Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat ein Arbeitsmarktchancen Assistenz-System (AMAS) entwickeln lassen, um den Berater und Beraterinnen eine bundesweit einheitlich erstellte und datenbasierte Information zu den Arbeitsmarktchancen ihrer Kunden und Kundinnen zur Verfügung stellen zu können. Diese zusätzliche Informationsquelle sollte Berater ud Beraterinnen dabei unterstützen, für die Kunden und Kundinnen die passende Betreuung und die effizienteste Fördermaßnahme zu finden. Insbesondere sollte damit die early Intervention verbessert werden.
Im Vortrag wird über die Herausforderungen, die zur Entwicklung des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem geführt haben, informiert. Nach einer kurzen Beschreibung des Systems wird auf die folgenden Punkte eingegangen:
- Daten: Quelle der Daten (direkt aus dem operativen System, aufbereitet in einem DWH oder andere) und welche werden genutzt; zeitlicher Umfang historischer Daten gegenüber dem Prognosezeitraum, Umfang der Abbildung des Arbeitsmarktes,
- Methoden: Erläuterung der Logik der Zellenbildung (theoretisches Modell), Auswahlprozess der kategorisierenden Merkmale
- Einbettung des Assistenzsystems in die operative Software
- Ethische Fragestellungen und wie wurden diese beantwortet, insbesondere die Rolle der AMS-Vermittler und Vermittlerinnen
Status quo:
Das Arbeitsmarktchancen Assistenz-System (AMAS) wurde von Synthesis Forschung 2016 entwickelt und 2019 in einem Probebetrieb (Workshops sowie Schulungen zu AMAS) getestet. Die Datenschutzbehörde hat dem AMS den Einsatz von AMAS mit Bescheid vom 19. August 2020 untersagt (amtswegige Prüfung) sowie eine aufschiebende Wirkung ausgeschlossen, sodass alle Daten und Anwendungen gelöscht werden mussten. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Bescheid vollumfänglich aufgehoben. Die oberste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof hat bisher noch keine Entscheidung getroffen.
