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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Kommunale Träger (Optionskommunen)"
  • Literaturhinweis

    Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter (2020)

    Banafsche, Minou; Klenk, Tanja ;

    Zitatform

    Banafsche, Minou & Tanja Klenk (2020): Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter. In: Zeitschrift für Rechtspolitik, Jg. 40, H. 1/2, S. 151-178. DOI:10.1515/zfrs-2020-0006

    Abstract

    "Der Widerspruch gegen eine Behördenentscheidung ermöglicht es dem/der Bürger*in im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, eine Überprüfung durch die Behörde herbeizuführen. Damit sollen ihm/ihr niedrigschwelliger Rechtsschutz gewährt, der Behörde die Möglichkeit zur Korrektur gegeben und die Gerichte entlastet werden. Wie gehen die Behörden nun aber mit dem Instrument des Widerspruchs tatsächlich um? Und was sagt das aus über dessen Bedeutung in der Verwaltungspraxis? Diese Fragen sind gesellschaftspolitisch relevant und auch wissenschaftlich von großem Interesse. Das gilt vor allem für die Bereiche, in denen die Klagequote gegen Widerspruchsbescheide auffallend hoch ist. Hier sticht die Grundsicherung für Arbeitsuchende hervor, die deshalb den rechtlichen Rahmen der Untersuchung bildet. Die wissenschaftliche Herausforderung erwächst daraus, dass die für die Grundsicherung unter anderem zuständigen kommunalen Jobcenter, die sog. „Optionskommunen“, insoweit eine „Blackbox“ darstellen, als sie kaum Einblicke in ihre internen Strukturen und Arbeitsabläufe zulassen. Vor diesem Hintergrund wurden eine Fokusgruppendiskussion und eine Befragung der hessischen Optionskommunen zu den Themen Organisation und Personal sowie Evaluation und Qualitätssicherung, einschließlich der behördeninternen und -übergreifenden Kommunikation, durchgeführt. Der Beitrag stellt die Ergebnisse vor und diskutiert, inwieweit die vorgefundenen Handlungs- und Entscheidungspraxen geeignet sind, den Funktionen des Widerspruchsverfahrens adäquat Rechnung zu tragen. Im Fokus steht dabei der Aspekt der Verfahrensgerechtigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Participating in a panel survey: Changes respondents' labour market behaviour (2018)

    Bach, Ruben L. ; Eckmann, Stephanie;

    Zitatform

    Bach, Ruben L. & Stephanie Eckmann (2018): Participating in a panel survey. Changes respondents' labour market behaviour. In: Journal of the Royal Statistical Society. Series A, Statistics in Society, Jg. 17, H. 3, S. 443-456., 2018-03-01. DOI:10.1111/rssa.12367

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  • Literaturhinweis

    Kommunale Jobcenter: Erfolgreich für Langzeitarbeitslose (2017)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2017): Kommunale Jobcenter. Erfolgreich für Langzeitarbeitslose. (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise 131), Berlin, 50 S.

    Abstract

    "Die Verbindung klassischer Arbeitsvermittlung mit fürsorgerischer Betreuung hat eine intensive Begleitung und Unterstützung von Arbeitsuchenden und ihren Familien ermöglicht und zur Regel werden lassen. Die Betroffenen sind oftmals arbeitsmarktfern, haben mehrfache Vermittlungshemmnisse und bedürfen maßgeschneiderter Unterstützungsmaßnahmen. Die örtliche Anbindung der Jobcenter ermöglicht die individuelle Begleitung auch in der Fläche und in ländlichen Räumen. Bei den kommunalen Jobcentern, die das SGB II alleine, also ohne die Bundesagentur für Arbeit umsetzen, ist die Arbeitsmarktpolitik neben der Jugendhilfe, der Wirtschaftsförderung, der Behindertenhilfe, der Pflege, der Bildungspolitik und weiteren Leistungsbereichen wesentlicher Bestandteil der kommunalen Sozialpolitik geworden.
    In der vorliegenden Broschüre hat der Deutsche Landkreistag erneut gute Beispiele aus der Praxis der kommunalen Jobcenter zusammengetragen, die verdeutlichen, wie wichtig und richtig eine kommunale Verankerung von Sozial- und Arbeitsmarktpolitik ist." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4190) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4190). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4379 (20.03.2015)), 6 S.

    Abstract

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der der Fraktion DIE LINKE zu möglichen Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neukonzeption der Typisierung im SGB-II-Bereich: Vorgehensweise und Ergebnisse (2013)

    Dauth, Wolfgang ; Dorner, Matthias ; Blien, Uwe ;

    Zitatform

    Dauth, Wolfgang, Matthias Dorner & Uwe Blien (2013): Neukonzeption der Typisierung im SGB-II-Bereich. Vorgehensweise und Ergebnisse. (IAB-Forschungsbericht 11/2013), Nürnberg, 33 S.

    Abstract

    "Seit 2006 erstellt das IAB Vergleichstypen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches (SGB) II. Anlass der Typisierung sind starke Unterschiede in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur von Regionen. Diese Unterschiede wirken sich als regionale Rahmenbedingungen unmittelbar auf die Arbeit der Jobcenter, den Trägern der Grundsicherung, aus. Wenn Verbesserungspotenziale aufgedeckt oder die Kennzahlen von unterschiedlichen Jobcentern verglichen werden sollen, dann ist es notwendig, diese regionalen Disparitäten zu berücksichtigen. Dies geschieht, indem Jobcenter mit ähnlichen regionalen Rahmenbedingungen für ihre Zielerreichung einem Vergleichstypen zusammengefasst werden. Die Typisierung ist damit ein wichtiges Werkzeug für die arbeitsmarkt- und die sozialpolitische Steuerung. Sie wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert, um zu berücksichtigen, dass sich Rahmenbedingungen mittelfristig ändern. Die vorliegende Neukonzeption geht jedoch deutlich über eine einfache Aktualisierung hinaus. Sie verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Erstmals sollen drei Zieldimensionen des SGB II explizit und gleichgewichtig in die Auswahl der relevanten Rahmenbedingungen einfließen. Zudem sollen die für das SGB II spezifischen Problemlagen ebenfalls stärker explizit berücksichtigt werden. Dazu wurden statistische Indikatoren neu berechnet, die bisher nicht zur Verfügung standen. Der vorliegende Bericht dokumentiert die Neukonzeption der Typisierung im Detail und stellt deren Ergebnisse vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Dauth, Wolfgang ; Blien, Uwe ;
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  • Literaturhinweis

    Did customers benefit from the reorganisation of customer management in German employment agencies? (2013)

    Ehlert, Christoph;

    Zitatform

    Ehlert, Christoph (2013): Did customers benefit from the reorganisation of customer management in German employment agencies? (Ruhr economic papers 462), Essen, 40 S. DOI:10.4419/86788522

    Abstract

    "Als Reaktion auf die hohe und verfestigte Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik in den 1990er Jahren wurden in der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Reformen durchgeführt. Eine der wichtigsten Reformen betraf die Reorganisation der Arbeitsvermittlung durch die sukzessive Einführung der Kundenzentren und Handlungsprogramme in allen Arbeitsagenturen und Jobcentern ab 2004. Diese Neuerungen sollten vornehmlich den Vermittlungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen. Insgesamt ist durch diese Maßnahmen eine bessere Aktivierung bzw. Unterstützung und somit eine Verringerung der Arbeitslosigkeit zu erwarten. Der vorliegende Artikel nutzt zur Identifikation der Beschäftigungseffekte die Tatsache, dass die Einführung der Kundencenter und Handlungsprogramme in mehreren Wellen geschah. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Einführung des Kundenzentrums einen positiven Effekt auf Übergänge in Beschäftigung hatte, während die Handlungsprogramme einen negativen Effekt ausübten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Should local public employment services be merged with local social benefit administrations? (2013)

    Holzner, Christian; Munz, Sonja;

    Zitatform

    Holzner, Christian & Sonja Munz (2013): Should local public employment services be merged with local social benefit administrations? In: Journal for labour market research, Jg. 46, H. 2, S. 83-102., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0117-7

    Abstract

    "Die Deutsche Bundesregierung hat ausgewählten Kommunen (zugelassene kommunale Träger zkT) die Möglichkeit eröffnet, sich eigenverantwortlich um die Betreuung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (sog. Hartz IV Empfänger) zu kümmern. In den restlichen Kommunen wurden sogenannte Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Arbeitsagenturen und Kommunen gegründet, in denen die kommunale Sozialverwaltung mit den Arbeitsagenturen zusammenarbeitet. Doch trotz der positiven Selbstselektion der zkT-Regionen weisen diese für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen keine höheren Übergangsraten auf als die ARGEn. Um einen tieferen Einblick in die organisatorische Struktur der relevanten Institutionen zu gewinnen, wurde ein spezifischer Datensatz genutzt, der wichtige Merkmale aller Arbeitsagenturen enthält. Die Tatsache, dass zkT überwiegend Organisationsstrukturen verwenden, die positiv korreliert sind mit höheren Erfolgsquoten beim Übergang in die Erwerbstätigkeit von Arbeitslosengeld II-Empfängern, deutet darauf hin, dass die Verantwortlichen auf regionaler Ebene, die das zkT Modell gewählt haben, die für die Arbeitslosengeld II-Empfänger erfolgreichere Organisationsform gefunden haben. Allerdings bedeutet die relativ schlechte Performance der zkT-Regionen im Vergleich zu den ARGEn-Regionen - wie auf Basis des Treatment-Effekts unter Kontrolle der Organisationsmerkmale gezeigt wurde - , dass auch die bessere Organisationsform nicht die Nachteile kompensieren kann, die sich aus der integrierten Form der kommunalen Arbeitsvermittlung und der Sozialverwaltung ergeben haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre Organisationsreform SGB II: was wurde erreicht, was bleibt zu tun? (2013)

    Lange, Joachim; Keller, Markus; Junker, andrea; Kaltenborn, Bruno; Wegner, andreas; Kaps, Petra; Funke, Lena; Schulze-Böing, Matthias; Wichmann-Bruche, Martina; Lange, Joachim; Hüntelmann, Wilfried; Lühmann, Hans; Bartelheimer, Peter; Ostendorf, Sabine;

    Zitatform

    Keller, Markus, andrea Junker, Bruno Kaltenborn, andreas Wegner, Petra Kaps, Lena Funke, Matthias Schulze-Böing, Martina Wichmann-Bruche, Joachim Lange, Wilfried Hüntelmann, Hans Lühmann, Peter Bartelheimer & Sabine Ostendorf (2013): Zwei Jahre Organisationsreform SGB II. Was wurde erreicht, was bleibt zu tun? (Loccumer Protokolle 2012,68), Rehburg-Loccum, 148 S.

    Abstract

    "Im Sommer 2010 wurde die Organisationsreform des SGB II beschlossen. Der Weiterentwicklungsprozess dauert in Teilen noch an. Es verbleiben etliche offene Fragen: Welche Aufgaben sind noch zu bewältigen? Wie können die großen Potenziale, die das SGB II für die soziale Integration bietet, noch besser genutzt werden? Wie können die Schnittstellen des SGB II zu anderen Leistungen seiner Träger - aber auch zu den Leistungen anderer Träger - optimiert und Synergieeffekte genutzt werden?
    Zur Beantwortung dieser Frage veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum eine Tagung, die der vorliegende Band dokumentiert." (Textauszug, IAB-Doku)
    Inhalt:
    Matthias Schulze-Böing
    Moderne Dienstleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
    Einige Anmerkungen zu aktuellen Themenstellungen (11-26);
    Peter Bartelheimer
    Integration intensiv: Wann, wer und wie?
    Wie Kommunen SGB II-Leistungen steuern und mit anderen Leistungen verknüpfen können (27-38);
    Andreas Junker
    Kommunale Steuerung von SGB II-Leistungen - durch Synergieeffekte Potenziale heben (39-49);
    Lena Funke
    Berufsbezogene Sprachförderung: Das ESF-BAMF-Programm
    Vom Migrationshintergrund in den Vordergrund: Wie können die Akteure zusammenwirken? (51-56);
    Martina Wichmann-Bruche
    Zielvereinbarungen, Partner und Ausschüsse: Perspektiven der neuen Steuerung im SGB II (59-67);
    Hans Lühmann
    Zielvereinbarungen, Aufsicht und Ausschüsse: Perspektiven der neuen Steuerung im SGB II (69-81);
    Wilfried Hüntelmann
    Von der Zielsteuerung der BA/des BMAS zu einer einheitlichen Zielsteuerung für gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger (83-88);
    Sabine Ostendorf
    Zielvereinbarungen, Aufsicht und Ausschüsse: Perspektiven der neuen Steuerung im SGB II. Statement zur Einleitung der Diskussion (89-92);
    Andreas Wegner
    Zielvereinbarungen, Aufsicht und Ausschüsse: Perspekti-ven der neuen Steuerung im SGB II. Statement zur Einleitung der Diskussion (93-97);
    Martina Wichmann-Bruche
    Einbeziehung der kommunalen Leistungen in Zielvereinbarungen? (101-113);
    Petra Kaps / Bruno Kaltenborn
    Lokale Praxis der Zielsteuerung kommunaler Leistungen nach dem SGB II Ausgewählte empirische Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt 'Einbeziehung kommunaler Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II' im Auftrag des BMAS (115-128);
    Markus Keller
    Leistungen nach §16a SGB II: Helfen zusätzliche Zielvereinbarungen weiter? (129-135).

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  • Literaturhinweis

    Germany's 2005 welfare reform: evaluating key characteristics with a focus on immigrants (2013)

    Walter, Thomas;

    Zitatform

    Walter, Thomas (2013): Germany's 2005 welfare reform. Evaluating key characteristics with a focus on immigrants. (ZEW economic studies 46), Heidelberg: Springer London, 264 S. DOI:10.1007/978-3-7908-2870-2

    Abstract

    "In January 2005, the German government enacted a substantial reform of the welfare system, the so-called Hartz IV reform. This book evaluates key characteristics of the reform from a microeconometric perspective. It investigates whether a centralized or decentralized organization of welfare administration is more successful to integrate welfare recipients into employment. Moreover, it analyzes the employment effects of an intensified use of benefit sanctions and evaluates the effectiveness and efficiency of the most frequently assigned Active Labor Market Programs. The analyses focus on immigrants, who are highly over-represented in the German welfare system." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ergebnisbericht (2013)

    Abstract

    "Gegenstand des Evaluationsvorhabens war die Analyse der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Organisationsstrukturen für die Umsetzung des SGB II in Berlin. Auf den Ergebnissen der Analyse aufbauend wurden für die politisch Verantwortlichen auf Senats- und Bezirksebene sowie für die Vertreterinnen und Vertreter des kommunalen Trägers in den Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter Empfehlungen erarbeitet.
    Die Ergebnisse zeigen u.a.:
    - Die gesamtstädtischen Ziele sind besonders in den Jobcentern nicht bekannt (Teilvorhaben drei und fünf).
    - Die bisherige Steuerung durch die Hauptverwaltung wird schlecht bewertet (Teilvorhaben drei und fünf).
    - Die Abstimmung der Maßnahmen der Arbeitsförderung mit den § 6a SGB II-Leistungen wird deutlich schlecht bewertet (Teilvorhaben zwei).
    - Die Prozesse bei den passiven kommunalen Leistungen wurden als unkritisch und überwiegend positiv beurteilt (Teilvorhaben vier).
    Im Interpretationsworkshop wurden weitere konkretisierende Aussagen erarbeitet:
    - Es mangelt an der Koordinierung gesamtstädtischer kommunaler Interessen, zwischen und innerhalb der beteiligten Senatsverwaltungen und den zwölf Bezirken.
    - Ein systematisches Zielvereinbarungssystem ist nicht vorhanden.
    - Die Formulierung von kommunalen Zielen ist notwendig und erwünscht.
    - Ein kommunales Zielsystem muss gleichwertig zu dem der Arbeitsagentur sein.
    Die Befragungen und Workshops zeigten ebenfalls, dass die derzeitige Organisationsstruktur (zwölf gE) mehrheitlich als eine gute Organisationsform angesehen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Qualitätssicherung im SGB II: Governance und Management. Endbericht (2013)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013): Qualitätssicherung im SGB II. Governance und Management. Endbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht Arbeitsmarkt 437), Berlin, 259 S.

    Abstract

    "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik zusammen mit Steria Mummert Consulting mit dem Forschungsvorhaben 'Qualitätssicherung im SGB II: Governance und Management' beauftragt. Der Bericht schafft eine empirische Grundlage zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der operativen Umsetzung des SGB II. Zu diesem Zweck wurden die vorhandenen Qualitätssicherungsprozesse in den Jobcentern deskriptiv evaluiert und lokale Good-Practice-Beispiele ermittelt. Schließlich wird die Governance der Qualitätssicherung im SGB II analysiert und bewertet. Darüber hinaus wird mit dem Forschungsvorhaben die Arbeit zum Thema 'Qualitätssicherung im SGB II' im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses begleitet und unterstützt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Rolle der Kommunen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik (2012)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2012): Die Rolle der Kommunen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. In: S. Bothfeld, W. Sesselmeier & C. Bogedan (Hrsg.) (2012): Arbeitsmarktpolitik in der sozialen Marktwirtschaft : vom Arbeitsförderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II und III, S. 260-275. DOI:10.1007/978-3-658-00145-2_16

    Abstract

    "Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik lagen und liegen in der Verantwortung der Bundesebene. Den Kommunen standen und stehen dennoch verschiedene Aktivitäten in diesem Politikfeld zur eigenen Gestaltung offen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zentralisierung versus Kommunalisierung? Die Reform der Trägerschaft im SGB II (2012)

    Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Kupka, Peter & Philipp Ramos Lobato (2012): Zentralisierung versus Kommunalisierung? Die Reform der Trägerschaft im SGB II. (IAB-Stellungnahme 03/2012), Nürnberg, 13 S.

    Abstract

    "Seit der Einführung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) wird die Frage kontrovers diskutiert, welche der beiden zentralen Trägermodelle - die Arbeitsgemeinschaften oder die Optionskommunen - die Aufgaben und Zielsetzungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende besser umsetzen. Die gemäß § 6c SGB II durchgeführte Evaluation der Trägerschaft gibt hierauf jedoch keine eindeutige Antwort. Vielmehr fallen die Ergebnisse des Leistungsvergleichs ambivalent aus und zeigen jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile der beiden Umsetzungsvarianten auf. Hinsichtlich des übergeordneten Ziels des SGB II, der Überwindung von Hilfebedürftigkeit durch die Integration in Beschäftigung, haben die ARGEn einen klaren Vorteil. Die kommunalen Träger weisen dagegen Vorzüge beim Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Stabilisierung von SGB-II-Leistungsempfängern auf. Insgesamt machen die Befunde jedoch deutlich, dass die wesentlichen Differenzen zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Grundsicherungsstellen innerhalb der einzelnen Modelle und nicht zwischen den beiden Trägermodellen zu suchen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II: Kooperation, Organisation und Wirkungen (2012)

    Ludwig, Monika;

    Zitatform

    Ludwig, Monika (2012): Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. Kooperation, Organisation und Wirkungen. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 92, H. 6, S. 292-297.

