Springe zum Inhalt

Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung. Die Befragung wird seit 1993 in Westdeutschland, seit 1996 auch in Ostdeutschland jährlich im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt. Mittlerweile werden bundesweit etwa 16.000 Betriebe aller Branchen und aller Größen zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen befragt. Die Befragung findet jeweils Mitte des Jahres statt. Die Betriebe werden in einer geschichteten Zufallsstichprobe aus der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit gezogen, die über zwei Millionen Betriebe erfasst. Die Befragungsergebnisse werden anschließend auf die Grundgesamtheit der Betriebsdatei repräsentativ hochgerechnet. Die hochgerechneten Zahlen sind keine exakten, administrativ erfassten Werte, sondern enthalten einen gewisse Unschärfe. Würde man eine neue Stichprobe von Betrieben aus der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit ziehen und diese Betriebe befragen, dann wären auch etwas andere hochgerechnete Werte wahrscheinlich. Um dieser statistischen Unschärfe Rechnung zu tragen, wird häufig zusätzlich zu dem konkreten Wert ein Intervall angegeben, in dem sich der Wert höchstwahrscheinlich befindet. Meist wird ein 95-Prozent-Konfidenzintervall angegeben, dass folgendermaßen interpretiert werden kann. Würde man viele weitere Stichproben ziehen, dann läge in 95 Prozent der Stichproben der ermittelte Wert in dem jeweiligen Intervall. Das Konfidenzintervall wird gerade bei kleinen Fallzahlen (Branchen, kleine Bundesländer etc.) breiter. Viele Veränderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt erfolgen in kleinen Schritten. Veränderungen zwischen zwei Jahren bewegen sich daher häufig innerhalb statistischer Konfidenzintervalle.

Im Falle des Befristungsanteils von 6,3 Prozent liegt der ermittelte Befristungsanteil in 95 Prozent der Stichproben zwischen 5,9 und 6,7 Prozent (2019: 6,8 und 7,5 Prozent), die Anzahl befristeter Verträge zwischen 2,258 und 2,630 Millionen (2019: 2,614 und 2,968 Millionen). Durchschnittlich beträgt das Konfidenzintervall im Befristungsanteil über die Jahre 1996 bis 2020 etwa 0,8 Prozentpunkte, das Konfidenzintervall bei der Zahl der Befristungen etwa 300.000. 

Inwieweit Veränderungen bei den Befristungsindikatoren zwischen zwei Jahren statistisch signifikant sind, muss mit weiteren Tests untersucht werden: So sind beispielsweise die Veränderungen zwischen 2019 und 2020 beim Befristungsanteil oder den Anteilen der Personalabgänge nach Befristungsende und der Übernahmen statistisch signifikant, der leichte Rückgang bei den Verlängerungen jedoch nicht.

Im IAB-Betriebspanel werden Betriebe gebeten, die Anzahl ihrer befristeten Beschäftigungsverhältnisse anzugeben. Dabei wird nicht zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigungsverhältnissen unterschieden. In Personenbefragungen beziehen sich die Befristungsinformationen in der Regel auf die Hauptbeschäftigung.

Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen aus der Ukraine in Deutschland betrug zum
Jahresende 2020 gut 145.000 Personen. Nach den Auswertungen von Brücker et al. (2022) lebten
im Jahr 2018 322.000 aus der Ukraine stammenden Menschen mit Migrationshintergrund in
Deutschland, von denen 51.000 in Deutschland geboren sind.

Der Pflegebranche fehlen akut Fachkräfte. In der aktuellen Corona-Krise hat sich die Lage noch einmal deutlich verschärft. Als eine Ursache für den Fachkräftemangel werden u. a. zu niedrige Gehälter angeführt. Seit dem Jahr 2012 sind die Entgelte in der Krankenpflege weitgehend entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung gestiegen, in der Altenpflege waren die Steigerungen überdurchschnittlich.

