Deutschland plant die Umsetzung der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht bis spätestens Anfang 2027. Sie soll für Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten und dazu beitragen, dass Frauen und Männer, die in einem Betrieb die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, auch gleich viel verdienen. Laut Richtlinie gelten Lohnunterschiede über 5 Prozent nur dann als gerechtfertigt, wenn sie sachlich begründet werden können. Tatsächlich übersteigen die Lohnunterschiede für Vollzeitbeschäftigte in vielen Betrieben und für die Mehrzahl der Beschäftigten diesen Wert – selbst bei Berücksichtigung von Berufen und Anforderungsniveaus.
- Zum Beitrag im IAB-Forum: In rund jedem fünften größeren Betrieb beträgt die Geschlechterlohnlücke für Vollzeitbeschäftigte höchstens fünf Prozent
- Presseinformation: In jedem fünften Betrieb betragen die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern höchstens fünf Prozent
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