    Abstract

    "Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sind in der Praxis der Jobcenter zwar von hoher Relevanz, aber sie werden in der öffentlichen Debatte um die Grundsicherung für Arbeitsuchende selten besprochen, ja geradezu vernachlässigt. Im Folgenden werden einige Hauptergebnisse der Forschung dargestellt. Ich beginne mit der Einordnung der kommunalen Eingliederungsleistungen in das sozialpolitische Programm des SGB II. Danach wird das Kooperationssystem an beiden Standorten skizziert. Weiter wird beschrieben, wie sich die organisatorische Struktur des Jobcenters auf die Chancen zur Kooperation auswirkt. Schließlich werden Wirkungen betrachtet, hier festgemacht am zahlenmäßigen Fallzugang zu Beratungseinrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Neuorganisation im Bereich des SGB II: Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen (2012)

    Ullrich, Franziska;

    Zitatform

    Ullrich, Franziska (2012): Die Neuorganisation im Bereich des SGB II. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Hamburg: Diplomica-Verl., getr. Sz.

    Abstract

    "Im Jahr 2010 wurden fast 3,7 Mio. Bedarfsgemeinschaften mit ca. 7,1 Mio. Hilfebedürftigen gezählt. Damit ist fast jeder zehnte Bundesbürger hilfebedürftig. Ihre Betreuung erfolgt durch mehr als 75.000 Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Träger, die dafür ca. 45 Mrd. Euro pro Jahr aufwenden. Dies verdeutlicht, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch und besonders aus gesellschaftspolitischer Sicht eine überragende Rolle einnimmt. Damit einher gehen hohe Anforderungen, die von der öffentlichen Verwaltung ein Umdenken bei den Organisationsstrukturen verlangen. Dabei gilt es, ein angemessenes Verhältnis zwischen zentraler Steuerung durch bundeseinheitliche Vorgaben einerseits und individuell ausgerichteter Leistungserbringung durch Stärkung dezentraler Entscheidungsspielräume andererseits zu finden. Mit einer Neugestaltung der Organisationsstrukturen sind grundlegende Verfassungsfragen zu klären. Die Autorin untersucht, ob und inwieweit Art. 91e GG die Grundlage einer derartigen neuen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen seit dem 01.01.2011 darstellen kann. Dabei werden die hiermit verbundenen Verfassungsfragen unter Einbeziehung erster Praxiserfahrungen diskutiert. Hierzu wird zunächst die Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Jahren 2005 bis 2010 dargestellt und auf den Kompromiss infolge des Urteils des BVerfG vom 20.12.2007 eingegangen. Sodann wird die Neuorganisation infolge der Implementierung des Art. 91e in das GG vorgestellt. Es werden insbesondere die Reichweite der Sperrwirkung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Länder diskutiert. Gegenstand der weiteren Untersuchung ist die vom SGB II offen gelassene Frage in Bezug auf die Rechtsform der gemeinsamen Einrichtung, die zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Im Anschluss daran folgen Ausführungen zur Entfristung und Ausweitung der zugelassenen kommunalen Träger, wobei insbesondere auf das Antragsverfahren und hier auf das Erfordernis der 2/3-Mehrheit nach § 6a Abs. 2 S. 3 SGB II eingegangen wird. An Ausführungen zu den nach wie vor im SGB II bestehenden verschiedenen Aufsichtssträngen schließt sich ein Überblick über das Zielvereinbarungssystem nach § 48b SGB II an. Schließlich wird die überregionale Zusammenarbeit in den vom SGB II vorgesehenen Gremien (Kooperationsausschuss, Bund-Länder-Ausschuss) beleuchtet. Im Fazit werden die herausgearbeiteten Ergebnisse einer Gesamtwürdigung unterzogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10223) (2012)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10223). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/10327 (18.07.2012)), 29 S.

    Abstract

    Nachdem im Jahr 2005 insgesamt 69 sogenannte Optionskommunen zur Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern zugelassen wurden, erfolgte im Jahr 2012 eine Ausweitung auf maximal 25 Prozent aller SGB II-Grundsicherungsträger. Die Kleine Anfrage an die Bundesregierung thematisiert den Stand der Umstellung von den bisherigen gemeinsamen Einrichtungen zu den neu zugelassenen Optionskommunen und auftretende Probleme. Außerdem geht es um die Überführung von Trägern mit getrennter Aufgabenwahrnehmung in zugelassene kommunale Träger und in gemeinsame Einrichtungen. In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung fest, dass im Januar 2012 insgesamt 41 weitere Optionskommunen zugelassen wurden. Außerdem wurden 16 Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung in gemeinsame Einrichtungen überführt. Einzelfragen widmen sich den Kosten der Umstellung, der Datenübergabe, der Personalentwicklung und den Eingliederungsquoten der einzelnen Einrichtungen. Diese sind im Tabellenanhang für die einzelnen SGB-Trägerbezirke und Job-Center dargestellt. Für die einzelnen Bundesländer erfolgt eine statistische Aufstellung der Widersprüche und Klagen im Rechtskreis SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV im Umbruch: aktuelle Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (2011)

    Bauer, Hartmut; Vorholz, Irene; Böttcher, Karl-Ludwig; Büchner, Christine; Regg, Jens; Brosius-Gersdorf, Frauke; Hebeler, Timo; Bermig, Klaus; Lindemann, Rolf; Geiger, Udo;

    Zitatform

    Vorholz, Irene, Karl-Ludwig Böttcher, Jens Regg, Timo Hebeler, Klaus Bermig, Rolf Lindemann & Udo Geiger, Bauer, Hartmut, Christine Büchner & Frauke Brosius-Gersdorf (Hrsg.) Vorholz, Irene, Karl-Ludwig Böttcher, Jens Regg, Timo Hebeler, Klaus Bermig, Rolf Lindemann & Udo Geiger (sonst. bet. Pers.) (2011): Hartz IV im Umbruch. Aktuelle Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. (Kommunalwissenschaftliches Institut, Potsdam. KWI Schriften 04), Potsdam: Universitätsverlag Potsdam, 110 S.

    Abstract

    "Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Should local public employment services be merged with the local social benefit administrations? (2011)

    Holzner, Christian; Munz, Sonja;

    Zitatform

    Holzner, Christian & Sonja Munz (2011): Should local public employment services be merged with the local social benefit administrations? (CESifo working paper 3472), München, 25 S.

    Abstract

    "The German Federal government has allowed some regions (Approved Local Providers) to be solely responsible for the care of long-term unemployed. The remaining regions had to form Joint Local Agencies, where the local social benefit administrations work together with the local public employment services. We find that despite positive self-selection Approved Local Providers do not perform better than Joint Local Agencies. Even more interestingly, using a unique data set on organisational characteristics we are able to show that the organisational features implemented primarily by Approved Local Providers are positively correlated with the job finding probability of the long-term unemployed. Thus, regions that self-selected into Approved Local Providers seem to have implemented a better organisational structure. However, their relatively poor performance overall compared to Joint Local Agencies suggests that they underestimated the benefits of having the local public employment service merged with the local social benefit administration." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ökonomische und soziale Integration von Arbeitslosen: SGB II und die Rolle der Kommunen (2011)

    Reis, Claus;

    Zitatform

    Reis, Claus (2011): Ökonomische und soziale Integration von Arbeitslosen. SGB II und die Rolle der Kommunen. In: W. Hanesch (Hrsg.) (2011): Die Zukunft der "Sozialen Stadt" : Strategien gegen soziale Spaltung und Armut in den Kommunen, S. 275-298. DOI:10.1007/978-3-531-92637-7_13

    Abstract

    "Der Beitrag zeigt, welche Kontinuitäten und Brüche sich bislang mit der Umsetzung des SGB II gegenüber der Situation vor dem 1.1.2005 verbunden haben und welche Rolle die Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften und als 'zugelassene kommunale Träger' nach § 6a SGB II (immer noch) spielen. Der Beitrag stützt sich auf Ergebnisse der Evaluation der 'Experimentierklausel', die der Gesetzgeber vorgeschrieben hatte (§ 6c SGB II) und deren - z. T. heftig umstrittene - Ergebnisse seit Dezember 2008 vorliegen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Stärken und Schwächen integrierter und spezialisierter Modelle der Kundenbetreuung im SGB II (2011)

    Strotmann, Harald; Rosemann, Martin; Hamacher, Christine; Dann, Sabine;

    Zitatform

    Strotmann, Harald, Martin Rosemann, Sabine Dann & Christine Hamacher (2011): Stärken und Schwächen integrierter und spezialisierter Modelle der Kundenbetreuung im SGB II. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 60, H. 9, S. 203-209. DOI:10.3790/sfo.60.9.203

    Abstract

    "Mit der Einführung des SGB II im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber den Grundsicherungsstellen große Spielräume bei der Ausgestaltung zentraler Leistungsprozesse eingeräumt. Das SGB II hat nicht nur zu einem Wettbewerb zwischen Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern geführt, sondern auch unterschiedliche Organisationsmodelle der Kundenbetreuung hervorgebracht. Diese unterscheiden sich insbesondere darin, ob und in welchem Maße zentrale Elemente des Leistungsprozesses integriert von einer Person ('aus einer Hand') oder spezialisiert erbracht werden. Der vorliegende Beitrag bringt auf der Grundlage einer standardisierten Panelbefragung aller Grundsicherungsstellen erstmals repräsentativ Licht in die 'black box' der organisatorischen Umsetzung der Kundenbetreuung im SGB II und diskutiert mögliche Stärken und Schwächen der verschiedenen Varianten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Optionskommunen: Nah am Menschen (2011)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2011): Optionskommunen: Nah am Menschen. (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise 96), Berlin, 76 S.

    Abstract

    "Seit mehr als sechs Jahren setzen neben den Jobcentern aus Bundesagentur für Arbeit und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten 69 Optionskommunen die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in Eigenregie um. Zum 1.1.2012 kommen weitere 41 Optionskommunen hinzu, was der Deutsche Landkreistag zum Anlass nimmt, auf die Arbeit der bestehenden Optionskommunen und deren Konzepte, Erfolge und Initiativen zurückzublicken und gleichzeitig den Blick nach vorn zu richten und die neuen 41 Optierer willkommen zu heißen. Insgesamt treten mit Beginn des nächsten Jahres 108 Optionskommunen neben die rund 300 Jobcenter von Bundesagentur und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Zukünftig erbringen sie Leistungen für ca. 1,7 Mio. SGB II-Empfänger, was 25 % der Leistungsbezieher und einem Drittel des Bundesgebiets entspricht. Unter den Optionskommunen sind 93 Landkreise und 15 Städte, verteilt auf alle 13 Flächenländer." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die "Hartz-Gesetze", ihre wissenschaftliche Evaluation und deren Verarbeitung: Schlussbericht des Transferprojekts "Monitor Arbeitsmarktpolitik" (2010)

    Baethge-Kinsky, Volker; Bartelheimer, Peter; Wagner, Alexandra;

    Zitatform

    Baethge-Kinsky, Volker, Peter Bartelheimer & Alexandra Wagner (2010): Die "Hartz-Gesetze", ihre wissenschaftliche Evaluation und deren Verarbeitung. Schlussbericht des Transferprojekts "Monitor Arbeitsmarktpolitik". Berlin, 163 S.

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht bildet den Abschluss des Projekts 'Monitor Arbeitsmarktpolitik - ein Projekt zur wissenschaftsgestützten Begleitung der Umsetzung der neuen Arbeitsmarktgesetze (Hartz I bis IV)'. ... Ziel des Projekts war es, Transparenz über die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Folgen der jüngsten Arbeitsmarktreformen herzustellen und Orientierungswissen zu aktuellen Problemlagen, zu nicht intendierten Nebenfolgen sowie zu kurz- und langfristigen beschäftigungs- und arbeitspolitischen Trends zu vermitteln. Anstelle eines bei Projektabschluss üblichen zusammenfassenden Forschungsberichts wird im vorliegenden Papier der Versuch einer Bilanz mit Blick auf die Entwicklung der arbeitsmarktpolitischen Evaluations- und Wirkungsforschung unternommen. Hintergrund dieser Bilanz ist der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) formulierte Anspruch, im Zuge der Hartz-Gesetzgebung erstmalig so etwas wie ein 'lernendes arbeitsmarktpolitisches System' installiert zu haben. Intendiert war die systematische Überprüfung der Wirksamkeit gesetzlicher Regelungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik als Ausdruck einer transparenten und rationalen Politik. Eine solche Politik verstehe sich als 'lernendes System', das von ihr ausgelöste Wirkungen untersucht und danach entsprechend reagiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Should welfare administration be centralized or decentralized?: evidence from a policy experiment (2010)

    Boockmann, Bernhard; Thomsen, Stephan L. ; Huber, Martin; Göbel, Christian; Walter, Thomas;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Stephan L. Thomsen, Thomas Walter, Christian Göbel & Martin Huber (2010): Should welfare administration be centralized or decentralized? Evidence from a policy experiment. (IAW-Diskussionspapiere 69), Tübingen, 51 S.

    Abstract

    "The 2005 reform of the German welfare system introduced two competing organizational models for welfare administration. In most districts, a centralized organization was established where local welfare agencies are bound to central directives. At the same time, 69 districts were allowed to opt for a decentralized organization. We evaluate the relative success of both types of organizations. Compared to centralized organization, decentralized organization of welfare administration has a negative effect on the transition of male welfare recipients to self-sufficient employment, but it does not affect employment in combination with continuing welfare support. No significant effects were found for women." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik in der Krise: Festgabe für Professor Dr. Karl-Jürgen Bieback (2010)

    Knickrehm, Sabine; Langer, Rose; Rust, Ursula; Richter, Dagmar; Eicher, Wolfgang; Richter, Ingo; Fuchsloch, Christine; Rust, Ursula; Hänlein, Andreas; Schulte, Bernd; Knuth, Matthias; Sell, Stefan; Felix, Dagmar; Spellbrink, Wolfgang; Hase, Friedhelm; Zachert, Ulrich; Gagel, Alexander; Bredehorst, Marlis;

    Zitatform

    Langer, Rose, Dagmar Richter, Wolfgang Eicher, Ingo Richter, Christine Fuchsloch, Ursula Rust, Andreas Hänlein, Bernd Schulte, Matthias Knuth, Stefan Sell, Dagmar Felix, Wolfgang Spellbrink, Friedhelm Hase, Ulrich Zachert, Alexander Gagel & Marlis Bredehorst (2010): Arbeitsmarktpolitik in der Krise. Festgabe für Professor Dr. Karl-Jürgen Bieback. Baden-Baden: Nomos, 317 S.

    Abstract

    In dem Buch "wird ein Bogen gespannt von sozial- und arbeitsrechtlichen Analysen des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente - u.a. mit Blick über den Tellerrand Deutschlands hinaus - bis zur wirtschaftswissenschaftlichen Sicht auf rechtliche Stellschrauben und Ergebnisse aus der Wirkungsforschung. Im Fokus stehen neben arbeitsmarktpolitisch relevanten rechtlichen Fragen aus SGB II und III, auch die Krisenbewältigung durch die 'Hartz-Instrumente' aus Sicht der unterschiedlichen Beteiligten, wie der Leistungsträger, der Justiz und der Bundesregierung. Das aktuelle Thema der Neuorganisation der Grundsicherungsträger wird dabei ebenso behandelt wie die Finanzierungsverantwortung für Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die familienpolitische Komponente der 'neuen Instrumente', die Frage nach Mindestlöhnen und die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bleiben Hartz-IV-Berechtigte auf der Strecke? Die Neuorganisation der Grundsicherungs-Verwaltung: neues Wirrwarr von Abstimmungen und Zuständigkeiten (2010)

    Nakielski, Hans;

    Zitatform

    Nakielski, Hans (2010): Bleiben Hartz-IV-Berechtigte auf der Strecke? Die Neuorganisation der Grundsicherungs-Verwaltung. Neues Wirrwarr von Abstimmungen und Zuständigkeiten. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 5, S. 165-173.

    Abstract

    "Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Neuorganisation des Hartz-IV-Systems ist endlich auf dem Weg: Am 31. März 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Grundgesetzänderung beschlossen. Dabei kann auch auf die Zustimmung der SPD gezählt werden. Der neue Artikel 91e GG soll die für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung aus Kommunen und Arbeitsagenturen legitimieren. Näheres soll ein Bundesgesetz regeln. Am 21. April 2010 hat das Kabinett den Entwurf eines solchen Gesetzes 'zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende' sowie die 'Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende'1 beschlossen. Die erste Lesung der Gesetzentwürfe fand am 6. Mai im Bundestag statt. Die zweite und dritte Lesung soll im Juni oder Juli folgen.2 Vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Damit hätten sich die Parteien nach zweieinhalb Jahren des politischen Streits auf eine gemeinsame Lösung für die Neuorganisation der Hartz-IV-Verwaltung geeinigt. Was bringt sie? Was folgt daraus für die sieben Millionen Hilfebedürftigen und die weit über 75.000 Beschäftigten bei den Grundsicherungs-Trägern?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kontinuität in der Grundsicherung: Jobcenter und Optionskommunen (2010)

    Steinke, Joß;

    Zitatform

    Steinke, Joß (2010): Kontinuität in der Grundsicherung. Jobcenter und Optionskommunen. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 59, H. 3, S. 301-308.

    Abstract

    In dem Beitrag werden die drei arbeitsmarktpolitischen Organisationsformen ARGE, Optionskommune und Agentur mit getrennter Aufgabenwahrnehmung skizziert. Im Mittelpunkt stehen die politischen Auseinandersetzungen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 ausgelöst hat, in dem die Verfassungswidrigkeit der ARGEn aufgrund ihrer Mischverwaltung festgestellt wurde. Der durch das Urteil in Gang gesetzte zweieinhalbjährige politische Prozess und die Interessen der beteiligten Akteure werden nachgezeichnet. Ergebnis des Prozesses ist der neue Grundgesetzartikel 91e, der im Sommer 2010 verabschiedet wurde. Dieser Artikel stellt die rechtliche Voraussetzung dafür dar, dass die bisherigen ARGEn - unter dem Namen 'Jobcenter' - weiterarbeiten können und so die Chance bekommen, die Betreuung der Hilfebedürftigen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Mit dem Grundgesetzartikel 91e wird auch eine neue rechtliche Grundlage für die Optionskommunen geschaffen. Diese politische Entscheidung spiegelt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation, die für keines der beiden Modelle klare Vorzüge belegen konnte. Die Entscheidung, die Mischverwaltung dauerhaft festzuschreiben, steht den Föderalismusreformen der letzten Jahre diametral entgegen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen im Rahmen der SGB-II-Organisationsreform: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1326) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen im Rahmen der SGB-II-Organisationsreform. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1326). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1564 (05.05.2010)), 16 S.

