Seit Einführung der so genannten Brückenteilzeit zum 1. Januar 2019 können Beschäftigte ihre vertragliche Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum reduzieren und danach ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit wieder aufnehmen. Dieser Anspruch kann in Betrieben geltend gemacht werden, die zu Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten gehören.
Als von der Reform nicht betroffene Betriebe werden in der vorliegenden Untersuchung Betriebe herangezogen, die zu Unternehmen mit maximal 45 Beschäftigten gehören. Als von der Reform betroffen werden in der Studie diejenigen Betriebe betrachtet, wenn sie zu einem Unternehmen gehören, das mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigte hat. Betriebe, die zu Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gehören, waren auch von der Einführung der Brückenteilzeit betroffen, werden jedoch der schlechteren Vergleichbarkeit halber für die vorliegende Untersuchung nicht herangezogen.
Mit Beginn der Covid-19-Rezession verzeichneten die Betriebe einen etwas geringeren Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung. Der geringere Zuwachs ist sowohl bei von der Reform betroffenen Betrieben zu beobachten, die zu Unternehmen mit mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigten gehören und deren Beschäftigte somit einen Anspruch auf Brückenteilzeit geltend machen können, als auch bei kleineren Betrieben, die von der Regelung ausgenommen sind.
In den hier betrachteten Betrieben, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Brückenteilzeit geltend machen können, hat sich der Zuwachs der Teilzeitbeschäftigung jedoch weniger stark abgeschwächt. Für einen Betrieb mit durchschnittlich 100 Beschäftigen fiel die Zunahme an Teilzeitbeschäftigten knapp drei Jahre nach der Reform relativ zu nicht betroffenen Betrieben im Mittel um 0,5 Personen höher aus.
Die insgesamt geringe Gesamtzunahme ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass sich durch die Brückenteilzeit sowohl die Zahl der Neueinstellungen in Teilzeit als auch die Zahl der Umwandlungen anderer Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeitjobs erhöht hat.
IAB-Forschungsbericht 02/2024: Einführung der Brückenteilzeit: bislang keine spürbaren Folgen für Teilzeitjobs
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