrennt lebender Eltern sind betroffen. Das Urteil setzt vor allem für die Ansprüche von Kindern neue Maßstäbe: Danach muss der Bund den Bildungsbedarf der Kinder abdecken. In der Ausgestaltung der Leistung ist gemäß dem Urteil den kindlichen Entwicklungsphasen Rechnung zu tragen und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu fördern. Die Autorin beleuchtet in ihrer Analyse auch weitere Dimensionen des Urteils, wie zum Beispiel Verfahrensfragen und das Thema Lohnabstandsgebot. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? (2010)

    Leyen, Ursula von der; Plünnecke, Axel; Landsberg, Gerd; Bonin, Holger; Haderthauer, Christine;

    Zitatform

    Leyen, Ursula von der, Christine Haderthauer, Gerd Landsberg, Axel Plünnecke & Holger Bonin (2010): Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 18, S. 3-17.

    Abstract

    "In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht eine Neugestaltung der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende gefordert. Die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche müssen in Zukunft nicht mehr von den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig berechnet werden, und Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsförderung. Kann eine Bildungs-Card gewährleisten, dass diese Leistungen den Kindern und Jugendlichen zugute kommen? Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, erläutert ihr Konzept: 'Ein elektronisches Zahlungs- und Verrechnungssystem erteilt keine Lernförderung, gibt nicht das warme Mittagessen in der Schule aus und macht aus keinem Einzelgänger einen Teamplayer im Sportverein. Aber die elektronische Bildungskarte sichert die unbürokratische Abrechnung. Sie ist ein Instrument, das die Unterstützung der Gesellschaft direkt zum Kind bringt.' Und die Bildungskarte lässt sich flexibel an kommunale Strukturen anpassen. Christine Haderthauer, Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen des Freistaats Bayern, widerspricht dieser Auffassung. Für sie bringt ein Gutscheinsystem 'unser Land familienpolitisch nicht weiter, weil es zu einer Spaltung der Familien in unserem Land führen kann. Es könnte einen Graben ziehen, und zwar zwischen denjenigen, die frei und selbstverantwortlich für ihre Kinder sorgen können, und denjenigen, die durch ein Chipkartensystem als 'schwarze Schafe', die nicht mit Geld umgehen können, gebrandmarkt sind.' Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, erläutert den Vorschlag des DStGB. Danach sollten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder nicht durch höhere Geldleistungen, sondern durch sog. Teilhabepakete ähnlich der von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgeschlagenen Bildungskarte umgesetzt werden. Der Gesetzgeber sollte sich auf die Aufgabe konzentrieren, die Bedarfe der Kinder, insbesondere für die Teilnahme am Schulleben und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zu bewerten und sicherzustellen. Auch Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, sieht Vorteile der Bildungs-Card: 'Finanzielle Transfers helfen Kindern mit besonderem Förderbedarf allerdings weniger als Unterstützungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Daher ist der Aufbau einer solchen Unterstützungsinfrastruktur (Familienhebammen, Familienzentren, Krippen) wichtig. Die Bildungs-Card ergänzt diesen Infrastrukturausbau und sorgt dafür, dass der Auftrag des Verfassungsgerichts zielführend umgesetzt wird.' Für Holger Bonin, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, ist die Bildungs-Card der grundsätzlich richtige Ansatzpunkt. Mit dem Ziel der Förderung der kognitiven und nicht-kognitiven Entwicklung von Kindern aus benachteiligten, vielfach bildungsfernen Elternhäusern erscheine sie als ein Element eines sich abzeichnenden sozialpolitischen Paradigmenwechsels." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    mehr Informationen
    weniger Informationen

Aspekt auswählen:

Aspekt zurücksetzen