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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Öffentlich geförderte Beschäftigung (zweiter Arbeitsmarkt)"
  • Literaturhinweis

    Der Kölner Vorschlag der Gemeinnützigen Beschäftigung: Fördern durch Anerkennung und Beschäftigungschancen, nicht durch Subventionen (2006)

    Roth, Steffen J.;

    Zitatform

    Roth, Steffen J. (2006): Der Kölner Vorschlag der Gemeinnützigen Beschäftigung. Fördern durch Anerkennung und Beschäftigungschancen, nicht durch Subventionen. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 55, H. 2, S. 182-197.

    Abstract

    Der Autor kritisiert, dass die Protagonisten der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente sich auf den Ansatz konzentrieren, es gäbe zu wenig finanzielle Anreize für die Aufnahme einer Arbeit im Niedriglohnsektor. Er betont, dass dieser Ansatz die Situation sehr vereinfacht darstellt und nicht zu einem angemessenen Verständnis der komplexen Realität beiträgt: Es gibt nicht-finanzielle Arbeitsanreize und auch langfristige Begründungen für die Annahme von Arbeitsangeboten, auch wenn damit die Arbeitnehmer kurzfristig ihr verfügbares Einkommen nicht erhöhen können. Das Kölner Modell der 'Gemeinnützigen Beschäftigung', eine Art kommunaler Dienstleistung, hat die Zielgruppe derjenigen Empfänger von Transferleistungen im Blick, die arbeiten wollen ohne weitere Zuschüsse zu erhalten, weil sie aus verschiedenen Gründen nach Gelegenheiten suchen, produktiv zu sein. Roth betont, dass es diese Menschen ganz besonders verdienen bei ihren Anstrengungen zur Selbsthilfe unterstützt zu werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass die 'Gemeinnützige Beschäftigung' ohne die schwerwiegenden Nebenwirkungen der 'Ein-Euro-Jobs' funktioniert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne: Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion (2006)

    Satilmis, Ayla;

    Zitatform

    Satilmis, Ayla (2006): Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne. Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion. In: A. Beier, K. Eicker-Wolf, S. Körzell & A. Truger (Hrsg.) (2006): Investieren, sanieren, reformieren ? : die Wirtschafts- und Sozialpolitik der schwarz-roten Koalition, S. 87-109.

    Abstract

    Der Beitrag diskutiert arbeitsmarktpolitische Konzepte im Zusammenhang mit der Ausweitung des Niedriglohnbereiches. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die in der öffentlichen Debatte kursierenden Vorschläge und Konzeptionen zu Kombilöhnen und Mindestlöhnen, die damit verbundenen Erwartungen und ihre beschäftigungs- und sozialpolitischen Implikationen. Unter Hinzuziehung internationaler Erfahrungen und Erkenntnisse werden Chancen und Risiken der avisierten Strategien und Maßnahmen geprüft. Abschließend werden Eckfeiler eines Lösungskonzepts formuliert, das in der Lage ist, der Tendenz zur Prekarisierung von Arbeits- und Lebensbedingungen Grenzen zu setzen. Voraussetzung dafür sind nach Auffassung der Autorin die Einführung von branchenübergreifenden Mindestlohnregelungen sowie die politische Unterstützung für Ansätze, gesellschaftlich unentbehrliche Arbeiten in komplexe Tätigkeiten und Berufsbilder zu integrieren und den Anteil regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auszubauen und nicht eine pauschale Förderung von 'einfachen' Dienstleistungen durch Kombilöhne. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kombilohn oder Workfare - Eine Frage der Grundsicherung (2006)

    Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar (2006): Kombilohn oder Workfare - Eine Frage der Grundsicherung. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 55, H. 2, S. 198-208.

    Abstract

    Nach Ansicht des Autors ist das deutsche Wohlfahrtssystem verantwortlich für relativ hohe implizite Mindestlöhne. Speziell für geringqualifizierte Arbeitnehmer gibt es nur geringe Anreize, Jobangebote anzunehmen. Diesem Problem mit Lohnsubventionen für niedrigbezahlte Jobs beizukommen, erscheint wenig vielversprechend. Wegen der Höhe des staatlich garantierten Grundeinkommens, würden zusätzliche Lohnsubventionen zwar mit hohen Kosten aber nur geringen Auswirkungen verbunden sein. Workfare erweist sich als eine höchst effiziente Alternative, wird aber nur ohne zusätzliche Lohnzuschüsse funktionieren. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Hartz-Gesetze - Enttäuschte Hoffnungen und neue Probleme (2006)

    Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Seifert, Hartmut (2006): Die Hartz-Gesetze - Enttäuschte Hoffnungen und neue Probleme. (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf u.a., 21 S.

