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Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 15.09.2026

Kürzere Bezugsdauern beim Arbeitslosengeld: Einsparpotenzial in Milliardenhöhe – doch eine Reform bleibt umstritten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet 2026 mit einem finanziellen Defizit von knapp 10 Mrd. Euro. Um dem entgegenzuwirken werden aktuell verschiedene Reformvorschläge diskutiert, unter anderem auch kürzere Bezugsdauern von Arbeitslosengeld für ältere Menschen. „Eine Begrenzung der maximalen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes birgt ein gewisses Einsparpotenzial und könnte die Anreize stärken, schneller Beschäftigung zu finden. Aber das würde in der aktuellen wirtschaftlichen Situation bei weitem nicht ausreichen, um das finanzielle Defizit in der Arbeitslosenversicherung auszugleichen“, erklärt Bernd Fitzenberger, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die maximalen Bezugsdauern des Arbeitslosengeldes sind aktuell gestaffelt: Während Menschen bis zu einem Alter von 49 Jahren maximal 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen können, steigt die Bezugsdauer stufenweise auf maximal 24 Monate ab einem Alter von 58 Jahren. Personen im Alter von 50 bis 54 Jahren haben bis zu 15 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld, Menschen in der Altersspanne von 55 bis 57 Jahren 18 Monate. Hätten die maximalen Bezugsdauern zwischen Oktober 2021 und September 2022 – bei ansonsten unveränderten Regelungen – 12, 15 oder 18 Monate betragen, so wären die Ausgaben für das Arbeitslosengeld bei unveränderten Arbeitslosigkeitsdauern mechanisch um 13, 8 oder 4 Prozent geringer ausgefallen. Daraus hätten sich bei einer maximalen Bezugsdauer von 12 Monaten Einsparungen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro ergeben. Bei 15 Monaten wären es 1,4 Mrd. Euro gewesen, bei einer Kürzung auf 18 Monate 0,7 Mrd. Euro.

Mit steigendem Alter und damit einer längeren maximalen Bezugsdauer verbleiben Personen im Schnitt länger im Leistungsbezug. In der ältesten Gruppe (ab 58 Jahren) verließ die Hälfte den Bezug von Arbeitslosengeld erst nach 13 Monaten. Hingegen bezog die Hälfte der Menschen im Alter zwischen 16 und 49 Jahren bereits nach vier Monaten keine Leistungen mehr.

Bei kürzeren maximalen Bezugsdauern nehmen Menschen eher wieder einen Job auf, was zusätzliche Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung mit sich bringen könnte. Dies setzt voraus, dass es passende offene Stellen gibt. Ältere Arbeitslose haben es dabei oft schwerer: Ihre Chancen eine neue Beschäftigung zu finden sind deutlich geringer als die der Jüngeren. „Bei der Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung sollten daher auch Gerechtigkeitserwägungen und wohlfahrtsökonomische Aspekte berücksichtigt werden“, so Gesine Stephan, Leiterin des Forschungsbereichs „Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit“ am IAB.

Eine Reformierung des Systems durch kürzere Bezugsdauern hätte zudem Folgen für andere öffentliche Haushalte: Den Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung würden Mindereinnahmen bei der Rentenversicherung und steigende Kosten bei der Grundsicherung entgegenstehen. Die von den Kürzungen betroffenen Personen, vor allem ältere Langzeitarbeitslose, wären in schwierigen Zeiten finanziell weniger gut abgesichert, was auch Folgen auf die Konsumausgaben hätte. „Es gibt gute Gründe dafür, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten längere maximale Bezugsdauern des Arbeitslosengeldes als in Boomphasen zu haben“, fügt IAB-Forscher Simon Trenkle an. Mehrausgaben in Krisenzeiten müssten dann natürlich durch erhöhte Einnahmen in Boomphasen langfristig ausgeglichen werden.

Für die Analyse wurde eine Kohorte von Personen untersucht, die zwischen Oktober 2021 und September 2022 neu in den Arbeitslosengeldbezug wechselte. Für die Berechnungen wurden die exakten Tage und zugehörigen Zahlungen an Arbeitslosengeld aufsummiert, die Personen bis zum Ende ihrer Anspruchsperiode bezogen haben. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-16.pdf.