Die hier vorgenommenen Entgeltanalysen beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte in den folgenden vier häufigsten Berufsgattungen in den Pflegeberufen (Stichtag 31.12.2020):

  • Helferberufe in der Krankenpflege
  • Fachkraftberufe in der Krankenpflege
  • Helferberufe in der Altenpflege
  • Fachkraftberufe in der Altenpflege.

Genauere Definitionen dieser ausgewählten Pflegeberufe befinden sich in den Datengrundlagen.

  • Bis zum 08. April 2021 haben 2.009 Betriebe an der 11. Welle der Befragung teilgenommen. 1.983 Betriebe haben die Frage zum Testangebot in ihrem Betrieb beantwortet. Die Auswertung erfolgt gewichtet, einzeln für vier Betriebsgrößenklassen und über alle Betriebe.
  • 32% der befragten Betriebe geben an, aktuell Tests durchzuführen, mit steigender Tendenz nach Anzahl der Beschäftigten. Unabhängig von der Größenklasse geben ein Drittel der Befragten an, Tests zu planen.
  • 83% der Betriebe, die Tests durchführen oder diese planen, bietet dies allen Beschäftigten an. 8% geben an, seltener als einmal die Woche zu testen.
  • 66% der Betriebe geben an, ihren Beschäftigten Tests auf freiwilliger Basis anzubieten; bei 28% gilt eine Testpflicht für alle Beschäftigten.
  • Bei 64% der Betriebe ist die Resonanz der Beschäftigten zum Testangebot überwiegend positiv, 10% geben eine überwiegend negative Resonanz an.
  • 73% der Betriebe, die eine Testeinführung planen, wollen ihren Plan bis innerhalb der nächsten vier Wochen umsetzen. 12% der Betriebe wissen noch nicht, wann die Umsetzung erfolgen soll.
  • Den größten Anteil an Betrieben, die bereits Tests durchführen, hat die Branche des Bildungs-/Gesundheits- und Sozialwesens mit 58%; den Kleinsten die Branche Verkehr und Lagerei mit 17%.
  • Der Anteil der Betriebe, die Tests anbieten, ist im Zeitverlauf (von Kalenderwoche 12 zu Kalenderwoche 14) der Befragung von 28% auf 37% gestiegen.
  • Die Zusammenhänge zwischen Testangebot und Lockdown, Homeoffice oder Liquidität sind in der Regel nur schwach ausgeprägt.

Die Erhebung

Die Auswertungen basieren auf der hochfrequenten Panelbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“. Seit der ersten Erhebungswelle, die am 3. August 2020 (KW 32) startete, werden in jeder weiteren Welle rund 1500 bis 2000 Betriebe zu ihrem Umgang mit der Corona-Krise befragt. Eine Erhebungswelle dauert in der Regel zwei Wochen gefolgt von einer einwöchigen Unterbrechung, woraufhin dann bereits die nächste Welle startet. Nach Möglichkeit werden Betriebe in mehreren aufeinanderfolgenden Wellen befragt; Betriebe, die eine weitere Teilnahme verweigern, werden durch neu gezogene Betriebe ersetzt. Die telefonischen Interviews führt Kantar im Auftrag des IAB durch. Im Regelfall geben leitende Personen aus der Geschäftsführung Auskunft über ihren Betrieb.

Nach der Betriebsdefinition der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt jede einzelne Niederlassung eines Unternehmens als eigenständiger Betrieb, sofern die einzelnen Niederlassungen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen nachgehen oder in verschiedenen Gemeinden ansässig sind. Nicht zur Zielpopulation der Befragung gehören die öffentliche Verwaltung, private Haushalte mit wirtschaftlicher Aktivität, exterritoriale Organisationen (dies entspricht den Abschnitten O, T und U aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008) und Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; sie wurden bei der Ziehung der Stichprobe ausgeschlossen. Auch Betriebe, die sich nach eigener Einschätzung zum öffentlichen Dienst zählen, wurden nicht befragt.