    Abstract

    "Beschäftigungspolitisch fällt die Bilanz der Hartz-Gesetze mager aus. Die ursprünglichen Erwartungen, mit dem groß angelegten Reformwerk die Dauermisere am Arbeitsmarkt spürbar lindern zu können, haben sich nicht erfüllt. Vielmehr zeichnen sich neue Probleme ab. Die Förderung atypischer Beschäftigung erhöht zwar die Flexibilität am Arbeitsmarkt, verringert aber nicht die Arbeitslosigkeit, sondern steigert die sozialen Risiken. Zugleich wird die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme gefährdet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    1-Euro-Jobs zwischen Arbeitsvermittlung und Abstellgleis (2006)

    Stahlmann, Günther;

    Zitatform

    Stahlmann, Günther (2006): 1-Euro-Jobs zwischen Arbeitsvermittlung und Abstellgleis. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 54, H. 3, S. 131-143.

    Abstract

    Die im Zuge der Gesetzgebung zu Hartz IV in § 16 Abs. 3 SGB II vorgesehenen 1-Euro-Jobs sind Gegenstand politischer und fachlicher Kontroversen. Sie sollen im Rahmen des SGB II als Mittel der Bekämpfung von Massenarbeitslosigkeit in großem Umfang eingesetzt werden und der Vermittlung in Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt dienen. Die Kritik an den 1-Euro-Jobs entzündet sich in erster Linie daran, dass der Eindruck erweckt wird, eine zusätzliche Beschäftigung sei eher Strafe als soziale Hilfe und treffe die Restkategorie schwer oder gar nicht mehr vermittelbarer Personen. Der Beitrag untersucht, ob und wie das SGB II das Anliegen umsetzt, 1-Euro-Jobs als Element einer Strategie der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zu verstehen, und welchen Sinn diese Beschäftigungsform auch rechtspolitisch macht. Nach einer Analyse der 1-Euro-Jobs im System des SGB II, der Einzelheiten zu den rechtlichen Anforderungen an 1-Euro-Jobs und der Behandlung des grundrechtlich verankerten Wunschrechts der Betroffenen im SBG II, kommt der Beitrag zu einer 'differenzierten' Beurteilung: 1-Euro-Jobs erscheinen nach der gesetzlichen Konzeption wie Ausfallbürgschaften für unzureichende Mittel bei anderen Eingliederungsleistungen. 'Sie sind durch die modernen Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Sache nach überholte Fossilien aus Sozialhilfezeiten', deren ratio legis allenfalls darin besteht, andere Formen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei Mittelknappheit zu substituieren. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsgelegenheiten - eine vorläufige Zwischenbilanz zur Nutzung des Instruments: IAB Forschungsbericht und Bundesrechnungshof liefern neue Fakten (2006)

    Wagner, Alexandra;

    Zitatform

    Wagner, Alexandra (2006): Arbeitsgelegenheiten - eine vorläufige Zwischenbilanz zur Nutzung des Instruments. IAB Forschungsbericht und Bundesrechnungshof liefern neue Fakten. (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf u.a., 16 S.

    Abstract

    "1-Euro-Jobs dominieren den arbeitsmarktpolitischen Instrumenteneinsatz im SGB II und werden für eine breite Vielfalt von Zielen eingesetzt. Die Steuerung des Einsatzes von Zusatzjobs durch die Grundsicherungsträger ist bisher ungenügend. Das Risiko einer Verdrängung regulärer Arbeitsplätze durch 1-Euro-Jobs ist hoch. 1-Euro-Jobs sind nicht zwingend kostengünstiger als geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es bedarf einer weiteren Diskussion über Ziele und Zielgruppenorientierung beim Einsatz von Zusatzjobs sowie darüber, wie künftig stärker sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Strategien gegen Arbeitslosigkeit und Armut: was kommt nach Hartz IV? Tagungsdokumentation. Expertenworkshop der Konrad-Adenauer-Stiftung, 3.- 6. Juli 2005 (2006)

    Wilk, Christoph; Jakob, Johannes; Vink, Dick; Keller, Markus; Schöb, Ronnie ; Koch, Susanne; Görner, Regina; Peter, Waltraut; Buscher, Herbert S.; Schmidt, Christoph; Werding, Martin ; Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Wilk, Christoph, Johannes Jakob, Dick Vink, Markus Keller, Ronnie Schöb, Susanne Koch, Regina Görner, Waltraut Peter, Herbert S. Buscher, Christoph Schmidt, Martin Werding & Hilmar Schneider Wilk, Christoph, Johannes Jakob, Dick Vink, Markus Keller, Ronnie Schöb, Susanne Koch, Regina Görner, Waltraut Peter, Herbert S. Buscher, Christoph Schmidt, Martin Werding & Hilmar Schneider (sonst. bet. Pers.) (2006): Strategien gegen Arbeitslosigkeit und Armut. Was kommt nach Hartz IV? Tagungsdokumentation. Expertenworkshop der Konrad-Adenauer-Stiftung, 3.- 6. Juli 2005. (Konrad-Adenauer-Stiftung. Arbeitspapier 154), Sankt Augustin, 42 S.