    Abstract

    "Am 20. Dezember 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht, die ARGE- Konstruktion stelle eine verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung dar. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuordnung der SGB-II- Verwaltung bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt. Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine definitive Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der SGB-II-Verwaltungsorganisation. Der derzeitige Diskussionsstand lässt aber erwarten, dass eine Grundgesetzänderung vorgenommen wird, die sowohl eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung als auch eine kommunale Zuständigkeit bei der Ausführung des SGB II verfassungsrechtlich abzusichern versucht. Explizit wird eine Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen gefordert.
    Die Bundesregierung antwortet auf die Fragen der Fraktion Die Linke zu den organisatorischen Veränderungen im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (2010)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2010): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1555 (04.05.2010)), 35 S.

    Abstract

    "Mit diesem Gesetz soll auf der Grundlage des vom Bundeskabinett am 31. März 2010 beschlossenen Entwurfs einer Grundgesetzänderung (Artikel 91e GG) sichergestellt werden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen fortgesetzt werden kann. Die Erbringung der Leistungen aus einer Hand wird damit auch zukünftig sichergestellt. Die Träger Bundesagentur für Arbeit und Kommunen werden im Regelfall die Aufgaben in gemeinsamen Einrichtungen wahrnehmen. Der Entwurf baut damit auf den Erfahrungen der Zusammenarbeit auf und entwickelt diese im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter. Gleichzeitig sollen die Grundlagen für Verbesserungen in der Qualität der Leistungserbringung geschaffen werden. Die zugelassenen kommunalen Träger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Aufgaben unbefristet wahrzunehmen, wobei kommunalen Neugliederungen Rechnung zu tragen ist. Darüber hinaus sollen auf Antrag weitere kommunale Träger zugelassen werden. Diese Form der Durchführung durch kommunale Träger soll jedoch die Ausnahme bleiben. Entsprechend der zugrunde liegenden grundgesetzlichen Vorschrift soll die Anzahl der zugelassenen kommunalen Träger ein Viertel der zum Antragszeitpunkt bestehenden Aufgabenträger - bezogen auf das gesamte Bundesgebiet - nicht überschreiten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II: 5 Jahre Option (2010)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2010): SGB II: 5 Jahre Option. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 28 S.

    Abstract

    "In den fünf Jahren der Aufgabenerfüllung im Rahmen der Option legten die 63 Kreise und sechs kreisfreien Städte einen weiten und zum Teil auch harten Weg zurück. ... In der vorliegenden Broschüre werden fünf Jahren der Aufgabenerfüllung im Rahmen der Option durch 63 Kreise und sechs kreisfreien Städte schlaglichtartig und themenbezogen in den Blick genommen. Zudem wird mit diesem Heft versucht, einen Beitrag in der Diskussion um die weitere Trägerschaft im SGB II nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ARGEn zu leisten. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Ergebnisse 2007/2008 (2009)

    Hartmann, Michael; Hofmann, Bernd; Grimm, Christopher;

    Zitatform

    Hartmann, Michael, Bernd Hofmann & Christopher Grimm (2009): Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ergebnisse 2007/2008. (Methodenbericht der Statistik der BA), Nürnberg, 46 S.

    Abstract

    "Mit dieser Publikation knüpft die Statistik der BA an einen Methodenbericht vom Juni 2008 an und legt neuere Daten zu Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosengeld II-Empfängern vor. Dabei werden integrierte Auswertungen von Grundsicherungs- bzw. Arbeitslosenstatistik und Beschäftigungsstatistik genutzt. Im aktuellen Methodenbericht werden diese integrierten Auswertungen nochmals ausführlich erläutert und Ergebnisse für den Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 dargestellt. Enthalten sind Tabellen und Karten mit Übergangsraten von Trägern der Grundsicherung, sowie vergleichende Analysen dieser Übergangsraten. Zusätzlich werden der interessierten Öffentlichkeit im Internet weiteres umfangreiches Datenmaterial sowie weitere methodische Erläuterungen zur Verfügung gestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II 2005-2008: Abschlussbericht (2009)

    Hesse, Joachim Jens; Rüdiger, Ronald; Götz, Alexander; Schubert, Simon;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens & Alexander Götz (2009): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II 2005-2008. Abschlussbericht. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 321 S.

    Abstract

    Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) mit einer Untersuchung zu den administrativen, organisatorischen und staats- wie kommunalpolitischen Auswirkungen der unterschiedlichen Modelle zur Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II beauftragt. Der Endbericht fasst die Ergebnisse der Evaluation einer dreieinhalbjährigen Begleitung der Aufgabenwahrnehmung (2005-2008) zusammen (Teil A). Einen Schwerpunkt bildet dabei die detaillierte und schrittweise ausdifferenzierte flächendeckende Befragung aller Landkreise und Optionsstädte sowie ihrer örtlichen Grundsicherungsstellen (Teil B). Die beiden Teile des Untersuchungsberichts wurden identisch strukturiert, um eine Zuordnung der empirischen Erkenntnisse zu erleichtern. Hierbei geht der Gutachter jeweils in einem ersten Kapitel auf die Trägerentscheidung und das Trägerverhältnis als gleichsam zusammenfassende Indikatoren für die Funktionalität des neuen Leistungssystems ein. Es folgen Betrachtungen zur Handlungssituation, zur äußeren Struktur, zur Binnen- und Prozessorganisation sowie zu den Schnittstellen mit kommunalen und Agenturaufgaben. Behandelt werden außerdem der Personal- und Ressourceneinsatz im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Klientel- und Leistungsstruktur, sozialintegrative Maßnahmen nach Paragraph 16a SGB II sowie Gesichtspunkte der Aufsicht und Steuerungsfähigkeit. Auf dieser Grundlage legt der Gutachter einen Modellvergleich im Rahmen des gesetzlich verfügten Systemwettbewerbs vor. Dessen Bilanzierung und die Bewertung von künftigen Trägervarianten durch die befragten Kommunen führen ihn zu einer Reihe von Empfehlungen, die pragmatische Lösungen für ein konkurrenzfähiges und wettbewerbsbasiertes System vorsehen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Konstitutionelles Experiment als Governanceform: zur Rolle der Experimentierklausel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (2009)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2009): Konstitutionelles Experiment als Governanceform. Zur Rolle der Experimentierklausel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In: S. Botzem, J. Hofmann, S. Quack, G. F. Schuppert & H. Straßheim (Hrsg.) (2009): Governance als Prozess : Koordinationsformen im Wandel (Schriften zur Governance-Forschung, 16), S. 607-633.

    Abstract

    Der Beitrag untersucht, welche Wirkung die Einführung der Experimentierklausel in das SGB II im Rahmen der Hartz-IV-Reformen auf die institutionellen Regelungsstrukturen des Politikfeldes der Arbeitsmarktpolitik hat. Die zentrale These lautet, 'dass im beschriebenen Politikfeld zur Lösung eines Rechtsetzungsdilemmas über die Experimentierklausel eine neue Governanceform eingeführt wurde, die sich als hoch komplexe und dynamische Form von Governancemodi darstellt und die sowohl die Governance jedes Umsetzungsmodells als auch die strategischen Interaktionsbeziehungen zwischen den Modellen strukturiert'. Diese neue Governanceform wird als 'konstitutionelles Experiment' definiert und beschrieben. Danach wird untersucht, welche Eigeninteressen kollektiver Akteure in die Entwicklung der gesetzlichen Regelungsstrukturen, und speziell der Experimentierklausel eingeflossen sind, und es werden die Folgen der neuen Governanceform für die jeweiligen Regelungsstrukturen in den einzelnen Modellen der Aufgabenwahrnehmung diskutiert. Im Anschluss daran wird der Zusammenhang zwischen der Veränderung von Regelungsstrukturen auf übergeordneten Ebenen und Prozessen der Institutionalisierung von Regelungsstrukturen und Governancemodi auf untergeordneten Ebenen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Interaktion des privaten Wettbewerbsmodus mit staatlichen und privat-öffentlich gemischten Modi der Leistungserbringung im Zeitverlauf zu Wettbewerbsverzerrungen führen, deren Konsequenzen abschließend erläutert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Können wir nicht einfach gute Freunde bleiben ... ?: getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet keine Zukunft (2009)

    Kirsch, Johannes; Knuth, Matthias; Schweer, Oliver; Mühge, Gernot;

    Zitatform

    Kirsch, Johannes, Matthias Knuth, Gernot Mühge & Oliver Schweer (2009): Können wir nicht einfach gute Freunde bleiben ... ? Getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet keine Zukunft. (IAQ-Report 2009-04), Duisburg, 11 S. DOI:10.17185/duepublico/45633

    Abstract

    Neben den rund 350 Arbeitsgemeinschaften und den 69 optierenden Kommunen gibt es derzeit 23 kommunale Einheiten, in denen Arbeitsagenturen und Kommunen die Aufgaben in der Grundsicherung für Arbeitssuchende getrennt wahrnehmen. Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Projekt 'Chancen der Integration von Leistungsprozessen bei getrennter Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II' hat die Organisation der Leistungsprozesse sowie die Qualität der Kooperation zwischen Bundesagentur und Kommune bei getrennter Aufgabenwahrnehmung analysiert. Hierzu wurden drei Fallstudien und eine telefonische Kurzbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in dem IAQ-Report zusammengefasst. Danach erzwingt die Aufgabenzuweisung durch das SGB II auch bei getrennter Aufgabenwahrnehmung (GAW) eine Zusammenarbeit. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist man um eine enge Kooperation bemüht - bindende Vereinbarungen darüber werden jedoch vermieden. Auch die beste Kooperation ändert nichts daran, dass getrennte, aber leistungsrechtlich wechselseitig voneinander abhängige Bescheide erstellt werden müssen. Ein automatisierter Datenabgleich oder -austausch ist bisher technisch nicht möglich. Das ursprüngliche Versprechen der Hartz-Reformen, ganzheitliche Dienstleistungen aus einer Hand zu erbringen, kann in der getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht eingelöst werden. Wenn die Politik sich nicht auf eine dauerhafte Nachfolgelösung für die Arbeitsgemeinschaften einigen kann, wird das 'Nebeneinander von Arbeits- und Sozialamt' mehr als zwanzig Mal so viele Menschen betreffen wie vor der Reform. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV" (2009)

    Knigge, Arnold;

    Zitatform

    Knigge, Arnold (2009): Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV". In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 9, S. 526-543.

    Abstract

    "Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzliche Konstruktion der Arbeitsgemeinschaft als Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2010 eine verfassungsfeste Lösung gefordert. Im Folgenden werden zunächst die Entscheidung des BVerfG und der damit gesetzte Rahmen einer notwendigen Neuregelung dargestellt. Anschließend werden die bisherigen politischen Versuche einer institutionellen Reform zusammengefasst und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Vergleichsuntersuchungen zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen wiedergegeben. Schließlich werden die Ziele und Ansatzpunkte der bis Ende 2010 fälligen Reform untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II: die Lehren aus der Evaluationsforschung nach § 6c (2009)

    Lange, Joachim;

    Zitatform

    Lange, Joachim (Hrsg.) (2009): SGB II. Die Lehren aus der Evaluationsforschung nach § 6c. (Loccumer Protokolle 2009,09), Rehburg-Loccum, 396 S.

    Abstract

    Der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II, die die alleinige Wahrnehmung der Aufgaben des SGB II durch die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) ermöglicht, eine vergleichende Wirkungsforschung über die Erfahrungen mit den alternativen Modellen der Aufgabenwahrnehmung eingefordert. Im März 2009 veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum eine Tagung zu der Herangehensweise der Wirkungsforschung, ihren Ergebnissen und über den Umgang mit den Ergebnissen. Teilnehmer der Tagung waren Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft, Politik, Verwaltung und gesellschaftlichen Gruppen. Der Band dokumentiert die Beiträge und Diskussionen der Tagung und zieht Lehren für eine zukünftige Verbesserung der Umsetzung des SGB II.

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  • Literaturhinweis

    Ein System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen? Das SGB II und seine Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern (2009)

    Oschmiansky, Frank; Kaps, Petra;

    Zitatform

    Oschmiansky, Frank & Petra Kaps (2009): Ein System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen? Das SGB II und seine Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 62, H. 8, S. 439-445. DOI:10.5771/0342-300X-2009-8-439

    Abstract

    "Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende sollte ein einheitliches System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen geschaffen werden. Aufgrund politischer Kontroversen wird die neue Leistung allerdings in drei verschiedenen institutionellen Modellen umgesetzt. Eine Evaluation sollte zeigen, welches Modell sich am besten eignet. Im Rahmen dieser Evaluation wurde u. a. untersucht, inwieweit mit der Einführung der Grundsicherung neue Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen entstanden sind, wie diese die Übergänge von arbeitsuchenden Menschen in Beschäftigung beeinflussen und wie sich diese Schnittstellen zwischen den drei Modellen der Umsetzung unterscheiden. Der Beitrag präsentiert Ergebnisse der Evaluation. Es zeigte sich, dass es vor allem bei drei Gruppen zu einer verwaltungsaufwendigen und bürgerunfreundlichen Doppelbetreuung kommt: bei jugendlichen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, bei Rehabilitanden im Rechtskreis SGB II sowie bei Aufstockern (Beziehern von Arbeitslosengeld I und ergänzendem Arbeitslosengeld II). Dies gilt generell für alle drei Modelle der Aufgabenwahrnehmung, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sind ARGEn wirklich besser?: Anmerkungen zur Evaluation der Betreuungsorganisation im Bereich der Grundsicherung (2009)

    Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar (2009): Sind ARGEn wirklich besser? Anmerkungen zur Evaluation der Betreuungsorganisation im Bereich der Grundsicherung. (IZA Standpunkte 16), Bonn, 16 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II wurde auch die behördliche Zuständigkeit für die Grundsicherung einer grundlegenden Reorganisation unterzogen. Während in der überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Form der sogenannten Arbeitsgemeinschaften eine Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und örtlichen Kommunen geschaffen wurde, wurde den sogenannten Optionskommunen eine eigenständige Verwaltung zugestanden. Die Verwaltungspraxis sollte zeigen, welche von beiden Verwaltungsformen die effektivere Betreuung von erwerbsfähigen Bedürftigen gewährleistet. Deshalb legte der Gesetzgeber fest, dass beide Verwaltungsformen bis Ende 2008 evaluiert werden sollten. In dem entsprechenden Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird festgestellt, dass die Arbeitsgemeinschaften im Großen und Ganzen besser abschneiden als die Optionskommunen. Das vorliegende Papier setzt sich kritisch mit diesem Bericht auseinander. Es zeigt, dass das verwendete Untersuchungsdesign keine eindeutigen Schlussfolgerungen zulässt. Paradoxerweise könnten die vordergründig für die Arbeitsgemeinschaften sprechenden Ergebnisse sogar ein Beleg dafür sein, dass in Wahrheit die Optionskommunen effektiver arbeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Makroevaluation der SGB II-Grundsicherungsstellen (2009)

    Werding, Martin ; Hofmann, Herbert; Munz, Sonja; Holzner, Christian; Büttner, Thiess;

    Zitatform

    Werding, Martin, Thiess Büttner, Herbert Hofmann, Christian Holzner & Sonja Munz (2009): Makroevaluation der SGB II-Grundsicherungsstellen. (ifo-Beiträge zur Wirtschaftsforschung 33), München, 264 S.

    Abstract

    "Gegenstand der Studie ist ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) nach § 6a SGB II zugespitzt in der Frage: 'Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?'. In methodischer Hinsicht basiert die Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II auf einer Analyse der Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhängen, darunter insbesondere interregionalen Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Ergänzt werden die multivariaten ökonometrischen Schätzungen durch Simulationen der Einkommensperspektive Arbeitssuchender sowie die Bestimmung der fiskalischen Effekte der beiden Formen der Aufgabenwahrnehmung im Falle einer deutschlandweiten Einführung einer Trägerschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2008: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2009)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2009): Jahresbericht 2008. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 64 S.

    Abstract

    "Der Jahresbericht der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung soll Sie über den Stand und die Entwicklungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu den Themen Hilfebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Ausgaben, Steuerung in der Grundsicherung, Leistungen zur Eingliederung, Zusammenarbeit in der Grundsicherung und Personal und Qualifizierung informieren. Vier Jahre nach der Einführung des SGB II und der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe sind in vielen Bereichen der Grundsicherung Fortschritte zu verzeichnen. Dazu hat die bis Mitte 2008 positive Konjunkturentwicklung aber auch die zunehmende und sich stabilisierende Professionalisierung der Arbeit der Träger der Grundsicherung beigetragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konzept und Ziel der "Experimentierklausel" nach § 6c SGB II im System der Grundsicherung (2009)

    Zitatform

    (2009): Konzept und Ziel der "Experimentierklausel" nach § 6c SGB II im System der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 62, H. 1, S. 20-57.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2005 wurden die beiden Sicherungssysteme der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zusammengeführt. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die kreisfreien Städte und Kreise sind Träger der Leistungen. In der Regel finden sich beide Träger in 'Arbeitsgemeinschaften' (ARGEn) zusammen, um sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erbringen. Die Experimentierklausel (§ 6a SGB II) zur Weiterentwicklung der Grundsicherung erlaubt aber auch, dass an Stelle der ARGEn als Träger der Leistung im Wege der Erprobung auch kommunale Träger zugelassen werden können. Durch eine Evaluierung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgte, sollte herausgearbeitet werden, wo die Stärken und die Schwächen des jeweiligen Modells liegen. Im Zentrum des Interesses stand dabei insbesondere die Frage, welchem Träger die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung der Hilfebedürftigen besser gelingt. Zur Bearbeitung dieses Forschungsauftrages wurden insgesamt vier Evaluationsaufträge vergeben. Im Folgenden wird von allen vier Untersuchungsaufträgen eine Kurzfassung der erzielten Ergebnisse vorgestellt.
    Im Untersuchungsfeld 1 stand die Frage im Vordergrund, ob und in welchem Maße sich bei der Umsetzung des SGB II in den Grundsicherungsstellen systematische Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zwischen ARGEn und zkT beobachten lassen.
    Für das Untersuchungsfeld 2 stellte sich die Aufgabe, die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags bei den kommunalen Trägern und bei den ARGEn zu untersuchen.
    Im Untersuchungsfeld 3 wurden unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit verglichen.
    Untersuchungsfeld 4 beschäftigte sich mit den Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene. Die Ergebnisse von Schätzungen zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, den Leistungsbezug zu verlassen, für die von ARGEn betreuten Hilfebedürftigen höher ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Benchmarking der 69 Optionskommunen: Entwicklungen und Aktivitäten - Kommunal flankierende Leistungen. Berichtsjahr 2008 (2009)

    Abstract

    Seit Anfang 2006 haben sich die 69 Optionskommunen unter dem Motto 'Lernen von den Besten' in einem gemeinsamen Benchmarking-Prozess zusammengeschlossen, um die eigenen Leistungsprozesse und -strukturen miteinander zu vergleichen und voneinander zu lernen. Im Berichtsjahr 2008 wurden die kommunal flankierenden Leistungen als übergreifender Schwerpunkt gewählt. Ein weiterer Zweck des Benchmarking ist der Versuch, empirische Zusammenhänge verschiedener Schlüsselzahlen zu erkennen. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Entwicklung in den Optionskommunen 2008, wie z.B. die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der erwerbstätigen Hilfebedürftigen und der Vermittlungsprozesse in den ersten Arbeitsmarkt. Anschließend werden die kommunal flankierenden Leistungen vorgestellt. Diese Leistungen dienen vor allem der sozialen Integration der Hilfebedürftigen, wie z.B. die Schuldnerberatung, die Betreuung minderjähriger Kinder oder die Suchtberatung. Die Bereitstellung dieser sozialen Leistungen ist Pflichtaufgabe der Kommunen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw? Kommentar zur BA-Studie "Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung" (2008)

    Baethge-Kinsky, Volker;

    Zitatform

    Baethge-Kinsky, Volker (2008): Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw? Kommentar zur BA-Studie "Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung". (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf, 11 S.

