Does facilitated access to the health system improve asylum-seekers' health outcomes?
Beschreibung
"Solange der Asylantrag nicht anerkannt wurde oder die Aufenthaltsdauer in Deutschland 15 Monate nicht überschreitet, müssen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland bei der Ausländerbehörde oder dem zuständigen Sozialamt einen Antrag zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen stellen. Seit dem Jahr 2016 haben mehrere Bundesländer und Kommunen das Verfahren umgestellt und geben elektronische Gesundheitskarten (eHC) aus, die Asylsuchenden einen unmittelbaren und unbürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen. In diesem Beitrag untersuchen wir, ob sich diese Regeländerung auf die Gesundheit der zuletzt zugezogenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausgewirkt hat. Für die empirische Untersuchung nutzen wir regionale und zeitliche Variation bei der Implementierung der eHC. Unsere Ergebnisse auf Grundlage der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten zeigen, dass der schnellere und direktere Zugang zum Gesundheitssystem durch die eHC das Risiko einer emotionalen Störung tatsächlich verringert hat. Abschließend diskutieren wir die potenziellen Vor- und Nachteile einer umfassenden bundesweiten Einführung der eHC für Asylsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Jaschke, Philipp & Yuliya Kosyakova (2019): Does facilitated access to the health system improve asylum-seekers' health outcomes? Evidence from a quasi-experiment. (IAB-Discussion Paper 07/2019), Nürnberg, 29 S.