    Abstract

    "Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat in einem Workshop im Sommer 2005 an Experten aus Wissenschaft, Politik und Verbänden die Frage gestellt: 'Was kommt nach Hartz IV?'. Diskutiert wurden auf Grundlage der ersten Erfahrungen mit Hartz IV und einer Analyse des Niedriglohnsektors in Deutschland verschiedene grundlegende Reformoptionen sowie Erfahrungen aus dem europäischen Ausland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten: bislang wenig zielgruppenorientiert (2006)

    Wolff, Joachim; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Wolff, Joachim & Katrin Hohmeyer (2006): Förderung von arbeitslosen Personen im Rechtskreis des SGB II durch Arbeitsgelegenheiten. Bislang wenig zielgruppenorientiert. (IAB-Forschungsbericht 10/2006), Nürnberg, 68 S.

    Abstract

    "Die als Ein-Euro-Jobs bekannten Zusatzjobs haben im Rahmen des Sozialgesetzbuches II die Aufgabe, erwerbsfähige, bedürftige Personen, die anderenfalls keine Arbeit finden, wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Ferner dienen sie als ein Test auf Arbeitsbereitschaft ('Work-Test'), also zur Feststellung, ob Personen tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der Forschungsbericht untersucht den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten in der Praxis. Wir konzentrieren uns vor allem auf Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (Zusatzjobs), die sich durch ihre institutionelle Ausgestaltung maßgeblich von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante unterscheiden; zudem ist die Anzahl der Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante im Vergleich zu den Zusatzjobteilnehmerzahlen bislang sehr gering. Grundlage unserer Untersuchung sind Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Zudem nutzen wir Daten einer Fallmanagerbefragung, die allerdings nur eine sehr kleine und nicht-repräsentative Stichprobe darstellt. Mit den vorliegenden Daten sind allerdings nur Untersuchungen zu Arbeitsgelegenheiten der Arbeitsgemeinschaften sowie Arbeitsagenturen in getrennter Trägerschaft und nicht der Optionskommunen möglich.
    Unsere Ergebnisse zeigen für die ersten drei Quartale des Jahres 2005, dass Zusatzjobs nicht gezielt besonders schwer vermittelbare Arbeitslose fördern. Nur Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind in der Praxis eine wichtige Zielgruppe. Zudem sprechen unsere Ergebnisse dafür, dass Zusatzjobs in der Tat als Work-Test eingesetzt werden. Dies ebenso wie eine Zuweisung von Personen mit vergleichsweise guten Aussichten auf eine reguläre Beschäftigung (Creaming) und Anlaufprobleme könnten die geringe Zielgruppenorientierung der Zusatzjobs erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim; Hohmeyer, Katrin;
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  • Literaturhinweis

    Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2348) (2006)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2348). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/2430 (22.08.2006)), 8 S.

    Abstract

    Ausgehend von zwei Stellenausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit und vor dem Hintergrund eines Berichts des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, der konstatierte, dass nahezu 25 Prozent der geprüften Ein-Euro-Jobs nicht den Förderungsvoraussetzungen entsprachen, fragt die Fraktion DIE LINKE nach der ausreichenden Prüfung der Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. In den beiden konkreten Fällen betont die Antwort der Bundesregierung, dass es sich um Zusatzjobs im öffentlichen Interesse gehandelt habe. Zu der generellen Frage, wie die Bundesregierung die Einrichtung von Ein-Euro-Jobs im wissenschaftlichen Bereich hinsichtlich der Gefahr, reguläre Arbeitsplätze dadurch zu verdrängen, bewertet, antwortet diese, dass sie davon ausgeht, dass bei einem verantwortungsbewussten Einsatz von Zusatzjobs - unabhängig vom Einsatzbereich - die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze vermieden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht verhindert wird. Diesem Ziel dient es auch, dass Zusatzjobs nur für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten geschaffen werden dürfen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass es in der ersten Phase nach der Einführung des SGB II bei der Förderung von Zusatzjobs zu einer Reihe von Fehlern gekommen ist, kommt aber insgesamt zu einer positiven Beurteilung des Instruments, da sie den Erfolg eines Zusatzjobs nicht nur in einer sich an den Zusatzjob anschließenden Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt, sondern auch bereits in der Erzielung von Integrationsfortschritten, z. B. in der (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit sieht. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2005): Unterrichtung durch die Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    Bundesrechnungshof (2006): Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2005). Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/3200 (13.11.2006)), 244 S.

