Sanktionen des Jobcenters erhöhen die Übergangsrate in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für die betroffene Person. Richten sich Sanktionen gegen den Partner oder die Partnerin, beschleunigen diese im Schnitt nur die Arbeitsaufnahme von Frauen. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Wird der Partner wegen einer Pflichtverletzung vom Jobcenter sanktioniert, steigt die Übergangsrate von Frauen aus dem Grundsicherungsbezug in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 23 Prozent. Die Übergangsrate von Männern bleibt durch eine Sanktion der Partnerin nahezu unverändert. Sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte hingegen selbst von Sanktionen betroffen, nehmen Männer schneller eine Arbeit auf als Frauen.
Die möglichen Gründe dafür sind vielfältig: „Kinderbetreuung, unterschiedliche Erfolgsaussichten der Partnerin oder des Partners am Arbeitsmarkt sowie die damit verbundene unterschiedliche Verhandlungsmacht im Hinblick auf Entscheidungen im Haushalt beeinflussen wie Personen in Paarhaushalten auf Sanktionen reagieren“, erklärt Joachim Wolff, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Grundsicherung und Aktivierung“.
Die Familiensituation spielt für die Wirkung der Sanktionen eine zentrale Rolle: Frauen ohne minderjährige Kinder sowie Frauen mit Kindern ab drei Jahren nehmen wegen einer Partner-Sanktion schneller eine Beschäftigung auf. Für Frauen mit Kindern bis zum Alter von zwei Jahren sinkt die Übergangsrate infolge einer eigenen Sanktion als auch infolge einer Partner-Sanktion. Bei Männern beschleunigen eigene Sanktionen insgesamt die Arbeitsaufnahme.
Sanktionen gegen den Partner oder die Partnerin senken darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person selbst sanktioniert wird. Bei Frauen fällt diese Wahrscheinlichkeit um mehr als 81 Prozent, wenn der Partner bereits sanktioniert wurde. Männer verzeichnen hingegen einen etwas geringeren Rückgang.
„Die Vorstellungen darüber, wie Sanktionen das Arbeitssuchverhalten und die Übergangsraten in Beschäftigung von alleinlebenden Personen beeinflussen, lassen sich auf Personen in Paarhaushalten somit nur teilweise übertragen“, fasst Wolff die Ergebnisse zusammen.
Die Analyse beruht auf administrativen Daten von 25- bis 55-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Paarbeziehungen, die von April 2008 bis März 2013 in den Grundsicherungsleistungsbezug übergegangen sind, ohne gleichzeitig versicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Ihre Übergänge in Beschäftigung wurden bis zum Ende des Jahres 2015 analysiert.
Die Studie ist abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-21.pdf
