Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AZR-Befragung,
wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt in Kooperation mit dem Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) eine Online-Befragung von jüngst zugewanderten Erwerbsmigrantinnen und -migranten durch. Ziel ist es, Erkenntnisse über die Arbeits- und Lebenssituation sowie Bleibe- oder Rückkehrabsichten der Befragten zu erfassen.
Informationen über die Verwendung der Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen zur AZR-Befragung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: iab.projektfeg20@iab.de
FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Mit welchen Themen beschäftigt sich die Befragung?
Die Befragung ist Teil des Forschungsprojekts Evaluation des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. In diesem Projekt werden die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung), seit dem 18. November 2023 sukzessive in Kraft getreten, analysiert. In diesem Rahmen wird in der Befragung untersucht, welche Herausforderungen bei der administrativen Umsetzung des Gesetzes, insbesondere aus der Sicht von Zugewanderten, existieren. Des Weiteren werden die Arbeitsmarktintegration der neu zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte sowie ihre Erfahrungen in Deutschland eingehender analysiert.
2. Wer kann an der Befragung teilnehmen? Warum haben Sie mich angeschrieben?
Wir haben Ihre Adresse aus dem Ausländerzentralregister (AZR) erhalten, das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird. Das AZR-Gesetz ermöglicht uns nach § 24a Abs. 6 unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke.
Befragt wird eine repräsentative Stichprobe nach dem Zufallsprinzip, wobei Zugewanderte mit Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV) sowie Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte (nach §20a AufenthG) vollständig kontaktiert werden. Auch Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §16d AufenthG (Anerkennungsmaßnahmen) werden überproportional für die Stichprobe herangezogen.
Die Einladung zur Befragung erfolgt über einen Link, der den befragten Personen postalisch übermittelt wird, auf das Online-Portal INGRESS, über das die Befragung durchgeführt wird.
Leider ist es nicht möglich, dass andere interessierte Personen, die keine Einladung erhalten haben, an der Studie teilnehmen.
3. Warum ist meine Teilnahme wichtig?
Indem Menschen Informationen über Ihre Lebenssituation in Befragungen teilen, können Forscherinnen und Forscher Bedürfnisse und Herausforderungen besser erkennen und verstehen. Je mehr Personen an solchen wissenschaftlichen Befragungen teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie sich das Leben und die Arbeit von zugewanderten Menschen in Deutschland entwickelt. Ihre Unterstützung ist somit von großer Bedeutung. Ihre Erfahrungen und die fundierten Empfehlungen, die wir aus den Ergebnissen ableiten, helfen politischen Entscheidungsträgern. So können wir Verbesserungspotenziale im Gesetz erkennen und die Fachkräfteeinwanderung optimieren.
4. Woher hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung meine Kontaktdaten?
Ihre Adresse haben wir über das Ausländerzentralregister (AZR) erhalten, das beim BAMF geführt wird. Das AZR-Gesetz ermöglicht uns nach § 24a Abs. 6 unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke. Sie können der Übermittlung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Sowohl die Zustimmung zur Übermittlung Ihrer Daten als auch die Teilnahme an der Befragung sind freiwillig. Mit Ihrer Teilnahme leisten Sie einen wichtigen Beitrag, die Situation von ausländischen Fachkräften in Deutschland zu verbessern. Ihre Daten werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
5. Wer ist an dem Projekt beteiligt?
Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Innern (BMI) haben den Auftrag erteilt, die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Sinne des vorgesehenen gesetzlichen Auftrages wissenschaftlich zu evaluieren. Die Evaluation wird in Kooperation zwischen dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Forschungszentrum des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt.
Das BAMF ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMI und ist das Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland. Das Forschungszentrum im Bundesamt betrachtet das Migrationsgeschehen nach und von Deutschland, begleitet den Prozess der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und führt Evaluationsstudien zu konkreten Programmen und Maßnahmen durch. Rechtsgrundlage der Forschung im BAMF ist § 75 Nr. 4 und 4a AufenthG. Weitere Informationen zum Forschungszentrum des BAMF finden sie unter: www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/forschung-node
Das IAB ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Die zentrale Aufgabe des Instituts ist es, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse politische Akteure auf allen Ebenen zu beraten. Rechtsgrundlage der Forschung und Beratung durch das IAB sind § 55 SGB II sowie §§ 280 Nr. 2, 282 SGB III (SGB ist Sozialgesetzbuch). Weitere Informationen zum Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung finden Sie auf der Website: www.iab.de
Das Online-Portal INGRESS wird von der Ingress GmbH betrieben, einem Dienstleister des IAB. Die Ingress GmbH setzt die Befragung über ihr Online-Portal technisch um und gibt die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten an die Forschenden des IAB weiter. Die Dienstleistung wird datenschutzrechtlich abgesichert über einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, die Ingress GmbH handelt ausschließlich auf Weisung des IAB.
