Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beschreibung
"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat 2013 ein umfassendes Forschungsvorhaben zur Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (sog. Bildungspaket) in Auftrag gegeben, das 2011 in Kraft getreten ist.<br> Bei dem Forschungsprojekt wurde untersucht, wie das Bildungspaket vor Ort in der kommunalen Praxis umgesetzt wird, welche Zusammenhänge und Faktoren die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beeinflussen und ob und wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigten ankommen.<br> Der nun vorliegende Endbericht der Gesamtevaluation ergibt insgesamt ein vielschichtiges Bild. Es zeigt sich, dass rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. kommunale Trägerschaft, Landesvorgaben, Sachleistungsprinzip), lokale Entwicklungspfade, das Aufgabenverständnis und die Organisationsmaximen der Sozialverwaltung auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem Gewicht zur kommunalen Umsetzungspraxis beitragen.<br> Grundsätzlich gilt: Je einfacher die Antragstellung und Abrechnung für die Leistungsberechtigten, desto wahrscheinlicher ist es, dass Leistungsberechtigte ihren Anspruch auf BuT-Leistungen geltend machen. Auch die konkrete Ausgestaltung des sog. Hinwirkungsgebots spielt eine zentrale Rolle.<br> Die Erhebungen zeigen, dass eine große Mehrheit (85 Prozent der Befragten) die BuT-Leistungen als eine gute (zusätzliche) Unterstützung für Kinder und Jugendliche betrachten. Demnach lohne sich auch der Aufwand, diese Leistungen zu beantragen. Eine hohe Zustimmung zum Bildungspaket findet sich auch bei den Anbietern sowie Schulen und Kitaverwaltungen.<br> Die Evaluation zeigt zudem eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für eine zweckgebundene Form der Bedarfsdeckung (sog. Sachleistungsprinzip): drei Viertel der befragten Haushalte sind sogar gegen eine reine Geldleistung. Und: die Kenntnis(-quote) über das Bildungspaket ist bei den Leistungsberechtigten in den letzten Jahren gestiegen. Kenntnis ist eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme, das heißt mit umfassender - und ggfs. auch mehrmaliger - Beratung sowie zielgruppenadäquater Ansprache könnte die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen weiter erhöht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Bartelheimer, Peter, Jutta Henke, Petra Kaps, Sandra Kotlenga, Kai Marquardsen, Barbara Nägele, Alexandra Wagner, Nina Söhn, Juliane Achatz & Claudia Wenzig (2016): Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Schlussbericht. Göttingen, 256 S.