    Abstract

    Der Bericht enthält Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2005, zur finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes (Stabilisierung der Einnahmen bei fortbestehenden strukturellen Belastungen auf der Ausgabenseite) und zu Schwachstellen bei Hartz IV. "Der Bundesrechnungshof hat bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV-Gesetz) erhebliche Mängel festgestellt. Sie betrafen insbesondere den Bezug von Leistungen, die Betreuung der Arbeitsuchenden, die so genannten Ein-Euro-Jobs sowie die Verwaltungsorganisation und die Steuerung der Aufgabenerledigung. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende das SGB II in zahlreichen Punkten nachgebessert. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes sind jedoch weitere Regelungen notwendig, um die Leistungen der Grundsicherung wirksam und wirtschaftlich zu erbringen." (IAB2)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie eine Kurzfassung.
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  • Literaturhinweis

    Bericht an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BH: Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende - wesentliche Ergebnisse der Prüfungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (2006)

    Abstract

    "Der Bundesrechnungshof und die Prüfungsämter des Bundes führten im Jahr 2005 und im ersten Quartal 2006 mehrere Schwerpunktprüfungen zu ausgewählten Fragen der Organisation und der Aufgabenerledigung im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II - durch. In dem Bericht fassen wir die wesentlichen Prüfungsergebnisse zusammen und greifen Fragen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende auf, die uns in den vergangenen Monaten aus dem parlamentarischen Raum erreichten."
    Einige Ergebnisse in Kurzform:
    -Die Vermittlungsaktivitäten der Grundsicherungsstellen wiesen in der Mehrzahl der vom Bundesrechnungshof geprüften Fälle bei wesentlichen Qualitätsmerkmalen unterschiedliche, zum Teil erhebliche Mängel auf.
    -Bei fast einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Arbeitsgelegenheiten (so genannte Ein-Euro-Jobs) lagen die Förderungsvoraussetzungen nicht vor, weil die zu erledigenden Tätigkeiten nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral waren.
    -Die Grundsicherungsstellen prüften zahlreiche Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld II nicht sorgfältig.
    -Die Erreichbarkeit eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, etwa um umgehend auf einen Vermittlungsvorschlag zu reagieren, ist wesentliche Voraussetzung für seine Eingliederung in Arbeit. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Kompendium Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II (2006)

    Abstract

    "Die Erstausgabe des Kompendiums wird mit der vorliegenden Fassung aktualisiert. Geboten wird ein Überblick über das 'Fördern im Rahmen des SGB II'. Die Instrumente, mit denen die Integration in Arbeit und die Überwindung der Hilfebedürftigkeit unterstützt werden kann, werden knapp und übersichtlich dargestellt.
    Im Kompendium werden die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte des persönlichen Ansprechpartners und des Fallmanagers beschrieben und gegeneinander abgegrenzt. Für beide Funktionen wird eine klare Beschäftigungs- und Vermittlungsorientierung empfohlen.
    Förder-Angebote für junge Menschen (erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren) werden besonders detailliert beschrieben. Für diese Zielgruppe wird ein Handlungskonzept in Form eines Acht-Punkte-Katalogs vorgestellt. Arbeitsgemeinschaften und Agenturen sollten diese Vorschläge gemeinsam mit den Partnern vor Ort diskutieren und je nach Bedarfslage in einem regional abgestimmten 'Integrationskonzept Jugend' umsetzen.
    In die Eingliederungsvereinbarung, die von der betreuenden Fachkraft und dem zu fördernden Hilfebedürftigen gemeinsam erarbeitet wird, werden alle Anforderungen an die Eigenbemühungen des Arbeitsuchenden und die Eingliederungsleistungen des Trägers der Grundsicherung aufgenommen. Jeder Arbeitsuchende erhält die Leistungen, die für seine Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Die Leistungen des SGB III, auf die das SGB II verweist, haben hier einen besonderen Stellenwert.
    Die Leistungen, die das SGB II neu bietet, werden ausführlich beschrieben. Das gilt insbesondere für die Arbeitsgelegenheiten und das Einstiegsgeld.
    Der Anhang der aktualisierten Fassung des Kompendiums enthält wichtige Papiere, die in diesem Jahr erstellt wurden.
    Das Kompendium wendet sich in erster Linie an die Mitarbeiter der Leistungsträger nach dem SGB II, insbesondere die Arbeitsgemeinschaften." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2005: SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten (2006)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit (2006): Jahresbericht 2005. SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten. (Grundsicherung für Arbeitsuchende. Jahresbericht), Nürnberg, 131 S.

