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Publikation

Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten: Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Beschreibung

"Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält zahlreiche Änderungen des bestehenden Rechts, hält aber an der Systematik und den Grundsätzen des bestehenden Rechts fest. Die wichtigste Veränderung ist die Gleichstellung von Fachkräften mit beruflichen Abschlüssen und Fachkräften mit akademischen Abschlüssen. Diese beiden Gruppen sind die wichtigsten Zielgruppen des neuen Einwanderungsrechts. Darüber hinaus wird die Vorrangprüfung weitestgehend abgeschafft. An dem Grundsatz der Anerkennung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworben Abschlüssen wird mit wenigen Ausnahmen festgehalten. Damit bleibt die wesentliche Hürde für Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aufrechterhalten. Allerdings wurden die Möglichkeiten zur Anerkennung nach Einreise erweitert. Der Referentenentwurf schlägt eine Reihe von Verfahrensänderungen vor, die zu einer Beschleunigung der Anerkennung und der Visumsverfahren führen können. Dies muss sich in der Praxis beweisen. Die erweiterten und neu geschaffenen Optionen für die Arbeitsplatzsuche, die Ausbildungsplatzsuche und den Aufenthalt zur Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sind recht restriktiv gestaltet. Es ist deshalb unwahrscheinlich, dass diese grundsätzlich sinnvollen Instrumente in größerem Umfang genutzt werden. Der Referentenentwurf verzichtet auf die Möglichkeit eines Spurwechsels für Geduldete. Im Bereich der Ausbildung ergeben sich geringfügige Änderungen, durch die Beschäftigungsduldung über zwei Jahre eine etwas höhere Rechtssicherheit. Sinnvoller wäre ein Spurwechsel in Verbindung mit einer Stichtagsregelung gewesen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Brücker, Herbert, Philipp Jaschke, Sekou Keita & Regina Konle-Seidl (2018): Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten: Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. (IAB-Stellungnahme 14/2018), Nürnberg, 24 S.

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