Weitere Informationen: https://www.iab-forum.de/was-bewegt-arbeitgeber-in-der-krise-eine-neue-iab-befragung-gibt-aufschluss/

Methodische Anmerkungen

Die Auswertungen basieren auf der hochfrequenten Panelbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“. Seit der ersten Erhebungswelle, die am 3. August 2020 (KW 32) startete, werden in jeder weiteren Welle rund 1500 bis 2000 Betriebe zu ihrem Umgang mit der Corona-Krise befragt. Eine Erhebungswelle dauert in der Regel zwei Wochen gefolgt von einer einwöchigen Unterbrechung, woraufhin dann bereits die nächste Welle startet. Nach Möglichkeit werden Betriebe in mehreren aufeinanderfolgenden Wellen befragt; Betriebe, die eine weitere Teilnahme verweigern, werden durch neu gezogene Betriebe ersetzt. Die telefonischen Interviews führt Kantar im Auftrag des IAB durch. Im Regelfall geben leitende Personen aus der Geschäftsführung Auskunft über ihren Betrieb.

Nach der Betriebsdefinition der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt jede einzelne Niederlassung eines Unternehmens als eigenständiger Betrieb, sofern die einzelnen Niederlassungen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen nachgehen oder in verschiedenen Gemeinden ansässig sind. Nicht zur Zielpopulation der Befragung gehören die öffentliche Verwaltung, private Haushalte mit wirtschaftlicher Aktivität, exterritoriale Organisationen (dies entspricht den Abschnitten O, T und U aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008) und Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; sie wurden bei der Ziehung der Stichprobe ausgeschlossen. Auch Betriebe, die sich nach eigener Einschätzung zum öffentlichen Dienst zählen, wurden nicht befragt.

Weitere Informationen: https://www.iab-forum.de/was-bewegt-arbeitgeber-in-der-krise-eine-neue-iab-befragung-gibt-aufschluss/

Alle dargestellten Werte stammen aus der 11. Welle der Befragung, die vom 22. März bis zum 8. April 2021 dauerte, und beziehen sich auf den gesamten Erhebungszeitraum. Der Anteil der Betriebe, die ihren Beschäftigten Tests anbietet, ist während dieser zweieinhalb Wochen gestiegen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung ist dies bei der Interpretation der vorliegenden Ergebnisse zu berücksichtigen.

Insgesamt wählten wenige Befragte die Antwortoptionen „weiß nicht“ oder „keine Angabe“ aus. Die entsprechenden Fallzahlen sind zumeist vernachlässigbar und daher nicht abgebildet. Nur bei der Frage zum Zeitpunkt der geplanten Testeinführung ist die Antwortoption „weiß nicht“ aufgrund ihrer inhaltlichen Bedeutung enthalten.

In den nachfolgenden Tabellen werden Gesamtanteile angegeben, wie viele Betriebe über alle Größenklassen hinweg Corona-Tests anbieten. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass rund drei Viertel der Betriebe in Deutschland weniger als zehn Personen beschäftigt. Da es vergleichsweise wenig Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten gibt, tragen solche Kleinstbetriebe maßgeblich zum berechneten Gesamtanteil bei. Allerdings arbeiten rund 85% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Betrieben mit mindestens zehn Beschäftigten, ein Drittel arbeitet in Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten. Der Gesamtanteil ist daher ungeeignet für Aussagen, welcher Anteil der Beschäftigten ein Testangebot von ihrem Arbeitgeber erhält. Gewisse Hinweise hierzu geben hingegen die Auswertungen für die einzelnen Größenklassen.

Die 95%-Konfidenzintervalle erlauben eine Einschätzung des Stichprobenfehlers. Wären zufällig andere Betriebe für die Befragung ausgewählt worden, wären die Ergebnisse zwar etwas anders, doch die Konfidenzintervalle von beiden Stichproben decken mit hoher Sicherheit den tatsächlichen Wert ab. Wären 100 Betriebsbefragungen auf die gleiche Weise durchgeführt worden wie hier geschehen, würden die Konfidenzintervalle von 95 dieser Befragungen den tatsächlichen Wert enthalten.