    Abstract

    "Der Jahresbericht 2005 informiert Sie über den aktuellen Umsetzungsstand des SGB II Ende 2005. Schwerpunkt bilden in diesem Bericht die arbeitsmarktnahen Dienstleistungen.
    Soweit es die Datenlage erlaubt, beantwortet dieser Bericht drei wesentliche Fragen zur Umsetzung der arbeitsmarktnahen Dienstleistungen in 2005:
    - Wie hat sich der Einsatz der Eingliederungsleistungen in 2005 entwickelt? Ist es den ARGEn gelungen, arbeitsmarktnahe Dienstleistungsstrukturen auf- und auszubauen?
    - Wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) konnten 2005 mit integrationsfördernden Angeboten gefördert werden und welche Zielgruppen profitierten von den Unterstützungsleistungen?
    - Wie wurde das besondere Dienstleistungsversprechen für Jugendliche und der damit verbundene geschäftspolitische Schwerpunkt 'Verbesserung der Integration Jugendlicher' von den Arbeitsgemeinschaften umgesetzt?
    Etwas näher beleuchtet werden in den Kapiteln 6 und 7 zwei der drei arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsleistungen, die unmittelbar im SGB II verankert sind: Einstiegsgeld und Arbeitsgelegenheiten.
    Kapitel 2 informiert Sie über die wesentlichen Strukturmerkmale von Arbeitslosengeld II-Empfängern. In diesem Bericht finden Sie auch einen Beitrag zur Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2005.
    Steuerungssystem SGB II, Benchmarking sowie Controlling sind Kernpunkte in der aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften. Es ist uns deshalb wichtig, Sie unter 'Ausblick 2006' (Kapitel 8) umfassend über den Stand des Zielsystems, der Zielvereinbarung für 2006 sowie über die aktuellen Überlegungen zum Benchmarking zu informieren. Grundlage für Benchmarking sowie Ergebnisvergleiche im Rahmen der SGB II-Eingliederungsbilanz ist die Typisierung der Kreise. Das IAB stellt in Kapitel 8 das mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Konzept sowie die Ergebnisse der Clusterung der 439 Kreise vor.
    Über den Tellerrand geschaut wird in Kapitel 9. Was unterscheidet bzw. verbindet den 'deutschen Weg der Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen' mit den Maßnahmen unserer europäischen Nachbarn? Das IAB vergleicht in seinem Beitrag die deutschen Reformbestrebungen mit denen in Großbritannien, Dänemark, den Niederlanden und Frankreich." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fakten und Positionen der Bundesregierung zum Mittelabfluss der Bundesagentur für Arbeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 16/305 (2006)

    Zitatform

    Bundesregierung (2006): Fakten und Positionen der Bundesregierung zum Mittelabfluss der Bundesagentur für Arbeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 16/305. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/375 (18.01.2006)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung reagiert in ihrer Stellungnahme auf eine Kritik durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und die Sozialverbände, wonach im Jahr 2005 von dem rund 6 Mrd. Euro umfassenden Eingliederungsbudget für Arbeitslosengeld-II-Empfänger rund 3 Mrd. Euro zurück an den Bund fließen werden. Sie stellt fest, dass von den zur Verfügung stehenden Mitteln ca. 57 Prozent abgerufen worden sind. Eine Aufstellung der Mittelbindung nach Bundesländern befindet sich in der Anlage. Weiterhin werden Angaben zur Anzahl der Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie von Eignungsfeststellungs- oder Trainingsmaßnahmen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gemacht. Nicht in Anspruch genommene Mittel des Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets verbleiben im Bundeshaushalt. Diese können zur Hälfte auf das Folgejahr übertragen werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    GemeinwohlArbeit: Integrationschancen des SGB II für langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene (2006)

    Zitatform

    Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (2006): GemeinwohlArbeit. Integrationschancen des SGB II für langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene. (Paritätische Arbeitshilfe 05), Berlin, 114 S.

    Abstract

    GemeinwohlArbeit im Rahmen der Jugendberufshilfe ist für junge Erwachsene gedacht, die nicht durch eine direkte Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit und auch noch nicht durch auf Arbeit oder Ausbildung orientierte Förderinstrumente integriert werden können. Die Arbeitshilfe versammelt Diskussionsbeiträge für den weiteren Entwicklungsprozess von GemeinwohlArbeit und anderen Integrationsinstrumenten für junge Menschen unter 25 Jahren. Thematisiert werden das Konzept und die Adressaten von GemeinwohlArbeit, der gesellschaftliche Nutzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die lokale Ausgestaltung von Arbeitsgelegenheiten sowie Qualifizierungsaspekte. Es werden Vorschläge zur Entwicklung von Basiskompetenzen zur Herstellung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit geschildert, und es wird beschrieben, wie auch im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten berufliche Handlungsfähigkeit gefördert werden kann. Als Beispiele für GemeinwohlArbeit in der Sozialwirtschaft werden das Stadtteilprojekt sci:moers, die EQUAL-Entwicklungspartnerschaft, das Projekt 'Chance' der Integrationsgesellschaft Sachsen und das Projekt Dorfladen des Bürgerservices Trier vorgestellt. Weiterhin werden Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem ersten Jahr der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten wiedergegeben. Thematisiert wird zudem die Problematik, in GemeinwohlArbeit einerseits arbeitsmarktnahe Qualifizierungen leisten zu wollen, andererseits aber durch die Vorgabe der Zusätzlichkeit zum Teil in Bereiche gehen zu müssen, deren Tätigkeit nicht unbedingt zu einem Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt führen können. Außerdem wird darauf eingegangen, inwieweit mit GemeinwohlArbeit die bisherigen Arbeitsbereiche von Zivildienst und Freiwilligendiensten ausgefüllt werden kann.