6. Wie wird die Studie finanziert?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitet das Projekt als Auftrag- und Mittelgeber. Seine Rolle beschränkt sich auf die Abstimmung des übergreifenden Forschungsdesigns sowie auf die strategische Nutzung der Ergebnisse. In methodische Detailentscheidungen und den laufenden Feldbetrieb greift das BMAS nicht ein. Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist ebenfalls Auftraggeber des Projekts.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist ebenfalls als Mittelgeber am Projekt beteiligt.
7. Wie viel Zeit sollte ich für die Beantwortung der Fragen einplanen?
Für die Beantwortung der Fragen benötigen Teilnehmende erfahrungsgemäß unterschiedlich lange. Die Beantwortung einer Befragung wird im Durchschnitt etwa 20 Minuten in Anspruch nehmen.
8. Kann ich die Befragung unterbrechen und später fortsetzen?
Ja, eine kurzzeitige Unterbrechung der Befragung ist jederzeit möglich, solange Sie Ihren Browser nicht schließen. Da die Befragung vollkommen anonym stattfindet und Ihre Antworten keinerlei Verbindung zu ihren personenbezogenen Daten enthalten, ist es nicht möglich, die Befragung fortzuführen, sobald Sie Ihren Browser geschlossen haben.
9. Wie oft kann ich an der Befragung teilnehmen?
Sie können einmal an der Befragung teilnehmen.
10. Was geschieht mit meinen Angaben? Wie werden meine Angaben verwertet?
Alle Antworten aus der Online-Befragung werden computergestützt verarbeitet. Im Anschluss werden die Antworten aller befragten Personen statistisch ausgewertet. Mit der Gesamtmenge aller Angaben lassen sich z. B. Prozentanteile errechnen oder statistische Analysen durchführen. Die Ergebnisse werden in Tabellen und Grafiken berichtet.
Am IAB liegen administrative Daten zu Ihrer Person vor, das sind Daten (aus Kundenzusammenhängen und Arbeitgeber-Meldungen (bspw. Zeiten der Erwerbs- sowie der Arbeitslosigkeit handeln). Die administrativen Daten stehen dem IAB auf gesetzlicher Grundlage des § 282 Abs. 5 und 6 SGB III zu. Ihre Antworten in dieser Befragung haben für die Forschenden einen besonderen Nutzen, wenn Sie mit den am IAB vorliegenden administrativen Daten zu Ihrer Person verknüpft werden dürfen, denn die Qualität und Aussagekraft des Forschungsergebnisses verbessern sich dadurch. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und wird ebenfalls vor dem Start der eigentlichen Befragung abgefragt.
11. Wie werden meine Daten geschützt?
Ihre Angaben aus den Befragungen werden unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse aufbewahrt. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt das Unternehmen Ingress als Auftragnehmer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ingress handelt ausschließlich nach Weisungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Nähere Informationen zu Ingress finden Sie unter: www.ingress.de.
12. Werden meine Angaben auch für Marktforschungszwecke oder Werbung verwendet?
Nein! Im Rahmen der Studie werden ausschließlich wissenschaftliche Ziele verfolgt. Eine Weitergabe der Daten zu Marktforschungs- oder Werbezwecken erfolgt nicht! Die Ergebnisse der Studie werden anderen Forscherinnen und Forschern, Politik und Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dabei sind aus den Ergebnissen keine Einzeldaten zu teilnehmenden Personen mehr ersichtlich.
13. Wo kann ich Ergebnisse der Studie einsehen?
Die Ergebnisse dieser Befragung werden in den kommenden Jahren vorgestellt. Die Veröffentlichung des Hauptberichts ist für das Frühjahr 2028 vorgesehen. Häufig wird von den Forschungsergebnissen auch in den Medien (Tageszeitung, Fernsehnachrichten) berichtet.
14. Wohin kann ich mich bei Fragen oder Anmerkungen wenden?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: iab.projektfeg20@iab.de.
15. Sie wollen keine Nachrichten mehr von uns erhalten?
Bitte schicken Sie uns eine entsprechende E-Mail an iab.projektfeg20@iab.de . Wir werden Sie dann nicht erneut kontaktieren.