Zur Auswahl der Betriebe wurde eine geschichtete Zufallsstichprobe gezogen, in der große Betriebe deutlich überrepräsentiert sind. Auch die Wahrscheinlichkeit zur Teilnahme an der Befragung variiert. Beides wurde zur Berechnung von Hochrechnungsfaktoren einbezogen. Diese geben an, für wie viele Betriebe aus der Grundgesamtheit ein einzelner Betrieb aus der Befragung stellvertretend steht. Abschließend wurden die Hochrechnungsfaktoren anhand von Betriebsgröße, Branche und Region kalibriert, sodass die mit Befragungsdaten hochgerechnete Anzahl der Betriebe in Deutschland der gemeldeten Anzahl vom 28. Februar 2020 laut den administrativen Betriebsdaten der BA entspricht.

Ein Teil der hier dargestellten Tabellen wurde als ergänzende Information zu dem folgenden, im IAB-Forum erschienenen Beitrag erstellt: 

(Beste, Jonas; Trappmann, Mark (2021): Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht, In: IAB-Forum vom 17. Februar 2021). 

Dort finden Sie weiterführende Hinweise zu den verwendeten Daten und Methoden. Bitte beachten Sie, dass die Werte mit statistischer Unsicherheit behaftet sind. Aus diesem Grund wurden zusätzlich Konfidenzintervalle ausgewiesen, die über das Ausmaß der Unsicherheit Auskunft geben.

Die folgenden Entgeltanalysen beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte in den folgenden vier Hauptpflegeberufen (Stichtag 31.12.2019):

  • Helfer in der Krankenpflege
  • Fachkraft in der Krankenpflege
  • Helfer in der Altenpflege
  • Fachkraft in der Altenpflege.

Der Pflegebranche fehlen akut Fachkräfte. In der aktuellen Corona-Krise könnte sich die Lage noch einmal deutlich verschärfen. Als eine Ursache für den Fachkräftemangel werden u. a. zu niedrige Gehälter angeführt. Seit dem Jahr 2012 sind die Entgelte in der Krankenpflege im Großen und Ganzen entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung gestiegen, in der Altenpflege waren die Steigerungen überdurchschnittlich.

Die Auswertungen basieren auf dem hochfrequenten Online-Personen-Panel „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona“ (HOPP), die das IAB zur Erforschung der Folgen der Covid-19-Pandemie durchführt. Das Panel ist eine Online-Befragung, die auf einer repräsentativen, proportional geschichteten Zufallsstichprobe der Personen beruht, die im Jahr 2018 in den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB erfasst waren und am 1.5.2020 mindestens 18 Jahre alt waren. 200.000 Personen wurden postalisch angeschrieben und gebeten, an der Online-Befragung teilzunehmen. Die hier genutzten Daten stammen aus der ersten Erhebungswelle und wurden zwischen dem 8. und 25. Mai 2020 erhoben. 

Die IEB basieren auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und umfassen alle Episoden sozialversicherungspflichtiger sowie geringfügiger Beschäftigung, des Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld-II-Bezugs, der Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit sowie der Teilnahme an durch die BA administrierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Nicht enthalten in den Daten sind Informationen zu Selbständigen und Beamten sowie von Personen, die sich (zeitweilig) aus dem Arbeitsmarkt zurückbezogen haben. Das IAB befragt im Rahmen des Panels wiederholt Menschen zu Veränderungen ihres Lebens im Zuge der Covid-19-Pandemie. Beispielhafte Aspekte sind die Entwicklung von Beschäftigungsverhältnissen, Kurzarbeit, soziale und finanzielle Absicherung, Arbeitszeiten, Home-Office und Kinderbetreuung. Die Ergebnisse lassen sich auf die Erwerbspersonen des Jahres 2018, für die bei der BA Daten vorlagen (mit Ausnahme Selbständiger und Beamter) hochrechnen. Kleinere Differenzen zur entsprechenden Bevölkerungsgruppe im Jahr 2020 könnten vor allem an den Rändern der Altersverteilung auftreten.