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  • Literaturhinweis

    Ein-Euro-Jobs: die Arbeitsgelegenheiten des § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (2005)

    Bieritz-Harder, Renate;

    Zitatform

    Bieritz-Harder, Renate (2005): Ein-Euro-Jobs. Die Arbeitsgelegenheiten des § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 44, H. 5, S. 259-263.

    Abstract

    "Nach dem In-Kraft-Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.20032 werden Länder, Gemeinden, Wohlfahrtsverbände und andere Einrichtungen aktiv, um flächendeckend die so genannten 'Ein-Euro-Jobs' zu installieren. In dem Aufsatz werden die Ziele, Voraussetzungen und Kriterien für die Bestimmung des zeitlichen Umfangs der in der Öffentlichkeit als 'Ein-Euro-Jobs' bezeichneten Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II dargestellt und kritisch gewürdigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Dynamik organisierter Beschäftigungsförderung: eine qualitative Evaluation (2005)

    Bode, Ingo;

    Zitatform

    Bode, Ingo (2005): Die Dynamik organisierter Beschäftigungsförderung. Eine qualitative Evaluation. Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwissenschaften, 129 S.

    Abstract

    "Die organisierte Beschäftigungsförderung ist im Zuge der so genannte Hartz-Reformen bzw. der damit zusammenhängenden 'Ein-Euro-Jobs' zuletzt wieder ins Rampenlicht der politischen Öffentlichkeit gerückt. In wissenschaftlichen Foren gilt sie indes vielfach als provisorisches und ineffektives Instrument zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Der Autor rekonstruiert im Rückgriff auf qualitative Fallstudien die Entwicklung des entsprechenden Organisationsfeldes und prüft in Anlehnung an das Konzept der 'realistischen Evaluation' dessen potenzielle Leistungsfähigkeit. Dabei wird nicht nur erkennbar, dass die vorherrschende Evaluationspraxis überdacht werden muss. Es zeigt sich gleichzeitig, dass der oft verschmähte Zweite Arbeitsmarkt seine Zukunft aus guten Gründen noch vor sich hat." (Autorenreferat, IAB-Doku) Aus dem Inhalt: Das Organisationsfeld der Beschäftigungsförderung: welche Strukturen, welche Regulierung? - Wirkungen organisierter Beschäftigungsförderung: was analysieren, wie evaluieren? - Organisierte Beschäftigungsförderung und ihre Leistungen: welche Potenziale, welche Probleme? - Potenziale und Grenzen integrativer Beschäftigungsförderung.

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  • Literaturhinweis

    Der Einsatz so genannter Zusatzjobs nach Hartz IV in zwei hessischen Kommunen (2005)

    Bröhling, Rüdiger;

    Zitatform

    Bröhling, Rüdiger (2005): Der Einsatz so genannter Zusatzjobs nach Hartz IV in zwei hessischen Kommunen. Marburg, 91 S.

    Abstract

    Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV ist der massive Ausbau so genannter Zusatzjobs verbunden. Wie sieht die Ausgestaltung dieses Segments öffentlich geförderter Beschäftigung konkret aus? Wie wird das Kriterium der Zusätzlichkeit definiert und überprüft? Wo sind die Jobs angesiedelt? In welcher Weise füllen die kommunalen Grundsicherungsträger die politisch neu abgesteckten Spielräume aus? Wie hat sich durch Hartz IV die öffentlich geförderte Beschäftigung in den Kommunen verändert? Die von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie untersucht am Beispiel des ländlich geprägten Landkreises Marburg-Biedenkopf (Optionsmodell) und der mit großen Problemen am Arbeitsmarkt konfrontierten Stadt Kassel (Arbeitsgemeinschaft) diese Fragestellungen. Für die lokale Situation relevantes statistisches Material wurde, soweit verfügbar, bei der Auswertung berücksichtigt. Die Datenerhebung bei den Trägern der SGB II-Leistungen und den Maßnahmeträgern durch auf Leitfragen gestützte Expert(inn)en-Interviews erfolgte Mitte des Jahres zwischen Mai und Anfang August 2004. Ergebnisse: Beide lokalen Akteure setzen hinsichtlich der öffentlich geförderten Beschäftigung ausschließlich auf die MAE-Arbeitsgelegenheiten. Jedoch machen sich unterschiedliche lokale Traditionen der kommunalen Beschäftigungspolitik im Umsetzungsprozess deutlich bemerkbar. Die Zusätzlichkeitsproblematik stellt sich in Abhängigkeit vom Arbeitsfeld in sehr unterschiedlicher Weise. Während etwa die gesetzliche Definition des Kriteriums sich in der Praxis der öffentlichen Hand als problematisch weit erweist, kann sie bezüglich der Tätigkeit von Beschäftigungsgesellschaften als zu eng verstanden werden. Wiederum anders stellt sich die Problematik in der Altenhilfe. Beide SGB II-Träger haben seit Anfang 2005 versucht, lokale Akteure stärker einzubeziehen, auch um auf die politische Brisanz des Themas zu reagieren. Sei es durch die regelmäßige Mitwirkung von Betriebsräten und Personalvertretungen oder durch die Einrichtung von Beiräten und anderen Gremien zur Qualitätskontrolle der Zusatzjobs. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Workfare: Möglichkeiten und Grenzen (2005)

