Anspruchsvoraussetzungen beim Arbeitslosengeld: Längere Rahmenfrist hat überschaubare Auswirkungen
Beschreibung
"Wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sollte, wird immer wieder kontrovers debattiert. Menschen haben einen solchen Anspruch, wenn sie sich arbeitslos melden und innerhalb einer gesetzlich festgelegten Rahmenfrist mindestens zwölf Monate als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig waren (Anwartschaftszeit). Die Rahmenfrist umfasst aktuell die letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung. Ab dem Jahr 2020 verlängert sie sich auf 30 Monate. Für Personen mit kurzen Beschäftigungsverhältnissen kann es schwierig sein, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Autorin beschreibt in diesem Beitrag, wie viele Personen einen zusätzlichen Anspruch gehabt hätten, wenn im Jahr 2017 die Zugangsbedingungen zum Arbeitslosengeld?gelockert geworden wären - also die Rahmenfrist länger und die Anwartschaftszeit kürzer gewesen wären." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Stephan, Gesine (2019): Anspruchsvoraussetzungen beim Arbeitslosengeld: Längere Rahmenfrist hat überschaubare Auswirkungen. (IAB-Kurzbericht 09/2019), Nürnberg, 8 S.
Bezugsmöglichkeiten
Grafiken
- Anteil der Zugänge in den Leistungsbezug an den Personen, deren Beschäftigungsverhältnis im Zeitraum 10/2016 bis 9/2017 endete
- Zusätzlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld und geschätzte Inanspruchnahme bei veränderten Rahmenfristen und Anwartschaftszeiten
- Personen mit einem Restanspruch auf Arbeitslosengeld, die bei veränderten Rahmenfristen und Anwartschaftszeiten eine längere mögliche Bezugsdauer gehabt hätten