In den vergangenen vier Jahren ging die Integrationsquote erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus der Grundsicherung in Beschäftigung zurück und erreichte nicht mehr das Niveau vor der Corona-Krise. Dies gilt sowohl für arbeitslose als auch für nicht arbeitslose Leistungsberechtigte ohne Fluchthintergrund. Dieser Rückgang der Integrationsquote setzte bereits vor Einführung der Bürgergeldreform ein und fiel im Jahr 2022 besonders stark aus. Seit 2023 setzt sich diese Entwicklung in abgeschwächter Form fort. Die Befunde erlauben jedoch nicht den Schluss, dass die Bürgergeldreform zu einer Verschlechterung oder Verbesserung der Integrationsquote geführt hat.

Grundsicherung: Rückgang der Integrationsquote setzte bereits vor der Bürgergeldreform ein
Der Rückgang der Integrationsquote setzte bereits vor Einführung der Bürgergeldreform ein und fiel im Jahr 2022 besonders stark aus.
