Die von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betrifft insgesamt rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, ausgehend von der Entlohnung im Jahr 2021. Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Mindestlohneinführung im Jahr 2015, wie eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt.
Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betrifft vor allem Minijobs: Der hochgerechnete Stundenlohn 2021 liegt in mehr als 70 Prozent der Minijobs unter 12 Euro. Demgegenüber betrifft die Mindestlohnerhöhung 13,4 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Dabei sind Teilzeitjobs im Vergleich zu Vollzeitjobs stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen. So beträgt der Anteil der Teilzeitjobs, die 2021 unterhalb von 12 Euro entlohnt werden, rund 24 Prozent, bei Vollzeitjobs dagegen nur knapp 9 Prozent.
Unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sind das Gastgewerbe und die Landwirtschaft mit etwa 50 Prozent der von der Mindestlohnerhöhung am stärksten betroffen. Im Verarbeitenden Gewerbe sind es dagegen mit knapp 10 Prozent deutlich weniger.
Bei den Minijobs ist das Gastgewerbe mit 88 Prozent mit am stärksten von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Auch in den Wirtschaftszweigen mit den geringsten Anteilen an Minijobs betrifft die Mindestlohnerhöhung knapp die Hälfte aller Minijobs. Dazu zählen beispielsweise die Branchen Baugewerbe und Energieversorgung. „Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro wird branchenübergreifend zu höheren Löhnen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung führen. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hängt dies jedoch stark von der jeweiligen Branche ab“, berichtet IAB-Forscher Mario Bossler.
Neueinstellungen sind mit 20 Prozent deutlich häufiger von der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde betroffen als bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit rund 13 Prozent. „Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Entlohnung in der Regel mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt. Neueinstellungen sind von besonderem Interesse, weil sich in der Forschung gezeigt hat, dass Betriebe ihre Beschäftigung vorwiegend über weniger Einstellungen an den Mindestlohn anpassen - und kaum durch Entlassungen“, erläutert Nicole Gürtzgen, Leiterin des Forschungsbereichs Arbeitsmarktprozesse und Institutionen.
„Die aktuell hohen Preissteigerungen könnten im laufenden Jahr zu stärker steigenden Löhnen führen. Hierdurch würde die Entlohnung für einen Teil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten bereits vor der Erhöhung im Herbst über die 12-Euro-Marke steigen. Die tatsächliche Mindestlohnbetroffenheit wäre somit zum Zeitpunkt der Erhöhung entsprechend niedriger“, erklärt IAB-Forscher Erik-Benjamin Börschlein.
Die IAB-Studie beruht auf Daten der IAB-Stellenerhebung sowie auf Daten der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamts. Sie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-12.pdf.