    Abstract

    Mitte Juni stellte die Bundesagentur für Arbeit auf einer Pressekonferenz eine integrierte Auswertung von Grundsicherungs-, Arbeitslosen- und Beschäftigtenstatistik vor. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt nur bescheidene Erfolge bei der Integration Langzeitarbeitsloser aus dem SGB II zu beobachten sind und die Optionskommunen im Trägervergleich schlechter abschneiden als ARGEn und Arbeitsagenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung. Aufgrund von Kritik von Landkreistag und hessischem Sozialministerium werden Ergebnisse und Methoden einer Überprüfung unterworfen. Diese Prüfung kommt zu dem Schluss, dass der Blick in den Methodenbericht eine Reihe von Fragen aufwirft. Sie betreffen die Robustheit der Ergebnisse, die Repräsentativität der Stichprobe sowie Gültigkeit und Zuverlässigkeit der 'Übergangsgrate' als Indikator für Trägerleistung. Der Autor rät darüber nachzudenken, ob und inwieweit die Ergebnisse plausibel sind und wie man sie gegebenenfalls verifizieren oder falsifizieren kann. Eines scheint aus seiner Sicht allerdings gesichert: Die Daten mahnen zu großer Bescheidenheit bei der Formulierung arbeitsmarktpolitischer Zielvorgaben für den Bereich des SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht (2008)

    Boockmann, Bernhard;

    Zitatform

    (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht. Mannheim u.a., 447 S.

    Abstract

    "Im SGB II ist in §6a die Experimentierklausel enthalten, durch die unterschiedliche Formen der Trägerschaft für einen befristeten Zeitraum im Wettbewerb zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen erprobt werden. Das Zusammenspiel der SGB II-Träger ist in drei unterschiedlichen Modellen der Aufgabenwahrnehmung organisiert. Im Regelfall errichten die Träger auf örtlicher Ebene gemäß §44b Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung. In 19 Fällen kamen keine Verträge über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zustande, so dass es hier bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung (gAw) in den beiden Zuständigkeitsbereichen blieb. Darüber hinaus wurde kommunalen Trägern die Möglichkeit gegeben, zur Erprobung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Eingliederung als Alternative zur Aufgabenwahrnehmung durch Agenturen für Arbeit und kommunale Träger auch in alleiniger Verantwortung als zugelassene kommunale Träger (zkT) durchzuführen. Im Wettbewerb sollen unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit verglichen werden. Die Ergebnisse sollen so zu einer Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen. Nach §6c SGB II untersucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Wahrnehmung der Aufgaben durch die unterschiedlichen Modelle der Aufgabenwahrnehmung und berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 31. Dezember 2008. Die Evaluation durch das BMAS wurde in vier Untersuchungsfelder gegliedert. Das Untersuchungsfeld 3 hat zum Ziel, die Wirkungen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf der Ebene der einzelnen Personen zu ermitteln und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu beurteilen. Das BMAS hat die Fragestellung des Untersuchungsfeldes 3 auf zwei Leitfragen zugespitzt: Wer kann es besser? Und warum ist das so? Maßstab für den Erfolg sind die Ziele des SGB II. Im Vordergrund steht die Stärkung der Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden sollen. Die Eingliederung in Arbeit soll die Hilfebedürftigkeit überwinden oder zumindest reduzieren. Darüber hinaus sollen die Leistungen der Grundsicherung dazu beitragen, dass die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 befunden, dass §44b SGB II über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und somit die ARGE als Modell der Aufgabenwahrnehmung für unzulässig erklärt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber im vorliegenden Bericht berücksichtigt. Auch nach dem ursprünglichen Forschungskonzept erschöpft sich die Aufgabe der Evaluation nicht in einem Leistungsvergleich zwischen ARGEn und zkT, sondern besteht vor allem in der Feststellung der Wirkungszusammenhänge zwischen Modellen der Aufgabenwahrnehmung, Organisationsformen, Strategien und Maßnahmen. Diese Frage hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht an Aktualität verloren. Ihre Klärung wird sogar noch wichtiger, weil der Gesetzgeber aufgefordert wurde, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine neue verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung ist nach der Entscheidung des BVG neben den zugelassenen kommunalen Trägern das einzige verfassungskonforme Modell. Aufgrund der geringen Fallzahl in der Stichprobe (sechs Landkreise, ein Stadtkreis) können über die getrennte Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Evaluation keine Schätzergebnisse vorgelegt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht (2008)

    Büttner, Thiess; Strotmann, Harald; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Werding, Martin ; Hofmann, Herbert; Egger, Peter; Späth, Jochen ; Holzner, Christian; Munz, Sonja;

    Zitatform

    Büttner, Thiess, Peter Egger, Herbert Hofmann, Christian Holzner, Sonja Munz, Andrea Kirchmann, Martin Rosemann & Jochen Späth (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht. München u.a., 292 S.; 258 S.

    Abstract

    Gegenstand der Evaluation der Experimentierklausel ist die mit Paragraph 6c SGB II geschaffene Option, dass Kreise und kreisfreie Städte die Trägerschaft für die Leistungen nach diesem Gesetz als zugelassene kommunale Träger allein übernehmen, statt zu diesem Zweck eine ARGE in gemeinsamer Trägerschaft mit der örtlichen Arbeitsagentur zu bilden. Im Untersuchungsfeld 4 (Makroanalyse und regionale Vergleiche) zu den Arbeiten des Forschungsverbundes zur Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II werden die Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge, darunter insbesondere interregionale Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte untersucht. Im Vordergrund steht dabei ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern, zugespitzt in der Frage: ' Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' Zur Beantwortung dieser Frage werden, über rein deskriptive Vergleiche hinaus, Untersuchungen zu die Einflussfaktoren für die Wahl der Form der Aufgabenwahrnehmung und zu den Effekten untersucht, die sich auf der Ebene der verschiedenen Grundsicherungsstellen bezüglich der Zielsetzungen des SGB II ergeben und der jeweiligen Form der Aufgabenwahrnehmung kausal zugerechnet werden können. Der Endbericht zu Untersuchungsfeld 4 der Paragraph 6c-Evaluation wird ergänzt durch einen Anhang-Band, der zahlreiche weitere Hintergrundinformationen, Daten und Materialien zu den regionalen Vergleichen und zur Makroanalyse enthält. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie den Anhang zum Bericht.
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching. Endbericht (2008)

    Dann, Sabine; Hamacher, Christine; Winterhager, Henrik; Wilke, Ralf; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Klee, Günther; Strotmann, Harald; Kleimann, Rolf; Arntz, Melanie ;

    Zitatform

    Dann, Sabine, Christine Hamacher, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Melanie Arntz & Henrik Winterhager (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching. Endbericht. Tübingen u.a., 206 S.

    Abstract

    Die Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II verfolgte zwei Ziele: Zum einen sollte die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Grundsicherungsstellen beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen galt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Untersuchungsfeld 1 hatte im Kontext des Forschungsverbunds der Paragraph 6c-SGB II-Forschung die Aufgabe, wesentliche konzeptionelle Grundlagen für den Forschungsverbund zu erarbeiten, die in die anderen Untersuchungsfelder einfließen und auf denen die anderen Untersuchungsfelder aufbauen sollten. Zum anderen fungierte Untersuchungsfeld 1 als zentraler Datenlieferant und Datenschnittstelle gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für aggregierte Arbeitsmarktdaten für die anderen Forschungsfelder. Der Bericht ist wie folgt gegliedert: Nach einer Einleitung informiert Kapitel 2 in komprimierter Form über das Vorgehen und die wesentlichen Ergebnisse des Regionenmatching und der Stichprobenziehung als wichtige Vorarbeiten des Untersuchungsfeldes 1 für den Forschungsverbund. Der Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf der Darstellung der dritten und letzten Welle der IAW-SGB II-Organisationserhebung und insbesondere auf der Darstellung der zentralen Ergebnisse der dritten Befragungswelle über die organisatorische Umsetzung des SGB II vor Ort in Kapitel 3. Kapitel 4 beschäftigt sich mit der Organisation der Kundenbetreuung. Es wird eine Organisationstypologie entwickelt, die drei Dimensionen der Organisation der Fallmanagements unterscheidet; zentrales Kriterium dabei ist, in welchem Maße wesentliche Aspekte des Leistungsprozesses integriert oder aber durch Spezialisten erbracht werden. Im Mittelpunkt stehen Kapitel 5 beschreibt die arbeitsmarktpolitischen Strategien sowie die Intensität und Ausgestaltung der Leistungserbringung in den Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung für die Jahre 2006 und 2007. Kapitel 6 erläutert Stand und Entwicklung der Datenlage für die § 6c SGB II-Begleitforschung. Kapitel 7 gibt abschließend einen Überblick über die zentralen Inhalte und ausgewählte Ergebnisse der vom IAW erstellten Quartalsberichte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Methodenbericht (2008)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2008): Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Methodenbericht. Nürnberg, 44 S.

    Abstract

    Der Methodenbericht ergänzt den Bericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 'Grundsicherung in Deutschland. Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung' (s. hierzu die gesonderte Aufnahme unter diesem Titel). "Als Träger der Grundsicherung agieren Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn), zugelassene kommunale Träger (zkT) und Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung. Eine immer wieder aufgeworfene Fragestellung betrifft die vergleichende Darstellung von Eingliederungserfolgen der Arbeitslosen und der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über die verschiedenen Trägerformen hinweg. Die im Rahmen der Grundsicherungs-Statistik jetzt erarbeiteten Daten ermöglichen solche Analysen, sie bedürften aber einer Reihe von zusätzlichen Maßnahmen, um zu zuverlässigen Deskriptionen zu gelangen. Als besonders aussagekräftig ist eine Ranganalyse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitsmarktlagen anzusehen. Um Vergleichbarkeit zwischen den Trägern herzustellen, werden die Träger den zwölf IAB-Regionaltypen mit gleicher Arbeitsmarktlage zugeordnet. In jedem Regionaltyp werden die Träger nach ihren Übergangsraten aufsteigend gereiht und vier Quartile gebildet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Experimenteller Wettbewerb: Evaluation zeigt problematische Strukturen bei Hartz IV (2008)

    Kaps, Petra; Mosley, Hugh; Oschmiansky, Frank;

    Zitatform

    Kaps, Petra, Frank Oschmiansky & Hugh Mosley (2008): Experimenteller Wettbewerb: Evaluation zeigt problematische Strukturen bei Hartz IV. In: WZB-Mitteilungen H. 119, S. 35-37.

    Abstract

    "Die Hartz-Reformen werden von Beginn ihrer Umsetzung an wissenschaftlich evaluiert. Im Fall der Hartz-IV-Reformen lautete die Frage auch, welches der drei Modelle (Optionsmodell, ARGE, getrennte Trägerschaft), die sich aus einem politischen Kompromiss ergaben, bessere Resultate erbringt. Die Analyse zeigt, dass die Chancengleichheit zwischen den konkurrierenden Modellen nicht in vollem Umfang gegeben war." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Februar 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2008)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Entwicklung der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Februar 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 37 S.

    Abstract

    "Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die inhaltliche Besonderheit des vorliegenden Quartalsberichts besteht darin, dass erstmals das für den gesamten Forschungsverbund wichtige Thema der regionalen Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II im Vergleich der unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung beleuchtet werden kann. Bei der erstmaligen Betrachtung des Ausmaßes, der Struktur und der Entwicklung der SGB II-Unterbeschäftigung im Vergleich der Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung wird ergänzend auch nach Typen des regionalen Arbeitsmarkthintergrunds vor Einführung des SGB II differenziert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund. Tabellenband: Quartalsbericht August 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching" (2008)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund. Tabellenband. Quartalsbericht August 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching". Tübingen, 27 S.

    Abstract

    Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des Paragraph 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Struktur und Entwicklung der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitslosigkeit auf der Ebene der 443 Grundsicherungsstellen zu beschreiben und zu vergleichen. Der Quartalsbericht ist als Tabellenband konzipiert, in dem die aktuelle Entwicklung zentraler SGB II-Kenngrößen tabellarisch dargestellt wird. Der Bericht beinhaltet zwei thematische Schwerpunkte: a) Ausmaß, Struktur und der Entwicklung der SGB II-Hilfebedürftigkeit sowie Umfang der Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die unbegründet gegen die gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung nach dem SGB II verstoßen haben, und b) Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB II. Die tabellarischen Darstellungen beziehen sich aktuell auf Dezember 2007, Vorjahresvergleiche betreffen den Zeitraum von Dezember 2006 bis Dezember 2007. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hilfebedürftigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und regionalem Arbeitsmarkthintergrund zwischen März 2007 und März 2008. Tabellenband: Quartalsbericht Oktober 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" (2008)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Hilfebedürftigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und regionalem Arbeitsmarkthintergrund zwischen März 2007 und März 2008. Tabellenband. Quartalsbericht Oktober 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften". Tübingen, 38 S.

    Abstract

    Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW im Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Struktur und Entwicklung der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitslosigkeit auf der Ebene der 439 Grundsicherungsstellen zu beschreiben und zu vergleichen. Der Quartalsbericht ist als Tabellenband konzipiert, in dem die aktuelle Entwicklung zentraler SGB II-Kenngrößen tabellarisch dargestellt wird. Der Bericht beinhaltet zwei thematische Schwerpunkte: a) Struktur und Entwicklung der SGB II-Hilfebedürftigkeit sowie der Empfänger/innen der verschiedenen Arten von SGB II-Leistungen und b) Arbeitslosigkeit Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II. Die tabellarischen Darstellungen beziehen sich aktuell auf März 2008, Vorjahresvergleiche betreffen den Zeitraum von März 2007 bis März 2008. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Großbaustelle Arbeitsverwaltung: Arbeitsbedingungen und -beziehungen im Schatten der Arbeitsmarktreform (2008)

    Kißler, Leo; Greifenstein, Ralph; Wiechmann, Elke;

    Zitatform

    Kißler, Leo, Ralph Greifenstein & Elke Wiechmann (2008): Großbaustelle Arbeitsverwaltung. Arbeitsbedingungen und -beziehungen im Schatten der Arbeitsmarktreform. (Modernisierung des öffentlichen Sektors. Sonderband 31), Berlin: Edition Sigma, 158 S.

    Abstract

    Die Veröffentlichung fragt nach den Folgen der Arbeitsmarktreformen für die Beschäftigten in der Arbeitsverwaltung, nach ihren Arbeitsbedingungen und den Möglichkeiten ihrer Interessenvertretungen. Ob es sich um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den 'regulären' Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Arbeitsagentur und Kommune handelt oder ob das Optionsmodell zum Zuge kommt, in allen Fällen haben sich die Bedingungen für die Mitarbeiter/innen in der Verwaltung gravierend verändert und die Herausforderungen für die Personalvertretungen erschwert. Dies wird anhand einer bundesweiten Befragung von Personalräten und von vier Fallstudien, die die Situation in je zwei ARGEn und Optionskommunen vertieft darstellen, illustriert. Die wesentlichen Ergebnisse von Befragung und Fallstudien werden zusammengefasst und aus den Defiziten und Schwachstellen der bisherigen Reformpraxis Perspektiven für die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen in den Organisationen der Arbeitsverwaltungen erschlossen, mit dem Ziel Gestaltungsalternativen für die zukünftige Architektur sozialstaatlicher Einrichtungen auf dem Feld der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aufzuzeigen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Changes in the governance of employment services in Germany since 2003 (2008)

    Konle-Seidl, Regina;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina (2008): Changes in the governance of employment services in Germany since 2003. (IAB-Discussion Paper 10/2008), Nürnberg, 35 S.