    Koch, Susanne; Stephan, Gesine ; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne, Gesine Stephan & Ulrich Walwei (2005): Workfare: Möglichkeiten und Grenzen. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 38, H. 2/3, S. 419-440.

    Abstract

    "Einer der weitergehenden Reformvorschläge im Bereich der Arbeitsmarktpolitik besteht darin, den Bezug von Transferleistungen generell an eine 'Gegenleistung' des Empfängers zu koppeln. Dieses Konzept firmiert unter dem Namen Workfare. Der Beitrag untersucht die Möglichkeiten und Grenzen, die Workfare bei der Bewältigung der Arbeitsmarktprobleme aufweist. Dabei geht es um die Arbeitsangebotseffekte, die Lebenszufriedenheit von Hilfebeziehern und den Arbeitsmarktausgleich unter Berücksichtigung der fiskalischen Konsequenzen. Der Beitrag zeigt, dass eine wesentliche Prämisse für die Wirksamkeit einer breit angelegten Workfare nicht uneingeschränkt gilt. Empirische Befunde legen nahe, dass eine Erwerbstätigkeit die Lebenszufriedenheit auch bei Kontrolle für die Höhe des Einkommens erhöht. Damit muss auch Workfare nicht 'abschreckend' wirken. Zudem ist der arbeitsmarktpolitische Nutzen als Aktivierungsalternative aufgrund der möglichen Verdrängungsrisiken begrenzt. Jedoch haben Elemente von Workfare im Rahmen eines breit gefächerten arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens durchaus Ihren Platz." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Stephan, Gesine ; Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Ein-Euro-Jobs - Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt? (2005)

    Schmid, Günther;

    Zitatform

    Schmid, Günther (2005): Ein-Euro-Jobs - Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt? In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 54, H. 3, S. 321-329.

    Abstract

    "Der nachfolgende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Ein-Euro-Jobs, stellt deren wesentliche Merkmale und Zielsetzungen dar und zeichnet die Entwicklung der Ein-Euro-Jobs bis zum aktuellen Stand nach. Im Anschluss erfolgt eine ökonomische Bewertung der Auswirkungen von Ein-Euro-Jobs auf den Arbeitsmarkt. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, dass Ein-Euro-Jobs zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen führen und bei ALG II-Empfängern falsche Arbeitsanreizeffekte auslösen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Leitfaden für ausbildungsuchende Jugendliche unter 25 Jahren im Rechtskreis des SGB II (2005)

    Abstract

    Der Leitfaden ist für ausbildungssuchende erwerbsfähige hilfebedürftige Jugendliche konzipiert und als Empfehlung für die persönlichen Ansprechpartner in den Integrationsteams gedacht. Der Leitfaden hat die Integration in Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung im Fokus und berücksichtigt dabei besonders die möglichen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 SGB II. Thematisiert werden Doppelzuständigkeiten und Schnittstellen zwischen Trägern der Grundsicherung und Agentur für Arbeit und Hinweise zur Kundensteuerung bezüglich Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, UBV/ Mobi, BaE, abH sowie BvB, BAB, EQJ. Der rechtliche Rahmen für Ausbildungsuchende im SGB II wird erläutert. Diesbezügliche Unterschiede zwischen SGB II und SGB III werden geklärt, und es werden Hinweise zur Zumutbarkeit, zur Eingliederungsvereinbarung, zu Arbeitsgelegenheiten und Sanktionen gegeben. Wesentliche Elemente des Beratungsgesprächs werden erläutert. Hierzu zählt eine Chanceneinschätzung mit integrierter Eignungsklärung. Dabei werden die Jugendlichen in vier Gruppen eingeteilt: 1. Kunden, die sowohl im persönlichen Profil als auch im Kontextprofil keine Auffälligkeiten ausweisen und deren Integration voraussichtlich erfolgreich sein wird; 2. Kunden, bei denen sich durch eine höhere regionale Mobilität oder durch eine Ausweitung des beruflichen Spektrums die Integrationschancen deutlich verbessern würden; 3. Kunden, deren Integrationschancen sich durch individuelle Qualifizierungsmaßnahmen voraussichtlich deutlich verbessern werden; 4. Kunden, die wegen schwerer persönlicher Probleme oder besonderer Qualifikationsdefizite bzw. fehlender Ausbildungsreife einer besonderen Betreuung bedürfen. Auf diese Klassifizierung folgt die Festlegung des Integrationsziels und der Eingliederungsschritte. Der Anhang enthält neben erläuternden Folien auch vier Fallkonstruktionen, einen Überblick über arbeitsmarktpolitische Instrumente sowie Hilfen zur Chanceneinschätzung und Eignungsklärung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Was bringt Hartz IV für den Arbeitsmarkt? (2004)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2004): Was bringt Hartz IV für den Arbeitsmarkt? In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 58, H. 9/10, S. 9-23.

