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Publikation

Grundsicherung: Rentenvorrang erst im Nachhinein!

Beschreibung

"Enzo Weber schlägt in einem Beitrag für den Wirtschaftsdienst eine Neuregelung des Vorrangs von Rentenansprüchen vor Grundsicherungsleistungen vor. Die momentane Pflicht für Grundsicherungsempfänger zur Inanspruchnahme der Rente ab 63 Jahren führe zu einem geringeren Rentenniveau und einem Ende der Berufstätigkeit. Die tatsächliche Frühverrentung könne aber vermieden werden, unter Wahrung des Vorrangs der Rentenansprüche. Dafür wäre der Vorrang erst im Nachhinein geltend zu machen, in Form eines finanziellen Ausgleichs zwischen Rentenversicherung und Bund bei Erreichen der Regelaltersgrenze." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

Zitationshinweis

Weber, Enzo (2016): Grundsicherung: Rentenvorrang erst im Nachhinein! In: Wirtschaftsdienst, Jg. 96, H. 5, S. 304.

Bezugsmöglichkeiten

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