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Publikation

Modernisierung des Arbeitskampfrechts zu einem Tarifverhandlungsrecht

Beschreibung

"Die Arbeitskampfrechtsprechung hat das Streikrecht stark gemacht und die Aussperrung bis zur Unmöglichkeit erschwert. Auf solche Verschiebung der Arbeitsmarktmacht reagieren Unternehmer mit Standortverlagerungen und Gütermarktmacht. Die Gewerkschaften werden zudem von gruppenegoistischen Funktionseliten bedroht. All dies stellt die Eignung des Arbeitskampfs zur Konfliktlösung in Frage. Will man an der Konfliktlösungsfunktion des Arbeitskampfs festhalten, sind Einschränkungen des Streikrechtes erforderlich. Zur Vermeidung schädlicher Arbeitskämpfe ist ein effektiver Schlichtungsversuch geboten. Ankündigungsfristen für Kampfmaßnahmen sind zwingend. Schädigende Kampfwirkungen in Drittbetrieben müssen als Arbeitskampfrisiko auch zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Jeder Streik bedarf einer legitimierenden Urabstimmung in der Gewerkschaft. Für Betriebe der Daseinsvorsorge ist ein effektives Notdienstgebot zu verankern. Der Betriebsrat darf Mitwirkungs- und Informationsrechte nicht zur Kampfbeeinflussung nutzen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Rieble, Volker (2005): Modernisierung des Arbeitskampfrechts zu einem Tarifverhandlungsrecht. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 38, H. 2/3, S. 218-229.

Bezugsmöglichkeiten

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