    Abstract

    "Das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz IV') setzt vorrangig auf die Aktivierung von Langzeitarbeitslosen durch eine Kombination von fordernden und fördernden Elementen. Der Beitrag analysiert, inwieweit die neuen Maßnahmen die Beschäftigungschancen dieses Personenkreises erhöhen und ob die konsequente Aktivierung eine Begrenzung der Arbeitsförderungsleistungen auf solche Personen ermöglicht, die tatsächlich ein Beschäftigungsproblem haben. Abschließend werden die gesamtwirtschaftlichen und verteilungspolitischen Implikationen der neuen Regelungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Gegen einen überstürzten, für einen überlegten Ausbau von "Zusatzjobs" für Empfänger des Arbeitslosengeldes II: Memorandum (2004)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2004): Gegen einen überstürzten, für einen überlegten Ausbau von "Zusatzjobs" für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Memorandum. Erlangen u.a., 14 S.

    Abstract

    "Die Absicht der Bundesregierung, für Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II möglichst rasch bis zu 600.000 so genannte Zusatzjobs ('Ein-Euro-Jobs') zu schaffen, ist sehr fragwürdig: Bei den bestehenden Meinungsverschiedenheiten über die Ausgestaltung der Zusatzjobs und weiten Gestaltungsspielräumen der lokalen Akteure, ist ein teilweise unzweckmäßiger 'Wildwuchs' zu erwarten. ... Für das meist vorrangig herausgestellte Ziel einer möglichst raschen Eingliederung der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ist eine zeitweise Beschäftigung in Zusatzjobs wenig förderlich. Eine schnelle Eingliederung und zugleich auch mehr Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt kann allenfalls über 'Aktivierungseffekte' gefördert werden, wenn Arbeitslose bei längerer Fortdauer der Arbeitslosigkeit mit einer Verpflichtung zu unattraktiven Zusatzjobs rechnen müssten. ... Angesichts vieler noch offener Fragen empfiehlt es sich grundsätzlich, unterschiedliche Konzepte für den Ausbau von Zusatzjobs erst vorsichtig zu erproben, bevor man sie auf breiter Front und in großem Umfang umsetzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit ist machbar: die Magdeburger Alternative. Eine sanfte Therapie für Deutschland (2005; 2006)

    Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie & Joachim Weimann (2005; 2006): Arbeit ist machbar. Die Magdeburger Alternative. Eine sanfte Therapie für Deutschland. Dössel: Stekovics, 142 S.; 144 S.

    Abstract

    Die Autoren schildern die unaufhaltsame Ausbreitung der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 und die bislang vergeblichen Versuche, diese einzudämmen; zu diesen zählen u.a. die Arbeitszeitverkürzungen, die aktive Arbeitsmarktpolitik, das Bündnis für Arbeit, das Hartz-Konzept, die Personal Service Agenturen, Minijobs und die Agenda 2010. Sie ziehen Lehren daraus und entwickeln eine neue Beschäftigungsformel, mit der Deutschland zurück in die Vollbeschäftigung gebracht werden kann. Dies kann gelingen, ohne den seit Jahrzehnten bewährten sozialen Frieden aufzukündigen. Zunächst muss die Situation der immer größer werdenden Gruppe der Geringqualifizierten in Qualifizierte verbessert werden, da dieser Teil des Arbeitsmarktes der einzige Ansatzpunkt für eine Politikwende ist, der einen 'turnover' des gesamten Marktes herbeiführen kann. Hier geht es darum, Strukturen zu verändern. Nur wenn gleichzeitig die Anreizprobleme der Arbeitsanbieter gelöst werden und dafür Sorge getragen wird, dass der Preis für Arbeit für die Nachfrager deutlich sinkt, wird der Arbeitsmarkt wieder auf die Beine kommen. Der vorgestellte Lösungsansatz der beiden Autoren unterscheidet sich von allen Vorschlägen, die auf einen Kahlschlag des Sozialstaates setzen: Das deutsche System der sozialen Grundsicherung muss auf ein System der Hilfe zur Arbeit umgestellt werden. Neue Arbeitsplätze werden dann von den Unternehmen bereitgestellt werden, wenn die Bruttolöhne fallen. (IAB)

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