SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.
Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.
Zurück zur Übersicht- Ergebnisse und Projekte aus dem IAB
- Positionen und Gesetzentwicklung
- Träger der Grundsicherung - Jobcenter
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Aktivierung und Betreuung
- Arbeitsmarktpolitische Instrumente
- Pflichten, Anreize und Sanktionen
-
Auswirkungen auf Personengruppen in der Grundsicherung
- Struktur der Leistungsempfänger
- Arbeitslose
- Familie, Kinder und Bedarfsgemeinschaften
- Jugendliche, junge Erwachsene
- Ältere Arbeitnehmer
- Alleinerziehende
- Frauen
- Migrant:innen, Geflüchtete
- Erwerbstätige Leistungsbezieher ("Aufstocker")
- Selbstständige
- Leistungsgeminderte Arbeitslose, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- EU-Ausländer
- Geographischer Bezug
- Evaluationen
-
IAB-Projekt
Typisierung im SGB-II-Bereich (31.12.2020 - 30.12.2024)
Moritz, Michael;Projektbeschreibung
Das SGB-II-Projekt dient der Typisierung der Jobcenter für Controllingzwecke der BA. Die Auswahl und Gewichtung der Typisierungsvariablen basieren auf den Ergebnissen vorgeschalteter Regressionsanalysen, d.h. es werden nur jene Variablen als Typisierungsvariablen verwendet, die in Analysen zuvor als zentrale Determinanten arbeitsmarktpolitischer Zielgrößen identifiziert werden konnten. Zusätzlich wird neben der Typisierung der SGB-II-Träger auch eine Matrix der "Nächsten Nachbarn" im Merkmalsraum generiert. Hiermit kann die so genannte Randlageproblematik umgangen werden, d.h. das Problem, dass sich im Einzelfall zwei Regionen in unterschiedlichen Typen ähnlicher sind als zwei Regionen im gleichen Typ.
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