    Abstract

    Ausgangspunkt der umfassenden arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen - der sogenannten Hartz-Reformen (2003-2005) - in Deutschland waren institutionelle Veränderungen der Governance der Arbeitsverwaltung. Insbesondere mit den Hartz-IV-Reformen von 2005 wurde das status- und erwerbsarbeitsorientierte soziale Sicherungssystem für einen größeren Teil der abhängigen Bevölkerung aufgegeben. Von nun an sollte an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt und Sozialpolitik ein großer Teil der Empfänger von bedarfsorientierten Unterstützungsleistungen aktiviert werden. Ähnlich wie in anderen Ländern besteht die Herausforderung für die öffentliche Arbeitsverwaltung und die sozialen Dienste in der gleichzeitigen Bereitstellung aktivierender und einkommenssichernder Maßnahmen mit dem Ziel, Beschäftigung zu erhöhen und Ausgrenzung zu vermeiden. Um diese Herausforderung zu bewältigen, haben einige europäische Länder Kontaktstellen ('Single Gateways' und 'One-Stop-Shops') eingerichtet, in denen die Verwaltung unterschiedlicher einkommenssichernder Programme für Arbeitslose, Erwerbsunfähige und Sozialhilfeempfänger mit der Arbeitsverwaltung und sozialen Einrichtungen zusammengelegt werden. Die Veränderungen im Bereich der Arbeitsvermittlung in Deutschland gehen jedoch in eine andere Richtung. Anstatt eine einzige Kontaktstelle für alle arbeitslosen und inaktiven Personen im erwerbsfähigen Alter einzurichten, wurde ein zwei- oder sogar dreigliedriges System geschaffen: öffentliche Einrichtungen wie Arbeitsagenturen für kurzzeitig Arbeitslose und gemeinsame Agenturen früherer lokaler Arbeitsagenturen und kommunaler Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für Empfänger der Grundsicherung. Als Resultat langwieriger Verhandlungen innerhalb des föderalen Systems führte diese neue Verwaltungsstruktur zu Governanceproblemen und behindert eine effektive Strategie der Aktivierung potenzieller Langzeitarbeitsloser. Der Beitrag unternimmt eine vorläufige Abschätzung der Auswirkungen der Veränderungen in der Governance der Arbeitsverwaltung und macht Vorschläge für zukünftige Regelungen, um kohärentere Aktivierungsstrategien für alle erwerbsfähige Empfänger einkommenssichernder Maßnahmen entwickeln zu können. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Das Hartz-IV-Experiment (2008)

    Mosley, Hugh;

    Zitatform

    Mosley, Hugh (2008): Das Hartz-IV-Experiment. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 88, H. 2, S. 90-94.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsgemeinschaften nach Paragraph 44b SGB II für verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2010 unter Berücksichtigung der 2008 vorzulegenden Evaluationsergebnisse zu den bisher konkurrierenden Aufgabenwahrnehmungsmodellen eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Zur Zeit werden drei Modelle praktiziert (ARGE, Optionskommunen und getrennte Trägerschaft). Der Beitrag erläutert kritisch die Problemstellen im Hartz-IV-Experiment und versucht eine Bestandsaufnahme auf Grund der bisherigen Erfahrungen im Hinblick darauf, welche Schlüsse daraus für die zukünftige Politikgestaltung zu ziehen sind. Die gesetzlichen Alternativen : a) Kommunalisierung der Verantwortung, b) vollständige Aufgabenübertragung auf die Bundesagentur für Arbeit und c) getrennte Trägerschaft mit separater Leistungsverantwortung von Kommunen und BA werden beschrieben und in ihren Vor- und Nachteilen analysiert. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass alle drei Modelle zwar "im Prinzip möglich", in der aktuellen Ausformung jedoch mit erheblichen Mängeln belastet sind, die im einzelnen dargestellt werden. "Politisch ist die getrennte Trägerschaft eventuell eine Notlösung, falls es weiterhin keine ausreichenden Mehrheiten für eine Kommunalisierung oder eine BA-Lösung geben sollte." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach: zur Strukturierung der SGB II-Verwaltung ohne Grundgesetzänderung. Rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten, erstattet im Auftrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (2008)

    Mutius, Albert von;

    Zitatform

    Mutius, Albert von (2008): Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach. Zur Strukturierung der SGB II-Verwaltung ohne Grundgesetzänderung. Rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten, erstattet im Auftrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Berlin, 112 S.

    Abstract

    "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund legt ein wissenschaftliches Gutachten zur neuen Form der Arbeitsverwaltung nach dem Sozialgesetzbuch II vor. Das vom DStGB vorgeschlagene 'Zentrum für Arbeit' (ZfA)' wäre nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches 'Zentrum für Arbeit (ZfA)' ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden. Das 'Zentrum für Arbeit (ZfA)' beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende Vorteile:
    - Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
    - Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid.
    - Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
    - Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für Personalbewirtschaftung.
    - Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) einbringen.
    - Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
    - die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres Personals." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft": Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht und Methodenanhang zum Abschlussbericht Mai 2008 (2008)

    Reis, Claus; Ludwig, Monika; Christe, Gerhard; Steinwede, Jacob; Schröder, Helmut; Brand, Thorsten; Bertram, Bettina; Blum, Anja; Köppler, Winfried; Kaps, Petra; Wende, Lutz; Mosley, Hugh; Reinmüller, Ron; Hillebrand, Guido; Gründer, Stefan; Simma, Elmar; Reis, Laura; Schulte, Sylvia; Hobusch, Tina; Schiel, Stefan; Oschmiansky, Frank; Marwinski, Karen; Kolbe, Christian; Knerr, Petra; Ebach, Mareike; Drya, Susann; Vieth, Andrea; Cramer, Ralph;

    Zitatform

    Reis, Claus, Monika Ludwig, Christian Kolbe, Winfried Köppler, Tina Hobusch, Lutz Wende, Andrea Vieth, Ron Reinmüller, Laura Reis, Gerhard Christe, Helmut Schröder, Jacob Steinwede, Bettina Bertram, Thorsten Brand, Anja Blum, Ralph Cramer, Susann Drya, Petra Knerr, Karen Marwinski, Stefan Schiel, Sylvia Schulte, Elmar Simma, Guido Hillebrand, Hugh Mosley, Petra Kaps, Stefan Gründer, Frank Oschmiansky & Mareike Ebach (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht und Methodenanhang zum Abschlussbericht Mai 2008. Frankfurt am Main u.a., 367 S.; 221 S.

    Abstract

    Nach erheblichen politischen Differenzen über die Trägerschaft des SGB II wurde im parlamentarischen Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat mit dem SGB II auch eine 'Experimentierklausel' verabschiedet. Im Rahmen eines bis Ende 2010 befristeten Versuchs eröffnet dieser Passus 69 kommunalen Trägern die Option, als alleiniger Leistungsträger zu fungieren. Diese zugelassenen kommunalen Träger (zkT) führen neben den originären kommunalen Leistungen auch sämtliche anderen Leistungen nach dem SGB II durch. Der Versuch wird als Wettbewerb um die effektivste Form der Gestaltung von Eingliederungsleistungen verstanden. Der Bericht enthält die Ergebnisse der begleitenden Evaluation. Das Untersuchungsfeld 2 hatte den Auftrag, die Umsetzung des SGB II in der Praxis der regionalen SGB II-Einrichtungen zu untersuchen (Implementationsanalyse). Diese Untersuchung ist eingebettet in eine Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, in denen sich die Umsetzung der lokalen Träger bewegt (Governanceanalyse). Die Untersuchungsergebnisse werden in diesem Abschlussbericht vorgestellt. Die überregionalen Governancestrukturen wurden vergleichend für die drei existierenden Formen der Aufgabenwahrnehmung untersucht. Dabei zeigt sich, dass sich die zugelassenen kommunalen Träger und die ARGEn in wesentlichen Strukturmerkmalen unterscheiden: in den Aufsichtsregeln, bei der Verbindung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung für die jeweiligen Leistungen des Bundes und der Kommunen und in der Verbindlichkeit prozeduraler Verfahrens- und Organisationsvorgaben durch überregionale Akteure. Wie die Implementationsanalyse zeigt, wirken sich die unterschiedlichen Strukturmerkmale überregionaler Governance in erheblichem Maße auf die Steuerungsstrukturen und die Leistungserbringung in den SGB II-Einrichtungen aus. Dies gilt insbesondere für die Unterschiede im Hinblick auf die Einbindung in Systeme der Ziel- und Prozesssteuerung (Zielvereinbarungen, Übernahme von Verfahrensstandards, Statistik und Controlling), für die Leitungsstrukturen (Wahrnehmung von Dienst- und Fachaufsicht), die Einbindung in aufsichtsrechtliche Strukturen und die Nutzung von Angeboten der BA (z. B. Arbeitgeberservice). (IAB)

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    Hier finden Sie den Methodenanhang.
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  • Literaturhinweis

    KJC, gAW oder ZAG? - der politische Diskurs um die Neuorganisation der Betreuung der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (2008)

    Steinke, Joß;

    Zitatform

    Steinke, Joß (2008): KJC, gAW oder ZAG? - der politische Diskurs um die Neuorganisation der Betreuung der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 57, H. 4, S. 463-470.

    Abstract

    "Wer soll zuständig sein für die rund 5,1 Millionen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die nach dem Sozialgesetzbuch II Leistungen beziehen? Das wird heute wieder stark diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 die Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen für verfassungswidrig erklärt und so einen politischen Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende eine Neuorganisation stehen muss." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Koordination statt Kooperation: neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (2008)

    Wahrendorf, Volker; Karmanski, Carsten;

    Zitatform

    Wahrendorf, Volker & Carsten Karmanski (2008): Koordination statt Kooperation. Neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 17, H. 6, S. 281-285.

    Abstract

    "1. Die bundeseigene Verwaltung durch die Bundesagentur nach Art. 87 II GG wäre verfassungsrechtlich nicht unbedenklich. Der Bund könnte aber bundeseigene Mittel- oder Unterbehörden nach Art. 87 III 2 GG errichten. 2. Eine Kommunalisierung könnte über die Länder verwirklicht werden, die jedoch von einer Übertragung auf die Kommunen absehen und andere Lösungen wählen könnten. 3. Die Experimentierklausel des § 6a SGB II kann über den Kreis der bisher 69 Optionskommunen hinaus erweitert werden. Eine flächendeckende Ausdehnung auf einen Großteil des Bundesgebiets scheitert aber faktisch an der Finanzverfassung. 4. Die Bundesagentur und die kommunalen Träger können nicht im 'Sinne eines kooperativen Jobcenters' zusammenwirken, sondern können ihr Vorgehen lediglich koordinieren. Bei der dualen Zuständigkeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung muss es daher stichwortartig heißen: 'Koordination statt Kooperation'. 5. Da die Bundesagentur und die kommunalen Träger einander weder über- noch nachgeordnet sind, kommen als Koordinationsmechanismen nur die Tatbestandswirkung und die Beteiligung an der Entscheidung im Einzelfall in Betracht. Tatbestandswirkung und Beteiligungsrechte müssen gesetzlich normiert werden. Unabhängig von einer gesetzlichen Neuregelung könnten die Grundsicherungsträger ihr Vorgehen schon jetzt so koordinieren, dass nur einer gegenüber dem Hilfebedürftigen auftritt, also nur ein Leistungsträger nach außen handelt. Allerdings muss für den Bürger verfahrensmäßig zum Ausdruck kommen, dass die Bundesagentur über die Regelleistung, die Kommunen über die Kosten der Unterkunft verbindlich entscheiden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Benchmarking der 69 Optionskommunen: Entwicklungen und Aktivitäten - Erfolgreiche Arbeitsvermittlung. Berichtsjahr 2007 (2008)

    Abstract

    "Bundesweit nehmen 69 Kommunen - 63 Landkreise und sechs kreisfreie Städte - die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ('Hartz IV') in alleiniger Trägerschaft, also ohne die Beteiligung der Agenturen für Arbeit und damit abweichend vom bisherigen Regelmodell der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) wahr. Die 69 Optionskommunen haben sich seit Anfang 2006 unter dem Motto 'Lernen von den Besten' in einem gemeinsamen Benchmarking-Prozess zusammengeschlossen, um die eigenen Leistungsprozesse und - strukturen miteinander zu vergleichen und voneinander zu lernen. Im Rahmen des Benchmarking erfolgt ausschließlich ein Vergleich der 69 Optionskommunen untereinander, ein Vergleich mit anderen Organisationsmodellen - den ARGEn und den Trägern in getrennter Trägerschaft - ist nicht vorgesehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (2008)

    Zitatform

    Bundesregierung (2008): Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/11488 (18.12.2008)), 202 S.

    Abstract

    Dem BMAS wurde durch Paragraph 6c SGB II die Aufgabe übertragen, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Modelle der Aufgabenwahrnehmung in Hinblick auf die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Unterschiede in der Leistungsfähigkeit herauszuarbeiten. Gegenstand der Wirkungsforschung zur Experimentierklausel ist der gesamte Aktivierungsprozess, mit dem die Ziele Integration in Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und soziale Stabilisierung verfolgt werden, d.h. die praktische Umsetzung der Experimentierklausel durch die Träger der Grundsicherung, insbesondere auch die organisatorische Struktur des Leistungserbringungsprozesses, die Governance sowie die Kombination von aktivierenden Maßnahmen, aber auch von Sanktionen. Der spezifische Fokus der Evaluation richtet sich auf die Kernfrage, welches der beiden Modelle der Aufgabenwahrnehmung (Arbeitsgemeinschaft oder zugelassene kommunale Träger) bei der Umsetzung des SGB II erfolgreicher ist und warum dies so ist. Der Bericht bietet eine zusammenfassende Darstellung über die Ergebnisse der im Forschungsverbund der Paragraph 6c SGB II-Evaluation durchgeführten Untersuchungen. Eingebettet werden die Ergebnisse in eine Darstellung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, die zum SGB II geführt haben. Nach Auffassung der Bundesregierung zeigt der Bericht an vielen Stellen Möglichkeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Ergebnisse der Evaluation können damit wichtige Inputs für den vom Gesetzgeber intendierten institutionellen Lernprozess darstellen. (IAB)

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    englische Kurzfassung
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse (2008)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2008): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 77 S.

    Abstract

    Das Gutachten im Auftrag des Deutschen Landkreistages untersucht die Effektivität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Zuge des SGB II mit Hilfe einer vergleichenden Analyse von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften. Das Gutachten hat das Ziel, auf der Basis einer verwaltungswissenschaftlichen Betrachtung sowohl für die einzelnen Landkreise als auch auf Bundesebene Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Dabei wird die grundlegende Trägerfrage ebenso beleuchtet wie Aspekte der jeweiligen Organisation vor Ort. Das Gutachten analysiert die durch das SGB II geschaffenen Strukturen und deren Auswirkungen auf die konkrete Umsetzung der Reform und formuliert Vorschläge für funktionstüchtigere und effizientere Verwaltungsstrukturen. Die Befragung von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften ergab, dass sich alle Kommunen erneut für die Option entscheiden würden, während nur 44 Prozent der Arbeitsgemeinschaften nochmals für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung votieren würden. Nach Meinung des Autors belegt gerade das differenzierte Wahlverhalten der Kreise bei einer erneuten Optionsmöglichkeit, dass es vor allem um die dezentralen Entscheidungsspielräume und eine erweiterte Kooperationsfreiheit geht. Insofern erscheint es aus seiner Sicht völlig ausreichend, eine vollständige und dauerhafte Option zu gestatten und die ARGEn im SGB II nicht mehr als verbindliche Organisationsform auszuweisen. Damit würde eine ohnehin unter rechtssystematischen Gesichtspunkten wenig überzeugende Verfassungsänderung obsolet und ließe sich der im Ergebnis positive Modellwettbewerb fortschreiben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung in Deutschland: Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung. Grafikanhang (2008)

    Abstract

    Die Broschüre enthält den Grafikanhang zum BA-Bericht "Grundsicherung in Deutschland" (s. gesonderte Aufnahme). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung in Deutschland: Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung (2008)

    Abstract

    "In welchem Umfang gelingt es, Arbeitslosengeld II-Bezieher in Beschäftigung zu bringen? In dieser zentralen Frage - der Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Beschäftigung - hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Zielvereinbarung abgeschlossen. ... Erste empirische Befunde belegen, dass in den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung besser gelingt als bei den zugelassenen kommunalen Trägern. Eine Kooperation der BA mit Kommunen und vor allem eine klare Verantwortung für die jeweiligen Aufgaben der beiden Träger, unterstützt die hilfebedürftigen Menschen bei der Integration in Beschäftigung am besten.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von der langjährigen Erfahrung ihrer Mitarbeiter, Menschen in Beschäftigung zu integrieren. Auch vor der Einführung der Grundsicherung hatten sie vielfach mit arbeitsmarktfernen Kunden - Arbeitslosenhilfebeziehern und zum Teil auch Sozialhilfebeziehern - zu tun. Diese Erfahrungen bringen sie für die Hilfebedürftigen ein.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von ihrer Kenntnis der lokalen Arbeitsmärkte.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren aber auch vom Blick über den lokalen Tellerrand. Sie sind untereinander vernetzt und können so auch die Arbeitsmärkte anderer Regionen für die Hilfebedürftigen nutzen. ....
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von der klaren Führung und der Transparenz über alle ihre Daten. Jede Dienststelle kennt ihre Arbeitsergebnisse und weiß, wo sie steht. ...
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren vom Austausch untereinander." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2007: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2008)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2008): Jahresbericht 2007. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 83 S.

    Abstract

    "Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende Ende 2007? Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist es legitim, die Frage nach der Systemleistung zu stellen - auch wenn wir von unseren europäischen Nachbarn wissen, dass Reformen von dieser Dimension erst nach fünf Jahren solide bewertet werden können. Ende 2007 zeigt sich ein differenziertes Leistungsbild:
    Weniger Menschen sind von Grundsicherungsleistungen abhängig.
    Hohe Aktivierung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
    Förderangebot wurde ausgebaut und ausdifferenziert.
    Arbeitslosigkeit wurde abgebaut.
    Ausgaben der Grundsicherung im Finanzrahmen.
    Aufgrund der hohen Anforderungen an die Integrationsplanung gilt es, die Qualität der Dienstleistungen weiter zu verbessern hinsichtlich der Beratungs- und Integrationsprozesse, des Mitteleinsatzes, der Stabilisierung und Qualifizierung des Personals sowie der nachhaltigen Integrationen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fallbearbeitung nach SGB II: Beobachtungen aus dem Inneren der "black box" (2007)

    Baethge-Kinsky, Volker; Henke, Jutta; Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Baethge-Kinsky, Volker, Peter Bartelheimer & Jutta Henke (2007): Fallbearbeitung nach SGB II. Beobachtungen aus dem Inneren der "black box". In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 2, S. 70-77. DOI:10.5771/0342-300X-2007-2-70

    Abstract

    "Trotz des enormen Aufschwungs, den die Arbeitsmarktforschung mit der Evaluation der neuen deutschen Arbeitsmarktgesetzgebung genommen hat, bleiben die arbeitsmarktnahen Dienstleistungen bislang fast völlig unerforscht. Dieser Beitrag riskiert einen Blick auf konkrete Interaktionen zwischen Fachkräften und Adressatinnen: In einer Konzeptstudie wurde die Bearbeitung von 20 Fällen bei drei Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende über sechs Monate hinweg direkt und möglichst vollständig beobachtet. Dabei ließen sich Probleme des sozialen Handelns und der Dienstleistungsbeziehung unter den Bedingungen von 'Hartz IV' identifizieren. Als zentral erweist sich die Frage, wie unter den gesetzlichen Vorgaben des 'Forderns und Förderns' der persönliche Beratungs- und Vermittlungsauftrag entstehen kann, der Voraussetzung einer sozialen Dienstleistung ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Zwischenbericht 2007 (2007)

    Büttner, Thiess; Strotmann, Harald; Werding, Martin ; Späth, Jochen ; Jäckle, Robert; Kirchmann, Andrea; Egger, Peter; Holzner, Christian; Müller, Marianne; Rosemann, Martin; Hofmann, Herbert; Klee, Günther; Munz, Sonja; Kleimann, Rolf;

    Zitatform

    Büttner, Thiess, Peter Egger, Herbert Hofmann, Christian Holzner, Robert Jäckle, Marianne Müller, Sonja Munz, Martin Werding, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Jochen Späth & Harald Strotmann (2007): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Zwischenbericht 2007. München u.a., 229 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II umfasst die Aufgabenstellung des Forschungsfeldes 4 - Makroanalyse und regionale Vergleiche - eine Analyse der regionalen Wirkungen von ARGEn und zkT (zugelassene kommunale Träger), die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen und ein Performancevergleich der Regionen. Insbesondere im Rahmen der Makroanalyse gilt es die Frage zu beantworten, 'Was wäre geschehen, wenn zum 1. 1. 2005 deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' und zwar unter besonderer Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Verflechtungen, sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Bei einem Vergleich der ARGEn mit den zkT muss berücksichtigt werden, ob sich Kreise mit spezifischen Merkmalen für die eine oder die andere Form der Aufgabenwahrnehmung entschieden haben. Auf Grundlage der Vorarbeiten des § 6c-Forschungsverbundes dürften folgende Faktoren die Optionsneigung beeinflusst haben: Lokale Arbeitsmarktlage, Größe der Kommune, Finanzkraft, Sozio-geographische Merkmale, Politische Merkmale und Vorerfahrungen.
    Die regionalen Vergleiche dienen der Darstellung und der deskriptiven Beschreibung der Entwicklung zentraler Indikatoren für die Zielgrößen 'Integration in Erwerbstätigkeit', 'Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit' und 'soziale Stabilisierung' im Vergleich der drei Formen der Aufgabenwahrnehmung sowie der unterschiedlichen Organisationstypen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II (2007)

    Dornette, Johanna; Schneider, Edina; Hobler, Dietmar; Rauch, Angela ; Zimmermann, Markus; Behrens, Johann; Schubert, Michael; Hauger, Marlies; Höhne, Anke; Hippmann, Cornelia;

    Zitatform

    Schneider, Edina, Dietmar Hobler, Markus Zimmermann, Johann Behrens, Michael Schubert, Marlies Hauger, Anke Höhne & Cornelia Hippmann (2007): Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II. (IAB-Bibliothek 309), Nürnberg, 94 S.

