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Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 15.07.2026

In jedem fünften Betrieb betragen die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern höchstens fünf Prozent

In Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten sind annähernd gleiche Verdienste von vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen eher die Ausnahme. Nur in rund 21 Prozent dieser Betriebe liegt der geschlechtsspezifische Lohnabstand demnach bei höchstens fünf Prozent. Auch beim Vergleich von Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten, also in ähnlichen Berufen und Anforderungsniveaus innerhalb eines Betriebs, zeigen sich Unterschiede. Das ergibt eine am Mittwoch veröffentlichte Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird voraussichtlich Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit mehr als fünf Prozent beträgt. In 70 Prozent der Betriebe verdienen Männer im Schnitt mehr als fünf Prozent mehr als Frauen, in 9  Prozent der Betriebe mehr als fünf Prozent weniger. Jedoch berücksichtigt dieser Blick auf Betriebe noch nicht die gleichwertige Arbeit, da Männer und Frauen oft in unterschiedlichen Berufen arbeiten.

Ein genauer Blick auf vergleichbare Beschäftigtengruppen zeigt deutliche Unterschiede: Selbst wenn vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer im selben Betrieb arbeiten, einen ähnlichen Beruf ausüben und Tätigkeiten mit vergleichbaren Anforderungen übernehmen, verdienen Frauen oft weniger. Insgesamt arbeiteten 63 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen in Beschäftigtengruppen, in denen sie im Durchschnitt mehr als fünf Prozent weniger verdienen als annähernd vergleichbare Männer im selben Betrieb. Für einen großen Anteil der Beschäftigten könnten somit Maßnahmen nach Einführung des Entgelttransparenzgesetzes vorgeschrieben werden.

„Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich ein genauer Blick auf betriebliche Strukturen lohnt. Dort, wo Frauen und Männer für vergleichbare Tätigkeiten gleich bezahlt werden, können Betriebe wichtige Anhaltspunkte gewinnen, wie sich Entgeltunterschiede abbauen lassen – beispielsweise durch transparente Gehaltsstrukturen oder familienfreundliche Maßnahmen“, so IAB-Forscher Florian Zimmermann.

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte in Deutschland bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat die geplante Umsetzung jedoch auf spätestens Anfang 2027 verschoben. Sie  soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen, die in einem Betrieb die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, auch vergleichbar gut verdienen. Gemäß der Richtlinie gelten entsprechende Lohnunterschiede nur dann als gerechtfertigt, wenn sie fünf Prozent nicht überschreiten. Wie viele deutsche Betriebe mit mindestens 100 Beschäftigten dieses Ziel 2024 tendenziell bereits erfüllt haben oder nicht, lässt sich auf Basis der „Stichprobe Integrierter Employer-Employee-Daten“ (SIEED) des IAB analysieren. Aus methodischen Gründen werden nur Vollzeitbeschäftigte betrachtet. Nicht berücksichtigt werden bei der Analyse die Anzahl möglicher Überstunden, die Berufserfahrung oder etwaige Leitungsfunktionen. Die Analyse ist abrufbar im IAB-Forum: https://iab-forum.de/in-rund-jedem-fuenften-groesseren-betrieb-betraegt-die-geschlechterlohnluecke-fuer-vollzeitbeschaeftigte-hoechstens-fuenf-prozent/.