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Publikation

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE

Beschreibung

"Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält zahlreiche Änderungen, hält aber an der Systematik und den Grundsätzen des bestehenden Rechts fest. Die wichtigste Veränderung ist die Gleichstellung von Fachkräften mit beruflichen Abschlüssen und Fachkräften mit akademischen Abschlüssen. Diese beiden Gruppen sind die wichtigsten Zielgruppen des neuen Einwanderungsrechts. Darüber hinaus wird die Vorrangprüfung weitgehend abgeschafft. An dem Grundsatz der Anerkennung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Abschlüssen wird mit wenigen Ausnahmen festgehalten. Damit bleibt die wesentliche Hürde für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aufrechterhalten. Allerdings wurden die Möglichkeiten zur Anerkennung nach Einreise erweitert. Der Referentenentwurf schlägt eine Reihe von Verfahrensänderungen vor, die zu einer Beschleunigung der Anerkennung und der Visumsverfahren führen können. Dies muss sich in der Praxis beweisen. Die erweiterten und neu geschaffenen Optionen für die Arbeitsplatzsuche, die Ausbildungsplatzsuche und den Aufenthalt zur Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sind recht restriktiv gestaltet. So werden beispielsweise deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Niveau vor der Einreise zur Arbeitsuche gefordert. Es ist deshalb unwahrscheinlich, dass diese grundsätzlich sinnvollen Instrumente in größerem Umfang genutzt werden. Im Unterschied zum Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt die FDP-Fraktion ein Zwei-Säulen-System vor. Erstens, eine überarbeitete Blue Card als Kerninstrument der Fachkräfteeinwanderung mit Arbeitsplatzangebot und zweitens, eine Chancenkarte mit einem Punktesystem zur Steuerung der Vergabe von Visa zur Arbeitsuche. Die Vorschläge zur Einführung eines Punktesystems ('Chancenkarte') für Arbeitsuchende sind zwar grundsätzlich bedenkenswert. Vor dem Hintergrund der geringen Nutzung dieses Zugangswegs stellt sich allerdings die Frage, ob dieser Weg nach einer Reform häufiger genutzt werden wird. Ähnlich wie bei dem Vorschlag der FDP-Fraktion sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein duales System des Zugangs vor. Es spricht viel dafür, dass dieses Modell größere Wirkungen als der FDP-Entwurf entfalten könnte, da die wesentliche Hürde des bestehenden Systems, die Anerkennung beruflicher Abschlüsse, durch das Kriterium der Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit ersetzt wird. Die Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten. Gefordert wird stattdessen ein Gesetz, in dem Einwanderungserleichterungen vor allem nach menschenrechtlichen, entwicklungspolitischen und humanitären Gesichtspunkten und nicht nach ökonomischen Nützlichkeitskriterien oder nationalstaatlichen Eigeninteressen ausgestaltet werden. DIE LINKE befürchtet zudem, dass die Ausweitung des Arbeitsangebots durch Migration zu fallenden Löhnen und steigenden Kapitaleinkommen führen wird. Dies ist jedoch eine unzutreffende Annahme, da dies nur in einer statischen Volkswirtschaft, in der sich weder der Kapitalstock noch die Gütermärkte und der internationale Handel an Veränderungen des Arbeitsangebots anpassen würden, der Fall wäre." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Brücker, Herbert, Philipp Jaschke, Sekou Keita & Regina Konle-Seidl (2019): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 06/2019), Nürnberg, 27 S.

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