    Abstract

    "Die explorative Implementationsstudie hat eine Untersuchung der Konsequenzen des Inkrafttretens des SGB II mit den daraus folgenden Auswirkungen auf die Förderpraxis im Rahmen der beruflichen Rehabilitation zum Ziel. Ausgangspunkt ist ein, vor allem im Jahr 2005 aufgetretener Rückgang von Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. In fokussierten, leitfadengestützten Experteninterviews in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Optierenden Kommunen sowie Arbeitsagenturen wurden inner- und interbehördliche prozedurale Abläufe in den Informations-, Entscheidungs- und Kommunikationsprozessen untersucht. Dem Rückgang von Maßnahmeeintritten liegt ein mehrdimensionales Ursachengeflecht zugrunde: Vor allem im Jahr 2005 war die Arbeit der neuen SGB II-Träger geprägt von organisatorischen und institutionellen Aufbauprozessen. Aufgrund der Vielzahl der Herausforderungen war eine Aufgabenhierarchisierung notwendig, wobei die finanzielle Leistungsgewährung im Vordergrund stand. Dem erhöhten Betreuungsbedarf von Personen mit spezifischen Problemlagen, zu denen auch gesundheitliche Beeinträchtigungen zählen, konnte nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Zudem ergaben sich durch die Bildung der neuen Institutionen große personelle Umstrukturierungen. Neben einem Personalwechsel von den Agenturen und Sozialämtern in die ARGEn und Optierenden Kommunen wurde der erhöhte Personalbedarf durch die Gewinnung externer Mitarbeiter gedeckt. Dies führte zu einem überaus heterogenen Wissenshintergrund im Bereich der Arbeitsberatung und -vermittlung. Viele der (neuen) Mitarbeiter hatten Schwierigkeiten beim Erkennen und Bewerten von Rehabilitationsbedarfen, oftmals war kein rehabilitationsspezifisches Fachwissen vorhanden. Zudem ist die Handlungsmaxime der schnellstmöglichen Arbeitsintegration, wie sie in den SGB II-Institutionen verfolgt wird, nicht notwendigerweise kongruent dem Grundgedanken der beruflichen Rehabilitation. Damit würden oft die durch eine Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen erhöhten Chancen einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt aus dem Blick gelassen. Die zusätzliche intensive Prüfung jedes individuellen Maßnahmebedarfs nach Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten trägt ebenfalls zum Rückgang bei. Damit bekommen (in der Regel) nur diejenigen SGB II-Leistungsbezieher eine Rehabilitation, bei denen die Erfolgswahrscheinlichkeit hinreichend hoch ist. Aber auch potenzielle Rehabilitanden selbst zögern, Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht zu ziehen. So führt die Festschreibung des finanziellen Status auf Grundsicherungsniveau über die gesamte Maßnahmedauer, welche bis zu zwei Jahre beträgt, häufig zum Verzicht der Betroffenen auf diese spezifischen Teilhabeleistungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg: dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Landkreistages Baden-Württemberg (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Schubert, Simon; Götz, Alexander; Rüdiger, Ronald;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens (2007): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg. Dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Landkreistages Baden-Württemberg. Berlin, 117 S.

    Abstract

    "Der dritte Zwischenbericht der Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg summiert die Ergebnisse der nach 2006 zweiten bundesweiten Erhebung bei allen Landkreisen und Optionsstädten im Frühjahr/Sommer 2007. Ergänzung findet dies durch die Erkenntnisse aus acht badenwürttembergischen Fallstudien, die parallel dazu fortgeschrieben werden.
    Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der örtlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung unter besonderer Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten in Baden-Württemberg. Neben dem expliziten Modellvergleich zur Leistungsfähigkeit der drei unterschiedlichen Trägerformen (ARGE, Optionskommune, getrennte Aufgabenwahrnehmung) geht es dabei insbesondere um den Nachvollzug jener Auswirkungen, die das neue Leistungssystem auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen (namentlich der Landkreise) hat. Besondere Bedeutung kommt dem Bericht schließlich auch deshalb zu, als sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 zur unzulässigen Mischverwaltung in den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II die Frage nach einer sinnvollen, den Gesetzeszweck wahrenden Reform der Organisationsbestimmungen stellt. In Baden-Württemberg dürften dabei vor allem der hohe Anteil an Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung sowie die in diesem Kontext zu beobachtenden Routinen beträchtlicher Aufmerksamkeit unterliegen.
    Der Bericht gliedert sich in zwei Schwerpunkte. In den Kap. 1 bis 9 werden die Ergebnisse der Befragung gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den acht fortgeschriebenen Fallstudien zusammengefasst. Kap. 10 beinhaltet dann die differenzierte Dokumentation der quantitativen Ergebnisse mit der detaillierten Gegenüberstellung der bundesweiten und der baden-württembergischen Befragungsergebnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander; Schubert, Simon; Rüdiger, Ronald;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens (2007): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II. Dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages. Berlin, 316 S.

    Abstract

    "Der dritte Zwischenbericht der Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II summiert die Ergebnisse der nach 2006 zweiten flächendeckenden Erhebung bei allen Landkreisen und Optionsstädten im Frühjahr/Sommer 2007. Ergänzung findet dies durch die Erkenntnisse aus 20 Fallstudien, die parallel dazu fortgeschrieben werden. Teilgenommen haben an der diesjährigen Befragung 271 Kommunen und örtliche Einrichtungen. Unterschieden nach Trägermodellen ergibt sich dabei folgendes Bild:
    191 ARGEn (78% aller ARGEn mit mehrheitlicher Kreisbeteiligung), 65 Optionskommunen (94% aller Optionskommunen - Kreise und Städte), 15 Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (88% aller entsprechenden Konstellationen in den Kreisen).
    Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der örtlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung. Neben dem expliziten Modellvergleich zur Leistungsfähigkeit der drei unterschiedlichen Trägerformen (ARGE, Optionskommune, getrennte Aufgabenwahrnehmung) geht es dabei insbesondere um den Nachvollzug jener Auswirkungen, die das neue Leistungssystem auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen (namentlich der Landkreise) hat.
    Im Ersten Abschnitt (I.) werden die Ergebnisse der Befragung gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den 20 fortgeschriebenen Fallstudien zusammengefasst. Teil II beinhaltet die differenzierte Dokumentation der quantitativen Ergebnisse. Inhaltlich sind die institutionellen und materiellen Schwerpunkte der Aufgabenträgerschaft erfasst; sie finden sich in identischer Form in der Gliederung der beiden Berichtsteile wieder:
    - Organisation: Erfahrungen der Aufgabenträger, äußere Struktur, Binnenorganisation und Abläufe (Kap. B);
    - Schnittstellen: Kooperationsbereiche und institutionelle Lösungen (Kap. C);
    - Personal und Ressourcen: Beschäftigte, Personalentwicklung, Budgetgestaltung und technische Voraussetzungen (Kap. D);
    - Markt und Leistung: Fallzahlen, Kundenstruktur und Maßnahmeneinsatz (Kap. E);
    - Flankierende Maßnahmen: Sozialintegrative Leistungen und soziale Daseinsvorsorge (Kap. F);
    - Steuerung und Aufsicht: Aufgabenverantwortung, örtliche und externe Steuerungsmöglichkeiten (Kap. G)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Für eine zukunftsfähige Arbeits- und Sozialverwaltung: Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II ("Hartz IV") 2005-2007 (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens & Alexander Götz (2007): Für eine zukunftsfähige Arbeits- und Sozialverwaltung. Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II ("Hartz IV") 2005-2007. (Staatsreform in Deutschland und Europa 04), Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 297 S.

    Abstract

    "Hartz IV" stellt nicht nur eine große Sozial-, sondern auch eine umfassende Verwaltungsreform dar. Sie ermöglicht den Staats- und Verwaltungswissenschaften, das Entstehen neuer und umfangreicher Organisationsstrukturen nachzuvollziehen." Die Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach SGB II führt leistungs- und organisationspolitische Fragen zusammen und wird durch eine vertiefende Studie für Baden-Württemberg ergänzt. "lm Mittelpunkt stehen der funktionale und leistungsbezogene Modellvergleich zwischen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Optionskommunen und Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung, ferner die Identifikation bereits im Untersuchungsverlauf erkennbarer Reformmöglichkeiten sowie die Beschreibung der Auswirkungen unterschiedlicher Trägermodelle auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften. Hinzutritt das Anliegen, parallel zu der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Evaluation nach § 6c SGB II Erkenntnisse zu Wirkungszusammenhängen und vor allem zur Situation vor Ort zu gewinnen. Als eigenständige zusätzliche Empiriebasis dienen hierfür 20 Fallstudien, die vom ISE kontinuierlich fortgeschrieben und durch die Erkenntnisse aus mehrfachen "Wellen" flächendeckender Befragungen aller Landkreise und Optionsstädte abgesichert werden." Neben dem Jahresbericht 2006 und dem Zwischenbericht für Baden-Württemberg greift ein weiterer Teil die im Herbst 2007 zur Entscheidung anstehende Frage der Verfassungsmäßigkeit der mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II gegebenen Mischverwaltung von Bund und Kommunen auf und gibt die hierzu im Rahmen der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht gemachten Ausführungen wieder. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Registrierte Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II: Konzeption und exemplarische empirische Umsetzung. Quartalsbericht April 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2007)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Rosemann, Martin; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Günther Klee, Martin Rosemann & Harald Strotmann (2007): Registrierte Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II. Konzeption und exemplarische empirische Umsetzung. Quartalsbericht April 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 42 S.

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht ist der erste Quartalsbericht 2007 (aber insgesamt der fünfte Quartalsbericht) im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Im Zentrum dieses Quartalsberichts steht das Ziel, vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Definitionen für die gesamte Unterbeschäftigung konzeptionell zu diskutieren, wie man das Ausmaß der Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und für die Zwecke der § 6c SGB II-Wirkungsforschung adäquat abbilden kann. Darüber hinaus wird anhand der auf der Ebene der SGB II-Trägereinheiten verfügbaren Daten überprüft, welches Konzept einer SGB II-Unterbeschäftigungsquote sich im Rahmen der § 6c SGB II-Wirkungsforschung gegenwärtig empirisch umsetzen lässt. Aufbauend auf diesen konzeptionellen Überlegungen werden dann anhand der 335 kreisscharfen Regionen mit ARGEn für die ersten drei Quartale des Jahres 2006 exemplarisch Ausmaß, Struktur und Entwicklung der SGB II-Unterbeschäftigung jeweils im Vergleich zur registrierten SGB II-Arbeitslosigkeit untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II-Hilfebedürftigkeit und SGB II-Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Juli 2007 (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2007): SGB II-Hilfebedürftigkeit und SGB II-Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Juli 2007. Tübingen, 53 S.

    Abstract

    "Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Strukturen und Entwicklungen der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitsmärkte auf der Ebene der 442 SGB II-Trägereinheiten zu beschreiben und zu vergleichen. Dies geschieht hauptsächlich auf der Grundlage der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 53 SGB II sowie der Sonderauswertungen der BA aus diesen Statistiken, die dem IAW im Rahmen des Forschungsvorhabens unter der Bezeichnung 'BA-Statistik für § 6c SGB II - IAW' zur Verfügung gestellt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im 1. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung: Quartalsbericht Oktober 2006 (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Rosemann, Martin; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Günther Klee & Martin Rosemann (2007): Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im 1. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung. Quartalsbericht Oktober 2006. Tübingen, 45 S.

    Abstract

    "Der Bericht ist der dritte Quartalsbericht im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW im Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Schwerpunkte dieses Quartalsberichts sind einerseits die Analyse der zeitlichen Entwicklung zentraler Kenngrößen des SGB II im Vergleich der Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung im ersten Quartal 2006. Dabei werden unter anderem Quintilsanalysen durchgeführt, um das Ausmaß der Heterogenität in der Entwicklung zwischen den einzelnen Einheiten sichtbar zu machen. Eine zweite Besonderheit des Berichts besteht darin, dass erstmals eine Differenzierung der Ergebnisse nicht nur nach der Form der Aufgabenwahrnehmung, sondern auch nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung vorgenommen wird. Diese Organisationstypen hat das IAW auf der Basis der Ergebnisse einer bundesweiten E-Mail-Befragung aller SGB II-Trägerdienstellen im ersten Halbjahr 2006 erarbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II-Hilfebedürftigkeit und Arbeitsmarktsituation im 1. Halbjahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Januar 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2007): SGB II-Hilfebedürftigkeit und Arbeitsmarktsituation im 1. Halbjahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Januar 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 36 S.

    Abstract

    "Nach einer Einführung wird in Kapitel 2 dargestellt, wie sich das Ausmaß und die Struktur der Betroffenheit der Menschen von SGB II-Hilfebedürftigkeit in den Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung im ersten Halbjahr 2006 verändert haben. Als Indikatoren werden die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften sowie erstmals auch die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen herangezogen. Zuvor werden ausführlich die vorhandenen Datenprobleme thematisiert, die beim Vergleich intertemporaler Entwicklungen gerade für die zugelassenen kommunalen Träger berücksichtigt werden müssen. Für den vorliegenden Bericht wurden daher stets alternative Berechnungen durchgeführt, um die Sensitivität der gefundenen inhaltlichen Ergebnisse gegenüber Datenproblemen absichern zu können. Abschließend werden die Vor- und Nachteile dreier Indikatoren dargestellt und diskutiert, die sich für einen Vergleich der regionalen Betroffenheit durch das jeweilige Ausmaß der SGB II-Klientel grundsätzlich anbieten: der BG-Quote (SGB II-Bedarfsgemeinschaften- Quote), der SGB II-Quote (Personen in Bedarfsgemeinschaften je Einwohner unter 65 Jahren) sowie der eHb-Quote (Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen je Einwohner im erwerbsfähigen Alter). In Kapitel 3 erfolgt dann eine vergleichende Analyse des Ausmaßes und der Struktur der SGB II-Arbeitslosigkeit zum 30. Juni 2006 und ihrer zeitlichen Entwicklung seit Dezember 2005. Darüber hinaus werden erstmals die Entwicklung der SGB III-Arbeitslosigkeit auf SGB II-Trägerebene untersucht. Ein besonderes Augenmerk wird hier auf die Frage gelegt, ob und in welchem Maße regionale Einheiten, in denen sich die SGB II-Arbeitslosigkeit günstiger entwickelte, gleichzeitig auch eine günstigere Entwicklung der Zahl der SGB III-Arbeitslosen aufwiesen. Außerdem wird in Abschnitt 3.5 erstmals auch das Ausmaß und die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (am Wohnort) auf SGB II-Trägerebene analysiert. Kapitel 4 schließlich fasst die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts kurz zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende: Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II" (2007)

    Knuth, Matthias; Schweer, Oliver; Koch, Frank;

    Zitatform

    Knuth, Matthias, Frank Koch & Oliver Schweer (2007): Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II". (IAQ-Forschungsbericht 2007-01), Gelsenkirchen, 86 S.

    Abstract

    "Scheinbar geht es bei der Option um die Frage, welches Modell die Aufgaben nach dem SGB II besser erfüllt: ARGEn oder Optionskommunen. Unsere drei Fallstudien zeigen, dass beide Organisationsformen in der Startphase mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hatten: - gleichzeitige Umsetzung eines neuen Leistungsrechts und Aufbau einer neuen Organisation; - unterschiedliche, aber inadäquate EDV-Programme und -Infrastrukturen; - hohe Anforderungen an die statistische Datenerfassung; - unterschätzte Fallzahlen und daher unzureichende Personalausstattung; - große Anteile von fachfremdem und nur befristet eingestelltem Personal; - Das 'Fördern' kam zu kurz - es fehlten Kapazitäten und Konzepte, um die Mittel des Eingliederungstitels 2005 sinnvoll auszuschöpfen. Derzeit ist noch nicht abzusehen, welche Vorteile oder Hemmnisse jeweils überwiegen werden. Die politisch im Vordergrund stehende Frage, ob zkT (zugelassener kommunaler Träger) oder ARGEn erfolgreicher vermitteln, lenkt ab von der Frage, welche Form der Ansprache von Zielgruppen, welche Instrumente der Arbeitsförderung und welche Art der Organisation der Leistungsprozesse in welcher Situation wirksam sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Organisation auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand: Zulässigkeit der Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen im SGB II (2007)

    Mempel, Markus;

    Zitatform

    Mempel, Markus (2007): Hartz IV - Organisation auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Zulässigkeit der Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen im SGB II. (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise 65), Meckenheim: MMM-Verlag, Edition Hambuch, 197 S.

    Abstract

    Die Dissertation untersucht die kompetenz- und organisationsrechtlichen Gehalte des SGB II auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz unter dem Gesichtspunkt des 'Mischverwaltungsverbots.' Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Arbeitsgemeinschaften als Form staatlich-kommunaler Mischverwaltung. Behandelt werden die Verflechtung der Verwaltungsebenen im SGB II, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Mischverwaltungen sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Trägersystems im SGB II. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein System dualer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit einerseits und Landkreisen und kreisfreien Städten andererseits geschaffen hat, das mit der Verfassung nicht vereinbar ist, und dass es sich bei den Arbeitsgemeinschaften um eine zwischen den Verwaltungsebenen von Bund und Ländern angesiedelten Gemeinschaftseinrichtung handelt, 'die verfassungsrechtlich nicht vorgesehen und bisher ohne Vorbild ist.' Abschließend werden Vorschläge zur Lösung der verfassungsrechtlichen Problematik unterbreitet, deren Hauptbestandteil die Überführung der Gesamtverantwortung für die Alimentierung, Betreuung und Erwerbsintegration langzeitarbeitsloser Personen in den Verwaltungsbereich der Bundesländer ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Organisation der SGB II-Leistungsträger im Schnittbereich zwischen Staatsorganisations-, Finanzverfassungs- und kommunalem Selbstverwaltungsrecht (2007)

    Robra, Anna;

    Zitatform

    Robra, Anna (2007): Organisation der SGB II-Leistungsträger im Schnittbereich zwischen Staatsorganisations-, Finanzverfassungs- und kommunalem Selbstverwaltungsrecht. (Schriften des Deutschen Landkreistages 66), Meckenheim: MMM-Verlag, Edition Hambuch, 252 S.

