Harmonisierung arbeits- und sozialrechtlicher Schwellenwerte
Beschreibung
"Im deutschen Arbeits- und Sozialrecht gibt es viele Schwellenwerte. Diese geben an, ab welcher Mitarbeiterzahl ein Gesetz bzw. eine Regelung zur Anwendung kommt. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Harmonisierung dieser Schwellenwerte zu prüfen. Ansatzpunkte für eine Harmonisierung finden sich zum einen bei der Berechnung der schwellenwertrelevanten Beschäftigtenzahl, die in den einzelnen Gesetzen sehr unterschiedlich berechnet wird. Zum anderen könnte die Höhe der Schwellenwerte auf wenige Werte reduziert werden. In diesem Artikel werden die beiden Ansätze und deren Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigte erläutert und kritisch diskutiert. Auf Basis von Angaben aus dem Betriebs-Historik-Panel der BA (BHP) wird zudem berechnet, wie viele Betriebe und Beschäftigte von den jeweiligen Harmonisierungsvorhaben betroffen sein könnten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Koller, Lena (2010): Harmonisierung arbeits- und sozialrechtlicher Schwellenwerte. Auswirkungen für Betriebe und Beschäftigte. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 59, H. 12, S. 305-315. DOI:10.3790/sfo.59.12.305