    Abstract

    Die verfassungsrechtliche Beurteilung der Organisationsregelungen im SGB II untersucht die Aufgabenzuweisungen und Finanzierungsverantwortlichkeiten im dreistufigen Staatsaufbau, vor allem aber auf der kommunalen Ebene. Die Entstehungsgeschichte der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Umsetzung der Hartz-Reform im SGB II wird skizziert. Die verfassungsrechtliche Analyse der Aufgabenträgerschaft widmet sich der Frage, ob die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für alle bisherigen Sozialhilfeempfänger mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vereinbar ist, der Vereinbarkeit des Optionsmodells mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes, der Vereinbarkeit der bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte mit der Organisationshoheit der Länder und mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie; außerdem wird die Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft mit dem Verbot der Mischverwaltung konfrontiert. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, 'dass weite Teile des Verwaltungsorganisationsrechts des SGB II verfassungswidrig sind'. Es wird gezeigt, dass das Optionsmodell mit der Finanzverfassung unvereinbar ist, dass die Aufgabenzuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte verfassungswidrig ist, und eine Aufgabenzuweisung an die Kommunen zumindest verfassungsrechtlich problematisch ist. Die Arbeitsgemeinschaft 'stellt eine unzulässige Mischverwaltung von Bund und Kommunen dar und ist mit dem Grundgesetz unvereinbar'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Typisierung von SGB II Trägern (2007)

    Rüb, Felix; Werner, Daniel;

    Zitatform

    Rüb, Felix & Daniel Werner (2007): Typisierung von SGB II Trägern. (IAB-Forschungsbericht 01/2007), Nürnberg, 35 S.

    Abstract

    "Mit Einführung des Sozialgesetzbuch II (SGB II) zum 1. Januar 2005 unterliegt die Grundsicherung für Arbeitssuchende den so genannten SGB II-Trägern. Das IAB hat mit der Typisierung im SGB II-Bereich ein Werkzeug zur Unterstützung für Controlling und Steuerung der SGB II-Träger entwickelt. Zielsetzung dieser Typisierung ist es, Gruppen von SGB II-Trägern mit ähnlichen Arbeitsmarktbedingungen zu identifizieren. Regional vorherrschende Rahmenbedingungen stellen sich für die Handelnden vor Ort als gegebene Vor- oder Nachteile dar. Die dabei auftretenden großen regionalen Unterschiede sind angemessen zu berücksichtigen, um den jeweiligen Arbeitsmarkterfolg eines SGB II-Trägers objektiv beurteilen zu können. Die Typisierung reduziert die Komplexität der Arbeitsmärkte auf ein handhabbares Maß. Das gewählte methodische Vorgehen zur Bildung der Gruppen orientiert sich an einem Ansatz von Blien et al. 2004. Dieser Ansatz kombiniert Regressions- und Clusteranalyse. Mit Hilfe der Regressionsanalyse werden die kausalen Zusammenhänge von Variablen aufgedeckt, die den Arbeitsmarkterfolg der Träger maßgeblich mitbestimmen und diesen exogen vorgegeben sind. Sie dient somit als Prüf- und Auswahlverfahren für die Einflussgrößen, welche die Ausgangsbasis für die Gruppenbildung darstellen. Die Gruppenbildung selbst wird mit clusteranalytischen Verfahren erreicht. Im Jahr 2005 erarbeitete das IAB eine erste SGB II Typisierung, die beim Planungsprozess 2006 der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anwendung fand. Die Typisierung wurde nun aktualisiert, dabei wurden 12 Typen identifiziert. Die Arbeit geht auf das methodische Vorgehen ein, stellt die Ergebnisse der Aktualisierung vor und zeigt auf, welche Änderungen sich im Vergleich zur ersten Typisierung ergeben haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kommunalatlas Arbeitsförderung: Dokumentation kommunaler Arbeitsförderaktivitäten der Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte (2007)

    Schulz, Volker; Michel, Harald; Bigeschke, Doris; Lischke, Ralph-Jürgen;

    Zitatform

    Schulz, Volker (2007): Kommunalatlas Arbeitsförderung. Dokumentation kommunaler Arbeitsförderaktivitäten der Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte. (LASA-Dokumentation 23), Potsdam, 130 S.

    Abstract

    "Landkreise und kreisfreie Städte hatten über Jahrzehnte hinweg keine direkte Zuständigkeit für Arbeitsförderung inne. Mit der Umsetzung der sogenannten 'Hartz-Reformen' ist nunmehr seit knapp zwei Jahren die größte und umfassendste Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Realität. Die Umsetzung dieser Reformen ist gleichbedeutend mit einer weiteren Regionalisierung arbeitsmarktpolitischer Verantwortung. Mit der aktivierenden Betreuung von ALG-II-Beziehern haben Kommunen erstmals einen eigenen gesetzlich fixierten beschäftigungspolitischen Auftrag - neben dem Bund und den Bundesländern - erhalten. Neben den im SGB II geregelten kommunalen Pflichtaufgaben besteht in vielen Kommunen ergänzendes freiwilliges Arbeitsförderengagement. Auf diese Weise hat sich bis heute eine breite Differenzierung von Arbeitsförderaktivitäten entwickelt. Nach wie vor besteht für die Ebene der Länder eine fachliche Rahmenverantwortung für die politische Steuerung und Begleitung regionaler aktiver Arbeitsmarktpolitik. In diesem Kontext war es das Ziel, das gegenwärtig von Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten getätigte Engagement im Bereich der Arbeitsförderung systematisch deskriptiv nach weitgehend einheitlicher Struktur von 'Steckbriefen' zu erfassen und auf diese Weise einen Überblick über den Umfang und die Prioritäten bisheriger und in naher Zukunft geplanter Aktivitäten zu erhalten. Die vorliegende Untersuchung stellt zum Stand September 2006 in dieser Form erstmalig Basismaterial für eine detailliertere, regionalspezifische Betrachtung kommunaler Arbeitsförderung in Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zur Verfügung. In der Gesamtsicht wird eine sich sukzessiv ausdifferenzierende Landschaft kommunaler arbeitsmarktpolitischer Prioritäten und Strukturen sichtbar. Deutlich werden so der in allen Kommunen umgesetzte Vorrang der Integration von ALG-II-Empfängern, aber auch ein differenzierter Umgang mit Angeboten öffentlich finanzierter Beschäftigung sowie unterschiedliche Prioritätensetzungen bei der Umsetzung des im Landesprogramm bisher im Rahmen einer Modellphase angebotenen 'Regionalbudgets'." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Jahresbericht 2007 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2007)

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht ist der Jahresbericht 2007 des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Er informiert über den Stand der Arbeiten und wesentliche Zwischenergebnisse aus Untersuchungsfeld 1. Aufbauend auf Ausführungen zur Konzeption und zur Durchführung der Welle 2007 der IAW-SGB II-Organisationserhebung, bilden die deskriptiven Auswertungen der im Rahmen der zweiten Welle erhobenen flächendeckenden Informationen zu wesentlichen Aspekten der organisatorischen Umsetzung des SGB II den Schwerpunkt des Jahresberichts 2007. Neben dem Vergleich zwischen den Grundformen der Aufgabenwahrnehmung stehen in diesem Bericht erstmals auch zeitliche Entwicklungen hinsichtlich der Umsetzung des SGB II im Mittelpunkt der Analysen. Da Untersuchungsfeld 1 im Rahmen der § 6c SGB II-Evaluation darüber hinaus als zentrale Datenschnittstelle zwischen dem Datenzentrum der Statistik Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und den anderen drei Untersuchungsfeldern zur Beschaffung und Aufbereitung aggregierter Regionaldaten auf SGB II-Trägerebene fungiert, wird eine kurze Übersicht über den aktuellen Bestand der relevanten Daten am IAW gegeben, der primär aus den Daten der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit herrührt. Abschließend informiert der Jahresbericht über Gegenstand und ausgewählte Ergebnisse der regelmäßigen Quartalsberichterstattung des IAW im abgelaufenen Projektjahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2006 für das SGB II-Benchmarking der Optionskommunen (2007)

    Abstract

    "Alle 69 Optionskommunen vergleichen sich in sieben Vergleichsringen seit 1.1.2006 anhand eines einheitlichen Kennzahlensets. Wie zu erwarten war, spiegeln sich die arbeitsmarktstrukturellen Rahmenbedingungen in den Kennzahlen wider. Insbesondere die ostdeutschen Optionskommunen verzeichnen deshalb strukturell andere Ergebnisse als die Mehrheit der westdeutschen Optionskommunen. Erste Wirkungszusammenhänge können auf aggregierter Ebene festgestellt werden. Allerdings gilt es hier noch eine gewisse Vorsicht walten zu lassen, da diese Zusammenhänge auf Grundlage der Daten von 2007 nochmals überprüft werden sollten. Aufgrund der Bezugsbasis aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen fallen die Eingliederungsquoten, Aktivierungsquoten und Sanktionsquoten relativ niedrig aus, was aber der Vergleichbarkeit untereinander keinerlei Abbruch tut. In den Optionskommunen gehen rund 24 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einer Beschäftigung nach, deren Entgelt jedoch nicht ausreicht, den Hilfebezug zu beenden. Dieser Trend ist mit geringen Schwankungen flächendeckend festzustellen und beschränkt sich nicht auf strukturschwache Regionen. Die Optionskommunen werden sich auch 2007 einem Benchmarking unterziehen, wobei das Kennzahlenset nochmals überarbeitet wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Erster Bericht (2007)

    Abstract

    "'Wer macht es besser, die ARGEn oder die zugelassenen kommunalen Träger? Und warum ist dies so?' Dies ist auf den Kern gebracht die Fragestellung des Untersuchungsfeldes 3 der Evaluation nach § 6c SGB II. Mit diesem Bericht legt das Untersuchungsfeld 3 seinen ersten Jahresbericht vor. Der Hauptteil besteht aus einer gründlichen Darstellung der Ergebnisse der bislang durchgeführten Erhebungen. Dies ist eine wichtige Vorarbeit zur im Untersuchungsfeld 3 zu leistenden Wirkungs- und Effizienzanalyse der Modelle der Aufgabenwahrnehmung und der unterschiedlichen Organisationsformen im SGB II. Die Auswertung weist auf Unterschiede in der soziodemographischen Ausgangslage, im Aktivierungsprozess und Einsatz von Maßnahmen hin. Schlüsse auf Wirkungen und Effizienz der Modelle und Organisationsformen sind jedoch derzeit noch nicht möglich. Die eigentliche Kernfrage kann also erst nach Abschluss des Gesamtprojektes im Jahr 2008 beantwortet werden. Insgesamt gilt für die 154 Untersuchungsregionen, dass keine ausgeprägten Unterschiede in den Eigenschaften der Hilfebedürftigen zwischen den Modellen der Aufgabenwahrnehmung festzustellen sind. Die betrachteten ARGEn, zugelassenen kommunalen Träger und getrennte Aufgabenwahrnehmungen haben es jeweils mit ähnlichen Personengruppen zu tun und stehen vor vergleichbaren Herausforderungen. Damit ist ein wichtiges Ziel bei der Auswahl der Untersuchungen erreicht, nämlich Grundsicherungsstellen zu untersuchen, die hinsichtlich der Ausgangsbedingungen vergleichbar sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften". Dienstleistungsauftrag: Administrative Unterstützung und wissenschaftliche Beratung. Jahresbericht 2007 (2007)

    Abstract

    "Das SGB II, das die bisherigen Fürsorgesysteme Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenführt, ist am 01.01.2005 in Kraft getreten. Bund und Länder haben sich dabei darauf geeinigt, experimentell verschiedene Modelle der Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihrer Bedarfsgemeinschaften zu erproben. Die im SGB II enthaltene Experimentierklausel nach § 6a stellt ein Novum in der deutschen Arbeitsmarkt- und Fürsorgepolitik dar. Zum ersten Mal werden bis 2010 Politikinnovationen nicht nur im Rahmen von singulären Modellversuchen, sondern in einem flächendeckenden Experiment erprobt, wobei zwei Grundmodelle - und zwar das der Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGE) auf der einen Seite und das der alleinigen Trägerschaft durch die Kommunen auf der anderen Seite - im Wettbewerb stehen. Von den 439 Land- und Stadtkreisen erbringen 351 als ARGE und 69 als zugelassener kommunaler Träger (zkT) die Leistungen der Grundsicherung. In 19 Kreisen kam es nicht zur Bildung der vorgesehenen Arbeitsgemeinschaft, hier erbringen Arbeitsagenturen und Kommune die Leistungen in getrennter Aufgabenwahrnehmung (gAw)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Zwischenbericht Mai 2007 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2007)

    Abstract

    "Die Implementations- und Governanceanalyse untersucht die Umsetzung der durch das SGB II definierten Leistungsprozesse anhand einer Stichprobe von 154 regionalen Einheiten aus allen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), zugelassenen kommunalen Trägern und Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung. Der Bericht analysiert im ersten Teil überregionale Governance-Strukturen (z. B. rechtliche und finanzielle Vorgaben, Zielvereinbarungen), die Auswirkungen auf die Leistungserbringung der SGB II-Einheiten haben. Im zweiten Teil werden die lokalen Steuerungs- und Organisationsstrukturen in den Formen der Aufgabenwahrnehmung untersucht und wird eine Typologie der Organisation des Leistungsprozesses entwickelt. Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen SGB II, SGB III und SGB VIII, insbesondere im Hinblick auf Eingliederungsleistungen für Jugendliche und junge Erwachsene sowie die Organisation der Arbeitsvermittlung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein Jahr "Arbeitsgemeinschaft" aufgrund von "Hartz IV": das Beispiel ARGE Ost. Abschlussbericht des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts: "Nachfolge-Untersuchung der Fallstudie Ost aus der Pilotstudie zur Entwicklung von JobCentern" (2006)

    Czommer, Lars; Knuth, Matthias; Schweer, Oliver;

    Zitatform

    Czommer, Lars, Matthias Knuth & Oliver Schweer (2006): Ein Jahr "Arbeitsgemeinschaft" aufgrund von "Hartz IV". Das Beispiel ARGE Ost. Abschlussbericht des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts: "Nachfolge-Untersuchung der Fallstudie Ost aus der Pilotstudie zur Entwicklung von JobCentern". Gelsenkirchen, 36 S.

    Abstract

    "Ziel der in der Zeit von Januar bis April 2006 durchgeführten Nachfolge-Untersuchung zur Fallstudie Ost war es, den Prozess der Aufbau- und Stabilisierungsphase einer ARGE der Rechtsform 'sui generis' ein Jahr nach ihrer Gründung zu skizzieren und hinsichtlich der daraus resultierenden Konsequenzen für die gewerkschafts- und gesellschaftspolitische Diskussion zu veranschaulichen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorläufer-Studie ist der Projektbericht folgendermaßen aufgebaut: in Kapitel 2 befassen wir uns mit der Rechtsform der ARGE Ost und beschreiben ihre organisatorische Entwicklung in der Aufbau- und Stabilisierungsphase. In Kapitel 3 widmen wir uns dem zentralen Thema 'Personal'. Dieses Kapitel enthält neben Angaben zur Struktur der Beschäftigten und zum Personalschlüssel, Informationen über Transfer-, Entwicklungs- und Rückführungsmöglichkeiten. Schwerpunkt ist jedoch die gegenwärtige tarifliche Situation der Beschäftigten. In Kapitel 4 geht es explizit um die erbrachten Dienstleistungs- und Beratungsangebote der ARGE Ost, wobei insbesondere der Frage nach der Bedeutung des Fallmanagements und der Implementation der so genannten Persönlichen Ansprechpartner nachgegangen wird.4 Abschließend wird in Kapitel 5 der Versuch unternommen, die Ergebnisse der Nacherhebung hinsichtlich ihrer Reichweite und Bedeutung aus gewerkschaftlicher Sicht einzuordnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching". Jahresbericht 2006 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006)

    Dann, Sabine; Hamacher, Christine; Arntz, Melanie ; Klee, Günther; Winterhager, Henrik; Wilke, Ralf; Kleimann, Rolf; Rosemann, Martin; Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Dann, Sabine, Christine Hamacher, Günther Klee, Rolf Kleimann, Andrea Kirchmann, Martin Rosemann, Melanie Arntz & Henrik Winterhager (2006): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching". Jahresbericht 2006 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Tübingen u.a., 179 S., Anhang.

    Abstract

    "Die Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Im Kern soll dabei die Frage beantwortet werden, ob die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung der SGB II-Klientel in den ARGEn oder bei den zugelassenen kommunalen Trägern besser gelingt. Im Mittelpunkt steht dabei die vergleichende Evaluation der Modelle 'Optierende Kommune' und 'ARGE', gleichzeitig ist jedoch auch innerhalb beider Grundtypen der Aufgabenwahrnehmung von zum Teil erheblichen Unterschieden in der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten auszugehen. Der vorliegende Bericht informiert als Jahresbericht über den Stand der Arbeiten und die bisherigen Ergebnisse im Untersuchungsfeld 'Deskriptive Analyse und Matching'." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sind Optionskommunen besser?: erste Umsetzungserfahrungen des SGB II in den Kommunen (2006)

    Förster, Heike;

    Zitatform

    Förster, Heike (2006): Sind Optionskommunen besser? Erste Umsetzungserfahrungen des SGB II in den Kommunen. In: Jugend, Beruf, Gesellschaft, Jg. 57, H. 3, S. 172-179.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden erste Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von ARGEn bzw. SGB -II-umsetzenden Institutionen in den Optionskommunen vorgestellt, die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesmodellprogramms 'Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E&C)' durchgeführt wurde. Ziel dieser Untersuchung ist es, Kenntnisse über die Umsetzungsstrukturen und Akteurskonstellationen in den E&C-Standorten zu gewinnen, unterschiedliche kommunale Steuerungsmodi zu identifizieren und zu prüfen, ob die Optionskommunen aufgrund ihrer Alleinzuständigkeit mehr Möglichkeiten für die Verbesserung der Situation von Jugendlichen haben, die sich im Rechtskreis SGB II befinden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Zentrale Steuerung und lokale Autonomie (2006)

    Kaltenborn, Bruno;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno (2006): Hartz IV: Zentrale Steuerung und lokale Autonomie. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2006/09), Berlin, 6 S.

    Abstract

    "Mit dem vierten Hartz-Gesetz ('Hartz IV') wurden Anfang 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im neuen SGB II zusammengelegt. Damit verbunden war eine Neuordnung von Finanzströmen und Zuständigkeiten. In dem Beitrag wird zunächst die strukturelle Herausforderung einer zentralen Steuerung bei gleichzeitiger lokaler Autonomie dargestellt. Anschließend wird - als Bestandteil eines praktizierten Lösungsansatzes - auf Zielvereinbarungen näher eingegangen. Darüber hinaus wird ein bereits vorliegender Alternativvorschlag für ein Zielsystem weiterentwickelt. Wenn sie konsequent verfolgt werden, sind Zielvereinbarungen entscheidend für die Ausübung lokaler Handlungsspielräume und damit insbesondere für die Bemühungen um eine Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Hartz IV: Leistungen von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen (2006)

    Kaltenborn, Bruno; Knerr, Petra; Schiwarov, Juliana;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno, Petra Knerr & Juliana Schiwarov (2006): Hartz IV: Leistungen von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen. In: Bundesarbeitsblatt H. 6, S. 4-10.

    Abstract

    "Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende Anfang 2005 werden Langzeitarbeitslose entweder von Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen oder von einer der 69 optierenden Kommunen betreut. Im Beitrag wird dargestellt, wie sich Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen hinsichtlich Trägerschaft und Aufgabenwahrnehmung unterscheiden. Daran schließt sich ein Überblick über die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger/innen und Bedarfsgemeinschaften seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Außerdem wird auf den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums in Arbeitsgemeinschaften eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration oder Haushaltskonsolidierung?: Interessen, Zielkonflikte und Ergebnisse kommunaler Beschäftigungspolitik (2006)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2006): Arbeitsmarktintegration oder Haushaltskonsolidierung? Interessen, Zielkonflikte und Ergebnisse kommunaler Beschäftigungspolitik. (Städte und Regionen in Europa 14), Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwissenschaften, 216 S.

    Abstract

    "Die Autorin untersucht Strategien, Strukturen und Ergebnisse kommunaler Beschäftigungspolitik. Sie arbeitet vorhandenes Wissen über deren Möglichkeiten und Grenzen systematisch auf und analysiert die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse sowie die Wirkungen von Beschäftigungsförderung am Beispiel der Stadt Halle (Saale). Aus den Ergebnissen der Literaturrecherche und der Fallstudie leitet sie Anforderungen an lokale Akteure für erfolgreiche Beschäftigungspolitik unter den Bedingungen von 'Hartz IV' ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Struktur der Bedarfsgemeinschaften und der Arbeitslosigkeit in den SGB II-Trägereinheiten mit unterschiedlicher Form der Aufgabenwahrnehmung: ein Vergleich der Situation zum 31. Dezember 2005. Quartalsbericht Juli 2006. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2006)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Kleimann, Rolf; Strotmann, Harald; Diefenberg, Diana;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Günther Klee & Rolf Kleimann (2006): Struktur der Bedarfsgemeinschaften und der Arbeitslosigkeit in den SGB II-Trägereinheiten mit unterschiedlicher Form der Aufgabenwahrnehmung. Ein Vergleich der Situation zum 31. Dezember 2005. Quartalsbericht Juli 2006. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 33 S.

    Abstract

    "Der Bericht markiert den Einstieg in die regelmäßige Berichterstattung des IAW im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II. Ziel der Quartalsberichte ist es, anhand ausgewählter Kennzahlen die Strukturen und Entwicklungen auf den regionalen Arbeitsmärkten auf Ebene der SGB II-Trägereinheiten seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Anfang 2005 zu beschreiben und zu vergleichen. Dauerhaft geplant ist im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung neben einer Darstellung der Niveauunterschiede zwischen den SGB II-Trägern mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung zum Ende des jeweiligen Quartals auch eine Beschreibung der Veränderungen im Vergleich zum jeweils vorherigen Quartal sowie zum Vorjahresquartal. Hierfür werden die Statistiken der BA nach § 53 SGB II und Sonderauswertungen der BA aus diesen Statistiken verwendet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    War die Ausgangslage für zugelassene kommunale Träger und Arbeitsgemeinschaften unterschiedlich?: eine vergleichende Analyse von wirtschaftlichem Kontext und Arbeitsmarkt vor Einführung des SGB II. Erster Schwerpunktbericht. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2006)

    Klee, Günther; Sappl, Regina; Höninger, Julia; Kleinmann, Rolf; Strotmann, Harald; Rosemann, Martin; Johannes, Sina;

    Zitatform

    Klee, Günther, Rolf Kleinmann & Martin Rosemann (2006): War die Ausgangslage für zugelassene kommunale Träger und Arbeitsgemeinschaften unterschiedlich? Eine vergleichende Analyse von wirtschaftlichem Kontext und Arbeitsmarkt vor Einführung des SGB II. Erster Schwerpunktbericht. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 39 S.

    Abstract

    Der Bericht charakterisiert und vergleicht die Ausgangssituation in den 439 Kreisen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung vor Inkrafttreten des SGB II. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob zwischen den Kreisen, in denen ab 2005 unterschiedliche Formen der Aufgabenwahrnehmung umgesetzt wurden, bereits vor Einführung des SGB II systematische Unterschiede hinsichtlich der sozio-demographischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der finanziellen Lage, der Ausgangsbedingungen am Arbeitsmarkt oder auch der arbeitsmarktpolitischen Vorerfahrungen in den Kommunen bestanden oder nicht. Die Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt steht dabei die vergleichende Evaluation der Modelle 'zugelassene kommunale Träger' (,Optierende Kommune') und 'Arbeitsgemeinschaften (ARGE)', aber auch der Form der getrennten Aufgabenwahrnehmung. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in verschiedener Hinsicht im Durchschnitt tatsächlich systematische Unterschiede zwischen den Kreisen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung bestätigen lassen. Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung hatten vor Einführung des SGB II die beste Arbeitsmarktlage. Der Arbeitsmarkthintergrund in den späteren ARGE-Kreisen vor Einführung des SGB II wird insgesamt als etwas ungünstiger eingestuft als die entsprechende durchschnittliche Arbeitsmarktsituation in den Optierenden Kommunen. Während in Westdeutschland die ARGE-Kreise über den im Vergleich zu den Optierenden Kommunen weniger günstigen Arbeitsmarkthintergrund verfügten, fielen jedoch in Ostdeutschland die Probleme am Arbeitsmarkt in den Optierenden Kommunen im Durchschnitt etwas größer aus als in den ARGE-Kreisen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Modernisierung und Professionalisierung der Arbeitsvermittlung: Strategien, Konzepte und Modelle unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen. Gutachten (2006)

    Sell, Stefan;

    Zitatform

    Sell, Stefan (2006): Modernisierung und Professionalisierung der Arbeitsvermittlung. Strategien, Konzepte und Modelle unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen. Gutachten. Bonn, 160 S.

    Abstract

    "Die Arbeitsvermittlung steht nicht erst seit dem 'Vermittlungsskandal' bei der Bundesanstalt für Arbeit und den Vorschlägen der daraufhin eingesetzten 'Hartz'-Kommission im Mittelpunkt der Debatte über eine Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Die gegenwärtigen Umbaumaßnahmen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit zielen auf eine spürbare Effektivitäts- und Effizienzsteigerung hinsichtlich der Arbeitsvermittlung. In einem internationalen Vergleich kann gezeigt werden, dass die deutschen Reformen durchaus in einem vergleichbaren Reformkorridor liegen, allerdings hinsichtlich der Auslagerung von Vermittlungsdienstleistungen eher verhalten agieren. Gleichzeitig werden sie durch einen fundamentalen Systemwechsel bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen mit der Einführung eines neuen Grundsicherungssystems belastet. Auf der Grundlage der möglichen Funktionalitäten der Arbeitsvermittlung zwischen Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen Ländern werden in der Studie Vorschläge für eine Modernisierung und vor allem Professionalisierung der Arbeitsvermittlung gemacht - immer vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsvermittlung nur ein Teilbereich der Arbeitsmarktpolitik darstellt und keinesfalls eine umfassende Beschäftigungspolitik substituieren kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktivierung und Nutzung lokaler Kompetenzen: Vernetzung und Kooperation vor Ort bei der Umsetzung des SGB II. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 2, 19.-20. Oktober 2006 Offenbach am Main. Tagungsdokumente (2006)

    Siemon, Hartmut; Beseler, Michael; Mohr, Bernhard; Pfau, Susanne; Damberg, Friedel; Pflügner, Michael; Gerkens, Karsten; Pippardt, Jan; Grajcar, Dietmar; Sieber, Wolfgnag; Johannsen, Beate-Carola; Siemon, Hartmut; Koch, Karl; Strassheim, Holger; Brülle, Heiner; Kähler, Tim; Lehmann, Peter; Jirku, Bernhard; Fuß, Peter; Anzinger, Rudolf; Götz, Alexander;

    Zitatform

    Beseler, Michael, Bernhard Mohr, Susanne Pfau, Friedel Damberg, Michael Pflügner, Karsten Gerkens, Jan Pippardt, Dietmar Grajcar, Wolfgnag Sieber, Beate-Carola Johannsen, Hartmut Siemon, Karl Koch, Holger Strassheim, Heiner Brülle, Tim Kähler, Peter Lehmann, Bernhard Jirku, Peter Fuß, Rudolf Anzinger & Alexander Götz (2006): Aktivierung und Nutzung lokaler Kompetenzen. Vernetzung und Kooperation vor Ort bei der Umsetzung des SGB II. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 2, 19.-20. Oktober 2006 Offenbach am Main. Tagungsdokumente. Offenbach am Main, 123 S.

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II: Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente (2006)

    Siemon, Hartmut;

    Zitatform

    (2006): Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II. Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente. Offenbach am Main, 121 S.

    Abstract

    Die Fachtagung zur lokalen Umsetzung des SGB II konzentrierte sich auf wesentliche Elemente der Zielerreichung (u. a. Arbeitsabläufe und Fallmanagement) und behandelt explizit die Rolle von Anreizen und Sanktionen. Dabei wurden Erfahrungen bei der Begleitung der Umsetzung des SGB II und grundlegende Vorstellungen des "aktivierenden Sozialstaates" diskutiert. Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit und einer Optionskommune wurde die Bedeutung von Aktivierung und Integration im Leistungsprozess des SGB II beschrieben. Historische und aktuelle Erfahrungen zu "Anreizen und Sanktionen" behandelten zwei weitere Beiträge mit den Themen: "Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen 1970 bis 2004" und ?"Wo der Kunde nicht König ist - Probleme der Fallbearbeitung nach dem SGB II". Darüber hinaus wurde die Praxis zum Themenkreis Fördern und Fordern, d. h. das Zusammenspiel von Fallmanagement, Anreizen und Sanktionen aus den ARGEn bzw. Optionskommunen in NRW, Hamburg, Stuttgart, Pforzheim und Leipzig dargestellt und diskutiert. In sechs moderierten Arbeitsgruppen wurden die folgenden Themenfelder bearbeitet: Umgang mit Unter-25-jährigen, Qualifizierungs- und Personalentwicklungsstrategien, ?Arbeitsabläufe in ARGEn und Optionskommunen, ?Rechtliche Fragen, ?Was heißt "Zumutbarkeit" konkret?, Regionale Bedingungen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: Ergebnisse der zweiten Feldphase und der ersten flächendeckenden Erhebung (2006)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2006): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II. Ergebnisse der zweiten Feldphase und der ersten flächendeckenden Erhebung. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 68 S.

    Abstract

    "Der Deutsche Landkreistag hat im Sommer 2005 beim Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin (ISE) ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Effektivität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Zuge des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch eine vergleichende Analyse von Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen untersuchen zu lassen. Das Gutachten hat das Ziel, auf der Basis einer verwaltungswissenschaftlichen Betrachtung sowohl für die einzelnen Landkreise als auch auf Bundesebene Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Dabei soll die grundlegende Trägerfrage ebenso wie Aspekte der jeweiligen Organisation vor Ort näher beleuchtet werden. Arbeitsmarktpolitische Fragen werden hingegen nicht in den Mittelpunkt gerückt." Die Broschüre enthält drei Einzelbeiträge: Der Beitrag des Gutachters Joachim Jens Hesse vom ISE trägt den Titel "Über Hartz IV hinaus: Die kosmetischen Operationen des Fortentwicklungsgesetzes sind unzureichend". Anschließend fasst Markus Keller vom deutschen Landkreistag die bisherigen Untersuchungsergebnisse zusammen. In einer Folienpräsentation stellt schließlich nochmals der Gutachter Joachim Jens Hesse die Ergebnisse der zweiten Feldphase und der ersten flächendeckenden Erhebung vor. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Institut Arbeit und Technik: Jahrbuch 2006 (2006)

    Abstract

    Das Jahrbuch 2006 des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit zehn Beiträgen aus aktuellen Arbeiten und Projekten dokumentiert den am Standort Gelsenkirchen in einem Zeitraum von 18 Jahren gewachsenen Forschungszusammenhang entsprechend dem 1988 ergangenen Auftrag der Landesregierung zum Gegenstand der 'Forschungsarbeit für den Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen'. Zukünftig wird das Institut Arbeit und Technik mit seiner Forschungsarbeit in zwei Institute aufgeteilt: Die Innovations- und Gesundheitswirtschaftsforschung des IAT wird an die Fachhochschule Gelsenkirchen angegliedert, die Arbeits- und Bildungsforschung wird ab 2007 in einem neuen Institut an der Universität Duisburg/Essen fortgeführt. Die Beiträge des Jahrbuchs spiegeln den aktuellen Forschungsstand beider Forschungsschwerpunkte, der Anhang dokumentiert die Veranstaltungen vom 01.07.2005 bis zum 31.10.2006, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts (Stand 31.10.2006) sowie alle Veröffentlichungen aus dem Institut Arbeit und Technik vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2006. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Dienstleistungsauftrag: Administrative Unterstützung und wissenschaftliche Beratung, Projekt-Nr. 7/05, Stand: 31. August 2006. Jahresbericht 2006 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006)

    Abstract

    "Der Bericht bietet einen ersten Sachstand zu den bis zum 31. August 2006 durch die Auftragnehmer der § 6c-Evaluation durchgeführten Untersuchungen und vorbereitenden Analysen zur Organisationsbefragung sämtlicher regionalen Einheiten in Bezug auf ihre Umsetzung des SGB II, zum Matching, das den optierenden Kommunen vergleichbare ARGEn zuordnet, zur Organisationstypologie der zugelassenen kommunalen Träger, der ARGEn und der Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung, zur Messung von Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Stabilisierung u.a.. Das Projekt wird Ende 2008 abgeschlossen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Standortberichte: Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Pilotprojekt "Arbeitsgemeinschaften" und Modellprojekt "JobCenter in Kreisen" (Teil B) (2005)

    Brülle, Heiner; Hanke, Fridbert; Wende, Lutz; Reis, Claus;

    Zitatform

    Brülle, Heiner, Fridbert Hanke, Claus Reis & Lutz Wende (2005): Standortberichte. Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Pilotprojekt "Arbeitsgemeinschaften" und Modellprojekt "JobCenter in Kreisen" (Teil B). Frankfurt am Main, 53 S.

    Abstract

    Die sechs Projektstandorte in Nordrhein-Westfalen (Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Herne, Kreis Recklinghausen, Kreis Gütersloh, Kreis Steinfurt und Kreis Unna) wurden im Hinblick auf die Umsetzung des SGB II vor dem Hintergrund der jeweils spezifischen lokalen Situation analysiert. In Gütersloh, Steinfurt und Unna wurde das Modellprojekt 'Job Center in Kreisen' gestartet, wohingegen Düsseldorf, Herne und Recklinghausen erste Standorte für das Pilotprojekt 'Arbeitsgemeinschaften' waren. Die Kooperation mit den sechs Projektkommunen bot der wissenschaftlichen Begleitung einen tiefen Einblick in die Probleme, die die Umsetzungsplanung für die Leistungsprozesse des SGB II mit sich brachte. Die einzelnen Standortprojektberichte, die aufgrund des unterschiedlichen Untersuchungszeitraums und der Beratungsintensität hinsichtlich Umfang, Duktus und präsentierter Materialien unterschiedlich ausfallen, werden dokumentiert. Der Kreis Gütersloh ist besonders intensiv dokumentiert, da es hier gelang, einen besonders langen Zeitraum zu begleiten. Für die beiden Projekte 'Job Center in Kreisen' und 'Arbeitsgemeinschaften' zeigt sich eine überraschende Bandbreite der Lösungen der konzeptionellen und organisatorischen Fragen der Umsetzung des SGB II an den sechs Standorten. 'Keine Variante ist mit einer anderen identisch - ob sie alle gleichermaßen tragfähig sind, wird die Zukunft zeigen.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV und die Kommunen: Konzepte, Umsetzungsstrategien und erste Ergebnisse (2005)

    Büchner, Christiane; Gründel, Olaf;

    Zitatform

    Büchner, Christiane & Olaf Gründel (Hrsg.) (2005): Hartz IV und die Kommunen. Konzepte, Umsetzungsstrategien und erste Ergebnisse. (KIWI-Arbeitshefte 08), Potsdam: Universitätsverlag Potsdam, 88 S.

    Abstract

    "Seit Januar 2005 ist das 'Hartz IV Gesetz' in Kraft und wird in den Bundesländern und Kommunen umgesetzt. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist es die bisher grundlegendste und größte Arbeitsmarktreform in der Bundesrepublik. Liegen bereits erste Erfahrungen der Umsetzung von Hartz IV vor, so ist es dennoch zu früh, diese Reform umfassend zu bilanzieren und zu werten. Sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Praxis werden die Konzepte und Umsetzungsstrategien mit ihrem Erfolgsaussichten konträr diskutiert. In dem vorliegenden KWI-Arbeitsheft werden unterschiedliche Positionen zum Reformwerk aus wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Perspektive eingefangen. In den Beiträgen von Werner Jann und Günther Schmid sowie Dagmar Ziegler werden die Hartz-Reformen am Arbeitsmarkt in ihrem grundlegenden Strukturen und Zielstellungen sowie Strategien für Brandenburg vorgestellt. Rolf Seutemann diskutiert diese Fragen aus der Sicht der Bundesagentur für Arbeit. Hartmut Bauer und Hans-Günter Henneke untersuchen in ihren Beiträgen die verfassungsrechtlichen Fragestellungen von Hartz IV. Rolf Lindemann und Annett Fritz sowie Claudia Schiefelbein stellen erste Erfahrungen bei der Umsetzung von Hartz IV durch den Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg) und die Stadt Potsdam mit der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA) vor. Passend zur Thematik werden Ergebnisse einer Studie der Europäischen Union zu den Beziehungen zwischen Sozialsystemen und aktiven Arbeitsmarktpolitiken wiedergegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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